ZUSÄTZLICHE TEILNAHMEBEDINGUNGEN ZU DEM TELEKOM STROM AFFILIATE PROGRAMM DER TELEKOM DEUTSCHLAND GMBH

Ähnliche Dokumente
Die folgende Vereinbarung zeigt die Bedingungen, die es bei der Teilnahme am Brille24.de- Partnerprogramm einzuhalten gilt, auf.

Bedingungen zur Teilnahme am norisbank Partnerprogramm auf Zanox oder Affili.net

Teilnahmebedingungen zum Partnerprogramm von PARADEAST.COM

Bedingungen zur Teilnahme am norisbank Partnerprogramm auf Zanox oder Affili.net

Teilnahmebedingungen für das otelo Partnerprogramm

Allgemeine Bedingungen für die Schaltung von Werbemitteln für im Rahmen des Contorion Partnerprogramms

Allgemeine Bedingungen für die Schaltung von Werbemitteln für im Rahmen des Gourmondo Partnerprogramms

Die Cookie-Laufzeit beträgt 30 Tage, wobei das Prinzip Last Cookie wins angewandt wird.

Teilnahmebedingungen des Partnerprogramms der C&A Online GmbH

Der Einsatz von sogenannten Forced Klicks (Klickzwangprinzip) ist ebenfalls untersagt.

1 Aufbau und Pflege der Partner-Website

1. Suchmaschinenwerbung - Paid Search Aktivität (PPC) / Suchmaschinenoptimierung

1&1 Internet AG. Besondere Teilnahmebedingungen für das 1&1 Partnerprogramm

Teilnahmebedingungen Partnerprogramm Found4You

Der iab.switzerland Code of Conducts (CoC) ist an die bereits existierenden Code of Conducts des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) angelehnt.

Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm von zooplus.de

Allgemeine Bedingungen für die Schaltung von Werbemitteln für im Rahmen des Zalando Partnerprogramms

Teilnahmebedingungen des Partnerprogrammes von adidasspecialtysports.de

Einbindung Ihrer Rechtstexte in ebay

Der iab.switzerland Code of Conducts (CoC) ist an die bereits existierenden Code of Conducts des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) angelehnt.

1 Aufbau und Pflege der Partner-Website

1. Suchmaschinenwerbung - Paid Search Aktivität (PPC) / Suchmaschinenoptimierung

Wein & Vinos GmbH Partnerprogramm Teilnahmebedingungen für Publisher & Partner

Allgemeine Bedingungen für die Schaltung von Werbemitteln für im Rahmen des Kolibrishop Partnerprogramms

Anmeldung zu unserem Affiliate-Programm bei Affilinet

Allgemeine Bedingungen für die Schaltung von Werbemitteln für im Rahmen des Dress-for-less Partnerprogramms

Der iab.switzerland Code of Conducts (CoC) ist an die bereits existierenden Code of Conducts des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) angelehnt.

Besondere Bedingungen zur Teilnahme am Partnerprogramm Bannerwerbung

TEILNAHMEBEDINGUNGEN für das ABOUT YOU Partnerprogramm auf

TRUE POST VIEW TRACKING USER GUIDE FÜR PUBLISHER

Gesetzliche Anforderungen an (Werbe-) s Übersicht über die Änderungen nach TMG RA Gerd M. Fuchs

Ergänzende Teilnahmebedingungen des OTTO Office-Affiliate-Programms

Für das Partnerprogramm von Travelscout24 gelten neben AGBs der Affiliate-Netzwerke folgende Bestimmungen/Einschränkungen:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES NECKERMANN.DE PARTNERPROGRAMMS

AGB Newsletter. (Stand: )

Allgemeine Teilnahmebedingungen für im Rahmen des Affiliate Partnerprogramms

Leitfaden für Publisher

Teilnahmebedingungen am Partnerprogramm und Bedingungen für die Schaltung von Werbemitteln für

Teilnahmebedingungen für das goneo-partnerprogramm

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schaltung von Werbemitteln für im Rahmen des Home24.ch Partnerprogramms bei Affilinet

Teilnahmebedingungen des Partnerprogramms der redcoon GmbH Stand:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Marketing im Internet

In 9 Schritten zu Ihrem Partnerprogramm bei ADCELL

Allgemeine Geschäftsbedingungen

SOMMERSCHOOL 2012 Internet Marketing. conversionmedia Robert Klimossek

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ergänzende Teilnahmebedingungen für das Käuferportal Partnerprogramm

Teilnahmebedingungen für das Affiliateprogramm von healthfood24.com

Gambio GX Adminbereich

Das Partnerprogramm von Libri.de. Verdienen Sie Geld mit Ihrer Homepage!

Zusätzliche Teilnahmebedingungen der Bank of Scotland

Teilnahmebedingungen SHT Haustechnik Fotocontest Facebook

Willkommen beim Expedia TradeDoubler Affiliate Programm!

Affiliate Marketing mit ADCELL

Zukunft Online. Der Roto Leitfaden für Ihren Auftritt im Web

Aktuelle Rechtsfragen des Online-Marketings

LEITFADEN FÜR PUBLISHER

PUBLISHER LEITFADEN. Informationen zum Partnerprogramm von DefShop und wertvolle Tipps zur Steigerung Ihrer Umsätze

Warum teilnehmen? Wie werde ich Mitglied? Banner und Links. Über Skyscanner

Betreiber von Rückvergütungssystemen mit einer monatlichen oder jährlichen Gebühr können nicht am Toys R Us Affiliate-Programm teilnehmen.

Das Partnerprogramm von Libri.de Verdienen Sie Geld mit Ihrer Homepage! Bücher Musik Filme Downloads

Publisher Leitfaden YOUTAILOR

21run.com Partnerprogramm AGBs

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin

Das Webangebot von emf-institut.org unterliegt dem geltenden Urheberrecht.

Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: )

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich

Kontakt: Müggenburg & Maiß GmbH. An der Autobahn Oyten. Geschäftsführer: Mario Müggenburg

Affiliate-Marketing jenseits klassischer Display Werbung

Anmeldung zu unserem Affiliate-Programm bei Zanox

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für das affilinet Partnerprogramm der Beko Käuferportal GmbH

Bedingungen für die Nutzung der bruno banani Cloud

Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).

Teilnahmebedingungen zum Ideenwettbewerb Nachwuchsgewinnung für das sicherheitsrelevante Ehrenamt in Feuerwehren und freiwilligen Hilfsorganisationen

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

Do s and Don ts beim Online-Marketing aus rechtlicher Sicht

SecureSign Hinzufügen und Einrichten eines weiteren mobilen Gerätes (Smartphone/Tablet)

Anmeldung als Affiliate bei Affilinet

Free League Script Version 5 STABLE

Nutzungsbedingungen für das Miele Lieferantenportal

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel FREDERICO KWS

SecureSign Einrichten eines mobilen Gerätes

Sind Affiliates von Partnerprogrammen Handelsvertreter?

Datenschutzerklärung / Haftungshinweis / Disclaimer:

Teilnahmebedingungen (einschließlich datenschutzrechtlicher Einwilligung) für die Aktion Colgate Plax-Gewinnspiel

Affiliate-Marketing: Online-Kooperationen effektiv nutzen ( Plenty-Webinar, Teil 2v2)

Teilnahmeberechtigt sind nur Nutzer, die voll geschäftsfähig sind oder mit Zustimmung Ihrer gesetzlichen Vertretungsberechtigten handeln.

nachtfilter Community

Impressum und Kontaktdaten

Die Speicherung personenbezogener Daten kann durch den Kunden/Bewerber jederzeit widerrufen werden. Es erfolgt dann deren Löschung.

1.3 Diese Publisher AGB gelten für das von TKE bereitgestellte Netzwerk und sämtliche hierzu zwischen TKE und dem Publisher geschlossenen Verträge.

Haftungsausschluss (Disclaimer)

MARKETING CLUB ROSTOCK e.v.

Transkript:

ZUSÄTZLICHE TEILNAHMEBEDINGUNGEN ZU DEM TELEKOM STROM AFFILIATE PROGRAMM DER TELEKOM DEUTSCHLAND GMBH 1. Besondere Teilnahmevoraussetzungen für Publisher 1.1 Der Publisher muss seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Deutschland haben. 1.2 Der Publisher darf nicht Mitarbeiter der Deutschen Telekom AG oder eines Tochterunternehmens sein. 2. Unzulässige Vermarktungsformen Zusätzlich bzw. klarstellend zu Teilnahmebedingungen des Affiliate- Netzwerkes gelten folgende Pflichten des Publishers: 2.1. Dem Publisher sind folgende direkte oder indirekte Vermarktungsformen bzw. Werbetätigkeiten ausdrücklich untersagt: Werbung oder Beratung per Telefon/Telefax/SMS, unabhängig davon, ob eine Einwilligung des Kunden vorliegt oder nicht. Werbung oder Beratung per E-Mail ohne das die rechtsgültige Einwilligung des Empfängers vorliegt. Haustürgeschäfte im Sinne des 312b BGB. Werbung bzw. Einbindung der Werbemittel auf nicht zugelassenen Webseiten/Werbeflächen. Einrichtung sogenannter Klickfarmen, Click-Spamming oder DDos- Attacken. Setzen eines Cookies ohne bewussten Klick des Users auf ein Telekom Werbemittel, sogenanntes Cookie-Dropping/Cookie-Spamming. Werbung mittels Postview-Tracking.

Werbung über Paid4/Click-Forced Seiten oder sonstige Klick-Zwang Systeme. Werbung über Adware und Adware-Netzwerke, Browser-Plugins, Toolbars. Werbung über Software/Verfahren, welche User, die sich bereits auf einer Webseite der Telekom befinden, zu einer Publisher Webseite wegleitet bzw. einen Cookie setzt. Öffnen des Telekom Strom Wechselportals oder der Landingpage in iframe, Pop-up, Pop-under oder Layer. Gestaltung eigener Telekom Werbung/Werbemittel oder die Veränderung der bereitgestellten Werbemittel oder der HTML-/Script-/Tracking Codes oder die Erstellung eigener Deeplinks. Eigenes Hosten bzw. Speichern der Werbemittel. Einsatz von Browser/Device/Canvas Fingerprint-Tracking Verfahren bzw. jedwede Tracking-Technologie, bei welchen der Nutzer, anders als bei herkömmlichen Cookies, nicht beeinflussen kann, dass seine Aktivitäten nachverfolgt werden. Werbung/Vermarktung über Rückvergütungs-, Virtual Currency-, Incentivierungssysteme oder Provisionssharingmodelle. Werbung/Vermarktung über ebay oder anderen Verkaufs- und Aktionsplattformen. Werbung/Vermarktung über Sub-Publisher/Subpartner/eigenes Partnerprogramm. Werbung/Vermarktung mit oder im Umfeld zur Bestellung trotz negativer Bonität bzw. ohne Bonitätsprüfung.

Werbung/Vermarktung auf Streaming- oder Download-Portalen, welche gegen das Urheberrecht verstoßen bzw. auf Webseiten die dorthin verlinken. Werbung/Vermarktung auf Gutschein- oder Cashback-Portalen. Buchung von Aufträgen von Dritten oder die Nutzung der Werbemittel bzw. des Telekom Strom Wechselportals zur Auftragserfassung, ohne das die User im Wege von regulären und zulässigen Online-Marketingmaßnahmen der jeweiligen Publisher Webseite zugeführt wurden. 2.2 Es ist dem Publisher untersagt, vergütungspflichtige Geschäfte unter Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung zu generieren. 3. Sonstige Anforderungen an die Werbeflächen und Werbetätigkeiten 3.1 Gleich welcher Werbeflächen und Werbetätigkeiten sich der Publisher bedient, ist zu gewährleisten, dass diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, keine Darstellung von Gewalt, sexuell anzüglichen Abbildungen sowie diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung und/oder Alter im Umfeld der Werbung erfolgt oder Verlinkungen zu anderen Webseiten mit solchen Inhalten herstellt. 3.2 Sofern der Publisher Werbung auf Webseiten einbindet, gilt ergänzend Folgendes: Die Reservierung und/oder Nutzung von Domains unter Verwendung von Zeichenfolgen, die von der Deutschen Telekom AG geschützte Marken

und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten, ist untersagt. Die Website muss über eine vollständige leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Anbieterkennung (Impressum) verfügen. Der Publisher verwendet ausschließlich die bereitgestellten Werbemittel und Trackingcodes. Die Webseite ist aktuell, enthält relevanten Inhalt und ist frei von Viren, Adware, Spyware, Trojanischen Pferden oder anderen ähnlichen Skripten/Programmen, die geeignet sind Daten oder Systeme zu schädigen, abzufangen, zu verändern oder zu löschen. Ein Link, welcher zu einer Webseite der Telekom führt, muss für den User als solcher klar erkennbar sein. Die Einbindung der Werbemittel und/oder Links darf für den User nicht irreführend sein. Die Webseite oder einzelne Seiten dieser dürfen nicht so gestaltet sein, dass eine Verwechslungsgefahr mit den Webseiten der Telekom besteht. 3.3 Sofern der Publisher Search Enging Advertising/Keyword-Advertising für seine eigene Webseite einsetzt, gilt ergänzend Folgendes: Es dürfen keine Keywords unter Verwendung von Zeichenfolgen geschaltet werden, die von der Deutschen Telekom AG geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten. Die Anzeigentexte dürfen keine Marken und/oder Produktbezeichungen inklusive möglicher Falschschreibweisen der Deutschen Telekom AG enthalten.

Die Display-URL darf keine Zeichenfolgen enthalten, die von der Deutschen Telekom AG geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten. Direkte Verlinkungen auf den Telekom Strom Wechselportal oder einer Landingpage der Telekom sind nicht gestattet. 3.4 Sofern der Publisher E-Mail-Werbung einsetzt, gilt ergänzend Folgendes: Der Publisher darf die Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung seiner E-Mails nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender der E-Mail sei die Telekom Deutschland oder die Deutsche Telekom AG. Jede E-Mail-Werbung ist vor Versand von der Telekom Deutschland schriftlich freizugeben. 3.5 Der Publisher ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen für die Telekom Deutschland / Deutsche Telekom AG abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein. 3.6 Sofern der Publisher die Produktdatenliste einsetzt, gilt ergänzend Folgendes: Der Publisher muss sicherstellen, dass auf seiner Seite neben den Preisangaben, auch die jeweiligen Rechtstexte mit ausgegeben/dargestellt und immer die aktuelle Produktdatenliste genutzt wird. Eine Verwendung der Produktdaten ohne Rechtstexte ist nicht zulässig. Eine Google Shopping Listung ist nicht gestattet. 4. Vertragsstrafe

Für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes des Publishers gegen eine der Bestimmungen der Ziffer 2 dieser Zusätzlichen Teilnahmebedingungen verpflichtet er sich, einen Betrag in Höhe eines Monatsumsatzes des Publishers, errechnet nach dem Durchschnitt der Umsätze des Publishers bei dem Affiliate-Netzwerk der letzten drei Monate, mindestens jedoch 2.500,- EUR, höchstens jedoch 10.000,- EUR an das Affiliate-Netzwerk zu zahlen. Weitere Ansprüche bleiben ausdrücklich unberührt. 5. Freistellungsanspruch Der Publisher verpflichtet sich, das Affiliate-Netzwerk von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich der Deutschen Telekom AG) freizustellen, die deswegen geltend gemacht werden, weil der Publisher die Pflichten nach Ziffer 2 dieser Zusätzlichen Teilnahmebedingungen verletzt hat. Darüber hinaus wird der Publisher das Affiliate- Netzwerk die Kosten ersetzen, die wegen der Inanspruchnahme durch Dritte in diesem Zusammenhang entstehen. 6. Vergütung Der Publisher verliert den Anspruch auf Provisionen, die unter Verstoß gegen die Pflichten nach Ziffer 2 und/oder Ziffer 3 dieser zusätzlichen Teilnahmebedingungen entstanden sind. Bereits ausgezahlte Provisionen nach Satz 1 hat der Publisher unverzüglich an das Affiliate-Netzwerk bzw. an die Telekom zu erstatten. Auch eine Verrechnung mit noch nicht ausgezahlten Provisionen ist möglich. 7. Information zu Tracking

Klick Cookies der Telekom haben eine Gültigkeit von 30 Tagen und gelten nur für das Wechselportal der Telekom unter www.telekom-strom.de. Es gilt die last cookie wins -Regel. 8. Änderungen der zusätzlichen Teilnahmebedingungen Telekom Deutschland ist berechtigt, diese zusätzlichen Teilnahmebedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Telekom Deutschland für die Publisher zumutbar ist. Die Änderungen werden den Publishern schriftlich, in der Regel per E- Mail, mitgeteilt. Bei Änderungen der zusätzlichen Teilnahmebedingungen ist der Publisher berechtigt, seine Teilnahme am Affiliate-Programm der Telekom Deutschland zu beenden. Beendigt der Publisher seine Programmteilnahme bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen nicht, werden die Änderungen ab dem mitgeteilten Änderungszeitpunkt Vertragsbestandteil. Telekom Deutschland wird den Publisher auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.