Sicherheitsregeln am Standort Ihlenberg

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Transkript:

Seite 1/6 Stand 11.07.17 Sicherheitsregeln am Standort Ihlenberg Inhalt An- und Abmeldung 1 Arbeitsauftrag und Abstimmungen 2 Verhalten und Sicherheit 2 Allgemeines Verhalten bei gestörtem Betrieb 3 Sicherheitskennzeichnung 4 Ziele dieser Sicherheitsregeln sind der Schutz der Mitarbeiter*1 von Fremdfirmen, der Besucher sowie der eigenen Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände. Aus diesem Grund wird von jeder betriebsfremden Person die Einhaltung dieser Sicherheitsregeln während des Aufenthaltes auf dem gesamten Gelände der IAG ** erwartet. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Umwelt- und Arbeitsschutz am Standort Ihlenberg einen hohen Stellenwert haben. Daher wird auch von allen im Auftrage der lag tätigen Fremdfirmen die Einhaltung des hier definierten Standards sowie der gültigen Umwelt- und Arbeitsschutzgesetze vorausgesetzt und gefordert. An- und Abmeldung Jeder Besucher darf das Gelände nur nach An- und Abmeldung beim Wachdienst betreten oder verlassen. Der vom Wachdienst übergebene IAG-Besucherausweis ist gut sichtbar zu tragen und muss bei der Abmeldung wieder an den Wachdienst übergeben werden. Die Einfahrt mit einem Fremd-PW bedarf der besonderen Genehmigung und Einweisung durch den zuständigen Besuchsempfänger bzw. das Wachpersonal. Für das Fahrzeug wird eine Fahrzeugnummerierung (sogenannte Tafel) vom Wachdienst übergeben, welche gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe im Fahrzeug abzulegen ist. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich auf dem kürzesten Weg zu dem angemeldeten Ansprechpartner der IAG zu begeben. Eine entsprechende Wegbeschreibung wird vom Wachdienst übergeben. Mitarbeiter von Fremdfirmen melden sich vor Arbeitsaufnahme beim zuständigen Mitarbeiter der IAG oder einem benannten oordinator an. Dort erfolgt ggf. eine weitere Einweisung in spezifische Betriebsvorschriften (z. B. Erlaubnisschein zur Durchführung von Heißarbeiten ), soweit diese zur Erledigung der Arbeitsaufgaben notwendig sind. 1* Ein Hinweis zur Sprachregelung: Der Artikel der, die oder das ist bei Personenbezeichnungen und bei der Bezeichnung von Personengruppen nicht generell als Markierung des Geschlechts zu verstehen (Institut für deutsche Sprache, Mannheim). Sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, ist stets die weibliche und die männliche Form gemeint. ** Diese Sicherheitsregeln gelten auch für Besucher der GAA, sowie für Fremdfirmen, die von der GAA beauftragt wurden. BOR_02_Fremdfirmen_Anlage_1.doc

Seite 2/6 Stand 11.07.17 Arbeitsauftrag und Abstimmungen Für jede Tätigkeit auf dem Betriebsgelände der Deponie Ihlenberg muss in der Regel ein Arbeitsauftrag der IAG vorliegen. Ohne Arbeitsauftrag dürfen die Anlagen nur in Begleitung eines zuständigen Mitarbeiters der lag betreten werden. Der zuständige Mitarbeiter der IAG oder der benannte oordinator ist über den Beginn und den Abschluss der Tätigkeiten zu informieren. Vor der Arbeitsaufnahme sind folgende Maßnahmen abzustimmen bzw. festzulegen: Umfang und Ablauf der Tätigkeiten Unterweisung der Mitarbeiter über die Sicherheitsbestimmungen der lag Arbeits- und Betriebsanweisungen für die beauftragten Tätigkeiten Technische und persönliche Sicherheitsmaßnahmen Freigabe- und Erlaubnisscheine Aufsicht, ontrollen, An- und Abmeldungen sowie Leistungsabnahmen Verhalten und Sicherheit Allgemeine Bestimmungen Sozial- und Bürobereiche sind nur in sauberer Arbeitsbekleidung zu betreten. Verschmutzte Stiefel oder Schuhe sind außerhalb dieser Bereiche zu wechseln oder zu reinigen. Alternativ stehen in den Eingangsbereichen auch Einweg-Überzieher für verschmutzte Schuhe zur Verfügung. Auf dem Betriebsgelände herrscht striktes Alkoholverbot. Der Umgang mit offenem Feuer ist. Das Rauchen ist nur an ausgewiesenen Plätzen gestattet, das gilt auch für E-Zigaretten. Es ist weiterhin untersagt: auf dem Gelände der Deponie Ihlenberg ohne Genehmigung der Geschäftsleitung bzw. durch den zuständigen Mitarbeiter der IAG zu fotografieren oder zu filmen, Gegenstände oder Abfälle unbefugt einzubringen oder zu entnehmen, Gefahrenbereiche zu betreten oder Geräte und Maschinen unbefugt zu. In den Anlagen der IAG sind außerhalb von Fahrzeugen Warnwesten oder gleichwertige Warnschutzkleidung und geeignetes Schuhwerk zu tragen. Mitarbeiter von Fremdfirmen Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass bei der Ausführung seiner Leistungen alle gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln eingehalten werden. Die abgestimmten Maßnahmen, die Anweisungen des Aufsichtspersonals, die Sicherheitshinweise und die Sicherheitskennzeichnungen sind unbedingt zu beachten. Bei allen Tätigkeiten sind Arbeitsmaschinen oder Baustellen so zu sichern, dass Gefahren für Menschen und Umwelt ausgeschlossen sind. Betriebsmittel, raftstoffe und andere Gefahrstoffe sind in sicheren Behältnissen (z. B. eingestellt in Auffangwannen) aufzubewahren, um Verschmutzungen zu vermeiden.

Seite 3/6 Stand 11.07.17 Befahren des Betriebsgeländes Auf dem gesamten Betriebsgelände der lag gilt die StVO. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit ist zwingend einzuhalten Radlader und Baumaschinen haben auf den Ablagerungsflächen der Deponie Vorfahrt. Fahrzeuge sind auf den ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen und zu sichern. Es dürfen nur die ausgewiesenen und befestigten Straßen und Wege im Zusammenhang mit der Erledigung des Arbeitsauftrags befahren werden. Nach Fahrten auf dem Deponiekörper ist die Reifenwäsche zu durchfahren. Für Fahrzeugreinigungen an der arosserie kann die Ladeflächenwäsche benutzt werden. Allgemeines Verhalten bei gestörtem Betrieb Das Verhalten bei Unfällen und im Brandfall ist auf den jeweils in den Gebäuden und Anlagen ausgehängten Flucht- und Rettungsplänen zu entnehmen. Alarmierung Signale beachten Über drohende Gefahren wird durch Tonsignale alarmiert. Bei Alarmierung ist der ontakt mit Betriebsangehörigen zu suchen: alle Arbeiten sind sofort einzustellen und gegebenenfalls noch laufende Arbeitsmittel stillzusetzen gekennzeichnete Fluchtwege sind zu folgen Sammelplätze sind aufzusuchen (siehe Lageplan) Fehlende Personen sind sofort dem Wachdienst oder dem Verantwortlichen gemäß Arbeitsauftrag zu melden!

Seite 4/6 Stand 11.07.2017 Sicherheitskennzeichnung Verbotszeichen Gebotszeichen Rauchen eine offene Flammen Mit Wasser löschen Zutritt für Unbefugte opfschutz Augenschutz Gehörschutz Atemschutz Berühren Hineinfassen Für Flurförderfahrzeuge Eingeschaltete Mobiltelefone Handschutz Fußschutz Vor Wartung oder Reparatur schalten Schutzkleidung ein Trinkwasser ein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren Schalten Abstellen oder Lagern Warnweste Gesichtsschutz Hände waschen Handlauf

Seite 5/6 Stand 11.07.2017 Warnzeichen GHS-ennzeichnung feuergefährlichen brandfördernden explosionsgefährlichen explosionsfähiger Atmosphäre Gefahr Gefahr / Achtung Gefahr ätzenden giftigen Biogefährdung Gasflaschen Achtung Gefahr / Achtung Gefahr heißer Oberfläche automatischem Anlauf elektrischer Spannung gegenläufigen Rollen Achtung Gefahr / Achtung Achtung / Gefahr Hindernissen am Boden Rutschgefahr Absturzgefahr

astenrinne 2200201 241800 Haus I+II Werkstatt / Garagen RABA Siwa-Halle II DEPONIE Retentionsraum Ost Siwa-Halle I Wache / Anmeldung Ringstraße Parkplatz Sammelplatz Defibrilator