Ein Fonds treibt die Berufs- und Weiterbildung voran

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Ein Fonds treibt die Berufs- und Weiterbildung voran Autor(en): Objekttyp: Thorel, Jean-Pierre Article Zeitschrift: Gewerkschaftliche Rundschau : Vierteljahresschrift des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes Band (Jahr): 82 (1990) Heft 1 PDF erstellt am: 25.09.2017 Persistenter Link: http://doi.org/10.5169/seals-355325 Nutzungsbedingungen Die ETH-Bibliothek ist Anbieterin der digitalisierten Zeitschriften. Sie besitzt keine Urheberrechte an den Inhalten der Zeitschriften. Die Rechte liegen in der Regel bei den Herausgebern. Die auf der Plattform e-periodica veröffentlichten Dokumente stehen für nicht-kommerzielle Zwecke in Lehre und Forschung sowie für die private Nutzung frei zur Verfügung. Einzelne Dateien oder Ausdrucke aus diesem Angebot können zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen und den korrekten Herkunftsbezeichnungen weitergegeben werden. Das Veröffentlichen von Bildern in Print- und Online-Publikationen ist nur mit vorheriger Genehmigung der Rechteinhaber erlaubt. Die systematische Speicherung von Teilen des elektronischen Angebots auf anderen Servern bedarf ebenfalls des schriftlichen Einverständnisses der Rechteinhaber. Haftungsausschluss Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden durch die Verwendung von Informationen aus diesem Online-Angebot oder durch das Fehlen von Informationen. Dies gilt auch für Inhalte Dritter, die über dieses Angebot zugänglich sind. Ein Dienst der ETH-Bibliothek ETH Zürich, Rämistrasse 101, 8092 Zürich, Schweiz, www.library.ethz.ch http://www.e-periodica.ch

Ein Fonds treibt die Berufs und Weiterbildung voran Jahre wollten ihm die Arbeitgeber alle Luft nehmen, aber heute möchten auch sie das einst so ungeliebte Kind nicht mehr missen. Die Rede ist vom Genfer Fonds zur Förderung der Berufs- und Weiterbildung. Dieser Fonds, von jedem gewerk schaftlichen Berufs- und Weiterbildungsprogramm gefordert, alimentiert sich aus Beiträgen der Arbeitgeber und des Staa tes. Er wird tripartit, das heisst: gemeinsam von den Verbän den der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie vom Staat, ver waltet. Jean-Pierre Thorel, Sekretär des SMUV Genf, zieht eine erste Bilanz der Arbeiten, die der Fonds seit 1988 in Angriff genommen hat. 14 Chronologie eines einst umstrittenen Projektes Im Juli 1974 deponiert der kantonale Gewerkschaftsbund Genf eine Volksinitiative, die eine Verbesserung der beruflichen Grund- und Wei terbildung fordert. Lanciert wurde diese Initiative, die 11000 Unter schriften trug, auf Antrag des SMUV. 1977 weigert sich der Grosse Rat, die legislative Behörde des Kantons, auf die Initiative einzutreten. 1979 stimmt das Volk der Initiative mit 40 000 gegen 30000 Stimmen zu. Der Grosse Rat wird somit verpflichtet, ein Gesetzesprojekt auszuarbeiten. Dieses Projekt wird im Dezember 1979 angenommen, darauf hin erneut durch das Volk im Juni 1980. Nach den erfolgreichen Abstimmungen gelangt der kantonale Arbeitgeberverband mit einem Rekurs an das Bundesgericht. Mittels diesem wird die Verfassungsmässigkeit des Ge setzes bestritten. 1981 entscheidet das Bundesgericht. Es gibt den Initi anten, den Gewerkschaften also, recht und es erlaubt, dass der Kanton bei den Arbeitgebern eine Taxe erheben kann, um damit Massnahmen zugunsten einer verbesserten beruflichen Grund- und Weiterbildung zu finanzieren. Das Bundesgericht ergänzt, dass die geerntete Summe nicht den Betrag der Ausgaben übersteigen darf. Der Grosse Rat meisselt daraufhin ein Gesetz, das den Verfügungen des Bundesgerichtes ent spricht. Am 21. Juni 1985 wird dieses Gesetz definitiv durch den Gros sen Rat verabschiedet. Es brauchte somit 14 Jahre Kampf, 14 Jahre Palaver und 14 Jahre Diskussionen, um zum Ziel zu gelangen. Das Erreichte aber ist wichtig. Geschaffen wurde ein Fonds, aus welchem Vorstösse zur Verbesserung der beruflichen Grundausbildung aber auch der Weiterbildung finanziert werden können. Dieser Fonds wird durch sechs Personen tripartit ver waltet: durch je zwei Vertreter des Staates, der Arbeitgeber und der gewerkschaftlichen Organisationen. Um den Fonds zu speisen, wird bei allen Arbeitgebern zu deren Lasten ein Beitrag erhoben. Den Gebrauch 18

also Berufsverbände, der im Fonds vorhandenen Mittel können bloss die sei es zusam die Organisationen von Gewerkschaften und Arbeitgebern, und die öf men sei es getrennt, oder die staatlichen Bildungszentren fentliche Verwaltung beantragen. Der Conseil du fonds, die eigentliche ab. Behörde des Fonds, hält ihre erste Sitzung am 21. Januar 1988 Bilanz nach 2 Jahren treffen Der Conseil du fonds, der seine Entscheidungen nur einstimmig kehrt nun kann, hat gut funktioniert. Nach einer bewegten Startperiode ein regelmässiger Rhythmus ein. Die ersten Arbeiten bestanden darin, Franken, das Budget des Fonds aufzubauen. Dieses beträgt 7 Millionen 5 Millionen wur 2 Millionen davon steuerte der Staat bei. Die anderen Franken pro Jahr und den zulasten der Arbeitgeber erhoben, die 24 Beschäftigten entrichten mussten. m M x. ~**** J.-P.Thorel erläutert den Genfer Fonds zur Förderung der Be rufs- und Weiterbildung. Der SGB fordert die Realisierung eines oder mehrerer solcher Fonds auch auf schweizerischer Ebene. 19

Bis zum heutigen Zeitpunkt hat der kantonale Fonds folgendes über nommen: 35% der Kosten der Cours pratiques1 und der Einführungskurse; alle an den Lehrabschlussprüfungen entstehenden Materialkosten; alle Kosten der Ausbildung der mit der Lehraufsicht Beauftragten; die Kosten von Vorbereitungskursen für die Lehrabschlussprüfung nach Art. 41 des Berufsbildungsgesetzes.2 Diese Kurse werden von der Universite ouvriere Genf3 auf Verlangen der Gewerkschaften SMUV, VHTL und GBH organisiert; Beteiligung an den Kosten eines gemeinsam zwischen dem SMUV und einer entsprechenden Arbeitgeberorganisation ausgehandelten Programmes der beruflichen Grundausbildung;4 die Information über die künftigen Arbeitsbedingungen und die Gel tung der Gesamtarbeitsverträge, die allen Lehrlingen in den letzten Klassen paritätisch erteilt wird, auf Antrag der Arbeitgeber- und der gewerkschaftlichen Seite; Vorbereitungskurse für Lehrabschlussprüfungen von Lehrlingen, die Branchen entstammen, welche der SMUV betreut, und dies auf Antraq des SMUV; Übernahme eines Teils des Lohnes der Ausbildner in der Maschinenin dustrie, auf Antrag der genferischen Arbeitgebervereinigung in der Maschinenindustrie (UIM); Übernahme der Kosten für die Organisation der über- und zwischen betrieblichen Praktika für Lehrlinge des 2., 3. und 4. Lehrjahres in Betrieben der UIM; i Beteiligung an den Kurskosten des kantonalen Berufsbildungszen trums, seien die Kurse nun für Lehrlinge oder Weiterbildungswillige bestimmt;» Beteiligung an den Kurskosten des Ausbildungszentrums der techni schen Dienste der Stadt, seien die Kurse nun für Lehrlinge oder Weiter bildungswillige bestimmt; > Beteiligung an den Kurskosten des Bildungszentrums der Stadt Genf; > Übernahme der Kosten einer paritätischen Anstrengung, die Betreu der im Lehrlinge ung Karosseriegewerbe zu verbessern; Übernahme der Kosten für berufliche Weiterbildungskurse in Ma thematik, Französisch sowie für die Ausbildung von Delegierten in Pensionskassen, auf Antrag der Gewerkschaften GBH, VHTL SMUV und GTCP; die Berappung von Massnahmen, die von der Vereinigung zur Verbes serung der beruflichen Grund- und Weiterbildung organisiert werden. Diese Vereinigung wird gebildet von den Verbänden des Tertiärberei ches, nämlich von der Association des Commis de Geneve5, vom Schweizerischen Kaufmännischen Verband sowie vom kantonalen Arbeitgeberverband. Es handelt sich hier hauptsächlich um Sprach kurse. Angestrebt wird ebenfalls, ein sprachunterrichtliches Programm zu entwerfen. > > 20

Die Mittel aus dem Fonds werden somit sehr bunt, aber auch sehr ausgewählt verteilt. Die Verbesserung der beruflichen Grundausbildung steht ebenso neben der Entwicklung von Massnahmen für die berufliche Weiterbildung wie neben der Unterstützung pädagogischer Erneuerun gen. Fazit war auf den ersten Blick nicht abwegig zu befürchten, dass die Formel des bloss einstimmigen Entscheides die Wirkung der Institution lähmen könnte. So ein Entscheidmechanismus erlaubt es ja jeweils einer Partei, ein Vorhaben, das alle anderen positiv bewerten, zu blockieren. Solche Kämpfe fanden aber nicht statt. Wohl wurden dagegen einige Eingaben an den Fonds einstimmig abgewiesen. Dieser Entscheidmechanismus verpflichtet die Sozialpartner zu verhandeln, sich zuzuhören und einen Weg der Einigung zu suchen. Immer noch treffen Eingaben ein, die den Fonds benützen möchten. Weitere Eingabeprojekte sind angesagt. Die Gewerkschaften und die Arbeitgeber werden gemeinsam ein sehr wich tiges Vorhaben beim Fonds deponieren. Es wird sich darum handeln, dass der Fonds die Finanzierung jener Sprachkurse an die Hand nimmt, die dazu bestimmt sind, die Integration der in Genf immigrierten Arbei terinnen zu erleichtern. Keine Aufgabe des Fonds ist es, Einzelpersonen zu unterstützen. Finanziell übernimmt er nur die effektiv entstandenen Kosten von Massnahmen, die die Berufsverbände verantworten. Dieser Fonds erlaubt somit den Gewerkschaften, ihren Einfluss in der Berufs ausbildung stark zu erweitern und die Berufsbildung selbst mehr zu gewichten. Was den Aufbau von Strukturen für die berufliche Weiterbil dung betrifft, so können die Gewerkschaften Projekte planen und auch ausführen, weil der Fonds die Kosten dieser Massnahmen übernimmt. Nachdem der Fonds nun seine zweijährige Jungfernfahrt überstanden hat, lässt sich feststellen, dass er eine Notwendigkeit ist und dass er zur Befriedigung aller beteiligten Parteien funktioniert. Es Bei den Cours pratiques handelt es sich um eine besondere Art von an Berufsschulen erteilten Einführungskursen, die vor allem, aber nicht ausschliesslich, für die Metall- und Maschinenbranche gelten. Der Ausdruck «Einführungskurs» gilt hier nicht im Sinn des Be rufsbildungsgesetzes, die Dauer der Kurse ist bedeutend länger als die der gesetzlich vorge schriebenen Einführungskurse. 2 Artikel 41 des Berufsbildungsgesetzes erlaubt Personen einen Berufsabschluss nachzuho len, wenn sie die anderthalbfache Länge wie die Dauer einer Berufslehre auf einem entspre chenden Gebiet tätig waren. 3 Die Universite ouvriere ist eine Genfer Eigenart, die sich am besten als eine Arbeiterbil dungszentrale auf kantonaler Ebene begreifen lässt. 4 Auf Arbeitgeberseite handelt es sich dabei um die UPIM, die Vereinigung der kleinen und mittleren Unternehmen aus der Metall- und Maschinenbranche. 5 Die Association des commis de Geneve ist ein dissidenter Verband im KV-Bereich, der solcherart nur im Kanton Genf existiert. 1 21