Rilke-Realschule Tapachstr. 60 70437 Stuttgart Schul und Hausordnung T O L E R A N T H Ö F L I C H E H R L I C H P Ü N K T L I C H G E R E C H T R espekt voreinander I dentifikation mit der Schule L eistungswillen K ritikfähigkeit E insatzbereitschaft
Vorwort: Höflichkeit und gegenseitige Rücksichtnahme sind die Grundlagen für ein gutes Zusammenleben. Damit wir uns alle in der Schule wohl fühlen und gut zusammenarbeiten, musst auch du höflich und rücksichtsvoll sein und dich an bestimmte Regeln halten. Allgemeine Regeln: Alle an der Rilke-Realschule Beschäftigten können dir Anweisungen erteilen. Diesen ist Folge zu leisten. Alles, was dir von der Schule zur Verfügung steht (Material und Möbel, Räume und Außenanlagen), darfst du weder verschmutzen noch beschädigen. Während der Unterrichtszeit musst du dich im Schulhaus ruhig verhalten. Wirf den Müll in die Abfallbehälter! Bis zu deinem Unterrichtsende darfst du das Schulgelände ohne Erlaubnis eines Lehrers nicht verlassen. An der Rilke sprechen wir Deutsch miteinander. Schulfremde Personen dürfen sich auf unserem Schulgelände nicht aufhalten.
Mitgebrachte elektronische Geräte musst du bei Betreten des Schulgeländes ausschalten und in die Schultasche wegpacken. Also darfst du sie auch in den Pausen nicht benutzen. Du sollst dich angemessen kleiden. Rauchen und Kaugummikauen sind auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt. Gefährliche Spiele, das Rennen in den Fluren und das Schneeballwerfen sind wegen der Verletzungsgefahr verboten. Es ist dir strengstens verboten, gefährliche Gegenstände in die Schule mitzubringen. Um Unfälle zu vermeiden, darfst du weder auf Fensterbänken noch auf Treppengeländern sitzen. Aus Sicherheitsgründen darfst du auf dem Schulgelände nicht Rad, Roller oder ähnliches fahren. Um Gefährdungen zu vermeiden, fahren alle Fahrzeuge im Schritttempo auf dem Parkplatz. Schüler sollen den Gehweg benutzen.
Vor den Unterrichtsstunden: Ab 7.30 Uhr übernehmen die Lehrer die Aufsicht. Du darfst erst fünf Minuten vor deinem Unterrichtsbeginn zum Klassenzimmer gehen. Das gilt auch für das Atrium. Beim Klingeln zum Unterrichtsbeginn gehst du auf deinen Platz und legst deine Arbeitsmaterialien bereit. Turnhallen, Schwimmbäder und alle Fachräume darfst du nur betreten, wenn der Fachlehrer dabei ist. Wenn nach fünf Minuten kein Fachlehrer erscheint, müssen die Klassensprecher im Sekretariat nachfragen. Während des Unterrichts: Modische Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt. Auf den Gängen herrscht Ruhe. Fünf-Minuten-Pausen: Die kleinen Pausen dienen dem Wechsel der Unterrichtsräume und der Vorbereitung auf die nächste Stunde. Musst du auf die Toilette, dann gehe jetzt. Für Einkäufe hast du also keine Zeit.
Große Pause In der großen Pause musst du das Schulgebäude verlassen, die Lehrer schließen die Räume ab. Du kannst dich auf dem ganzen Pausengelände aufhalten. Das Pausengelände endet oben an der Haupttreppe. Der Weg zu den Sportplätzen gehört nicht zum Pausenhof. Aus Sicherheitsgründen darfst du in der großen Pause nicht Fußball spielen. Zur Toilette kannst du am Ende der großen Pause ab 10.25 Uhr Unterrichtsende: Denke nach Unterrichtsende daran, deinen Platz ordentlich und sauber zu hinterlassen. Der Ordnungsdienst schließt die Fenster, kehrt das Zimmer und wischt die Tafel sauber. Das Schulgelände muss jetzt verlassen werden. Alle Schüler gehen auf dem direkten Weg nach Hause. Nachmittagsunterricht / Mittagspause Wenn du in der Mittagspause nicht nach Hause gehen kannst, hältst du dich in den zugewiesenen Räumen oder im Hof auf. Wenn du zu einer Ganztagesklasse angemeldet bist, darfst du in der Mittagspause das Schulgelände nicht verlassen.
Schulbesuch und Unterrichtsbefreiung: Wenn du krank bist, melden deine Eltern dies sofort der Schule, aber spätestens am zweiten Fehltag muss eine Entschuldigung vorliegen (schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch). Bei einer telefonischen oder elektronischen Benachrichtigung muss die schriftliche Entschuldigung spätestens innerhalb der nächsten drei Unterrichtstage nachgereicht werden. Ärztliche Bescheinigungen ersetzen keine Entschuldigungen. Bei unentschuldigtem Fehlen werden Leistungsfeststellungen mit 6 benotet. Versäumten Unterricht musst du nacharbeiten. Wenn du am Sportunterricht nicht aktiv teilnehmen kannst, bist du trotzdem anwesend und legst eine Entschuldigung vor. Anträge auf Beurlaubungen bis zu zwei Tagen musst du vorher rechtzeitig schriftlich beim Klassenlehrer einreichen. Dies gilt auch für stundenweise Beurlaubungen (z.b. Arztbesuche). Beurlaubungen für einen längeren Zeitraum muss der Schulleiter genehmigen. Eine Beurlaubung vor oder nach den Ferien ist eine absolute Ausnahme, die immer der Schulleiter genehmigen muss.
Jedes Zusammenleben und Arbeiten braucht bestimmte Regeln. Um das Zusammenleben in unserer Schule zu ermöglichen, haben wir folgende Regeln aufgestellt. Disziplinarrichtlinien Grundlage der Disziplinarrichtlinien ist der 90 des Schulgesetzes von Baden-Württemberg "Erziehungsund Ordnungsmaßnahmen". Wenn mein Verhalten nicht den Regeln des Zusammenlebens und Zusammenarbeitens entspricht, muss ich mit folgenden Maßnahmen rechnen, z. B. Ermahnung, Strafarbeit, Bemerkung, Nachsitzen (bis zu 2 Stunden durch den Klassen oder Fachlehrer, bis zu 4 Stunden durch die Schulleitung), Eintrag, Behandlung des Verhaltens in der Klassenkonferenz. Pädagogische Maßnahmen, wie z.b. Ermahnungen oder / und zusätzliche Arbeiten, können auch im Tagebuch als Bemerkung festgehalten werden. Beispiele: Störungen des Unterrichts Zuspätkommen ohne zwingenden Grund Vergessen von Hausaufgaben, Arbeitsmitteln und Unterschriften respektlose Bemerkungen unangemessener Umgangston
Grobes Fehlverhalten wird im Tagebuch als Eintrag festgehalten. Die Erziehungsberechtigten werden benachrichtigt. Ein Eintrag ist in der Regel mit Nachsitzen verbunden. Beispiele: wiederholtes Stören des Unterrichts mehrmaliges Zuspätkommen ohne zwingenden Grund wiederholte Unzuverlässigkeit Lügen und Betrügen aggressives Verhalten gegenüber Lehrern und Mitschülern unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes Rauchen auf dem Schulgelände Missbrauch elektronischer Geräte wie z. B. Handy, Computer u. ä.
Erziehungs und Ordnungsmaßnahmen durch die Schulleitung mit Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten: Nachsitzen bis zu 4 Stunden Überweisung in eine Parallelklasse derselben Klassenstufe innerhalb der Schule Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht Androhung des Ausschlusses aus der Schule Ausschluss aus der Schule Beispiele: Häufung bereits genannter Verfehlungen oder mehrere Einträge absichtliche Sachbeschädigung Mobbing Tätlichkeiten gegenüber anderen, dazu gehört auch die Androhung von Tätlich keiten / Gewalt, um sich aufzuspielen, um Mitschüler einzuschüchtern oder gefügig zu machen Mitbringen und Benutzen gefährlicher Gegenstände und Materialien Diebstahl Schulschwänzen Stuttgart, im Februar 2014 Gesamtlehrerkonferenz Schulkonferenz