Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl



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d Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl Gemeindeverwaltung Seematt 7, 3636 Längenbühl Tel. 033 356 02 15 / Fax. 033 356 02 16 Mail: gemeinde@3636.ch Redaktion News 1/2015 Team Gemeindeverwaltung

NEWS Nr. 1/2015 Seite 2 Vorwort Die nächste Gemeindeversammlung steht im Zeichen der Vergangenheitsbewältigung aber auch der Weichenstellung für die Zukunft. Zur Vergangenheitsbewältigung gehören die Traktanden Aufhebung der beiden Wegreglemente Forst und Längenbühl sowie Übertragung der Namensschuldbriefe an die jeweiligen Grundeigentümer der Überbauung Seematt. Die Kredite für die Generelle Enwässerungsplanung (GEP) wurden im 2004 von den damaligen Gemeinden Forst und Längenbühl bewilligt. Heute ist das GEP erstellt und der Kredit kann abgerechnet werden. Allerdings beginnt erst jetzt die Phase der Umsetzung der diversen notwendigen Massnahmen. Hierzu müssen wir sicher den einen oder anderen Kredit durch die Stimmberechtigten genehmigen lassen. Ganz klar zur Zukunft gehört die ganze Thematik EDV, Programmänderungen, Rechnungsmodell HRM2 etc. An der letzten Gemeindeversammlung hat Gemeindepräsident Kurt Kindler über die schwierige Situation bei der Suche nach Personen, welche heute noch bereit sind, etwas für die Allgemeinheit zu machen, informiert. Zu diesem Thema finden Sie am Ende dieses News einen Fragebogen. Für den Gemeinderat wie auch für die Zukunft von Forst-Längenbühl ist es sehr wichtig, wenn möglichst alle Bürger/innen sich ein wenig Zeit nehmen und diesen Fragebogen ausfüllen. Es geht schliesslich um Ihre Gemeinde, Ihre Infrastruktur, Ihre Landschaft etc. Für Haushalte mit mehreren Personen können weitere Fragebogen bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.3636.ch heruntergeladen werden. Jetzt freuen wir uns, Sie zur ordentlichen Gemeindeversammlung einzuladen.

NEWS Nr. 1/2015 Seite 3 Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung Montag, 11. Mai 2015, 20.00 Uhr Mehrzweckhalle, Schulanlage Forst-Längenbühl Traktanden 1. Überbauung Seematt Übertragung Namensschuldbriefe an Grundeigentümer 2. EDV Kreditbewilligung einmalige und wiederkehrende Kosten 3. Generelle Entwässerungsplanung (GEP) Kenntnisnahme Kreditabrechnung 4. Wegreglemente Forst und Längenbühl Beschluss Aufhebung 5. Gemeinderechnung 2014 Genehmigung 6. Verschiedenes Stimmberechtigt sind alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben. Längenbühl, im April 2015 Gemeinderat Forst-Längenbühl Traktandum 1 Überbauung Seematt Übertragung Namensschuldbriefe an Grundeigentümer In den Jahren von 1984 bis 1989 wurden verschiedene Verträge zum Kauf von Grundstücken der Überbauung Seematt - oder wie es damals hiess Seematte - abgeschlossen. In jedem der Verträge ist eine Klausel mit folgendem Inhalt. Werden die auf der Vertragssache erstellten Wohnungen, obschon zu einer kostendeckenden Bruttorendite entsprechende Mietinteressenten vorhanden wären, nicht durch Personen bewohnt, die in der Einwohnergemeinde Längenbühl zivilrechtlichen Wohnsitz besitzen und als Folge davon in dieser Gemeinde die ordentlichen Steuern entrichten, so hat der jeweilige Grundstückeigentümer der Einwohnergemeinde Längenbühl alljährlich eine Entschädigung auszurichten, die dem doppelten mittleren Steuerertrag pro steuerpflichtigen Bürger entspricht (Total aller direkten Gemeindesteuern plus ordentlicher und ausserordentlicher Finanzausgleich des Vorjahres, geteilt durch die Hälfte der in der Einwohnergemeinde Längenbühl steuerpflichtigen Personen). Dieser Anspruch zugunsten der Einwohnergemeinde wurde durch diverse Schuldbriefe von Fr. 30 000.00 im 1. Rang gesichert.

NEWS Nr. 1/2015 Seite 4 Seither musste der Gemeinderat bereits öfters bei Eigentumswechseln einem Rangrücktritt zustimmen. Weiter sind seit dem Beginn der Überbauung rund 30 Jahre vergangen. Erfahrungsgemäss stehen somit in den nächsten Jahren weitere Generationenwechsel / Änderungen bevor. Die in den Verträgen enthaltene Klausel enthält Anweisungen zu Berechnungen, wenn der Vertrag nicht eingehalten wird. Allerdings stehen uns heute diese Berechnungswerte nicht mehr zur Verfügung. Auch konnte kein Fall eruiert werden, wo die Klausel wirklich angewandt wurde. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Herausgabe der gültigen Namens-Schuldbriefe (Pfandtitel) gemäss Art. 864. ZGB an die Schuldner zu genehmigen. Traktandum 2 EDV Kreditbewilligung einmalige und wiederkehrende Kosten Die Gemeinden müssen die Buchhaltungen per 1.1.2016 auf das Rechnungsmodell HRM2 umstellen, was Anpassungen der EDV mit sich bringt. Der Server ist bald wieder 5jährig und muss spätestens in ein bis zwei Jahren ersetzt werden. Der Gemeinderat nahm dies zum Anlass die gesamte IT-Lösung zu überdenken und verschiedene Lösungen zu prüfen. Mit bestehendem Anbieter Programme auf heutige Anforderungen anpassen (Inhouse) Auslagerung an Rechenzentrum, Anschaffung deren Programme Anschluss an Informatik Wattenwil, Anschaffung deren Programme Aus Kosten- und Synergiegründen wird der Anschluss an die Informatik Wattenwil mit deren Programmen bevorzugt. Antrag Für die EDV ist ein einmaliger Kredit von Fr. 44 000.00 sowie die jährlich wiederkehrenden Kosten von Fr. 16 125.00 zu bewilligen. Traktandum 3 Generelle Entwässerungsplanung (GEP) Kenntnisnahme Kreditabrechnung Für die Generelle Entwässerungsplanung (GEP) bewilligten die damaligen Gemeinden Forst am 23.11.2004 und Längenbühl am 29.11.2004 an den jeweiligen Gemeindeversammlungen gesamthaft einen Kredit von Fr. 161 000.00. Bewilligter Kredit Fr. 161'000.00 Kosten gemäss Buchhaltung Fr. 131'782.60 Kreditunterschreitung F. 27'217.40 in % 18.15%

NEWS Nr. 1/2015 Seite 5 An das Projekt Generelle Entwässerungsplanung gingen von Bund und Kanton insgesamt Subventionen von Fr. 58'673.00 ein, so dass der Gemeinde netto Fr. 73 109.60 verbleiben. Von der Kreditabrechnung ist Kenntnis zu nehmen Traktandum 4 Wegreglemente Forst und Längenbühl Beschluss Aufhebung Auszug aus Gemeindeversammlungsbeschluss vom 25.11.2008 Gemäss Gemeindeordnung ist das Strassen- und Wegreglement Forst wie das Wegreglement Längenbühl nur bis Ende 2008 gültig. Die Erarbeitung eines einheitlichen Wegreglementes benötigt Zeit. Bedingt durch verschiedene Projekte konnte der Gemeinderat mit dieser Arbeit noch nicht beginnen. Aus diesem Grund wird beantragt, dass die bisherigen Reglemente weiterhin ihre Gültigkeit erhalten, jedoch bis maximal Ende 2011. Antrag Der Gemeinderat beantragt, dass das Strassen- und Wegreglement Forst sowie das Wegreglement Längenbühl bis zu dessen Ersatz, jedoch bis maximal Ende 2011 gültig bleiben. Beschluss Der Antrag wird mit grossem Mehr genehmigt. Aus der Zeit vor der Fusion der Gemeinden Forst und Längenbühl bestehen immer noch für beide Ortsteile eigenständige Wegreglemente. Mit dem heute gültigen Strassengesetz, welches seit dem Jahr 2008 in Kraft ist, sind sämtliche Grundlagen im Zusammenhang mit den Strassen und Wegen geregelt und eigene kommunale Wegreglemente sind diesem untergeordnet und somit hinfällig. Im Gegensatz zum Wegreglement Längenbühl enthält jenes von Forst im Anhang 1 Widmungen, wonach der Gemeinde Privatstrassen zum Unterhalt abgetreten wurden. Im Zuge der Gleichbehandlung der beiden Ortsteile Forst und Längenbühl wurden im März 2015 mit den betroffenen Grundeigentümern Forst Informationsgespräche geführt. Die teilweise veränderten öffentlichen Interessen an diesen Privatwegen wurden aufgezeigt und die Lösungen den betroffenen Grundeigentümern präsentiert. Seitens der Aufsichtsbehörde wurde die Gemeinde mehrmals aufgefordert, diese Fusionspendenz zu erledigen. Antrag des Gemeinderates Die beiden Wegreglemente sind ersatzlos aufzuheben.

NEWS Nr. 1/2015 Seite 6 Traktandum 5 Gemeinderechnung 2014 Genehmigung Die Jahresrechnung der Gemeinde Forst-Längenbühl schliesst per 31. Dezember 2014 wie folgt ab: Ergebnis vor Abschreibungen Aufwand Ertrag Aufwandüberschuss brutto -2'678'380.11 2'648'282.34-30'097.77 Ergebnis nach Abschreibungen Aufwandüberschuss brutto -30'097.77 Harmonisierte Abschreibungen (Steuerhaushalt) -18'900.00 Übrige Abschreibungen 0.00 Ergebnis der laufenden Rechnung (Aufwandüberschuss) -48'997.77 Vergleich Rechnung zu Voranschlag Ergebnis der laufenden Rechnung (Aufwandüberschuss) -48'997.77 Übrige nicht budetierte Abschreibungen 0.00 Aufwandüberschuss Laufende Rechnung gemäss Voranschlag -229'570.00 Besserstellung gegenüber Voranschlag 180'572.23 Das Eigenkapital per 31. Dezember 2014 beträgt neu Fr. 1 663 907.73. Die wichtigsten Geschäftsfälle Die nachfolgenden Ereignisse haben das Ergebnis der Jahresrechnung 2014 massgeblich beeinflusst: Mehraufwand Minderertrag Mehrkosten Dienstleistungen RegioBV Wattenwil 12'523.10 Mehrkosten Schulgelder an andere Gemeinden Primarstufe 37'425.05 Mehrkosten Unterhalt Schulhaus und MZA 10'436.95 Mehrkosten Gemeindeanteil Lastenausgleich Fürsorge 32'961.00 Mehrkosten baulicher Unterhalt Strassen 12'225.05 Minderkosten Gemeindeanteil Lehrerlöhne Primarstufe -19'588.50 Minderkosten Schulgelder an Oberstufenschule Wattenwil -71'440.60 Minderkosten harmoniserte Abschreibungen Verwaltungsvermögen -41'600.00 Minderaufwand Mehrertrag Mehrerträge Gebühren Bauwesen 18'969.90 Mehreinnahmen Alimentenrückerstattungen 11'200.00 Mindereinnahmen Rückerstattung Lastenausgleich Fürsorge -14'643.10 Mindereinnahmen Einkommenssteuern natürliche Personen -76'588.55 Mehreinnahmen Grundstückgewinnsteuern 30'673.45 Mehreinnahmen Finanzausgleich 12'139.00 Mehreinnahmen Buchgewinn Finanzvermögen 94'388.00

NEWS Nr. 1/2015 Seite 7 Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Rechnungsergebnisse der letzten 5 Jahre: 2014 2013 2012 2011 2010 Ergebnis vor Abschreibungen -30'097.77-15'090.92 671'634.55 58'950.79 447'686.75 Pflichtabschreibungen -18'900.00-8'130.00-87'433.25-32'501.65-53'670.00 Rechnungsergebnis -48'997.77-23'220.92 584'201.30 26'449.14 394'016.75 Zusätzliche Abschreibungen 0.00 0.00-423'189.80 0.00-394'016.75 Ausgewiesenes Ergebnis -48'997.77-23'220.92 161'011.50 26'449.14 0.00 Nettoinvestitionen 114'814.20 181'758.10 412'232.90 42'944.00 17'405.55 Laufende Rechnung Vergleich zum Voranschlag nach Arten Aufwand Einlagen in Spezialfinanzierungen 10.74% Interne Verrechnungen 1.43% Personalaufwand 7.38% Eigene Beiträge 18.87% Sachaufwand 19.67% Entschädigungen an Gemeinwesen 39.17% Passivzinsen 0.16% Abschreibungen 2.58% Personalaufwand Der gesamte Personalaufwand (Entschädigungen, Besoldungen, Sozialversicherungen, Weiterbildungskosten) liegt Fr. 1 114.50 unter dem budgetierten Betrag. Gegenüber dem Vorjahr ist der Personalaufwand um Fr. 12 557.85 oder 6,73% höher ausgefallen. Sachaufwand Der gesamte Sachaufwand (Verbrauchsmaterial, Honorare für Dienstleistungen, baulicher und übriger Unterhalt) liegt um Fr. 24 526.25 unter dem Voranschlag. Der Minderaufwand gegenüber dem Vorjahr beträgt Fr. 5 541.72 oder 1,03%. Fast in allen Einzelpositionen des Sachaufwandes sind Minderkosten zu verzeichnen. Bei den Kosten beim baulichen Unterhalt sind Mehrausgaben entstanden. Dies ist auf die Mehrkosten für den Strassen- und Liegenschaftsunterhalt zurückzuführen. Passivzinsen Die Passivzinsen liegen um 5,44% oder Fr. 228.35 unter den budgetierten Zinsen. Gegenüber dem Vorjahr beträgt die Abnahme Fr. 35.45.

NEWS Nr. 1/2015 Seite 8 Abschreibungen Die Abschreibungen aus Verlusten des Finanzvermögens für Steuerabschreibungen und übrige Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit sowie der Abschreibung der Investition für die Sanierung der Dachwohnung im alten Gemeindehaus Forst von Fr. 26 343.15 sind um 22 679.25 über dem Voranschlag. Die harmonisierten Abschreibungen betragen Fr. 18 900.00 und liegen um Fr. 49 400.00 unter dem Budget. Entschädigungen an Gemeinwesen Die Abnahme von Entschädigungen an Gemeinwesen beträgt Fr. 14 023.30 gegenüber dem Voranschlag. Die Abnahme zum Vorjahr beträgt 13,16%. Dies ist insbesondere auf tiefere Kosten der Beiträge an den Kanton zurückzuführen. Eigene Beiträge Die eigenen Beiträge liegen um 8,59% oder Fr. 47 843.35 unter dem budgetierten Betrag. Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr beträgt Fr. 13 445.55. Einlagen in Spezialfinanzierungen Die Einlagen in Spezialfinanzierungen dienen sowohl dem Rechnungsausgleich als auch den Einlagen für den Werterhalt von spezialfinanzierten Kostenstellen (Feuerwehr, Wasser, Abwasser und Kehricht). Interne Verrechnungen Bei den internen Verrechnungen werden Personal- und Sachaufwand, Zinsen und Abschreibungen sowie Erträge zwischen den einzelnen Funktionen verrechnet, mit dem Ziel, die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung je Aufgabenbereich beurteilen zu können. Ertrag Beiträge auf eigene Rechnung 0.06% Entnahmen aus Spezialfinanzierungen 1.47% Rückerstattungen von Gemeinwesen 8.01% Steuern 46.18% Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung 14.15% Entgelte 16.64% Vermögenserträge 12.39% Regalien und Konzessionen 1.10% Steuern Der gesamte Steuerertrag liegt um Fr. 19 516.15 oder 1,59% unter dem Voranschlag. Gegenüber dem Vorjahr ist ein Minderertrag von Fr. 139 396.10 zu verzeichnen. Gegenüber dem Voranschlag sind bei den Einkommenssteuern und den Vermögenssteuern, Gewinn- und Kapi-

NEWS Nr. 1/2015 Seite 9 talsteuern und Liegenschaftssteuern Minderträge zu verzeichnen. Bei den Vermögensgewinnsteuern konnte ein Mehrertrag erzielt werden. Vermögenserträge In dieser Kostenart werden nebst Zins- auch die Liegenschaftserträge sowie allfällige Buchgewinne aus Liegenschaftsverkäufen und Einnahmenüberschüssen der Investitionsrechnung erfasst. Die Mehreinnahmen betragen Fr. 199 303.65. Davon sind Fr. 94 388.00 Buchgewinne auf Anlagen des Finanzvermögens. Diese entstanden durch einen letzten Landverkauf beim Chalbermoos. An Einnahmenüberschüssen der Investitionsrechnung sind Fr. 120 728.20 zu verzeichnen. Entgelte Die Entgelte (Ersatzabgaben, Gebühren und Rückerstattungen) liegen um 21,89% über dem Budget. Bei den Ersatzabgaben ist ein Mehrertrag gegenüber dem Budget zu verzeichnen. Ebenfalls bei den Gebühren für Amtshandlungen konnte mehr eingenommen werden. Anteile und Beiträge ohne Zweckbindungen Die Leistungen aus dem Finanzausgleich liegen um Fr. 12 139.00 oder 3,21% unter dem Voranschlag. Rückerstattung von Gemeinwesen Die Rückerstattungen liegen um Fr. 9 500.20 über dem Voranschlag. Beiträge Die Beiträge vom Kanton liegen um Fr. 340.00 unter dem budgetierten Betrag. Entnahmen aus Spezialfinanzierungen Die Entnahmen aus Spezialfinanzierungen dienen sowohl dem Rechnungsausgleich als auch den Entnahmen für die Abschreibungen von spezialfinanzierten Kostenstellen (Feuerwehr, Wasser, Abwasser und Kehricht). Interne Verrechnungen Bei den internen Verrechnungen werden Personal- und Sachaufwand, Zinsen und Abschreibungen sowie Erträge zwischen den einzelnen Funktionen verrechnet, mit dem Ziel, die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung je Aufgabenbereich beurteilen zu können.

NEWS Nr. 1/2015 Seite 10 Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung enthält folgende Ausgaben und Einnahmen: Rechnung 2014 Voranschlag 2014 Rechnung 2013 I Steuerhaushalt Verwaltungsvermögen Bruttoinvestitionen 115'814.20 336'000.00 81'276.15 Investitionseinnahmen 1'000.00 140'000.00 3'000.00 Nettoinvestitionen 114'814.20 196'000.00 78'276.15 II Investitionen Spezialfinanzierungen Bruttoinvestitionen 173'899.15 61'400.00 126'409.75 Investitionseinnahmen 173'899.15 50'000.00 22'927.80 Nettoinvestitionen - 11'400.00 103'481.95 III Total Investitionen Verwaltungsvermögen (I + II) Bruttoinvestitionen 289'713.35 397'400.00 207'685.90 Investitionseinnahmen 174'899.15 190'000.00 25'927.80 Nettoinvestitionen 114'814.20 207'400.00 181'758.10 IV Investitionen Finanzvermögen Bruttoinvestitionen 26'343.15 - - Investitionseinnahmen 94'388.00-99'019.00 Nettoinvestitionen -68'044.85 - -99'019.00 V Gesamtinvestitionen Gemeinde ( III + IV) Bruttoinvestitionen 316'056.50 397'400.00 207'685.90 Investitionseinnahmen 269'287.15 190'000.00 124'946.80 Nettoinvestitionen inkl. Investitionen Finanzvermögen 46'769.35 207'400.00 82'739.10 Finanzierung der Investitionen Die im Rechnungsjahr 2014 getätigten Investitionen werden wie folgt finanziert: Nettoinvestitionen (ohne Investitionen Finanzvermögen) 114'814.20 - Abschreibungen -18'900.00 + Aufwandüberschuss der laufenden Rechung 48'997.77 + Mittelfluss aus Entnahmen und Einlagen in Spezialfinanzierungen -251'169.95 Finanzierungsüberschuss -106'257.98 Mit dem Finanzierungsüberschuss konnten die Investitionen bezahlt werden. Nachkredite Alle Nachkredite von insgesamt Fr. 178 847.85 sind in einer separaten Nachkredittabelle aufgeführt und mit den entsprechenden Begründungen versehen. Davon sind insgesamt Fr. 115 429.40 gebunden und Fr. 63 418.45 liegen in der Kompetenz des Gemeinderates. Die Gemeindeversammlung hat keine Nachkredite zu bewilligen.

NEWS Nr. 1/2015 Seite 11

NEWS Nr. 1/2015 Seite 12 Antrag Genehmigung der Jahresrechnung 2014, welche mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 48 997.77 abschliesst. Traktandum 6 Verschiedenes AUS DEM GEMEINDERAT Projekt Sanierung Mühlebach und Hochwasserschutz Bereits im Jahr 2013 haben die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung dem Projekt Sanierung Mühlebach zugestimmt. Seither ist einige Zeit vergangen und die Projektarbeiten verlaufen planmässig. Mit zügigen Schritten geht es in Richtung Spatenstich, welcher für Anfang Mai 2015 geplant ist. Dank einer grosszügigen Spende der Versicherungsgesellschaft Mobiliar, welche 50% der Gemeindekosten oder aber max. Fr. 150 000.-, tragen wird, kann das Projekt vollumfänglich umgesetzt werden. Eine weitere Beitragszusicherung von max. Fr. 31 550.- durften wir vom Ökofonds der Energie Thun AG entgegen nehmen. Der Gemeinderat möchte es an dieser Stelle nicht unterlassen, den Spendern herzlich für die erbrachten Leistungen zu danken. AUS DEN KOMMISSIONEN HOCH- UND TIEFBAUKOMMISSION Verkehr Seit Mitte März 2015 hat der Kanton die Auswechslung der Signalisation Tempo 50 km/h entlang der Kantonsstrasse durch Forst und Längenbühl vorgenommen. Es herrscht nun entlang der gesamten Kantonsstrasse eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Herabsetzung der Tempolimite von teilweise 60 km/h wurde vom Kanton im Herbst 2014 entsprechend im Amtsanzeiger publiziert.

NEWS Nr. 1/2015 Seite 13 Aufruf zum Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineingeraten, gefährden die Verkehrsteilnehmer, die Kehrichtabfuhrleute, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreibt das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 unter anderem vor: - Hecken, Sträucher und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über den Strassen freizuhaltenden Luftraum vom 4.50 m Höhe hineinragen. Über Gehwegen muss eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. - Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. - Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art (auch landwirtschaftliche Kulturen) die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist. Lichtraumprofil

NEWS Nr. 1/2015 Seite 14 Neue Sammelstelle seit 01.01.2015 Per 1. Januar 2015 wurde die neue Sammelstelle der Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl am Standort Hattigen 8A (neben dem Feuerwehrmagazin) eröffnet. Folgende Abfälle können dort während den Öffnungszeiten entsorgt werden: Glas Alu-/ Blechdosen Kleider Die Sammelstelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag bis Freitag von 08.00 bis 19.00 Uhr Samstag von 08.00 bis 18.00 Uhr Die Entsorgung an Sonn- und Feiertagen ist nicht gestattet. Abfallkalender 2015 Was entsorge ich wo und wie Der Abfallkalender 2015 wurde Mitte Dezember in alle Haushalte verteilt. Darin befindet sich eine Übersicht, welche Abfälle wo und wie entsorgt werden und wann die Spezialabfuhren im 2015 stattfinden. Der Kalender kann auch unter www.3636.ch/wohnen/taegliches-leben/ver-und-entsorgung heruntergeladen werden. Selbstverständlich erhalten Sie diesen auch auf Wunsch bei der Gemeindeverwaltung.

NEWS Nr. 1/2015 Seite 15 SCHULKOMMISSION Die Schulkommission in ihrer neuen Zusammensetzung per Anfang Jahr Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern und mit dem engagierten Lehrerteam! Sandra Fuss, Josef Güngerich, Martina Steiner (Präsidentin), Andreas Hadorn, David Reichen (v.l.n.r) Tagesschulangebot / Bedarfsabklärung Gestützt auf das revidierte Volksschulgesetz und die Tagesschulverordnung sind die Gemeinden verpflichtet, jährlich eine Erhebung durchzuführen und bei Bedarf Tagesschulangebote anzubieten. Die Umfrage im Frühling 2014 hat ergeben, dass die Nachfrage nach einer Tagesschule zu gering ist. Falls sich Eltern für ein Tagesschulangebot für das Schuljahr 2015/2016 interessieren, bitten wir diese, den Fragebogen für die Bedarfsabklärung Tagesschule auszufüllen. Dieser kann auf der Gemeindeverwaltung Forst-Längenbühl bezogen werden oder steht auf der Homepage www.forst-laengenbuehl.ch (WohnenSchulen) zum Download bereit. Wichtig: Diese Umfrage ist keine definitive Anmeldung, sondern nur eine Bedarfsabklärung. Wenn ein Tagesschulangebot zustande kommt, werden die Eltern ein definitives Anmeldeformular erhalten. Bitte geben Sie den ausgefüllten Fragebogen bis spätestens am 29. Mai 2015 auf der Gemeindeverwaltung Forst-Längenbühl ab. Vielen Dank! Schulkommission Forst-Längenbühl

NEWS Nr. 1/2015 Seite 16 Tageskarte Gemeinde der SBB AUS DER VERWALTUNG Die Gemeinden Wattenwil und Forst-Längenbühl stellen ab 1. Januar 2015 gemeinsam pro Tag fünf unpersönliche Generalabonnemente der SBB "Tageskarten Gemeinde" zur Verfügung. Die Tageskarten sind auf den jeweiligen Gültigkeitstag datiert und können im Voraus bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil bezogen werden. Die Reservation einer Tageskarte kann über die Website (Verlinkung auf www.3636.ch vorhanden) oder telefonisch bei der Finanzverwaltung Wattenwil unter 033 359 59 31 erfolgen. Die "Tageskarte Gemeinde" wird zum Preis von Fr. 45.00 pro Tag/Karte abgegeben. Beim Bezug ist die Gebühr in bar zu entrichten. Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Es werden keine Tageskarten gegen Rechnung versandt. Gemeindeverwaltung Forst-Längenbühl Neue Abstimmungscouverts Für die nächste Abstimmung am 14. Juni 2015 stellt die Gemeinde Forst-Längenbühl auf neue Abstimmungs- und Wahlcouverts um. Neu werden die Stimmzettel in einem separaten Umschlag im Stimmcouvert platziert. Eine detaillierte Anleitung, wie die Abstimmungsunterlagen auszufüllen sind, wird mit dem Abstimmungsmaterial versendet. Zusätzlich kann neu das Stimmcouvert bis am Abstimmungssonntag in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Die letzte Leerung des Briefkastens wird künftig am Sonntag um 09.00 Uhr stattfinden. AUS DER SCHULE Der Stundenplan für Kindergarten und Schule erscheint am 1. Mai Als Lehrpersonen werden wir jedes Jahr früher gefragt, wann die Kinder den Stundenplan für das nächste Schuljahr bekommen werden. Wir verstehen, dass die Eltern vorausplanen möchten. Oft wird aber unterschätzt, dass das Erstellen eines Stundenplans eine komplexe Angelegenheit ist. Wir müssen wissen, wie viele Lektionen uns das Schulinspektorat bewilligt. Die Anmeldungen für den Fakultativen Unterricht müssen bei uns sein, damit wir sehen, welche Kurse wir durchführen können. Danach müssen die Lektionen den Lehrpersonen zugeteilt werden, damit alle ihr Pensum ungefähr behalten können. Mit den Speziallehrkräften muss abgesprochen werden, an welchen Tagen sie wo im Schulhaus sein können. In diese Phase fallen auch allfällige Kündigungen und Lehrerwahlen. Koordiniert mit dem Stundenplan der

NEWS Nr. 1/2015 Seite 17 Schule entsteht auch der Stundenplan des Kindergartens. Unser Ziel ist es, dass jedes Kind einen möglichst idealen Stundenplan hat und dabei alle Vorgaben des Kantons eingehalten werden. Der Stundenplan muss vor der Veröffentlichung von der Lehrerkonferenz und der Schulkommission abgesegnet werden. Das braucht alles seine Zeit. Die Schule Forst-Längenbühl hat beschlossen, dass der Stundenplan in Zukunft jeweils am 1. Mai den Kindern abgeben wird. Ab diesem Datum wird er auch auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet sein. Wir sind froh, wenn Sie dafür Verständnis zeigen. Schulschluss Forst-Längenbühl 2. Juli 2015 Programm 09.00-11.00 Uhr Spielmorgen mit Bistro 11.00-11.30 Uhr Offizieller Teil ab 11.45 Spaghettiessen, Kaffee und Kuchen, Ausstellung Werken 13.00-16.00 Disco Alle sind ganz herzlich eingeladen. n.

NEWS Nr. 1/2015 Seite 18 Frauenverein Forst-Längenbühl AUS DER BEVÖLKERUNG Hauptversammlung vom 30. Januar 2015 Die Präsidentin konnte 29 Mitglieder begrüssen. Das Protokoll der Herbstversammlung, der Jahresbricht und die Jahresrechnung wurden einstimmig genehmigt. Der Verein musste zwei Austritte verzeichnen. Mit Dora Wenger konnte ein neues Mitglied gewonnen werden. Der Verein zählt neu 61 Mitglieder. Spenden gingen an: Ferienpass Wattenwil, Solina Steffisburg, Krankenheim Spiez und an die Unwettergeschädigten im Schangnau. Unter dem Traktandum Verschiedenes wurden die Anwesenden orientiert, dass für die Spielgruppe eine neue Leiterin gesucht werden muss. Zudem sind noch Abklärungen am Laufen, ob die Räumlichkeiten des Kindergartens weiterhin für die Spielgruppe zur Verfügung stehen. Nach der Hauptversammlung liessen wir den Abend bei einem Znüni ausklingen. Jahresprogramm 2015 21. April Vortrag Burnout 19. Juni Minigolf August Vereinsreise (Besichtigung REGA Basis Belp) 23. Oktober Herbstversammlung November Seniorenmittagessen 30. November Höck, Altersbescherung 06. Dezember Chlousehöck Fusspflegedaten 2015 18. Juni 03. September 05. November Z'Morge Z'Mittag vom 8. März 2015 Unser Z'Morge Z'Mittag war auch dieses Jahr sehr gut besucht. Die zahlreichen Gäste durften sich in der frühlingshaft geschmücktenturnhalle am Buffet mit den vielen Köstlichkeiten bedienen. Für die Unterhaltung und Gemütlichkeit sorgten die Eduwyss-Örgeler. Ein herzliches Dankeschön an alle, die zum guten Gelingen etwas dazu beigetragen haben.

NEWS Nr. 1/2015 Seite 19 AUSBLICK/TERMINE Abstimmungen und Wahlen 18./19.04.2015 Gewerbeausstellung 14.06.2015 Abstimmungssonntag 18.10.2015 National- und Ständeratswahlen 03.12.2015 Gemeindeversammlung Redaktionsschluss NEWS Das nächste ordentliche News ist im November 2015 geplant. Der Redaktionsschluss ist auf 16. Oktober 2015 festgelegt. Wir freuen uns auf zahlreiche Beiträge. INFORMATIONEN Gewerbeausstellung Forst-Längenbühl

NEWS Nr. 1/2015 Seite 20 Gesucht Tageseltern für die Region Thuner Westamt Wie arbeiten Sie gerne? Teilzeit? Festangestellt? Mit Kindern? Im eigenen Haushalt? Erfüllend? Seit August 2014 bietet leolea die Vermittlung von Tageseltern im Thuner Westamt an. Schon besteht eine Warteliste und trotz bestehenden subventionierten Stunden können wir nicht alle Anfragen für einen Betreuungsplatz vermitteln. Deshalb sind wir immer noch aktiv auf der Suche nach kompetenten und motivierten Tageseltern. Sie sind interessiert an der spannenden und anspruchsvollen Tätigkeit, jedoch unsicher ob sie die richtigen Voraussetzungen für die Arbeit mit Kindern mitbringen? Was ihre zukünftigen Tageskinder von Ihnen verlangen dürfen: Sie haben Freude am Umgang mit Kindern und bereits Erfahrung in der Betreuung Sie verfügen über Grundkenntnisse in Ernährung, Pflege und Hygiene (Basiskurs, sowie Notfallkurs sind obligatorisch) Sie sind geduldig, einfühlsam, belastbar und haben Humor Sie können einem Tageskind ein kindgerechtes Wohnumfeld bieten Sie und ihre Familie sind bereit, sich auf eine neue Form des Zusammenlebens einzulassen Sie haben einen guten Leumund Sie erfüllen die Anforderungen Ihrer zukünftigen Tageskinder? Dann melden Sie sich umgehend bei uns. Gerne Informieren wir Sie bei einem Gespräch über die weiteren Schritte bis zur Ausübung Ihrer neuen beruflichen Tätigkeit. Tageseltern Thuner Westamt, Gasstrasse 4, 3005 Bern, 031 311 77 16, www.tageselternthunerwestamt.ch, tageseltern-thunerwestamt@leolea.ch

NEWS Nr. 1/2015 Seite 21 Gewerbevereinsausflug für Senioren Sagt Ihnen den Name Altersnachmittag etwas? Oder Altersausflug? Oder Seniorenhöck? Dem Gewerbeverein Wattenwil und Umgebung sind ältere Menschen wichtig und er geht deshalb neue Wege. Der Gewerbeverein Wattenwil organisiert deshalb den 6. Altersausflug. Wann: Mittwoch, 6. Mai 2015, 13.30 Uhr Wie läuft der Nachmittag ab: Wattenwiler Gewerbler stellen ihre Zeit und Fahrzeuge gratis zur Verfügung und chauffieren unsere älteren Bewohner und Bewohnerinnen ab der Haustüre zu einem noch geheimen Ort. Dort ist auch viel Zeit zum gemeinsamen dorfnen und alte Erinnerungen aufleben zu lassen. Kleine Ueberraschungen umrahmen den Nachmittag. Auf das Abendessen hin werden alle Ausflügler wieder zu Hause abgesetzt. Sämtliche Auslagen übernehmen die Gewerbler und der Gewerbeverein Wattenwil und Umgebung. Wer kann mitmachen: alle Bürger und Bürgerinnen der Gemeinden Wattenwil, Burgistein und Forst- Längenbühl mit Jahrgang 1944 und älter. Anmeldeschluss: Freitag, 17. April 2015 Alle angemeldeten erhalten Ende April weitere Details schriftlich zugestellt. Der Ausflug findet bei jeder Witterung statt. Der Gewerbeverein Wattenwil und Umgebung freut sich mit diesem Ausflug der älteren Bevölkerung etwas zurückgeben zu können und bedankt sich auf diese Weise auf das langjährige Vertrauen in das einheimische Gewerbe. Der Gewerbeverein freut sich auf möglichst viele Ausflügler. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anmeldetalon: Ja, ich nehme am Seniorenausflug vom 6. Mai 2015 des Gewerbevereins Wattenwil und Umgebung teil: Vorname:... Name:... Adresse:... PLZ, Ort:... Telefon:... Geburtsdatum:... Ich benutzte für den Ausflug... Rollstuhl... Rollator Bemerkungen:...... Anmeldetalon einsenden bis Freitag, 17. April 2015 an Gewerbeverein Wattenwil und Umgebung Daniel Küenzi Fax 033 359 32 39 Postgasse 4 / Postfach 11 Email daniel.kueenzi@raiffeisen.ch 3665 Wattenwil

NEWS Nr. 1/2015 Seite 22 IMPRESSIONEN Spielabend 2015 Schule Forst-Längenbühl

NEWS Nr. 1/2015 Seite 23 Fragebogen Zukunft Forst-Längenbühl 1. Was sehen Sie für Vorteile einer politisch eigenständigen Gemeinde in der Grösse von Forst-Längenbühl? 2. Was sehen Sie für Nachteile einer politisch eigenständigen Gemeinde in der Grösse von Forst-Längenbühl? 3. Besteht die Bereitschaft eine Aufgabe für das Gemeinwesen zu übernehmen? ja nein Wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen / Aufwand? Wenn nein, was spricht dagegen? 4. Soll der Gemeinderat Fusionsgespräche mit Nachbargemeinden aufnehmen? ja nein egal Name (fakultativ). Wir freuen uns, wenn wir bis am 7. Mai 2015 möglichst viele Fragebogen zurückerhalten. Danke.