Studien- und Prüfungsordnung (SPO) Master of Science (M.Sc.) IX-8



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(1) Für die Lehrveranstaltungen werden folgende Abkürzungen verwendet:

Transkript:

Studien- und Prüfungsordnung (SPO) Master of Science (M.Sc.) IX-8 1 Geltungsbereich Diese SPO gilt für den Studiengang mit dem Abschluss "Master of Science" (M.Sc.) auf Basis der gültigen Rahmenstudien- und Rahmenprüfungsordnung (1) Bereich: Professional Skills and Management (2) Vertiefungsrichtung: Real Estate (RE) 2 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Termine, Fristen, Orte und zusätzliche Angebote sind im jeweiligen Ausbildungsvertrag (inklusive Studienplan) geregelt. (2) Dauer und Planstruktur: Siehe Anhang II. 3 Zulassungsvoraussetzungen, Module, Leistungen (1) Die grundsätzlichen Zulassungsvoraussetzungen sind in den Rahmenordnungen festgelegt. Besondere Zulassungsvoraussetzungen sind im Anhang I aufgeführt. (2) Die Module sind im Anhang II zur SPO aufgeführt. (3) Die Leistungen (Nachweise und Punkte) zu den Modulen sind ebenfalls im Anhang II zur SPO aufgeführt. (4) Der Prüfungsausschuss kann durch sinnvolle Kombination der bereits vorhandenen und in den verschiedenen Vertiefungsrichtungen angebotenen Module des Pflicht- und Wahlbereichs ein spezifisches Programm mit einem speziellen Studienplan erstellen. Für dieses Programm kann eine neue Bezeichnung gewählt werden, wenn weniger als 70 % der insgesamt zu belegenden Module aus einer der vorhandenen Vertiefungsrichtungen stammt. Die Teilnahme an einem solchen Programm wird den Absolventen gesondert bescheinigt. 4 Schutzbestimmungen (1) Den Studierenden wird die Inanspruchnahme der Schutzfristen von 3 Absatz 2 und 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes ermöglicht. (2) Für die Betreuung von Kindern, für die nach den gesetzlichen Regelungen von den Studenten und Studentinnen Elternzeit beansprucht werden kann, sowie für die Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes werden vom Prüfungsausschuss auf Antrag Auszeiten in angemessenem Umfang genehmigt. 149966-2014-03-13-SPO-M.Sc.-IX-8-O+AI.docx/ SPO Studien- und Prüfungsordnung/ Study and Examination Regulations Steinbeis University Berlin/ O+AI 1/4

(3) Ein Nachteilsausgleich für Studenten und Studentinnen mit einer Behinderung zur Anerkennung gleichwertiger Leistungen in anderer Form oder verlängerter Zeit wird auf Antrag vom Prüfungsausschuss genehmigt. 5 Anerkennungsregeln (1) Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse, die in Studiengängen an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien der Bundesrepublik Deutschland oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden. Die Anerkennung dient der Fortsetzung des Studiums, dem Ablegen von Prüfungen, der Aufnahme eines weiteren Studiums oder der Zulassung zur Promotion. (2) Es obliegt dem Antragsteller, die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung bereitzustellen. Die Beweislast dafür, dass ein Antrag die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht erfüllt, liegt bei der Stelle, die das Anerkennungsverfahren durchführt. (3) Soweit Vereinbarungen und Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (Äquivalenzabkommen) Studierende ausländischer Staaten abweichend von 5 Absatz (1) begünstigen, gehen die Regelungen der Äquivalenzabkommen vor. (4) Diese Regelungen entsprechen 3 Absatz (4) und (5) der Rahmenprüfungsordnung der Steinbeis- Hochschule Berlin. Datum: 04.06.2014 6 Inkrafttreten 149966-2014-03-13-SPO-M.Sc.-IX-8-O+AI.docx/ SPO Studien- und Prüfungsordnung/ Study and Examination Regulations Steinbeis University Berlin/ O+AI 2/4

Anhang I: Bereich: Vertiefungsrichtung: Akkreditierung: SPO M.Sc. IX-8 Professional Skills and Management Real Estate (RE) 2013-2018 (FIBAA) Durch Beschluss des Hochschulrates und Bestätigung durch die zuständige Senatsverwaltung gelten folgende Festlegungen: 1. Dauer Das Studium umfasst i.d.r. 24 Monate, die üblicherweise aufeinander folgend absolviert werden. 2. Planstruktur Mindest- Tage Zeit/h CP a Studienmodule (mit Anwesenheitspflicht und Transfer) 170 1.530 96 b Selbstlernen (empfohlen) 150 1.350 s.o. c Projektarbeit und abschließende Thesis 80 720 24 Gesamte Studiendauer 400 3.600 120 3. Besondere Zulassungsvoraussetzungen 3.1 Studium: 31a Die Zulassung setzt ein abgeschlossenes Bachelorstudium, Diplomstudium oder einen vergleichbaren Hochschul-Studienabschluss voraus. 31b Leistungen aus Studiengängen an staatlich anerkannten Hochschulen können vom zuständigen Prüfungsausschuss angerechnet und zum Erlass der zu erbringenden Leistungen führen, wenn in einem ersten wirtschaftswissenschaftlichen Studium Leistungen mit Nachweis im Umfang von mindestens 210 CP erbracht worden sind. 3.2 Es wird keine einschlägige Berufserfahrung vor Aufnahme des Masterstudiums vorausgesetzt. 3.3 Die Eignungsprüfung kann telefonisch oder am Studienort durchgeführt werden. Die Prüfung umfasst ein ca. 30 minütiges Gespräch. Im Gespräch werden Motivation und fachlicher Hintergrund des Bewerbers überprüft. Für ein erfolgreiches Bestehen des Bewerbungsgesprächs muss der Studierende im Gespräch nachweisen, dass er - an den speziellen Inhalten des Studiengangs interessiert ist, - über eine ausreichend hohe Motivation verfügt, - über ausreichendes Vorwissen verfügt, um ohne Schwierigkeiten in die Inhalte des Masterstudiums einsteigen zu können, - von seinem Arbeitgeber in ausreichendem Umfang im Rahmen seines Projektkompetenzstudiums unterstützt wird. 3.4 Der Studiengang wird in deutscher Sprache durchgeführt. Englischsprachige Veranstaltungen können optional belegt werden. Schulkenntnisse in englischer Sprache sind daher ausreichend. 3.5 Im übrigen gelten die in 4 der Rahmenprüfungsordnung definierten Regelungen und Kriterien. 3.6 Module: Siehe Modulprofile im Anhang II. 4. Module: Festlegungen und Erläuterungen 4.1 Transfer - 4.2 Grundlagen - 4.3 Fokus 4.3a K / C / P / TA und LNW h basieren auf den Entscheidungen des Prüfungsausschusses und werden im Studienplan dokumentiert ( LNW h in Anhang AI stellt das Minimum dar). 4.3b Wird angeboten, wenn es die Modulteilkombination für das Erreichen der notwendigen CP erfordert. 4.3c Schwerpunkt gemäß PAS-Beschluss. 4.4 Wahlpflicht - 4.5 Ergänzung Pflicht 4.5a Zeigt die Eignungsprüfung individuelle, nicht den möglichen Gesamterfolg des Studiums gefährdende Lücken in der Vorbildung, können diese durch zusätzliche, von der Hochschule angebotene und im individuellen Studienplan verbindlich festgelegte Modulergänzungen während der Phase einer dann zu erfolgenden vorläufigen Zulassung geschlossen werden. 4.6 Ergänzung fakultativ 4.6a Angebotene und im individuellen Studienplan festgelegte Modulergänzungen (Pflicht für den Erwerb eines Hochschulzertifikats). 4.7 Allgemeine Erläuterungen AI (AII) Anhang I (Anhang II) AP Abschlussprüfung C Case CP Credit Point (Basis 30h/CP) Gew. Gewichtung h Stunde (Basis 9h/Tag) K Klausur oder mündliche Prüfung LNW Leistungsnachweis M Mündliche Prüfung MT Master Thesis P Präsentation PA Projektarbeit PK Projekt PSA Projektstudienarbeit S Seminar (auch in Form von Vorlesung/Blended Learning-Einheit/Übung/Workshop/Kolloquium/etc.[s. Studienplan]) SA Studienarbeit SL Selbstlern 149966-2014-03-13-SPO-M.Sc.-IX-8-O+AI.docx/ SPO Studien- und Prüfungsordnung/ Study and Examination Regulations Steinbeis University Berlin/ O+AI 3/4

SPO TDR TR Studien- und Prüfungsordnung Transfer-Dokumentation-Report Transfer 5. Module und Leistungen 5.1 Die genaue Struktur der Module und Leistungsnachweise wird im Anhang II ausgewiesen. 5.2 Für jedes Modul können verschiedene Formen von Leistungsnachweisen im Anhang II dieser Prüfungsordnung alternativ genannt werden. Jedes Modul darf aber grundsätzlich nur mit einer einzigen Form des Leistungsnachweises abgeschlossen werden. Ausnahmen müssen vom Prüfungsausschuss genehmigt und explizit begründet werden. 5.3 Es werden relative Noten vergeben, die sich auf die Kohorte des jeweiligen Jahres des Studiumsabschlusses (maßgeblich ist der Tag der erfolgreich absolvierten Verteidigung) beziehen. 5.4 Zentrales Element des Projektkompetenzstudiums an der Steinbeis-Hochschule Berlin ist das Projekt. Hierzu zählen die Erstellung einer Projektarbeit und die Masterthesis. Für die Projektarbeit ist ein Arbeitsumfang von 20, für die Thesis von 60 Tagen vorgesehen. Die Projektarbeit wird mit 6, die Thesis mit 18 CP bewertet. 5.5 Die Anmeldung zur Masterthesis kann erst erfolgen, wenn alle anderen, im Rahmen des Studiums zu erbringenden Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert worden sind. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung beträgt die Bearbeitungsfrist drei Monate (entspricht ca.13 Wochen). Gemäß 9 der Rahmenprüfungsordnung kann die Abgabefrist der Thesis auf schriftlichen Antrag des Studierenden aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, verlängert werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss. 6. Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement 6.1 In allen Lehrveranstaltungen wird Wissen über demokratische Praxis vermittelt, indem in formalen Lernvorgängen die Studierenden gemeinsam mit den Dozierenden und in Verbindung mit der Studiengangsleitung in demokratischen Prozessen Entscheidungen treffen. In jeder Vertiefung wird jeweils im Modul GL5:Projektmanagement, Moderation, Präsentation zivilgesellschaftliches Engagement zum inhaltlichen Bestandteil. 6.2 Das den Studiengang anbietende Steinbeis-Transferinstitut unterstützt die Studierenden darin, an Bildungsaktivitäten außerhalb des studiengangsspezifischen Rahmens im Zusammenhang mit üblichen studentischen Aktivitäten teilzunehmen. Dazu werden die Studierenden regelmäßig über Tagungen, Vorträge und Workshops, die von Akademikern oder studentischen Organisationen veranstaltet werden, informiert. 6.3 Die Steinbeis-Hochschule Berlin versteht sich als Ort gelebter Demokratie, in dem ausschließlich demokratisch ausgerichtete Arbeitsmethoden und Hierarchisierung von Inhalten stattfinden. 149966-2014-03-13-SPO-M.Sc.-IX-8-O+AI.docx/ SPO Studien- und Prüfungsordnung/ Study and Examination Regulations Steinbeis University Berlin/ O+AI 4/4

Anhang II: Module und Leistungen/Annex II: Modules and Load Modul (Modulteile/Schwerpunktinhalte) Tage LNW Gew. CP Module (Courses/Topics) S SL TR Art h Note Real Estate / study / compulsory / M.Sc.-IX-8 / Professional Skills and Management VT: Real Estate (RE) * 50 150 200 AP MT PA 5K 10K/C/P/T A 15TDR SA RE-150533-2012-12-15 * 120 120 PK: Projekt (PK) Gemäß Zulassung # siehe PK-Modulteile * * 80 AP MT PA [TA] [TDR] RE-150534-2012-06-12 * * 24 RE-150535-2012-06-12 PK1: Transferarbeiten (TA) Festlegung in den einzelnen Modulen * * * [TA] * * * PK2: Transfer-Dokumentation-Reports (TDR) RE-150536-2012-06-12 Festlegung in den einzelnen Modulen * * * [TDR] * * * RE-150537-2012-06-12 PK3: Projektarbeit (PA) Basis für die und dokumentiert in der Thesis * * 20 PA 1 * 6 RE-150538-2012-06-12 PK4: Thesis Wissenschaftliche Dokumentation zur Projektarbeit * * 60 MT AP 1 24 18 GL: Grundlagen (GL) * 10 50 60 4K K/M GL1: Quantitative Forschungsmethoden Gütekriterien quantitativer Forschung # Verteilungstheorien # Verteilungstests # Multivariate Analysemethoden # Hypothesen-Konstruktionen und -test GL2: Qualitative Forschungsmethoden Gütekriterien qualitativer Forschung # Methoden qualitativer empirischer Forschung GL3: Unternehmensführung Strategische Unternehmensführung # Grundlagen interner und externer Rechnungslegung # Entscheidungsund Planungstheorien GL4: Analyse gesamtwirtschaftlicher Mikroökonomie # Makroökonomie # Analysemodelle und - methoden Zusammenhänge GL5: Projektmanagement, Moderation, Präsentation Methoden des Projektmanagements # Projektinitiierung # Projektplanung # Projektdurchführung # Projektabschluss # Projektsteuerung # Moderationstechniken für Besprechungen und Workshops # Präsentationstechniken GL6: Studienarbeit (SA) Wissenschaftliche Arbeit zu einem Wahlpflichtfach (Best Practice Thema) 5TDR SA RE-150539-2012-06-12 * * 36 RE-150540-2012-06-12 RE-150541-2012-06-12 RE-150542-2012-06-12 RE-150543-2012-06-12 RE-150544-2012-06-12 2 10 8 K/M TDR 1 6 6 RE-150545-2012-06-12 * * 20 SA 1 6 6 RE: Real Estate (RE) SPO: AI-44a, Professional Skills 40 100 60 10K/M/C/ P/TA 10TDR RE-150546-2012-12-15 * * 60 RE-150550-2012-12-15 RE-I: Real Estate I * 28 70 42 * * 42 42 RE-I-1: Wohnraum- und Geschäftsraum- Nationales und internationales Recht für Immobiliengeschäfte Immobilienrecht RE-I-2: Bewertung von Immobilien und Immobilienunternehmen RE-I-3: Immobilen als Kapitalmarktprodukt RE-I-4: Finanzierung von Objekten und Unternehmen der Immobilienbranche RE-I-5: Technisches Wissen der Immobilienbranche Analyse alternativer Bewertungsverfahren für Immobilien # Bewertung von Immobilien in Jahresabschlüssen # Spezifika der Bewertung von Immobilienfonds und Immobilienunternehmen Vergleich der Attraktivität und Performance von Formen der direkten und indirekten/verbrieften Anlage in Immobilien (offene, geschlossene Fonds, Real Estate Private Equity, Immobilien-AGs, REITs) Übersicht über traditionelle Elemente und tiefergehende Auseinandersetzung mit modernen, innovativen Elementen der Innen- und Außenfinanzierung # Moderne Finanzinstrumente # Verschuldungstheorien- jeweils mit immobilienwirtschaftlichem Bezug Bauchtechnik für Immobilien, Baumaterialien, Ökologie und Bauen, Schäden an Gebäuden, Schadensursachen, Schadenbewertung RE-I-6: Berufsspezifische Rechtspraxis Auseinandersetzung mit dem Recht von Berufsständen der Immobilienwirtschaft, insbesondere von Immobilienmaklern, Vermögensberatern, Sachverständigen RE-I-7: Real Estate Asset Management Funktionen des Real Estate Asset Managers, Mietmanagement, Centermanagement, Budgetierung, Reporting RE-150551-2012-12-15 RE-150552-2012-12-15 RE-150553-2012-12-15 RE-150554-2012-12-15 RE-150555-2012-12-15 RE-150556-2012-12-15 RE-150557-2012-12-15 149966-2014-03-13-SPO-M.Sc.-IX-8-AII.doc/ SPO Studien- und Prüfungsordnung / Study and Examination Regulations Steinbeis University Berlin / AII 1/2

Anhang II: Module und Leistungen/Annex II: Modules and Load Modul (Modulteile/Schwerpunktinhalte) Tage LNW Gew. CP Module (Courses/Topics) S SL TR Art h Note RE-150558-2012-12-15 RE-II: Real Estate II SPO: AI-43b 12 30 18 * * 18 18 RE-II-1: CREM/Projektentwicklung und - realisation Erfolgsorientiertes, effizientes Management eigengenutzter gewerblicher Immobilien; Projektmanagement bei der Entwicklung und Realisierung von Immobilien RE-II-2: Immobilien und Vermögenstheorie Analyse der volkswirtschaftlichen Bedeutung von Immobilen für das Vermögensmanagement privater und institutioneller Investoren RE-II-3: Bilanzierung und Bilanzanalyse von Immobilen und Immobilienunternehmen Analyse der relevanten IFRS für Immobilien und Immobilienunternehmen; Spezifische Aspekte der Jahresabschlussanalyse von Immobilienunternehmen RE-II-4: Portfoliomanagement mit Immobilen Theoretische Grundlagen der Kapitalallokation # Alternative Verfahren der Kapitalallokation # Aktive und passive Zinsbuchsteuerung RE-II-5: Markt- und Standortanalyse Bodentheorien # Grundlagen der Standort- und Marktforschung # Standortanalyse durch Standortscoring RE-II-6: Steuern in der Steuersystematik # Einkommensteuer # Steuerliche Wohnungsbauförderungen # Umsatzsteuer # Immobilienwirtschaft Grunderwerbsteuer # Grundsteuer RE-II-7: Corporate University SPO: AI-43c RE-II-8: Summer School SPO: AI-43c RE-150559-2012-12-15 RE-150560-2012-12-15 RE-150561-2012-12-15 RE-150562-2012-12-15 RE-160168-2012-12-15 RE-160169-2012-12-15 RE-150563-2012-12-15 RE-150564-2012-12-15 Real Estate / supplementation / compulsory / M.Sc.-IX-8 / Professional Skills and Management RE-150547-2012-06-12 EPF: Ergänzung Pflicht (EPF) SPO: AI-45a * * * * * * * Real Estate / supplementation / facultative / M.Sc.-IX-8 / Professional Skills and Management RE-150548-2012-06-12 EF: Ergänzung fakultativ (EF) SPO: AI-46a * * * * * * * 149966-2014-03-13-SPO-M.Sc.-IX-8-AII.doc/ SPO Studien- und Prüfungsordnung / Study and Examination Regulations Steinbeis University Berlin / AII 2/2