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Transkript:

Universität Stuttgart Studiendekan Internationale Studiengänge Universität Stuttgart, Fakultät Informatik, Elektrotechnik und Informationstechnik, Pfaffenwaldring 47, 70550 Stuttgart An alle Institute der Fakultät 5 Fakultät 5 Informatik, Elektrotechnik und Informationstechnik Pfaffenwaldring 47 70550 Stuttgart Telefon (0711) 685-7233 / 7234 Telefax (0711) 685-7236 e-mail dekanat@f-iei.uni-stuttgart.de http://www.f-iei.uni-stuttgart.de 17. Oktober 2005 PJK/gm Hauspost Regelungen für internationale Studierende im Erasmus/Sokrates-Programm und in Doppeldiplom-Programmen Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen, die stark angestiegene Zahl von ausländischen Studierenden im Erasmus/Sokrates-Programm zwingt uns zu einer stärker zentral ausgerichteten Organisation, der der EFR im letzten Jahr zugestimmt hat. Da die Verfahrensregelung nicht allen bekannt geworden ist, werden nachfolgend die wichtigsten Punkte im Einzelnen zusammengefasst. Gleichzeitig werden die weiteren internationalen Programme Integriertes Studium (Doppeldiplom) und int. M.Sc.-Studium Information Technology mit aufgeführt. Die Institute werden gebeten, nach den vereinbarten Richtlinien zu verfahren, was für alle Seiten eine Aufwandsersparnis und eine bessere Transparenz mit sich bringt. 1. ERASMUS/SOKRATES-PROGRAMM Bilaterale Austauschprogramme für Studierende für einen Zeitraum von i.d.r. 1 Semester oder 2 Semestern mit Mobilitätsunterstützung durch EU-Mittel. Ziel ist das Absolvieren von Studienmodulen einschl. Prüfungen nach dem ECTS (European Course Credit Transfer System). Voraussetzung ist der Abschluss eines entspr. Abkommens zwischen der Universität Stuttgart und den Partnerhochschulen in Europa. Gegenwärtig unterhält die Universität Stuttgart eine Vielzahl solcher Abkommen mit europäischen Partnerhochschulen. Erasmus-Studierende dürfen keinen Abschluss an der Partnerhochschule erwerben! Zuständigkeiten: Für Abschluss/Erneuerung der Abkommen: Stipendienangelegenheiten: Fachliche Zuständigkeit: Dr. Eggert (IA) Dr. Eggert (IA)

2 Fakultät 5, Studiengang ei Studiengang inf/swt Bewerbungen und Betreuung: Entgegennahme der Bewerbungen: Korrespondenz mit Bewerbern: Wohnheimplätze: Learning Agreement/Aufenthaltsbeschein.: Empfang und Einführung der Studierenden: Beratung: Bescheinigungen (Transcripts) Frau Emna Eitel (INUE) Prof. Paul Kühn (IKR) Herr Opletal (IRIS) und Studiensekretariat, IA IA, IA INFOTECH-Sekretariat Dr. Wizgall INFOTECH-Sekretariat Dr. Wizgall + Studiendekan int. Studienprogramme Prof. Kühn a.) Alle Prüfungen (einschl. Projektarbeiten) sind nach demselben Verfahren wie für Diplomstudierende anzumelden; da das Prüfungsamt der Universität Stuttgart nur Studierende mit Abschluss an der Univ. Stuttgart verwaltet, übernimmt in der Fakultät 5 das INFOTECH- Sekretariat diese Aufgabe. Die Termine sind identisch mit denen für Diplomstudierende. Die Institute bzw. Prüfer erhalten die Prüfungsanmeldungen und werden gebeten, diese an das INFOTECH-Sekretariat mit den Ergebniseinträgen zurückzugeben. b.) Alle Bescheinigungen über Prüfungsleistungen (Transcripts) werden zentral vom INFO- TECH-Sekretariat erstellt und vom Studiendekan int. Studiengänge unterzeichnet und mit dem Siegel der Universität Stuttgart versehen. Die Transcripts sind in Englisch verfasst und beinhalten alle erforderlichen Informationen wie - Name des Studierenden und Matrikelnummer - Fach einschl. der Kreditpunkte (ECTS-System) - Prüfername - Note mit Erklärung (im Moment werden nur die Noten nach dem deutschen System angegeben; eine Umstellung auf die ECTS-Vorgaben wird zukünftig eingeführt werden müssen) - Unterschrift des Studiendekans c.) Neben den Lehrveranstaltungsmodulen (Vorl. und Übungen) können Erasmus-Studierende auch - Fachpraktika - Studienarbeiten (= Projektarbeit im Umfange von 3 Monaten)

3 - Projektarbeiten im Umfange von 6 Monaten ablegen. Bei Projektarbeiten von 6 Monaten kann die zusätzliche Erläuterung im Range einer Diplomarbeit bzw. Master Thesis hinzugefügt werden, wenn die Voraussetzungen des Studierenden und die Anforderungen dieselben sind wie im Falle einer Diplomarbeit bzw. Master Thesis. Die Prüfung dieser Voraussetzung obliegt den durchführenden Instituten. Wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind (z.b. Student ist erst im 3. oder 4. Studienjahr und hat noch Prüfungen abzulegen), wird dringend empfohlen, nicht den Namen Diplomarbeit bzw. Master Thesis zu verwenden, da sonst Missverständnisse über Anforderungen und Qualität unserer Abschlussarbeiten aufkommen können. Bei Projektarbeiten im Range von Diplom- bzw. Masterarbeiten wird die Zweiprüferregelung empfohlen; sie obliegen allerdings nicht unserer Prüfungsordnung. d.) Die Anerkennung der erbrachten Prüfungsleistungen obliegt in jedem Falle der Heimathochschule des Studierenden. Hierzu helfen die ausgestellten vereinheitlichten Transcripts sowie die Hinweise auf die Modulbeschreibungen (Homepage). 2. INTEGRIERTE STUDIENPROGRAMME MIT DOPPELABSCHLUSS ( DOPPEL- DIPLOM ) Integrierte Studienprogramme sind bilaterale Austauschprogramme für Studierende jeweils zweier Universitäten mit dem Ziel, den Abschluss beider Partnerhochschulen zu erwerben. Die Regelstudiendauer ist i.d.r. 2 Semester länger als die des Einzelabschlusses. Nach den Vorgaben der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) ist hierfür eine Vereinbarung zwischen den Partnerhochschulen erforderlich, in der alle Modalitäten festgelegt sind. Da bei der Durchführung dieser Programme ein erheblich größerer Teil an transferierten Prüfungsleistungen anzuerkennen ist, ist eine entspr. Erweiterung der Diplomprüfungsordnung erforderlich. Nach Abschluss des Integrierten Studiums erhalten die Absolventen die Abschlussgrade beider Partnerhochschulen; zusätzlich kann ein gemeinsam unterzeichnetes Zertifikat ausgestellt werden. In den neueren Vereinbarungen der Fakultät 5 ist alternativ zu den Diplomstudiengängen auch die Option des Master-Studiums INFOTECH enthalten. Die Organisation und Durchführung des Integrierten Studiums erfolgt durch die Fakultäten mit Unterstützung durch das IA in Fragen der Wohnheimplätze. a.) Gegenwärtig werden folgende Doppeldiplom-Programme in der Fakultät 5 unterhalten: FB ei: FB inf/swt: ENST Paris INT Evry ENST Bretagne Supelec Gif-sur-Yvette Universidad Politecnica de Madrid/ETSIT (UPM) Universidad Politecnica de Catalunya, Barcelona (UPC) Universidad Carlos III, Madrid Ecole Centrale (EC) Paris Universidad Politecnica de Madrid/CS (UPM)

4 Die Austauschprogramme mit der ENST Paris und der EC werden im Rahmen der Deutsch- Französischen Hochschule (DFH/UFA) gefördert. b.) Bewerber für das (deutschsprachige) Diplom werden durch Anerkennung des Vordiploms und Fach-zu-Fach-Anerkennung von Prüfungsleistungen eingestuft und absolvieren ein Restprogramm aus ca. 30 SWS Prüfungsleistungen, 1 Studienarbeit, das Industriepraktikum (falls vorgesehen) sowie die Diplomarbeit. Die Diplomarbeit wird in der Partnerhochschule in Kooperation mit einem fachlich nahestehenden Professor der Heimathochschule durchgeführt. Die Bewertung der Diplomarbeit erfolgt aufgrund des Vorschlags der Partnerhochschule durch den Professor der Heimathochschule; die Zweiprüferregelung muss unbeachtet davon nach Maßgabe der DPO eingehalten werden. Zur Durchführung der Diplomarbeit an der Partnerhochschule existiert ein Leitfaden, da die Grundsätze unserer Diplomarbeiten im Ausland nicht überall bekannt sind. Zuständigkeiten: Organisation, Bewerbungen, Kontakt mit Partnerhochschule und Studierenden: Auswahl der Bewerber: Einstufung und Anerkennung: Programmbeauftragte: FB ei: Prof. Kühn, A. Gutscher (IKR) FB inf/swt: Prof. Esparza Fakultätskommission FB ei: Prof. Kühn (Vorsitz) Prof. Werner Prof. Landstorfer/NN A. Gutscher FB inf/swt: Prof. Esparza (Vorsitz) NN Programmbeauftragter + Prüfungsausschussvorsitzender Prüfungsamt ei bzw. inf/swt a.) Zur Aufnahme wird i.a. das Kriterium mindestens gut zugrunde gelegt. b.) Bei Wahl des int. M.Sc.-Studiengangs INFOTECH wird ein qualifizierter 4-jähriger Bachelor-Abschluss oder das Äquivalent davon vorausgesetzt; zur Aufnahme werden gleiche Kriterien angewandt. Die Entrance Exams für INFOTECH können nach Maßgabe der neuen Zulassungsordnung INFOTECH erlassen werden. c.) Das INFOTECH-Programm muss vollständig absolviert werden, d.h. es erfolgen keine Anerkennungen und Einstufungen. 3. INT. M.Sc.-STUDIENGANG INFOTECH Englischsprachiger Masterstudiengang von 3 Semestern Regelstudiendauer. Zulassungsbedingungen sind ein qualifzierter und fachlich einschlägiger, mind. 4 Jahre dauernder Bachelorstudiengang in einem der Fächer Informatik, Elektrotechnik/Schwerpunkt Elektronik, Kommuni-

5 kation, Automatisierung oder Informationstechnik sowie Bestehen der Entrance Exams in Mathematik, Elektrotechnik und Informatik. FH- und BA-Absolventen werden wie Bachelor- Absolventen behandelt. Eine Parallel-Einschreibung mit dem Diplomstudiengang ist nicht mehr erlaubt; stattdessen können Diplomstudierende einen Studiengangswechsel vornehmen, wenn sie eine einem qualifizierten Bachelor-Abschluss entsprechende Qualifikation nachweisen können. Zuständigkeit: Bewerbungen: Zulassung: Begrüßung und Beratung: Prüfungen: Organisation und Weiterentwicklung: Soziale Betreuung: Studiengangsleiter + Programmkoordinator Zulassungsausschuss INFOTECH Vorsitz: Prof. Kühn + Studiensekretariat (Herr Nohlen) Studiengangsleiter (Dr. Wizgall) + Programm-Koordinator (Prof. Kühn) INFOTECH-Sekretariat (Dr. Wizgall) Fachprüfungen Prüfungsausschuss INFOTECH Vorsitz: Prof. Wunderlich Studienkommission Int. Studiengänge Vorsitz: Prof. Kühn IA Falls zu einzelnen Punkten noch Fragen bestehen, bitte ich um Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. mult. P. J. Kühn Studiendekan Int. Studienprogramme cc: Dr. Wizgall, INFOTECH-Sekretariat Prof. Dr. J. Esparza, FMI Dr. Eggert, IA Frau E. Eitel, INUE Herr Nohlen, Leiter Dez. III Herr Opletal, IRIS