Energieausweis. Energiebilanz ziehen! Wie viel Heizenergie verbraucht ein Gebäude? Ob Haus oder Wohnung, der Energieausweis schafft Klarheit.

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Transkript:

Energieausweis Energiebilanz ziehen! Wie viel Heizenergie verbraucht ein Gebäude? Ob Haus oder Wohnung, der Energieausweis schafft Klarheit. Tirol A++ Unsere Energiezukunft für eine gesunde Umwelt und Wirtschaft! Eine Initiative von Land Tirol und Energie Tirol. Servicenummer: (0512) 58 99 13-20 www.energie-tirol.at

Energieausweis für Haus und Wohnung Wie viel Energie ist erforderlich, um ein Gebäude zu beheizen und mit Warm wasser zu versorgen? Auf welchem energie technischen Stand sind Wärme dämmung und Heizungs - system? Wie schneidet das Gebäude im Vergleich zu anderen ab? Der Energieausweis gibt Antwort. Heizbedarf auf einen Blick Im Energieausweis sind ähnlich wie in einem Typenschein die für den Energie ver brauch eines Gebäudes wichtigsten Eckdaten zusammengefasst und über Energie kenn zahlen und eine Ein stu fungs skala dargestellt. Die Einstufungs skala ermöglicht zu dem einen Vergleich mit anderen Objekten. Kennzahlen zur Bewertung Die Darstellung des Energiebedarfs erfolgt über zwei Kennzahlen. Der Heizwärmebedarf (HWB) beschreibt jene Energiemenge, die für die Raumheizung eines Wohnobjekts benötigt wird. Beim Heizenergiebedarf (HEB) kommt zur Raumwärme die erforderliche Energiemenge für die Warmwasserbereitung sowie für den Heizungsbetrieb hinzu. In den Berechnungen wird von einer Raumtemperatur von 20 C ausgegangen. Verpflichtung bei Neubau, Sanierung, Verkauf und Vermietung Bei allen Neubauten sowie bei umfassenden Sanierungen mit einer Nettogrundfläche über 1.000 m 2 ist der Energieausweis bereits ab 2008 verpflichtend dem Bauansuchen beizulegen. Mit 2008 gilt die gesetzliche Ausweispflicht auch bei Verkauf oder Vermietung eines Wohn objektes (bei Gebäuden, die vor dem 1. Jänner 2006 genehmigt wurden, besteht die Ausweispflicht erst ab 2009).

Der Energieausweis für Wohngebäude ist zweiseitig. Auf der Vorderseite steht die Energiekennzahl Heiz wärme bedarf (HWB) im Mittelpunkt. Be rücksichtigt werden neben den Energieverlusten des Gebäudes über Wände und Fenster auch die Energie ge winne beispielsweise durch Sonnenein strahlung. Dabei gilt: Je besser das Gebäude gedämmt ist, desto niedriger ist der Wärme bedarf. Auf der ersten Seite sind weiters allgemeine Daten zu Gebäude und Eigen tümer sowie zum Ersteller des Aus weises zu finden. Auf der Rückseite wird über den Heiz energiebedarf (HEB) die erforderliche Energie menge für die Heizung, das Warm wasser und für den Betrieb des Heiz systems beschrieben. Zudem sind die gesetzlich geltenden Grenz werte angeführt. Dem Energieausweis liegen außerdem die Berechnungs daten bei. Wenn es sich um bestehende Ge bäude handelt, werden auch Empfeh lungen für Ver besserungs maß nahmen angeführt. Der Energieausweis muss von einem Befugten erstellt werden. Mit dem Heizwärmebedarf (HWB) wird der erforderliche Energiebedarf beschrieben, um eine Raumtemperatur von 20 C in einem Gebäude herzustellen. Neue Grenzwerte bei Neubauten und Sanierungen Grundlage für den Energieausweis ist die EU-Gebäuderichtlinie, die neben der energietechnischen Beschreibung des Gebäudes auch die Einhaltung von Grenzwerten vorsieht. Die Grenzwerte sind als Mindestanforderungen zu verstehen, die bei allen Neubauten und bei umfassenden Sanierungen mit einer Nettogrundfläche über 1.000 m 2 erfüllt werden müssen. Im Wohnbau sind Grenzwerte für den Heizwärmebedarf (HWB) sowie für den Heiz energiebedarf (HEB) vorgesehen. In der nebenstehenden Grafik werden die ab 2008 gültigen Grenzwerte mit den Anforderungen der Tiroler Wohnbauförderung verglichen.

Die charakteristische Länge (lc) ist ein Wert, der von der Größe und Form des Gebäudes abhängt und den vorgeschriebenen Grenzwert für den Heizwärmebedarf (HWB) beeinflusst. Übrigens: Je kompakter (ohne Erker, Vorsprünge, etc.) gebaut wurde, desto geringer ist der Energiebedarf. Der Heizwärmebedarf (HWB) wird auf Basis eines angenommenen österreichweiten Durchschnittklimas (Referenzklima) berechnet, um eine Vergleichbarkeit herzustellen. Zudem wird der Heizwärmebedarf (HWB) unter Berücksichtigung des Klimas am Standort des Gebäudes ermittelt. Der Grenzwert* für den Heizwärme - bedarf (HWB), der erfüllt werden muss. Der Grenzwert* für den Heizenergie - bedarf (HEB), der erfüllt werden muss. Der Heizenergiebedarf (HEB) erfasst sowohl den Wärmebedarf für die Heizung, das Warmwasser sowie für den Betrieb des Heizsystems. * Die Grenzwerte müssen bei allen Neubauten und bei umfassenden Sanierungen mit einer Nettogrundfläche über 1.000 m 2 eingehalten werden. Neue Grenzwerte bei Neubauten und Sanierungen Die Grafik zeigt, dass die Mindestanforderungen für den Bezug der Wohnbauförderung beim Neubau strenger sind als die neuen Grenz werte. Aller dings ist bereits 2010 eine weitere Anhebung der Mindestanforderungen vorgesehen. Die Grenzwerte sind ab hängig von der Gebäudeform und Gebäudegröße. Der vorgeschriebene Grenzwert für das im Muster-Energieausweis dargestellte Gebäude.

Klassifizierung von A++ bis G Der Energiebedarf für die Beheizung eines Gebäudes oder einer Wohnung wird anhand einer Bewertungsskala dargestellt und macht eine einfache Einordnung und einen Vergleich mit anderen Wohnobjekten möglich. Die Kategorie»A++«steht dabei für einen äußerst geringen Bedarf und entspricht dem Passivhausstandard.»G«steht für einen sehr hohen Verbrauch wie er bei alten, unsanierten Gebäuden häufig vorliegt. Kategorien»A++«bis»G«und Heizwärmebedarf von Gebäuden (HWB in kwh/m 2 a) Standortbestimmung und Transparenz Der Energieausweis beschreibt den Energiestandard eines Gebäudes in seiner Gesamtheit. Durch eine einheitliche Darstellung über Kennzahlen wird der Bedarf eines Wohnobjekts unabhängig vom individuellen Benutzerverhalten berechnet und so eine objektive Bewertung möglich. Es ist davon auszugehen, dass durch die bessere Vergleichbarkeit der Wert von Gebäuden mit sehr geringem Energieverbrauch steigen wird.

Die Tiroler Wohnbauförderung weist dem energiesparenden Bauen einen hohen Stellenwert zu. Nicht ohne Grund, kommen doch eine bessere Luftqualität und niedrige Betriebskosten den Familien langfristig zugute. Der Energieausweis ist ein weiterer Beitrag in diese Richtung. LHStvin Dr. Elisabeth Zanon Ziel des Energieausweises ist es, für Bauherren, Eigentümer und Mieter mehr Transparenz und Klarheit über den energietechnischen Stand und den Verbrauch eines Gebäudes zu bringen. Die Kennzahlen ermöglichen eine einfache Bewertung und einen objektiven Vergleich. LR Mag. Hannes Bodner Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Allgemeine Bauangelegenheiten Fachbereich Baupolizei Herrengasse 1-3, 6020 Innsbruck www.tirol.gv.at/themen/bauen-und-wohnen/baupolizei Energieberatung Energie Tirol Südtiroler Platz 4/3, 6020 Innsbruck Servicenummer: (0512) 58 99 13-20 Fax: (0512) 58 99 13-30 E-Mail: office@energie-tirol.at www.energie-tirol.at Informationen zur Wohnbauförderung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung Eduard-Wallnöfer-Platz 3 (Landhaus 1), 6020 Innsbruck Tel.: (0512) 508-2732, Fax: (0512) 508-2735 E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at www.tirol.gv.at/themen/bauen-und-wohnen/wohnbaufoerderung Impressum: Medieninhaber, Herausgeber: Energie Tirol, Südtiroler Platz 4, 6020 Innsbruck, Beratung: CONTEXT, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Hall in Tirol, Layout: Christian Waha + Elke Puchleitner, Innsbruck, Foto: DI Christina Krimbacher, Druck: Druckerei Aschenbrenner, Kufstein