Der Säbel nach österreichischem Muster in der Großherzoglich Hessischen Armee.

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Transkript:

Der Säbel nach österreichischem Muster in der Großherzoglich Hessischen Armee. Wie die meisten süddeutschen Staaten des Deutschen Bundes war auch das Großherzogtum Hessen politisch eher nach Wien als nach Berlin ausgerichtet. Österreich hieß das Vorbild, und als logische Schlußfolgerung wurde vieles von dort übernommen. In diesem politischen Kräftefeld ist auch die Einführung von Waffen-Modellen nach österreichischem Vorbild zu sehen. Im Jahre 1854 wird im Großherzogtum Hessen ein neuer Säbel für die Infanterie-Offiziere (1) eingeführt. Einem vergleichbaren Grundmuster entsprechend werden auch die berittenen Truppenteile mit neuen Blankwaffen ausgerüstet. Eine Jahreszahl oder ein Einführungsbefehl konnte bisher nicht ermittelt werden, es muß daher mit der vagen Angabe "Anfang der 50er Jahre" sein Bewenden haben. In der Regimentsgeschichte des 1. Großherzoglich Hessischen Dragoner-Regiments (2) heißt es bezüglich der Bewaffnung: "... statt der bisherigen französischen [sic] Säbel erhielt das Regiment 1853 solche nach österreichischem Muster." Es kann sich hierbei um eine Neubewaffnung sowohl der Offiziere als auch der Mannschaften gehandelt haben. Die beiden Waffen im Vergleich. Das Mannschaftsmodell ist nur geringfügig wuchtiger gehalten.

Beck (3) gibt bereits für das Jahr 1855 für die Gendarmerie an: "Die Offiziere erhalten einen Korbsäbel wie die Reiterei." Die berittenen Gendarmen ziehen 1860 ebenfalls nach: "Die Gendarmen zu Pferd werden mit dem neuen Kavallerie-Säbel nach österreichischem Muster bewaffnet." Die alten hessischen Waffen verbleiben auch nach Umbewaffnung der Armee beim Gendarmerie-Korps. So erwähnt Mila noch für das Jahr 1881: "Berittene Gendarmen und berittene Wachtmeister: Kavalleriesäbel mit gebogener Klinge, eiserner Scheide und gußstählernem, nicht durchbrochenem Handkorbe. Schwarzlederner Faustriemen mit geschlossener wollener, weiß und ponceroth melierter Quaste. Oberwachtmeister (berittene und unberittene): Säbel der Großherzoglich Hessischen Kavallerie- bez. Infanterie-Offiziere, mit durchbrochen gearbeitetem Handkorbe und mit dem silbern, ponceroth durchzogenen Portepee. (13)" Beck (3) berichtet für 1900 ebenfalls davon: "Säbel je nach der Waffe nach dem gegebenen Muster. Die Oberwachtmeister, auch die unberittenen, tragen den Offizierssäbel in der Stahlscheide, die Wachtmeister und Gendarmen in der Lederscheide. (Kab.-Ordre vom 7. November 1889.)" Die Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Gendarmerie waren Angehörige des Soldatenstandes und somit ein Teil der Großherzoglich Hessischen Armee. Ihre militärische Bewaffnung war deshalb auch ein völlig normaler Vorgang. Der für das Großherzogtum ungünstig verlaufene Krieg von 1866 führte nach Bildung des Norddeutschen Bundes 1867 zu einer Militärkonvention mit Preußen (12). "Nach 1 dieser Convention traten die gesamten Großherzoglich hessischen Truppen für Krieg und Frieden als eine geschlossene Division in den Verband eines der Armeecorps des königlich preußischen Heeres und damit unter den Oberbefehl Seiner Majestät des Königs von Preußen. Ferner wurden die für die preussische Armee geltenden Bestimmungen über die Organisation, Bewaffnung und Ausbildung der Truppen, Wehrpflicht und Ersatz, Verwaltung und Verpflegung des Heeres, Militärgesetzgebung, etc. in Hessen ebenfalls eingeführt (2)." Die Großherzoglich Hessische Armee wurde somit bis auf wenige Vorrechte des Großherzogs ein Teil der preußischen Armee. Die organisatorische Durchführung der Militärkonvention erfolgte teilweise erst nach den 70/71er Krieg: "Was die Bewaffnung anbelangt, so wurde 1872 bei der Mannschaft der Säbel nach österreichischem Modell abgelegt und durch den preußischen Kavallerie-Säbel, Mo-

dell 1852, ersetzt; bei den Offizieren trat diese Einführung erst 1874 ein, und wurde ihnen das Forttragen der Säbel früheren Modells als Interimssäbel gestattet, sowie durch Allerhöchste Entschließung vom 30. Januar das Tragen der Interimssäbel nach preußischem Muster (2)." Uniformen des Großherzoglich Hessischen Artillerie-Corps nach Zeichnungen von Georg Krickel (4). Links ein Hauptmann mit Offizier-Säbel in der Uniformierung von 1863 und rechts ein Fahrer der Feldbatterie aus dem Jahre 1872 mit dem Trainsoldaten-Säbel. Ähnlich wie bei der Kavallerie erfolgte auch die Umrüstung der Artillerie: "10. November [1854] erhielten die Bedienungskanoniere der reitenden Artillerie den Reitersäbel n.m. [neues Modell], einen Korbsäbel; die Fahrkanoniere der reitenden Artillerie sowie sämtliche Berittenen der Fußartillerie haben den Säbel für berittene Artilleriemannschaften; Offiziere und Militärbeamte den Offiziersäbel der Reiterei (4)."

Bei dem sogenannten "Fahrkanoniersäbel" dürfte es sich um die später als Trainsoldaten-Säbel bezeichnete Waffe für berittene Trainmannschaften der Batterien und Colonnen handeln, einer relativ leichten Waffe mit einfachem eisernem Bügelgefäß und Parierstangenlappen. Mit dieser Bewaffnung rückt das großherzoglich hessische Kontingent auch 1870/71 gegen Frankreich aus. Nach dem Krieg wurde 1872 auch bei der Artillerie eine Angleichung der Bewaffnung an die preußischen Modelle vorgenommen: "1. Januar: Portepee mit schwarzem roth und silber durchzogenen Lederiemenband. Reitersäbel mit durchbrochenem Stahlkorb wie seither. 4. April: Einführung von Reitersäbeln preußischen Musters für Avancierte [gemeint sind alle Dienstgrade einschließlich der Unteroffizier ohne Portepee] und Mannschaften (4)." Die ursprüngliche Form der Faustriemen und Portepees ist in den Abbildungen zum Artikel über den hessischen Infanterie-Offizier-Säbel (1) ersichtlich. Obwohl die Mannschaften nach 1872 preussische Waffen anlegen, wird von den Offizieren und Wachtmeistern auch weiterhin das hessische Modell geführt. So beschreiben Krickel/Lange (5) für 1890 folgende Bewaffnung: "Großherzoglich Hessische Dragoner-Regimenter Nr. 23 und 24: Als Bewaffnung dient, außer dem Karabiner für Dragoner und dem Revolver für Unteroffiziere und Trompeter, der preussische Dragoner-Säbel, und für Offiziere und Wachtmeister außerdem noch der Säbel hessischer Probe in Stahlscheide, mit neusilbernem oder gußstählernem durchbrochenem und ciselierten Korb. Großherzoglich hessisches Feldartillerie Regiment Nr. 25: Säbel der Offiziere wie der der hessischen Dragoner mit Stahlkorb und in Stahlscheide; auf dem Korb jedoch oberhalb der Ciselierung, der großherzogliche Namenszug. Dieser Säbel wird bei Besichtigungen, zum Dienst im Waffenrock, zum Gesellschaftsanzug etc. getragen. Außerdem kann auch zum Paletot zum Ueberrock, im kleinen und außer Dienst der preussische Löwenkopfsäbel, statt des Gardesterns der ebengenannte Namenszug [6], angelegt werden. Wachtmeister etc. tragen den hessischen Offizierssäbel am Koppel der Mannschaften." Die oben angesprochene Sonderformen behandeln jeweils die Waffen der Offiziere und nicht die der Portepee-Unteroffiziere. Letztere führten jeweils nur das vorgeschriebene Modell ohne Gardestern oder Namenszug! So ist auch der folgen Auszug

aus der großherzoglich hessischen Bekleidungsvorschrift (7) zu verstehen: "Dragoner: Neben dem Kavallerie-Offiziersäbel 52 der hessische Korbsäbel mit breitem, durchbrochenem Stahlkorb und der Kavallerie-Offizier-Interimsäbel [Löwenkopfsäbel]. Feldartillerie und Train: Neben dem hessischen Korbsäbel mit breitem, durchbrochenem Stahlkorb der Artillerie-Offiziersäbel [Löwenkopfsäbel]. Feldartillerie [Regiment Nr.] 25 am hessischen Säbel auf der Vorderseite des Korbes ein doppeltes L mit vergoldeter Krone." Vielfach unbekannt ist auch die Verwendung dieses Modells in der preussischen Armee. Der hessische Artillerie-Offizier-Säbel wurde dort von den etatmäßigen Wachtmeistern der ehemaligen hessischen Batterien des 33. und des 70. Feldartillerie- Regiments geführt (8,9). Es handelt sich hierbei um eine Parallele zur Bewaffnung der preussischen Feldwebel des 3. Unter-Elsässischen Infanterie-Regiments Nr. 138 mit dem Säbel der großherzoglich hessischen Infanterie-Offiziere (1). Es wurde mit dieser Maßnahme eine bewußte Erinnerung an die ehemaligen Stammtruppen und ein damit verbundenes Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen preussischen und ehemalig hessischen Truppenteilen geschaffen. Die Rücksichtnahme auf militärische Tradition und deren Übernahme in eine neue Struktur ist eine Eigenschaft, welche bedauerlicherweise gegenwärtig in Vergessenheit geraten ist. Dies betrifft auch die dilettantische und beschämende Eingliederung von Teilen der NVA in die Bundeswehr! Bismarck wußte und konnte es 1866 besser! Kavallerie Säbel Klinge: Beidseitige Hohlbahn, die Spitze in der Mittellinie. Innen auf dem Klingenkopf befindet sich die Sichtungsnummer "793.", außen der Herstellerstempel von Hermann Lang (11) sowie der hessische Löwe als "Controlezeichen", d.h. als Abnahmestempel, auf dem Klingenrücken. Aussparung am Klingenkopf zum besseren Halt des Stoßleders. Gefäß: Eisernes Griffbügelstichblatt mit verstärkten Rändern, in der Unterseite beidseitig je vier Bohrungen und hinten zwei Einstriche für den Faustriemen. Bodenverstärkung beginnend vor der Fingerschlaufenschraube bis hin zum Endknopf, Griffkappen mit Daumenauflage. Griffkappenlappen mit Querniet, Griffring, Nietknopf, belederter Griff ohne Oberwicklung, Fingerschlaufe mit Eisenschraube. Auf dem Gefäß befindet sich kein weiterer Abnahmestempel, dafür aber der gelöschte Truppenstempel "R F.109." sowie gültig "II.R.D.114.".

Die Sichtungsnummer auf der Fehlschärfe. Sichtbar die Aussparungen für das Stoßleder. Herstellerstempel der Firma Hermann Lang (11) am Reitersäbel N/M. Das Controlezeichen (Abnahmestempel) auf dem Reitersäbel.

Reitersäbel n/m.

Scheide: Eisenscheide mit zwei Bändern, Ringösen und beweglichen Trageringen, Trichtermundblech mit vorn und hinten hochgezogenem Rand, welches innen mit einer Halteschraube befestigt ist. Truppenstempel "G.H.2.2.115." Bedeutung siehe unten. Die Scheide der Mannschaftswaffe. Ungewöhnlich die Form des Trichtermundblechs, welches sich der Rundung des Griffbügelstichblatts anpaßt. Darunter Truppenstempel und Befestigungsschraube. Offizier-Säbel Klinge: in Form der Mannschaftswaffe, Controlezeichen auf der inneren und Herstellerstempel von Hermann Lang (11) auf der äußeren Klingenkopffläche. Beide Säbel von vorn. Deutlich sichtbar das jeweils verschieden durchbrochene Griffbügelstichblatt und die Randverstärkung am Mannschaftsmodell.

Gefäß: Ebenfalls ein eisernes Griffbügelstichblatt, abweichend von der Mannschaftsausführung aber - zumindest bei den frühen Stücken (13) - ohne Randverstärkung, mehrfach durchbrochen und außen nachgraviert. Ebenfalls Bodenverstärkung und zwei Einstriche für das Portepee, Griffring, Griffkappe mit Daumenauflage, Nietknopf, vermutlich zweifarbige vernähte Fingerschlaufe mit Eisenschraube, Griff mit Fischhaut und einer doppelten, zweifach verdrillten Silberdrahtwicklung. Der Kavallerie- und Artillerie-Offizier-Säbel. Eisenscheide in gleicher Form wie bei der Mannschaftsausführung. Keine Truppen- oder Abnahmestempel. Signatur und Truppenstempel Die beiden Säbel tragen die in der "Vorschrift für das Zeichen kriegsärarischer Gegenstände" vom 1. Dezember 1857 vorgesehen Stempel: Zum einen der auf der Klinge geschlagene Abnahmestempel, das sogenannte Controlezeichen, in der Form

eines zweischwänzigen bewehrten Löwen, zum anderen die fortlaufende Sichtungsnummer der Zeughausdirektion, zumeist eine Zahlenreihe mit Punkt dahinter. Das Controlezeichen, der bewehrte schreitende Löwe, auf der Offizierwaffe. Die oben genannte Vorschrift bestimmt nicht nur die Schreibweise des Truppenstempels, sondern darüber hinaus auch den Ort der Stempelung: "Reitersäbel. Auf der unteren Seite des Gefäßes zwischen dem Durchgang für den Schwadronriemen und dem Bügelende. -E." Das E steht für Einschlag per Stahlstempel. Die Scheiden werden anfangs scheinbar nicht mit einem Truppenstempel versehen: "Die eisernen Scheiden fortlaufende Nummern der Zeughausdirektion auf der inneren Seite des oberen Bundes. -E."

Der gelöschte und der gültige Truppenstempel hinter dem Einstrich für den Faustriemen. Der gelöschte Truppenstempel R F.109. steht für Reiterei (Reiter-Regiment), 6. Schwadron (F=6) und der Waffennummer 109. Der zweite, noch gültige Truppenstempel, dürfte von 1860 sein: II.R.D.114. für das am 1. Januar 1860 errichtete 2. Reiter-Regiment, 4. Schwadron (D=4), und der Waffen-(Cavalleriesäbel-) Nr. 114. Die mit der Waffe nicht nummerngleiche Scheide trägt den Truppenstempel nach der Stempelvorschrift von 1869: G.H.2.2.115. = Großherzoglich Hessisches 2. Reiter- Regiment, 2. Schwadron, Cavalleriesäbel Nr. 115. Modellbezeichnung Es wird bewußt auf eine "preußische" Modellbezeichnung wie etwa M/1853 aus zweierlei Gründen verzichtet. Zum einen wird der Säbel treffend und für die Bestimmung innerhalb der großherzoglich hessischen Armee auch völlig ausreichend, als Reiter-, Cavallerie- bzw. Artillerie-Säbel, letzterer mit dem Zusatz "n.m.", geführt. Zum anderen bestehen bei Regimentsgeschichten Fehlerquellen, welche sich auf falsche Zahlen beziehen, bzw. nicht das Einführungsjahr, sondern das Ausgabedatum der Waffe an die Truppe anführen. Zwischen Erprobung, Einführungsbefehl, Herstellung und Ausgabe liegen bekanntlich zumeist größere Zeiträume. Gleiches gilt auch für die Modellbezeichnung der hessischen Kavallerie- und Artillerie-Offizier- Säbel. Diese werden immer mit dieser Bezeichnung angesprochen. In den späteren Vorschriften kommt zur näheren Bestimmung dann der Zusatz "hessischen Modells" oder "hessischer Probe" hinzu.

Quellen und Hinweise: Verordnungsblatt, bzw. Militär-Verordnungsblatt des Großherzogtums Hessen. Darmstadt. Diverse Jahrgänge. Darin enthalten auch die Stempelvorschriften. 1.) Rolf Selzer, Die Säbel der Großherzoglich Hessischen Portepee-Unteroffiziere, DWJ 8/1990. 2.) [Karl] v. Zimmermann, Geschichte des 1. Großherzoglich Hessischen Dragoner-Regiments (Garde Dragoner Regiments) Nr. 23. Teil 1, Darmstadt 1878. 3.) Fritz Beck, Geschichte des Großherzoglich Hessischen Gendarmeriekorps 1763-1905, Darmstadt 1905. 4.) Fritz Beck, Geschichte des Großherzoglich Hessischen Feldartillerie-Regiments Nr. 25 und seiner Stämme 1460-1883. Fortgesetzt von 1883 bis 1897 von Karl v. Hahn, Berlin 1899. Georg Krickel / Gustav Lange, Das Deutsche Reichsheer in seiner neuesten Bekleidung und Ausrüstung, Berlin o.j. (ca. 1890), sowie Nachträge und Berichtigungen zum Deutschen Reichsheer in seiner neuesten Bekleidung und Ausrüstung, Berlin 1892. 5.) Monogramm des Großherzogs Ludwig, ein doppeltes verschlungenes L. 6.) D.V.E. Nr. 317. Bekleidungsvorschrift für Offiziere, Sanitätsoffiziere und Veterinäroffiziere des Königlich Preußischen Heeres (O.Bkl.V.). Darin: Anhang zur Offizier-Bekleidungsvorschrift vom 15. Mai 1899 enthaltend abweichende Vorschriften für den Anzug und die Uniform der Großherzoglich Mecklenburgischen und Großherzoglich Hessischen Offiziere, Sanitätsoffiziere und Veterinäroffiziere. Neuabdruck Berlin 1911, Nachdruck Krefeld 1973. 7.) Herbert Knötel in Gemeinschaft mit Paul Pietsch und Werner v. Collas, Das Deutsche Heer - Friedensuniformen bei Ausbruch des Weltkrieges, 2. Auflage, Stuttgart 1982. 8.) Es handelt sich hierbei um die 2. Batterie des 1. Lothringischen Feldartillerie-Regiments Nr. 33 sowie um die 6. Batterie des 4. Lothringischen Feldartillerie-Regiments Nr. 70. 9.) Karl Esselborn, Hessische Lebensläufe, Darmstadt 1979. Darin enthalten u.a. Kurzbiographien von Fritz Beck, Friedrich Wilhelm Deiß und Wilhelm v. Ploennies. 10.) Der Fabrikant Hermann Lang überträgt 1866 Geschäft und Zeichen an seinen Schwiegersohn Hermann Neuhaus und dessen Bruder Ernst, welche die Firma unter E. & H. Neuhaus weiter führen. Hierzu: Erika Schlesinger, Solinger Handwerkszeichen, Duisburg 1982. 11.) Ferd. Baron v. Lüdinghausen, gen. Wolff, Organisation und Dienst der Kriegsmacht des Deutschen Reichs, Berlin 1874. 12.) [Louis Adalbert Mila], Uniformierungs-Liste des Deutschen Reichs-Heeres und der Kaiserlichen Deutschen Marine. Berlin 1881. 13.) Spätere Offizierseitengewehre tragen analog zum Säbel der Fußtruppenoffiziere die Randverstärkungen. Gute Beispiele sind ersichtlich in der Bilderserie eines hessischen Feldgendarmen aus dem Garde-Dragoner-Regiment Nr. 23. Abmessungen: Mannschaft Offizier Gesamtlänge versorgt: 1070 mm 1060 mm Gesamtlänge blank: 1030 mm 1030 mm Klingenlänge: 880 mm 883 mm Pfeilhöhe: 13 mm 17 mm Klingenstärke am Klingenknopf: 9 mm 9 mm Klingenbreite am Klingenknopf: 32 mm 32 mm Gewicht der Waffe: 1037g 893g Gewicht der Scheide: 860g 642g Erweitere Fassung des im Deutschen Waffen-Journal (DWJ) Heft 5 / 1993 erschienen Beitrags.