POKER-VERBAND BERLIN c/o UUV An die Vorstände der Mitglieder im PVB Berlin den 19.01.2016 Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie recht herzlich zur Ordentlichen Mitgliederversammlung des PVB, am 20.02.2016, um 15:00 Uhr, in den Räumen des Pokerclubs Black Bullets Berlin, Auguste-Viktoria-Allee 3 in 13403 Berlin ein. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Anlage. Bitte beachten Sie, dass pro Verein nur jeweils die zur Stimmabgabe angemeldeten zwei Personen stimmberechtigt sind. Weitere Anträge, die bei der Mitgliederversammlung zur Beratung kommen sollen, müssen mindestens 2 Wochen vor der MV schriftlich beim Verband eingereicht werden. Wir bitten Anträge dergestalt eindeutig zu formulieren, dass eine Abstimmung (mit Ja oder Nein) überhaupt möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Gezeichnet Der Vorstand 1
Anlage 1: Tagesordnung zur Mitgliederversammlung am 20.02.2015 TOP1: Begrüßung durch den Vorstand TOP2: Benennung Schriftführer (MV-Protokoll) TOP3: Rückblick Vorstandsarbeit durch Vorstand TOP4: Info über getroffene Beschlüsse und aktuelle Entscheidungen des Vorstandes TOP5: Feststellung der stimmberechtigten Anwesenden TOP6: Anträge zur Mitgliederversammlung und Abstimmung TOP7: Bericht der Kassenprüfer TOP7: Entlastung des Vorstandes TOP8: Festsetzung des Beitrages für 2016 TOP8: Bericht über Ligabetrieb 2016 TOP9: Sonstiges 2
Anlage 2: Anträge auf Satzungsänderung: Alt: 14 Der Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus aktiven Mitgliedern des Verbandes, namentlich aus, a) dem Präsident ( Vorsitzenden ) b) dem Vizepräsident ( stellv. Vorsitzenden ) c) dem Kassenwart d) dem 1. Spielleiter e) dem 2. Spielleiter.. Neu: 14 Der Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus Mitgliedern des Verbandes, namentlich aus, a) dem Präsident ( Vorsitzenden ) b) dem Vizepräsident ( stellv. Vorsitzenden ) c) dem Kassenwart d) dem 1. Spielleiter e) dem 2. Spielleiter.. 3
Alt: 16 Die Mitgliederversammlung.. 5. Die Mitglieder des Vorstandes werden auf zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Auf Antrag eines Stimmberechtigten muss geheim abgestimmt werden. Ein Vorstandsmitglied bleibt bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt. 6. Die Ämter des stellvertretenden Vorsitzenden und des Kassenwartes dürfen in Personalunion ausgeübt werden. 7. Über sachliche Fragen wird stets offen abgestimmt. Neu: 16 Die Mitgliederversammlung.. 5. Die Mitglieder des Vorstandes werden auf zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Auf Antrag eines Stimmberechtigten muss geheim abgestimmt werden. Ein Vorstandsmitglied bleibt bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt. 6. Über sachliche Fragen wird stets offen abgestimmt. 7. Bei der Entlastung des Vorstandes ruht das Stimmrecht der betroffenen Person. 8. Anträge, die bei der Mitgliederversammlung zur Beratung kommen sollen, müssen wenigstens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Später eingereichte Anträge, auch während der Mitgliederversammlung, sind nur zu berücksichtigen, sofern die Mitgliederversammlung der Annahme zur Beratung und/oder Abstimmung mit einfacher Mehrheit zustimmt.. 4
Alt: 19 Protokollführung 1. Über jede Mitgliederversammlung und jede Sitzung des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen, dass von jedem Mitglied des BGB Vorstandes ( 26 BGB) zu unterschreiben ist. 2. Jedes Verbandsmitglied kann auf Antrag in die Protokolle Einsicht nehmen. Neu: 19 Protokollführung 1. Über die Mitgliederversammlung ist stets ein Protokoll zu führen Die Beschlüsse des Vorstandes sind zeitnah zu protokollieren. Das Protokoll ist durch den Schriftführer und ein Vorstandsmitglied zu unterschreiben. 2. Jedes Verbandsmitglied kann auf Antrag in die Protokolle Einsicht nehmen. Ende des Textes 5
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