Stadt Aarau 4.6-0 Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Aarau * Vom. August 00 (Stand. Januar 07) Der Stadtrat, gestützt auf gestützt auf 7 Abs. des Gesetzes über die Einwohnergemeinde vom 9. Dezember 978 ) sowie Abs. der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Aarau vom. Juni 980 ), * beschliesst: Die Stadtbibliothek Aarau steht allen Personen zur Benutzung offen. Die Einschreibung erfolgt gegen Vorlage eines Personalausweises. Adress- und Namensänderungen sowie der Verlust der Kundenkarte müssen der Bibliothek mitgeteilt werden. * Folgende Kundenkarten stehen zur Auswahl: * Kundenkarte Max. Anzahl Medien ) Leihfrist 4) Jahresabo * 8 Medien plus E-Medien nach Verbundsregelung max. 4 Wochen Halbjahresabo 5) * 8 Medien plus E-Medien nach Verbundsregelung max. 4 Wochen Bibliotheks-GA * unbeschränkter Bezug plus E-Medien nach Verbundsregelung max. 4 Wochen Onleihe * E-Medien nach Verbundsregelung gemäss Verbundsregelung Einzelausleihe * unbeschränkter Bezug max. 4 Wochen ) SAR 7.00 ) SRS.- ) Im Einzelfall kann die Bibliothek eine abweichende Maximalanzahl für Ausleihen festlegen. 4) Im Einzelfall kann die Bibliothek abweichende Leihfristen festlegen. 5) Für Benutzerinnen und Benutzer gemäss Abs. Ziff. lit. g des Reglements über die Benutzungsgebühren für die Stadtbibliothek Aarau (SRS 4.6-) 05-068b * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses
4.6-0 Stadt Aarau * * * a * Medien müssen vor der Selbstausleihe auf Vollständigkeit hin überprüft werden (siehe Medienaufkleber). Fehlende Teile sind sofort zu melden. Erfolgt keine Meldung, gelten die Medien als vollständig ausgeliehen. Kundinnen/Kunden sind verpflichtet, die korrekte Verbuchung zu prüfen. Für Fremdbuchungen auf dem Konto haften Kundinnen/Kunden. 4 Eine Verlängerung um eine weitere Ausleihperiode ab Leihfristende ist in der Regel möglich. * Jene kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Internet erfolgen. * Wenn eine Reservation vorliegt, kann keine Verlängerung gewährt werden. 5 Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden. Sie müssen innerhalb einer Woche nach Benachrichtigung abgeholt werden. 6 Die jeweils neueste Zeitschriftennummer kann nicht ausgeliehen werden. * 7 Die Benutzung der Bibliothek ist gebührenpflichtig. In ausgewiesenen Fällen von Bedürftigkeit kann die Leitung der Stadtbibliothek die Gebühren ganz oder teilweise erlassen.
Stadt Aarau 4.6-0 8 Nach Ablauf der Leihfrist werden kostenpflichtige Mahnungen versandt. Nach der erfolglosen dritten Mahnung ist der Kunde/die Kundin bis zur Erledigung des Falls von der Bibliotheksbenutzung ausgeschlossen und es wird der Rechtsweg beschritten. Die Bibliothek haftet nicht für E-Mails, welche nicht zugestellt werden können. * 9 Kundinnen und Kunden sind zum schonenden Umgang mit dem Bibliothekseigentum verpflichtet sowie zur Rückgabe der ausgeliehenen Medien in dem Zustand, in dem sie empfangen wurden. Der gute Zustand des Mediums bei der Ausleihe wird vermutet. 0 Bei Beschädigung oder Verlust von Medien ist Schadenersatz zu leisten. Schäden dürfen nicht selber repariert werden. Die Haftung der Bibliothek wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftpflicht für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger ausgeschlossen. Wer gegen die Benutzungsordnung verstösst, den Bibliotheksbetrieb stört oder die Bibliothek vorsätzlich schädigt, kann von der Benutzung ausgeschlossen werden. a * Für die Benutzung der Onleihe (Ausleihe von E-Medien) gelten die Bestimmungen des Verbundes Bibnetz Onleihe Schweiz. Für Störungen und Unterbrüche der Onleihe übernimmt die Bibliothek keine Haftung.
4.6-0 Stadt Aarau Änderungen der Benutzungsordnung können durch Anschlag bekannt gegeben werden. Diese Benutzungsordnung tritt ab..00 in Kraft und ersetzt alle früheren. 4
Stadt Aarau 4.6-0 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle.08.00 0.0.00 Erlass Erstfassung 05-068b 8..06 0.0.07 Erlasstitel geändert 06-0 8..06 0.0.07 Ingress geändert 06-0 8..06 0.0.07 Abs. geändert 06-0 8..06 0.0.07 Abs. geändert 06-0 8..06 0.0.07 Abs., Tabelle, "Jahresabo" 8..06 0.0.07 Abs., Tabelle, "Halbjahresabo" 8..06 0.0.07 Abs., Tabelle, "Bibliotheks- GA" 8..06 0.0.07 Abs., Tabelle, "Onleihe" 8..06 0.0.07 Abs., Tabelle, "Einzelausleihe" eingefügt 06-0 eingefügt 06-0 eingefügt 06-0 eingefügt 06-0 eingefügt 06-0 8..06 0.0.07 Abs. aufgehoben 06-0 8..06 0.0.07 Abs. aufgehoben 06-0 8..06 0.0.07 aufgehoben 06-0 8..06 0.0.07 a eingefügt 06-0 8..06 0.0.07 4 Abs. geändert 06-0 8..06 0.0.07 4 Abs. geändert 06-0 8..06 0.0.07 6 Abs. geändert 06-0 8..06 0.0.07 8 Abs. geändert 06-0 8..06 0.0.07 a eingefügt 06-0 5
4.6-0 Stadt Aarau Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle Erlass.08.00 0.0.00 Erstfassung 05-068b Erlasstitel 8..06 0.0.07 geändert 06-0 Ingress 8..06 0.0.07 geändert 06-0 Abs. 8..06 0.0.07 geändert 06-0 Abs. 8..06 0.0.07 geändert 06-0 Abs., Tabelle, "Jahresabo" 8..06 0.0.07 eingefügt 06-0 Abs., Tabelle, "Halbjahresabo" 8..06 0.0.07 eingefügt 06-0 Abs., Tabelle, "Bibliotheks-GA" 8..06 0.0.07 eingefügt 06-0 Abs., Tabelle, "Onleihe" 8..06 0.0.07 eingefügt 06-0 Abs., Tabelle, "Einzelausleihe" 8..06 0.0.07 eingefügt 06-0 Abs. 8..06 0.0.07 aufgehoben 06-0 Abs. 8..06 0.0.07 aufgehoben 06-0 8..06 0.0.07 aufgehoben 06-0 a 8..06 0.0.07 eingefügt 06-0 4 Abs. 8..06 0.0.07 geändert 06-0 4 Abs. 8..06 0.0.07 geändert 06-0 6 Abs. 8..06 0.0.07 geändert 06-0 8 Abs. 8..06 0.0.07 geändert 06-0 a 8..06 0.0.07 eingefügt 06-0 6