Förderfibel. Förderratgeber. Förderratgeber für Kleine und mittlere Unternehmen

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Transkript:

Förderfibel Förderratgeber für Kleine und mittlere Unternehmen

Inhalt Allgemeine Bemerkungen... 3 AWS-Garantie für junge Unternehmen... 4 ÖHT-Top-Tourismus-Impuls-Jungunternehmer... 4 KWF-Investitionsförderungen... 5 KWF-Investitions- und Qualifizierungsscheck... 6 AWS/ÖHT-ERP-Kleinkredit... 7 AWS/ÖHT-ERP-Kleinkredit... 8 ÖHT-Top-Tourismus-Impuls Investition... 8 KWF-Investitionsförderungen mit Innen- und Außenfinanzierung... 9 KWF-Investitionsförderungen... 9 KWF-Investitions- und Qualifizierungsscheck... 9 Aus- und Weiterbildung, KWF Investitions- und Qualifizierungsscheck... 10 AMS-Qualifizierungsförderung für Beschäftigte... 11 Land Kärnten-Qualifizierungsförderung für Beschäftigte... 12 AMS-Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen... 13 AMS-Eingliederungsbeihilfe Come Back... 13 KWF-Beschäftigungsbonus... 14 AWS-start-ups-Lohnnebenkostenförderung... 14 KWF-sscheck Kleinstunternehmen... 15 WKK-sförderung... 15 (F&E, Umweltinvestitionen, Export) KPC-Umweltförderung im Inland... 16 FFG-Basisprogramme... 16 KWF-Forschung, Entwicklung und Innovation... 16 KWF-Internationalisierungsförderung... 16 WKÖ- go international... 16 2

Allgemeine Bemerkungen Diese Broschüre enthält ausgewählte Förderungen, die für die meisten der Investitions- und Ausbildungsprojekte von KMUs in Kärnten anwendbar sind. Es werden nur die wichtigsten Grundinformationen der einzelnen Förderprogramme angeführt; entscheidend sind die Richtlinien, die Details zum jeweiligen Programm beinhalten; weiters übergeordnete EU-Rechtsvorschriften. Über die hier erwähnten Förderungen hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Förderungen. Ihre Wirtschaftskammer berät Sie gerne bei der Identifizierung des für Ihr Vorhaben optimalen Förderprogramms bzw. der optimalen Förderprogramme. Förderanträge sind in der Regel vor Projektbeginn bei der Förderstelle/den Förderstellen einzubringen. Der Projektbeginn ist nicht immer gleich definiert; bei den meisten Förderungen darf die Beauftragung oder Bestellung nicht vor Antragseingang erfolgen sowie das Rechnungs- und Zahlungsdatum frühestens das Datum des Antragseingangs aufweisen. Zuschüsse werden in der Regel nach Projektdurchführung und Abrechnung ausgezahlt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Erhalt einer Förderung. Die WK übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben in dieser Unterlage. Zur leichteren Lesbarkeit wird nur die männliche Form bezeichnet. 3

AWS-Garantie für junge Unternehmen Förderung durch Garantieübernahme. Personen, die ein kleines Unternehmen gründen oder übernehmen; die oder Übernahme kann längstens sechs Jahre vor Einreichung des Förderantrags liegen. Materielle und immaterielle, Betriebsmittel sowie Übernahmekosten. Was wird nicht gefördert Projekte, mit denen vor Einreichung des Förderantrages begonnen wurde; Kosten, die aus Kleinrechnungen unter E 150, resultieren; Projekte mit fehlender Erfolgsaussicht. Haftungsübernahme von bis zu 80 % für Investitionskredite/Übernahmekredite/Betriebsmittelkredite (Kreditbetrag bis zu E 2,5 Mio.). Kosten: 0,25 % Bearbeitungsentgelt einmalig; Garantieentgelt ab 0,3 % p.a. Der Antrag ist vor Durchführungsbeginn des Projekts über die kreditgewährende Bank bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbh einzureichen. ÖHT-Top-Tourismus-Impuls-Jungunternehmer Unterstützung der und Übernahme von KMUs. Physische und juristische Personen, keine selbständige Tätigkeit in den letzten 5 Jahren, eine unselbständige Tätigkeit muss aufgegeben werden. Bei Mindestbeteiligung von 25 %, bei Übernahme mehr als 50 %. Eigenmittel im Ausmaß von mindestens 25 % der Gesamtkosten und Branchenerfahrung müssen nachgewiesen werden. Materielle Kosten (bauliche Maßnahmen, Einrichtung, Unternehmenserwerb). Was wird nicht gefördert Z. B. Fahrzeuge. In der Regel Zuschuss von 7,5 %; die Investitionskosten müssen mindestens E 20.000, betragen und teilweise fremdfinanziert sein. Haftungsübernahme ist ebenfalls möglich. Einreichung vor und Investition, bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H., Formulare unter www.oeht.at 4

KWF-Investitionsförderungen Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials, Qualitätssicherung und Schaffung von Beschäftigung von bestehenden und neugegründeten wirtschaftlich selbständigen KMUs. Unternehmen, die im Rahmen eines Programms der AWS, der ÖHT oder einer anderen Bundes- oder Landesförderstelle gefördert werden. Projekte, die auch von den Bundesförderstellen gefördert werden. Was wird nicht gefördert Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. Unternehmen, die nach den Regelungen der jeweiligen Bundesoder EU-Richtlinie nicht gefördert werden können, sowie Kosten, die vor Antragstellung angefallen sind. Anschlussförderung an ÖHT (Jungunternehmer): Zuschuss 7,5 %; Anschluss an ERP-Kleinkredit: Zuschuss 7,5 % oder 10 % (vom Kreditbetrag); Anschluss an ERP-Kleinkredit für Tourismusunternehmen: Zuschuss von max. 13 % zur Abdeckung der Kreditkosten; Anschluss an ÖHT-Top-Tourismus: Zuschuss von 5 %; ab E 700.000, Übernahme des Zinsendienstes bis max. 2 % für einen ERP-Kredit oder einen EIB-Kredit während der ersten 10 Jahre und zusätzlich bei bestimmten Voraussetzungen Zuschuss von max. 10 %; Anschluss an AWS-ERP-Kredite: Zuschuss von max. 15 % bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Förderungsansuchen sind unter Verwendung des dafür vorgesehenen Online-Antragsformulars vor Projektbeginn auf der Homepage des KWF vollständig ausgefüllt einzubringen (www.kwf.at). 5

KWF-Investitions- und Qualifizierungsscheck Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von Kleinstunternehmen aller Branchen, Unterstützung bei Modernisierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie bei Qualitätsverbesserung. Natürliche oder nicht natürliche Personen aller Branchen (außer Tourismus und Freizeitwirtschaft), die ein Kleinstunternehmen betreiben; Mitgliedschaft bei Wirtschaftskammer Kärnten oder Architekten- oder Ingenieurkonsulentenkammer Kärnten. Projekte zur Stärkung der Entwicklung des Unternehmens, zur Qualitätssicherung und -verbesserung. Förderbare Kosten: in das Sachanlagevermögen und immaterielle, die aktiviert werden und mindestens 2 Jahre im Anlagevermögen des Förderungswerbers verbleiben. Was wird nicht gefördert Z.B. Kosten, die vor Antragstellung angefallen sind; sleistungen; Ankauf von Grundstücken; Erwerb gebrauchter Wirtschaftsgüter sowie Verkehrs- und Transportmittel. Nicht rückzahlbarer Zuschuss; Zuschuss von E 1.000, für von mindestens E 5.000, ; die sollen E 20.000, nicht übersteigen. Antragstellung vor Projektbeginn beim KWF (www.kwf.at). 6

AWS/ÖHT-ERP-Kleinkredit Ermöglichung eines zinsengünstigen Kredits zur Finanzierung von Erweiterungs- und Modernisierungsinvestitionen. Kleine Unternehmen, die ihren Betrieb erweitern oder modernisieren möchten., die ins Anlagevermögen aktiviert werden. Das Investitionsprojekt muss mindestens E 10.000, und maximal E 500.000, betragen. Es werden sowohl Neuinvestitionen als auch gebrauchte Wirtschaftsgüter gefördert. Was wird nicht gefördert Beförderungsmittel (für Transportunternehmer). Zinsengünstiger ERP-Kredit in Höhe von E 10.000, bis E 500.000, ; Laufzeit 6 oder 10 Jahre; Zinssatz im ersten Jahr 0,50 % fix, in den darauffolgenden 5 Jahren 0,75 % p.a. fix (bei Laufzeit 6 Jahre); bei Laufzeit von 10 Jahren sprungfixer Zinssatz; einmalige Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 0,9 % des Kreditbetrags. Spezielle Konditionen für Gründer: einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,5 % des Kreditbetrags; fixer Zinssatz von 0,5 % für die gesamte Laufzeit. Einreichung des Antrages vor Durchführungsbeginn des Vorhabens über eine ERP-Treuhandbank. 7

AWS/ÖHT-ERP-Kleinkredit Siehe Seite 7 ÖHT-Top-Tourismus-Impuls Investition Unterstützung von bestehenden KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei. Physische und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts. in materielle Vermögenswerte, die aktiviert werden. Die anerkennbaren Kosten müssen mindestens E 100.000, betragen und teilweise fremdfinanziert sein. Bei zwischen E 100.000, und E 700.000, müssen mindestens 75 % der Kosten in einen der Investitionsschwerpunkte fallen: Betriebsgrößenoptimierung, Neuausrichtung, Neubauten, Errichtung oder Verbesserung touristischer Infrastruktureinrichtungen, Errichtung oder Verbesserung von Personalunterkünften, Barrierefreiheit, Energiesparmaßnahmen, umweltbezogene Einrichtungen, Übernehmerinitiative. Für bestimmte Betriebstypen (Campingplatz, Gastronomie etc.) gibt es weitere sachliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Förderung zu bekommen. Was wird nicht gefördert Z. B. Fahrzeuge; gebrauchte Investitionsgüter; Ankauf von Grundstücken und bestehenden Baulichkeiten, Betriebsmittel; Gastronomieprojekte in der Landeshauptstadt. Projekte mit anerkennbaren Investitionskosten zwischen E 100.000, und E 700.000, : Zuschuss 5 %; Projekte ab E 700.000, : Gewährung eines zinsgünstigen Kredits und (in bestimmten Fällen) Zinsenzuschuss. Einreichung mit speziellem Formular. Formular verfügbar auf www.oeht.at 8

KWF-Investitionsförderungen mit Innen- und Außenfinanzierung Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Kleinunternehmen aller Branchen (außer Tourismus und Freizeitwirtschaft). Natürliche oder nicht natürliche Personen, die ein Kleinunternehmen betreiben (außer Tourismus und Freizeitwirtschaft). Projekte, die zur Unterstützung der Modernisierung, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Erweiterung von Geschäftsfelder oder zur Qualitätsverbesserung führen. Die müssen ins Anlagevermögen aktiviert werden. Was wird nicht gefördert Z.B. Eigenleistungen, Ankauf von Grundstücken, Verkehrs- und Transportmittel. Wenn eine kommerzielle Bankenfinanzierung mit einem Zinssatz von maximal 2 % plus 3-Monats oder 6-Monats-EURIBOR gewährt wird und das Finanzierungsvolumen zwischen E 10.000, und E 100.000, liegt, leistet der KWF einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 7,5 % des Kreditbetrags. Dasselbe gilt bei der Einbringung von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln (z.b. nachrangige Gesellschafterdarlehen, stille Beteiligungen, Genussrechte) sowie bei Finanzierung aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Der Antrag ist vor Projektbeginn beim KWF einzubringen: www.kwf.at KWF-Investitionsförderungen (Anschlussförderungen) Siehe Seite 5 KWF-Investitions- und Qualifizierungsscheck Siehe Seite 6 9

KWF-Investitions- und Qualifizierungsscheck Förderung der Qualifizierung des Unternehmers. Natürliche und nicht natürliche Personen, die ein Kleinstunternehmen betreiben; Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten oder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Kärnten. Projekte, die zur Qualifizierung der Unternehmer und Unternehmerinnen beitragen. Die Maßnahmen müssen für die ausgeübte unternehmerische Tätigkeit relevant sein. Im Lauf von einem Jahr müssen mindestens Kosten von E 1.000, erreicht werden. Die Qualifizierungsmaßnahmen müssen bei einem zertifizierten Bildungsanbieter in Anspruch genommen werden (Ausnahme: Bildungsanbieter aus dem Ausland hier gibt es eine Entscheidung im Einzelfall). Unternehmen in Schwierigkeiten. Nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 50 %, max. E 2.000,. Antragstellung vor Projektbeginn beim KWF (www.kwf.at). 10

AMS-Qualifizierungsförderung für Beschäftigte ist die Sicherung der Beschäftigung von geringer qualifizierten und älteren Arbeitnehmern durch Qualifizierung. Es sind folgende Personen förderbar: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit höchstens Pflichtschulabschluss; Arbeitnehmerinnen mit Lehrabschluss bzw. Abschluss eine berufsbildenden mittleren Schule; Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit höherer Ausbildung als Pflichtschulabschluss, die das 45. Lebensjahr vollendet haben. Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen, überbetrieblich verwertbaren Qualifizierungsmaßnahmen. Gefördert werden die Kursgebühren sowie der Personalaufwand. Unternehmenseigentümer; Mitglieder der Geschäftsführung; Arbeitnehmer in unkündbaren Arbeitsverhältnissen; Arbeitnehmer, die im Rahmen ihrer Ausfallstunden qualifiziert werden und hierfür eine Kurzarbeitsentschädigung erhalten; Lehrlinge; Überlassene Arbeiter von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern. Z. B. Qualifizierungsmaßnahmen mit weniger als 24 Maßnahmenstunden; Reine Produktschulungen; Die Vermittlung reiner Anlernqualifikationen; Kurse mit Sport- und Freizeitcharakter. Zuschuss in der Höhe von 50 % der anerkennbaren Kursgebühren; (max. E 10.000, pro Person und Schulungsmaßnahme). 50 % des anerkennbaren Personalaufwandes ab der 25. Maßnahmenstunde. Der Antrag muss spätestens 1 Woche vor Kursbeginn beim AMS einlangen. 11

Land Kärnten-Qualifizierungsförderung für Beschäftigte ist die Sicherung der Beschäftigung von Arbeitnehmern durch Qualifizierung, andererseits Firmen zu unterstützen bei der Finanzierung von Weiterbildungsaktivitäten für Mitarbeiter. Unternehmen mit Sitz in Kärnten aller Branchen, ausgenommen Banken/Versicherungen; andere Finanzdienstleistungsunternehmen; kommunale Einrichtungen; politische Parteien. Die zu schulenden Arbeitnehmer müssen sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden und ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben. Nur für: Männer bis 45 Jahre Mindestqualifikation Lehrabschluss. Frauen bis 45 Jahre Mindestqualifikation Matura. Einschlägige, berufsfachspezifische, effektive Höherqualifizierung im Rahmen von Betriebsansiedlungen, Standortneuerrichtungen oder in Folge von Produkt- bzw. Technologieinnovationen. Unternehmenseigentümer; handelsrechtliche Geschäftsführer; Vorstandsmitglieder. skosten; Qualifizierungen mit weniger als 16 Maßnahmenstunden; reine Produktschulungen; Führerscheine; Maßnahmen mit Kosten von weniger als E 220,. Zuschuss in Höhe von max. 25 % der Kurskosten, max. E 1.500, ; pro Unternehmen und Kalenderjahr max. E 15.000,. Antragsstellung beim Amt der Kärntner Landesregierung mittels Formulars unter Anschluss eines Bildungsplans. 12

AMS-Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen Förderung von EPUs bei Einstellung des ersten Mitarbeiters. EPUs, sofern der Arbeitgeber seit mindestens 3 Monaten voll versichert ist bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft. Vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von arbeitslosen Personen (seit mind. zwei Wochen beim AMS vorgemerkt) bzw. von vorgemerkten Arbeitssuchenden unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung; das Arbeitsverhältnis muss mindestens 50 % der kollektivvertraglichen Wochenstunden umfassen und länger als 2 Monate dauern. Gilt nicht für die Einstellung von Ehepartnern/Lebensgefährten, Kinder/Eltern/Geschwister, etc.; Lehrlinge; Werkvertragsnehmer; neue Selbständige (mit und ohne Werkvertrag); freie Dienstnehmer. Der Arbeitgeber erhält ein Viertel des laufenden Bruttoentgelts, für die Dauer von maximal einem Jahr; die Obergrenze des Entgelts ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage. Antragstellung innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der für den Arbeitgeber zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS. AMS-Eingliederungsbeihilfe Come Back Förderung von Betrieben, die als arbeitslos vorgemerkte Personen einstellen. Alle Arbeitgeber. Arbeitsverhältnis von vorgemerkten Arbeitslosen ab 45 Jahren (Frauen) und ab 50 Jahren (Männern) und von Arbeitsuchenden, die mindestens 6 Monate (bei Personen unter 25 Jahren) bzw. 12 Monate (bei Personen ab 25 Jahren) arbeitslos vorgemerkt sind. In Sonderfällen kann die Förderung auch Personen gewährt werden, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind. Ausgenommen von der Förderung sind das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie der Bund. Zuschuss zu den Lohnkosten, Förderungshöhe und -dauer je nach Einzelfall. Die Förderung ist an ein sgespräch zwischen AMS und Arbeitgeber gebunden. Dies erfordert, dass der Förderungswerber und die zu fördernde Person vor Beginn der Beschäftigung mit dem zuständigen Berater der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt. 13

KWF-Beschäftigungsbonus Unterstützung einer positiven Beschäftigungsentwicklung. Unternehmen, die im Rahmen der KWF-Programme Investitionsförderungen mit Innen- und Außenfinanzierung oder Investitionsförderungen (hier nur bestimmte Projekte) gefördert werden, sofern ein erfolgt. Förderbare Kosten sind Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Pflichtbeiträge. Unternehmen, die im Rahmen von anderen KWF-Programmen eine Förderung erhalten. Die förderbaren Kosten müssen um mindestens E 5.000, steigen (spätestens im zweiten vollen Wirtschaftsjahr nach Projektabschluss). Je nach Ausmaß der Steigerung beträgt die Förderung (nicht rückzahlbarer Zuschuss) E 5.000,, E 10.000, oder E 15.000,. Kein eigener Förderantrag erforderlich. Wird nach Vorlage eines Formblatts, mit dem der Zuwachs der Aufwendungen nachgewiesen wird, vom KWF automatisch ausgezahlt. Das Programm läuft bis 31.12.2017. AWS-start-ups-Lohnnebenkostenförderung Es soll ein Anreiz zur Einstellung erster Mitarbeiter erfolgen. Innovative start-ups (start-ups sind innovative, wachstumsstarke Kleinunternehmen, die maximal fünf Jahre alt sind); die Feststellung wird durch einen Fragenkatalog auf der Homepage der AWS erleichtert. Die Lohnnebenkosten für die ersten drei Arbeitsplätze; die Schaffung des ersten Arbeitsplatzes darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Unternehmen, die keine Kleinunternehmen sind; nicht innovative start-ups; geringfügige Arbeitsverhältnisse; freie Dienstverhältnisse; Lehrlinge; Leiharbeiter. Es erfolgt ein Zuschuss zu nachweislich bezahlten Dienstgeberbeiträgen; im ersten Jahr 100 % der Beiträge, im zweiten Jahr 67 % und im dritten Jahr 33 %. Der Antrag muss spätestens 24 Monate nach oder 6 Monate vor Schaffung des ersten Arbeitsplatzes bei der AWS (www.aws.at) eingehen. 14

KWF-sscheck Kleinstunternehmen Stärkung und Festigung des Wachstumspotentials von Kleinstunternehmen. Kleinstunternehmen aller Branchen. sleistungen zur Elektronisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen, die von Experten mit explizitem technischen Hintergrund erbracht werden; s- und Dienstleistungen im Zuge alternativer Finanzierungsmöglichkeiten und Vermarktungsstrategien wie Crowdfinanzierungen und Crowdfunding. Die Projektkosten müssen mindestens E 1.000, betragen. Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen sind. Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten, max. E 2.000,, wobei die Förderung pro stag mit E 700, begrenzt ist. Der Antrag muss vor Projektbeginn beim KWF einlangen. Antrag auf www.kwf.at Antragstellung bis 31.12.2017. WKK-sförderung Unterstützung von aktiven Mitgliedern der Wirtschaftskammer Kärnten bei betriebswirtschaftlichen und technischen Fragestellungen. Förderwerber sind aktive Mitglieder der WKK. Strategieberatungen in den Bereiche Marketing, Geschäftsmodellentwicklung, Innovation, Betriebsnachfolge, Kooperationen und Netzwerke; weiters en zur Barrierefreiheit, Betriebsanlagen und Arbeitnehmerschutz. Berater, die nicht den Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu E 500,, abhängig vom sthema. Vor Projektbeginn auf wko.at/ktn/beratungsfoerderung 15

KPC Umweltförderung im Inland Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH ist eine Bundesförderstelle, die insbesondere Maßnahmen fördert, die positive Umwelteffekte erzielen (vor allem eine CO 2 -Reduktion). Die Palette reicht von der Nutzung erneuerbarer Energieträger über die Steigerung der Energieeffizienz bis hin zu betrieblichen Mobilitätsmaßnahmen. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt in der Regel in Ausmaß eines bestimmten Prozentsatzes. Es gibt aber auch sog. Pauschalförderungen. Antragstellung meist vor Projektbeginn, bei den Pauschalförderungen innerhalb von 6 Monaten nach Umsetzung. Weitere Infos: http://www.umweltfoerderung.at/uploads/20111213_ufi_infomappe.pdf FFG-Basisprogramme Die Forschungsförderungsgesellschaft ist eine Bundesförderstelle für Forschung und Entwicklung. Das im Rahmen der Basisprogramme ist, innovative Ideen und Forschungsinitiativen aufzugreifen und in konkrete Projekte überzuführen. Die Förderung besteht in der Regel in einem verlorenen Zuschuss, wobei ein Teil davon schon zu Projektbeginn ausgezahlt wird. Förderbar sind vor allem auch Personalkosten, was bei der klassischen Investitionsförderung nicht der Fall ist. Weitere Infos: https://www.ffg.at/basisprogramm-fe-unternehmensprojekt Kontakt in der Wirtschaftskammer Kärnten: DI Elisabeth Hauer, T 05 90 90 4-752 KWF Forschung, Entwicklung und Innovation Im Rahmen dieser Förderung fördert der KWF u.a. Projekte, die auch von der FFG gefördert werden. Förderbar sind Kosten, die von der FFG anerkannt werden. Die Förderung des KWF beträgt maximal die Höhe der Förderung der Bundesförderstelle. Eigene Antragstellung beim KWF erforderlich. Weitere Infos: http://www.kwf.at/downloads/deutsch/programmdetails/kwf-programm_ Forschung_Entwicklung_Innovation.pdf Kontakt in der Wirtschaftskammer Kärnten: DI Elisabeth Hauer, T 05 90 90 4-752 KWF-Internationalisierungsförderung Mit dieser Förderung unterstützt der KWF Internationalisierungsaktivitäten von Kärntner KMUs. Antrag steller können Unternehmen aus dem Produktionsbereich sein sowie produktionsnahe Dienstleister. Gefördert werden Kosten für exportorientierte Publikationen, Kosten für die Teilnahme an Auslandsmessen und Internationalisierungsberatungen. Die Förderung besteht in einem verlorenen Zuschuss. Weitere Infos: http://www.kwf.at/?inhalt=internationalisierung_fuer_kmu&id=3-2-1-5 Kontakt in der Wirtschaftskammer Kärnten: Mag. Alessia Sasina, T 05 90 90 4-753 WKÖ-go international Es handelt sich dabei um die Internationalisierungsoffensive des Wirtschaftsministeriums, die von der WKÖ umgesetzt wird. Es gibt eine Vielzahl an Förderungen vom kostengünstigen Besuch von Exportkompetenz-Werkstätten über Marktsondierungsreisen bis zu Zuschüssen für s- und Reisekosten. Weitere Infos: www.go-international.at Kontakt in der Wirtschaftskammer Kärnten: Mag. Alessia Sasina, T 05 90 90 4-753 16

Europaplatz 1 I 9021 Klagenfurt am Wörthersee T 05 90 90 4-741 I F 05 90 90 4-744 E unternehmerservice@wkk.or.at I W wko.at/ktn Geht s der Wirtschaft gut, geht s uns allen gut. Impressum: Für den Inhalt verantwortlich: Wirtschaftskammer Kärnten, Servicezentrum Satz und Entwurf: GSB - Grafikdesign Smitty Brandner Stand: 10. 04. 2017 Satz- und Druckfehler vorbehalten