An Wahl zum 18. Deutschen Bundestag nahmen 71,5 % der Wahlberechtigten. Stärkste deutsche Fraktion ist derzeit die CDU/CSU mit 34 Sitzen

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1 In 18. Legislaturperiode regiert eine Koalition aus CDU/CSU und SPD Zusammen hatte sie 504 von insgesamt 631 Sitzen im Bundestag An Wahl zum 18. Deutschen Bundestag nahmen 71,5 % der Wahlberechtigten teil Im Europäischen Parlament ist Deutschland mit 96 Sitzen vertreten Stärkste deutsche Fraktion ist derzeit die CDU/CSU mit 34 Sitzen 48 % der deutschen Wahlberechtigten beteiligten sich 2014 an Wahl zum Europäischen Parlament Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch

2 Seite 291 Auf einen Blick Tabellen 292 Wahl zum Deutschen Bundestag Sitzverteilung im Deutschen Bundestag Wahlberechtigte, Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Ländern Wahlberechtigte, Wahlbeteiligung und Stimmabgabe der Männer und Frauen Wahlberechtigte, Wahlbeteiligung und Stimmabgabe in ausgewählten Gemeinden 296 Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland Deutsche Sitze im Europäischen Parlament Wahlberechtigte, Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Ländern Wahlberechtigte, Wahlbeteiligung und Stimmabgabe der Männer und Frauen 297 Landtagswahlen Sitzverteilung in den Länderparlamenten Wahlberechtigte, Wahlbeteiligung und Stimmabgabe 298 Mitglieder der Bundesregierung und Länderregierungen, Stimmenzahl der Länder im Bundesrat 299 Methodik 300 Glossar 302 Mehr zum Thema 290 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2016

3 10.0 Auf einen Blick CDU CSU SPD DIE LINKE GRÜNE Sitzverteilung im 18. Deutschen Bundestag, Wahl am Gewinne und Verluste von Sitzen gegenüber der letzten Wahl FDP Bundeskanzler und die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland Konrad Adenauer Willy Brandt Helmut Schmidt Helmut Kohl Angela Merkel seit Kurt Georg Kiesinger Ludwig Erhard Gerhard Schröder Sitzverteilung im Europäischen Parlament, Wahl am Sitze der Fraktionen insgesamt und der deutschen Parteien Fraktion Sitze (darunter Sitze für deutsche Parteien) Sitze, darunter 96 für deutsche Parteien EVP S&D EKR ALDE GUE/NGL Grüne/EFA EFDD Fraktionslose 221 (29 CDU, 5 CSU) 191 (27 SPD) 70 (7 AfD, 1 FAMILIE) 67 (3 FDP, 1 FREIE WÄHLER) 52 (7 DIE LINKE, 1 Tierschutzpartei) 50 (11 GRÜNE, 1 PIRATEN, 1 ÖDP) 48 ( Ohne Beteiligung einer deutschen Partei) 52 (1 Die PARTEI, 1 NPD) Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch

4 10.1 Wahl zum Deutschen Bundestag Sitzverteilung im Deutschen Bundestag Sitze insgesamt Davon entfielen auf CDU SPD FDP DIE LINKE GRÜNE CSU Bundestagswahl am Deutschland dar. Frauen Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Bundestagswahl am Deutschland dar. Frauen Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Einschl. 21 Überhangmandaten für die CDU: 1 in Schleswig-Holstein, 2 in Mecklenburg-Vorpommern, 4 in Sachsen, 1 in Thüringen, 2 in Rheinland- Pfalz, 10 in Baden-Württemberg und 1 im Saarland sowie 3 für die CSU in Bayern. 292 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2016

5 10.1 Wahl zum Deutschen Bundestag Wahlberechtigte, Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Ländern Wahlberechtigte Wahlbeteiligung Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf % Bundestagswahl am CDU, in Bayern CSU SPD FDP DIE LINKE GRÜNE Sonstige Deutschland ,9 71,5 41,5 1 25,7 4,8 8,6 8,4 10,9 Baden-Württemberg ,9 74,3 45,7 20,6 6,2 4,8 11,0 11,7 Bayern ,7 70,0 49,3 20,0 5,1 3,8 8,4 13,5 Berlin ,7 72,5 28,5 24,6 3,6 18,5 12,3 12,6 Brandenburg ,9 68,4 34,8 23,1 2,5 22,4 4,7 12,4 Bremen ,8 68,8 29,3 35,6 3,4 10,1 12,1 9,5 Hamburg ,9 70,3 32,1 32,4 4,8 8,8 12,7 9,2 Hessen ,3 73,2 39,2 28,8 5,6 6,0 9,9 10,5 Mecklenburg-Vorpommern ,7 65,3 42,5 17,8 2,2 21,5 4,3 11,6 Niedersachsen ,5 73,4 41,1 33,1 4,2 5,0 8,8 7,8 Nordrhein-Westfalen ,6 72,5 39,8 31,9 5,2 6,1 8,0 9,0 Rheinland-Pfalz ,4 72,8 43,3 27,5 5,5 5,4 7,6 10,6 Saarland ,1 72,5 37,8 31,0 3,8 10,0 5,7 11,7 Sachsen ,4 69,5 42,6 14,6 3,1 20,0 4,9 14,8 Sachsen-Anhalt ,9 62,1 41,2 18,2 2,6 23,9 4,0 10,0 Schleswig-Holstein ,8 73,1 39,2 31,5 5,6 5,2 9,4 9,0 Thüringen ,3 68,2 38,8 16,1 2,6 23,4 4,9 14,2 Bundestagswahl am Deutschland ,5 70,8 33,8 2 23,0 14,6 11,9 10,7 6,0 Baden-Württemberg ,8 72,4 34,4 19,3 18,8 7,2 13,9 6,4 Bayern ,6 71,6 42,5 16,8 14,7 6,5 10,8 8,7 Berlin ,7 70,9 22,8 20,2 11,5 20,2 17,4 7,9 Brandenburg ,7 67,0 23,6 25,1 9,3 28,5 6,1 7,4 Bremen ,0 70,3 23,9 30,2 10,6 14,3 15,4 5,5 Hamburg ,6 71,3 27,8 27,4 13,2 11,2 15,6 4,7 Hessen ,9 73,8 32,2 25,6 16,6 8,5 12,0 5,1 Mecklenburg-Vorpommern ,3 63,0 33,1 16,6 9,8 29,0 5,5 5,9 Niedersachsen ,1 73,3 33,2 29,3 13,3 8,6 10,7 4,9 Nordrhein-Westfalen ,3 71,4 33,1 28,5 14,9 8,4 10,1 5,0 Rheinland-Pfalz ,9 72,0 35,0 23,8 16,6 9,4 9,7 5,6 Saarland ,6 73,7 30,7 24,7 11,9 21,2 6,8 4,8 Sachsen ,2 65,0 35,6 14,6 13,3 24,5 6,7 5,4 Sachsen-Anhalt ,6 60,5 30,1 16,9 10,3 32,4 5,1 5,2 Schleswig-Holstein ,7 73,6 32,2 26,8 16,3 7,9 12,7 4,2 Thüringen ,6 65,2 31,2 17,6 9,8 28,8 6,0 6,7 1 CDU: 34,1 %, CSU: 7,4 %. 2 CDU: 27,3 %, CSU: 6,5 %. Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch

6 10.1 Wahl zum Deutschen Bundestag Wahlberechtigte, Wahlbeteiligung und Stimmabgabe der Männer und Frauen Alter von... bis unter... Jahren Wahlberechtigte Wahlbeteiligung Wähler/-innen Von 100 gültigen Stimmen nebenstehender Altersgruppen entfielen auf insgesamt dar. gültig CDU SPD FDP DIE LINKE GRÜNE CSU Sonstige % % Bundestagswahl am Insgesamt Insgesamt , ,1 25,7 4,8 8,6 8,4 7,4 10, , ,1 24,5 4,9 7,4 11,9 6,5 19, , ,6 21,9 4,7 8,6 10,7 6,9 17, , ,9 21,7 4,9 8,0 11,2 7,5 13, , ,4 26,3 4,4 9,8 10,4 6,9 10, , ,1 28,4 4,9 10,1 5,8 8,0 7,8 70 und mehr , ,6 28,3 5,2 6,7 3,3 8,3 4,6 Männer , ,4 25,2 5,7 7,3 8,7 6,3 23, , ,6 22,1 5,4 8,7 8,6 6,8 20, , ,0 22,1 5,6 8,3 9,5 7,4 16, , ,6 27,2 5,0 10,1 9,0 6,8 12, , ,7 29,7 5,6 11,1 5,3 7,5 9,1 70 und mehr , ,9 29,8 5,9 7,7 3,0 8,0 5,7 Zusammen , ,4 26,6 5,5 9,1 7,3 7,2 13,0 Frauen , ,0 23,8 4,0 7,5 15,3 6,7 15, , ,7 21,8 4,1 8,5 12,8 7,0 14, , ,9 21,4 4,1 7,8 12,9 7,7 11, , ,2 25,3 3,7 9,4 11,8 6,9 9, , ,3 27,2 4,2 9,0 6,3 8,4 6,5 70 und mehr , ,5 27,1 4,6 5,9 3,6 8,6 3,8 Zusammen , ,7 25,0 4,1 8,1 9,6 7,6 9,0 Ergebnisse der Repräsentativstatistiken. 1 Anteil der Wähler/-innen mit Stimm- und Wahlscheinvermerk im Wählerverzeichnis an den Wahl berechtigten. 294 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2016

7 10.1 Wahl zum Deutschen Bundestag Wahlberechtigte, Wahlbeteiligung und Stimmabgabe in ausgewählten Gemeinden Bevölkerung Wahlberechtigte Wahlbeteiligung Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf am Anzahl % Bundestagswahl am Gemeinden mit Einwohnerinnen und Einwohnern und mehr. CDU, in Bayern CSU 1 Vorläufige Ergebnisse auf Grundlage des Zensus 2011, Zensusdaten mit dem Stand vom SPD FDP DIE LINKE GRÜNE Sonstige Berlin ,5 28,5 24,6 3,6 18,5 12,3 12,6 Hamburg ,3 32,1 32,4 4,8 8,8 12,7 9,2 München ,2 37,8 23,9 7,7 4,6 14,1 11,9 Köln ,5 33,0 29,8 6,0 8,1 14,1 9,0 Frankfurt am Main ,7 33,7 26,6 7,0 8,5 14,4 9,8 Stuttgart ,7 38,3 21,9 7,5 6,4 15,8 10,0 Düsseldorf ,3 38,8 28,2 7,6 7,0 9,6 8,8 Dortmund ,1 29,0 39,5 4,0 7,8 9,6 10,1 Essen ,3 32,9 37,3 4,6 7,1 8,2 9,9 Bremen ,9 29,1 34,9 3,5 10,3 12,8 9,4 Leipzig ,9 34,6 18,7 3,0 21,9 9,2 12,6 Dresden ,1 38,6 14,9 3,1 18,7 9,1 15,5 Hannover ,4 31,6 35,1 4,5 7,2 13,9 7,7 Nürnberg ,9 37,1 27,7 4,9 6,6 10,9 12,8 Duisburg ,4 28,4 40,9 3,1 8,3 6,1 13,1 Bochum ,3 29,8 39,7 3,6 8,0 9,2 9,7 Wuppertal ,6 33,9 32,1 5,8 8,3 9,9 10,1 Bielefeld ,5 35,2 32,7 4,0 8,5 11,6 8,1 Bonn ,3 36,3 25,9 8,3 6,3 13,7 9,5 Karlsruhe ,9 37,5 22,7 6,0 6,0 15,0 12,7 Münster ,1 37,8 27,2 6,8 6,3 15,2 6,8 Mannheim ,4 35,1 27,5 5,5 7,5 11,1 13,3 Augsburg ,7 42,8 22,6 4,6 5,8 11,0 13,3 Wiesbaden ,8 38,7 27,8 6,8 5,9 11,7 9,1 Gelsenkirchen ,3 27,7 44,0 3,0 7,6 5,5 12,2 Mönchengladbach ,2 43,7 28,1 5,9 6,4 6,2 9,7 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch

8 10.2 Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland Deutsche Sitze im Europäischen Parlament Sitze insgesamt Verteilung auf die Parteien CDU SPD GRÜNE FDP DIE LINKE CSU Sonstige Europawahl am Deutschland dar. Frauen Europawahl am Deutschland dar. Frauen AfD 7 Sitze, je 1 Sitz FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei, FAMILIE, PIRATEN, ÖDP, NPD und Die Partei. 2 AfD 2 Sitze, je 1 Sitz FREIE WÄHLER und PIRATEN Wahlberechtigte, Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Ländern am Wahlberechtigte Wähler/-innen bzw. Wahlbeteiligung Stimmen Von den gültigen Stimmen entfielen auf ungültig gültig CDU SPD GRÜNE FDP DIE LINKE CSU Sonstige Anzahl Deutschland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen % Deutschland... X 48,1 1,6 98,4 30,0 27,3 10,7 3,4 7,4 5,3 15,9 Baden-Württemberg... X 52,1 2,2 97,8 39,3 23,0 13,2 4,1 3,6 16,8 Bayern... X 40,9 0,4 99,6 20,1 12,1 3,1 2,9 40,5 21,3 Berlin... X 46,7 1,5 98,5 20,0 24,0 19,1 2,8 16,2 17,9 Brandenburg... X 46,7 2,8 97,2 25,0 26,9 6,1 2,1 19,7 20,2 Bremen... X 40,3 0,8 99,2 22,4 34,4 17,6 3,3 9,6 12,9 Hamburg... X 43,5 1,0 99,0 24,6 33,8 17,2 3,7 8,6 12,1 Hessen... X 42,2 1,3 98,7 30,6 30,3 12,9 4,1 5,6 16,5 Mecklenburg-Vorpommern... X 46,8 3,4 96,6 34,6 21,2 5,1 1,9 19,6 17,6 Niedersachsen... X 49,1 1,0 99,0 39,4 32,5 10,9 2,5 4,0 10,7 Nordrhein-Westfalen... X 52,3 1,4 98,6 35,6 33,7 10,1 4,0 4,7 11,9 Rheinland-Pfalz... X 57,0 2,4 97,6 38,4 30,7 8,1 3,7 3,7 15,4 Saarland... X 54,1 3,2 96,8 34,9 34,4 6,0 2,2 6,6 15,8 Sachsen... X 49,2 2,8 97,2 34,5 15,6 6,0 2,6 18,3 23,0 Sachsen-Anhalt... X 43,0 3,2 96,8 30,7 21,7 4,8 2,6 21,8 18,3 Schleswig-Holstein... X 43,3 0,8 99,2 34,4 31,9 12,4 3,8 4,5 13,0 Thüringen... X 51,6 2,8 97,2 31,8 18,4 5,0 2,1 22,5 20,3 296 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2016

9 10.2 Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland Wahlberechtigte, Wahlbeteiligung und Stimmabgabe der Männer und Frauen Alter von... bis unter... Jahren Wahlberechtigte Wahlbeteiligung Wähler/-innen Von 100 gültigen Stimmen nebenstehender Altersgruppen entfielen auf insgesamt dar. gültig CDU SPD GRÜNE FDP DIE LINKE CSU Sonstige % % Europawahl am Insgesamt Insgesamt , ,0 27,3 10,7 3,4 7,4 5,3 15, , ,1 21,3 17,0 3,0 7,0 4,1 23, , ,4 20,0 15,6 3,1 8,1 4,1 23, , ,5 21,3 15,6 3,5 6,7 4,6 19, , ,7 27,0 14,0 3,2 7,9 4,6 16, , ,4 32,3 6,9 3,5 8,5 5,8 13,6 70 und mehr , ,1 31,9 2,9 3,6 6,0 7,2 9,2 Männer , ,8 21,2 12,1 3,6 7,3 4,1 27, , ,6 19,4 12,3 3,7 8,5 4,1 27, , ,2 21,0 12,7 4,2 7,2 4,8 22, , ,7 27,4 11,8 3,6 8,3 4,7 18, , ,6 32,9 6,3 3,7 9,5 5,6 15,5 70 und mehr , ,7 32,9 2,6 3,9 6,9 7,2 10,9 Zusammen , ,0 27,5 9,0 3,8 8,0 5,3 18,4 Frauen , ,4 21,3 22,1 2,3 6,7 4,0 19, , ,2 20,7 19,0 2,5 7,7 4,0 20, , ,8 21,6 18,4 2,9 6,2 4,5 16, , ,6 26,6 16,1 2,8 7,6 4,5 14, , ,0 31,8 7,6 3,3 7,6 6,0 11,8 70 und mehr , ,9 31,1 3,1 3,4 5,4 7,3 7,9 Zusammen , ,9 27,1 12,3 3,0 6,8 5,4 13,5 Ergebnisse der Repräsentativstatistiken. 1 Anteil der Wähler/-innen mit Stimm- und Wahlscheinvermerk im Wählerverzeichnis an den Wahlberechtigten Landtagswahlen Sitzverteilung in den Länderparlamenten Datum der Landtagswahl Abgeordnete insgesamt CDU, in Bayern CSU SPD FDP DIE LINKE GRÜNE 1 Sonstige Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Stand nach dem Ergebnis der letzten Wahl. 1 Brandenburg: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B90); Hamburg: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Hamburg, Grüne Alternative Liste (GRÜNE/GAL). 2 Alternative für Deutschland (AfD). 3 FW FREIE WÄHLER Bayern e. V. (FW FREIE WÄHLER). 4 Piratenpartei Deutschland (PIRATEN). 5 Alternative für Deutschland (AfD) 11 Sitze und Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/ Freie Wähler (BVB/FREIE WÄHLER) 3 Sitze. 6 Alternative für Deutschland (AfD) 4 Sitze und Bürger in Wut (BIW) 1 Sitz. 7 Einschl. Nachwahl am im Wahlkreis 33 Rügen I. 8 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD). 9 Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) 6 Sitze und Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 3 Sitze. Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch

10 10.3 Landtagswahlen Wahlberechtigte, Wahlbeteiligung und Stimmabgabe Datum der Landtagswahl Wahlberechtigte Wahlbeteiligung Von den gültigen Stimmen entfielen auf CDU, in Bayern CSU SPD FDP DIE LINKE GRÜNE 1 Sonstige % Baden-Württemberg ,5 70,4 27,0 12,7 8,3 2,9 30,3 18,8 Bayern ,0 63,6 47,7 20,6 3,3 2,1 8,6 17,7 Berlin ,7 60,2 23,3 28,3 1,8 11,7 17,6 17,2 Brandenburg ,5 47,9 23,0 31,9 1,5 18,6 6,2 18,9 Bremen ,6 50,2 22,4 32,8 6,6 9,5 15,1 13,5 Hamburg ,4 56,5 15,9 45,6 7,4 8,5 12,3 10,3 Hessen ,2 73,2 38,3 30,7 5,0 5,2 11,1 9,6 Mecklenburg-Vorpommern ,9 51,5 23,0 35,6 2,8 18,4 8,7 11,5 Niedersachsen ,7 59,4 36,0 32,6 9,9 3,1 13,7 4,6 Nordrhein-Westfalen ,0 59,6 26,3 39,1 8,6 2,5 11,3 12,1 Rheinland-Pfalz ,0 70,4 31,8 36,2 6,2 2,8 5,3 17,6 Saarland ,5 61,6 35,2 30,6 1,2 16,1 5,0 11,8 Sachsen ,6 49,1 39,4 12,4 3,8 18,9 5,7 19,8 Sachsen-Anhalt ,6 61,1 29,8 10,6 4,9 16,3 5,2 33,2 Schleswig-Holstein ,6 60,2 30,8 30,4 8,2 2,3 13,2 15,2 Thüringen ,4 52,7 33,5 12,4 2,5 28,2 5,7 17,8 1 Brandenburg: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B90); Hamburg: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Hamburg, Grüne Alternative Liste (GRÜNE/GAL). 2 Einschl. Nachwahl am im Wahlkreis 33 Rügen I Mitglieder der Bundesregierung und Länderregierungen, Stimmenzahl der Länder im Bundesrat Bundesregierung Landesregierung Datum der Bundestags- bzw. Landtagswahl Parteizugehörigkeit der Bundeskanzlerin, des Ministerpräsidenten 1 Parteizugehörigkeit der Minister/-innen 2 CDU, in Bayern CSU SPD FDP DIE LINKE GRÜNE 3 Sonstige Stimmenzahl im Bundesrat Bundesregierung CDU 9 6 X Baden-Württemberg GRÜNE Bayern CSU 11 6 Berlin SPD Brandenburg SPD Bremen SPD Hamburg SPD Hessen CDU Mecklenburg-Vorpommern SPD Niedersachsen SPD Nordrhein-Westfalen SPD Rheinland-Pfalz SPD Saarland CDU Sachsen CDU Sachsen-Anhalt CDU Schleswig-Holstein SPD Thüringen DIE LINKE Bzw. der Ministerpräsidentin. In Berlin: Regierender Bürgermeister; in Bremen: Präsident des Senats; in Hamburg: Erster Bürgermeister. 2 In Berlin, Bremen und Hamburg: Senatoren bzw. Senatorinnen. 3 Brandenburg: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B90); Hamburg: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Hamburg, Grüne Alternative Liste (GRÜNE/GAL). 4 Parteilos. 5 Einschl. Nachwahl am im Wahlkreis 33 Rügen I. 6 Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 1 Ministerin, Parteilos 1 Ministerin. 298 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2016

11 Methodik Für die Lebendigkeit der Demokratie ist es von entscheidender Bedeutung, in welchem Maße die Bürgerinnen und Bürger von ihren in der Verfassung garantierten Rechten Gebrauch machen und damit Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Ausübung des Wahlrechts, mit der Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung der demokratischen Vertretungen in der Europäischen Union sowie in Bund, Land und Gemeinde entscheiden. Wahl zum Deutschen Bundestag, Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland Rechtsgrundlage der Wahlstatistik ist das Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz WStatG vom (BGBl. I S. 1023)), geändert durch Art. 1a des Gesetzes vom (BGBl. I S. 962). Für die Europa- und Bundestagswahlen sind danach allgemeine und repräsentative Wahlstatistiken zu erstellen. Die allgemeine Wahlstatistik dient der Information der Öffentlichkeit über das Wahlergebnis. Sie erfasst alle Wahlberechtigten, die Wählerinnen und Wähler, ungültige Stimmen sowie die Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge in regionaler Gliederung durch eine Vollerhebung. Die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen Stimmzettel dienen hier als Grundlage. Nach der Feststellung durch die Wahlvorstände und Wahlausschüsse wird die Statistik in Form des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses in der Wahlnacht bekannt gegeben. Das endgültige amtliche Wahlergebnis liegt etwa zwei bis drei Wochen nach dem Wahltag vor. Auf Bundes- und Landesebene ist die zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit gegeben. Die repräsentative Wahlstatistik ergänzt die Ergebnisse. Die repräsentative Wahlstatistik ermöglicht eine Analyse des Wahlverhaltens von Männern und Frauen, der altersspezifischen Unterschiede und der Struktur der Wählerinnen und Wähler sowie Nichtwählerinnen und -wähler. Der Bundeswahlleiter trifft, im Einvernehmen mit den Landeswahlleiterinnen und Landeswahlleitern und den Statistischen Ämtern der Länder, eine Auswahl der Stichprobenwahlbezirke. Dies erfolgt nach dem Zufallsprinzip auf der Basis mathematischer Grundsätze unter strikter Wahrung des Wahlgeheimnisses. Auf der Grundlage von Wählerverzeichnissen und Stimmzetteln mit Unterscheidungsaufdruck werden Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten sowie der Wählerinnen und Wähler erfasst. Die gewonnene Stichprobe ist repräsentativ für die Länder und damit zugleich für die ganze Bundesrepublik Deutschland. Vor der Neuregelung durch das Wahlstatistikgesetz 2002 wurde die repräsentative Wahlstatistik für Bundestagswahlen seit 1953 nach dem Bundeswahlgesetz durchgeführt und für die Europawahlen seit 1979 nach dem Europawahlgesetz. Für die Bundestagswahlen 1994 und 1998 hatte der Gesetzgeber die repräsentative Wahlstatistik ausgesetzt. Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit ist bis auf die Bundestagswahlen 1994 und 1998 gegeben. Mit Änderung des Gesetzes am wurde die Anzahl der Geburtsjahresgruppen für die Stimmabgabe von fünf auf sechs erhöht. Detaillierte Informationen zur Methodik der einzelnen Statistiken sind in den Qualitätsberichten dokumentiert (siehe hierzu > Qualitätsberichte). HINWEIS: Die Reihenfolge der Parteien für die Bundestagswahlen in den Tabellen orientiert sich an dem Ergebnis der Zweitstimmen der jeweils letzten Bundestagswahl, für die Europawahlen an dem Ergebnis der jeweils letzten Europawahl. Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch

12 Glossar Abgeordnete Die von den Wahlberechtigten ins Parlament gewählten Personen. Sie sind Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, sondern nur ihrem Gewissen unterworfen. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Wählbar ist, wer am Wahltag Deutsche bzw. Deutscher (bzw. bei Europawahlen Unionsbürger/ -in) ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat (passives Wahlrecht). Näheres regeln das Grundgesetz (Artikel 38) sowie das Bundes- bzw. Europawahlgesetz. Seit der Bundestagswahl 2002 ist die gesetzliche Zahl der Abgeordneten auf 598 festgelegt. Bei der Europawahl 2014 waren 96 Abgeordnete aus der Bundesrepublik Deutschland zu wählen. Bundesrat Die Länder wirken über den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes mit. Die Stimmenzahl der Länder im Bundesrat ist nach der Einwohnerzahl gestaffelt. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich abgegeben werden. Deutscher Bundestag Er ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin. Als zentrales Verfassungsorgan im politischen System Deutschlands hat er eine Vielzahl von Funktionen. An erster Stelle steht die Gesetzgebungsfunktion. Dies bedeutet, der Bundestag schafft das Bundesrecht und ändert die Verfassung. Hierbei bedarf es in gesetzlich bestimmten Fällen der Mitwirkung des Bundesrates, der jedoch keine zweite Parlamentskammer ist. Auch entscheidet der Bundestag über die Zustimmung zu internationalen Verträgen mit anderen Staaten und Organisationen und beschließt den Bundeshaushalt. Im Rahmen seiner Kreationsfunktion wählt er etwa die Bundeskanzlerin bzw. den Bundeskanzler und wirkt bei der Wahl der Bundespräsidentin bzw. des Bundespräsidenten, der Bundesrichterinnen und Bundesrichter und anderer wichtiger Bundesorgane mit. Der Bundestag übt die parlamentarische Kontrolle gegenüber der Regierung und der Exekutive des Bundes aus. Ferner kontrolliert er den Einsatz der Bundeswehr. Der Deutsche Bundestag wird für vier Jahre gewählt (Wahlperiode), zuletzt am Europäisches Parlament Es ist das einzige, direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union (EU). Durch die Europawahl als demokratischer Akt können die Bürgerinnen und Bürger somit unmittelbar Einfluss auf die Unionspolitik nehmen. Das Europäische Parlament ist sozusagen die Bürgerkammer der EU, neben dem Rat (EU-Ministerrat) als Staatenkammer. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl nach dem Verhältniswahlsystem für fünf Jahre gewählt. Die letzte Direktwahl der insgesamt 751 Abgeordneten zum Europäischen Parlament fand in den 28 Mitgliedstaaten der EU vom 22. bis statt. Wahltag in der Bundes republik Deutschland war der Ein einheitliches Wahlgesetz auf EU-Ebene besteht nicht. Die Abgeordneten werden daher nach den verschiedenen nationalen Verfahren gewählt. Seit 1979 wählen die Bürgerinnen und Bürger der EU in fünfjährigem Turnus die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Landtage Sie sind die Volksvertretungen der einzelnen Bundesländer Deutschlands. In den Landtagswahlen wird ihre Zusammensetzung festgelegt. Je nach Bundesland dauert die Legislaturperiode vier bzw. fünf Jahre. Die Stadtstaaten verwenden eigene Bezeichnungen: In Berlin heißt der Landtag Abgeordnetenhaus, in Bremen und Hamburg Bürgerschaft. Hauptaufgaben der Landesparlamente sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Gesetzen sowie die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes. Parteien Nach dem Grundgesetz (Artikel 21) haben sie die Aufgabe, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Ihre Gründung ist frei, ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Verfassungswidrig sind solche Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhängerschaft darauf ausgerichtet sind, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Das Bundesverfassungsgericht kann diese Parteien in einem besonderen Verfahren verbieten. Von dieser Möglichkeit wurde bisher zweimal Gebrauch gemacht: 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei eine extreme Rechtspartei verboten, 1956 wurde die KPD für verfassungswidrig erklärt und aufgelöst. Rechtsgrundlage Bundestagswahl Einzelheiten der Wahl, darunter auch die Nachfolge von verstorbenen Abgeordneten oder von Abgeordneten, die ihr Mandat niedergelegt haben, regeln das Bundeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1062), und die Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom (BGBl. I S. 1255). Europawahl In allen Mitgliedstaaten gelten grundlegende gemeinsame Vorschriften des Europarechts: Artikel 14 des Vertrages über die Europäische Union und Artikel 223 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (konsolidierte Fassungen ABl 2012 Nr. C326/13 und C326/47), der Direktwahlakt in der Fassung vom (BGBl II S. 733/734), zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom und (BGBl II S. 810, 2004 II S. 520), sowie die Richtlinie 93/109/EG des Rates vom (ABl. L 329 vom , S ), geändert durch Artikel 1 der Richtlinie 2013/1/EU des Rates vom (ABl. L 26 vom , S ) zur Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts für Unionsbürgerinnen und -bürger. Vorbehaltlich dieser Regelungen bestimmt sich das Wahlrecht in jedem Mitgliedstaat nach den innerstaatlichen Bestimmungen. Maßgebend in der Bundesrepublik Deutschland ist das Europawahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 423, 555, 852), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom (BGBl. I S. 3749), mit weitgehenden Verweisungen auf das Bundeswahlgesetz und die Europawahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 957), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom (BGBl. I S. 4335). Sitzverteilung Bundestagswahl Für die Sitzverteilung wurde erstmals 2013 ein neues zweistufiges Sitzverteilungsverfahren eingesetzt. In der ersten Stufe werden in einem ersten Schritt für jedes Land anhand der dortigen deutschen Bevölkerung Sitzkontingente ermittelt. Hierbei ist die Bedingung einzuhalten, dass insgesamt 598 Sitze zu vergeben sind. Im zweiten Schritt erfolgt sodann eine vorläufige Verteilung der ermittelten Sitzkontingente im jeweiligen Land auf die Parteien anhand der Zahl der Zweitstimmen pro Partei. Als Ergebnis der ersten Stufe wird für jede Partei das Maximum aus den nach Sitzkontingenten errechneten Sitzen und den direkt gewonnenen Wahlkreissitzen gebildet. Diese Sitzzahl stellt die auf Bundesebene garantierte Mindestsitzzahl der jeweiligen Partei dar. In der zweiten Stufe werden die jeder Partei nach dem Anteil ihrer Zweitstimmen zustehenden Sitze auf Bundesebene ermittelt. Da hierbei die Bedingung gilt, dass die in der ersten Stufe jeweils garantierte Mindestsitzzahl zu erreichen ist, muss in der Regel die Gesamtsitzzahl von 598 erhöht werden. Alsdann erfolgt die Verteilung der so ermittelten Sitze der Parteien auf ihre Landeslisten wiederum nach dem Anteil ihrer Zweitstimmen unter der Bedingung, dass ihre errungenen Direktmandate garantiert sind. Seit der Bundestagswahl 2009 wird das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers zur Berechnung eingesetzt. Durch die Sperrklausel sind bei der Wahl zum Bundestag für eine Partei mindestens 5 % der im Bundesgebiet abgegebenen Stimmen oder mindestens drei Wahlkreissiege erforderlich, um bei der Sitzverteilung berücksichtigt zu werden. Europawahl Bei der Verteilung der Sitze zur Europawahl 2014 wurden erstmals alle Wahlvorschläge berücksichtigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Anwendung einer Sperrklausel bei Europawahlen für nichtig erklärt. Zunächst werden die für jeden Wahlvorschlag abgegebenen Stimmen zusammengezählt. Listen desselben Wahlvorschlagsberechtigten für einzelne Länder gelten dabei als verbunden und werden bei der Sitzverteilung im Verhältnis zu den übrigen Wahlvorschlägen als ein Wahlvorschlag behandelt, sofern der Wahlvorschlagsberechtigte die Listenverbindung nicht ausdrücklich ausschließen wollte. Die zu vergebenden Mandate wurden, wie auch erstmals bei der Europawahl 2009, nach dem Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers zugeteilt. Hierzu werden die Stimmenanzahlen der einzelnen Parteien durch einen gemeinsamen Zuteilungsdivisor geteilt. Der Divisor wird dabei im Wege des sogenannten iterativen Verfahrens so bestimmt, dass die Summe der Sitzzahlen mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Mandate übereinstimmt. Jede Partei erhält so viele Sitze, wie nach Standardrundung der sich ergebenden Quotienten auf sie entfallen. 300 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2016

13 Glossar Verhältniswahl Bundestagswahl Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl. Seit 1953 hat jede Wählerin bzw. jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der sogenannten Erststimme kann die Wählerin oder der Wähler nach den Grundsätzen der (relativen) Mehrheitswahl eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten im Wahlkreis seines ersten Wohnsitzes wählen, mit der sogenannten Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Europawahl Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Die Listenwahlvorschläge können für ein Bundesland aufgestellt werden oder als gemeinsame Liste für alle Bundesländer. Von den insgesamt 25 zur Wahl zugelassenen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen bei der Europawahl 2014 nahmen 2 mit einer Liste oder mehreren Listen für ein Land an der Wahl teil, 23 mit einer gemeinsamen Liste für alle Länder. Wahlberechtigte Bundestagswahl Wahlberechtigt und wählbar sind nur Deutsche. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Deutsche wahlberechtigt, die im Ausland wohnen. Das Wahl- und Wählbarkeitsalter liegt seit dem einheitlich bei 18 Lebensjahren. Europawahl Alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung inne haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sind wahlberechtigt. Auch Deutsche, die außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union leben, sind unter bestimmten Voraussetzungen wahlberechtigt. In Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union können unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche an der Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen. Wahlkreise Das Wahlgebiet der Bundesrepublik Deutschland ist für Bundestagswahlen in Wahlkreise eingeteilt. Seit der Bundestagswahl 2002 ist die Zahl der Wahlkreise gesetzlich auf 299 festgelegt. Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch

14 Mehr zum Thema Liebe Leserin, lieber Leser, ein Thema in diesem Kapitel spricht Sie besonders an oder Sie benötigen weitere Informationen? Auf dieser Seite nennen wir Ihnen, nach Themen gegliedert, weitere Veröffentlichungen unseres Hauses. Ausführliche Informationen zu den Produktkategorien sowie dem Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes finden Sie auf Seite 8 dieser Ausgabe. Web-Angebote ist Ihre erste Adresse in Sachen Statistik. Hier finden Sie alle Informationen, die das Statistische Bundesamt veröffentlicht, tagesaktuell. Unsere Veröffentlichungen können Sie direkt über unsere Website downloaden. Die Ergebnisse auch aus früheren Bundestags-, Europa- bzw. Landtagswahlen stehen zum Download über die Homepage des Bundeswahlleiters unter zur Verfügung. GENESIS-Online Unter bietet die Haupt-Datenbank des Statistischen Bundesamtes ein breites Themenspektrum fachlich tief gegliederter Ergebnisse der amtlichen Statistik. Daten zu Wahlen finden Sie unter dem Menüpunkt > Themen, Code 14 Weitere Veröffentlichungen zu den Themen Wahl zum Deutschen Bundestag Veröffentlichungen des Bundeswahlleiters Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 Karte der Wahlkreise für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag Heft 1 Ergebnisse und Vergleichszahlen früherer Bundestags-, Europa- und Landtagswahlen sowie Strukturdaten für die Bundestagswahlkreise Heft 2 Vorläufige Ergebnisse nach Wahlkreisen Heft 3 Endgültige Ergebnisse nach Wahlkreisen Heft 4 Wahlbeteiligung und Stimmabgabe der Männer und Frauen nach Altersgruppen Heft 5 Textliche Auswertung der Wahlergebnisse Sonderheft Die Wahlbewerber für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag 2009 Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 Karte der Wahlkreise für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag Heft 1 Vergleichszahlen früherer Bundestags- und Landtagswahlen sowie Strukturdaten für die Bundestagswahlkreise Heft 2 Vorläufige Ergebnisse nach Wahlkreisen Heft 3 Endgültige Ergebnisse nach Wahlkreisen Heft 4 Wahlbeteiligung und Stimmabgabe der Männer und Frauen nach Altersgruppen Heft 5, Teil 1 Textliche Auswertung (Wahlergebnisse) Heft 5, Teil 2 Textliche Auswertung (Repräsentative Wahlstatistik und Wahlbezirksstatistik) Sonderheft Die Wahlbewerber für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag 2013 WISTA Wirtschaft und Statistik Heft 8/13 Grundlagen und Daten der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am Heft 12/13 Endgültiges Ergebnis der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am Heft 12/14 Wahlverhalten bei der Bundestagswahl 2013 und der Europawahl 2014 ein Vergleich Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland Veröffentlichungen des Bundeswahlleiters Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 Heft 1 Ergebnisse und Vergleichszahlen früherer Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen sowie Strukturdaten für die kreisfreien Städte und Landkreise Heft 2 Vorläufige Ergebnisse nach kreisfreien Städten und Landkreisen 302 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2016

15 Mehr zum Thema Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland Veröffentlichungen des Bundeswahlleiters Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 Heft 3 Endgültige Ergebnisse nach kreisfreien Städten und Landkreisen Heft 4 Wahlbeteiligung und Stimmabgabe der Männer und Frauen nach Altersgruppen Heft 5 Textliche Auswertung der Wahlergebnisse Sonderheft Die Wahlbewerber für die Wahl zum Europäischen Parlament aus der Bundesrepublik Deutschland 2009 Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 25. Mai 2014 Heft 1 Vergleichszahlen früherer Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen sowie Strukturdaten für die kreisfreien Städte und Landkreise Heft 2 Vorläufige Ergebnisse nach kreisfreien Städten und Landkreisen Heft 3 Endgültige Ergebnisse nach kreisfreien Städten und Landkreisen Heft 4 Wahlbeteiligung und Stimmabgabe der Männer und Frauen nach dem Alter Heft 5, Teil 1 Textliche Auswertung (Wahlergebnisse) Heft 5, Teil 2 Textliche Auswertung (Repräsentative Wahlstatistik und Wahlbezirksstatistik) Sonderheft Die Wahlbewerber für die Wahl zum Europäischen Parlament aus der Bundesrepublik Deutschland 2014 WISTA Wirtschaft und Statistik Heft 5/14 Europawahl 2014 Heft 7/14 Achte Direktwahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland am 25. Mai 2014 Heft 12/14 Wahlverhalten bei der Bundestagswahl 2013 und der Europawahl 2014 ein Vergleich Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch

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