Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

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Transkript:

Langstempel der Schule Zahl Schulpflichtgesetz Muster 10 Beilage zu RS Antragsteller * Schulleiter/in Eltern (Erziehungsberechtigte) Name Straße PLZ, Ort An den Bezirksschulrat Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Gemäß 8 ABS 1 des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBL. Nr. 76, in der geltenden Fassung, wird der Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs für das Kind..., geb. am..., Schüler/in der.... Schulstufe der... 1. Schule, gestellt. Unterschrift des Schulleiters / der Schulleiterin Unterschrift der Eltern (Erziehungsberechtigten) Erklärung der Eltern (Erziehungsberechtigten): 2 1. Der Einholung eines schulpsychologischen Gutachtens wird zugestimmt / nicht zugestimmt. 2. Der Beobachtung an der...schule... wird zugestimmt / nicht zugestimmt. der Eltern (Erziehungsberechtigten) Hinweis: Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung kann von den Erziehungsberechtigten beantragt werden. Erklärung der Schule: Der Antrag der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten wird zur Entscheidung vorgelegt. Beilage Datum Unterschrift des Schulleiters / der Schulleiterin 1 Eintragung der Schulart. 2 Zutreffendes bitte ankreuzen. Sollten die Eltern oder Erziehungsberechtigten sich weigern, eine Erklärung abzugeben, so ist dies von der Schule zu vermerken.

Gutachten, die zur Feststellung, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, einzuholen sind: 1. Sonderpädagogisches Gutachten: (insbesondere eines Leiters/Lehrers der der Behinderung entsprechenden Schulart; eines Leiters/Lehrers einer anderen Sonderschulsparte; eines Lehrers, der das Kind im Rahmen einer probeweisen Aufnahme zur Beobachtung unterrichtet hat; eines einschlägigen sonstigen Sachverständigen) sowie gegebenenfalls: 2. Gutachten des schulpsychologischen Dienstes: 3. Gutachten des Schul- oder Amtsarztes: (insbesondere über die physische Behinderung: somatische Befunde und anamnestische Daten. Fachärztliche Gutachten können beigelegt werden.) 4. Gutachten von Personen, die das Kind bisher pädagogisch, therapeutisch oder ärztlich betreut haben: 5. Ergebnisse der Beobachtung an der...schule...

Langstempel der Schule Zahl Schulpflichtgesetz Muster 11 Beilage zu RS Antragsteller * Schulleiter/in Eltern (Erziehungsberechtigte Name Straße PLZ, Ort An den Bezirksschulrat Antrag auf Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Gemäß 8 ABS 1 des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBL. Nr. 76, in der geltenden Fassung, wird der Antrag auf Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs für das Kind..., geb. am..., Schüler/in der.... Schulstufe der... 1. Schule, gestellt. Unterschrift des Schulleiters / der Schulleiterin Unterschrift der Eltern (Erziehungsberechtigten) Erklärung der Eltern (Erziehungsberechtigten): 2 3. Der Einholung eines schulpsychologischen Gutachtens wird zugestimmt / nicht zugestimmt. 4. Der Beobachtung an der...schule... wird zugestimmt / nicht zugestimmt. der Eltern (Erziehungsberechtigten) Hinweis: Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung kann von den Erziehungsberechtigten beantragt werden. Erklärung der Schule: Der Antrag der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten wird zur Entscheidung vorgelegt. Beilage Datum Unterschrift des Schulleiters / der Schulleiterin 1 Eintragung der Schulart. 2 Zutreffendes bitte ankreuzen. Sollten die Eltern oder Erziehungsberechtigten sich weigern, eine Erklärung abzugeben, so ist dies von der Schule zu vermerken.

Gutachten, die zur Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs einzuholen sind: 1. Sonderpädagogisches Gutachten: (insbesondere eines Leiters/Lehrers der der Behinderung entsprechenden Schulart; eines Leiters/Lehrers einer anderen Sonderschulsparte; eines Lehrers, der das Kind im Rahmen einer probeweisen Aufnahme zur Beobachtung unterrichtet hat; eines einschlägigen sonstigen Sachverständigen) sowie gegebenenfalls: 2. Gutachten des schulpsychologischen Dienstes: 3. Gutachten des Schul- oder Amtsarztes: (insbesondere über die physische Behinderung: somatische Befunde und anamnestische Daten. Fachärztliche Gutachten können beigelegt werden.) 4. Gutachten von Personen, die das Kind bisher pädagogisch, therapeutisch oder ärztlich betreut haben: 5. Ergebnisse der Beobachtung an der...schule...

Langstempel der Schule Zahl Schulpflichtgesetz Muster 12 Beilage zu RS Antragsteller * Schulleiter/in Eltern (Erziehungsberechtigte Name Straße PLZ, Ort An den Bezirksschulrat Antrag auf Änderung des Bescheides betreffend sonderpädagogischen Förderbedarf Gemäß 8 ABS 1 des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBL. Nr. 76, in der geltenden Fassung, wird ersucht, den Bescheid des Bezirksschulrates vom......, Zahl........, für das Kind......, geb. am..., wie folgt abzuändern. Unterschrift des Schulleiters / der Schulleiterin Unterschrift der Eltern (Erziehungsberechtigten) Aufhebung 1 im Gegenstand / in den Gegenständen. Ergänzung 1 nach dem Lehrplan der. Erklärung der Eltern (Erziehungsberechtigten): 1 1. Der Einholung eines schulpsychologischen Gutachtens wird zugestimmt / nicht zugestimmt. 2. Der Beobachtung an der...schule... wird zugestimmt / nicht zugestimmt. der Eltern (Erziehungsberechtigten) Hinweis: Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung kann von den Erziehungsberechtigten beantragt werden. Erklärung der Schule: Der Antrag der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten wird zur Entscheidung vorgelegt. Beilage Datum Unterschrift des Schulleiters / der Schulleiterin 1 Zutreffendes bitte ankreuzen. Sollten die Eltern oder Erziehungsberechtigten sich weigern, eine Erklärung abzugeben, so ist dies von der Schule zu vermerken.

Gutachten, die zur Änderung des Bescheides betreffend sonderpädagogischen Förderbedarfs einzuholen sind: 1. Sonderpädagogisches Gutachten: (insbesondere eines Leiters/Lehrers der der Behinderung entsprechenden Schulart; eines Leiters/Lehrers einer anderen Sonderschulsparte; eines Lehrers, der das Kind im Rahmen einer probeweisen Aufnahme zur Beobachtung unterrichtet hat; eines einschlägigen sonstigen Sachverständigen) sowie gegebenenfalls: 2. Gutachten des schulpsychologischen Dienstes: 3. Gutachten des Schul- oder Amtsarztes: (insbesondere über die physische Behinderung: somatische Befunde und anamnestische Daten. Fachärztliche Gutachten können beigelegt werden.) 4. Gutachten von Personen, die das Kind bisher pädagogisch, therapeutisch oder ärztlich betreut haben: 5. Ergebnisse der Beobachtung an der...schule...