EU Gebäuderichtlinie 2010
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- Lucas Auttenberg
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1 EU Gebäuderichtlinie Umsetzung und künftige Entwicklung der EU- Richtlinie in OÖ DI Robert Kernöcker Nov. EU Gebäuderichtlinie wesentliche Neuerungen 1/3 Grenzwert von 00 m² bei Umfassenden Sanierungen wurde gestrichen, d.h. auch Einfamilienhäuser wenn sie eine Generalsanierung durchführen unterliegen Energieeffizienzanforderungen Hintergrund: die derzeitige Regelung schließt 72% des Gebäudebestandes in der EU aus bei Bestandsgebäuden muss der Energieausweis verpflichtend energetische Verbesserungsvorschläge enthalten in allen Verkaufsauschreibungen und Anzeigen ist die maßgebliche Energiekennzahl anzugeben stichprobenartige Kontrolle der Energieausweise und Inspektionsberichte von Heizungs- und Klimaanlagen durch eine unabhängige Stelle EU Gebäuderichtlinie wesentliche Neuerungen 2/3 Primärenergie und CO 2 -Emission sind verpflichtend im Energieausweis auszuweisen (bisher nur optional da einheitliche Konversionsfaktoren fehlten) was sind Konversionsfaktoren??? Energie-Einsatz-Ebenen Energiedienstleistung Nutzenergie (Heizwärmebedarf, Warmwasserwärmebedarf in kwh) Endenergie (Energiebedarf in kwh; an Gebäudegrenze übergeben) Warmer Raum Wärme (Raumwärme, Warmwasser) Heizöl, Pellets, Strom bisher optional Primärenergie (vorgelagerte Produktionsketten eingeschlossen) Rohöl, Holz; Gas CO 2 (Klimagase) Konversionsfaktoren 1
2 Nutzenergie (Heizwärme) Endenergie Primärenergie Konversionsfaktoren gemäß Entwurf RL 6 (Neuauflage 11) Nutzenergie Beispiel Strom / Heizöl EU Gebäuderichtlinie wesentliche Neuerungen 3/ kwh Verlust kwh Konversionsfaktor 3, kwh Verlust Konversionsfaktor 1,33 Grenzwert von 00 m² bei der Alternativenprüfung ist gefallen, d.h. der Einsatz hocheffizienter alternativer Energiesysteme ist bei allen Gebäuden zu prüfen bis müssen alle neuen Gebäude (Wohnbau und Nicht- Wohnbau) Niedrigstenergiegebäude sein (bis alle neuen Gebäude von Behörden) es ist national festzulegen, was genau unter Niedrigstenergiegebäude zu vestehen ist von jedem Mitgliedsland ist ein zeitlicher Fahrplan (road map) mit Anforderungen bis zum Jahr vorzulegen (erster Fortschritts- Bericht der Kommission bis ) 2
3 EU Gebäuderichtlinie wesentliche Neuerungen Defintion Niedrigstenergiegebäude ( nearly zero-energy building") ein Gebäude, das eine sehr hohe...gesamtenergieeffizienz aufweist. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird gedeckt werden. kwh/m²,a Energiekennzahlen von Einfamilienhäusern im Baurecht und in der Wohnbauförderung Heizwärmebedarf als einzige Anforderung reicht nicht aus. Primärenergie ist ein wesentlicher Indikator für die Gesamtenergieeffizienz, erneuerbare Energie ist einzubeziehen Gebäudebestand Bau-Gesetz 94 Bau-Gesetz 99 Förderung 93 Förderung 95 Energiesparhaus Förderung 97 Bau-Gesetz i.d.g.f (RL 6) Niedrigenergiegebäude Wohnbauförderung Niedrigstenergiegebäude Wohnbauförderung Passivhaus Wohnbauförderung Änderung des Heizwärmebedarfes durch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung kwh / (m² a) Jän-05 Energiekennzahl (korr A/V = 0,5) mit und ohne WRL 01-Jän Jän Jän Jän Jän- 01-Jän-11 mit WRL ohnewrl EU Gebäuderichtlinie Umsetzung der baurechtlich relevanten Bestimmungen in Landesrecht Technisches Rahmendokument: RL 6 (Neuauflage 11 und folgend) 3
4 Harmonisierungskonzept Historie: Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich Zielorientierte Anforderungen Technische Detailanforderungen Erfüllung der technischen Bauvorschriften Gesetz Richtlinie Umsetzung Die wesentlichen Anforderungen Ebene 1 Vereinbarung gem. gem. Art. Art. 15a 15a (gesetzl. (gesetzl. Ebene) Ebene) 9 Landes- Gesetze (gleichlautend) Rechtsvorschrift Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Brandschutz Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Ebene 2 w.a. w.a. w.a. 1 w.a. w.a. 1 2 w.a. w.a. 2 3 w.a. w.a. 3 4 w.a w.a. w.a Richtlinien (entspr. (entspr. den den wesentlichen Anforderungen) Für verbindlich erklärte Richtlinien, Abweichung möglich Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit Schallschutz Energieeinsparung und Wärmeschutz 4
5 Die wesentlichen Anforderungen 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit 2 Brandschutz 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Gesetzgebung, Normung für Bestand: Energieausweisvorlagegesetz (EAV, Bund); verweist in Bezug auf Form, Inhalt und Ausstellung auf die jeweiligen Landesgesetze für Neubau und Sanierung: OÖ. Bautechnikgesetz + VO OIB - Richtlinie Nutzungssicherheit Schallschutz und Barrierefreiheit Energieeinsparung und Wärmeschutz ÖNORM... ÖNORM... ÖNORM... ÖNORM... Umsetzung der EPBD (EU-Gebäuderichtlinie) EN... EN... EN... EN... EN... EN... EN... RL 6 Neuauflage 11 (Entwurf) alle baurechtlich relevanten Bestimmungen der neuen EU-Gebäuderichtlinie, die zum jetzigen Zeitpunkt umgesetzt werden können, werden in die Neuauflage der RL6 aufgenommen (wie zb. Aufhebung der 00 m² Begrenzungen, geänderte Aushangpflichten; etc.) alle restlichen Bestimmungen, sofern sie die RL 6 betreffen, zu einem späteren Zeitpunkt. der Fahrplan bzgl. Niedrigstenergiegebäude bis (road map) ist nicht Gegenstand der RL 6 Anforderungen an den Heizwärmebedarf und gleichzeitig Anforderungen an die Endenergie über haustechnische Referenzausstattung RL 6 Neuauflage 11 (Entwurf) Achtung: noch keine energieträgerübergreifende Anforderungen an Primärenergiebedarf oder CO2, da nicht genügend Datenmaterial und Erfahrungswerte vorliegen denn,... 5
6 ... daher Anforderungen an den Endenergiebedarf (EEB) durch Vergleich mit einer Referenzausstattung Referenzausstattung Reale Ausstattung der heizungstechnischen Anlagen für Raumwärme und Warmwasser Energieausweis NEU Entwurf (1. Seite) gleiche Gebäudehülle Fixe Werte der vorgegebenen Referenzausstattung Reale Werte (Defaultwerte) der realen Ausstattung EEB Referenzausstattung Realer EEB Energieausweis NEU Entwurf (2. Seite Wohngebäude) Energieausweis NEU Entwurf (2. Seite Nicht-Wohngebäude) 6
7 Anforderungen Wohngebäude - Neubau Anforderungen an den Heizwärme- und Kühlbedarf gemäß RL 6 (Entwurf Neuauflage 11) kwh/ (m² Jahr) Anforderung an den HWB im Neubau NEZ Nutzheizenergiekennzahl bei EFH 0 0,2 0,4 0,6 0,8 1 1,2 Kompaktheit A/V RL 6 bis 12 RL 6 ab 12 (Entwurf) WBF Niedrigenergiehaus WBF Niedrigstenergiehaus WBF Passivhaus NEZ Nutzheizenergiekennzahl Vergleichbarkeit von Gebäuden - Geometriekorrektur Anforderungen Wohngebäude - größere Renovierung HWB in kwh / (m² Jahr) HWB und NEZ - Geometriekorrektur 70 56,25 52,50 48, ,00 41,25 37,50 33,75,00 37,50 35,00 32,50,00 27,50 25,00 22,50,00 0 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1 1,1 1,2 A / V (Kompaktheit) NEZ 45 NEZ kwh/ (m² Jahr) Anforderung an den HWB bei größeren Renovierungen MFH ,2 0,4 0,6 0,8 1 1,2 Kompaktheit A/V RL 6 seit WBF MFH: % AZ WBF MFH: 35% AZ WBF MFH: % AZ WBF MFH: % AZ Passivhaus NEZ = HWB * /(+50*A/V) = HWB / (0,83* A/V + 0,33); NEZ ist eigentlich eine Linie!! 7
8 Energieausweis - Informationsquellen Hohe Energieeffizienz bei Gebäuden ist kein Widerspruch zu einer hohen Qualität der Baukultur Informationen dazu erhalten Sie: "Themen Bauen und Wohnen Wärmeschutz Rechtsdatenbank aller Bundes- und Landesgesetze Homepage des Österreichischen Institutes für Bautechnik Homepage des Oö. Energiesparverbandes vt vt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 8
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