Weiterbildungskurs für Experten und Fahrlehrer 2004

Ähnliche Dokumente
Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen

Was ist eigentlich Rechtsüberholen?

Tipps und Infos rund ums Blinken

Gesetzes- und Verordnungs-Artikel zum Velo (unvollständige Sammlung; Stand )

Vortritt. Rechtsgrundlagen. Office des ponts et chaussées du canton de Berne. Tiefbauamt des Kantons Bern. Bau-, Verkehrsund Energiedirektion

Herzlich willkommen. Robert Jetter

Reißverschluss verfahren

Auffahren auf Autobahnen/Autostraßen

Kontrollpunkt L1. durch eine Lehrerin oder einen Lehrer zu besetzen

Unsichere Motorik. Bitte nur die Fehler eintragen! Unsichere Verkehrsregeln

Der Vortritt und ich

Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom Verkehrsregelnverordnung (VRV) vom Art. 3 Befugnisse der Kantone und Gemeinden

Trainingsstrecke 2. Hier geht es weiter In alle Richtungen ACHTUNG. Dieser Fahrstreifen befindet sich auf der linken Seite.

Handout. Rücksicht gegenüber Fussgängern Verhalten gegenüber Bus und Tram

Halten: StVO VwV Ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrs - lage oder eine Anordnung veranlasst ist.

Bekanntmachung der Richtlinie über die Änderung des Fragenkatalogs für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung

Handout. Fahren auf Autobahnen und Autostrassen

Anforderungen an die Prüfungsfahrt ( fahrtechnisch ohne Manöver )

Mit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit

Auto Theorie Fahrlehrer24.ch Lernen mit den offiziellen Prüfungsfragen

Ein Quiz für Einsteiger ADFC Gießen

Diese Richtlinie ergänzt die gesetzlichen Vorgaben der Signalisationsverordnung SSV für die Parkierung. Sie gilt auf allen Strassen im Kanton Luzern.

GRUNDSATZ: TOLERANZ, RESPECKT und WISSEN erteilt VORTRITT

1. Die Gefahrenbremsung 2. Einparken längs 3. Einparken quer 4. Fahren nach Rückwärts in eine Einmündung 5. Wenden oder Umkehren

Nr 4031 Version Prüfungsfragen gültig ab ZusatzNr 4032 ThemaNr 16. Anmerkungen

Interaktive Übungen zur Vorbereitung auf die Praktische Radfahrprüfung

Fahrrad fahren in Deutschland. Die wichtigsten Regeln

Ergänzungen vom in Grün

Was tun, wenn Ihnen Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr begegnen?

Sicher und entspannt durch die Mitte.

Sprache: Deutsch / Sprache: Deutsch

Hinweise zur Prüfungsstrecke: Beschreibung der Handlungsschritte

Auto Ecole Zenner Fragenblatt "Die Bodenhaftung von " Regenreifen " garantiert mir eine einwandfreie Straßenlage."

zu den Bereichen: Kind im Verkehr Fahrräder, Motorfahrräder und fahrzeugähnliche Geräte

Sicher Rad fahren Regeln und Tipps

Bussenliste. Fr. 1. Fahrzeugführerinnen und -führer; administrative

Velofahrkurse 2016 Pro Velo Unterwalden & Partner

Fahrrad fahren in Deutschland

Auto Ecole Zenner. Auto Ecole Zenner Fragenblatt By Decker Jerome Seite 1. Frage Nummer 107. Frage Nummer 108.

kostenlosen Bustransfer bei Frau Brigitte Close, Tel , beantragen

vom 13. November 1962 (Stand am 1. Januar 2014) Fahrzeugkolonne Raum bieten (Art. 74 SSV). 8

Fahrradfahrer in Deutschland

Beobachtungspunkte 1. Heinrich-Eger-Straße (Ausfahrt Parkplatz) 2. Ecke Heinrich-Eger-Straße Sankt-Lambertus-Straße 3. Kreuzung

S.A. / A.A. Stand: / Version 1.0. Rennrad-Treff Murten 1/5

Auto Ecole Zenner Fragenblatt

Grundfahraufgaben für die Klassen C, C1, D und D1 (Anlage 7 Nr FeV)

Anforderungen an die Prüfungsfahrt (Anlage 7 Nr FeV)

Inkrafttreten: 01. April 2013

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt. Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Ü b e r h o l e n. 5 StVO. Selber Straßenteil. Verkehrsteilnehmer. warten. Überholen ist der

vom 13. November 1962 (Stand am 1. Oktober 2016) Fahrzeugkolonne Raum bieten (Art. 74 SSV). 8

Grundfahraufgaben für die Klasse CE (Anlage 7 Nr FeV)

Der rollende Radweg Sicher auf der Fahrbahn fahren

Sicher Rad fahren Regeln und Tipps

vom 13. November 1962 (Stand am 1. Januar 2017) Fahrzeugkolonne Raum bieten (Art. 74 SSV). 8

Auf Rollen unterwegs. Fahrzeugähnliche Geräte. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

Gesetzgebung Bund Auszüge zum Fuss- und Veloverkehr

Vorbeifahren an einem Hindernis Vorbeifahren an einem Hindernis

Vor der Haustür. Hinweise!

Fahrradsicherheit für Geflüchtete und Zugewanderte. Arbeitsblätter Deutsch

ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE

Radfahren. Sicher im Sattel. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

Praktische Fahrerausbildung

SK-Nr. 2010/29. vom 22. April in der Strafsache gegen. A. vertreten durch Fürsprecher X. Angeschuldigter/Appellant. wegen SVG-Widerhandlung

Radfahren. Sicher im Sattel. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

Mobilitätserziehung Fahrrad

Leitfaden für die usbildung und Prüfung der Fahrlehrer

Ordnungsbussenverordnung (OBV)

Kleine Änderungen (Nr. 219) Kleine Änderungen (Nr. 143) Kleine Änderungen (Nr. 221) Kleine Änderungen (Nr. 233)

Wippe. BikePage.ch Fahrtechnik. Schmale Passagen sicher und präzise durchfahren. Locker bleiben, Blick weit nach vorne richten

Grundfahraufgabe Klasse C / C1: Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt

Fachvereinigung Omnibus und Touristik. Haltestellen

Radschläge Die 10 goldenen Tipps für sicheres Velofahren.

Fragen und Antworten zur Rettungsgasse

8. WICHTIGE VERKEHRSZEICHEN

RADFAHREN. Sicher im Sattel. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

Übung im Realverkehr Klosterschule Dachau

Faktenblatt. Öffentlicher Verkehr und Vortrittsregelung 2010/11

LERNJOURNAL REMO S FAHRSCHULE

Vorwort 5 Begriffsbestimmungen 6 Radfahranlage 6. Fahrordnung auf Radfahranlagen 7 Vorrang 7 Verhaltensregeln für Radfahrer 7

Strassen- signale 1 Strassensignale , 11:20:24 Uhr

Kinder auf dem Schulweg

Verkehrsregelnverordnung (VRV)

Schriftliche Kleine Anfrage

Sicher zur Arbeit und nach Hause

Fahr cool. Alles im Blick - vorausschauendes Fahren. Infoblatt: Gut und sicher Fahren_1/6. Infoblatt für junge Erwachsene

Bußgelder in Deutschland

vom 1. August 1978 Art. 1 Begriffe 4

Gefahr erkannt Gefahr gebannt

Die Regeln des Kolonnenfahrens

Queren der Fahrbahn durch Fußgänger

Datum Klasse Uhrzeit Thema Kurzbeschreibung

Stundenplan Schlagbaumer Straße Datum Klasse Uhrzeit Thema Inhaltsübersicht

Vorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr

Wege für Radfahrer im Stadtteil (1/7)

Radfahren. Sicher im Sattel. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

Auto Ecole Zenner. Frage 162. Mit 90km/h beträgt der Reaktionsweg: o o o. 18 Meter 22 Meter 27 Meter. Frage 163. Ab diesem Verkehrszeichen:

Berliner Polizei erklärt Verkehrsregeln (3): Sicher auf der Straße! Was Autofahrer,...

Stundenplan Schlagbaumerstr.19 Grund und Zusatz Klasse B / C/CE /D

Transkript:

Weiterbildungskurs für Experten und Fahrlehrer 2004 Ziel: Vereinheitlichung der Ausbildung und Abnahme von Führerprüfungen Themen: Beobachten und Einspuren Organisation: Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich Zürcher Fahrlehrerverband ZFV Sponsored by: VERLAG HEINRICH VOGEL ZÜRICH

Vorwort zum Weiterbildungs-Kurs Das Ziel, eine Erhöhung der Verkehrssicherheit, kann nur mittels einer engagierten Vorgehensweise, unter Einbezug aller Beteiligten, erreicht werden. Die Weiterbildung soll den Experten und Fahrlehrern eine, an der Praxis orientierte Hilfe, bieten. Die Zusammenarbeit von Fahrlehrern und Experten wird vertieft, Misstrauen abgebaut und das gegenseitige Verständnis verbessert. Durch die Koordination von Ausbildung und Führerprüfung werden für alle Prüfungskandidaten faire Bedingungen geschaffen. Die vorliegende Dokumentation soll weder die Richtlinien 7 über die Abnahme der Führerprüfung, noch den Leitfaden für die Ausbildung und Prüfung der Fahrlehrer, ersetzen. Mit dieser Dokumentation sollen die wichtigsten und problematischsten Vorkommnisse an Autoführerprüfungen behandelt und geregelt werden. Selbstverständlich besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, noch können neue und zukünftige Probleme geregelt werden. Die Entscheidung des Experten wird sich nach wie vor auf den konkreten Einzellfall abstützen. Wir hoffen, mit diesem Weiterbildungskurs und deren Unterlagen, ein Hilfsmittel zur besseren Zusammenarbeit zwischen Fahrlehrern und Prüfungsexperten, mittels einer ausgeglicheneren Ausbildung und Prüfungsabnahme zu schaffen. Die, in den Unterlagen aufgeführten Regelungen und Handhabungsrichtlinien, sind für den Kanton Zürich verbindlich und werden entsprechend angewendet.

Gemeinsame Weiterbildung Ausbildung Prüfung Die gleiche Sprache sprechen Experten- und Fahrlehrerschulung André Spörndli / ZFV Alwin Halbheer / ZFV Daniel Amrein / Vorstand, Weiterbildung ZFV

Thema 1 Richtige Beobachtung Thema 2 Einspuren (Spurverhalten)

Kursinhalte Thema 1: Richtige Beobachtung Wegfahrt aus dem Stillstand Abbiegen links und rechts vor und auf Verzweigungen Hindernisse umfahren Fahrstreifenwechsel Fahren auf der Autobahn Manöver

Kursinhalte Thema 2: Einspuren (Spurverhalten) Beim Abbiegen links und rechts Im Fahrstreifen Im Fahrstreifen mit Radstreifen Auf Tramschienen und Busspuren Enge Quartierstrassen

Thema 1 Richtige Beobachtung

Wegfahrt aus dem Stillstand 1. Gesetzestext 2. Beispiele / Erläuterungen 3. Leitfaden / Ergänzungen

Gesetz SVG Art. 36 Einspuren, Vortritt 4 Der Führer, der sein Fahrzeug in den Verkehr einfügen, wenden oder rückwärts fahren will, darf andere Strassenbenützer nicht behindern; diese haben den Vortritt. VRV Art. 17 Wegfahren, Rückwärtsfahren, Wenden 1 Der Fahrzeugführer hat sich vor dem Wegfahren zu vergewissern, dass er keine Kinder oder andere Strassenbenützer gefährdet. Bei Fahrzeugen mit beschränkter Sicht nach hinten ist zum Rückwärtsfahren eine Hilfsperson beizuziehen, wenn nicht jede Gefahr ausgeschlossen ist.

Beispiele aus der Praxis Voraussetzungen Richtiges Einstellen der Rückspiegel Überblick über die Fahrbahn Neben und hinter dem Fahrzeug Ohne Bewegung des Körpers

Toter Winkel

Toter Winkel Toter Winkel

Erläuterungen Seitenblick und Schulterblick Oft auch in Fachkreisen unterschiedlich interpretiert Seitenblick, Schulterblick und Veloblick sind dasselbe! Wir sprechen in Zukunft nur noch vom Seitenblick!

Erläuterungen Kontrolle des Fahrschülers durch zusätzlichen Spiegel

Leitfaden (1977) 6.2 Anfahren 1. Gang ( Kontrolle) Stellbremse lösen Kontrollblick nach vorne und hinten Blinker betätigen Seitenblick Anfahrgas Mit Kupplung Schleifpunkt erfassen Ruckfrei einkuppeln Wegfahren Blinker zurückstellen (ev.) Ergänzungen zum Leitfaden 1. Gang ( Kontrolle) Stellbremse lösen Kontrollblick nach vorne und hinten Innenspiegel Linken Aussenspiegel Seitenblick links Anfahrgas geben Mit Kupplung Schleifpunkt fassen Nachbeobachtung nach links Linken Blinker stellen, falls kein Fahrzeug herannaht Ruckfrei einkuppeln Wegfahren Blinker zurückstellen (ev.)

Abbiegen rechts und links Vor und auf Verzweigungen 1. Gesetzestext 2. Beispiele / Erläuterungen 3. Leitfaden / Ergänzungen

Gesetz SVG Art. 34 Rechtsfahren 3 Der Führer, der seine Fahrrichtung ändern will, wie zum Abbiegen, Überholen, Einspuren und Wechseln des Fahrstreifens, hat auf den Gegenverkehr und auf die ihm nachfolgenden Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen. SVG Art. 39 Zeichengebung 2 Die Zeichengebung entbindet den Fahrzeugführer nicht von der gebotenen Vorsicht.

Beispiele aus der Praxis

Systematisch und richtig beobachten heisst: Querverkehr links Gegenverkehr (wenn vorhanden) Querverkehr rechts Wiederholen sofern notwendig (Doppelblick) Nachfolgenden Verkehr beobachten

Leitfaden (1977) 36 Linksabbiegen Blick in Innen- und Aussenspiegel Blinker betätigen Einspuren (vgl. Ziffer 27.2) Verlangsamen evtl. zurückschalten Blick nach vorne und in die Querfahrbahn Dem Bogen entsprechend lenken Kontrollblick nach rechts Beschleunigen Ergänzungen zum Leitfaden Kontrollblick nach vorne und hinten Innenspiegel Linker Aussenspiegel Seitenblick links Blinker betätigen Einspuren (vgl. Ziffer 27.2) Verlangsamen evtl. zurückschalten Vor dem Abbiegen unbedingt Kupplung loslassen Blick nach vorne und in die Querfahrbahn Dem Bogen entsprechend lenken Kontrollblick nach rechts Den Blick weit vorausziehen und Lenkung wieder geradestellen Blick in den Innenspiegel und entsprechend dem Verkehr beschleunigen (Aufspurten)

Leitfaden (1977) 29 Rechtsabbiegen Blick in Innenspiegel Seitenblick nach rechts, sofern kein Aussenspiegel vorhanden Blinker betätigen Einspuren (vgl. Ziffer 27.1) Verlangsamen evtl. zurückschalten Vor dem Lenkeinschlag Blick auf Gegenverkehr und nach links richten Der Kurve entsprechend lenken Kontrollblick nach links und beschleunigen Ergänzungen zum Leitfaden Kontrollblick nach vorne und hinten Innenspiegel Rechter Aussenspiegel Seitenblick rechts Blinker betätigen Einspuren (vgl. Ziffer 27.1) Verlangsamen evtl. zurückschalten Vor dem Abbiegen Kupplung loslassen Vor dem Lenkeinschlag Blick auf Gegenverkehr und nach links richten Der Kurve entsprechend lenken Kontrollblick in die Querfahrbahn rechts, wegen möglichen Hindernissen (Überholvorgang von Fahrzeugen) Kontrollblick nach links Den Blick weit vorausziehen und Lenkung wieder geradestellen Blick in den Innenspiegel und entsprechend dem Verkehr beschleunigen (Aufspurten)

Hindernisse umfahren 1. Gesetzestext 2. Beispiele / Erläuterungen 3. Leitfaden / Ergänzungen

Gesetz SVG Art. 35 Kreuzen, Überholen 2 Überholen und Vorbeifahren an Hindernissen ist nur gestattet, wenn der nötige Raum übersichtlich und frei ist und der Gegenverkehr nicht behindert wird. Im Kolonnenverkehr darf nur überholen, wer die Gewissheit hat, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu können. VRV Art. 9 Kreuzen 1 Der Fahrzeugführer hat dem Gegenverkehr den Vortritt zu lassen, wenn das Kreuzen durch ein Hindernis auf seiner Fahrbahnhälfte erschwert wird.

Beispiele aus der Praxis

Beispiele aus der Praxis

Grundsatz In einer Situation, in der wir die eigene Fahrbahnhälfte (Fahrstreifen) verlassen, stellen wir den Blinker (inkl. Beobachtung). Um Missverständnisse zu vermeiden, das Wiedereinbiegen nicht anzeigen.

Beispiele aus der Praxis Umfahren von mehreren Hindernissen?

Beispiele aus der Praxis Blinken nur beim Verlassen des eigenen Fahrstreifens / Fahrbahnhälfte Ansonsten: Beobachten Innenspiegel Aussenspiegel Seitenblick

Leitfaden (1977) 28 Überholen von stehenden Hindernissen Blick in Innen- und Aussenspiegel Blinker betätigen Frühzeitig ausbiegen Blinker zurückstellen Das Wiedereinbiegen nicht anzeigen Ergänzungen zum Leitfaden Kontrollblick nach vorne und hinten Innenspiegel Aussenspiegel Seitenblick Blinker betätigen Frühzeitig ausbiegen Blinker zurückstellen Das Wiedereinbiegen nicht anzeigen

Fahrstreifenwechsel 1. Gesetzestext 2. Beispiele / Erläuterungen 3. (Leitfaden / Ergänzungen)

Gesetz SVG Art. 34 Rechtsfahren 3 Der Führer, der seine Fahrrichtung ändern will, wie zum Abbiegen, Überholen, Einspuren und Wechseln des Fahrstreifens, hat auf den Gegenverkehr und auf die ihm nachfolgenden Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen. SVG Art. 44 Fahrstreifen, Kolonnenverkehr 1 Auf Strassen, die für den Verkehr in gleicher Richtung in mehrere Fahrstreifen unterteilt sind, darf der Führer seinen Streifen nur verlassen, wenn er dadurch den übrigen Verkehr nicht gefährdet.

Bei keinem oder wenig Verkehr Innenspiegel Linker Aussenspiegel Beobachten der gesamten Verkehrsfläche nach vorne Seitenblick nach links Blinker stellen wenn kein Fahrzeug naht Fahrstreifenwechsel nach links Blinker zurückstellen

Bei grossem Verkehrsaufkommen Innenspiegel Linker Aussenspiegel Geschwindigkeitsdifferenz richtig abschätzen Beobachten der gesamten Verkehrsfläche nach vorne Seitenblick nach links Blinker stellen und Absicht anzeigen Lücke abschätzen Nachbeobachtung nach links Fahrstreifenwechsel nach links Blinker zurückstellen

Grundsatz Bei grossem Verkehrsaufkommen, sollte darauf geachtet werden, dass die Geschwindigkeit in der eigenen Fahrspur nicht vernachlässigt wird. Einen allfälligen Stillstand möglichst vermeiden. Zur Not auf einen Fahrspurwechsel verzichten.

Fahren auf der Autobahn 1. Gesetzestext 2. Beispiele / Erläuterungen 3. Leitfaden / Ergänzungen

Gesetz VRV Art. 36 Sonderregelung für Autobahnen und Autostrassen 4 Benützer der Autobahnen und Autostrassen haben den Vortritt vor Fahrzeugen auf den Zufahrtsstrecken. 5 Der Fahrzeugführer darf nur in folgenden Fällen rechts an anderen Fahrzeugen vorbeifahren: c) auf dem Beschleunigungsstreifen von Einfahrten bis zum Ende der Doppellinien- Markierung.

Einfahrt

Beispiele aus der Praxis

Beispiele aus der Praxis

Leitfaden (1977) 65.1 Einfahrt - Zu Beginn des Beschleunigungsstreifens den Verkehr auf der Autobahn beobachten und die beste Einfahrmöglichkeit abschätzen. - Auf dem Beschleunigungsstreifen möglichst auf Autobahngeschwindigkeit beschleunigen, den Blinker rechtzeitig betätigen, aber nicht bevor das Fahrzeug, hinter dem man einzufahren beabsichtigt, sich auf gleicher Höhe befindet. Unmittelbar vor der Einfahrt, Blick nach links über die Schulter. - Sofern es Markierungen und Verkehrsverhältnisse erlauben, im geeigneten Moment den Beschleunigungsstreifen verlassen. Ist dies wegen Fehleinschätzung nicht möglich, bis zur Einfahrmöglichkeit ausnahmsweise auf dem Pannenstreifen weiterfahren, statt auf dem Beschleunigungsstreifen anzuhalten. - Blinker nach der Einfahrt sofort zurückstellen. Ergänzungen zum Leitfaden - Zu Beginn des Beschleunigungsstreifens den Verkehr auf der Autobahn beobachten und die beste Einfahrmöglichkeit abschätzen. - Auf dem Beschleunigungsstreifen möglichst auf Autobahngeschwindigkeit beschleunigen, unter Beobachtung des Verkehrs. Sobald das Fahrzeug, hinter dem man einzufahren beabsichtigt, sich auf gleicher Höhe befindet, Innen-, Aussenspiegel, Seitenblick, Blinker. - Sofern es Markierungen und Verkehrsverhältnisse erlauben, im geeigneten Moment den Beschleunigungsstreifen verlassen. [ ] - Blinker nach der Einfahrt sofort zurückstellen und schalten. - Blick in den Innenspiegel und entsprechend dem Verkehr Geschwindigkeit anpassen.

Überholen

Leitfaden (1977) 65.2 Überholen - Seitlich und nach hinten beobachten, Blinker betätigen (befinden sich Fahrzeuge auf dem Überholstreifen, ist mit der Zeichengebung abzuwarten, bis das Fahrzeug, hinter dem man die Streifen zu wechseln beabsichtigt, sich auf gleicher Höhe befindet). - Blinker sofort nach dem Wechsel des Streifens zurückstellen. - Das Wiedereinbiegen nach rechts ist mit dem Blinker anzuzeigen. Erst auf den rechten Fahrstreifen einbiegen, wenn im Rückspiegel festgestellt werden kann, dass das überholte Fahrzeug nicht behindert wird. - Beim Überholen einer Kolonne ist nach rechts zu wechseln, sobald eine Lücke von 200 300 m dies zulässt. Ergänzungen zum Leitfaden - Nach hinten und seitlich beobachten, (befinden sich Fahrzeuge auf dem Überholstreifen, ist mit der Zeichengebung abzuwarten, bis das Fahrzeug, hinter dem man die Streifen zu wechseln beabsichtigt, sich auf gleicher Höhe befindet). Innen-, Aussenspiegel, Seitenblick, Blinker betätigen. - Blinker sofort nach dem Wechsel des Streifens zurückstellen. - Erst auf den rechten Fahrstreifen einbiegen, wenn im Rückspiegel festgestellt werden kann, dass das überholte Fahrzeug nicht behindert wird. Vor dem Wiedereinbiegen Aussenspiegel, Seitenblick rechts, Blinker betätigen. - Beim Überholen einer Kolonne ist nach rechts zu wechseln, sobald eine Lücke von 200 300 m dies zulässt.

Ausfahrt

ca. 300 m vor der Ausfahrt

Vor der Einfahrt auf den Verzögerungsstreifen

Blinker abstellen Bremsen

Blick auf Tacho!

Leitfaden (1977) 65.3 Ausfahrt Ergänzungen zum Leitfaden - 1000 m vor der Ausfahrt, den rechten Fahrstreifen anvisieren. - 500 m vor der Ausfahrt, keine Überholmanöver mehr. - 300-200 m vor der Ausfahrt, Blinker betätigen, Geschwindigkeit den Ausfahrtverhältnissen anpassen. - - Autobahn am Anfang des Verzögerungsstreifen verlassen. - - Erst auf dem Verzögerungsstreifen bremsen und zurückschalten. - 1000 m vor der Ausfahrt, den rechten Fahrstreifen anvisieren. - 500 m vor der Ausfahrt, kein neues Überholmanöver einleiten. - Etwa 300 m vor der Ausfahrt Innenspiegel, Aussenspiegel, Seitenblick (Situationsbezogen) und den Blinker betätigen. - Vor dem Wechseln auf den Verzögerungsstreifen nochmalige Beobachtung (Innen- Aussenspiegel und Seitenblick) (Situationsbezogen) - Autobahn am Anfang des Verzögerungsstreifen verlassen - Blinker sofort zurückstellen. - Erst auf dem Verzögerungsstreifen bremsen und zurückschalten. - Geschwindigkeit den Ausfahrverhältnissen anpassen und Blick auf den Tacho

Manöver 1. Gesetzestext 2. Beispiele / Erläuterungen 3. Leitfaden / Ergänzungen

Gesetz SVG Art. 37 Anhalten, Parkieren 1 Der Führer, der anhalten will, hat nach Möglichkeit auf die nachfolgenden Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen. SVG Art. 39 Zeichengebung 1 Jede Richtungsänderung ist mit dem Richtungsanzeiger oder durch deutliche Handzeichen rechtzeitig bekannzugeben. Dies gilt namentlich für: a) das Einspuren, Wechseln des Fahrstreifens und Abbiegen; b) das Überholen und das Wenden; c) das Einfügen eines Fahrzeuges in den Verkehr und das Anhalten am Strassenrand

Parkieren rechtwinklig rückwärts nach rechts

Leitfaden (1977) 24.1 Parkieren rechtwinklig rückwärts - Blick in Innenspiegel und Seitenblick nach rechts. - Blinker betätigen. - Ca. 1 1 /2 Wagenbreite Abstand zu den Parkfeldern einhalten. - Mit dem hinteren Teil des Fahrzeuges ca. 1 Parkfeldbreite nach der Parklücke anhalten. - Rückwärtsfahren und mit Drehen des Lenkrades beginnen, wenn sich die Hinterachse eine Linie vor der Parklücke befindet. - Kurz bevor das Fahrzeug parallel zum Parkfeld steht, Räder gerade drehen und zurückfahren, bis das Fahrzeug im Parkfeld steht. Ergänzungen zum Leitfaden - Blick in den Innen-, Aussenspiegel und Seitenblick nach rechts. - Blinker betätigen, halten, Rückwärtsgang einlegen. - Ca. 1 1 /2 Wagenbreite Abstand zu den Parkfeldern einhalten. - Mit dem hinteren Teil des Fahrzeuges ca. 1 Parkfeldbreite nach der Parklücke anhalten. - Vor dem Einlenken, nachbeobachten nach hinten. - Während der Rückwärtsfahrt rundum beobachten. - Kurz bevor das Fahrzeug parallel zum Parkfeld steht, Räder gerade drehen und zurückfahren, bis das Fahrzeug im Parkfeld steht. - Bei Korrekturen den gesamten Verkehrsraum beobachten Sinngemäss alles nach links

Parkieren rechtwinklig vorwärts nach rechts

Leitfaden (1977) 24.2 Parkieren rechtwinklig vorwärts - Blick in Innenspiegel und Seitenblick nach rechts. - Blinker betätigen. - 2-3 Wagenbreiten Abstand zu den Parkfeldern einhalten. - 1 Parkfeldbreite vor der Parklücke mit Drehen des Lenkrades beginnen. - Kurz bevor das Fahrzeug parallel zum Parkplatz steht, Räder gerade drehen und anhalten, sobald das Fahrzeug im Parkfeld steht. Ergänzungen zum Leitfaden - Blick in den Innen-, Aussenspiegel und Seitenblick nach rechts. - Blinker betätigen. - 2-3 Wagenbreiten Abstand zu den Parkfeldern einhalten. - 1 Parkfeldbreite vor der Parklücke mit Drehen des Lenkrades beginnen. - Vor dem Einlenken, nachbeobachten nach hinten. - Kurz bevor das Fahrzeug parallel zum Parkplatz steht, Räder gerade drehen und anhalten sobald das Fahrzeug im Parkfeld steht. - Bei Korrekturen nach allen Seiten beobachten. Sinngemäss alles nach links

Parkieren seitwärts rückwärts nach rechts

Leitfaden (1977) 35.2 Parkieren seitwärts rückwärts - Blick in Innenspiegel. - Blinker betätigen. - Parallel neben dem parkierten Fahrzeug anhalten; Verkehr möglichst wenig behindern. - Zurückfahren, bis Hinterachse auf der Höhe des hintersten Fahrzeugteils des parkierten Fahrzeuges angelangt ist. - Unter Beobachtung des Verkehrs Lenkrad stark einschlagen und weiter zurückfahren; wenn der hinterste Teil des Fahrzeuges nahe am Rand angelangt ist, voll Gegensteuer geben. - Zurückfahren, bis das Fahrzeug parallel zum Fahrbahnrand steht. Der Radeinschlag kann belassen werden. - Blinker zurückstellen. Ergänzungen zum Leitfaden - Blick in den Innen-, Aussenspiegel und Seitenblick nach rechts. - Blinker betätigen, halten, Rückwärtsgang einlegen. - Parallel neben dem parkierten Fahrzeug anhalten. Verkehr möglichst wenig behindern. - Zurückfahren, bis Hinterachse auf der Höhe des hintersten Fahrzeugteils des parkierten Fahrzeuges angelangt ist. - Rundumblick vor dem Einlenken. - Während der Rückwärtsfahrt rundum beobachten. - Zurückfahren, bis das Fahrzeug parallel zum Fahrbahnrand steht. Der Radeinschlag kann belassen werden. - Blinker zurückstellen. - Bei Korrekturen in Vorwärts- und Rückwärtsfahrt gesamten Verkehrsraum beobachten.

Wenden

Leitfaden (1977) 21 Wenden Ergänzungen zum Leitfaden Aus Verkehrssicherheitsgründen sind nur Ausfahrten, Vorplätze oder übersichtliche Einmündungen auf der rechten Seite zu benützen. - Immer rückwärts in den Wendeplatz hineinfahren. - Grundsätzlich nach hinten beobachten, jedoch von Zeit zu Zeit Kontrollblick nach vorne. - Blinker bleibt gestellt. - Nur soweit in den Wendeplatz zurückfahren als notwendig (Verkehr beachten); Räder mindestens gerade oder schon in Wegfahrtrichtung stellen. - Vor der Wegfahrt Blinker in Fahrtrichtung stellen. - Immer rückwärts in den Wendeplatz einfahren - Innen-, Aussenspiegel, Seitenblick nach rechts, Blinker. - Blinker bleibt gestellt. - Rundumblick vor dem Einlenken. - Während der Rückwärtsfahrt rundum beobachten. - Nur soweit in den Wendeplatz zurückfahren als notwendig (Verkehr beachten); Räder mindestens gerade oder schon in Wegfahrtrichtung stellen. - Vor der Wegfahrt beobachten, Blinker in Fahrtrichtung stellen.

Rückwärtsfahren

Leitfaden (1977) 11.1 Rückwärtsfahren Ergänzungen zum Leitfaden - Der Fahrschüler dreht sich in der Regel gegen die Innenseite des Fahrzeuges und beobachtet durch die Heckscheibe. Je nach Anlage der Strasse oder der Konstruktion des Fahrzeuges kann entlang des Fahrzeuges beobachtet werden. - Von Zeit zu Zeit ist ein Rundumblick notwendig. - Der Fahrschüler dreht sich in der Regel gegen die Innenseite des Fahrzeuges und beobachtet durch die Heckscheibe. Je nach Anlage der Strasse oder der Konstruktion des Fahrzeuges kann entlang des Fahrzeuges beobachtet werden. - Von Zeit zu Zeit ist ein Rundumblick notwendig, zwingend vor dem Einlenken.

Leitfaden (1977) 38 Rückwärtsfahren Ergänzungen zum Leitfaden - Für längere Strecken (mehr als ca. 20 m) und in unübersichtlichen Kurven: Fahrbahnseite in Vorwärtsfahrt wechseln. - Körperhaltung und Beobachten (vgl. Ziffer 11.1) - Anfahren zum Rückwärtsfahren ohne Blinkerbetätigung. - Beim Drehen des Lenkrades Kontrollblick nach vorne. - Zum Abbiegen in Verzweigungen und beim Wechsel der Fahrbahnseite: Blinker betätigung. - Für längere Strecken (mehr als ca. 20 m) und in unübersichtlichen Kurven: Fahrbahnseite in Vorwärtsfahrt mit Beobachten des Innen-, Aussenspiegel und Seitenblick wechseln. - Körperhaltung und Beobachten (vgl. Ziffer 11.1) - Anfahren zum Rückwärtsfahren ohne Blinkerbetätigung aber mit Rundumblick. - Vor dem Drehen des Lenkrades Rundumblick. - Zum Abbiegen in Verzweigungen: Rundumblick und Blinkerbetätigung. - Beim Wechsel der Fahrbahnseite: Innen-, Aussenspiegel, Seitenblick und Blinker betätigung.

Kurze Pause

Thema 2 Einspuren (Spurverhalten)

Einspuren - Spurverhalten Beim Abbiegen links und rechts Im Fahrstreifen Im Fahrstreifen mit Radstreifen Auf Tramschienen und Busspuren Enge Quartierstrassen

Beim Abbiegen links und rechts 1. Gesetzestext 2. Beispiele / Erläuterungen 3. Leitfaden / Ergänzungen

Gesetz VRV Art. 7 Rechtsfahren 1 Der Fahrzeugführer muss rechts fahren. Er kann auf gewölbten oder sonst schwer zu befahrenden Strassen und in Linkskurven von dieser Regel abweichen, wenn die Strecke übersichtlich ist und weder der Gegenverkehr noch nachfolgende Fahrzeuge behindert werden.

Beispiele aus der Praxis

Gesetz SVG Art. 36 Einspuren, Vortritt 1 Wer nach rechts abbiegen will, hat sich an den rechten Strassenrand, wer nach links abbiegen will, gegen die Strassenmitte zu halten.

Beispiele aus der Praxis

Gesetz SVG Art. 36 Einspuren, Vortritt 1 Wer nach rechts abbiegen will, hat sich an den rechten Strassenrand, wer nach links abbiegen will, gegen die Strassenmitte zu halten.

Beispiele aus der Praxis

Gesetz VRV Art. 42 Motorräder und Fahrräder; Allgemeines 3 Radfahrer dürfen rechts neben einer Motorfahrzeugkolonne vorbeifahren, wenn genügend freier Raum vorhanden ist; das slalomartige Vorfahren ist untersagt. Sie dürfen die Weiterfahrt der Kolonne nicht behindern und sich namentlich nicht vor haltende Wagen stellen.

Beispiele aus der Praxis

Leitfaden (1977) 27.3 Einspuren zum Geradeausfahren Ergänzungen zum Leitfaden [ ] - Auf Strassen ohne Markierung oder mit Sicherheits- oder Leitlinie: genügender Abstand (ca. 1m) vom rechten Fahrbahnrand (bei trichterförmigen Einmündungen vergrössert sich dieser Abstand entsprechend der Randbiegung). [ ] [ ] - Grundsätzlich rechts, wenn möglich aber für einen Radfahrer Platz frei lassen. [ ]

Leitfaden (1977) 32 Fahrstreifen-/ Fahrbahnbenützung Ergänzungen zum Leitfaden [ ] - Auf Strassen ohne Markierung: [ ] - Auf breiten Strassen: in der Mitte der rechten Fahrbahnhälfte - Auf schmalen Strassen: möglichst links innerhalb der rechten Fahrbahnhälfte [ ] - Auf Strassen ohne Markierung: [ ] - Grundsätzlich rechts, wenn möglich aber für einen Radfahrer Platz frei lassen

Im Fahrstreifen 1. Gesetzestext 2. Beispiele / Erläuterungen 3. Leitfaden / Ergänzungen

Gesetz VRV Art. 8 Fahrstreifen/Kolonnenverkehr 4 Benützen mehrspurige Motorfahrzeuge und Radfahrer denselben Fahrstreifen, so müssen die Motorfahrzeuge links, die Radfahrer rechts fahren.

Beispiele aus der Praxis Kontrollblick!

Beispiele aus der Praxis (Winterthur) Kontrollblick!

Beispiele aus der Praxis (Winterthur)

Beispiele aus der Praxis (Winterthur)

Gesetz VRV Art. 13 Einspuren und Abbiegen 1 Die Fahrzeugführer müssen frühzeitig einspuren. Sie haben auch einzuspuren beim Abbiegen ausserhalb von Strassenverzweigungen und, soweit möglich, auf schmalen Strassen.

Beispiele aus der Praxis

Beispiele aus der Praxis

Beispiele aus der Praxis

Gesetz VRV Art. 8 Fahrstreifen / Kolonnenverkehr 4 Benützen mehrspurige Motorfahrzeuge und Radfahrer denselben Fahrstreifen, so müssen die Motorfahrzeuge links, die Radfahrer rechts fahren. Auf Fahrstreifen, die das Linksabbiegen gestatten, können Radfahrer vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen.

Beispiele aus der Praxis

Leitfaden (1977) 27.1 Einspuren zum Rechtsabbiegen - Auf Fahrspur, die für Geradeausfahrer und Rechtsabbieger bestimmt ist, sowie auf Strassen ohne Markierung : Kurz (ca. 15 m) vor der Verzweigung ganz rechts einspuren - (Zeichnung Position II). Ergänzungen zum Leitfaden - Auf Fahrspur, die für Geradeausfahrer und Rechtsabbieger bestimmt ist, sowie auf Strassen ohne Markierung : Nach dem Beobachten und dem Blinken ganz rechts einspuren - (Zeichnung Position II).

Im Fahrstreifen mit Radstreifen 1. Gesetzestext 2. Beispiele / Erläuterungen 3. Leitfaden / Ergänzungen

Gesetz VRV Art. 40 Radstreifen 3 Führer anderer Fahrzeuge dürfen auf dem mit einer unterbrochenen Linie abgegrenzten Radstreifen fahren, sofern sie den Fahrradverkehr dadurch nicht behindern.

Beispiele aus der Praxis

Gesetz VRV Art. 40 Radstreifen 3 Führer anderer Fahrzeuge dürfen auf dem mit einer unterbrochenen Linie abgegrenzten Radstreifen fahren, sofern sie den Fahrradverkehr dadurch nicht behindern.

Beispiele aus der Praxis Kontrollblick!

Einspuren auf Busspuren und Tramschienen 1. Gesetzestext 2. Beispiele / Erläuterungen 3. Leitfaden / Ergänzungen

Gesetz SSV Art. 79 Markierungen für den ruhenden Verkehr 3 Zickzacklinien kennzeichnen Haltestellen für Busse im öffentlichen Linienverkehr. An solchen Stellen dürfen Führer nur halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen, sofern die Busse im öffentlichen Linienverkehr nicht behindert werden.

Beispiele aus der Praxis Kontrollblick!

Gesetz SSV Art 74. Fahrstreifen, Bus-Streifen, Radstreifen 4 Bus-Streifen, die durch ununterbrochene oder unterbrochene gelbe Linien und durch die gelbe Aufschrift Bus gekennzeichnet sind, dürfen nur von Bussen im öffentlichen Linienverkehr und gegebenenfalls von Strassenbahnen benützt werden; vorbehalten bleiben markierte oder signalisierte Ausnahmen. Andere Fahrzeuge dürfen Bus-Streifen nicht benützen, sie jedoch nötigenfalls (z.b. zum Abbiegen) überqueren, wenn sie durch gelbe, unterbrochene Linien abgegrenzt sind.

Beispiele aus der Praxis

Beispiele aus der Praxis

Grundsatz Das Befahren des Bus-Streifens wird beim Überholen langsamer einspuriger Fahrzeugen toleriert, sofern die Linie unterbrochen ist und weder Bus noch Tram behindert werden!

Beispiele aus der Praxis

Gesetz VRV Art. 25 Verhalten gegenüber der Strassenbahn 4 Wenn keine Strassenbahn herannaht, dürfen Linksabbieger zum Einspuren deren Fahrraum benützen.

Beispiele aus der Praxis

Gesetz VRV Art. 13 Einspuren und Abbiegen 2 Beim Einspuren nach links darf der Fahrzeugführer den für den Gegenverkehr bestimmten Raum nicht beanspruchen.

Beispiele aus der Praxis

Gesetz VRV Art. 25 Verhalten gegenüber der Strassenbahn - 5 Fahrzeuge dürfen nicht auf dem Strassenbahngeleise und nicht näher als 1,5 m neben der nächsten Schiene halten. [ ]

Beispiele aus der Praxis

Beispiele aus der Praxis

Leitfaden (1977) 55 Strassenbahn, Trolley- Autobus Ergänzungen zum Leitfaden [ ] - Einspuren zum Linksabbiegen, wenn beide Tramgeleise auf der rechten Fahrbahnhälfte sind. - Wenn kein Tram unmittelbar entgegenkommt, ist auf das linke Geleise resp. an die Fahrbahnmitte einzuspuren [ ] [ ] - Einspuren zum Linksabbiegen, wenn beide Tramgeleise auf der rechten Fahrbahnhälfte sind. - Wir bleiben auf dem rechten Geleise. [ ]

Enge Quartierstrassen 1. Gesetzestext 2. Beispiele / Erläuterungen 3. Leitfaden / Ergänzungen

Gesetz SVG Art. 36 Einspuren, Vortritt 1 Wer nach rechts abbiegen will, hat sich an den rechten Strassenrand, wer nach links abbiegen will, gegen die Strassenmitte zu halten. VRV Art. 13 Einspuren und Abbiegen 2 Beim Einspuren nach links darf der Fahrzeugführer den für den Gegenverkehr bestimmten Raum nicht beanspruchen. [ ]

Beispiele aus der Praxis

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit

Fragen / Fazit