Regeln für den FriedWald-Kundenbeirat

Ähnliche Dokumente
Satzung für den Kundenbeirat

S A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen

Geschäftsordnung. für den Fahrgastbeirat der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) und der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbh (REVG)

Geschäftsordnung. für den Fahrgastbeirat der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) und Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbh (REVG)

Satzung für den Kundenbeirat

Satzung für den Kundenbeirat der Berliner Wasserbetriebe

LEITLINIEN DER ZUSAMMENARBEIT

Geschäftsordnung des Fahrgastbeirates für den Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

Statut Angehörigenbeirat im St. Josefshaus Herten AUFMERKSAM FÜR DEN MENSCHEN

S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau

Satzung des "Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe

1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Deutscher Designer Club e.v. (DDC). Er ist in das Vereinsregister eingetragen.

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg.

Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

Satzung des Fördervereins der Christian-Reichart-Grundschule Erfurt e. V.

Geschäftsordnung für den Beirat des

Unter dem Namen "mia Engiadina" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Scuol. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

Geschäftsordnung. für das. "Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden"

Tennisclub Sinzheim e.v.

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013

Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V.

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die drei Säule:

Geschäftsordnung für die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vom 16. Juni 1997 zuletzt geändert am 11.

Satzung Anfi Mitglieder Club Deutschland e.v.

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.

Satzung des Weltladen Alzenau e.v.

Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen

H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse München. Satzung

Statuten des Clubs Nothveststein 1238

Satzung Nachbarschaftshilfe Lahr e. V. VR 583

1 Name und Sitz des Vereins

DORFVEREIN GELFINGEN STATUTEN. A Name, Sitz und Zweck. Mitgliedschaft. 10. Januar 2016

Satzung. über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen. (Seniorenbeiratssatzung)

Richtlinien des Deutschen Franchise-Verbandes e.v. Beiräte in Franchise-Systemen

Statuten des Vereins Netzwerk Schweiz - Transkarpatien/Ukraine ( NeSTU )

Satzung. Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen. Verkehrsverein Bingum e.v.

Club Latino an der Universität St. Gallen

V e r e i n s s a t z u n g

a) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v.

STATUTEN VEREIN SCHULE AETTENSCHWIL A. GRÜNDUNG

Satzung für den Seniorenbeirat im Markt Murnau a. Staffelsee

Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg

S A T Z U N G des Verbandes für Handel, Handwerk, Industrie und Freie Berufe Saarlouis e.v.

Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz

Satzung. des Vereins. Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms

FC Potsdam Sanssouci e.v. Satzung. Inhalt : 1. Name,Sitz,Geschäftsjahr. 2.Zweck, Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck

Geschäftsordnung Elternbeiratt. (gemäß Art.66 Absatz 1 Satz 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) )

Satzung. 1 Zusammensetzung

Vereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015

Satzung des Vereins Freunde und Förderer der Stauffenbergschule

DEUTSCH- TÜRKISCHE WIRTSCHAFTSVEREINIGUNG E.V.

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindereinrichtungen der Stadt Heusenstamm

Statuten. des. cleantech aargau. Verein mit Sitz in Aarau

S CHULVEREIN GYMNASIUM GLINDE e.v.

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

Satzung. 1) Der Verein führt den Namen Fördergesellschaft Finanzmarktforschung mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister.

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.

Satzung der Eltern-Kind-Initiative Kinderkram e.v. Präambel

Statuten. Verein Tagesstrukturen Cheschtenebaum. Name, Sitz und Zweck des Vereins Seite Name 1.2. Sitz 1.3. Zweck

Satzung für den LandFrauenverein

Reisen mit Rollstuhl e.v.

S a t z u n g. der Wirtschaftsjunioren Annaberg - Erzgebirge

1 Aufgaben, Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten zur Berichterstattung

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

Vereinssatzung. Zweck des Vereins ist die Förderung von Künstlern im Bereich der bildenden Kunst. Der Verein ist unpolitisch und konfessionslos.

Satzung des Landesverband Spiel und Theater Mecklenburg- Vorpommern e. V.

Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der Gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts "ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN" vom 06.

Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.

Satzung des Chorverbandes in der Evangelischen Kirche in Deutschland e.v. (CEK)

Städtetag Baden-Württemberg

Satzung der Wirtschaftsjunioren Leipzig e.v.

Muster einer Satzung

Satzung SielNet e.v.

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

Geschäftsordnung der Schulleitung

Förderverein Krankenhaus Herrenberg S A T Z U N G

Südbadischer Tischtennis -Verband e.v. GESCHÄFTSORDNUNG. Inhaltsverzeichnis: I Präsidium 2. II Satzung 4. III Geschäftsstelle 6

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH

Geschäftsordnung Berufsbildungsausschuss Handwerkskammer zu Köln (lt. Beschluss vom )

Geschäftsordnung des Wissenschaftlichen Beirats des Paul-Ehrlich-Instituts vom

Satzung. Name, Sitz. Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V.

Verein zur Hilfe Krebskranker Ostholstein e.v.

SATZUNG. des Vereins. SÜDLICHE WEINSTRASSE Maikammer e.v. in der Fassung vom

( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden.

Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm vom

Alzheimer Gesellschaft Bamberg SATZUNG

Neue Schule Wolfsburg

STATUTEN. 3. Fassung Seite 1

GESCHÄFTSORDNUNG DES AUTONOMEN SCHWULENREFERATS (ASR) DES ASTA AN DER RUHR- UNIVERSITÄT BOCHUM

Satzung der Qualitätsgemeinschaft Soziale Dienste e.v.

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Barmbek e.v. Satzung. Satzung. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Barmbek e.v.

PAKISTAN - Hilfe zur Selbsthilfe - e.v.

Transkript:

Regeln für den FriedWald-Kundenbeirat Präambel Die Geschäftsführung der FriedWald GmbH hat am 18. März 2013 die nachfolgenden Regeln für den FriedWald-Kundenbeirat beschlossen. Sie dient als Grundlage unserer fairen, kooperativen und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Seit der Eröffnung des ersten Bestattungswaldes in Deutschland im Jahre 2001 hat sich das Unternehmen FriedWald kontinuierlich weiterentwickelt. Für diese Entwicklung war auch stets der enge Kontakt zu unseren Kunden von großer Bedeutung. Der FriedWald-Kundenbeirat unterstützt uns dabei, mit wachsender Unternehmensgröße diesen persönlichen Dialog aufrechterhalten zu können. Die Mitglieder des Kundenbeirates vertreten die Interessen der FriedWald-Kunden und der Angehörigen von Verstorbenen, die in einem FriedWald beigesetzt wurden. Sie erhalten die Möglichkeit zur beratenden Mitwirkung und aktiven Gestaltung der wesentlichen kundenrelevanten Leistungen und Abläufe der FriedWald GmbH. Sie tragen Anregungen, Wünsche und Kritik in das Unternehmen. Sie informieren die FriedWald GmbH über das Kundenerleben von Image und Qualität der Serviceleistungen. Durch seine inhaltliche Arbeit und das Engagement seiner Mitglieder soll der Kundenbeirat zur Kundenorientierung und Kundenzufriedenheit der FriedWald GmbH beitragen. Der Kundenbeirat steht unter der Schirmherrschaft der Geschäftsführung der FriedWald GmbH. 1. Aufgaben & Kompetenzen (1) Der Kundenbeirat hat für die FriedWald GmbH eine beratende Funktion. Um diese Funktion ausführen zu können, werden die Mitglieder des Kundenbeirates in den Sitzungen über wesentliche und aktuelle kundenrelevante Maßnahmen - insbesondere über neue Angebote, Dienstleistungen und Ideen der FriedWald GmbH - informiert, sofern keine vertraulichen Informationen betroffen sind. (2) Der Kundenbeirat hat die Möglichkeit, selbst Vorschläge zu diskutieren und zu entwickeln, die der Verbesserung von Service, Prozessen, Produkten und sonstigen kundenrelevanten Angeboten dienen. Vorschläge können während der Sitzungen im Rahmen der Agenda diskutiert werden oder von einzelnen Mitgliedern schriftlich (per E-Mail oder Brief) an das Projektbüro geschickt werden. Die Vorschläge werden an die entsprechenden Fachabteilungen weitergeleitet, dort bewertet und gegebenenfalls umgesetzt. Der Kundenbeirat erhält eine Information über das Ergebnis der Bewertung. (3) Der Kundenbeirat vertritt die Interessen der Kunden aller FriedWald-Standorte in Deutschland. (4) Eine Bezahlung für vom Kundenbeirat erarbeitete Konzepte findet nicht statt. Winkler/29.11.2016 12:15/2016-11-29 Regeln für den FriedWald-Kundenbeirat Seite 1 von 5

2. Zusammensetzung & Auswahlverfahren (1) Die Anzahl der Mitglieder des Kundenbeirates legt die FriedWald GmbH bei jeder Erweiterung und anschließend bei jeder Neuwahl fest. (2) Mitglieder des Kundenbeirates müssen Vertragspartner sein. Von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen sind Mitarbeiter der FriedWald GmbH und andere Personen, die am FriedWald-Betrieb beteiligt sind. (3) Die Mitglieder des Kundenbeirates sind unabhängige, ehrenamtliche Mitglieder, die einen Querschnitt der Vertragspartner aller FriedWald-Standorte darstellen. (4) Bei Erweiterungen des Kundenbeirates auf andere Standorte oder bei einer Neuwahl informiert die FriedWald GmbH ihre Kunden schriftlich (per persönlichem Brief, im Rahmen der allgemeinen FriedWald-Informationen für Kunden Einblick, per E-Mail oder auf der Internetpräsenz von FriedWald) und teilt eine Bewerbungsfrist und die Bewerbungsmodalitäten mit. Vertragspartner aus den entsprechenden Standorten können sich im Rahmen der veröffentlichten Bewerbungsfrist und modalitäten bewerben. Die Auswahl der Mitglieder des Kundenbeirates erfolgt durch die FriedWald GmbH im Hinblick auf einen möglichst breiten Querschnitt der Kunden und auf die Motivation zur Mitgliedschaft im Kundenbeirat. (5) Ein Anspruch auf eine Kundenbeiratsmitgliedschaft besteht nicht, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 3. Projektbüro (1) Organisatorische Angelegenheiten des Kundenbeirates werden vom Projektbüro Kundenbeirat bei der FriedWald GmbH abgewickelt. 4. Amtszeit & Ende der Mitgliedschaft (1) Die Amtszeit des Kundenbeirates beträgt drei Jahre. Eine Übersicht über die Termine der Amtszeiten ist im Anhang zu finden. Diese Übersicht wird jeweils ergänzt, wenn neue Amtszeiten anstehen. Die Amtszeiten eines alten und eines neuen Kundenbeirats können sich aus organisatorischen Gründen um wenige Tage überschneiden.. Eine Wiederberufung der Mitglieder des Kundenbeirates ist möglich. (2) Besteht Grund zur Annahme, dass ein Mitglied nicht weiter an seiner Mitgliedschaft im Kundenbeirat interessiert ist, fragt die FriedWald GmbH schriftlich beim Mitglied an, ob es seine Mitgliedschaft beenden möchte. Antwortet das Mitglied nicht innerhalb von zwei Kalendermonaten auf diese Nachricht, endet seine Mitgliedschaft im Kundenbeirat. (3) Verhält sich ein Mitglied des Kundenbeirates auf eine Art, die das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und der FriedWald GmbH nachhaltig beeinträchtigt (z.b. Weitergabe vertraulicher Informationen, rufschädigendes Verhalten), hat die FriedWald GmbH das Recht, dessen Mitgliedschaft im Kundenbeirat vorzeitig zu beenden. (4) Ein Mitglied des Kundenbeirates kann jederzeit auf Antrag einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anderen Mitglieder des Kundenbeirates ausgeschlossen werden. Dem betroffenen Mitglied ist zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Winkler/29.11.2016 12:15/2016-11-29 Regeln für den FriedWald-Kundenbeirat Seite 2 von 5

(5) Die Mitgliedschaft im Kundenbeirat endet außerdem a. wenn ein Mitglied von seiner Mitgliedschaft zurücktritt. b. nach Ende der Amtszeit des Kundenbeirates. c. wenn die Kundenbeziehung zwischen dem Mitglied des Kundenbeirates und der FriedWald GmbH endet. d. mit der Auflösung des Kundenbeirates. e. mit dem Tod des Mitgliedes. (6) Beim Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Kundenbeirat kann FriedWald ein Ersatzmitglied bestimmen. Die Amtszeit des Ersatzmitgliedes endet automatisch mit dem Ende der Amtszeit des restlichen Gremiums. 5. Sitzungen (1) Die Mitglieder des Kundenbeirates treffen sich mindestens einmal im Jahr. Sie werden durch das Projektbüro spätestens vier Wochen vor der geplanten Sitzung unter Beilage der geplanten Tagesordnung einberufen. Die Einladungen zu den Sitzungen werden per Briefpost und/oder per E-Mail versendet. (2) Veranstaltungsort und zeit werden vom Projektbüro festgelegt. Das Projektbüro übernimmt die Organisation der Sitzungen. (3) Die FriedWald GmbH stellt einen Moderator, der die Sitzung leitet. (4) Die Sitzungen des Kundenbeirates sind nicht öffentlich. Wenn Arbeitsergebnisse des Kundenbeirates aus einer Sitzung der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen, entscheidet darüber das Projektbüro. (5) Mitglieder des Kundenbeirates können bis spätestens zwei Wochen vor der Sitzung zusätzliche Tagesordnungspunkte vorschlagen. Über die Aufnahme der Vorschläge auf die Tagesordnung entscheidet das Projektbüro. (6) Ist ein Mitglied des Kundenbeirates verhindert und kann nicht an der Sitzung teilnehmen, informiert es das Projektbüro darüber. (7) Falls mehr als 1 /3 der Mitglieder des Kundenbeirats das Projektbüro darüber informiert haben, dass sie nicht an der Sitzung teilnehmen werden, wird die Sitzung abgesagt und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. (8) Die FriedWald GmbH erstattet jedem Mitglied die Kosten für die Anreise zu einer beschlussfähigen Sitzung, an der das Mitglied teilgenommen hat. Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe von 0,30 pro gefahrenem Kilometer bei Anreise mit dem PKW oder bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Höhe des tatsächlichen Ticketpreises bis zur maximalen Höhe der Kosten einer Anreise mit der Deutschen Bahn in der 2. Klasse. Die Erstattung wird nach Ausfüllen des entsprechenden Formulars auf das Konto des Beiratsmitgliedes überwiesen. Weitergehende Kosten werden nicht erstattet. Die Kostenerstattung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Sitzung mit dem entsprechenden Formular angefordert werden, ansonsten erlischt der Anspruch auf Erstattung. Winkler/29.11.2016 12:15/2016-11-29 Regeln für den FriedWald-Kundenbeirat Seite 3 von 5

6. Beschlussfassung & rechtliche Stellung (1) Der Kundenbeirat kann Beschlüsse fassen. Diese haben einen empfehlenden Charakter. (2) Der Kundenbeirat ist beschlussfähig, wenn es sich um eine Sitzung handelt, zu der gemäß Punkt 5.1 eingeladen wurde, und bei der mindestens die Hälfte der Mitglieder des Kundenbeirates sowie mindestens ein Vertreter der FriedWald GmbH anwesend sind. (3) Jedes Mitglied des Kundenbeirates verfügt über je eine Stimme und gleiches Stimmrecht. (4) Um das Stimmrecht auszuüben, ist die Anwesenheit bei der jeweiligen Sitzung notwendig. Eine Übertragung von Stimmen auf andere Mitglieder ist nicht möglich. (5) Die Sitzungsteilnehmer der FriedWald GmbH haben kein Stimmrecht. (6) Der Kundenbeirat ist kein Organ der FriedWald GmbH. Er ist beratendes Gremium der FriedWald GmbH. 7. Vertraulichkeit (1) Die Mitglieder des Kundenbeirates erhalten durch ihre Tätigkeit im Kundenbeirat möglicherweise Einblicke in vertrauliche Informationen und Sachverhalte der FriedWald GmbH. Alle Mitglieder des Kundenbeirates sind deshalb zur Verschwiegenheit über sämtliche im Kundenbeirat behandelten Sachverhalte und darüber hinaus erlangte vertrauliche Informationen und Angaben verpflichtet, solange diese Informationen und Sachverhalte nicht durch die FriedWald GmbH der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. (2) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung der Tätigkeit im Kundenbeirat bestehen. 8. Auflösung (1) Der Kundenbeirat kann durch Beschluss der Geschäftsführung der FriedWald GmbH aufgelöst werden. 9. Schlussbestimmungen (1) Die Regeln treten mit Beschlussfassung der Geschäftsführung der FriedWald GmbH in Kraft. (2) Änderungen der Regeln erfolgen durch Beschlussfassung der Geschäftsführung der FriedWald GmbH. Dem Kundenbeirat wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Griesheim, den 18.03.2013 - überarbeitet zum 29.03.2014 - überarbeitet zum 25.03.2017 - Winkler/29.11.2016 12:15/2016-11-29 Regeln für den FriedWald-Kundenbeirat Seite 4 von 5

Anhang: Übersicht der bisherigen und aktuellen Amtszeiten 1. bundesweiter FriedWald-Kundenbeirat 1. April 2014 bis 31. März 2017 2. bundesweiter FriedWald-Kundenbeirat 25.März 2017 bis 31. März 2020 Winkler/29.11.2016 12:15/2016-11-29 Regeln für den FriedWald-Kundenbeirat Seite 5 von 5