19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Einzelmitglieder, Organisationen und Dienstleister

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Transkript:

19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis für Einzelmitglieder, Organisationen und Dienstleister - Übersicht, betr. Organisationen und Dienstleister Entwurf Ethik-Ausschuss, Stand 7.3.2013 - Ursprüngliche Fassung Angepasste Regeln für Organisationen Angepasste Regeln für Dienstleister Präambel Solidarität ist ein wesentliches Element menschlichen Zusammenlebens im Streben nach einer besseren Zukunft. Sie ist das Fundament einer dynamischen Bürgergesellschaft, die von der Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen ausgeht. Eine solidarische Gesellschaft verwirklicht sich vor allem dadurch, dass Personen und Körperschaften gemeinwohlbezogene Anliegen freiwillig unterstützen. Fundraiserinnen und Fundraiser sehen sich als Mittler zwischen Unterstützung Suchenden und Unterstützern sowie als Treuhänder der berechtigten Interessen beider Seiten. Diese Aufgabe und die besondere Vertrauenssituation im Fundraising macht eine gute, ethische Fundraising-Praxis unabdingbar. Der Deutsche Fundraising Verband möchte Präambel Solidarität ist ein wesentliches Element menschlichen Zusammenlebens im Streben nach einer besseren Zukunft. Sie ist das Fundament einer dynamischen Bürgergesellschaft, die von der Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen ausgeht. Eine solidarische Gesellschaft verwirklicht sich vor allem dadurch, dass Personen, Institutionen und Organisationen gemeinwohlbezogene Anliegen freiwillig unterstützen. Dem Gemeinwohl verpflichtete Institutionen und Organisationen sehen sich als Mittler zwischen Unterstützung Suchenden und Unterstützern sowie als Treuhänder der berechtigten Interessen beider Seiten. Sie verpflichten sich zu Präambel Solidarität ist ein wesentliches Element menschlichen Zusammenlebens im Streben nach einer besseren Zukunft. Sie ist das Fundament einer dynamischen Bürgergesellschaft, die von der Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen ausgeht. Eine solidarische Gesellschaft verwirklicht sich vor allem dadurch, dass Personen, Institutionen und Organisationen gemeinwohlbezogene Anliegen freiwillig unterstützen. Sie werden dabei nach Bedarf unterstützt durch Dienstleister aller Art. Die Dienstleister verpflichten sich im Rahmen dieser Zusammenarbeit zu ethischem Handeln. Die besondere Vertrauenssituation im Stand: 07. März 2013 1

diese Vertrauensgrundlage mit seinen Grundregeln für ein gutes, ethisches Fundraising, zu deren Einhaltung sich alle Mitglieder verpflichten, stärken helfen um einer lebendigeren, weil nachhaltig solidarischen Bürgergesellschaft und einer Festigung des Ansehens des Berufsstands willen. ethischem Handeln. Diese Aufgabe und die besondere Vertrauenssituation im Fundraising machen eine gute, ethische Fundraising- Praxis unabdingbar. Der Deutsche Fundraising Verband möchte diese Vertrauensgrundlage mit seinen Grundregeln für ein gutes, ethisches Fundraising stärken. Dazu gehört die Einhaltung seiner Charta der Spenderrechte. Fundraising macht eine gute, ethische Fundraising-Praxis unabdingbar. Der Deutsche Fundraising Verband möchte diese Vertrauensgrundlage mit seinen Grundregeln für ein gutes, ethisches Fundraising stärken. Dazu gehört die Einhaltung seiner Charta der Spenderrechte. 1. Würde Wir achten die Würde und den Schutz menschlichen Lebens als Grundlage unseres Handelns. 1. Würde Wir achten die Würde und den Schutz menschlichen Lebens als Grundlage unseres Handelns. 1. Würde Wir achten die Würde und den Schutz menschlichen Lebens als Grundlage unseres Handelns. 2. Gesetz Wir handeln nach den Buchstaben des geltenden Rechts. 2. Gesetz Wir handeln nach den Buchstaben des geltenden Rechts. 2. Gesetz Wir handeln nach den Buchstaben des geltenden Rechts. Stand: 07. März 2013 2

3. Solidarität Wir stärken durch unser Vorbild und eigenes Geben den Einsatz für Philanthropie, Solidarität und gegenseitiges Helfen in der Gesellschaft. 3. Gemeinwohl Wir stärken durch unser Vorbild und eigenes Handeln den Einsatz für Philanthropie, Solidarität und damit für das Gemeinwohl. 3. Gemeinwohl Durch unser eigenes Handeln und insbesondere im Rahmen unseres Handelns für gemeinwohlorientierte Auftraggeber setzen wir uns aktiv für Philanthropie, Solidarität und damit das Gemeinwohl ein. 4. Berufsstand Wir halten diese und die von unserem Verband anerkannten internationalen ethischen Grundregeln, sowie die Regeln verwandter Berufsgruppen ein. 4. Verpflichtung zu ethischem Handeln Wir als gemeinwohlorientierte Organisation verpflichten uns zur Einhaltung dieser ethischen Standards und schaffen den entsprechenden Rahmen für unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. 4. Verpflichtung zu ethischem Handeln Wir verpflichten uns zur Einhaltung dieser ethischen Standards und schaffen den entsprechenden Rahmen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 5. Integrität Wir üben unsere Tätigkeit integer, wahrhaftig und ehrlich aus. Es gibt keinen Zweck, der die Mittelbeschaffung mit unlauteren Methoden, wie sie in diesen Grundregeln dargestellt sind, rechtfertigt. 5. Integrität Wir üben unsere Tätigkeit integer, wahrhaftig und ehrlich aus. Es gibt keinen Zweck, der die Mittelbeschaffung mit unlauteren Methoden rechtfertigt. 5. Integrität Wir üben unsere Tätigkeit integer, wahrhaftig und ehrlich aus. Es gibt keinen Zweck, der die Mittelbeschaffung für Auftraggeber mit unlauteren Methoden rechtfertigt. Wir beraten die Auftraggeber in diesem Sinne. Stand: 07. März 2013 3

6. Transparenz Wir treten ein für Transparenz in unserem Wirken und sind jederzeit zur Rechenschaft über unser berufliches Tun bereit. Dazu gehört eine wahre, schnellst mögliche, sachgerechte und umfassende Information über unsere Arbeit und ihre Ziele, ebenso wie eine vollständige und nachvollziehbare Rechnungslegung. 6. Transparenz Wir verpflichten uns zu wahrhaften, zeitnahen, sachgerechten und umfassenden Informationen über die Ziele und die Arbeit der Organisation, die verantwortlichen Personen sowie zur Transparenz bei der Rechnungslegung. Diese muss vollständig und nachvollziehbar sein. Wir veröffentlichen dazu Jahresberichte, die u. a. die Werbeund Verwaltungskosten in getrennter Form und die Vergütung der Leitungsorgane dokumentieren. 6. Transparenz Wir verpflichten uns gegenüber unseren Auftraggebern zu wahrhaften, zeitnahen, sachgerechten und umfassenden Informationen über die Strukturen und die unsere Zusammenarbeit mit den Auftraggebern betreffenden Tätigkeiten sowie die verantwortlichen Personen. 7. Fairness Wir unterlassen jedes beleidigende oder anderweitig herabsetzende Verhalten, insbesondere in der Werbung. 7. Fairness Wir unterlassen mit Bezug auf Personen und andere Organisationen jedes unethische Verhalten, insbesondere in der Werbung. Als unethisch verstehen wir in erster Linie übermäßige Emotionalisierung, Irreführung, Beleidigung, Denunziation oder anderweitig herabsetzendes Verhalten gegenüber Dritten. 7. Fairness Wir unterlassen jedes, Kunden und andere Dienstleister herabsetzende Verhalten. Stand: 07. März 2013 4

8. Freie Entscheidung Wir respektieren uneingeschränkt die freie Wahl und Entscheidung Dritter, insbesondere potentieller und bestehender Unterstützer und Unterstützerinnen. Wir unterlassen jeden Druck und jeden Anschein eines Druckes auf ihre Entscheidungen. 8. Freie Entscheidung Wir respektieren uneingeschränkt die freie Wahl und Entscheidung Dritter, insbesondere potentieller und bestehender Unterstützer und Unterstützerinnen. Wir unterlassen jeden unangemessenen Druck auf ihre Entscheidungen. 8. Dienstleistungen Wir verzichten auf bedrängende Emotionalisierung, Irreführung, Beleidigung, Denunziation oder anderweitig herabsetzendes Verhalten gegenüber Dritten. 9. Privatsphäre Wir respektieren die persönlichen Wünsche und Vorgaben von potenziellen und bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern zum Schutz der Privatsphäre und zum Umgang miteinander. 9. Privatsphäre Wir respektieren die persönlichen Wünsche und Vorgaben von potenziellen und bestehenden Unterstützern und Unterstützerinnen zum Schutz ihrer Privatsphäre. 9. Privatsphäre Wir respektieren unabhängig von der Verantwortung der Auftraggeber die persönlichen Wünsche und Vorgaben von potenziellen und bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern der Auftraggeber. 10. Datenschutz Wir geben uns anvertraute Informationen oder Daten ohne Einverständnis der Betroffenen nicht an Dritte weiter. 10. Datenschutz Wir legen besonderen Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. 10. Datenschutz Wir legen besonderen Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Stand: 07. März 2013 5

11. Verwendung Wir setzen uns ein für die ordnungsgemäße, effiziente und effektive Verwendung der im Rahmen unserer Tätigkeit eingeworbenen Mittel. 11. Mittelverwendung Wir verpflichten uns zu einer effektiven und effizienten Mittelverwendung und zur Erfassung und Kontrolle der Wirkungen der eingesetzten Mittel. 12. Weiterbildung Wir sichern und verbessern die Qualität unserer Arbeit, indem wir unsere professionellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen erweitern. 12. Weiterbildung Wir sichern und verbessern die Qualität unserer Arbeit, indem wir unseren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die Möglichkeit geben, ihre professionellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen aufzubauen bzw. zu erweitern. 11. Weiterbildung Wir sichern und verbessern die Qualität unserer Arbeit, indem wir allen unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die Möglichkeit geben, ihre professionellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen aufzubauen bzw. zu erweitern. 13. Austausch Wir suchen den offenen und vertrauensvollen fachlichen Austausch untereinander auch über den nationalen Rahmen hinaus. 13. Austausch Wir pflegen den offenen und vertrauensvollen fachlichen Austausch unserer eigenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit denen anderer Organisationen auch über den nationalen Rahmen hinaus. 12. Austausch Wir suchen den offenen und vertrauensvollen fachlichen Austausch untereinander auch über den nationalen Rahmen hinaus. Stand: 07. März 2013 6

14. Vergütung Wir treten ein für eine leistungsgerechte Vergütung aller entgeltlich im Fundraising Tätigen und die transparente Handhabung von Vergütungsmodellen. Eine Vergütung überwiegend prozentual ohne Begrenzung zum Spendenerfolg und zu akquirierten Zuwendungen lehnen wir ab. 14. Vergütung Wir sorgen für eine leistungsgerechte, nicht diskriminierende Vergütung aller entgeltlich tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und die transparente Handhabung von Vergütungsmodellen. Eine Vergütung überwiegend prozentual ohne Begrenzung zum Spendenerfolg und zu akquirierten Zuwendungen praktizieren wir nicht. Dienstleister, die in unserem Namen auftreten, verpflichten wir, diese Regeln gegenüber ihren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ebenfalls einzuhalten. 13. Vergütung Wir verpflichten uns, unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen leistungsgerecht und nicht diskriminierend zu vergüten. Eine Vergütung überwiegend prozentual zum finanziellen Erfolg (Beiträge, Spenden, Wert von Patenschaften u. a.) des Auftraggebers und/oder ohne Begrenzung praktizieren wir nicht. 15. Selbstbestimmung Wir gehen keine Verpflichtungen gegenüber Fördernden, Dienstleistern oder Mitarbeitern ein, die unser Handeln in unangemessener Weise determinieren. 14. Selbstbestimmung Wir vermeiden es, Verpflichtungen einzugehen oder einzufordern, die unser Handeln oder das unserer Auftraggeber in unangemessener Weise determinieren. Stand: 07. März 2013 7

15. Befangenheit und Interessenkonflikte Wir nutzen keine Beziehung zu potentiellen und bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern für private und satzungsfremde Zwecke aus und wirken darauf hin, dass andere dies nicht tun. 16. Befangenheit und Interessenkonflikte Wir verpflichten alle für die Organisation handelnden Personen, ihre Beziehungen zu potentiellen und bestehenden Unterstützern und Unterstützerinnen nicht für private und satzungsfremde Zwecke auszunutzen. 15. Befangenheit und Interessenkonflikte Wir nutzen unsere Beziehungen zu den Unterstützern und Unterstützerinnen unserer Auftraggeber nicht für eigene Zwecke aus. 16. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung Wir werden zu keiner Zeit von irgendjemandem Vorteile für ein Tun oder Unterlassen fordern, uns versprechen lassen oder annehmen, wodurch Andere ungerechtfertigt bevorzugt oder benachteiligt werden. Ebenso wenig werden wir Anderen solche Vorteile versprechen oder gewähren. 17. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung Wir stellen sicher, dass unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu keiner Zeit von irgendjemandem Vorteile für ein Tun oder Unterlassen fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Wir stellen ebenso sicher, dass sie Anderen solche Vorteile nicht versprechen oder gewähren. 16. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung Wir stellen sicher, dass unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu keiner Zeit von irgendjemandem Vorteile für ein Tun oder Unterlassen fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Wir stellen ebenso sicher, dass unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Anderen solche Vorteile nicht versprechen oder gewähren. Stand: 07. März 2013 8

17. Ausübung Wir ermutigen alle Kolleginnen und Kollegen, sich diese Grundregeln professionellen Handelns zueigen zu machen und ihr Verhalten danach auszurichten. 18. Ausübung Wir verpflichten alle in unserem Namen Handelnden zur Einhaltung der Grundregeln für ethisches Handeln des Deutschen Fundraising Verbandes. 17. Ausübung Wir verpflichten alle in unserem Namen Handelnden zur Einhaltung der Grundregeln für ethisches Handeln des Deutschen Fundraising Verbandes. 18. Wirksamkeit gegenüber Dritten Wir machen diese Grundregeln auch für die in unserem Auftrag Tätigen verbindlich. 19. Wirksamkeit gegenüber Dritten Wir machen diese Grundregeln auch für die in unserem Namen Handelnden verbindlich. 18. Wirksamkeit gegenüber Dritten Wir machen diese Grundregeln auch für die von uns beauftragten und im Namen unseres Auftraggebers Handelnden verbindlich. 19. Schiedskommission Wer ein Verhalten eines Mitglieds des Deutschen Fundraising Verbandes als Verstoß gegen diese Grundregeln rügen möchte, kann sich an den Schiedskommission wenden, den der Verband auf Basis seiner Schiedsordnung zu diesem Zweck eingerichtet hat. 20. Schiedskommission Wenn wir das Verhalten eines Mitglieds des Deutschen Fundraising Verbandes als Verstoß gegen diese Grundregeln gerügt wissen möchten, können wir uns an die Schiedskommission wenden, die der Verband auf Basis seiner Schiedsordnung zu diesem Zweck eingerichtet hat. 19. Schiedskommission Wenn wir das Verhalten eines Mitglieds des Deutschen Fundraising Verbandes als Verstoß gegen diese Grundregeln gerügt wissen möchten, können wir uns an die Schiedskommission wenden, die der Verband auf Basis seiner Schiedsordnung zu diesem Zweck eingerichtet hat. Stand: 07. März 2013 9