Tourismusförderung in der Steiermark. Zuständigkeit Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Sport
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- Roland Sachs
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1 Tourismusförderung in der Steiermark Zuständigkeit Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Sport
2 Förderprogramme Verstärkung der Bundesförderungen Eigenständige Förderaktionen des Landes
3 Verstärkung der Bundesförderungen TOP-Tourismus-Impulsförderung: Investitionsförderung Zinszuschüsse zu ÖHT-Darlehen bis zu 10 Jahren sowie Einmalzuschüsse (insbesondere bei Schwerpunkterfüllung) Jungunternehmerförderung Anschlussförderung des Landes in gleicher Höhe (je 7,5% insgesamt also 15%), Förderung nur mehr für Investitionskosten Übernehmerinitiative derzeit für Investitionskosten in Höhe von Mio. Steirische Übernehmerinitiative für Investitionen unter ,- in Kooperation mit ÖHT in Ausarbeitung
4 Eigenständige Förderaktionen des Landes Projektkostenzuschüsse Neu! für Investitionen bis zu ,- Innovationsförderungen unverändert
5 Voraussetzungen gastronomische Gewerbeberechtigung Ausfinanzierung des geplanten Projektes Einzelunternehmen Gesellschaften Betriebsstätte in der Steiermark bzw. in einer Tourismusgemeinde Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer KMU-Unternehmen
6 Ansprechpartner Abteilung 12, Wirtschaft, Tourismus, Sport Referat Tourismus, Radetzkystraße 3 DI Michael Schweighofer 0316/877/4939 OAR Ulrike Pauker 0316/
7 Förderungen INFO für Tourismusbetriebe HOUR Neue Richtlinien seit 1.Juli 2014 Franz Hartl
8 Tourismusförderung des Richtlinienstruktur TOP-Tourismus-Impuls-Förderung mit Teil A: TOP-Investition Teil B: TOP-Jungunternehmer Teil C: TOP-Innovation Teil D: TOP-Restrukturierung ERP- und ERP-Kleinkredit Bundes Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2014+
9 Grundlegende Ausrichtung 1. Generelle Basisförderung für Investitionsvorhaben HAFTUNG 2. Senken der Kreditschwelle als Reaktion auf BASEL III 3. Verstärkte Förderungen für Projekte mit klar definierten Investitionsschwerpunkten 4. Förderwesen Bund/ÖHT denkt in zwei Dimensionen und bietet unterschiedliche Instrumente
10 Fördersystematik 2014plus Schwellenwerte GIK (in Klammer Kredit) EUR 8,3 Mio. (5,0 Mio.) EUR 1, ( ) EUR ( ) EUR Projekte mit besonderen Investitionsschwerpunkten ERP-Kredit oder TOP-Tourismus-Kredit ergänzt durch Haftung TOP-Impuls-Kredit ergänzt durch Haftung + Zinsübernahme Länder 5% Zuschuss Bund ergänzt durch Haftung Projekte ohne besondere Schwerpunkte TOP-Tourismus-Kredit oder ERP-Kredit ergänzt durch Haftung TOP-Impuls-Kredit (ev. TOP-Tourismus-Kredit) ergänzt durch Haftung Haftung
11 Investitionsförderungen ERP-Kleinkredit - GIK zw. EUR 10 Tsd. und EUR 100 Tsd. - Laufzeit Jahre - Fixzins im tilgungsfreien Zeitraum 0,5% - Fixzinsdanach 1% p.a. - Haftung über 80% des Kredites möglich
12 Haftungen Neufestsetzung der Haftungsquote - Gleiche Haftungsquote für geförderte und nicht-geförderte Kredite 80% - Haftungen bis EUR 4,0 Mio. auch für Bank-und sonstige Kreditfinanzierungen - Wegfall des Verfahrenszinssatzes bei behafteten Krediten, aber Vergütung im Schadensfall auf den vertraglich vereinbarten Zinssatz, maximal aber 3% limitiert.
13 Übernahme von Haftungen Ziel für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft Hilfestellung bei Besicherungsproblemenin der Projektfinanzierung Garantiequoten 80% bei geförderten Krediten 80% bei Bankfinanzierung Konditionen EUR 100 Tsd. bis EUR 4,0 Mio. (ausgenommen Jungunternehmer, ERP-Kleinkredit und Naturkatastrophen) Laufzeit bis 20 Jahre Kosten: 1% einmalig 0,8% laufend
14 Die wichtigsten Neuerungen 2014plus Neue Förderqualität bei Zuschüssen - Zuschuss bei Einhaltung von klar definierten Förderschwerpunkten - Bei Erfüllung (75% der GIK entsprechend den Förderschwerpunkten) generell 5% Barzuschuss (keine 2,5%-Kompromisse mehr) - Bei Nichterfüllung keine Förderung
15 Schwerpunktthemen Die Schwerpunktthemen sind orientiert an den Kernbedürfnissen der Tourismusbranche: - Betriebsgrößenoptimierung - investive Maßnahmen zur Saisonverlängerung und zur Neupositionierung - betriebliche und überbetriebliche Infrastruktur - Einrichtungen für Mitarbeiter - Barrierefreiheit - Energie- und Ressourceneffizienz - Übernehmerinitiative
16 TOP-Impuls-Kredit Durch teilweise Umwidmung der z.g. ÖHT begebenen Bundeshaftungen entstehen aus Refinanzierungen insbesondere durch die Europäische Investitionsbank (EIB) neue Finanzierungsmöglichkeiten über rd. EUR 38 Mio. jährlich. Anwendung: Finanzierungen von Projekten mit GIK zwischen EUR 700 Tsd. und EUR 1,0 Mio. Konditionen: Laufzeit 10 Jahre, Verzinsung noch offen, aber maximal 1,2% p.a. Kombination mit Bundeshaftung
17 Investitionsförderungen TOP-Tourismus-Kredite - GIK ab EUR 1,0 Mio. bis rd. EUR 8,3 Mio. - max. Kredithöhe 60% der förderbaren GIK - Kredit bis EUR 5,0 Mio. - Zinsenzuschuss Bund 2% / 10 Jahre - Zinssatz bonitäts-und besicherungsabhängig etwa um Euribor-flat bis Euribor plus 60 BP - Haftung über 80% des Kredites sind möglich
18 Investitionsförderungen ERP-Kredite - über max. 60% der förderbaren Kosten - Zinssatz 0,5% (tilgungsfreie Zeit) / 1,5% (Tilgungsperioden) - Laufzeit: i.d.r Jahre - Haftung über 80% des Kredites möglich
19 Investitionsförderungen -Beispiel TOP-Tourismus-Kredite - Zubau einer Wellness-Anlage (Neuausrichtung) - GIK i.h.v. EUR 1,5 Mio. - max. Kredithöhe 60% der förderbaren GIK Kredit i.h.v. EUR 900 Tsd. - Zinsenzuschuss Bund 2% / 10 Jahre - Zinssatz bonitäts-und besicherungsabhängig etwa um Euribor-flat bis Euribor plus 60 BP - Haftung über 80% des Kredites möglich
20 TOP-Jungunternehmer Ziel Unterstützung der Gründung und Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen Die Schwellenwerte für Unternehmensgründer und Übernehmer mit Jungunternehmereigenschaft ( JU ) EUR (Untergrenze) bzw. EUR (Obergrenze) - künftig nur mehr materielle Kosten (Investitionen, Ablösen etc.) förderbar Barzuschuss Bund 7,5%, Land Tirol 7,5% 25%ige Eigenkapitalausstattung Fördervoraussetzung
21 TOP-Jungunternehmer Neue Qualität der Jungunternehmerförderung - Förderbereich GIK EUR bis EUR Zuschuss Bund 7,5% - Zuschuss Land Tirol 7,5% - Kombination mit Haftung möglich - Kombination mit ERP-Kleinkredit möglich - Über Schwellenwert EUR hinausgehende Investitionsteile werden gemäß Investitionsrichtlinie gefördert.
22 TOP-Jungunternehmer -Beispiel Neue Qualität der Jungunternehmerförderung - Übernahme des elterlichen Betriebes durch Jungunternehmerin - GIK i.h.v. EUR 690 Tsd. (Qualitätsverbesserung) - 15% Zuschuss Bund + Land für EUR 250 Tsd. - Über Schwellenwert EUR 250 Tsd. hinausgehende Investitionsteile werden gemäß Investitionsrichtlinie gefördert: 5% für EUR 440 Tsd. - Zuschuss gesamt: EUR 57 Tsd. - Kombination mit Haftung (80%) möglich
23 Übernehmerinitiative - ERP-Mittel weiterhin für die Übernehmerinitiative bevorzugt reserviert das Land übernimmt den Zinsendienst über 10 Jahre (auch wenn Zinsen steigen sollten) für Kreditbeträge bis zu EUR 1,0 Mio. (GIK max. also rd. EUR 1,7 Mio.) womit für jene Investitionen, die Übernehmer innerhalb von drei Jahren ab Betriebs-übernahme tätigen, zinsfreie Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen. - Haftung über 80% des Kredites als ergänzendes Förderinstrument
24 Neu: Innovationsförderung - Der Erfolg der durch Jury-Urteil prämierten Leuchtturm- Projekte auf Basis von regional tätigen Kooperationen ermutigt, auch auf einzelbetrieblicher Ebene innovative Projektideen in der Entwicklung zu unterstützen. Die Förderleistung des Bundes wird mit einer (geplanten) EU- Kofinanzierung in gleicher Höhe unterstützt. - Ziel ist die Entwicklung von innovativen Kooperations-und Einzelprojekten im ländlichen Raum (= Gemeinden mit weniger als Einwohnern).
25 Neu: Innovationsförderung - Förderung bis 50% der Entwicklungskosten von einzelbetrieblichen Innovationen bzw. bis 70% bei innovativen Kooperationsprojekten - Projektkosten Untergrenze EUR Projektkosten Obergrenze EUR maximaler Förderbetrag: De-minimis
26 TOP-Restrukturierung Ziel Unterstützung von KMUsin finanziellen Schwierigkeiten mit Hilfe von ideellen und finanziellen Maßnahmen
27 TOP-Restrukturierung Förderung von touristisch relevanten Unternehmen in Schwierigkeiten Eintrittskriterium Verfehlen der URG-Kennzahlen Landesbeteiligung ist Voraussetzung Fördermöglichkeiten Haftung bis max. EUR 4,0 Mio. und Zuschüsse berechnet von maximal EUR 2,0 Mio. / 10 Jahre / 2% Bund + 2% Land
28 Betriebsmittelfinanzierungen Mittel aus Österreichischer Exportfonds GmbH. Maximal verfügbar EUR 50 Mio. Konditionen b.a.w. / 1,25% p.a. Berechnung der möglichen Linie 5,75% des Auslandsumsatzes plus ein zusätzliches Zwölftel des jährlichen Auslandsumsatzes
29 Kontakt und Einreichung Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.h. Parkring 12A, 1011 Wien 01/ , Formulare zum Download unter: Tourismusbank-Blog:
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