Allgemeine Wahlstatistik für Bundestagswahlen

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Transkript:

Statistisches Bundesamt Qualitätsbericht Allgemeine Wahlstatistik für Bundestagswahlen Monat Februar 2006 Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung können Sie direkt beim Statistischen Bundesamt erfragen: Gruppe VI-Wahlen, Telefon: +49 (0) 611 754863; Fax: +49 (0) 611 753964 oder E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2006 Vervielfältigungen und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeine Angaben zur Statistik... 3 2. Zweck und Ziele der Statistik... 3 3. Erhebungsmethodik... 4 4. Genauigkeit... 5 5. Aktualität... 5 6. Verfügbarkeit und Transparenz... 5 7. Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit... 5 8. Bezüge zu anderen Erhebungen... 5 9. Weitere Informationsquellen... 6

1 Allgemeine Angaben zur Statistik 1.1 Bezeichnung der Statistik: Allgemeine Wahlstatistik für Bundestagswahlen. 1.2 Berichtszeitpunkt: Tag der Bundestagswahl. 1.3 Erhebungstermin: Tag der Bundestagswahl. 1.4 Periodizität: 4-jährig. 1.5 Regionaler Erhebungsbereich: Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. 1.6 Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheit: Wahlberechtigte Bevölkerung im Sinne von 12 Bundeswahlgesetz. 1.7 Erhebungseinheiten: Wahlberechtigte und Wähler. 1.8 Rechtsgrundlagen, Verordnungen, Empfehlungen: Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Gesetz vom 17. Januar 2002 (BGBl. I S. 412) sowie Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung in der jeweils gültigen Fassung. 1.9 Geheimhaltung und Datenschutz: Nach 1 WStatG ist das Ergebnis der Wahl zum Deutschen Bundestag und der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland unter Wahrung des Wahlgeheimnisses statistisch auszuwerten; die Auswertung ist zu veröffentlichen. 2. Zweck und Ziele der Statistik 2.1 Erhebungsinhalte: Erfasst werden alle Wahlberechtigten, Wähler sowie die Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge. 3

2.2 Zweck der Statistik: Information der Öffentlichkeit über das Wahlergebnis auf der Ebene des Bundes, der Länder, der Wahlkreise, der kreisfreien Städte und Kreise, der Gemeinden sowie der Wahlbezirke (ca. 90 000). 2.3 Hauptnutzer der Statistik: Deutscher Bundestag, Europäisches Parlament, Parteien, Medien, Markt- und Meinungsforschungsinstitute sowie politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger. 2.4 Einbeziehung der Nutzer: Die Darstellung des Wahlergebnisses ist weitgehend durch wahlrechtliche Vorschriften vorgegeben. 3 Erhebungsmethodik 3.3 Art der Datengewinnung: Vollerhebung unter Zugrundelegung der Wählerverzeichnisse sowie der abgegebenen Stimmzettel (gültige und ungültige Stimmen) nach den Feststellungen der zuständigen Wahlausschüsse und Wahlvorstände. 3.4 Stichprobenverfahren: 3.5 Stichprobenumfang, Auswahlsatz: 3.6 Schichtung: 3.7 Hochrechnung: 3.8 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Die Ergebnisermittlung beginnt in den Wahlbezirken. Nach Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk durch den Wahlvorstand erfolgt die Weiterleitung des jeweiligen Wahlergebnisses an die nächstfolgende übergeordnete Verwaltungseinheit (Gemeinde, kreisfreie Stadt bzw. Kreis) über die Kreis- und Landeswahlleiter zum Bundeswahlleiter. 3.9 Belastung der Auskunftspflichtigen: 3.10 Dokumentation des Fragebogens: Ein Stimmzettelmuster sowie Daten zu den Bewerbern, Parteien bzw. politischen Vereinigungen werden in Printveröffentlichungen sowie im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de/ bekannt gegeben. 4

4 Genauigkeit 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Absolute Genauigkeit, da Vollerhebung. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler: 5 Aktualität Das vorläufige amtliche Ergebnis der Wahl wird noch in der Wahlnacht durch die Wahlleiter bekannt gegeben. Das endgültige amtliche Wahlergebnis wird jeweils ca. 2 3 Wochen nach der Erhebung (Wahltag) sowie nach Korrektur der erhobenen Daten entsprechend der Niederschriften der zuständigen Wahlausschüsse durch die Wahlleiter bekannt gegeben. 6 Verfügbarkeit und Transparenz Die Ergebnisse der Bundeswahlstatistik werden bis zur Ebene der Wahlkreise sowohl als Print-Version als auch im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de/ veröffentlicht. 7 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit Auf Bundes- und Landesebene ist zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit gegeben. Auf Wahlkreisebene sowie bei Wahlbezirken ist die räumliche Vergleichbarkeit davon abhängig, ob seit der letzten Wahl Neuabgrenzungen stattgefunden haben. Bei Neuabgrenzungen von Wahlkreisen vor einer Wahl erfolgt eine Umrechnung der betroffenen Wahlergebnisse, so dass die räumliche Vergleichbarkeit zu der jeweils vorangegangenen Wahl gegeben ist. 8 Bezüge zu anderen Erhebungen Die Ergebnisse der allgemeinen Wahlstatistik werden durch die repräsentative Wahlstatistik im Hinblick auf Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Alter und Geschlecht ergänzt. 5

9 Weitere Informationsquellen Rechtsgrundlagen, ABC, Aufsätze, Pressemitteilungen. Die Statistischen Landesämter veröffentlichen für ihr Bundesland relevante Daten. 6