Schulordnung der Lindenauschule

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Transkript:

Lindenauschule Rue de Conflans 4 63457 Hanau-Großauheim Telefon 06181 951430 Telefax 06181 9514344 E-Mail sekretariat@ls-hu.de www.lindenauschule.de Schulordnung der Lindenauschule Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Begabungen, Neigungen und sozialer Herkunft prägen das Bild der Lindenauschule. Die Schulgemeinde lebt bejahend in dieser Vielfalt. Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie die Eltern stellen sich gemeinsam dieser Aufgabe. In diesem Sinne soll sich jeder seiner Vorbildfunktion für andere bewusst sein. Dabei lernen wir in der Gemeinschaft und mit Unterschieden zu leben, die Würde des einzelnen unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht und Religion zu achten, Regeln des zivilen Zusammenlebens täglich neu einzuüben, Verantwortung zu übernehmen für sich und andere. 1. Regeln des Zusammenlebens Es gibt im Schulgelände kritische Bereiche und Situationen, in denen verstärkt darauf zu achten ist, dass Unfälle vermieden werden. Dies gilt besonders für das Anstellen (Türen, Cafeteria, Mensa, Bus, etc.), die Aufenthaltsbereiche der Gebäude, die Treppenhäuser und Gänge. In diesen Bereichen und Situationen sollen alle darauf achten, dass niemand zu Schaden kommt. Im Bereich der Schule sind gefährliche Spiele, wie z. B. Herumstoßen, Kämpfe, Werfen mit harten Gegenständen (z. B. Ranzen, Schneebälle) und jede Form von körperlicher Gewalt, die die Gesundheit von Mitschülern, Lehrern und anderen Personen gefährden, nicht erlaubt. Dasselbe gilt für das rücksichtslose Herumtoben in den Schulgebäuden. Während des Unterrichts dürfen sich keine Schüler, die z. B. Zwischenstunden haben, in den Gängen des Allgemeinen Unterrichtsbereichs (1.Stock), auf den Fluren im Bereich der naturwissenschaftlichen Räume (2. Stock), des E-, F- und G-Blocks und des Fachklassentraktes aufhalten. Gegenstände, die z.b. Körperverletzungen u.a. Schäden verursachen können, dürfen grundsätzlich nicht in die Schule mitgebracht werden. Verstöße gegen diese Anordnung müssen wegen der Mitverantwortung aller für ein gewaltfreies Schulleben unverzüglich einer Lehrkraft gemeldet werden. Von dieser Regelung sind Dinge ausgenommen, die für den Unterricht benötigt und ausdrücklich von der jeweiligen Lehrkraft angefordert werden. In keinem Fall dürfen Feuerzeuge, Taschenmesser, Spraydosen oder 1

Feuerwerkskörper mit zur Schule gebracht werden. Alle Formen von Gewalt verherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder unsittlichen bzw. pornographischen Schriften und Bildmaterial sind verboten. Die Mitnahme von Handys durch Schüler/innen in die Schule ist grundsätzlich nicht erwünscht. Wenn diese dennoch mitgeführt werden, gelten die folgenden Regeln: Mobiltelefone sind auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet und in der Schultasche. Bei Zuwiderhandlung wird das Handy einbehalten und muss bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten, bei Volljährigen persönlich, Montag bis Donnerstag von 15.30 Uhr bis 15.50 Uhr und Freitag von 13.30 Uhr bis 13.50 Uhr, im Sekretariat abgeholt werden. Die Missachtung der Handyregel dokumentiert ein fehlendes soziales Verantwortungsbewusstsein und findet bei Schülerinnen und Schülern der Klassen 5-10 ihren Niederschlag in der SV-Note, Oberstufenschüler/innen leisten einen sozialen Dienst. Die Nutzung des Handys auf Anweisung der Lehrkraft im Rahmen des Unterrichts wird nicht ausgeschlossen. Es ist nicht erlaubt, das Handy als MP3- Player zu verwenden. Bei Beschädigungen des Eigentums von Mitschülern kommen die Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigte für den finanziellen Schaden auf. Jeder ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Schadensfällen zu helfen. Rauchen oder der Genuss von Alkohol und anderen Drogen sind in der Schule sowie in der unmittelbaren Umgebung der Schule nicht erlaubt. Bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Das Herstellen und Einstellen von Bild- und Tonmaterial in das Internet, das ohne Erlaubnis im Unterricht oder auf dem Schulgelände angefertigt wurde, ist verboten. Das Ballspielen ist ausschließlich auf dem hinteren Schulhof erlaubt. Es dürfen nur schuleigene Bälle zum Spielen verwendet werden. 2. Sauberkeit in der Schule Durch mutwillige Beschädigungen hervorgerufene Folgen können nicht von der Schulgemeinde oder der Stadt Hanau getragen werden. Für alle Schäden müssen die Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigte aufkommen. Die Verpflichtung zur Sauberkeit beginnt bereits auf dem Schulweg. Der gute Zustand des Schulgebäudes, seiner Einrichtungen (Klassenräume, Toiletten, u. a.) und des Schulgeländes trägt zu unser aller Wohlbefinden bei und ist auch ein Aushängeschild unserer Schule. Ausstattung, Pflege und Unterhaltung einer Schule erfordern viel Geld, das von den Steuerzahlern aufgebracht werden muss. Alle sind verpflichtet, für Sauberkeit und Benutzbarkeit der Einrichtungen zu sorgen. Es ist selbstverständlich, dass Abfälle grundsätzlich in die reichlich aufgestellten Abfallkörbe gehören. Sollten Verunreinigungen auftreten, ist jede/r Schüler/in verpflichtet, den Anforderungen zur Reinigung Folge zu leisten, auch wenn sie/er nicht der Verursacher war oder Ordnungsdienst hat. Das bedeutet, dass Schüler/innen und Lehrkräfte auch Aufgaben zur Verschönerung und Reinhaltung der Schule übernehmen und auch Eltern im Rahmen ihrer Möglichkeiten mithelfen. Wer den Schulbau, Einrichtungsgegenstände, Spielmaterialien aus dem Info oder Außenanlagen der Schule beschädigt oder verschmutzt, hat den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen bzw. Schadensersatz zu leisten. Die Kosten tragen die Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern diese selbst. 2

Jede Klasse bzw. Lerngruppe trägt die Verantwortung für den Zustand und die Sauberkeit ihres Klassenraumes. Vorgefundene Mängel müssen sofort der unterrichtenden Lehrkraft mitgeteilt werden. Notwendige Reparaturen werden den Hausmeistern schriftlich gemeldet. Die Klassen haben in ihren Räumen ein Vorrecht hinsichtlich der Tischordnung und Raumgestaltung. Wenn von einem Kurs Änderungen vorgenommen werden, so ist am Ende des Unterrichts die ursprüngliche Ordnung wieder herzustellen. Jede Klasse bzw. jeder Kurs sorgt für eine saubere Tafel, für frische Luft und die Grundreinigung des Raumes. Sie organisiert einen entsprechenden Ordnungsdienst. Das Kauen von Kaugummi ist im Unterricht untersagt. 3. Schulbücher Bücher, Lehrgegenstände und Einrichtungen der Schule sind allgemeines Eigentum. Was verloren geht oder beschädigt wird, muss von den Erziehungsberechtigten bzw. den betreffenden volljährigen Schülern ersetzt werden. Die Schulbücher müssen eingebunden werden. 4. Stundenzeiten Die Stundenzeiten werden zu Beginn eines jeden Schuljahres mitgeteilt. 5. Unterrichtszeiten Der Unterricht beginnt und endet mit dem Klingelzeichen. Lehrkräfte und Schüler/innen begeben sich so rechtzeitig zu den Unterrichtsräumen, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann. Die Schüler/innen der Klassen 5 und 6 stellen sich vor Beginn des Unterrichts und am Ende der Pausen klassen- bzw. kursweise auf und werden von den jeweiligen Lehrkräften in die Unterrichtsräume geführt. Wenn zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer anwesend ist, verständigt die Klassensprecherin/der Klassensprecher oder eine Schülerin/ein Schüler des Kurses die Schulleitung. 6. Pausen Die großen Pausen dienen der Erholung von Schülern und Lehrkräfte. Die Schüler/innen verlassen die Unterrichtsräume, die von den Lehrkräften abzuschließen sind, sowie die beiden Schulgebäude und halten sich auf dem Pausenhof zwischen dem Hauptgebäude, dem Förderstufenbau und auf dem Pausenhof hinter dem Hauptgebäude auf. Ausgenommen hiervon ist der Oberstufentrakt (G-Block), in dem sich die Oberstufenschüler/innen in den Pausen aufhalten dürfen (vgl. 1.2.). Zur Mittagszeit wird in der Mensa ein Mittagessen angeboten (11.40 Uhr 14.05 Uhr). Auch hier herrschen die Regeln des höflichen Miteinanders. Tische sind jeweils abzuräumen und die Tischsitten sind einzuhalten. Bei schlechtem Wetter darf die Pausenhalle im Erdgeschoss des Hauptgebäudes benutzt werden. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, gemäß dem ausgehängten Plan ihrer Aufsichtspflicht während der Pause gewissenhaft nachzukommen. 7. Zwischenstunden In den Zwischenstunden halten sich die Schüler auf dem Schulhof hinter dem Hauptgebäude bzw. bei schlechtem Wetter im Aufenthaltsraum und im Informationszentrum auf. 8. Mittagessen / Kiosk 3

In der Mensa kann in der Mittagszeit (11.40 14.05 Uhr) aus einem reichhaltigen Essensangebot ausgewählt werden. Es wird bar gezahlt. Der Kiosk ist ab der ersten großen Pause geöffnet. 9. Vertretungspläne / Informationen Schulische Informationen, insbesondere Vertretungspläne, werden am Schwarzen Brett ausgehängt bzw. am Bildschirm in der Pausenhalle angezeigt. Es ist für alle notwendig, sich dort täglich zu informieren. 10. Verlassen des Schulgeländes Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen und Zwischenstunden ist nicht erlaubt. Wer trotzdem das Schulgelände verlässt, entzieht sich der Aufsicht und Verantwortung der Schule und muss ggf. mit pädagogischen Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen rechnen. Nachträgliche Entschuldigungen durch die Erziehungsberechtigten können in diesem Fall nicht anerkannt werden. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler unverzüglich die Schulgebäude. Fahrschüler/innen dürfen noch bis Abfahrt ihrer Züge oder Busse im Aufenthaltsraum bleiben. Für die Schüler/innen der gymnasialen Oberstufe gelten Sonderregelungen. 11. Regelung bei Nachmittagsunterricht In der Zeit der flexiblen Mittagspause (5., 6. oder 7. Stunde) werden Aufsichten eingeteilt. Es gelten die Regeln für die Aufenthaltsbereiche während der Mittagspausen und Freistunden. 12. Feueralarm Bei Brandgefahr tönt eine Sirene. Die Klassen und Kurse verlassen sofort mit der jeweiligen Lehrkraft das Gebäude und begeben sich auf die vorgesehenen Plätze. 13. Verhalten bei Unfällen Unfälle sind sofort dem Sekretariat zu melden. Von dort wird das Weitere veranlasst. 14. Fundsachen Fundsachen sind beim Hausmeister bzw. im Sekretariat abzugeben oder abzuholen. 15. Weitere Regelungen Entschuldigungen/Krankmeldungen: Das Fehlen einer Schülerin/eines Schülers wegen Krankheit soll unverzüglich, jedoch spätestens nach drei Tagen schriftlich bei der Klassenlehrerin/beim Klassenlehrer gemeldet werden. Die Schülerin/der Schüler legt anschließend eine schriftliche Entschuldigung bei allen Fachlehrkräften zur Kenntnisnahme vor. Die Entschuldigung muss mit dem Ausstellungsdatum versehen sein und genaue Angaben über die Fehlzeiten enthalten. Entschuldigungen, die nicht innerhalb von zehn Unterrichtstagen der Fachlehrkraft vorgelegt werden, werden in der Regel als unentschuldigt registriert und im Zeugnis vermerkt. Für die gymnasiale Oberstufe gelten darüber hinaus besondere Regelungen. Wird eine Schülerin/ein Schüler während der Unterrichtszeit krank, so meldet sie/er sich im Sekretariat. Von dort werden die Eltern benachrichtigt. Beurlaubungen: Beurlaubungen bis zu zwei Tagen kann die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer aussprechen. Anträge sind in der Regel fünf Unterrichtstage vorher von den Erziehungsberechtigten zu stellen. Längere Beurlaubungen und Beurlaubungen im Anschluss an die Ferien oder vor Ferienbeginn müssen spätestens vier Wochen vor Ferienbeginn schriftlich bei der Schulleiterin/dem Schulleiter beantragt werden. Sie sind nur in Ausnahmefällen möglich. 4

Arzttermine: Arzttermine sollen nicht in die Unterrichtszeit gelegt werden. Ist dies ausnahmsweise nicht zu vermeiden, muss dies durch ärztliche Bescheinigung bestätigt werden. Die Bescheinigung ist den Fachlehrkräften und der/dem Klassenlehrerin/Klassenlehrer bzw. Tutorin/Tutor vorzulegen. Wohnungswechsel/Änderung Telefonnummer: Jeder Wohnungswechsel bzw. jede Änderung der Telefonnummern ist der Verwaltung der Schule und der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer umgehend zu melden. 16. Verstöße gegen die Schulordnung Verstöße gegen die Schulordnung werden nach den schulrechtlich vorgesehenen pädagogischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen geahndet. Diese können u. a. sein: Aufgaben, die geeignet sind, der Schülerin/dem Schüler ihr/sein Fehlverhalten erkennen zu lassen. Ausschluss von bestimmten Klassenveranstaltungen oder Umsetzung in eine Parallelklasse usw. Verweis von der Schule. 17. Bekanntgabe der Schulordnung Bei Eintritt in die Lindenauschule erhält jede Schülerin/jeder Schüler ein Exemplar der Schulordnung, von deren Inhalt sie/er und die Erziehungsberechtigten in schriftlicher Form Kenntnis nehmen. Mit der Kenntnisnahme ist zugleich die Anerkennung der Schulordnung (vgl. 69 HSG) - insbesondere in Fällen des Verstoßes gegen sie (vgl. Punkt 16 der Schulordnung) - seitens der Erziehungsberechtigten verbunden. Volljährige Schüler/innen dokumentieren die Anerkennung durch ihre eigene Unterschrift. Die Schulordnung der Lindenauschule wird zu Beginn eines Schuljahres und aus gegebenen Anlässen in den Klassen/Tutorien besprochen. Diese Schulordnung wurde von allen Gremien der Schule beschlossen. Hanau, den 01.07.2016 Ingrid Koch (Schulleiterin) 5