Heimaufsicht / FQA Fachstelle für Pflege und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht

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Transkript:

Landratsamt Würzburg. Postfach. 97067 Würzburg Bayerisches Rotes Kreuz -Kreisverband Würzburg - vertreten durch den Kreisgeschäftsführer Herrn Reinhold Weißenseel Zeppelinstraße 1-3 97074 Würzburg Zeppelinstraße 15. 97074 Würzburg E-Mail: poststelle@lra-wue.bayern.de Internet: http://www.landkreis-wuerzburg.de Heimaufsicht / FQA Fachstelle für Pflege und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom: 18.07.2012 Bitte bei Antwort angeben Unser Zeichen GB 3 /FQA BRK Ro Telefon: Fax: E-Mail: Haus Zimmer-Nr. Sachbearbeiter Würzburg, 06.08.2012 Vollzug des Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) Träger der Einrichtung: BRK Kreisverband Würzburg vertreten durch den Kreisgeschäftsführer Herrn Reinhold Weißenseel Zeppelinstraße 1-3 97074 Würzburg www.kvwuerzburg.brk.de Geprüfte Einrichtung: BRK Seniorenzentrum Am Dreschplatz Pflegestation Am Dreschplatz 7 97228 Rottendorf Lesehinweis: Im nachfolgenden Bericht wird i.d.r. die geschlechtsneutrale Personenbezeichnung Bewohner, Mitarbeiter, Angehöriger, usw. verwendet. Dadurch soll eine bessere Verständlichkeit und ein ungestörter Textfluss erreicht werden. Die Formulierung bezieht sich immer auf beide Geschlechter und ist nicht als diskriminierend zu verstehen. In der Einrichtung wurde am 05.06.2012 von 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Sie erreichen uns mit dem ÖPNV Haltestellen Zufahrt /Zugang über Zeppelinstraße Bankverbindungen Buslinie 6 - Frauenlandplatz oder Erthalstraße Wittelsbacherstraße, Zu-Rhein-Straße, Behrstraße Sparkasse Mainfranken Würzburg Buslinie 10 - Zeppelinstraße oder Erthalstraße Konto-Nr. 42230383 (BLZ 79050000) Buslinie 16 - Schlörstraße oder Erthalstraße Parken über Zufahrt Wittelsbacherstraße oder Behrstraße IBAN DE36790500000042230383 Buslinie 34 - Schlörstraße oder Erthalstraße BIC BYLADEM1SWU Behindertenparkplätze und Barrierefreier Zugang VR-Bank Würzburg eg Öffnungszeiten im bzw. über den Innenhof des Landratsamtes Konto-Nr. 6181732 (BLZ 79090000) Mo. - Fr. 7:30-12:00 Uhr IBAN DE92790900000006181732 Mo. + Do. 14:00-16:30 Uhr Bitte Beschilderung beachten: BIC GENODEF1WU1

- 2 - Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Arzneimittel Pflege und Dokumentation Soziale Betreuung Qualitätsmanagement Freiheit einschränkende Maßnahmen Personal Hygiene Hierzu hat die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA) für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung Angebotene Plätze: 30 davon Beschützende Plätze: 0 davon Plätze für Rüstige: 0 Belegte Plätze: 30 Einzelzimmerquote: 75,0 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50 % ): 55,71 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 8 (insgesamt acht Auszubildende beim Einrichtungsträger, verteilt in die jeweiligen Einrichtungen des Trägers) II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Wohnqualität: Die vollstationäre Einrichtung wurde im Jahr 2005 eröffnet und befindet sich inmitten des Ortes in ruhiger Lage abseits der Hauptverkehrswege. Sie er-

- 3 - streckt sich über das Erdgeschoss und den ersten Stock und verfügt über insgesamt 30 Plätze, welche am Begehungstag vollständig belegt waren. Es stehen 18 Einzelzimmer und sechs Zwei-Bett-Zimmer zur Verfügung. Die Tagespflege sowie der Bereich des betreuten Wohnens sind der Einrichtung baulich angegliedert. Im Wohn- und Aufenthaltsbereich konnte während der Einrichtungsbegehung eine angenehme und ruhige Atmosphäre wahrgenommen werden. Es besteht die Möglichkeit einer langen Einnahmezeit des Frühstücks (bis 9.00 Uhr) und einen im Vergleich zu anderen Einrichtungen langen Zeitraum, in dem das Mittagessen eingenommen werden kann. Die Wohnbereiche sind hell, freundlich und der Jahreszeit entsprechend gestaltet. Durch die vorhandene Möblierung, Dekoration und Wandgestaltung (u. a. viele Bilder und eine Sitzecke) erfährt die Einrichtung ein wohnliches Ambiente. Die Terrasse im hinteren Bereich bieten mit verschiedenen Sitzgelegenheiten sowie Sonnen- und Regenschutz Möglichkeiten zum Aufenthalt und zur Betätigung im Freien. Der Umgang der Pflege- und Betreuungskräfte mit den Bewohnern wurde während der Einrichtungsbegehung als respektvoll und angemessen erlebt. In der Einrichtung wird mit großem Engagement versucht, eine möglichst gute Lebensqualität für die Bewohner zu erreichen. In Gesprächen mit Angehörigen der Bewohner konnte eine hohe Zufriedenheit hinsichtlich der Betreuung, Versorgung und Pflege in der Einrichtung in Erfahrung gebracht werden. Die Mitarbeiter werden als höflich und freundlich bezeichnet, ebenso werden Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner bereitwillig aufgenommen. Soziale Betreuung: Den Bewohnern wird ein umfangreiches und abwechslungsreiches Betreuungsangebot unterbreitet. Das Betreuungsteam besteht aus einer Pflegefachkraft, einer Ergotherapeutin sowie einer Sozialpädagogin. Der gemäß 15 Abs. 3 Satz 1 AVPfleWoqG vorgegebene Schlüssel für gerontopsychiatrisch qualifiziertes Fachpersonal von 1:30 war am Prüfungstag erfüllt. An den Informationstafeln der Einrichtung hingen Wochenpläne mit Beschäftigungsangeboten aus. Diese finden jeweils in Vormittags- und Nachmittagsgruppen an allen Wochentagen statt. Bewohner werden in der Gruppe und individuell betreut. Am Begehungstag fanden alle geplanten Betreuungsangebote statt. Die Gruppenbetreuung wurde durch eine Betreuungsassistentin gemäß 87 b SGB XI durchgeführt. Angeboten wurden u. a. eine Zeitungsrunde sowie ein Stadt- Land-Fluss-Spiel. Hierbei war eine rege Teilnahme zu verzeichnen. Gemeinsame jahreszeitliche Feste und Veranstaltungen werden ebenfalls angeboten. So ist laut Veranstaltungsplan und einem Aushang an der Info-Tafel ein Sommerfest am 13.06.12 geplant. Freiheit einschränkende Maßnahmen: In der Einrichtung kommen Freiheit einschränkende Maßnahmen (FeM) zur Anwendung. In allen Fällen waren entsprechende gültige richterliche Beschlüs-

- 4 - se vorhanden (bei sieben Bewohnern). Genehmigt wurden sieben FeM mit Bettgitter; darüber hinaus gibt es keine weiteren Fixierungen (u. a. auch keine Gurtfixierungen). Bei einem Bewohner findet eine Fixierung auf eigenen Wunsch statt (Bettgitter). Die Prüfung der Einwilligungsfähigkeit sowie die schriftliche Einwilligungserklärung des Betroffenen lag vor. Hilfsmittel wie Niedrigflurbetten sind in der Einrichtung vorhanden und kommen in einem Fall zur Anwendung. Bauliche Gegebenheiten: Alle Bewohnerzimmer sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Eine Brandschutzübung mit der örtlichen Feuerwehr ist nach Auskunft der Einrichtungsleitung für den Herbst diesen Jahres geplant. Hygiene: Der Gesamteindruck im Hinblick auf Hygiene und Sauberkeit ergab keinerlei Beanstandungen. Arzneimittel: Medikamente und Betäubungsmittel werden ordnungsgemäß gelagert und die entsprechenden Abgaben dokumentiert. II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Der Einsatz von Freiheit einschränkenden Maßnahmen konnte im Verlauf eines dreijährigen Begutachtungszeitraumes signifikant reduziert werden. Hierzu ergangene frühere Qualitätsempfehlungen wurden bereitwillig aufgenommen und umgesetzt, insbesondere wurde zu Beginn des Jahres eine Schulung hinsichtlich der letztjährig ergangenen Empfehlung durchgeführt. In der Einrichtung ist ein umfangreiches Beschäftigungsangebot vorhanden. Laut Beschäftigungsplan finden Gedächtnistraining, Gymnastik, Zeitungsrunden etc. statt. Weiterhin wurde die soziale Betreuung an den Wochenenden ausgebaut. Ein nahezu tägliches Angebot zur Tagesstrukturierung ist nun lt. aushängendem Beschäftigungsplan ersichtlich. Seit der letztjährigen Heimbegehung hat sich die Einrichtung kontinuierlich weiterentwickelt. Dies bezieht sich insbesondere auf die Implementierung der Nationalen Expertenstandards. Das Personal wurde von den Befragten übereinstimmend als freundlich und entgegenkommend geschildert. Die Atmosphäre in der Einrichtung wird als wohnlich und angenehm empfunden. Die durchgeführten Pflegekontrollen ergaben keine Beanstandungen. Sowohl die Qualitätsempfehlungen wie auch die im letzten Bericht aufgezeigten Mängel wurden von Seiten der Einrichtung durch Personalschulungen behoben. II.3. Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.]

- 5 - Freiheit einschränkende Maßnahmen: In der Einrichtung kommen Freiheit einschränkende Maßnahmen (FeM) zur Anwendung (s. o.). Es wurde empfohlen, den eingeschlagenen Weg zur Reduzierung der FeM weiterhin konsequent beizubehalten. In diesem Zusammenhang sollten weitere Hilfsmittel (Sensormatten, Seniorenwalker, Antirutschauflagen) geprüft und wenn möglich zum Einsatz kommen. Die Einrichtungsleitung teilte hierzu mit, dass die Anschaffung von Sitzsäcken in den kommenden Monaten erfolgen wird. In der Einrichtung existiert ein trägerübergreifender Standard zur Handhabung von Freiheit einschränkenden Maßnahmen. In der Anlage 2 finden sich Informationen über alternative Lösungsmöglichkeiten, um entsprechende Maßnahmen zu vermeiden. Es wird empfohlen, den Standard und die Vorgehensweise hinsichtlich des jeweilig betroffenen Bewohnerkreises übersichtlicher und detaillierter zu gestalten (Ausführungen zu rechtl. Grundsätze, Maßnahmen der Pflegenden, Dokumentation). Eine Orientierung hierzu bilden die Empfehlungen der Landeshauptstadt München, des MDK Bayern und der Regierung von Oberbayern. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichung bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erstmaligen Mängel festgestellt. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 Pfle- WoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt.

- 6 - VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht aufgrund der Einverständniserklärung des Trägers vom 18.07.2012 veröffentlicht wird. Daher kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird. Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. Abdruck: Überprüfte Einrichtung Regierung von Unterfranken, ggf. mit Gegendarstellung der Einrichtung Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern MDK-Bayern, Ressort Pflege Bezirk Unterfranken (Überörtlicher Träger der Sozialhilfe) Bewohnervertretung, ggf. mit Gegendarstellung der Einrichtung