Verkehrssicherungspflicht für Bäume: Aktuelle Rechtsprechung

Ähnliche Dokumente
Baumpraxis Schloss Dyck am

Verkehrssicherungspflicht und Baumkontrolle

Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung aller Instanzen der letzten zwei Jahre

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Fachtagung Urbane Wälder in NRW

Baumkataster - Baumkontrolle - Baumpflege

GIS Fachschale Bäume

Artikel aus der Mittelbayerischen Zeitung, Januar Damit nichts passiert Verkehrssicherungspflichten an kleinen Gewässern - Empfehlungen -

2. Eine Aufhebung und Zurückverweisung nach 538 Abs. 2 Nr. 3 ZPO kommt im Verfügungsverfahren nicht in Betracht.

Der Baumwert zwischen Maßlosigkeit und Geringschätzung

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 10. November in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. Juni 2010 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Februar in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 30. September 2009 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Verkehrsicherungspflicht

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT FÜR WALDBÄUME?

Fach-Informationsdienst Haftung des Grundstückseigentümers für Bäume

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. April 2008 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

Wurzeleinwuchs in Kanalleitungen Satzungsrecht und Haftung

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. Juni in dem Rechtsstreit

Gefahrenbäume über der Sandkiste - Baumkontrolle im Umfeld von Spielplätzen

Grundzüge des Arzthaftungsrechts in Deutschland. Dr. Stefan Hübel Rechtsanwalt und Arzt Sozietät Dr. Rehborn Westenhellweg Dortmund

AUSARBEITUNG. Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume. Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

3, 280, 281, 512a ZPO; 12, 14 GKG

Beiziehung von Akten eines Kartellverfahrens durch ein Zivilgericht

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 30. Juni in dem Rechtsstreit

Schadensersatzanspruch bei Regattateilnahme

Leitfaden Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen - Rechtliche Grundlagen

Landgericht Trier. Urteil

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Pappeln am Parkplatz

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

Interview Herbstzeit und Haftungsrecht

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 13. September in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 4. April in dem Rechtsstreit

VGH Aktenzeichen: 21 ZB Sachgebietsschlüssel: 460. Gericht: Rechtsquellen: 1 HeilprG. Hauptpunkte: Heilpraktikererlaubnis approbierte Ärztin

Aktuelle Baum-Urteile

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Juli in dem Rechtsstreit

Städtische Bäume: Pflege und Kontrolle

Schwacke-Automietpreisspiegel zuzüglich pauschaler Aufschläge in der Berufung bestätigt LG Bonn, Beschluss vom , AZ: 5 S 138/15

Entschließung des Bundesrates zur Verkehrssicherungspflicht

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 20. Dezember 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Vertraglich vereinbarter Zinsanspruch ist bei Darlehensgewährung nicht von Restschuldbefreiung ausgenommen

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

Ergänzung zu Teil D des Kommentarbandes Urteilsverzeichnis.

Baumpflegemaßnahmen im Stadtgebiet - Sachstandsbericht -

Fragen zu Baum und Recht

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 317/13. vom. 18. März in dem Rechtsstreit

Brandenburgisches Oberlandesgericht

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 27. November 2007 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 355/14. vom. 27. Oktober in dem Rechtsstreit

OLG Celle, Urteil vom U 61/12. Gründe

Die Sozialgerichte. Zuständigkeit, Verfahren, Rechtsmittel, Kosten

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 93/14. vom. 29. Januar in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 19. Mai 2010 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Sternberg Verkehrssicherungspflicht im Wald

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 7. März 2007 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 2. März 2010 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

- 2 - Hinweis: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof äußert sich mit den beiden Beschlüssen vom erstmals zur Rechtslage nach Inkrafttreten

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 29. April 2008 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 29. Juli in dem Rechtsstreit

14. Frühjahrstagung April 2014 Freiburg. Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Arzthaftungsrecht

Brandenburgisches Oberlandesgericht

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Januar in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

SchiedsamtsZeitung 72. Jahrgang 2001, Heft 06 Online-Archiv Seite Organ des BDS. Zum unberechtigten Parken auf einem Privatparkplatz

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken. Beschluss

BESCHLUSS. Oberlandesgericht Bamberg. 1 U 64/10 11 O 781/09 - LG Coburg. des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg. vom 25.

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 20. Januar in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 7. Dezember in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

1) Ein Schadenersatzanspruch des K gegen F könnte sich aus 437 Nr. 3 BGB i. V. m. 280 Abs. 1, 3, 283 BGB ergeben.

Ausgabe: 2/2016 April 2016 Verfasser: Ass. jur. Annegret Steiner (Haftpflicht Schaden Firmenkunden)

1 Die wichtigsten Grundsätze zur

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT KÖLN

Thüringer Oberlandesgericht. Komplementär, Kommanditist

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 18. Juli in der Familiensache

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Mai in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. 14. Juli 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

In dem Rechtsstreit (...) hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz (...) für Recht erkannt:

Direktkondiktion bei Zahlungsempfänger bei falscher Kontoangabe

Verkehrssicherungspflicht Die Umlage der Kosten. Volker J. Ziaja Rechtsanwalt Grundmann Immobilienanwälte Berlin/Köln

--- Die Beweislastregeln im Haftungsprozess ( 630h BGB)

SV Ing. Gunther Nikodem :: :: Bäume. Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit

Verkehrssicherungspflicht an Fließgewässern für die kommunalen Unterhaltungspflichtigen wasserrechtliche Rahmenbedingungen

Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit von Bäumen: Rechtsgrundlagen, Rechtsprechung, Fallbeispiele 1

Die zerstörende Bauteilöffnung durch Sachverständige Nikolausseminar 2014 Dr. Nicolle Heitsch 1

Transkript:

Verkehrssicherungspflicht für Bäume: Aktuelle Rechtsprechung Referent: Ass. jur. Armin Braun GVV- Kommunalversicherung 2. Fachtagung Verkehrssicherheit von Bäumen am 19.06.2017 in Kreuztal FLL-Verkehrssicherheitstage Berlin am 11. November 2014

I. Baumkontrollintervalle Rechtsprechung v o r Erscheinen FLL-Baumkontrollrichtlinie BGH: in angemessenen Zeitabständen (BGH, NJW 1965, 815; BGH, VersR 1974, 88; BGH, NJW 2004, 1381) Rechtsprechung Instanzgerichte vor Erscheinen der Baumkontrollrichtlinien: überwiegend zweimal jährlich (belaubt/unbelaubt) aber: BGH, Urteil vom 02.07.2004 V ZR 33/04 -: Wie oft und in welcher Intensität solche Baumkontrollen durchzuführen sind, lässt sich nicht generell beantworten. Ihre Häufigkeit und ihr Umfang sind von dem Alter und Zustand des Baumes sowie seinem Standort abhängig (Breloer, Wertermittlungsforum 2004, 3, 8). (S. 8 Urteilsumdruck) 2

I. Baumkontrollintervalle FLL Baumkontrollrichtlinien: differenzierte Kontrollintervalle nach berechtigter Sicherheitserwartung des Verkehrs + Zustand Baum + Standort / Veränderungen Baumumfeld + Baumart + Entwicklungsphase / Baumalter (grundsätzlich keine Halbjahreskontrollen) 3

4

I. Baumkontrollintervalle Grundsatzurteil OLG Köln vom 29.07.2010 7 U 31/10 -, VersR 2010, 1328: Kfz-Schaden durch Astabbruch Platane auf städtischem Parkplatz im Dezember 2008 letzte Baumkontrolle im Februar 2008 mündliches SV-Gutachten: nach FLL-Baumkontrollrichtlinie Kontrolle höchstens einmal jährlich hier ausreichend Berufungszurückweisung: Jahreskontrolle ausreichend unter Hinweis auf FLL-Baumkontrollrichtlinie, SV + BGH-Urteil vom 02.07.2004 5

I. Baumkontrollintervalle Bestätigung durch OLG Köln, Urteil vom 24.03.2011 7 U 88/10 LG Aachen, Urteile vom 21.06.2012 12 = 33/12, 16.05.2013 12 O 57/13 und 17.12.2015 12 O 189/15 -; LG Köln, Urteile vom 06.10.2015 5 O 247/15 und 26.01.2016 5 O 338/15 -: differenzierte Baumkontrollintervalle nach FLL- Baumkontrollrichtlinien aktueller Stand der Technik (im Anschluss an OLG Köln, VersR 2010, 1328) ständige Rechtsprechung OLG-Bezirk Köln ebenso OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 24.03.2016 1 U 1205/15 (führt zu Berufungsrücknahme und Rechtskraft LG Koblenz, Urteil vom 15.10.2015 1 O 175/14 -) 6

I. Baumkontrollintervalle LG Saarbrücken, Urteil vom 27.03.2014 4 O 360/13, bestätigt durch OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.11.2015 4 U 64/14 -, NJW-RR 2016, 221: LG weist auf unterschiedliche Rechtsauffassungen der OLG zum Baumkontrollintervall hin offen gelassen, da nicht entscheidungserheblich ebenso VG Münster, Urteil vom 17.04.2015 5 K 3212/13, juris, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 13.07.2016 1 A 1194/15, juris 7

I. Baumkontrollintervalle Ohne dass es entscheidungserheblich gewesen wäre, halten an starrem Halbjahreskontrollintervall fest: OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 04.11.2013 11 U 38/13 OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.03.2014 4 U 397/12 LG Arnsberg, Urteil vom 17.04.2014 2 O 3/14 - LG Siegen, Urteil vom 23.10.2014 8 O 57/14 LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 12.03.2015 15 S 79/14 -, juris Fazit: uneinheitliche Rechtsprechung Instanzgerichte, aber: stetige Tendenz zur Akzeptanz FLL-Baumkontrollrichtlinien + differenzierter Baumkontrollintervalle setzt sich fort 8

II. Eingehende Untersuchungen in der Rechtsprechung des BGH BGH entscheidet nicht abschließend, wann überhaupt eingehende Untersuchungen notwendig sind (bei verdächtigen Umständen ) Allein einzelfallbezogene Prüfung: BGH, Urteil vom 02.07.2004 V ZR 33/04 -, VersR 2005, 843 BGH, Urteil vom 08.10.2004 V ZR 84/04 - keine Festlegung auf bestimmte Untersuchungsmethoden 9

II. Eingehende Untersuchungen in der Rechtsprechung der Instanzgerichte Allein äußerliche Vitalität schließt verdächtige Umstände nicht aus (zutreffend OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.01.1997 12 U 245/96 -) Konkrete Gefährdung erforderlich, nicht nur abstrakte Gefahrenlage (OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467; LG Kassel, Urteil vom 22.06.1999 8 O 178/99 -) Gerichte sind bei Beurteilung, ob eingehende Untersuchungen notwendig sind, auf Sach- und Fachkunde von Sachkundigen angewiesen, i.d.r. Sachverständigen 10

II. Eingehende Untersuchungen in der Rechtsprechung der Instanzgerichte OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2014 11 U 57/13, r + s 2015, 467: weitergehende Maßnahmen erforderlich bei besonders ungünstigem Standort, starker Kopflastigkeit der Krone, schlechter Vitalität, altem Stammschaden + überdurchschnittlich viel Totholz (kumulative Voraussetzungen) Klagestattgabe bei KFZ-Schaden durch Totholzast, weil verkehrssicherungspflichtige Kommune sich auf Sichtkontrollen beschränkt hatte und keinen weitergehenden Handlungsbedarf erkannt hatte 11

II. Eingehende Untersuchungen in der Rechtsprechung der Instanzgerichte OLG Köln, Anerkenntnisurteil vom 17.10.2016 7 U 168/14-: KFZ-Schaden durch umstürzende Erle LG Bonn, Urteil vom 24.09.2014 1 O 29/14: Klageabweisung Umsturzursache Baum unterirdische Wurzelschädigung durch Pilzbefall im Rahmen ordnungsgemäßer Sichtkontrolle nicht erkennbar Beweisfälligkeit Klägerin für behauptete Erkennbarkeit Berufungsverfahren OLG Köln, 7 U 168/14 : Beweisbeschluss vom 07.05.2015: Sachverständigengutachten zu Erkennbarkeit Schäden + Umsturzursache Sachverständigengutachten vom 28.02.2016: Baum wies deutliche Anzeichen für Notwendigkeit eingehender Untersuchung auf, hierbei Entdeckung Pilzbefall + Baumfällung 12

III. Aktuelle Rechtsprechung 1. BGH, Urteil vom 06.03.2014 III ZR 352/13 (Pappelurteil): keine besonderen Schutzmaßnahmen auf Parkplätzen bei natürlichem Astbruch von Weichhölzern wie Pappeln Klageabweisung und Aufhebung Berufungsurteil OLG Thüringen vom 30.07.2013-4 U 847/12 (ebenso OLG Saarbrücken, VersR 2011, 926, anders, ebenso wie BGH bereits OLG Karlsruhe, VersR 2011, 925) Klageabweisung in erster Instanz bereits durch LG Meiningen, Urteil vom 17.09.2012 3 O 1031/11-13

2. Zeitrahmen für Totholzbeseitigung OLG Hamm, Beschluss vom 31.07.2015 i.v.m. Hinweisbeschluss vom 03.07.2015 I-11 U 113/14 -: KFZ-Schaden auf öffentlichem Parkplatz durch Totholzast von städtischer Linde am 29.07.2012 letzte Baumkontrolle am 04.07.2012: vorhandenes Totholz übersehen Problem: Kausalität Versäumnis und Schadeneintritt? Klageabweisung in erster Instanz durch LG Dortmund, Urteil vom 23.06.2014 25 O 347/12 : Zeitraum von 3 Monaten zur Totholzbeseitigung wäre im konkreten Fall angemessen, aber auch ausreichend zur Totholzbeseitigung gewesen (SV-Gutachten) OLG Hamm, Beschluss vom 31.07.2015 i.v.m. Hinweisbeschluss vom 03.07.2015 I- 11 U 113/14 -: Bestätigung Klageabweisung OLG gesteht Pflichtigem angemessenen Reaktionszeitraum zu 14

3. Überwachungspflicht Baumeigentümer bei Beauftragung Fachunternehmer mit Baumkontrollen OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 24.03.2016 1 U 1205/15 -: Kronenausbruch Kastanie in städtischem Biergarten verursacht im August 2011 Verletzung Klägerin + Tod ihrer Begleiterin letzte Regelkontrolle ohne Befund im Februar 2011 durch beauftragten FLL-zertifizierten Baumkontrolleur im März 2010 fachgerechte Kronensicherung + Kronenpflege aufgrund vorangegangener Regelkontrolle strafrechtliches Ermittlungsverfahren: SV erkennt Zwiesel mit zum Unfallzeitpunkt vorhandenem Riss, bei Sichtkontrolle nicht erkennbar Privatgutachten Kommune: Schadeneintritt nicht vorhersehbar, extreme Windlast am Unfalltag als Ursache Kronenausbruch 15

3. Überwachungspflicht Baumeigentümer bei Beauftragung Fachunternehmer mit Baumkontrollen LG Koblenz, Urteil vom 15.10.2015 1 O 175/14 - : Klageabweisung nicht entscheidungserheblich, ob Baumkontrolle ordnungsgemäß etwaiges Verschulden des externen Baumkontrolleurs Auftraggeber nicht zuzurechnen hinreichende Qualifikation Baumkontrolleur (+ kein Verschulden) Beklagte durfte auf Einschätzung Verkehrssicherheit des Baumes durch Baumkontrolleur vertrauen kein Überwachungsverschulden: ordnungsgemäße Dokumentation Baumkontrollen als Indiz für ordnungsgemäße Durchführung weitergehende Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nur bei konkreten Anhaltspunkten für unsorgfältige Baumkontrollen, ansonsten weder zumutbar noch erforderlich Fachunternehmer kein Verrichtungsgehilfe des Auftraggebers gem. 831 BGB bei selbständiger + eigenverantwortlicher Durchführung Baumkontrollen 16

3. Überwachungspflicht Baumeigentümer bei Beauftragung Fachunternehmer mit Baumkontrollen Berufungsverfahren OLG Koblenz, 1 U 1205/15, Hinweisbeschluss vom 24.03.2016: OLG bestätigt Rechtsauffassung des Landgerichts keine Erfolgsaussicht Berufung kein Auswahlverschulden bei Beauftragung externen, spezialisierten Fachunternehmens fachliche Überprüfung Tätigkeit Fachmann nicht zumutbar Baumkontrolleur vorliegend selbständiger Unternehmer keine fehlerhafte Baumkontrolle Hinweisbeschluss führt zu Berufungsrücknahme + Rechtskraft Entscheidung LG Koblenz 17

4. Baumkontrollen nach Orkanen VG Münster, Urteil vom 17.04.2015 5 K 3212/13 -, juris, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 13.07.2016 1 A 1194/15, juris : anlassbezogene Zusatzkontrollen nach massiven Windereignissen Reine Sichtkontrollen sollen nicht ausreichen! VG fordert im Rahmen von Zusatzkontrollen eingehende fachmännische Untersuchungen (m.e. realitätsfern + unzumutbar) OVG stellt Druckzwiesel bei Eiche fest, der bei Sichtkontrolle Anlass zu eingehender Untersuchung gegeben hätte Einzelfallentscheidung aufgrund besonderer Umstände 18

4. Baumkontrollen nach Orkanen LG Köln, Urteil vom 05.05.2015 5 O 409/14 : Klageabweisung, da Kommune lückenlose Kontrolle Stadtgebiet innerhalb weniger Tage nach Orkan Ela nicht zumutbar ist Urteil rechtskräftig nach Berufungsrücknahme der vor dem OLG Köln 7 U 72/15 eingelegten Berufung 19

4. Baumkontrollen nach Orkanen LG Köln, Urteil vom 10.02.2015 5 O 372/14 : KFZ-Schaden an geparktem PKW durch Orkan Ela Umsturzursache nach Klägerin nicht Orkan, sondern bei Sichtkontrolle erkennbare Wurzelfäule Privatsachverständiger stellt erheblichen Wurzelschaden fest ohne Aussagen zur äußeren Erkennbarkeit Klageabweisung: Windstärke 13 generell höhere Gewalt 20

4. Baumkontrollen nach Orkanen Berufungsverfahren OLG Köln, - 7 U 29/15 - : Beweisbeschluss vom 20.08.2015: Sachverständigengutachten zur Erkennbarkeit Wurzelfäule + Auswirkungen auf Standsicherheit Ortstermin am 20.11.2015, zweiter Ortstermin am 13.04.2016 (Freilegung Wurzelraum) Sachverständigengutachten vom 27.09.2016: Im Rahmen Sichtkontrolle erkennbare Holzfäule gibt Anlass zu eingehender Untersuchung, Wurzelfäule als Umsturzursache, Gelegenheit Parteien zu Stellungnahme Verhandlungstermin OLG Köln am 09.03.2017 Urteil OLG Köln vom 11.05.2017: volle Klagestattgabe 21

5. Beweislast LG Aachen, Urteil vom 17.12.2015 12 O 189/15 : KFZ-Schaden durch Baumumsturz an geparktem PKW, verursacht durch Orkan Niklas vom 31.03.2015 Entsorgung des Baumes durch Beklagte unmittelbar nach Schadeneintritt Kläger bejaht auf Nachfrage zögernd, dass Baum entsorgt werden kann Klageabweisung Berufungsverfahren OLG Köln, - 7 U 16/16 -, Hinweisbeschluss vom 23.03.2016 führt zu Berufungsrücknahme + Rechtskraft Urteil LG Aachen: keine Beweislastumkehr, weil Kläger selbst für Beweissicherung sorgen kann + muss Dies gilt insbesondere aufgrund Befragung mit Gelegenheit zur Beweissicherung! generell in Rechtsprechung Beweislastumkehr als Folge Beweisvereitelung, zuletzt LG Aurich, Urteil vom 07.01.2013 5 O 163/11 Sturmtief Niklas steht nach OLG Köln Anscheinsbeweis entgegen 22

5. Beweislast LG Dortmund, Urteil vom 09.09.2016 21 O 435/14 : KFZ-Schaden durch Astabbruch (Totholzast von Linde) [?] an geparktem PKW gerichtliches Sachverständigengutachten zur Frage, ob Ast von Linde stammt, unter der KFZ des Klägers stand: nicht sicher feststellbar Klageabweisung Gericht schließt nicht aus, dass Ast von anderem Baum stammt oder bereits vor Parkvorgang auf Boden lag + von Kindern, Tieren oder durch Mitschleifen von Fahrzeugen neben Auto verbracht wurde + Schaden anderweitig entstand Kausalität Verletzung VSP bei Linde + Schadeneintritt nicht bewiesen kein Anscheinsbeweis + keine Beweiserleichterungen für Kläger 23

IV. VSP Waldbäume BGH, Urteil vom 02.10.2012 VI ZR 311/11 - Klägerin dauerhaft pflegebedürftig aufgrund Schwerstverletzung durch abgebrochenen Eichenstarkast im Juli 2006 Lage: Stadtwaldgrundstück im Privatwald in Stadtrandlage entlang Forstwirtschaftsweg Klageabweisung LG Saarbrücken, Urteil vom 03.03.2010 12 O 271/06 (zustimmend Breloer, AFZ 13/2010, 52) Realisierung waldtypischer Gefahr, grundsätzlich keine Baumkontrollpflicht, nur ausnahmsweise bei drohender zeitnaher Gefahrenrealisierung (hier verneint) 24

IV. VSP Waldbäume BGH, Urteil vom 02.10.2012 VI ZR 311/11 - Klagestattgabe durch OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.11.2011 1 U 177/10 eingeschränkte VSP mit Baumkontrollpflicht wegen hoher Verkehrsbedeutung des Weges im Erholungswald bejaht konkrete Gefahr nach Beweisaufnahme gegeben Erkennbarkeit akuter Gefahr bei ordnungsgemäßer Sichtkontrolle 25

IV. VSP Waldbäume BGH, Urteil vom 02.10.2012 VI ZR 311/11 - Klageabweisung durch BGH, Urteil vom 02.12.2012 VI ZR 311/11, BADK-Information 4/2012, 150 Leitsatz: Eine Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren. Haftungsbeschränkung auf atypische Gefahren im Wald, wozu auch Waldwege gehören, aufgrund der gesetzlichen Risikozuweisung ( 25 SaarlWaldG i.v.m. 14 BWaldG a.f.) Grundsätze VSP Straßenbäume auf Bäume an Waldwegen nicht übertragbar 26

IV. VSP Waldbäume BGH, Urteil vom 02.10.2012 VI ZR 311/11 - Waldwege keine öffentlichen Straßen waldtypische Gefahren: alle von lebenden oder toten Bäumen ausgehenden, insbesondere Astabbruch, unabhängig von Erkennbarkeit für Baumkontrolleur Grundsatzentscheidung Gegenstand: Inhalt + Umfang VSP Waldbesitzer, nicht Dritter im Wald Grundsätze gelten auch für Staatswald, insbesondere Kommunalwald Rechtslage anders bei Einrichtungen des Waldbesitzers im Wald, wie z.b. Grillplätzen, Schutzhütten, ausgewiesenen Parkplätzen 27

IV. VSP Waldbäume BGH, Urteil vom 02.10.2012 VI ZR 311/11 - Urteil Gegenstand der Tagesberichterstattung in Presse, Funk und Fernsehen prompte Reaktion zahlreicher Interessenverbände (durchgehend zustimmend): u.a. AG deutscher Waldbesitzerverbände, BDF, DStGB, StGB NRW, DBV, ADFC Hessen, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, NABU Landesverband SH, Saar-Grüne, Bundesregierung Rezensionen in juristischer Fachpresse (durchgehend zustimmend): S. Braun, VersR 2012, 847; Duhme, NJW 2013, 17; Bultmann, AFZ 24/2012, 36; A. Braun, BADK-Information 1/2013, 20 28

V. Praxisfall OLG Koblenz, Beschluss vom 26.08.2013 1 U 5/13 (rechtskräftig nach Rücknahme NZB BGH): erheblicher Personenschaden durch Astabbruch (Totholz) von Apfelbaum neben Feldweg keine Baumkontrollen Verkehrsunsicherheit Baum für jedermann erkennbar ( Gefahr, die vor sich selbst warnt ) Klageabweisung wie Vorinstanz LG Koblenz, Urteil vom 29.11.2012 1 O 606/11 keine Baumkontrollpflicht in konkreter Örtlichkeit haftungsausschließendes Eigenverschulden 29

2009.51.8.09697 30

VI. Ausblick Im Dezember 2013 FLL-Baumkontrollrichtlinien Eingehende Untersuchungen erschienen 2013 Gründung FLL-AK Baumkontrollen / Artenschutz: wohl 2017/2018 wird Fachbericht erscheinen Dezember 2016: konstituierende Sitzung RWA/AK zur Neubearbeitung FLL-Baumkontrollrichtlinien Entwicklung Rechtsprechung Instanzgerichte zu VSP Waldbäume bei noch ungeklärten Fallkonstellationen und weitere Rezeption BGH-Urteil durch die Rechtsprechung bleibt mit Spannung abzuwarten 31

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 32