Richtlinien zur Durchführung der mündlichen Maturitätsprüfungen

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Transkript:

Kantonsschule Olten Gymnasium Richtlinien zur Durchführung der mündlichen Maturitätsprüfungen (Stand Oktober 205). Ziel Die nachstehenden Richtlinien haben zum Ziel die Anforderungen und Verfahren bei den mündlichen Maturitätsprüfungen möglichst transparent zu gestalten und eine Gleichbehandlung aller Kandidatinnen und Kandidaten zu gewährleisten. 2.. Reglementarische Bestimmungen gemäss Reglement über die gymnasialen Maturitätsprüfungen (GS 203, 24 vom. Juli 203): 0 Mündliche Prüfungen Die mündliche Prüfung dauert pro Schüler oder Schülerin 5 Minuten. 2 Die erlaubten Hilfsmittel werden von den Fachschaften in Absprache mit der Schulleitung festgelegt. 3 Der Fachexperte oder die Fachexpertin hält den Verlauf der mündlichen Prüfung schriftlich fest. Mündlich-praktische Prüfungen Im Schwerpunktfach Musik dauert die mündlich-praktische Prüfung 30 Minuten. Der praktische Teil der Prüfung besteht aus einem Instrumentalvortrag oder Sologesang. 2 Im Schwerpunktfach Bildnerisches Gestalten umfasst die mündlich-praktische Prüfung einen praktischen Teil von vier Stunden, eine mündliche Präsentation der Arbeiten von 5 Minuten und eine mündliche Prüfung von 5 Minuten. 3 Der Fachexperte oder die Fachexpertin hält den Verlauf der mündlichen Prüfung sowie des Instrumentalvortrags oder Sologesangs beziehungsweise der Präsentation der Arbeiten schriftlich fest. 5 Bewerten der mündlichen und der mündlich-praktischen Prüfungsleistungen In allen Fällen, bei denen sich Fachlehrperson und Fachexperte oder Fachexpertin über die Bewertung bei den mündlichen und mündlich-praktischen Prüfungen nicht einigen können, entscheidet der Fachexperte oder die Fachexpertin. 2.2. Zusätzliche Bestimmungen 2.2.. Schriftliche Bekanntgabe des Prüfungsstoffes nach Absprache unter den Lehrkräften der Parallelklassen. Alle Prüfungsfächer: vor den Frühjahrsferien. Kopien der Stoffprogramme an Experten/Expertinnen und via Sekretariat an das zuständige Konrektorat. 2.2.2. Die mündlichen Examina beschränken sich in der Regel auf den Stoff der letzten zwei Jahre, in denen das Fach unterrichtet wurde. Dies schliesst nicht aus, dass auch Grundlagenwissen aus früheren Schuljahren in die Prüfungen einbezogen wird. 2.2.3. In den Sprachfächern geben die Schüler und die Schülerinnen die Listen mit den vorbereiteten Werken bzw. Texten spätestens unmittelbar nach den Frühjahrsferien ab. Anschliessend stellt die Lehrkraft die Listen den Experten, den Expertinnen und dem Konrektorat zu.

- 2-3. Einzelne Fächer 3. Bildnerisches Gestalten (S chwerpunktfach) Mündlich - praktische Prüfung Praktischer Teil (Zeit: 4 Stunden) Präsentation (Zeit: 5 Minuten) Mündliche Prüfung (Zeit: 5 Minuten) Inhalt Praktischer Teil: Zeichnen und/oder Malen nach Beobachtung mit anschliessender assoziativer Veränderung oder Kleines Werkprojekt mit anschliessender malerisch/zeichnerischer Umsetzung Zwei unterschiedliche Ansätze der Auseinandersetzung mit dem Bild werden thematisiert. Inhalt Präsentation: Reflexion über die eigene Arbeit des praktischen Teils Inhalt Mündliche Prüfung: Geschichte und Theorie der Kunst und Gestaltung anhand von Werkbeispielen aus Kunst, Architektur oder Grafik 3.2 Biologie Prüfungsstoff gemäss schriftlich abgegebenem Programm Der Themenwahlmodus wird durch die prüfende Lehrkraft festgelegt. Hilfsmittel: werden nötigenfalls von der prüfenden Lehrkraft zur Verfügung gestellt Schwerpunktfach Biologie & Chemie: Wird Biologie schriftlich geprüft, ist die Prüfung in Chemie mündlich und umgekehrt 3.3 Chemie Prüfungsstoff: (siehe 2.2.) Zufällige Wahl des Themas Hilfsmittel: (siehe 2. 0 Abs 2) Schwerpunktfach Biologie & Chemie: Wird Biologie schriftlich geprüft, ist die Prüfung in Chemie mündlich und umgekehrt 3.4 Deutsch Individuelle Vorbereitung des Prüfungsstoffes: Sechs literarische Werke aus mindestens zwei verschiedenen Epochen der Literaturgeschichte, wobei alle drei Gattungen (Lyrik, Epik, Dramatik) vertreten sein müssen. Mindestens ein Werk muss aus der Zeit vor 900 stammen. Möglich ist ausserdem die Wahl filmischer Werke. Kenntnisse über Leben und Werk der gewählten Autoren und über die literaturgeschichtliche Einordnung und Bedeutung der Autoren und Epochen Bezüge herstellen zum Unterrichtsstoff der letzten beiden Jahre Von den sechs vorbereiteten Werken dürfen drei im Unterricht behandelt sein. Die Prüfungsfragen werden von der Lehrkraft zugeteilt.

- 3-3.5 Englisch 3 Werke in englischer Sprache, die vom Kandidaten, der Kandidatin ausgewählt werden und die Zustimmung der Lehrkraft erfordern Kommentieren eines Textes (Lese- oder Hörtext) sowie Beantwortung von Fragen zum Text und Werk, eventuell auch zu den beiden andern gewählten Werken Es können auch allgemeine Fragen zum kulturellen, historischen oder gesell schaftspolitischen Hintergrund, die Gegenstand des Unterrichts waren, gestellt werden. Die Lehrkraft teilt den Prüfungstext zu. 3.6 Französisch Die Prüfung besteht aus einem Gespräch über die zwei Werke, welche der Kandidat für die Prüfung gewählt hat. Eines der Werke darf mit einem im Unterricht gelesenen Werk identisch sein. Das zweite ist selbständig zu erarbeiten. 3.7 Geographie Der Prüfungsstoff wird mit den Prüflingen der einzelnen Klassen abgesprochen. Der Prüfungsstoff umfasst insgesamt 6 Unterrichtsthemen (dies entspricht dem Unterrichtsstoff von ca. eineinhalb Schuljahren). Die Themen müssen aus dem Unterrichtsstoff aller 3 Schuljahre ausgewählt werden. Dabei ist keine Ausgewogenheit zwischen den 3 Schuljahren verlangt. (Im Extremfall können z.b. aus dem. und 2. Jahr je ein Thema und aus dem 3. Jahr 4 Themen ausgewählt werden, falls dabei der folgende Punkt 4 eingehalten werden kann.) Bei der Themenwahl müssen physisch-geographische und human-geographische Inhalte ausgewogen berücksichtigt werden. Vorbereitung: 5 (sic) Minuten. Die Vorbereitungszeit dient dem Studium von Bildmaterial, Karten, Statistiken und kurzen Texten. 3.8 Geschichte und Politik Der Prüfungsstoff umfasst drei Spezialgebiete, welche je individuell zwischen Lehrkräften und Maturierenden vereinbart werden. Bis drei Monate vor dem Prüfungstermin müssen die entsprechenden Absprachen getroffen worden sein. Ebenfalls müssen sich bis dahin die prüfenden Lehrkräfte untereinander abgesprochen haben, um die klassen- und profilübergreifende Chancengleichheit zu gewährleisten. Zuteilung der Prüfungsfragen durch die prüfende Lehrkraft Hilfsmittel: Es dürfen ausschliesslich die an der Prüfung abgegebenen Unterlagen verwendet werden. 3.9 Griechisch Richtwerte: Die Kandidatinnen und Kandidaten bereiten 600 Verse Poesie und 0 Seiten Prosa vor. Prüfung: Übersetzung, Bestimmung, Interpretation und literatur- bzw. kulturgeschichtliche

3.0 Italienisch - 4 - Allgemein gilt: Eines der vorbereiteten Werke muss vor 960 geschrieben worden sein (nur Schwerpunktfach). Auf Wunsch der Lehrkraft bzw. der Schülerin/des Schülers ist ein Oberthema über mindestens 2 Werke möglich. Ein Werk darf nicht von mehr als 4 Schülerinnen/Schülern gewählt werden. Prüfung: Vorlesen und Kommentieren einer von der Lehrkraft vorgelegten Textstelle sowie Beantworten von Fragen zur Textstelle und zu weiteren gewählten Werken. 3.9. Schwerpunktfach: Basis: drei literarische Werke (mindestens 400 Seiten). Werk individuelle Lektüre 2. Werk im Unterricht selbst vorgestelltes Werk oder individuelle Lektüre 3. Werk Klassenlektüre oder im Unterricht von anderen vorgestelltes Werk oder individuelle Lektüre 3.9.2 Grundlagenfach: Basis: zwei literarische Werke (mindestens 250 Seiten). Werk individuelle Lektüre 2. Werk Klassenlektüre oder im Unterricht (selbst oder von anderen) vorgestelltes Werk oder individuelle Lektüre 3. Latein 3.0. Schwerpunktfach: Richtwert: Die Kandidatinnen und Kandidaten bereiten 600 Verse Poesie und 0 Seiten Prosa vor. Übersetzung, Bestimmung, Interpretation und literatur- bzw. kulturgeschichtliche 3.0.2 Grundlagenfach: Richtwert: Die Kandidatinnen und Kandidaten bereiten 400 Verse Poesie und 7 Seiten Prosa vor. Übersetzung, Bestimmung, Interpretation und literatur- bzw. kulturgeschichtliche 3.2 Mathematik und Anwendungen der Mathematik (S chwerpunktfach) Prüfungsstoff gemäss schriftlich abgegebenem Programm Hilfsmittel: keine Schwerpunktfach Physik und Anwendungen der Mathematik: Wird Physik mündlich geprüft, ist die Prüfung in Anwendungen der Mathematik schriftlich und umgekehrt. 3.3 Musik (S chwerpunktfach) Mündlich - praktische Prüfung, Zeit: 30 Minuten Diese besteht aus: einem praktischen Vorspiel von ca. 5 Minuten mit Werken aus verschiedenen Epochen. Es dürfen in dieser Prüfung keine Werke geprüft werden, die bereits am Vorspiel im Dezember dargeboten wurden.

- 5 - einem theoretisch-mündlichen Teil von 5 Minuten, geprüft durch die Musiklehrkraft. Die Fragen beziehen sich auf die vorher im Vorspiel dargebotenen Werke, betreffend Form, harmonisch-stilistische Analyse, Komponist (wichtige Daten, Werke, Epoche). Solfège: Blattsingen, Rhythmus ab Blatt. 3.4 Physik Grundlagen- und Schwerpunktfach: Prüfungsstoff gemäss schriftlich abgegebenem Programm Hilfsmittel: Taschenrechner, Formelsammlung. Schwerpunktfach Physik und Anwendungen der Mathematik: Wird Physik mündlich geprüft, ist die Prüfung in Anwendungen der Mathematik schriftlich und umgekehrt. 3.5 Spanisch Allgemein gilt: Zwei Schülerinnen/Schüler dürfen maximal zwei gleiche Werke wählen. Eines der Werke muss vor 960 geschrieben worden sein. Auf Wunsch der Lehrkraft bzw. der Schülerin/des Schülers ist ein Oberthema über mindestens 2 Werke möglich. Prüfung: Textstelle aus einem der Werke kommentieren, interpretieren und Fragen zum Werk und anderen Werken beantworten Basis: drei literarische Werke (total mindestens 400 Seiten). Werk individuelle Lektüre, d. h. weder selbst noch von jemand anderem in der Klasse besprochen 2. Werk im Unterricht von jemand anderem vorgestelltes Werk (Gruppenlektüre) oder individuelle Lektüre 3. Werk Klassenlektüre oder im Unterricht selber vorgestelltes Werk oder individuelle Lektüre 3.6 Wirtschaft und Recht (Schwerpunktfach) Stoffumfang: Jede Kandidatin/jeder Kandidat hat mit einer Vorlaufzeit von 6 Monaten eine detaillierte Aufstellung des Prüfungsstoffes erhalten. Für jede Kandidatin/jeden Kandidaten existiert eine eigene Aufgabenstellung, die Zuteilung erfolgt durch Losentscheid. Das Prüfungsgespräch basiert auf 3 Aufgaben mit folgendem Inhalt: - Aufgabe mit betriebswirtschaftlichem oder rechtskundlichem Inhalt - Aufgabe mit volkswirtschaftlichem Inhalt - Aufgabe zur wirtschaftlichen oder rechtlichen Aktualität Rechnungswesen wird nicht geprüft. Die Kandidatin/der Kandidat kann die Reihenfolge der Beantwortung bestimmen. Hilfsmittel: - Obligationenrecht (OR) - Zivilgesetzbuch (ZGB) - Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) - Nicht programmierbarer Taschenrechner Kantonsschule Olten Die Schulleitung