Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der KWG Kommunale Wohnen AG
KWG Kommunale Wohnen AG Anhang für das Geschäftsjahr 2016 A. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist unter der Firma KWG Kommunale Wohnen AG mit Sitz in Berlin im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter der Nummer HRB 160196 B eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Aktien Gesetzes beachtet. Nach den in 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Zum Bilanzstichtag ist durch Ausscheiden des Mitgesellschafters das Gesellschaftsvermögen von zwei Immobiliengesellschaften auf das Vermögen der KWG Kommunale Wohnen AG übergegangen (Anwachsung). Die Gliederung der Bilanz wurde an die Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnunternehmen angepasst. Durch die Anwendung der Vorschriften des BilRUGs haben sich keine wesentlichen Abweichungen zum Vorjahr ergeben. I. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts andere bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die
Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben. II. Bewertungsmethoden Allgemeines Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Bewertungspositionen Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungsoder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu EUR 410,00 werden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Aufwand wirksam. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit notwendig wurden erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Unfertige Leistungen werden zu Anschaffungs-/Herstellungskosten (Fremdkosten) abzüglich der auf leer stehende Wohnungen entfallenden Kosten angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
B. Ergänzende Angaben Angaben zu den Forderungen aus Lieferung und Leistung und den sonstigen Vermögensgegenständen nach 268 Abs. 4 Satz 1 HGB Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Fälligkeit von unter einem Jahr. Angaben zu den ausgewiesenen Verbindlichkeiten ( 285 Nr. 1 HGB) Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Fälligkeit von mehr als fünf Jahren beträgt TEUR 4.296 (Vorjahr: TEUR 0). Sonstige finanzielle Verpflichtungen 285 Nr. 3a HGB) Es sind keine über den Bilanzansatz hinausgehende sonstigen finanziellen Verpflichtungen vorhanden. Angaben zu entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerten ( 285 Nr. 13 HGB) Es wurden keine Geschäfts- oder Firmenwerte erworben. Angaben über derivative Finanzinstrumente ( 285 Nr. 20 HGB) Die Gesellschaft verfügte über keine derartigen Finanzinstrumente. Angaben über die Bildung von Bewertungseinheiten ( 285 Nr. 23 HGB) Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet. Angaben zur Mitarbeiterzahl der Gesellschaft ( 285 Nr. 7 HGB) Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahres durchschnittlich 19 eigene Mitarbeiter. Angaben über die Einbeziehung in einen Konzernabschluss ( 285 Nr. 14+14a HGB) Der Jahresabschluss des Unternehmens wird in den Konzernabschluss der conwert Immobilien Invest SE, Wien (Österreich), einbezogen. Die conwert Immobilien Invest SE veröffentlicht einen Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS zum Firmenbucheintrag FN 212163 Wien. Dies ist der Konzernabschluss, der den kleinsten und größten Kreis der Unternehmen einschließt. Angaben zur befreienden Wirkung von EU/EWR-Konzernabschlüssen ( 291 HGB) Die Gesellschaft ist gemäß 291 HGB von der Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Angaben über die außergewöhnliche Erträge/Aufwendungen ( 285 Nr. 31 HGB) Es ergaben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Erträge oder Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung. Haftungsverhältnisse nach 251 HGB Es besteht eine Cash-Pool-Vereinbarung mit der conwert Treasury OG, Wien (Österreich). Dabei ist eine gesamtschuldnerische Haftung der Konzerngesellschaften gegenüber der den Cash-Pool führenden Bank vereinbart worden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht kein Risiko der Inanspruchnahme. (Verbindlichkeiten aus Bürgschaften) Zum Bilanzstichtag bestanden Bürgschaften und Garantien zugunsten verbundener Unternehmen in Höhe von TEUR 66.652. Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit und vorliegender Ergebnis- und Liquiditätsplanungen für die Tochterunternehmen der KWG AG wird nicht mit einer Inanspruchnahme aus den Bürgschaften gerechnet. (Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen) Es bestehen Verpflichtungen der KWG AG, die Tochtergesellschaften Barmer Wohnungsbau Grundbesitz I GmbH, Wuppertal, und KWG Grundbesitz VIII GmbH, Berlin, finanziell so auszustatten, dass diese zu keinem Zeitpunkt überschuldet sind. Aufgrund vorliegender Ergebnisund Liquiditätsplanungen für die Barmer Wohnungsbau Grundbesitz I GmbH, Wuppertal und die KWG Grundbesitz VIII GmbH, Berlin, wird nicht mit einer Inanspruchnahme aus der Garantie gerechnet. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Mit Eintragung in das Handelsregister am 22.05.2017 wurde die formwechselnde Umwandlung der KWG Kommunale Wohnen AG aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 07.10.2016 vollzogen. Der Name der Gesellschaft lautet nunmehr KWG Kommunale Wohnen GmbH. Zu Geschäftsführern wurden die bisherigen Vorstände der KWG Kommunale Wohnen AG bestellt. Durch die mehrheitliche Übernahme der conwert Immobilien Invest SE durch die Vonovia SE wird der Jahresabschluss der KWG Kommunale Wohnen GmbH zukünftig in den Konzernabschluss der Vonovia SE einbezogen. Dr. Wolfgang Beck Marc Sahling