Tourismus-Förderung BMWFJ/ÖHT
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- Alfred Leonard Kirchner
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1 Tourismus-Förderung BMWFJ/ÖHT Salzburg, 25. Jänner 2012 Mag. Heimo Thaler
2 TOURISMUSFÖRDERUNG RDERUNG 1. TOP-Tourismus-Aktion (Jungunternehmer, TOP-Tourismus-Aktion Investitionsförderung) 2. ERP-Aktionen 3. Haftungen
3 Tourismusförderung Kurzüberblick der Förderaktionen TOP-Tourismus-Aktion TOP-Tourismus-Förderung Teil B: TOP-Jungunternehmerförderung Teil A: TOP-Investition 3
4 TOP-Tourismus-Förderung TEIL B (Jungunternehmer) Ziel: Unterstützung der Gründung und Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen
5 Jungunternehmer Wer wird gefördert? Physische und juristische Personen, sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts Voraussetzungen für Jungunternehmer-Status: war in den letzten 5 Jahren unselbständig tätig gibt unselbständige Tätigkeit auf kann notwendige Qualifikationen aufweisen bei Gründung mit min. 25% am Unternehmen beteiligt und Geschäftsführer bei Übernahme mit mehr als 50% am Unternehmen beteiligt und Geschäftsführer Erfordernis: Eigenkapital i.h.v. min. 25% der Gesamt(investitions)kosten.
6 Jungunternehmer Was wird gefördert? Immaterielle Gründungs- und Startkosten Materielle Kosten (bauliche Maßnahmen, Einrichtung, Erwerb eines Unternehmens)
7 Jungunternehmer Wie wird gefördert? Immaterielle Kosten: Einmalzuschuss von 25% Kosten min bis de-minimis-grenze (dzt ), aber i.d.r. nicht mehr als 10% eines geplanten Jahresumsatzes Materielle Kosten: Förderung gem. Teil A (Investition) Kosten min als Untergrenze Übernahme von Haftungen
8 Kritische Themen bei Jungunternehmerförderung Einreichung vor Investitionsbeginn (früher: vor FB-Eintragung/Gewerbeanmeldung) nachträgliche Ablehnungen möglich, wenn Rechnungen vor Antragstellung angefallen sind! Bei Betriebsübernahme: Jungunternehmeigenschaft gilt bis zu 1 Jahr ab Übernahme, gefördert wird die Erstinvestition (Betriebskauf gilt bereits als Investition!) Jungunternehmer muss Gewerbeinhaber sein mind. 25% (Neugründung) bzw. mehr als 50% (Übernahme) d. Firmenanteile halten handelsrechtl. Geschäftsführer sein
9 Kritische Themen bei Jungunternehmerförderung Kostenuntergrenzen: 20 Tsd. für materielle Kosten und 5 Tsd. für immaterielle Kosten Systemgastronomie generell ausgeschlossen
10 TOP-Tourismus-Förderung TEIL A (Investition) Ziel: Unterstützung von tourismusrelevanten Investitionen in materielle Vermögenswerte mit Aktivierungspflicht
11 Investitionsförderung Wer wird gefördert? Physische und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts KMU-Eigenschaft erforderlich Verpächter / Eigentümer (wenn Betriebsführung durch Pächter / Betreiber besteht)
12 Investitionsförderung Was wird gefördert? Qualitätsverbesserung, Betriebsgrößenoptimierung (auch durch Ankauf von benachbarten Betrieben), Angebotsdiversifizierung und Innovation Errichtung und Verbesserung touristischer Infrastruktureinrichtungen Schaffung / Verbesserung von Personalunterkünften (auch durch Ankauf von benachbarten Betrieben) Umwelt- und sicherheitsbezogene Einrichtungen
13 Investitionsförderung Wie wird gefördert? Gesamtinvestitionskosten bis Investitionsprojekte mit GIK < ,- sind Ländersache keine Förderung durch BMWFJ bzw. ÖHT Ausnahmen: ERP-Kleinkredite Jungunternehmer
14 Investitionsförderung Wie wird gefördert? Gesamtinvestitionskosten > bis Investitionsprojekte (eigen- oder fremdfinanziert) mit GIK ab ,- bis : Einmalzuschuss i.h.v. max. 5% der förderbaren Investitionskosten Anschlussförderung der Länder möglich
15 Investitionsförderung Wie wird gefördert? Investitions-/Kreditvolumen > bis Investitionsvorhaben mit Investitionskosten ab und bis zu einem Kreditvolumen von (entspricht GIK von rd. 4,3 Mio.) werden mit einem TOP-Tourismus-Kredit der ÖHT über bis zu 70% (bei Neubauten 50%) der förderbaren GIK gefördert. Zinsenzuschuss über 2% / 10 Jahre trägt Bund
16 Investitionsförderung Wie wird gefördert? Kreditvolumen > Investitionsvorhaben mit Kreditvolumen ab (entspricht GIK über rd. 4,3 Mio.) und bis zu einem Kreditvolumen von (entspricht GIK von rd. 7,1 Mio.) werden mit einem TOP-Tourismus-Kredit der ÖHT über bis zu 70% (bei Neubauten 50%) der förderbaren GIK gefördert. Zinsenzuschuss über 2% / 10 Jahre tragen Bund und Land jeweils zur Hälfte (nur bei Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung mit dem jeweiligen Bundesland möglich)
17 Investitionsförderung Wie wird gefördert? Besonderheiten bei Investitionen in Infrastruktur Bei Investitionsvorhaben in die touristische Infrastruktur wird zwischen Sommer- und Winter- Infrastruktur unterschieden: Sommer: GIK < 1,0 Mio. Einmalzuschuss: 3,75% Bund 3,75% Land GIK > 1,0 Mio. Zinsenzuschuss: 1,5% Bund 1,5% Land (über 10 Jahre) Winter: GIK < 1,0 Mio. Einmalzuschuss: 2,5% Bund 2,5% Land GIK > 1,0 Mio. Zinsenzuschuss: 1,0% Bund 1,0% Land (über 10 Jahre)
18 Kritische Themen Gewerblicher Betrieb der Tourismus- und Freizeitwirtschaft Investitionsbeginn nach Antragstellung Investitionen müssen aktiviert werden
19 Kritische Themen Kostenuntergrenze 100T betrifft förderbare Kosten! (Projekte mit Instandhaltungscharakter: Kürzung der GIK um 50%!) Aktivierungspflicht (bei 50%-Fällen sind 200T zu aktivieren!) Touristische Relevanz für Gastronomiebetriebe (Nutzung durch ortsfremden Gast, Mitgliedschaft bei Angebotsgruppen, Tourismusgemeinde, Innovation, Ausflugsziele, Speisenangebot) Gastronomieneubau nur in Ausnahmefällen
20 Kritische Themen Systemgastronomie generell ausgeschlossen Beherbergungsneubau nur sehr eingeschränkt Dienstleistungskomponente bei Beherbergung (keine Selbstversorger-Appartements)
21 TOURISMUSFÖRDERUNG RDERUNG 1. TOP-Tourismusaktion 2. ERP-Aktionen 3. Haftungen
22 ERP-Richtlinie 2012 Ziel: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Ausbau der touristischen Infrastruktur
23 ERP-Kredite Wer wird gefördert? Unternehmen der Tourismuswirtschaft mit einschlägiger Gewerbeberechtigung KMU s und in Ausnahmefällen auch große Unternehmen
24 ERP-Kredite Was wird gefördert? Rationalisierung und Modernisierung in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben Schaffung von Betrieben und Anlagen touristischer Art zur Forcierung des Aktiv- bzw. Erlebnisurlaubes Schwimmbäder mit hohem Erlebniswert in Tourismusentwicklungsgebieten Kurhotels und Kurmittelhäuser
25 ERP-Kredite Wie wird gefördert? Zinsgünstiges ERP-Darlehen i.h.v. max. 70% (50% bei Neubauten) der förderbaren Kosten Kredithöhe zwischen bis max Konditionen: 0,5% Fixzinssatz während der tilgungsfreien Zeit (max. 2 Jahre) (dzt.) 1,75% sprungfixer Zinssatz während Tilgungszeit (max. 12 Jahre) Starre Kapitalrate Verzinsung dekursiv
26 ERP-Kleinkredit Richtlinie 2012 Ziel: Verbesserung der Finanzierungsstruktur von kleinen Unternehmen, fristenkonforme Finanzierung von Investitionen
27 ERP-Kleinkredite Wer wird gefördert? Wirtschaftlich selbständige, gewerbliche Kleinstund Klein-Unternehmen der Tourismuswirtschaft mit Betriebsstandort in Österreich gemäß KMU-Definition
28 ERP-Kleinkredite Was wird gefördert? Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben sowie in Unternehmen der Freizeitwirtschaft Aufbau neuer oder substanzielle Erweiterungen bestehender Dienstleistungen oder Geschäftsfelder materielle und immaterielle Investitionen (Aktivierungspflicht)
29 ERP-Kleinkredite Wie wird gefördert? Niedrig verzinster Kredit i.h.v. bis zu 100% der förderbaren Kosten förderbare Projektkosten bis max Laufzeit 6 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei Konditionen 0,5% p.a. in der tilgungsfreien Zeit 1,5% p.a. fix in der Tilgungszeit Kosten 0,9% Zuzählungsentgelt einmalig
30 TOURISMUSFÖRDERUNG RDERUNG 1. TOP-Tourismusaktion 2. ERP-Aktionen 3. Haftungen
31 Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft Ziel: Erhaltung bzw. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigungslage in Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
32 Haftungen Wer wird unterstützt? Physische und juristische Personen, sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts Verpächter / Eigentümer (wenn Betriebsführung durch Pächter / Betreiber besteht)
33 Haftungen Wofür? Qualitätsverbesserung, Betriebsgrößenoptimierung, Innovation und Angebotsdiversifizierung Errichtung und Verbesserung touristischer Infrastruktureinrichtungen Schaffung / Verbesserung von Personalunterkünften umwelt- und sicherheitsbezogene Einrichtungen Neugründung oder Übernahme von Unternehmen durch Jungunternehmer finanzielle Restrukturierung ERP-Kleinkredite
34 Haftungen Wie wird gefördert? Übernahme von Haftungen für Fremdkapital max. 20 Jahre Haftungssumme bis keine Untergrenze bei Jungunternehmern und ERP- Kleinkrediten Haftungsquoten 80% für Bundesförderungskredite und Investitionsvorhaben von Kooperationen 70% für Fremdkapital übriger Kapitalgeber Haftungsbedingungen 1,0% Bearbeitungsgebühr (max ) einmalig 0,8% Haftungsprovision p.a.
35 Kritische Themen bei Haftungen Kein fortgeschrittenes Realisierungsstadium vor Bewilligung durch die Gremien! Daher: Rechtzeitige Antragsstellung (mind. 3 Monate vor Investitionsbeginn) Haftungsuntergrenze: Haftungssumme von 100 Tsd. (Ausnahme: Haftung für Jungunternehmerförderung und ERP-Kleinkredit) Kapazitätserweiterungen eingeschränkt Neubauten nur in Ausnahmefällen
36 Kritische Themen bei Haftungen Systemgastronomie ausgeschlossen Outgoing-Tourismus weitgehend ausgeschlossen Wichtige Kriterien: URG-Kennzahlen Erwartbarer nachhaltiger Unternehmenserfolg Persönliche Haftung Eventuell: Zusätzliche Sicherheiten
37 Tourismus-Förderung BMWFJ / ÖHT Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.h. Parkring 12A, 1011 Wien 01/ , oeht@oeht.at Formulare zum Download unter: Aktuelle Informationen: Tourismusbank-Blog
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