ALTERNATIVEN- PRÜFUNG
|
|
|
- Mona Michel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 RICHTIG HEIZEN ALTERNATIVEN- PRÜFUNG Prüfung von hocheffizienten, alternativen Systemen leichtgemacht. PFLICHT! ENERGIE TIROL DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA.
2 Tamara Walder _ Bautechnikerin bei Energie Tirol Unser Tool macht die Alternativenprüfung einfach, schnell und unkompliziert. So wird die Pflicht zum nützlichen Werkzeug. Was ist die Alternativenprüfung? Bereits in der Planungsphase müssen sich Bauleute Gedanken zum Heizsystem ihres künftigen Gebäudes machen. Dabei ist zu prüfen, ob der Einsatz von alternativen Energiesystemen aus technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist. Was kann unser Tool? Das Tool bietet die technische Prüfung erneuerbarer Systeme, eine normgerechte Wirtschaftlichkeitsberechnung und einen ökologischen Vergleich. Das Tool ist eine Serviceleistung von Energie Tirol und steht kostenlos als Download zur Verfügung. > VEREINFACHTER ABLAUF Das Tool wurde komplett überarbeitet und entspricht gänzlich den Rechtsvorschriften. weitere Informationen >
3 WARUM BRAUCHT ES DIE ALTERNATIVENPRÜFUNG? Die Alternativenprüfung wurde 2008 in der Tiroler Bauordnung verankert und ist verpflichtender Teil der Einreichunterlagen für Bauvorhaben. Tirol hat sich zum Ziel gesetzt bis 2050 energieautonom zu werden und damit seinen gesamten Energiebedarf aus heimischen, erneuerbaren Energieressourcen zu decken. > Um das Ziel von Tirol 2050 zu erreichen und so den nächsten Generationen eine lebenswerte Zukunft in einer intakten Umwelt zu ermöglichen, müssen wir so rasch wie möglich von fossilen auf erneuerbare, heimische Energieträger umsteigen. Das lässt sich im Haushalt vor allem auch durch den verstärkten Einsatz von zukunftsfähigen Heizungssystemen erzielen. Die Alternativenprüfung leistet also einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Energieautonomie. WO BRAUCHT ES DIE ALTERNATIVENPRÜFUNG? In jedem Neubau der nicht ohnehin über ein erneuerbares, zukunftsähiges System beheizt wird. WER MACHT DIE ALTERNATIVENPRÜFUNG? Die Alternativenprüfung sollte von fachkundigen Personen erstellt werden. Dies können sowohl ArchitektInnen und PlanerInnen sein, als auch InstallateurInnen oder EnergieausweisberechnerInnen. Wichtig dabei ist der direkte Kontakt zu den Bauleuten, die letztendlich die Entscheidung über das Heizsystem treffen müssen. INFO VORAUSSCHAUENDE PLANUNG Was kostet mich das Heizen in den nächsten 20 Jahren? Das Tool zur Alternativenprüfung bietet die Antwort und kann somit auch zur Beratung von KundInnen bei der Wahl des Heizsystems verwendet werden.
4 ABLAUF ALTERNATIVENPRÜFUNG 1 Technische Prüfung Im ersten Schritt werden per Ausschlussverfahren jene erneuerbaren Haustechniksysteme herausgefiltert, die technisch im geplanten Gebäude einsetzbar sind. 2 Wirtschaftliche Prüfung Das geplante nicht erneuerbare System ist durch eine wirtschaftliche Vergleichsrechnung mit zwei (technisch möglichen) alternativen Heizsystemen zu vergleichen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung erfolgt in Anlehnung an die ÖNORM M 7140 durch die Eingabe von Kostenkennwerten und mit einen Betrachtungszeitraum von 20 Jahren. 3 Ökologische Prüfung Alle Systeme aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung werden vom Tool automatisch in ökologischer Hinsicht verglichen. Als Basis für die ökologische Bewertung dienen die CO 2 -Emissionen sowie der nicht erneuerbare Anteil des Primärenergiebedarfs nach der OIB-Richtlinie 6. DAS ERGEBNIS Am Ende der Prüfung stellt sich heraus, wie das hocheffiziente, alternative System den Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz und der Energieeinsparung, nach technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten im Vergleich zum konventionellen System entspricht. INFO DIE GEMEINDE ENTSCHEIDET Das Tool bereitet die Ergebnisse auf, auf deren Basis die Gemeinde eine Entscheidung treffen kann. Dabei steht es jeder Gemeinde frei, ob sie den Schwerpunkt auf die Ökologie oder die Wirtschaftlichkeit legen möchte.
5 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Die Alternativenprüfung ist verpflichtend! Die Prüfung von hocheffizienten, alternativen Systemen ist in der OIB-Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz als Anforderung für Gebäude festgeschrieben. Die Tiroler Bauordnung sowie die Technischen Bauvorschriften erklären diese OIB-Richtlinie und die darin festgelegten Anforderungen für verbindlich. ACHTUNG Punkt 4.3 der OIB-Richtlinie 6: Erfüllung des erneuerbaren Anteils Alternativenprüfung Weitere Details zu den rechtlichen Rahmenbedingungen können der OIB-Richtlinie 6, Ausgabe 2015, der Tiroler Bauordnung sowie den Technischen Bauvorschriften entnommen werden. > > Die Prüfung eines hocheffizienten alternativen Systems ist laut Tiroler Bauordnung verpflichtend! Das Tool von Energie Tirol bietet ProfessionistInnen eine übersichtliche Lösung und Behörden eine strukturierte und einheitliche Dokumentation. Dipl.-Ing. Thomas Schnitzer-Osl, Fachbereichsleiter Baupolizei, Land Tirol INFO Download Tool von Energie Tirol: > energie-tirol.at/alternativenpruefung Das Tool wird laufend aktualisiert und an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst. Holen Sie sich deshalb stets die aktuellste Version von unserer Homepage.
6 ENERGIE TIROL DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Energie Tirol, Südtiroler Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel. (0512) , Fax DW 30, Für den Inhalt verantwortlich: DI Bruno Oberhuber, Energie Tirol Konzept und Redaktion: Energie Tirol Layout: West Werbeagentur GmbH, Imst Foto: Energie Tirol Oktober 2018 ENERGIE TIROL Südtiroler Platz 4 A-6020 Innsbruck TEL: 0512/ / FAX: DW 30 [email protected]
HEIZUNGSKOMPASS. Welche Heizung passt zu meinem Einfamilienhaus? Unser Wegweiser in eine enkeltaugliche Zukunft. RICHTIG HEIZEN
RICHTIG HEIZEN HEIZUNGSKOMPASS Welche Heizung passt zu meinem Einfamilienhaus? Unser Wegweiser in eine enkeltaugliche Zukunft. ENERGIE TIROL DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA.
WÄRMEPUMPEN. Welche Wärmepumpen gibt es? Welche eignet sich am besten für mein Haus? RICHTIG HEIZEN ENERGIE TIROL DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG.
RICHTIG HEIZEN WÄRMEPUMPEN Welche Wärmepumpen gibt es? Welche eignet sich am besten für mein Haus? ENERGIE TIROL DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. Andreas Riedmann _ Energieberater
SOLARTHERMIE. Wie komme ich mit einer Solaranlage einfach und effizient zu Wärme vom eigenen Dach? JA ZU SOLAR
JA ZU SOLAR SOLARTHERMIE Wie komme ich mit einer Solaranlage einfach und effizient zu Wärme vom eigenen Dach? ENERGIE TIROL DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. Alexandra Ortler
LÜFTEN ENERGIE TIROL DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA.
Frische Luft riecht gut, tut gut: Fenster öffnen und frische Luft reinlassen! Was es bringt wie man es richtig macht. LÜFTEN ENERGIE TIROL DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. Alexandra
ALTERNATIVENPRÜFUNG FÜR EINFAMILIENHÄUSER 1. BASISDATEN Version 5.4 Stand: Oktober 2018
ALTERNATIVENPRÜFUNG FÜR EINFAMILIENHÄUSER 1. BASISDATEN Version 5.4 Stand: Oktober 2018 BAUWERBER Projekt: Einfamilienhaus Mustermann Einlaufstempel Bauamt Name: Adresse: Max Mustermann 6170 Zirl 1.1 RECHTLICHE
Energieausweis. Energiebilanz ziehen! Wie viel Heizenergie verbraucht ein Gebäude? Ob Haus oder Wohnung, der Energieausweis schafft Klarheit.
Energieausweis Energiebilanz ziehen! Wie viel Heizenergie verbraucht ein Gebäude? Ob Haus oder Wohnung, der Energieausweis schafft Klarheit. Tirol A++ Unsere Energiezukunft für eine gesunde Umwelt und
Von der EU Gebäuderichtlinie zur NÖ Gebäudeenergieeffizienzverordnung. Ein informativer Überblick
Von der EU Gebäuderichtlinie zur NÖ Gebäudeenergieeffizienzverordnung Ein informativer Überblick Reinhold KUNZE Allgemeines EG Richtlinie über die GesamtEnergieEffizienz von Gebäuden EPBD Energy Performance
Energiefresser Wellness-Anlagen
Energie Zukunft Tirol Energieeffiziente Tourismusbetriebe Energiefresser Wellness-Anlagen Mehr Wohlbefinden weniger Energiekosten! Montag, 22. März 2010, 14.00-17.00 Uhr Großer Festsaal, Landhaus, Eduard-Wallnöfer-Platz
Donnerstag, 14. Mai 2009, Uhr Großer Festsaal, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, Innsbruck
Energie Zukunft Tirol Info-Veranstaltung Fotovoltaik Technik Best Practice Wirtschaftlichkeit Donnerstag, 14. Mai 2009, 14.00-17.30 Uhr Großer Festsaal, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, Innsbruck Energiebig Energiebig
EU Gebäuderichtlinie 2010
EU Gebäuderichtlinie Umsetzung und künftige Entwicklung der EU- Richtlinie in OÖ DI Robert Kernöcker Nov. EU Gebäuderichtlinie wesentliche Neuerungen 1/3 Grenzwert von 00 m² bei Umfassenden Sanierungen
TIROLER SANIERUNGSPREIS Ausschreibung Innsbruck, Seite 1
Ausschreibung Innsbruck, 08.05.2017 Seite 1 1. Zielsetzung Der Tiroler Sanierungspreis fördert das Wissen über neue Bau- und Haustechnik und trägt zu dessen Verbreitung bei. Er würdigt hervorragende Sanierungsleistungen,
OIB-Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz
Energieeinsparung und Wärmeschutz Änderungen in der Ausgabe 2015 HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler Bmstr. Ing. Karl Poschalko 12.04.2016 Gebäudekategorien Zuordnung anhand der überwiegenden Nutzung,
Die neue Energieeffizienzrichtlinie
Die neue Energieeffizienzrichtlinie und ihre Auswirkungen auf die österreichischen Bauvorschriften Dr. Rainer Mikulits Österreichisches Institut für Bautechnik Fachveranstaltung Schritte in die Zukunft,
Zukunftssichere Heizsysteme von Schüco. Wärmepumpen für minimale Betriebskosten
Zukunftssichere Heizsysteme von Schüco Wärmepumpen für minimale Betriebskosten Heizen mit Energie, die in der Luft oder dem Boden vorhanden ist Erdöl und Erdgas werden immer knapper und immer teurer. Bei
Aktuelle Neuerungen im österreichischen Energieausweis. Dipl. Ing. Dr. Peter Holzer
Aktuelle Neuerungen im österreichischen Energieausweis Dipl. Ing. Dr. Peter Holzer Neue Richtlinien EPBD Richtlinie 2010/31/EU des europ. Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Innovative Lichttechnologien
Energie Zukunft Tirol Innovative Lichttechnologien Energieeffizienz Technik Wahrnehmung Dienstag, 7. Juni 2011, 14.00-18.00 Uhr Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 Landhaus, Großer Saal Foto: Bartenbach
RICHTLINIEN DES ÖSTERREICHISCHEN INSTITUTS FÜR BAUTECHNIK richtlinien OIB-RICHTLINIEN. Zitierte Normen und sonstige technische Regelwerke
RICHTLINIEN DES ÖSTERREICHISCHEN INSTITUTS FÜR BAUTECHNIK richtlinien OIB-RICHTLINIEN Zitierte Normen und sonstige technische Regelwerke OIB-330-015/15 MÄRZ 2015 Zitierte Normen und sonstige technische
Das Passivhaus vom Baumeister
Forum Building Science 2009 - Donau-Universität Krems Das Passivhaus vom Baumeister DI Robert ROSENBERGER Geschäftsstelle Bau WKÖ 1 1 1/20 2 www.bau.or.at 2 2/20 Inhalte 1. Ausblick auf künftige Energieeffizienz-Standards
Nearly Zero Energy Buildings bis 2020
Nearly Zero Energy Buildings bis 2020 Dipl.-Ing. Dr. techn. Donau-Universität Krems Department für Bauen und Umwelt Foto:Irishbuilding magazine Inhalte Hintergrund / Problemstellung Warum brauchen wir
Neue Wohnbauförderung 2012
Neue Wohnbauförderung 2012 DI Roland Kapferer Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung Tel: +43 (0)512 508 2751 [email protected] www.tirol.gv.at/wohnbau WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive
Aspekte aus Sicht der Verwendung von Holz
Energieeinsparverordnung (EnEV) und Energieausweis Aspekte aus Sicht der Verwendung von Holz Die Energieeinsparverordnung (EnEV) - was ist das eigentlich? Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und
RICHTLINIEN DES ÖSTERREICHISCHEN INSTITUTS FÜR BAUTECHNIK richtlinien OIB-RICHTLINIE. Energieeinsparung und Wärmeschutz Nationaler Plan
RICHTLINIEN DES ÖSTERREICHISCHEN INSTITUTS FÜR BAUTECHNIK richtlinien OIB-RICHTLINIE 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz Nationaler Plan OIB-330.6-005/18 FEBRUAR 2018 Österreichisches Institut für Bautechnik
Das Sonnenhaus das Bau- und Heizkonzept der Gegenwart und der Zukunft
Das Sonnenhaus das Bau- und Heizkonzept der Gegenwart und der Zukunft 11. Februar 2018 Bauen & Wohnen Salzburg Peter Stockreiter Geschäftsführer der Initiative Sonnenhaus Österreich 1 Inhaltsverzeichnis
Das Sonnenhaus das Bau- und Heizkonzept der Gegenwart und der Zukunft
Das Sonnenhaus das Bau- und Heizkonzept der Gegenwart und der Zukunft 20. und 21. Jänner 2018 HausBau + Energiesparen Tulln Hilbert Focke GF Stellvertreter der Initiative Sonnenhaus Österreich 1 Inhaltsverzeichnis
CRASHKURS - PRAKTISCHES RUND UM DEN ENERGIEAUSWEIS
CRASHKURS - PRAKTISCHES RUND UM DEN ENERGIEAUSWEIS Inhalt, Rechte und Pflichten beim Neubau und der Sanierung 06. November 2016 // Nicole Hartl WAS IST DER ENERGIEAUSWEIS UND WOZU DIENT ER? Vergleichbar
Rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich Gebäudeeffizienz in Polen
Rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich Gebäudeeffizienz in Polen Rechtsanwalt (PL) Tomasz Dobrzyński, LL.M. CWW Kancelaria Prawnicza (Rechtsanwaltskanzlei) Sp.k. Berlin, 12.06.2015 1 Vorstellung der Kanzlei
Komfortlüftung. Frische Luft bitte! gesund & energieeffizient.
Komfortlüftung gesund & energieeffizient Frische Luft bitte! www.komfortlüftung.at Frische Luft ohne lüften Eine Komfortlüftung sorgt rund um die Uhr für frische Luft bei jeder Witterung und ohne lästiges
Energieausweis für Wohngebäude
Energieausweis für Wohngebäude gemäß Önorm H 5055 und Richtlinie 2002/91/EG OIB Oesterreichisches Institut für Bautechnik Wien GEBÄUDE Gebäudeart Mehrfamilienhaus Gebäudezone Wohnungen Straße Angeligasse
Wie plane und baue ich ein Sonnenhaus 4.0?
Wie plane und baue ich ein Sonnenhaus 4.0? Energiesparmesse Wels 3.3. und 4.3.2018 Tagungszentrum Halle 20 / 2.OG DI Hilbert Focke, Geschäftsführer Stellvertreter Mobil: +43 (0) 664 1475440 [email protected]
Wärmebrückenvermeidung
P L A N U N G S H I L F E Zusatzförderung TIROLER NIEDRIGENERGIEHAUS PASSIVHAUS Wärmebrückenvermeidung Die Vermeidung von eklatanten Wärmebrücken (insbesondere kein durchbetonierter Balkon, Fensterrahmen
EnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem
EnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem 01.01.2016 Dipl.-Ing. (FH) Thomas Dörflinger 2016 Übersicht der Themen Politische Rahmenbedingungen Die Energieeinsparverordnung 2016 Berechnungsbeispiele
Fachgruppentagung Landesinnung Bau
Fachgruppentagung Landesinnung Bau OIB-Richtlinien neu (Ausgabe 2015) Robert Jansche Bautechnik und Gestaltung OIB Richtlinien Ausgabe 2015 (Beschluss vom 26. März 2015) Bautechnik und Gestaltung 2 OIB-Richtlinie
GreenBuilding Info-Event HERZLICH WILLKOMMEN. zum. AMiP Industrial Engineering GmbH
HERZLICH WILLKOMMEN zum WAS SIND GRÜNE GEBÄUDE? WAS SIND GRÜNE GEBÄUDE? HOHE RESSOURCENEFFIZIENZ: Energie, Wasser und Baumaterialien GESUNDHEIT & UMWELT: schädliche Auswirkungen reduziert PLANUNG & KONSTRUKTION:
Brauchen und wollen wir das Niedrigstenergiehaus? Energiebeauftragter DI Wolfgang Jilek
Brauchen und wollen wir das Niedrigstenergiehaus? wir wollen mehr voll klimatisierte Wohnungen höhere Temperaturniveaus immer größere Wohnungen... höherer Brennstoffverbrauch... größerer Aufwand für die
Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden
Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden Dr. Gerhard Dell Landesenergiebeauftragter GF OÖ Energiesparverband Landstraße 45, 4020 Linz T: 0732-7720-14380, F: - 14383 [email protected], www.energiesparverband.at
NÖ Gebäudeenergieeffizienzverordnung
Von der EU Gebäuderichtlinie zur NÖ Gebäudeenergieeffizienzverordnung Reinhold KUNZE Allgemeines EG Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EPBD Energy Performance of Buildings Directive
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 28.08.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse freistehendes Mehrfamilienhaus Zur Belsmühle 24,26,28, 53347 Alfter Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1960 Baujahr Anlagentechnik 1998 Anzahl Wohnungen 27
ERLÄUTERNDE BEMERKUNGEN
RICHTLINIEN DES ÖSTERREICHISCHEN INSTITUTS FÜR BAUTECHNIK richtlinien ERLÄUTERNDE BEMERKUNGEN OIB-RL 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit OIB-330.1-004/15 MÄRZ 2015 OIB-Richtlinie 1 Erläuterungen
Die EU-Gebäuderichtlinie
Die EU-Gebäuderichtlinie Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Gerhard Lang, E.V.A. [email protected] Energiegespräche, 10. Juni 2003 Eine neue EU-Richtlinie: Warum?! EU-Staaten müssen Energieeinsparung
Christian Pöhn Wels
Die EU-Gebäuderichtlinie - Bedeutung und Chancen für Krankenanstaltengesellschaften Christian Pöhn - MA 39 - VFA Wärmeschutz-Normung bis 2007 ÖNORM B 8110-1 Anforderungen (HWB) an den Wärmeschutz von Gebäuden
Energieausweis für Sonstige Gebäude
Energieausweis für Sonstige Gebäude OIBÖSTERREICHISCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK OIB-Richtlinie 6 Ausgabe: Oktober 2011 BEZEICHNUNG WE 78843_Burger Straße 6 Gebäude(-teil) Technzone Baujahr 1980 Nutzungsprofil
Alles plus? Das muntere Sprießen der Gebäudekonzepte. Gebäudekonzepte und Energiekennzahlen im Vergleich
Alles plus? Das muntere Sprießen der Gebäudekonzepte Gebäudekonzepte und Energiekennzahlen im Vergleich Gerhard Koch Verband Österreichischer Ziegelwerke Wiener Kongress für zukunftsfähiges Bauen 17.-18.
Energieausweis für Wohngebäude
BEZEICHNUNG SKYLOUNGE Mondsee Central (06/2016) Gebäude(-teil) CENTRAL: 1.OG, 2.OG Baujahr 2016 Nutzungsprofil Mehrfamilienhäuser Letzte Veränderung - Straße Mondseeberg Katastralgemeinde Tiefgraben PLZ/Ort
Gut beraten, besser saniert. Die Energieberatung für Wohngebäude
Gut beraten, besser saniert. Die Energieberatung für Wohngebäude Was bietet die Energieberatung für Wohngebäude? Mit einem energetisch sanierten Zuhause sparen Sie Heizkosten, erhöhen den Wohnkomfort sowie
Energieausweis für Nicht-Wohngebäude
Energieausweis für Nicht-Wohngebäude gemäß Önorm H 5055 und Richtlinie 2002/91/EG OIB Oesterreichisches Institut für Bautechnik Wien GEBÄUDE Gebäudeart Bürogebäude Gebäudezone Stiege 1+2_Büros Straße Donaufelderstrasse
OIB-Richtlinien Vereinfachungen für Schutzhütten
OIB-Richtlinien 2015 16. Internationales Hüttenfachsymposium Benediktbeuern OIB-Richtlinien Vereinfachungen für Schutzhütten HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler 2016-02-26 OIB-Richtlinien 2015 Grundlagen
NEU: KLIMAAKTIV KRITERIENKATALOG FU R WOHNBAUTEN 2017
NEU: KLIMAAKTIV KRITERIENKATALOG FU R WOHNBAUTEN 2017 1. SONNENHAUS Tagung, 09.06.2017, Wien. Franziska Trebut, ÖGUT KLIMAAKTIV IM KONTEXT Klimaziele im Gebäudesektor Pariser Klimaabkommen seit 4.11.2016
Gesetze und Verordnungen. Teil II
Teil II Zum Thema Energiekonzepte Gesetze und Verordnungen Anforderungen an den Energiebedarf Förderwege Energiebedarf-Ermittlung Energiequellen Heizungstechniken Wirtschaftlichkeit Beispiele für Energiekonzepte
EnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz
Fortbildung im MBV Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden EnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz 05. Oktober 2010 Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf, Öko-Zentrum NRW Einführung Leistungsprofil Ingenieurleistungen
1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse Expertenservice Energieportal 1.1 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Literaturverzeichnis 1.5 Lizenzvereinbarung 2 Die aktuelle EnEV 2.1
Neuer Videoguide von SenerTec Mit dem Dachs Berater für jede Immobilie das optimale Energiesystem finden
Neuer Videoguide von SenerTec Mit dem Dachs Berater für jede Immobilie das optimale Energiesystem finden Wer auf der Suche nach einer hocheffizienten Energielösung ist, kann sich ab sofort durch den neuen,
Ein Blick über die Grenze: Klimaschutz in Basel und der Schweiz
Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Amt für Umwelt und Energie Ein Blick über die Grenze: Klimaschutz in Basel und der Schweiz Matthias Nabholz, Dipl. Natw. ETH Leiter
Umweltwirkungen von Heizungssystemen
Umweltwirkungen von Heizungssystemen Jens Schuberth Umweltbundesamt FG I 2.4 Energieeffizienz Berlin, 21.10.11 Jens Schuberth, UBA I 2.4 Erzbistum Berlin: 3. Informationsveranstaltung Energieeinsparung
Benutzerhandbuch Optiqus Wirtschaftlichkeit
Benutzerhandbuch Optiqus Wirtschaftlichkeit Zehentmayer Software GmbH Gewerbehofstraße 24 5023 Salzburg Tel. 0662 / 641348 [email protected] www.geq.at Benutzerhandbuch GEQ Optiqus. Seite 2 Inhaltsverzeichnis
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 28.12.2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N) Anlass der Austellung des Energieausweises MFH Sternenberg
Fernwärme Eine sichere Energie-Zukunft für mein Zuhause
03/2016 Fernwärme Eine sichere Energie-Zukunft für mein Zuhause Wenden Sie sich unter Tel. 0732/3400-9000 direkt an unsere Servicehotline. LINZ GAS/WÄRME GmbH, Wiener Straße 151, 4021 Linz, Austria, [email protected]
BDEW Heizkostenvergleich Neubau 2016
BDEW Heizkostenvergleich Neubau 2016 Fachtagung: Energie Umwelt Zukunft Leipzig, den 26.01.2017 Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH
DOPPELHAUS JETZENDORF
Andreas Mayr DIPL. ING. UNIV. Architekt I ORT ORT ORT LAGE II ENTWURFSKONZEPT 2 x 2 Wohneinheiten umgebungsmodell 1:500 SCHNITT HANGGESCHOSS ERDGESCHOSS OBERGESCHOSS RAUMMODELL 1:50 III ENERGIEKONZEPT
EnEV 2014 und Gebäudeautomation
und Gebäudeautomation Martin Hardenfels WAGO Kontakttechnik GmbH & Co. KG 1 Was ist der Unterschied zu den Energie Einspar Verordnungen davor? In der wird erstmals der Automationsgrad des Gebäudes berücksichtigt.
HeizungsCheck und wiederkehrende Anlagenüberprüfungen nach OIB-Richtlinie 6 ENERGIEEFFIZIENZSCHECK
HeizungsCheck und wiederkehrende Anlagenüberprüfungen nach OIB-Richtlinie 6 ENERGIEEFFIZIENZSCHECK DI Friedrich Kapusta Energieinstitut der Wirtschaft GmbH Inhalt des Vortrages: 1. OIB-Richtlinie 6: Energieeinsparung
Aktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude
Aktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude Dr.-Ing. Dagmar Bayer Regierung von Oberbayern, Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau Vielfache Gründe der EU zum Handeln Klimawandel
Energieausweis für Wohngebäude
Energieausweis für Wohngebäude OIBÖSTERREICHISCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK OIB-Richtlinie 6 Ausgabe: Oktober 2011 Niederösterreich BEZEICHNUNG Gzl.: 13037 WHA Göblasbruck Gebäude(-teil) Wohnen - Bauteil
für Wohngebäude WiE Gültig bis Objektnummer ista Energieausweis-Nummer
18.1.0 WiE 5984 1193146 Gültig bis Objektnummer ista Energieausweis-Nummer Gebäude Ein-/Zweifamilienhaus ohne beheizten Keller Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil 1996 Baujahr Gebäude 1996 Baujahr Anlagentechnik
ÖGNB - Themenfrühstück Energieausweis
ÖGNB - Themenfrühstück Energieausweis Christian Pöhn Bauphysiklabor - MA 39 PÜZ 2. Oktober 2012 1 Woher kommen wir? Die Fragen Energiespar- Niedrigenergiegebäude Niedrigenergie- Niedrigstenergiegebäude
BKI Baukosteninformationszentrum
NORMGERECHT PRAXISORIENTIERT ÜBERSICHTLICH Auch in der neuen Version 16 bietet das bewährte Energieberatungs- und EnEV-Nachweis-Programm des BKI Deutscher Architektenkammern seinen Anwendern wieder umfangreiche
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 22.04.2024 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1958 Baujahr Anlagentechnik ¹) 1998 Anzahl Wohnungen 31 Gebäudenutzfläche (A ) N 1608 m² Erneuerbare Energien
- Dokument. Nationalen Plan
- Dokument zur Definition des Niedrigstenergiegebäudes und zur Festlegung von Zwischenzielen in einem Nationalen Plan gemäß Artikel 9 (3) zu 2010/31/EU 28. März 2014 Inhaltsverzeichnis 1 VORBEMERKUNGEN...
Energieeffizient Sanieren & Bauen Energieeffizient Sanieren und Bauen
Energieeffizient Sanieren & Bauen Warum energieeffizient bauen & sanieren? 2 Exkurs: Energiewende Aktuelle Diskussionspunkte der Energiewende: Sorge um bezahlbare Energie ( Strompreisanstieg durch den
DIN 18205:1996 Bedarfsplanung im Bauwesen Leitfaden Nachhaltiges Bauen 2013, BMVBS
Beschreibung In einem Beratungsgespräch werden die Bedürfnisse, Ziele und Gegebenheiten des Bauherrn ermittelt, analysiert und in einem Bedarfsplan zusammengeführt. Prinzipiell wird dieser Prozess für
Heizungskompass. Für Einfamilienhäuser. Energie Tirol Südtiroler Platz 4 A-6020 Innsbruck.
BAUEN UND SANIEREN DETAILINFO Energie Tirol Heizungskompass Für Einfamilienhäuser Energie Tirol Südtiroler Platz 4 A-6020 Innsbruck TEL: 0512/58 99 13-0 / FAX: DW 30 E-MAIL: [email protected] www.energie-tirol.at
Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG)
Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten,
