Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Aarau *

Ähnliche Dokumente
Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Dübendorf. 1. Januar 2015

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Baden

Folgende Artikel des Benutzungsreglements erfahren eine Änderung und werden entsprechend erläutert:

Willkommen. Während der Sommer- und Weihnachtsferien Dienstag bis Freitag Uhr nachmittags geschlossen

Stadtbibliothek Baden.

Benutzungsreglement. der Gemeindebibliothek Fällanden

Reglement über die berufliche Vorsorge und die Versicherung der Mitglieder des Stadtrates

Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt

Satzung für die Benutzung der Stadtbibliothek Langenhagen (Benutzungsordnung) vom in der Fassung vom

Benutzungsordnung und Gebührenssatzung für die Stadtbücherei Fröndenberg

B e n u t z u n g s o r d n u n g

Benutzungsordnung der Stadtbücherei Vohenstrauß

Benutzungsordnung. und Gebührenverzeichnis. der Stadtbücherei Winnenden

über die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Lingen (Ems)

Satzung der Stadtbibliothek Speyer vom i.d.f. vom

STADT BAD SCHWARTAU 302 SAMMLUNG DES ORTSRECHTS STAND: 01/2013

Stadtbibliothek Baden.

Benutzungs- und Gebührensatzung der Bibliothek der Stadt Hagenow

StadtbüchereiS 184. Satzung für die Stadtbücherei Marktredwitz

Satzung ( Benutzungsordnung ) für die Stadtbücherei der Stadt Mölln

S a t z u n g der Stadt Hachenburg über die Benutzung der Bücherei der Stadt Hachenburg (Stadtbücherei) vom

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Bad Vilbel

Rapperswil-Jona Stadtbibliothek ERÖFFNUNG MÄRZ entdecken & erleben

Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr

Satzung. über die Benutzung der Büchereien der Gemeinde Rosengarten und über die Erhebung von Gebühren (Büchereibenutzungs- und -gebührensatzung)

gestützt auf Artikel 60, Artikel 64 Absatz 1 und Artikel 65 der Vollziehungsverordnung zum Steuergesetz (VV zum StG) vom 18. November ), *

975.2 Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz)

Stadtbücherei. Wir bieten. weil ich gern lese... Schulstraße Bergen Tel /

Weimarer Ortsrecht 42.1 Seite 1 Benutzungssatzung Stadtbücherei

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek der Stadt Aken (Elbe)

Kreis- und Stadt- Bibliothek

Rapperswil-Jona Stadtbibliothek

Benutzungsordnung der MEDIENWELT Neckarwestheim

Benutzungsordnung. für die Stadtbibliothek Ettlingen. (Benutzungsordnung Stadtbibliothek) Inhaltsverzeichnis

Stadt Laupheim. Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek

Satzung über die Nutzung der Bibliothek der Stadt Mittweida

MANÜ! / photocase.com BIBLIOTHEKS- LEITFADEN

Weisung zur Benutzung der Bibliothek der Pädagogischen Hochschule Zürich

Gemeinde Ketsch Satzung über die Benutzung der Gemeindebücherei Ketsch (Benutzungsordnung)

Benutzungsordnung der Stadtbücherei Freudenstadt vom

Nr. 597 Reglement für das Historische Museum Luzern * vom 5. Mai 1987 (Stand 1. Juli 2003) 1 Historisches Museum. 2 * Sammlungen

Benutzungsordnung. der Stadtbibliothek Calw

Benutzungsordnung. 1 Benutzung

GEMEINDE GEMMINGEN Landkreis Heilbronn. Inhaltsverzeichnis

Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei Eckernförde. 1 Allgemeines. 2 Anmeldung

SATZUNG DER STADT GUBEN. über die Benutzung der Stadtbibliothek

2 Entschädigungen der Funktionärinnen und Funktionäre

Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Neuss vom 19. Dezember 1997 (in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2013)

Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeindebibliothek Bannewitz vom

B e n u t z u n g s o r d n u n g

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek... als Satzung der Stadt...

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Rostock in der Fassung vom 12. September 2012

Weisungen betreffend die Benutzungsordnung der Mediathek Wallis (Kantonsbibliothek)

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Kitzingen. vom

Benutzungsordnung der Stadtbücherei vom in der Fassung vom

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei der Stadt Gifhorn

Hier stellen wir Ihnen die. Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Lauingen (Donau)

Satzung. für die Benutzung der Stadtbibliothek Deggendorf. Vom

Benutzungs- und Gebührenordnung

GEBÜHRENORDNUNG Juli 2013

Mülheim an der Ruhr, Laufende Nummer: 07/2016

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek Abtsgmünd

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Borken (Hessen)

Stadtbibliothek. Anmeldehinweise für Erwachsene. Stadtbibliothek

Auszug aus Teil B: Ordnung für bibliothekarische Dienste an der Humboldt-Universität zu Berlin

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Rendsburg

BENÜTZUNGSREGLEMENT FÜR DIE BIBLIOTHEK DER STADT FREIBURG * (vom 30. August 2005) Der Gemeinderat der Stadt Freiburg. gestützt auf

STADT. GR-Beschluss: TOP/lfd. Nr.: Veröffentlichung: Inkrafttreten: Az.-K: ;

Benutzungsordnung. der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm. vom

Benutzungsordnung. für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich. vom i.d.f. der 1. Änderung vom

Benutzungs- und Gebührensatzung. der Stadtbibliothek Paderborn vom (gültig bis )

Satzung. der Stadt Montabaur über die Benutzung der Bücherei der Stadt Montabaur (Stadtbibliothek) vom

Ausnahme der Familienstiftungen und der kirchlichen Stiftungen. 2 Personalfürsorgestiftungen, die auf dem Gebiet der Alters-, Hinterlassenen- und

Satzung. über die Benutzung der Stadtbücherei Haltern am See sowie über die Erhebung von Gebühren (Büchereisatzung) Hinweis:

Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde- und Schulbücherei. Benutzungs- und Gebührenordnung für die Gemeinde- und Schulbücherei Lohfelden

Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Benutzung der Stadtbücherei (Benutzungsordnung)

Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Bibliothek. 1 Öffentlicher Zweck. 2 Anmeldung

Benutzungsordnung für die Marktbücherei St. Martin Eggolsheim. vom

Benutzungs- und Gebührensatzung des Amtes Burg (Spreewald) für die Spreewaldbibliothek Mina Witkojc

Benutzungsordnungg und Gebührentarif für die Kantonsbibliothek Vadiana bzw. die Bibliothek Hauptpost

1 Allgemeines. Die Benutzung der Bibliothek ist gegen eine Gebühr möglich.

Hochschule für Telekommunikation Leipzig. Bibliotheksordnung

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bibliothek der Stadt Waltershausen

Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU)

Stadtbibliothek Straubing. Bibliothekssatzung

Benutzungs- und Entgeltordnung für die StadtBibliothek Köln

Gebühren- und Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Detmold vom 12. Dezember 1996

Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek der Stadt Neustadt-Glewe

Benutzungsordnung MDZ Bibliothek

vom 26. Februar 1991 (Stand 1. August 2013)

Benutzungs- und Gebührenordnung der Bücherei Zaberfeld als Satzung der Gemeinde Zaberfeld

B E N U T Z U N G S - U N D G E B Ü H R E N O R D N U N G

Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU)

Satzung. über die Gebühren der Ortsbücherei Altbach

Öffentliche Bekanntmachung der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Grimma

Gesetz über die Schulzahnpflege

Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV

Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Suhl

1 Allgemeines. 1. Die Bibliothek Burg-Bücherei Wettin ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Wettin.

Transkript:

Stadt Aarau 4.6-0 Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Aarau * Vom. August 00 (Stand. Januar 07) Der Stadtrat, gestützt auf gestützt auf 7 Abs. des Gesetzes über die Einwohnergemeinde vom 9. Dezember 978 ) sowie Abs. der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Aarau vom. Juni 980 ), * beschliesst: Die Stadtbibliothek Aarau steht allen Personen zur Benutzung offen. Die Einschreibung erfolgt gegen Vorlage eines Personalausweises. Adress- und Namensänderungen sowie der Verlust der Kundenkarte müssen der Bibliothek mitgeteilt werden. * Folgende Kundenkarten stehen zur Auswahl: * Kundenkarte Max. Anzahl Medien ) Leihfrist 4) Jahresabo * 8 Medien plus E-Medien nach Verbundsregelung max. 4 Wochen Halbjahresabo 5) * 8 Medien plus E-Medien nach Verbundsregelung max. 4 Wochen Bibliotheks-GA * unbeschränkter Bezug plus E-Medien nach Verbundsregelung max. 4 Wochen Onleihe * E-Medien nach Verbundsregelung gemäss Verbundsregelung Einzelausleihe * unbeschränkter Bezug max. 4 Wochen ) SAR 7.00 ) SRS.- ) Im Einzelfall kann die Bibliothek eine abweichende Maximalanzahl für Ausleihen festlegen. 4) Im Einzelfall kann die Bibliothek abweichende Leihfristen festlegen. 5) Für Benutzerinnen und Benutzer gemäss Abs. Ziff. lit. g des Reglements über die Benutzungsgebühren für die Stadtbibliothek Aarau (SRS 4.6-) 05-068b * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses

4.6-0 Stadt Aarau * * * a * Medien müssen vor der Selbstausleihe auf Vollständigkeit hin überprüft werden (siehe Medienaufkleber). Fehlende Teile sind sofort zu melden. Erfolgt keine Meldung, gelten die Medien als vollständig ausgeliehen. Kundinnen/Kunden sind verpflichtet, die korrekte Verbuchung zu prüfen. Für Fremdbuchungen auf dem Konto haften Kundinnen/Kunden. 4 Eine Verlängerung um eine weitere Ausleihperiode ab Leihfristende ist in der Regel möglich. * Jene kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Internet erfolgen. * Wenn eine Reservation vorliegt, kann keine Verlängerung gewährt werden. 5 Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden. Sie müssen innerhalb einer Woche nach Benachrichtigung abgeholt werden. 6 Die jeweils neueste Zeitschriftennummer kann nicht ausgeliehen werden. * 7 Die Benutzung der Bibliothek ist gebührenpflichtig. In ausgewiesenen Fällen von Bedürftigkeit kann die Leitung der Stadtbibliothek die Gebühren ganz oder teilweise erlassen.

Stadt Aarau 4.6-0 8 Nach Ablauf der Leihfrist werden kostenpflichtige Mahnungen versandt. Nach der erfolglosen dritten Mahnung ist der Kunde/die Kundin bis zur Erledigung des Falls von der Bibliotheksbenutzung ausgeschlossen und es wird der Rechtsweg beschritten. Die Bibliothek haftet nicht für E-Mails, welche nicht zugestellt werden können. * 9 Kundinnen und Kunden sind zum schonenden Umgang mit dem Bibliothekseigentum verpflichtet sowie zur Rückgabe der ausgeliehenen Medien in dem Zustand, in dem sie empfangen wurden. Der gute Zustand des Mediums bei der Ausleihe wird vermutet. 0 Bei Beschädigung oder Verlust von Medien ist Schadenersatz zu leisten. Schäden dürfen nicht selber repariert werden. Die Haftung der Bibliothek wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftpflicht für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger ausgeschlossen. Wer gegen die Benutzungsordnung verstösst, den Bibliotheksbetrieb stört oder die Bibliothek vorsätzlich schädigt, kann von der Benutzung ausgeschlossen werden. a * Für die Benutzung der Onleihe (Ausleihe von E-Medien) gelten die Bestimmungen des Verbundes Bibnetz Onleihe Schweiz. Für Störungen und Unterbrüche der Onleihe übernimmt die Bibliothek keine Haftung.

4.6-0 Stadt Aarau Änderungen der Benutzungsordnung können durch Anschlag bekannt gegeben werden. Diese Benutzungsordnung tritt ab..00 in Kraft und ersetzt alle früheren. 4

Stadt Aarau 4.6-0 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle.08.00 0.0.00 Erlass Erstfassung 05-068b 8..06 0.0.07 Erlasstitel geändert 06-0 8..06 0.0.07 Ingress geändert 06-0 8..06 0.0.07 Abs. geändert 06-0 8..06 0.0.07 Abs. geändert 06-0 8..06 0.0.07 Abs., Tabelle, "Jahresabo" 8..06 0.0.07 Abs., Tabelle, "Halbjahresabo" 8..06 0.0.07 Abs., Tabelle, "Bibliotheks- GA" 8..06 0.0.07 Abs., Tabelle, "Onleihe" 8..06 0.0.07 Abs., Tabelle, "Einzelausleihe" eingefügt 06-0 eingefügt 06-0 eingefügt 06-0 eingefügt 06-0 eingefügt 06-0 8..06 0.0.07 Abs. aufgehoben 06-0 8..06 0.0.07 Abs. aufgehoben 06-0 8..06 0.0.07 aufgehoben 06-0 8..06 0.0.07 a eingefügt 06-0 8..06 0.0.07 4 Abs. geändert 06-0 8..06 0.0.07 4 Abs. geändert 06-0 8..06 0.0.07 6 Abs. geändert 06-0 8..06 0.0.07 8 Abs. geändert 06-0 8..06 0.0.07 a eingefügt 06-0 5

4.6-0 Stadt Aarau Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle Erlass.08.00 0.0.00 Erstfassung 05-068b Erlasstitel 8..06 0.0.07 geändert 06-0 Ingress 8..06 0.0.07 geändert 06-0 Abs. 8..06 0.0.07 geändert 06-0 Abs. 8..06 0.0.07 geändert 06-0 Abs., Tabelle, "Jahresabo" 8..06 0.0.07 eingefügt 06-0 Abs., Tabelle, "Halbjahresabo" 8..06 0.0.07 eingefügt 06-0 Abs., Tabelle, "Bibliotheks-GA" 8..06 0.0.07 eingefügt 06-0 Abs., Tabelle, "Onleihe" 8..06 0.0.07 eingefügt 06-0 Abs., Tabelle, "Einzelausleihe" 8..06 0.0.07 eingefügt 06-0 Abs. 8..06 0.0.07 aufgehoben 06-0 Abs. 8..06 0.0.07 aufgehoben 06-0 8..06 0.0.07 aufgehoben 06-0 a 8..06 0.0.07 eingefügt 06-0 4 Abs. 8..06 0.0.07 geändert 06-0 4 Abs. 8..06 0.0.07 geändert 06-0 6 Abs. 8..06 0.0.07 geändert 06-0 8 Abs. 8..06 0.0.07 geändert 06-0 a 8..06 0.0.07 eingefügt 06-0 6