Woche 6 Freitag, 7. Februar lädt ein zum. Projekt-Chor. Leitung Sascha Rieger

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Transkript:

Woche 6 Freitag, 7. Februar 2014 lädt ein zum Projekt-Chor Opela - We are here to sing Afrikanische Chorlieder aus Namibia Leitung Sascha Rieger 10 Chorproben jeweils montags 20:00-21:30 Uhr Iptingen, Altes Schulhaus - 17.02.2014-24.02.2014-10.03.2014-17.03.2014-24.03.2014-31.03.2014-07.04.2014-28.04.2014-05.05.2014-12.05.2014 Generalprobe Aufführung Sa. 17.05.2014 Sa. 17.05.2014 So. 18.05.2014 Kontaktadresse Jutta Baesgen Tel. 07044/8967 www.gospelchor-iptingen.de

Seite 2 / Nummer 6 Amtsblatt Wiernsheim Freitag, 7. Februar 2014 Neues aus dem Kaffeemühlenmuseum Der Auftritt der Gruppe LeSing am 20.02.2014 kann aus privaten Gründen NICHT stattfinden. Die Aufführung findet daher zu einem späteren Zeitpunkt statt, wir werden den Termin rechtzeitig bekanntgeben. Das Geld für bereits erworbene Eintrittskarten wird selbstverständlich rückerstattet. Ihr KMM-Team Amtliche Bekanntmachungen Enzkreis Öffentliche Bekanntma chung des Landratsamtes Enz kreis Georg-Kerschensteiner-Schule - Kaufmännische Schule - Kerschensteinerstr. 9-75417 Mühlacker 07041 870561 07041 870567 www.gks-muehlacker.de E-Mail: info@gks-muehlacker.de Sie schließen Ihre allgemeinbildende Schule im Sommer mit einer Prüfung ab und haben sich entschlossen, eine kaufmännische Vollzeitschule zu besuchen. Passend zu Ihrem jeweiligen Abschluss bieten wir Ihnen den jeweiligen Anschluss an. Sie bewerben sich mit Ihrem Halbjahreszeugnis bis zum 01.03.2014 und erhalten gegebenenfalls eine vorläufige Zusage. NEU: Zweijähriges Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Aufnahmevoraussetzung: Mittlerer Bildungsabschluss (Mittlere Reife) mit mindestens der Note befriedigend im Fach Englisch. Bei Bewerberüberhang qualifizierter Notendurchschnitt erforderlich. Ausbildungsziel: Umfassende theoretische und praktische kaufmännische und fremdsprachliche (Englisch und Spanisch) Kenntnisse und Fachhochschulreife. Möglichkeit der Teilnahme am Zusatzprogramm Staatlich geprüfte(r) Wirtschaftsassistent/in. Anmeldungen ab sofort möglich! Kaufmännisches Berufskolleg I Aufnahmevoraussetzung: Mittlerer Bildungsabschluss (Mittlere Reife). Bei Bewerberüberhang qualifizierter Notendurchschnitt erforderlich. Ausbildungsziel: Umfassende theoretische und praktische kaufmännische Kenntnisse und Erhöhung der Chancen auf einen anspruchsvollen kaufmännischen Ausbildungsplatz. Bei entsprechendem Notendurchschnitt kann in einer der Übungsfirmen mitgearbeitet werden. Fachhochschulreife bei erfolgreichem Abschluss des sich anschließenden Kaufmännischen Berufskollegs II. Kaufmännisches Berufskolleg II Aufnahmevoraussetzung: Abschluss des Kaufmännischen Berufskollegs I mit einem Durchschnitt mindestens 3,4 in den Fächern Deutsch, Englisch, Betriebswirtschaftslehre, Mathematik. Ausbildungsziel: Fachhochschulreife, Möglichkeit der Teilnahme am Zusatzprogramm Staatlich geprüfte(r) Wirtschaftsassistent/-in. Teilnahme an der Übungsfirma bei entsprechendem Notendurchschnitt möglich. NEU: Wirtschaftsgymnasium mit Wahlmöglichkeiten im Bereich Naturwissenschaften, Fremdsprachen, Wirtschaftsinformatik und Seminarkurs Aufnahmevoraussetzung: Mittlerer Bildungsabschluss mit einem Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens 3,0 oder Versetzung nach Klasse 10 des 8-jährigen bzw. Klasse 9 des 9-jährigen Gymnasiums. Ausbildungsziel: Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Anmeldungen ab sofort möglich! NEU: Fachschule für Wirtschaft Profil 1: Officemanagement Profil 2: Energiewirtschaft Aufnahmevoraussetzung: Mittlerer Bildungsabschluss, abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung und ein Jahr Berufserfahrung oder alternativ fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung. Ausbildungsziel: Staatlich geprüfter Betriebswirt und Fachhochschulreife. Zweijährige zur Prüfung der Fachschulreife führende Berufsfachschule (Wirtschaftsschule) Aufnahmevoraussetzung: 1. Hauptschulabschluss oder Abschluss vom BEJ oder 2. Versetzung in die Klasse 10 der Realschule, der Werkrealschule oder des Gymnasiums (G9), bzw. in die Klasse 9 des Gymnasiums (G8) oder 3. Abgangszeugnis der Klasse 9 einer Realschule, Werkrealschule oder eines Gymnasiums oder 4. ein Nachweis eines gleichwertigen (1., 2., 3.) Bildungsstandes 5. Hauptschüler können am Ende der Klasse 8 auf Antrag aufgenommen werden. Ausbildungsziel: Fachschulreife (Mittlere Reife) und Qualifizierung für eine Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich. Teilnahme an der Juniorenfirma bei entsprechendem Notendurchschnitt möglich. Infotag: Samstag, 15.02.2014; 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr Nähere Informationen erhalten Sie in den Sekretariaten oder auf unseren Homepages.

Freitag, 7. Februar 2014 Amtsblatt Wiernsheim Nummer 6 / Seite 3 Stadt/Gemeinde Wiernsheim Landkreis Enzkreis Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats 1) am 25. Mai 2014 1. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats 1) statt. Dabei sind auf 5 Jahre zu wählen: 1.1 Gemeinderäte 1.2 Ortschaftsräte 1) Mitglieder Mitglieder (Anzahl) Stadt/Gemeinde (Anzahl) Ortschaft 18 Wiernsheim und zwar, da unechte Teilortswahl 4) stattfindet Vertreter für den Wohnbezirk (Anzahl) 9 Wiernsheim 3 Pinache 3 Iptingen 3 Serres 1.3 Ortschaftsräte für die Ortschaft Vertreter (Anzahl) Ortschaft und zwar, da unechte Teilortswahl 4) stattfindet Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form. 1) Nur in Gemeinden mit Ortschaftsverfassung. 4) Nur soweit unechte Teilortswahl stattfindet. 5) Nur wenn bei unechter Teilortswahl Wohnbezirke mit nicht mehr als drei Vertretern gebildet sind. 6) Nur im Verband Region Stuttgart sonst streichen. *) Vgl. 8 Abs. 1 i.v.m. 57 KomWG i. d. F. Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes vom 16.4.2013 (GBl. S. 55, 58). Bei Ortschaftsratswahl ist die Einwohnerzahl der jeweiligen Ortschaft maßgebend.

Seite 4 / Nummer 6 Amtsblatt Wiernsheim Freitag, 7. Februar 2014 2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl(en) frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 27. März 2014 bis 18:00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Bürgermeisteramt Wiernsheim, Marktplatz 1, 75446 Wiernsheim schriftlich einzureichen. 2.1 Wahlvorschläge können Parteien, mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. Für die einzelnen Wahlen sind je gesonderte Wahlvorschläge einzureichen 1). Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung Wahlvorschlägen ist nicht zulässig. 2.2 Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte bzw. Ortschaftsräte 1) zu wählen sind. Bei unechter Teilortswahl darf ein Wahlvorschlag für jeden Wohnbezirk, für den ein, zwei oder drei Vertreter zu wählen sind, jeweils einen Bewerber mehr 5) und für jeden Wohnbezirk, für den mehr als drei Vertreter zu wählen sind, höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Vertreter zu wählen sind 4). Ein Bewerber darf sich für dieselbe Wahl nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen. 2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet oder der diesen aus ihrer Mitte gewählten Vertreter ab 20. August 2013 in geheimer Abstimmung nach dem in der Satzung vorgesehenen Verfahren wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge festlegen. Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger der Wählervereinigung im Wahlgebiet ab 20. August 2013 in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden Anhänger wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge festlegen. Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemeinde, bei der Wahl des Ortschaftsrats die jeweilige Ortschaft 1). Hat eine Partei oder mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung in einer Ortschaft nicht mindestens drei wahlberechtigte Mitglieder, kann sie die Bewerber für die Wahl des Ortschaftsrats dieser Ortschaft in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreter in der Gemeinde wählen 1). Bei nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen ist eine Feststellung, dass die Zahl der wahlberechtigten Anhänger dieser Wählervereinigung zur Bildung einer Aufstellungsversammlung auf der Ortschaftsebene nicht ausreicht, erst möglich, wenn die einberufene Versammlung der wahlberechtigten Anhänger auf Ortschaftsebene abgebrochen werden muss, weil weniger als drei wahlberechtigte Personen erschienen sind; erst dann kann das Bewerberaufstellungsverfahren auf Gemeindeebene eingeleitet werden. 2.3.1 Bewerber in Wahlvorschlägen, die mehreren Wahlvorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. gemeinsame Wahlvorschläge), können in getrennten Versammlungen der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen oder in einer gemeinsamen Versammlung gewählt werden. Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereinigungen gelten entsprechend. 2.4 Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bürger der Gemeinde ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Bewerber bei unechter Teilortswahl müssen zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvorschläge und am Tag der Wahl in dem Wohnbezirk wohnen, für den sie sich aufstellen lassen 4). Wählbar in den Ortschaftsrat ist, wer am Wahltag Bürger der Gemeinde ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvorschläge und am Wahltag in der Ortschaft wohnt (Hauptwohnung) 1). Nicht wählbar sind Bürger, die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht oder Stimmrecht nicht besitzen; für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in 1896 Abs. 4 und 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst; die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union) sind außerdem nicht wählbar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen. 2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt, muss der Wahlvorschlag ein Kennwort enthalten; Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber; bei unechter Teilortswahl ist in den Fällen, in denen der Bewerber mehrere Wohnungen in der Gemeinde hat, die Anschrift in dem Wohnbezirk anzugeben, für den der Bewerber aufgestellt wurde; bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit angegeben werden. Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge - bei unechter Teilortswahl 4) nach Wohnbezirken getrennt - aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein. Für keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorgeschlagen werden. 2.6 Wahlvorschläge Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. 2.7 Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind den drei Unterzeichnern der Niederschrift über die Bewerberaufstellung (Versammlungsleiter und zwei Teilnehmer - vgl. 2.10) persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. 2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge Parteien und Wählervereinigungen sind den jeweils zuständigen Vertretungsberechtigten jeder der beteiligten Gruppierun-

Freitag, 7. Februar 2014 Amtsblatt Wiernsheim Nummer 6 / Seite 5 gen nach den für diese geltenden Vorschriften zu unterzeichnen (vgl. 2.6 und 2.7, 14 Abs. 2 S. 4 und 5 Kommunalwahlordnung - KomWO -). 2.9 Die Wahlvorschläge müssen außerdem unterzeichnet sein für die Wahl des Gemeinderats 20 Personen *) für die Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft(en) 1) Personenzahl Personen, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sind (Unterstützungsunterschriften). Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für Wahlvorschläge Parteien, die im Landtag oder bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind; mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, die bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind, wenn der Wahlvorschlag der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten unterschrieben ist, die dem Organ zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags noch angehören. 2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Formblättern einzeln erbracht werden. Die Formblätter werden auf Anforderung vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses oder wenn der Gemeindewahlausschuss noch nicht gebildet ist, vom Bürgermeister - Bürgermeisteramt Wiernsheim, Marktplatz 1, 75446 Wiernsheim kostenfrei geliefert. Als Formblätter für die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die den genannten Personen ausgegebenen amtlichen Vordrucke verwendet werden. Bei der Anforderung ist der Name und ggf. die Kurzbezeichnung der einreichenden Partei oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort der Wählervereinigung anzugeben. Ferner muss die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3) bestätigt werden. 2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Unionsbürger als Unterzeichner, die nach 22 des Meldegesetzes der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen dem Formblatt außerdem den Nachweis für die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 KomWO anschließen. Sind die Betreffenden aufgrund der Rückkehrregelung nach 12 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung (GemO) wahlberechtigt, müssen sie dabei außerdem erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten. 2.9.3 Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig. 2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. 2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend auch für gemeinsame Wahlvorschläge. 2.10 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat; die Zustimmungserklärung ist unwiderruflich; einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstattliche Versicherung über seine Staatsangehörigkeit und Wählbarkeit sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit; Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung in 12 Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar und nach den Bestimmungen des 22 Meldegesetzes der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen in der o. g. eidesstattlichen Versicherung ferner erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten; eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter bzw. Anhänger und das Abstimmungsergebnis enthalten; außerdem muss sich aus der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen das Wahlergebnis erhoben und wie diese der Versammlung behandelt worden sind. Der Leiter der Versammlung und zwei wahlberechtigte Teilnehmer haben die Niederschrift handschriftlich zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung durchgeführt worden sind; bei Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen sie außerdem an Eides statt versichern, dass dabei die Bestimmungen der Satzung der Partei bzw. Wählervereinigung eingehalten worden sind; die erforderliche Zahl Unterstützungsunterschriften (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein muss; ggf. einschließlich der erforderlichen eidesstattlichen Versicherungen nicht meldepflichtiger Unionsbürger als Unterzeichner (vgl. 2.9.2);

Seite 6 / Nummer 6 Amtsblatt Wiernsheim Freitag, 7. Februar 2014 bei der Wahl des Ortschaftsrats 1), wenn die Bewerber einer Partei oder Wählervereinigung in einer Mitglieder-/ Vertreter- oder Anhängerversammlung in der Gemeinde aufgestellt worden sind (vgl. 2.3), eine dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten unterzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für dieses Verfahren vorlagen; die Bestätigung kann auch auf dem Wahlvorschlag selbst erfolgen. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gilt als Behörde im Sinne 156 Strafgesetzbuch; er ist zur Abnahme der Versicherungen an Eides statt zuständig. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses kann außerdem verlangen, dass ein Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegt und seine letzte Adresse in seinem Herkunftsmitgliedstaat angibt. 2.11 Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen und Anschrift bezeichnet werden. Sind keine Vertrauensleute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleute. Soweit im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensleute, jeder für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und Erklärungen Wahlorganen entgegenzunehmen. 2.12 Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die Bewerberaufstellung, eidesstattliche Erklärungen und Zustimmungserklärungen sind auf Wunsch erhältlich beim Bürgermeisteramt Wiernsheim, Marktplatz 1, 75446 Wiernsheim 3. Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nach 3 Abs. 2 und 4 KomWO. 3.1 Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Für die Wahl des Ortschaftsrats setzt dies voraus, dass die in Satz 1 genannten Personen am Wahltag in der Ortschaft ihre (Haupt-) Wohnung haben 1). 3.2 Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags - für die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart 6) - durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis - aus dem Verbandsgebiet 6) - verloren haben und vor Ablauf drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis - in das Verbandsgebiet 6) - zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis - im Verbandsgebiet 6) - wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis - das Verbandsgebiet der Region Stuttgart 6) verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, ist dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzuges oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis/dem Verbandsgebiet der Region Stuttgart 6) sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat. 3.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung anzuschließen. Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 4. Mai 2014 (keine Verlängerung möglich) eingehen beim Bürgermeisteramt Wiernsheim, Einwohnermeldeamt, Zimmer 102 (1. OG), Marktplatz 1, 75446 Wiernsheim Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Wiernsheim, Einwohnermeldeamt, Zimmer 102 (1. OG), Marktplatz 1, 75446 Wiernsheim bereit. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat. Ort, Datum Wiernsheim, 04.02.2014 Bürgermeisteramt gez. Karlheinz Oehler Bürgermeister

Freitag, 7. Februar 2014 Amtsblatt Wiernsheim Nummer 6 / Seite 7 Enzkreis Öffentliche Bekanntma chung des Landratsamtes Enz kreis Ferdinand--Steinbeis-Schule - Gewerbliche Schule - Lienzinger Str. 46-75417 Mühlacker 07041 870510-07041 870512 www.fvss-muehlacker.de E-Mail: info@fvss-muehlacker.de Sie schließen Ihre allgemeinbildende Schule im Sommer mit einer Prüfung ab und haben sich entschlossen, eine gewerblichtechnische Vollzeitschule zu besuchen. Passend zu Ihrem jeweiligen Abschluss bieten wir Ihnen den jeweiligen Anschluss an. Sie bewerben sich mit Ihrem Halbjahreszeugnis bis zum 01.03.2014 und erhalten gegebenenfalls eine vorläufige Zusage. NEU: Technisches Gymnasium Profil 1: Technik und Management Profil 2: Mechatronik Aufnahmevoraussetzung: Mittlerer Bildungsabschluss mit einem Durchschnitt mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, wobei in jedem dieser Fächer mindestens die Note ausreichend erreicht sein muss, oder Versetzungszeugnis eines Gymnasiums in Klasse 10 oder 11. Ausbildungsziel: Allgemeine Hochschulreife Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife - gewerbliche Richtung Aufnahmevoraussetzung: Abschluss einer mindestens zweijährigen gewerblich-technischen Berufsausbildung sowie ein Mittlerer Bildungsabschluss, der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder das Versetzungszeugnis eines Gymnasiums in Klasse 11. Ausbildungsziel: Fachhochschulreife Einjährige Berufsfachschule für Metall-, Elektro- oder KFZ-Technik Aufnahmevoraussetzung: Hauptschulabschluss und Nachweis eines Ausbildungsvorvertrages. (Über Aufnahmen ohne Vorvertrag wird im Einzelfall entschieden) Ausbildungsziel: Vermittlung der für die Grundstufe vorgesehenen fachtheoretischen Kenntnisse und fachpraktischen Fertigkeiten (= 1. Ausbildungsjahr) Einjährige Berufsfachschule für Körperpflege Aufnahmevoraussetzung: Hauptschulabschluss und Nachweis eines Ausbildungsvorvertrages. (Über Aufnahmen ohne Vorvertrag wird im Einzelfall entschieden.) Ausbildungsziel: Vermittlung der für die Grundstufe vorgesehenen fachtheoretischen Kenntnisse und fachpraktischen Fertigkeiten (= 1. Ausbildungsjahr) Zweijährige Berufsfachschule für Elektrotechnik oder Metalltechnik Aufnahmevoraussetzung: Abschluss der Hauptschule mit einem Durchschnitt mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (mindestens 3,0 in Deutsch und mindestens 4,0 in Englisch und in Mathematik). Ausbildungsziel: Mittlere Reife und Qualifizierung für eine Berufsausbildung in einem Beruf der Elektro- bzw. Metalltechnik. Infotag: Samstag, 15.02.2014; 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr Nähere Informationen erhalten Sie in den Sekretariaten oder auf unseren Homepages. Die Gemeindeverwaltung informiert Bürgermeisteramt Wiernsheim Vorwahl 07044 Zentrale (8)* 230 Bürgermeister, Vorzimmer (1)* 23-171 u. 23-172 Hauptamt (6)* 23-122 Ordnungsamt 23-136 Meldeamt (2)* 23-155 Standesamt/Sozialamt (5)* 23-135 Gemeindekasse (7)* 23-132 Steuerabteilung 23-133 Bauamt (4)* 23-142 Bauverwaltungsamt Herr Zipfel 23-161 Bauanträge (3)* 23-164 Bauhof 23-144 Wassermeister 23-142 * Ziffer für direkte Weitervermittlung während der elektronischen Ansage Elektroschrott-Abgabe: jeden 1. Samstag im Monat 11.00 bis 12.00 Uhr auf dem Bauhof Wiernsheim Die E-Mail-Adressen der jeweiligen Mitarbeiter können Sie auf unserer Homepage Wiernsheim unter www.wiernsheim.de nachfragen. Fax-Nr. 23-130 Gemeindejugendpfleger 0171 5801729 Notariat nach telefonischer Voranmeldung beim Notariat III in Mühlacker 07041 8118930 Mehrzweckhallen: "Lindenhalle" Wiernsheim 8930 "Waldenserhalle" Pinache 07041 84950 "Kreuzbachhalle" Iptingen 8213 Bürgersaal Wiernsheim 7340 Klärwerk Iptingen 5287 Klärwerk Großglattbach 07042 98190 Außenstellen: Rathaus Iptingen 7325 Rathaus Pinache 07041 7870 Rathaus Serres 7326 Feuerwehr 112 Revierförster Hailer 07044 48110 Kindergärten: Wiernsheim, Lindenstr. 38/1 8113 Serres 7799 Iptingen 5311 Heckengäuschule Wiernsheim, Sekretariat 07044 915816 Bürgermeisteramt Wiernsheim - Hauptamt - Impressum Herausgeber: Gemeinde Wiernsheim Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Telefon 07033 525-0, Telefax 07033 2048, www.nussbaummedien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Karlheinz Oehler, Marktplatz 1, 75446 Wiernsheim - für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: anzeigen.71263@nussbaummedien.de Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0 oder 6924-13. E-Mail: abonnenten@wdspressevertrieb.de Internet: www.wdspressevertrieb.de

Seite 8 / Nummer 6 Amtsblatt Wiernsheim Freitag, 7. Februar 2014 Sprechzeiten Rathaus Wiernsheim, Tel. 07044 23-0 Montag bis Freitag außerdem Montagnachmittag nachmittag Außenstelle Pinache, Tel. 07041 7870 Außenstelle Serres, Tel. 07044 7326 Außenstelle Iptingen, Tel. 07044 7325 Gemeindebücherei Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr 17.00 Uhr - 19.00 Uhr 14.00 Uhr - 16.00 Uhr 15.45 Uhr - 16.45 Uhr 17.00 Uhr - 18.00 Uhr 18.00 Uhr - 19.00 Uhr 16.00 Uhr - 18.30 Uhr 10.00 Uhr - 12.00 Uhr 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Energie- und Sanierungsberatung Auskünfte und Terminabsprache Tel. 07044 23161 Zimmer 007. Energie- und Beratungszentrum Pforzheim/Enzkreis (ebz) Sandweg 20, 75179 Pforzheim Tel. 0700 32903290 Öffnungszeiten: donnerstags 15 bis 18 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung www.ebz-pforzheim.de Notariat mittwochs nach telefonischer Voranmeldung beim Notariat III in Mühlacker, Frau Drung, Tel. 07041 8118930 Notrufe Polizei 110 Polizeiposten Niefern-Öschelbronn 07233 3399 Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst, Notarztwagen 112 Krankenwagen 19222 Feuerwehr 112 Feuerwehrkommandant 07041 814424 Feuerwehr Wiernsheim 0173 6862529 Feuerwehr Pinache 07041 862548 Feuerwehr Serres 07044 7803 Feuerwehr Iptingen 07044 8640 Feuerwehrhaus Wiernsheim 07044 901390 Bei Wasserrohrbrüchen oder sonstigen Wasserversorgungsengpässen ist Herr Uwe Schaber, Tel. 07044 8781, zuständig. Bezirksschornsteinfeger für die Gemeinde Wiernsheim mit Ortsteilen Serres und Iptingen: Manfred Mumm, Scheffelstraße 26, 75446 Wiernsheim-Pinache, Tel. 07044 9168655, Fax: 07044 9168657 Büro: Marktplatz 30/1, Wiernsheim Bezirksschornsteinfeger für Pinache: Uwe Sandhöfer, Leibnizstr. 14, 75015 Bretten, Tel. 07252 972500. Bestattungsunternehmer für die Gemeinde Wiernsheim Herr Scholl, Hintere Straße 3, 75446 Wiernsheim-Iptingen Tel. 07044 5569, Fax: 07044 5686 Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim Tel. 07231 3080 Sprechzeiten Montag 8.00-12.30 Uhr Dienstag 8.00-12.30 Uhr und 13.30-18.00 Uhr Mittwoch geschlossen 8.00-14.00 Uhr Freitag 8.00-12.00 Uhr EnBW Regionalzentrum Nordbaden Zentrale Ettlingen 07243 180-0 Störungsstelle - Strom 0800 3629477 Störungsstelle - Gas 07141 95956110 0172 7295658 Bezirkszentrum Enzberg 07041 9610330 Gas - Herr Köhler 07032 13445 Diakoniestation Heckengäu/Krankenpflegestation im Büro Wimsheim, Rathausstr. 2 Sprechzeiten: Mo. - Fr. 9.00-12.00 Uhr, Tel. 07044 8686 Außerhalb der Sprechzeiten meldet sich der Anrufbeantworter, er wird täglich um 16.00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen um 7.00 Uhr und 16.00 Uhr abgehört. Die Gemeindekasse informiert Jahresendrechnung 2013 für Wasser- und Abwassergebühren In den letzten Tagen wurden die Bescheide der Jahresendabrechnung 2013 für Wasser und Abwasser zugestellt. In diesem Bescheid sind auch die neuen Quartalsabschläge für das Jahr 2014 festgesetzt. Der in dem zugestellten Bescheid ausgewiesene Restbetrag ist bis zum 14.02.2014 zur Zahlung fällig. Sofern Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Betrag zum 14.02.2014 abgebucht. Forstamt Forstamt Enzkreis - Aktuelles aus dem Wald Die anhaltend, nasse und milde Witterung der letzten Wochen erschwert derzeit die Arbeit im Wald. Das Forstamt hat alle organisatorischen und technischen Mittel ausgeschöpft. Durch den vielen Regen sind die Waldböden mit Wasser vollgesogen. Die für die Jahreszeit ungewöhnlich hohen Temperaturen ohne längere Frostperioden haben ein Durchfrieren der Böden bisher verhindert. Wegen dieser Umstände lassen sich bei Arbeiten im Wald Fahrspuren und verschmutzte Waldwege nicht verhindern. Das Forstamt hat sich daher in der Hoffnung auf einen Kälteeinbruch beim Holzrücken zurückgehalten und auf gefrorene Waldböden gewartet. Doch jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo die Arbeiten im Wald nicht mehr aufgeschoben werden können: Die Bürger warten auf ihr Brennholz, die Sägewerke müssen für eine kontinuierliche Produktion mit Holz versorgt werden und auch wichtige andere Arbeiten für die Pflege und Erhaltung des Waldes drängen, so Frieder Kurtz, Leiter des Forstamts Enzkreis. Um Schäden an den Böden und Wegen zu minimieren, ergreifen die Forstbetriebe organisatorische Maßnahmen und setzen möglichst bodenschonende Technik ein. Trotz dieser Vorsorgemaßnahmen, werden sich aber Schäden und die Verschmutzung der Waldwege nicht vollständig vermeiden lassen. Forstamtsleiter Frieder Kurtz hat Verständnis für die Erholungssuchenden und bittet um Geduld: Nach der Holzernte werden die Wege abgeschoben und im Frühjahr mit neuem Schotter wieder in Stand gesetzt. Im Gegenzug für einen gepflegten Wald und einen warmen Ofen bitte ich den schlechten Wegezustand für wenige Wochen zu akzeptieren. Aus der Gemeindebücherei Öffnungszeiten: Montag 16.00 bis 18.30 Uhr 10.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr. Neuerwerbungen finden Sie immer aktuell unter wiernsheim.webopac.winbiap.de/wiernsheim Ebooks und Digitiale Medien aus Ihrer Bücherei Der digitale Fortschritt macht auch vor den Leihbibliotheken nicht Halt. Immer mehr öffentliche Büchereien bieten inzwischen auch digitale Medien wie ebooks, ehörbücher oder epaperszum download an. Die Gemeindebücherei Wiernsheim hat sich dem neu ge-

Freitag, 7. Februar 2014 Amtsblatt Wiernsheim Nummer 6 / Seite 9 gründeten Bibliotheksverbund Nordschwarzwald angeschlossen und wird ihren Lesern zukünftig das Downloaden digitaler Medien ermöglichen ganz einfach über das Portal der Gemeindebücherei Wiernsheim. Am 14. April 2014 fällt der offizielle Startschuss für die ebib- Nordschwarzwald. Einzige Voraussetzung zur Teilnahme ist ein Leseausweis der Gemeindebücherei Wiernsheim. Bereits jetzt können Sie einen Bibliotheksausweis erwerben. Zum einmaligen Preis 6 für Erwachsene und 2 für Kinder sind Sie mit dabei und können pünktlich zum Start mit der Onleihe loslegen. Selbstverständlich können Sie mit Ihrem Leseausweis auch ganz normale Bücher aus der Bücherei ausleihen wir freuen uns auf Ihren Besuch!! Kleiner Tipp für die geplante Anschaffung eines ereaders für die Onleihe funktionieren alle gängigen ereader, die das Format epub sowie DRM unterstützen. Einzig der Kindle ereader unterstützt dieses Format nicht und ist nur mit Medien Amazon kompatibel. Goodin, Maria: Valerie kocht Nell wächst in einer Welt der Phantasie auf. Als sie ein Kind war, veranstalteten bockige Bockwürste in der Küche ihrer Mutter regelmäßig ein Riesentheater. Ihr Vater, ein französischer Koch, kam leider bei einem tödlichen Kuchenunfall ums Leben. Und die Narben an der Stirn stammen einem Krebsküchlein, aus dem plötzlich eine Krebsschere schnellte. Jedenfalls war das alles Valerie zufolge so, so Nells Mutter. In der Schule wird Nell ausgelacht für diese absurden Geschichten. Zornig beschließt sie, sich künftig allem Erfundenen fernzuhalten und nur noch Fakten und Logik gelten zu lassen. Als die junge Naturwissenschaftlerin Anfang zwanzig ist, erkrankt Valerie schwer, ihr bleiben nur noch wenige Wochen. Nell legt ihre Karriere auf Eis und zieht zu ihr. Sie möchte ihre Mutter ernsthaft zur Rede stellen, doch Valerie kocht und backt nur. Zudem werden Nells Bemühungen dem merkwürdig gutaussehenden Gärtner durchkreuzt, der mit Apfelbäumen spricht und Valeries Essen wie auch ihre Geschichten liebt. Doch Nell sammelt Fakten - und was sie auf ihrer Spurensuche entdeckt, stellt ihre Welt auf den Kopf. "Eine herzerwärmende Geschichte, die der Liebe handelt und da, warum es manchmal besser ist, Lügen zu erzählen anstelle der Wahrheit. Einfach bezaubernd. Altersjubilare Geburtstage im Monat Februar 2014 Wir gratulieren herzlich in Wiernsheim: 09.02.2014: 70 Jahre Wolfgang Peter Schulz, Dürerstraße 11 10.02.2014: 78 Jahre Richard Kugel, Zeppelinstraße 3 10.02.2014: 77 Jahre Irene Dutt, Biegelweg 13 10.02.2014: 72 Jahre Ingrid Heidemarie Gille, Menzelweg 5 12.02.2014: 85 Jahre Anna Rettig, Dreilindenweg 14 12.02.2014: 72 Jahre Kurt Schrayßhuen, Grünewaldstraße 1 12.02.2014: 70 Jahre Harald Weigend, Im Kazenloch 36 12.02.2014: 70 Jahre Friedlinde Scheytt, Rubensweg 7 13.02.2014: 79 Jahre Marianne Hartmann, Rubensweg 1 13.02.2014: 77 Jahre Manfred Ludwig Erich Kiersch, Im Bild 1 Pinache: 12.02.2014: 77 Jahre Gertrud Maria Hauser, Hauffstraße 15/1 12.02.2014: 74 Jahre Herbert Skupin, Talstraße 3 Serres: 11.02.2014: 78 Jahre Johanna Marianne Böhm, Waldenserstraße 57 12.02.2014: 86 Jahre Lore Bolz, Schillerstraße 2 Iptingen: 09.02.2014: 74 Jahre Ferdinand Kisling, Im Täle 12 und wünschen allen Jubilaren ein schönes Geburtstagsfest und für die Zukunft alles Gute Standesamt Verstorben ist am 05.02.2014 in Mühlacker Herr Gerhard Karl Schmid, Lindenstraße 39, Wiernsheim, im Alter 83 Jahren. Familienpass 2014 - Gutscheinkarte für Blühendes Barock Wie das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung mitgeteilt hat, ist erst nach Drucklegung und Versand der Gutscheinkarte für den Landesfamilienpass 2014 vom "Blühenden Barock" in Ludwigsburg mitgeteilt worden, dass sich der Preis für den Erwerb einer speziellen Familien-Eintrittskarte um zwei Euro erhöht hat. Statt der aufgedruckten 12 Euro kostet die Karte nun 14 Euro. Dies hat zur Folge, dass die Preisangabe auf dem Gutschein "Blühendes Barock" nicht mehr gültig ist. Ein Neudruck der Gutscheinkarte alleine deshalb ist nicht angemessen und daher nicht vorgesehen, da die restlichen Gutscheine korrekt sind und ihre Gültigkeit behalten. Praxisdienste Bereitschaftsdienste der Ärzte: der Regionen Heckengäu/Platte, Mühlacker u. Niefern- Öschelbronn/Eutingen Notfallpraxis Mühlacker Hermann-Hesse-Str. 34, im Krankenhaus Mühlacker Tel. 07041 19292 Die Notfallpraxis ist täglich, auch an Wochenenden und Feiertagen, geöffnet. Der Dienst beginnt am Vorabend um 18.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr des Folgetages. Kinderärztlicher Notfalldienst: In der Notfallambulanz der Kinderklinik Pforzheim: mittwochs + freitags ab 15.00 Uhr, samstags, sonntags + feiertags 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr Tel. 07231 9692969 (Terminabsprache sinnvoll) Bereitschaftsdienst der Tierärzte: Sa., 08.02. u. So., 09.02.2014: Dr. Szemes, 75417 Mühlacker, Tel. 07041 7737 Bereitschaftsdienst der Diakonie Heckengäu: Tel. 07044 8686 Es meldet sich der Anrufbeantworter der Diakoniestation. Er wird um 7.00 Uhr und um 16.00 Uhr abgehört. Bereitschaftsdienst der Hebamme: Geburts- und Stillhilfe Frau Enning, Tel. 07042 15536 Bereitschaftsdienst der Zahnärzte: Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte kann über das DRK Mühlacker, Tel. 19222, erfragt werden. Bereitschaftsdienst der Apotheken: Sa., 08.02.2014: Löwen-Apotheke, Mühlacker-Dürrmenz, Hofstr. 4, Tel. 07041 3570 So., 09.02.2014: Stromberg-Apotheke, Sersheim, Am Markt 8, Tel. 07042 32211

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