Versicherung. Ärzteservice. Supplementum September 2013. Sonderklasse für Arzt und Familie. Foto: PeopleImages.com/Yuri Arcurs



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Transkript:

Versicherung Sonderklasse für Arzt und Familie Foto: PeopleImages.com/Yuri Arcurs Ärzteservice Supplementum September 2013

Ärztekrankenversicherung Maßgeschneiderte Sonderklasse Die neue Sonderklasse-Ärztekrankenversicherung der Ärzteservice Gesundheitsvorsorge GmbH stößt bei Ärzten und Versicherungsmaklern gleichermaßen auf großes Interesse. Ein Grund dafür ist sicherlich, dass das Angebot auf Basis einer IFES-Fokusgruppe geschnürt wurde und deshalb alles zu bieten hat, was Mediziner wirklich brauchen. Seit vergangenem Mai bietet die Ärzteservice Gesundheitsvorsorge GmbH eine Sonderklasse-Ärztekrankenversicherung an. Die zahlreichen Rückmeldungen haben uns gezeigt, dass unser Produkt sowohl bei Ärzten als auch Versicherungsmaklern auf großes Interesse gestoßen ist, so Michaela Spreitzhofer, Leiterin der Verwaltung der Ärzteservice Gruppe. Die Sonderklasse-Ärztekrankenversicherung ist eine private Krankenversicherung, die speziell auf die Bedürfnisse von Medizinern abgestimmt wurde. Abgestimmt auf Mediziner IFES-Fokusgruppe Wir sind Spezialisten auf dem Gebiet der Ärzteversicherung speziell für die Krankenversicherung lag es nahe, Ärzte zu befragen, die aus ihrem Arbeitsalltag genauestens wissen, welche Leistungen eine Sonderklasse-Ärztekrankenversicherung enthalten muss, so Gerhard Ulmer, Spre- Foto: PeopleImages.com/Yuri Arcurs

Vergleich Sonderklasse-Versicherungen für Ärzte Ärzteservice ÄK NÖ ÄK Wien ÄK Salzburg Gruppenversicherung Gesundheitsprüfung nicht erforderlich nicht erforderlich für Zusatztarife 1 nicht erforderlich Sonderklasse Einbettzimmer österreichweit Volle Kostendeckung bei stationärer Heilbehandlung in allen Vertragskrankenhäusern österreichweit Direktverrechnung in allen Vertragskrankenhäusern österreichweit Kostendeckung in allen Krankenhäusern weltweit Freie Wahl eines Vertragskrankenhauses Freie Arztwahl in den Privatkliniken Kostendeckung für zweite medizinische Meinung Kostendeckung für eine Begleitperson bei versicherten Kindern Krankenrücktransport/Bergekosten Kostenersatz für ambulante Operationen ja ja ja 2 ja optional 6 p.m. keine Kostendeckungsgarantie ja keine Kostendeckungsgarantie ja nein ja nein ja, bis 20 ja ja, bis 18 ja Selbstbehalt 300/ 600 4 kein SB 460 kein SB Monatliche Prämien für Kinder bis 19 20,13 26,30 23,40 3 24,87 für Beitrittsalter 25 57,97 67,98 64,34 61,87 für Beitrittsalter 30 64,39 75,38 73,21 71,01 für Beitrittsalter 35 73,20 87,05 82,51 84,12 für Beitrittsalter 40 84,76 104,01 95,42 99,95 für Beitrittsalter 45 100,37 126,06 113,70 117,67 Vergleich erstellt durch Ärzteservice Gesundheitsvorsorge GmbH (Irrtum & Druckfehler vorbehalten). Auf Basis öffentlich zugänglicher Tarifunterlagen erstellt. Quellen: Uniqa Versicherungen AG (Tarif ÄK Wien), ÄK NÖ, ÄK Salzburg 1) Die Gesundheitsfragen sind bei UNIQA auszufüllen, allerdings wird das Ergebnis der Überprüfung für Personen bis zum 60. Lebensjahr für die Dauer der Gruppenzugehörigkeit ausgesetzt. 2) Einbettzimmer auch für Wien, da QLY 9/2013 inkludiert. 3) 1. 20. Lebensjahr 4) bis 45 Jahre 300,, ab 45 Jahren 600, pro Kalenderjahr, unabhängig von den Leistungsfällen/Kalenderjahr

cher der Ärzteservice Gruppe. Laut Ulmer wurden die Ansprüche von Ärzten an eine Sonderklasse-Krankenversicherung vor der Tarifgestaltung durch eine IFES-Fokusgruppe ermittelt: Daraus haben wir ein Produkt entwickelt, das auf die besonderen Bedürfnisse von Ärzten in der Sonderklasse-Krankenversicherung abgestimmt ist. Sonderklasse-Einbettzimmer als Standard Die befragten Ärzte/Ärztinnen stimmten bei den grundlegenden Leistungen überein: Das Sonderklasse-Einbettzimmer wurde von den befragten Ärzten und Ärztinnen einstimmig als wichtigster Bestandteil einer privaten Krankenversicherung bezeichnet, so Ulmer. Wir haben deshalb das Einbettzimmer standardmäßig in unser Produkt aufgenommen, um Ruhe und Privatsphäre gewährleisten zu können, die nur in einem Einbettzimmer möglich sind. Österreich bzw. weltweite Deckung Die Österreich-Deckung übernimmt die Kosten in allen Vertragskrankenhäusern unabhängig vom Wohnsitz bzw. der zuständigen Ärztekammer. Im Falle des Falles müssen zusätzliche Kosten nicht bei der Wahl des für die notwendige Behandlung geeignetsten Krankenhauses berücksichtigt werden. Bei der Erweiterung um weltweite Deckung sind stationäre Krankenhausaufenthalte in allen Staaten der Welt gedeckt unabhängig davon, ob Ärzte entspannt mit der Familie Urlaub machen oder sich bei einer Tagung fortbilden. Sollte die Behandlung aufgrund des medizinischen Standards in Österreich nicht möglich sein, werden der medizinisch notwendige stationäre Aufenthalt im Ausland sowie die Transportkosten dorthin übernommen. Spreitzhofer: Ärzte und Ärztinnen bewerteten die Einholung einer zweiten ärztlichen Fachmeinung als grundlegenden Bestandteil einer Sonderklasse- Ärztekrankenversicherung. Second Opinion Die befragten Ärzte und Ärztinnen bewerteten die Einholung einer zweiten ärztlichen Fachmeinung als grundlegenden Bestandteil einer Sonderklasse-Ärztekrankenversicherung, berichtet Spreitzhofer. Besonders familienfreundlich Die Konditionen der Sonderklasse-Ärztekrankenversicherung gelten auch für Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder. Die Kosten einer Begleitperson werden bei Krankenhausaufenthalten von versicherten Kindern ebenfalls gedeckt. Kinder können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres im Tarif bleiben. Die Familie kann im Vertrag bleiben, auch wenn der Arzt in Pension geht solange er ordentliches Mitglied einer österreichischen Ärztekammer/Zahnärztekammer bleibt. Der Beitritt zum Gruppenvertrag ist unabhängig davon möglich, bei welcher österreichischen Ärztekammer der Arzt Mitglied ist. Ein späterer Wechsel der Ärztekammer, z.b. durch Praxisgründung oder Umzug, hätte ebenfalls keinen Einfluss auf den Vertrag. Die moderne Medizin kann auf vielfältige Behandlungsmöglichkeiten zugreifen. Das Leistungsspektrum der Sonderklasse-Ärztekrankenversicherung deckt daher auch hochtechnische Untersuchungen wie MR oder CT, alternativmedizinische Behandlungen beim Privatarzt (z.b. TCM, Akupunktur, Chiropraktik und Osteopathie) ebenso wie Physiotherapie und Psychotherapie. Einfacher Zugang Der Beitritt zu diesem Gruppenvertrag ist für alle Ärzte, die ordentliches Mitglied einer österreichischen Ärzte- bzw. Zahnärztekammer sind bis Eintrittsalter 50 möglich. Für den Abschluss der Sonderklasse-Ärztekrankenversicherung ist keine Gesundheitsprüfung notwendig. Ulmer: Aus der Befragung haben wir ein Produkt entwickelt, das auf die besonderen Bedürfnisse von Ärzten in der Sonderklasse-Krankenversicherung abgestimmt ist. Zahlreiche Vorteile Information Ärzte, die sich selbstständig informieren wollen, finden alle notwendigen Informationen zum Tarif und die Bedingungen unter www.aerzteservice.com. Selbstverständlich können Sie auch den Versicherungsmakler Ihres Vertrauens kontaktieren. Dieser wird Sie beraten und alle weiteren Schritte für Sie erledigen. < Ihre Vorteile auf einen Blick: keine Gesundheitsprüfung allgemeine Wartezeiten entfallen Wechsel der Kammerzugehörigkeit hat keinen Einfluss auf den Vertrag österreichweite Deckung inkludiert Familie bleibt im Vertrag, solange Arzt ordentliches Mitglied einer österreichischen Ärzte- oder Zahnärztekammer ist Familie bleibt im Vertrag, auch wenn Arzt verstirbt Lebensgefährten, Enkelkinder und Stiefkinder gehören zur Familie Kinder können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres im Tarif bleiben Sonderklasse-Einbettzimmer ist Standard zweite Fachmeinung ist mitversichert Weltdeckung möglich einfacher Zugang zum Produkt erhältlich direkt und über den Versicherungsmakler Ihres Vertrauens Fotos: PeopleImages.com/Yuri Arcurs, Wilke (2)

Beratung FAQs zur Sonderklasse Ärztekrankenversicherung Mag. Philipp Riedl, Ärzteberater und selbstständiger Versicherungsmakler, beantwortet an dieser Stelle häufig gestellte Fragen zum Sonderklasse-Versicherungsschutz für Ärzte und ihre Familien. Wann ist eine Sonderklasse-Ärztekrankenversicherung sinnvoll? Die Sonderklasse-Ärztekrankenversicherung ist als Gesundheitsvorsorge zu sehen, die man abschließen sollte, bevor ein Krankheitsfall oder Unfall eintritt. Schließt man die Ärztekrankenversicherung als junger Erwachsener ab, ist die Monatsprämie sehr günstig. Die Prämieneinstufung wird zudem über die gesamte Vertragsdauer beibehalten. Bei Abschluss mit Einstiegsalter 25 Jah re beträgt die monatliche Prämie 57,97; bei Abschluss mit 35 Jahren 73,20 (Basistarif Sonderklasse). Der Abschluss einer Sonderklasse-Ärztekrankenversicherung sollte auch bei der Familienplanung bedacht werden bei rechtzeitigem Abschluss ist die werdende Mutter von Beginn der ebenfalls gedeckt. Kinder können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres im Tarif bleiben. Wenn der Arzt in Pension geht, kann die Familie im Vertrag bleiben, solange der Arzt ordentliches Mitglied einer Ärztekammer/Zahnärztekammer bleibt. Der Beitritt zum Gruppenvertrag ist unabhängig davon möglich, bei welcher Ärztekammer der Arzt Mitglied ist, d.h. ein Wechsel der Ärztekammer, z.b. durch Praxisgründung oder Umzug, hätte keinen Einfluss auf den Vertrag. Warum überhaupt die Sonderklasse-Ärztekrankenversicherung? Die Sonderklasse-Ärztekrankenversicherung wurde basierend auf den Ergebnissen einer IFES- Fokusgruppe konzipiert, um das Produkt an die Bedürfnisse von Ärzten anpassen zu können. Die Zudem handelt es sich bei der Sonderklasse-Ärztekrankenversicherung um einen Gruppenvertrag, der den Vorteil hat, günstiger zu sein und gleichzeitig Leistungsvorteile zu bieten. Ist Sonderklasse gleich Sonderklasse? Ein Vergleich der Angebote am Markt ist sinnvoll, nicht alle Sonderklasse-Versicherungen bieten die gleichen Leistungen. In einer Sonderklasse-Versicherung sollte das Sonderklasse- Als zusätzliche Bausteine bietet die Sonderklasse-Ärztekrankenversicherung einen ambulanten Tarif, ambulante Zahnbehandlung und den Baustein Kur- und Erholungsaufenthalte. Diese Zusatzbausteine sind innerhalb der Familie individuell wählbar. Ist der Abschluss der Sonderklasse- Versicherung wirklich so einfach? Für den Abschluss der Sonderklasse-Ärztekrankenversicherung Mag. Philipp Riedl Riedl: Ein Vergleich der Angebote am Markt ist sinnvoll, nicht alle Sonderklasse-Versicherungen bieten die gleichen Leistungen. Foto: Wilke Schwangerschaft bis zur Geburt bestens versorgt. Sollte ich auch meine Familie mitversichern? Die besonderen Konditionen der Sonderklasse-Ärztekrankenversicherung gelten auch für Eheund Lebenspartner sowie Kinder. Die Kosten einer Begleitperson werden bei Krankenhausaufenthalten von versicherten Kindern befragten Ärzte stimmten deutlich überein, dass folgende Punkte in einer Ärztekrankenversicherung enthalten sein müssen: Sonderklasse-Einbettzimmer als Standard Österreich bzw. weltweite Deckung Second Opinion Familienfreundlichkeit einfacher Zugang ohne großen Aufwand Einbettzimmer nicht optional, sondern als Standardleistung inkludiert sein. Die Behandlungsmöglichkeit in einem anderen Bundesland oder im Ausland (z.b. Spezialkliniken) kann im Falle des Falles ausschlaggebend für den weiteren Verlauf der Genesung sein. Das Einholen einer zweiten Fachmeinung kann ebenfalls entscheidend für den Behandlungsplan sein. ist es nicht notwendig, ausführliche Fragen zur bisherigen Krankengeschichte zu beantworten, zudem entfallen die allgemeinen Wartezeiten. Kontaktieren Sie den Versicherungsmakler Ihres Vertrauens. Dieser wird Sie beraten und alle weiteren Schritte für Sie erledigen. Alle Informationen zum Tarif finden Sie auch im Internet unter www.aerzteservice.com. <

Interview Erholung braucht Ruhe Im Interview erläutert Dr. Petra Zieglmayer, warum ihr eine Sonderklasse-Ärztekrankenversicherung wichtig ist und warum sie auch ihren Mann und ihre Kinder geschützt wissen will. Brauchen Ärzte aus Ihrer Sicht eine Sonderklasse-Ärztekrankenversicherung? Zieglmayer: Auch wenn wir es nicht wahrhaben wollen, auch wir erkranken oder müssen uns nach einem Unfall in medizinische Behandlung begeben. Dann erwarten wir die beste Versorgung, und diese ist nur mit einer Sonderklasse-Ärztekrankenversicherung gegeben. Ist Ihre Familie ebenfalls krankenversichert? Natürlich möchte ich, dass auch mein Mann und meine Kinder bestens geschützt sind zu den gleichen Bedingungen wie ich. Ich halte es für sinnvoll, Kinder gleich nach der Geburt zu versichern immerhin erkranken oder verletzen sich Kinder im Kindergarten- und Schulalter häufiger. Muss ein Kind stationär aufgenommen werden, ist es wichtig, dass die Begleitkosten samt Aufenthalt einer Begleitperson im Krankenhaus mitversichert sind. Je jünger die Kinder sind, desto günstiger ist außerdem die Prämie. Wie wichtig ist Ihnen die Sonderklasse mit Unterbringung im Einbettzimmer? Bei der Geburt meiner Kinder war ich besonders froh darüber, in einem Einbettzimmer untergebracht zu sein. Nur so konnte ich mich von den Strapazen erholen und die erste Zeit mit dem Neuankömmling genießen. Bei einem längeren Aufenthalt oder einer ernsten Erkrankung möchte ich mir die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer gar nicht vorstellen. Man braucht Ruhe, um sich erholen zu können, und die ist in einem Mehrbettzimmer wegen schnarchender Bettnachbarn oder einer großen Anzahl von Besuchern nicht gegeben. Ich glaube, mit zunehmendem Alter wird mir Privatsphäre immer wichtiger werden. Dr. Petra Zieglmayer Soll Ihre Sonderklasse-Ärztekrankenversicherung freie Arztwahl, freie Krankenhauswahl und Einholung einer zweiten Fachmeinung vor Operationen beinhalten? Im Laufe meiner medizinischen Tätigkeit habe ich Spitäler bzw. Abteilungen kennengelernt, in denen ich mich auf Anhieb gut aufgehoben gefühlt habe und solche in denen ich eher nicht liegen möchte. Es kann notwendig werden, sich von einem Spezialisten bzw. in einer spezialisierten Klinik behandeln lassen zu müssen. Wenn so ein Fall in meiner Familie eintreten sollte, möchte ich nicht zuerst darüber nachdenken müssen, ob diese Klinik in einem Bundesland liegt, das meine Versicherung abdeckt. Sowohl freie Arztwahl als auch freie Krankenhauswahl sind mir für mich und meine Familie sehr wichtig. Man kennt natürlich Kollegen aus verschiedensten Fachgebieten und kann diese nach ihrer Meinung fragen. Manchmal ist es aber notwendig, die Fachmeinung von jemandem einzuholen, den man nicht persönlich kennt. Deshalb erwarte ich von einer Krankenversicherung, dass eine ärztliche Zweitmeinung gedeckt wird. Wie wichtig ist Ihnen die Kostenübernahme eines Krankenhausaufenthaltes im (außer)- europäischen Ausland? Es gibt medizinische Fachbereiche, in denen die Kollegen im Ausland fortschrittlicher arbeiten können, und in Österreich keine ausreichende Versorgung gegeben ist. In so einem Fall möchte ich natürlich dort behandelt werden. Da unsere ganze Familie diesen Zusatzbaustein abgeschlossen hat, ersparen wir uns zudem eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung. Was halten Sie von der Kostenübernahme bei ambulanten Behandlungen in Krankenhäusern österreichweit/weltweit? Ich habe meine Krankenversicherung abgeschlossen, um im Falle des Falles nicht überlegen zu müssen, sondern die bestmögliche Versorgung für mich und meine Familie zu haben. Wenn es notwendig wird, möchte ich für uns eine ambulante Behandlung in Anspruch nehmen können unabhängig davon, in welchem Bundesland bzw. Land wir uns gerade aufhalten. Soll Ihre Sonderklasse-Ärztekrankenversicherung Heilkosten für alternative Heilbehandlungen bzw. Heilkosten generell übernehmen? Die Übernahme von physikalischer Therapie finde ich wichtig. Dass es eine Sonderklasse-Krankenversicherung gibt, die auch Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung übernimmt, wusste ich nicht, finde ich aber prinzipiell gut. Es gibt Krankheiten, bei denen ich alternativmedizinische Leistungen für angebracht halte, wichtiger ist mir allerdings, dass hochtechnische Leistungen wie MR oder CT inkludiert sind. Und wie sehen Sie die Übernahme von Such- und Rettungskosten weltweit bis hin zur Hubschrauberbergung? Als zusätzliche Leistung hätte ich diesen Punkt wahrscheinlich nicht abgeschlossen. Gerade beim Bergsport und für die Kinder ist es natürlich ein zusätzlicher Vorteil. Danke für das Gespräch! Foto: Privat

FAXANTWORT: 01/402 68 34-25 oder schicken Sie diese Seite per E-Mail an krankenversicherung@aerzteservice.com oder per Post an Ärzteservice Gesundheitsvorsorge GmbH, Ferstelgasse 6, 1090 Wien. Bitte erstellen Sie mir ein unverbindliches Angebot für die Sonderklasse Ärztekrankenversicherung. BITTE IN BLOCKBUCHSTABEN AUSFÜLLEN! Antragsteller (versicherte/r Arzt/Ärztin) Titel, Vor-/Zuname Zweite versicherte Person Titel, Vor/-Zuname Geburtsdatum *) Geburtsdatum *) Fachrichtung/Berufsbezeichnung Fachrichtung/Berufsbezeichnung PLZ, Ort (Wohnadresse) PLZ, Ort (Wohnadresse) Straße, Hausnummer (Wohnadresse) Straße, Hausnummer (Wohnadresse) Telefon/E-Mail Telefon/E-Mail Besteht bereits eine Pflichtversicherung? Wenn ja, wo? Besteht bereits eine Pflichtversicherung? Wenn ja, wo? Besteht bereits eine private Krankenversicherung? Wenn ja, wo? Besteht bereits eine private Krankenversicherung? Wenn ja, wo? Kind 1 Vor-/Zuname Kind 3 Vor-/Zuname Geburtsdatum Geburtsdatum Berufsbezeichnung/Ausbildung Berufsbezeichnung/Ausbildung Kind 2 Vor-/Zuname Kind 4 Vor-/Zuname Geburtsdatum Geburtsdatum Berufsbezeichnung/Ausbildung Berufsbezeichnung/Ausbildung *) Beitritt zum Gruppenvertrag bis Eintrittsalter 50 möglich

Kooperation Ärzteservice und Dr. Stephan Trautmann Der Arztberuf birgt einige juristische Fallstricke. Um Ärzten kompetente juristische Information bieten zu können, bringt www.aerzteservice.com ab Herbst aktuelle Stellungnahmen eines Top-Experten des Medizinrechts. Bereits in der Vergangenheit hat Ärzteservice, u.a. bei Informationsveranstaltungen, mit Herrn Dr. Stephan Trautmann, der im Laufe seiner langjährigen Betreuung von Ärzten in seiner Kanzlei große Erfahrung auf dem Gebiet des Ärzterechts sammeln konnte, erfolgreich zusammengearbeitet. Die positiven Reaktionen auf diese gemeinsamen Dr. Stephan Trautmann, Rechtsanwalt und Autor der Arztbriefe. Veranstaltungen haben uns gezeigt, wie groß Ihr Interesse an medizinrechtlichen Themen ist. Dr. Trautmann wird daher in Zukunft regelmäßig auf www. aerzte service.com zu praxisnahen Rechtsfragen, welche die Ärzteschaft betreffen, Stellung beziehen. Es freut uns, als Marktführer bei Ärztehaftpflichtversicherungen sehr, Ihnen mit dieser Kooperation eine weitere wichtige Serviceleistung bieten zu können. Melden Sie sich auf www.aerzteservice.com für den Newsletter an, um auto matisch über neue Beiträge von Dr. Trautmann informiert zu werden. Dr. Stephan Trautmann ist als Rechtsanwalt im Medizinrecht tätig einem Rechtsbereich, der immer wichtiger wird. Im Rahmen seiner Publikationen macht Dr. Trautmann mit seinen Arztbriefen immer wieder auf juridische Gefahren, die mit dem Arztberuf einhergehen, aufmerksam. Viele Ärzte haben uns berichtet, dass seine Beiträge überaus informativ und praxisnah sind. Einen Schwerpunkt legt seine Kanzlei (Ungargasse 4, 1030 Wien) auf die umfassende rechtliche Betreuung von Ärzten. Hier spielt natürlich das Haftungsrecht (zivil- und strafrechtlich) eine wichtige Rolle, im Sinne einer kompetenten Betreuung der Ärzte werden aber auch alle darüber hinaus gehenden zivilrechtlichen Belange abgedeckt. < Vorsorge Pension Traum und Wirklichkeit Sind unsere Pensionen sicher? Diese Frage stellen sich wohl alle Österreicher in ihrer zweiten Lebenshälfte. Die gute Nachricht: Ja, unsere Pensionen sind sicher aber nicht deren Höhe und schon gar nicht das Antrittsalter. Auch die Generation der heute 20- bis 30-Jährigen kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, im Ruhestand Pensionen aus dem staatlichen Umlageverfahren zu beziehen. Trotzdem sind 76 Prozent der Österreicher der Meinung, unser Pensionssystem sei langfristig nicht gesichert. Wie passen diese beiden Aussagen zusammen? Liegen unsere Landsleute so falsch in ihrer Einschätzung? Zuerst ein paar Fakten: Bereits 2012 hat der nicht gedeckte Anteil unserer Aufwendungen für die Pensionen fünf Prozent des BIPs betragen somit 14 Milliarden Euro. Damit ist rund ein Drittel der Aufwendungen für Pensionen fremdfinanziert. Dazu kommt die demografische Entwicklung. Derzeit leben in Österreich 8,42 Millionen Menschen, von denen rund 1,9 Millionen 60 Jahre oder älter sind. Für das Jahr 2050 werden rund 9,5 Millionen Österreicher prognostiziert, davon werden 3,3 Millionen über 60 Jahre sein. Jedes Jahr verlängert sich die durchschnittliche Lebenserwartung bei Männern um 109 Tage, bei Frauen um 80 Tage. Bereits der heute 60-jährige Mann hat eine weitere Lebenserwartung von 21,69 Jahren, die heute 60-jährige Frau wird durchschnittlich 85,57 Jahre alt werden (Quelle: Statistik Austria). Für 2050 ist somit von einer Lebenserwartung von über 90 Jahren auszugehen. Parallel dazu sinkt das tatsächliche Pensionsantrittsalter kontinuierlich. 1970 lag das Pensionsantrittsalter für Männer bei 61,9 Jahren, bei Frauen bei 60,4 Jahren. 2011 waren es bei Männern nur mehr 59,2 Jahre und bei Frauen nur mehr 57,3 Jahre. Wir haben also zwei Probleme: Die Österreicher gehen zu früh in Pension und konsumieren diese aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung zu lange. Nachdem das staatliche Pensionssystem auf dem Umlageverfahren basiert (die jeweils Aktiven finanzieren die Pensionisten), ist die zukünftige Finanzierung nur über eine grundlegende Reform des Systems möglich. Eckpfeiler einer Reform werden die Anhebung des Pensionsalters auf 70 bis 2030 sein, eine Erhöhung der Beiträge und eine weitere Verlängerung der Durchrechnungszeiten. Wann der politische Wille gegeben sein wird, diese längst überfälligen Reformen der Bevölkerung zu kommunizieren und auch umzusetzen, bleibt abzuwarten. Damit zur Antwort auf die eingangs gestellte Frage: Ja, unsere Pensionen sind sicher, allerdings nicht der Höhe nach und auch nicht ihre Wertsicherung in Zeiten hoher Inflation. Man muss daher trotz Reform und Anhebung des Pensionsalters von einer Nivellierung der Pensionen nach unten ausgehen. Wie kann der Einzelne nun reagieren: Besonders für Besserverdienende (Einkommen über Höchstbeitragsgrundlage) bleibt wie schon heute nur der Weg der Eigenvorsorge somit die private kapitalgedeckte Pensionsversicherung. < Impressum Verleger, Eigentümer & Herausgeber: Medizin Medien Austria GmbH., DVR-Nr.: 4007613, Geschäftsführung: Thomas Zembacher, Verlagsanschrift: 1120 Wien, Forum Schönbrunn, Grünbergstraße 15/Stiege 1, Redaktion: Dr. Hans Wenzl Layout & DTP: Siegfried Duft, Druck: Friedrich VDV, 4020 Linz. Herausgegeben mit freundlicher Unterstützung von Ärzteservice. Entgeltliche Information gemäß 26 Mediengesetz. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (Photokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt, verwertet oder verbreitet werden. Offenlegung gemäß 25 Mediengesetz siehe http://mma.ac/impressum-aemag. Foto: Privat