Das Augsburger Tenure Track-Modell

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Transkript:

Das Augsburger Tenure Track-Modell Qualitätssicherungskonzept für die Übernahme von befristeten Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppe W1 oder W2 auf eine unbefristete Professur der Besoldungsgruppe W2 oder W3 Universität Augsburg 2017

Das Augsburger Tenure Track-Modell I. Präambel Die Universität Augsburg hat sich zum Ziel gesetzt, jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern möglichst früh wissenschaftliche Selbständigkeit verbunden mit einer attraktiven Karriereperspektive zu ermöglichen. Hierzu führt sie ein faires, qualitätsorientiertes und wettbewerbsfähiges Verfahren, das Augsburger Tenure Track-Modell, ein. Das Augsburger Tenure Track-Modell sieht zwei Tenure Track-Möglichkeiten vor, nämlich die Tenure Track-Juniorprofessur und die Tenure Track-Professur, wobei bei letzterer die Möglichkeit besteht, auf eine Stelle der Besoldungsgruppe W2 bzw. W3 übernommen zu werden. Ob eine Verstetigung der Tenure Track-Professur auf einer Stelle der Besoldungsgruppe W2 oder W3 erfolgt, wird bei der Ausschreibung der Tenure Track-Professur festgelegt. Kernidee des Augsburger Tenure Track-Modells ist es, exzellenten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern im Rahmen einer Tenure Track-Juniorprofessor oder einer Tenure Track-Professur das Karriereziel einer unbefristeten Professur der Besoldungsgruppe W2 oder W3 anzubieten. Durch die Schaffung von Teilzeit- und Beurlaubungs-Optionen ermöglicht das Augsburger Modell den notwendigen Freiraum für eine familienfreundliche und Diversitygerechte Karrieregestaltung. Tenure Track-Juniorprofessorinnen und Tenure Track-Juniorprofessoren sowie Tenure Track-Professorinnen und Tenure Track-Professoren werden durch ein ordentliches Berufungsverfahren mit internationaler Ausschreibung rekrutiert und erhalten eine fakultätsübliche Ausstattung. Die Tenure-Vergabe, d.h. die Verstetigung der Juniorprofessur auf einer W2-Professur sowie die Verstetigung der befristeten W2-Professur auf einer unbefristeten W2- bzw. W3- Professur, beruht neben der internen Bewertung der Forschungs- und Lehrleistungen auf mehreren externen Gutachten. Die Kriterien für die Übernahme auf eine unbefristete Professur sind transparent und verbindlich in vorliegendem Qualitätssicherungskonzept (vgl. Anlage 2) geregelt. Durch ein verfahrensbegleitendes Mentorat erhält die Tenure Track- Juniorprofessorin oder der Tenure Track-Juniorprofessor sowie die Tenure Track-Professorin oder der Tenure Track-Professor regelmäßig Feedback zu ihren oder seinen Leistungen in Forschung und Lehre sowie Unterstützung beim Aufbau ihrer oder seiner Professur. Spezielle Maßnahmen und Angebote der Universität Augsburg im Rahmen ihrer Personalentwicklung für wissenschaftliches Personal bieten Tenure Track-Juniorprofessuren und Tenure Track- Professuren die Möglichkeit der gezielten Fort- und Weiterbildung. Sofern eine Tenure Track- Juniorprofessorin oder ein Tenure Track-Juniorprofessor sowie eine Tenure Track-Professorin oder ein Tenure Track-Professor die zu Beginn des Dienstverhältnisses vereinbarten Leistungen in Forschung und Lehre im Rahmen der Tenure-Evaluation nachweisen kann, erhält sie oder er eine unbefristete W2- bzw. W3-Professur an der Universität Augsburg. Die Tenure-Evaluierung trägt dem verfassungsrechtlich gebotenen Prinzip der Bestenauslese Rechnung, indem sie das Leistungsprinzip wahrt und die Qualität sichert. 2

II. Der Weg von der Juniorprofessur zu einer unbefristeten W2-Professur (Tenure Track-Juniorprofessur) In Konkurrenz mit anderen Universitäten um die besten Köpfe aus dem In- und Ausland setzt die Universität Augsburg mit ihrem Modell der Tenure Track-Juniorprofessur für den wissenschaftlichen Nachwuchs auf frühe wissenschaftliche Selbständigkeit verbunden mit verlässlichen Karriereperspektiven. Sie rekrutiert exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in der Postdoc-Phase durch ein ordentliches Berufungsverfahren gemäß Art. 18 Abs. 4 des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes (BayHSchPG) mit vorausgehender internationaler Ausschreibung als Tenure Track-Juniorprofessorinnen und Tenure Track-Juniorprofessoren. Um Planungssicherheit zu erlangen, werden Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren an der Universität Augsburg in der Regel zunächst in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayHSchPG). Im dritten Jahr ihrer Tätigkeit findet gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayHSchPG eine Zwischenevaluation (vgl. hierzu Leitfaden für die Zwischenevaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren an der Universität Augsburg, Stand Januar 2009) statt. Nach Feststellung der Bewährung wird das Dienstverhältnis auf insgesamt sechs Jahre verlängert. Die Juniorprofessur wird durch ein Tenure Track-Mentorat, das aus zwei Professorinnen und/oder Professoren besteht, begleitet. Gemeinsam mit der Juniorprofessorin oder dem Juniorprofessor und im Einvernehmen mit der Dekanin oder dem Dekan werden im Rahmen einer Zielvereinbarung Art und Umfang der für die Tenure-Evaluation notwendigen fachspezifischen Leistungen in den Bereichen Forschung und Lehre sowie ggf. überfachliche Schlüsselkompetenzen festgelegt. Die Zielvereinbarung wird in jährlich stattfindenden Status- und Beratungsgesprächen mit der Juniorprofessorin oder dem Juniorprofessor von der Dekanin oder dem Dekan und dem Mentorat überprüft und kann in Ausnahmefällen modifiziert werden. Bereits 18 Monate vor Ende der zweiten Phase der Juniorprofessur wird das Verfahren zur Übernahme der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors auf eine unbefristete Professur eingeleitet. Abschluss des Verfahrens bildet die Tenure-Evaluation mit der Entscheidung über die Übernahme auf eine unbefristete W2-Professur. Tenure-Entscheidung Zwischenevaluation Start Tenure- Evaluationsverfahren Start jährliche Status- und Beratungsgespräche zur Überprüfung der Zielvereinbarung 3

Um den notwendigen Freiraum für eine familienfreundliche und Diversity-gerechte Karrieregestaltung für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren zu schaffen, setzt die Universität Augsburg neben familienfreundlichen Maßnahmen, wie einer Kinderkrippe und Ferienbetreuung, auf verschiedene Teilzeit- und Beurlaubungsoptionen: 1. Teilzeitprofessur Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, ermöglicht die Universität Augsburg für Tenure Track-Juniorprofessorinnen und Tenure Track-Juniorprofessoren Teilzeitprofessuren. Der Zeitraum bis zur Tenure-Evaluation kann in diesem Fall bis auf maximal neun Jahre erweitert werden. Teilzeitprofessuren sind über die Dekanin oder den Dekan bei der Präsidentin oder beim Präsidenten schriftlich zu beantragen. Die Erwartungen an die bis zur Tenure-Evaluation zu erbringenden Leistungen in Forschung und Lehre unterscheiden sich nicht von jenen der Vollzeitprofessuren. 2. Elternzeit Für die Inanspruchnahme von Elternzeit ermöglicht die Universität Augsburg die Unterbrechung des Tenure-Verfahrens um maximal bis zu vier Jahre. Elternzeitanträge sind über die Dekanin oder den Dekan bei der Präsidentin oder beim Präsidenten schriftlich einzureichen. Die Erwartungen an die bis zur Tenure-Evaluation zu erbringenden Leistungen in Forschung und Lehre unterscheiden sich nicht von regulären Tenure-Verfahren. 3. Familienpolitische Beurlaubung Für die Betreuung und Pflege von mindestens einem Kind unter 18 Jahren oder einem oder einer nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen ermöglicht die Universität Augsburg eine Verlängerung der Tenure-Evaluation um bis zu drei Jahre. Familienpolitische Beurlaubungen sind über die Dekanin oder den Dekan bei der Präsidentin oder beim Präsidenten schriftlich zu beantragen. Die Erwartungen an die bis zur Tenure- Evaluation zu erbringenden Leistungen in Forschung und Lehre unterscheiden sich nicht von regulären Tenure-Verfahren. 4. Sonstige Beurlaubungsmöglichkeiten Für eine wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit, für ein Stipendium oder eine außerhalb des Hochschulbereichs oder im Ausland durchgeführte wissenschaftliche Aus-, Fort- und Weiterbildung ermöglicht die Universität Augsburg eine Verlängerung der Tenure-Evaluation um maximal bis zu drei Jahre. Beurlaubungen sind über die Dekanin oder den Dekan bei der Präsidentin oder beim Präsidenten schriftlich zu beantragen. Die Erwartungen an die bis zur Tenure-Evaluation zu erbringenden Leistungen in Forschung und Lehre unterscheiden sich nicht von regulären Tenure-Verfahren. 4

III. Der Weg von einer befristeten W2-Professur zu einer unbefristeten W2 oder W3-Professur (Tenure Track-Professur) Um hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch attraktive Karriereperspektiven für die Universität Augsburg zu gewinnen und an der Universität Augsburg zu halten, können W2-Professuren mit der Perspektive auf Entfristung auf einer W2-Stelle bzw. auf einer W3-Stelle versehen werden. Die Entscheidung, ob die Entfristung auf einer Stelle der Besoldungsgruppe W2 oder W3 erfolgen soll, erfolgt im Rahmen der Ausschreibung. Das Augsburger Tenure Track-Modell stellt für W2-Professorinnen und W2-Professoren eine effiziente Maßnahme strategischer Personalentwicklung dar. Junge, motivierte Talente, deren wissenschaftliche Vorleistungen (Promotion, Postdoc) eine erfolgreiche akademische Karriere erwarten lassen, werden mit einer internationalen Ausschreibung rekrutiert und im Rahmen eines ordentlichen Berufungsverfahrens nach Art. 18 Abs. 4 des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes (BayHSchPG) für die Dauer von bis zu sechs Jahren auf eine Professur der Besoldungsgruppe W2 berufen. Die Tenure Track-Professur wird durch ein Tenure Track-Mentorat, das aus zwei Professorinnen und/oder Professoren besteht, begleitet. Gemeinsam mit der Tenure Track-Professorin oder dem Tenure Track-Professor und im Einvernehmen mit der Dekanin oder dem Dekan werden im Rahmen einer Zielvereinbarung Art und Umfang der für die Tenure-Evaluation notwendigen fachspezifischen Leistungen in den Bereichen Forschung und Lehre sowie ggf. überfachliche Schlüsselkompetenzen festgelegt. Die Zielvereinbarung wird in jährlich stattfindenden Status- und Beratungsgesprächen mit der Tenure Track-Professorin oder dem Tenure Track-Professor von der Dekanin oder dem Dekan und dem Mentorat überprüft und kann in Ausnahmefällen modifiziert werden. Bereits 18 Monate vor Ende der Tenure Track-Professur wird das Verfahren zur Übernahme der Tenure Track-Professorin oder des Tenure Track-Professors auf eine unbefristete Professur der Besoldungsgruppe W2 bzw. W3 eingeleitet. Abschluss des Verfahrens bildet die Tenure-Evaluation mit der Entscheidung über die Übernahme auf eine unbefristete W2-Professur bzw. W3- Professur. Nach Bewährungsfeststellung durch die Tenure-Evaluierung spätestens im sechsten Jahr erfolgt die Entfristung und Berufung zur W2-Professorin oder zum W2-Professor bzw. zur W3-Professorin oder zum W3-Professor entsprechend der in der Ausschreibung für die Entfristung vorgesehenen Besoldungsgruppe. Nur bei außergewöhnlichen Leistungen und besonderer strategischer Bedeutung im Hinblick auf die Schwerpunktbildung der Universität, frühestens aber im vierten Jahr, kann die Fakultät mit Zustimmung der Präsidentin oder des Präsidenten der Universität Augsburg eine vorgezogene Tenure-Evaluierung einleiten. 5

Um den notwendigen Freiraum für eine familienfreundliche und Diversity-gerechte Karrieregestaltung für Tenure Track-Professorinnen und Tenure Track-Professoren der Besoldungsgruppe W2 zu schaffen, setzt die Universität Augsburg neben familienfreundlichen Maßnahmen, wie einer Kinderkrippe und Ferienbetreuung, auf die in Abschnitt II beschriebenen Teilzeit- und Beurlaubungsoptionen. Bei Geburt oder Adoption eines Kindes kann das Beamtenverhältnis auf Zeit auf Antrag der Beamtin oder des Beamten um ein Jahr pro Kind insgesamt um maximal zwei Jahre verlängert werden, wobei eine Verlängerung des Beamtenverhältnisses auf Zeit über die Dauer von sechs Jahren hinaus nach Art. 8 Abs. 2 Satz 2 BayHSchPG nicht zulässig ist. IV. Tenure Track-Mentorat Zur bestmöglichen Betreuung der Tenure Track-Juniorprofessorin oder des Tenure Track-Juniorprofessors bzw. der Tenure Track-Professorin oder des Tenure Track-Professors richtet die Fakultät ein Tenure Track-Mentorat ein. Das Tenure Track-Mentorat besteht aus zwei Professorinnen und/oder Professoren, die vom Fakultätsrat bestellt werden. Zur Wahrung von Objektivität und kritischer Distanz soll das Mentorat möglichst fakultätsübergreifend besetzt sein. Die Juniorprofessorin oder der Juniorprofessor bzw. die Tenure Track-Professorin oder der Tenure Track-Professor hat das Vorschlagsrecht für die Auswahl der Mentorinnen und/oder Mentoren. Auf Wunsch werden die Mentorinnen und/oder Mentoren von der Dekanin oder dem Dekan der Fakultät vorgeschlagen. Gemeinsam mit der Juniorprofessorin oder dem Juniorprofessor bzw. der Tenure Track-Professorin oder dem Tenure Track-Professor sowie der Dekanin oder dem Dekan der Fakultät wird eine Zielvereinbarung erstellt, in der eine Auswahl der in Anlage 2 aufgeführten Bewertungskriterien für die Übernahme der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors bzw. der Tenure Track-Professorin oder des Tenure Track-Professors auf eine unbefristete Professur fachbezogen konkretisiert wird. Der Grad der Zielerreichung wird in jährlich stattfindenden Status- und Beratungsgesprächen überprüft. Die Gespräche führt die Dekanin oder der Dekan gemeinsam mit dem Mentorat und der Juniorprofessorin oder dem Juniorprofessor bzw. der Tenure Track-Professorin oder dem Tenure Track-Professor. Im Bedarfsfall ist es möglich, die Zielvereinbarung anzupassen. Hierfür ist eine gemeinsame Entscheidung von Mentorat, Dekanin oder Dekan und Juniorprofessorin oder Juniorprofessor bzw. Tenure Track-Professorin oder Tenure Track-Professor notwendig. Die Zielvereinbarung erfolgt schriftlich und wird von der Juniorprofessorin oder dem Juniorprofessor bzw. der Tenure Track-Professorin oder dem Tenure Track-Professor, vom Mentorat und der Dekanin oder dem Dekan unterzeichnet. Eine Kopie der Zielvereinbarung wird der Universitätsleitung übersandt. Das Mentorat unterstützt und berät die Juniorprofessorin oder den Juniorprofessor bzw. die Tenure Track-Professorin oder den Tenure Track-Professor beim Aufbau ihrer oder seiner Professur, bei der Erstellung von Forschungsanträgen, dem Aufbau von Kontaktnetzwerken sowie bei der Einschätzung der erbrachten Leistungen. 6

V. Evaluierung und Übernahme auf eine unbefristete W2- bzw. W3-Professur (Tenure-Verfahren und Tenure-Entscheidung) Das Verfahren für die Übernahme der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors auf eine unbefristete W2-Professur (Tenure-Verfahren) bzw. der Tenure Track-Professorin oder des Tenure Track-Professors auf eine unbefristete W2 oder W3-Professur wird durch einen Antrag der Tenure Track-Juniorprofessorin oder des Tenure Track-Juniorprofessors bzw. der Tenure Track-Professorin oder des Tenure Track-Professors bei der zuständigen Fakultät spätestens 18 Monate vor dem Ende ihrer oder seiner Dienstzeit eingeleitet. Nach Antragseingang fordert die Dekanin oder der Dekan die Juniorprofessorin oder den Juniorprofessor bzw. die Tenure Track-Professorin oder den Tenure Track-Professor zur Einreichung eines Eigenberichts auf. Gleichzeitig wird die Universitätsleitung durch Übersendung eines Abdruckes über den Eingang des Antrags informiert. Der Eigenbericht (vgl. Anlage 1) der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors bzw. der Tenure Track-Professorin oder des Tenure Track-Professors besteht aus einer persönlichen Stellungnahme und einer Dokumentation ihrer oder seiner Leistungen in der bisherigen Zeit der Juniorprofessur bzw. der W2- Professur. Zur Durchführung der Evaluierung und ggf. Vorbereitung eines Berufungsvorschlags bildet die Fakultät, in der die Stelle zu besetzen ist, im Einvernehmen mit der Universitätsleitung aus Gründen der Qualitätssicherung eine fakultätsübergreifende Evaluierungskommission, der auch mindestens ein auswärtiges Mitglied als Professorin oder Professor angehören muss. Durch die fakultäts- und universitätsübergreifende Zusammensetzung der Evaluierungskommission wird sichergestellt, dass die für die Bewertung der Leistungen der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors bzw. der Tenure Track-Professorin oder des Tenure Track-Professors notwendige Objektivität gewährleistet ist und hohe Qualitätsmaßstäbe für die dauerhafte Besetzung von Professuren angelegt werden. Die Fakultät erstellt hinsichtlich der Mitglieder der Evaluierungskommission einen Vorschlag, den sie der Universitätsleitung zusammen mit dem Antrag der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors bzw. der Tenure Track-Professorin oder des Tenure Track-Professors zur Erteilung des Einvernehmens zuleitet. Der Evaluierungskommission gehören an: die Dekanin oder der Dekan der Fakultät als Leitung, die Studiendekanin oder der Studiendekan der Fakultät, Professorinnen und Professoren der Fakultät, mindestens zwei Professorinnen und Professoren aus anderen Fakultäten der Universität Augsburg, mindestens ein auswärtiges Mitglied als Professorin oder als Professor, die oder der Frauenbeauftragte der Fakultät, eine Vertreterin oder ein Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Studierenden der Fakultät. 7

Die hauptberuflichen Professorinnen und Professoren müssen über die Mehrheit der Stimmen verfügen. Bei der Besetzung der Evaluierungskommission ist auf eine angemessene Vertretung der Frauen zu achten. Die Evaluierungskommission kann eine sachverständige Person aus dem Bereich der Fach- und Hochschuldidaktik beratend hinzuziehen. Die Evaluierungskommission prüft im Rahmen ihrer Arbeit die Berufungsfähigkeit der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors auf eine Professur der Besoldungsgruppe W2 bzw. die Berufungsfähigkeit der Tenure Track-Professorin oder des Tenure Track-Professors auf eine Stelle der Besoldungsgruppe W 2 bzw. W3 an der Universität Augsburg im Hinblick auf Forschung und Lehre. Im Rahmen dieser Prüfung ist anhand der nachstehenden Unterlagen auch zu beurteilen, ob die Juniorprofessorin oder der Juniorprofessor bzw. die Tenure Track-Professorin oder der Tenure Track-Professor zur Spitzengruppe der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eines vergleichbaren Karrierestadiums im betreffenden Fachgebiet im In- und falls fachspezifisch möglich im Ausland gehört und weiteres Entwicklungspotential aufweist. Im Einzelnen abzuwägende Kriterien sind wissenschaftliche Qualifikation, Erfahrung, Reputation und Zukunftspotential. Der Bewertung der Leistungen der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors bzw. der Tenure Track-Professorin oder des Tenure Track-Professors werden folgende Unterlagen zugrunde gelegt: Eigenbericht der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors bzw. der Tenure Track- Professorin oder des Tenure Track-Professors gemäß Anlage 1 Zielvereinbarung mit der Juniorprofessorin oder dem Juniorprofessor bzw. mit der Tenure Track-Professorin und dem Tenure Track-Professor Wissenschaftlicher Vortrag mit anschließender Diskussion Mindestens zwei externe Gutachten zu den Leistungen in Forschung und Lehre Stellungnahme der Studiendekanin oder des Studiendekans einschließlich Lehrevaluationsergebnisse. Die bzw. der Vorsitzende der Evaluierungskommission fordert die Juniorprofessorin oder den Juniorprofessor bzw. die Tenure Track-Professorin oder dem Tenure Track-Professor auf, innerhalb von vier Wochen einen Bericht (Eigenbericht) über ihre oder seine bisherigen Leistungen sowie eine persönliche Stellungnahme gemäß Anlage 1 abzugeben. Die persönliche Stellungnahme beschreibt die Aktivitäten in den vergangenen Jahren der Juniorprofessur bzw. der Tenure Track-Professur. Hierbei soll auf die Bereiche Forschung, Lehre und Gremienarbeit eingegangen werden. In der Stellungnahme hat die Juniorprofessorin oder der Juniorprofessor bzw. die Tenure Track-Professorin oder der Tenure Track-Professor die Gelegenheit, ihre oder seine Forschungsschwerpunkte darzustellen und zu gewichten. Nach Vorlage des Berichts wählt die Evaluierungskommission unter den von der Juniorprofessorin oder dem Juniorprofessor bzw. der Tenure Track-Professorin oder dem Tenure Track-Professor vorgeschlagenen Themen eines aus und lädt die Juniorprofessorin oder den Juniorprofessor bzw. die Tenure Track-Professorin oder den Tenure Track-Professor 8

zu einem fakultätsöffentlichen wissenschaftlichen Vortrag ein. Der wissenschaftliche Vortrag soll ein Urteil über die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Diskussion ermöglichen und zeigen, dass wissenschaftliche Fragestellungen und Ergebnisse fachlich vorgebildeten Zuhörern und Zuhörerinnen in freier Rede kritisch dargelegt werden können. Die Evaluierungskommission fordert mindestens zwei externe Gutachten zur Forschungsund Lehrleistung der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors bzw. der Tenure Track- Professorin bzw. des Tenure Track-Professors an, wobei eines der Gutachten möglichst von einer Fachexpertin oder einem Fachexperten aus dem Ausland eingeholt werden sollte. Über Ausnahmen von diesem Erfordernis entscheidet die Dekanin oder der Dekan im Einvernehmen mit der Evaluierungskommission nach fachspezifischen Gegebenheiten. Für die Auswahl der Gutachterinnen und/oder Gutachter gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für ordentliche Berufungsverfahren nach Art. 18 Abs. 4 BayHSchPG (vgl. Ziffer 3.13 der Handreichung der Universität Augsburg für die Besetzung von Stellen für Professorinnen bzw. Professoren und Juniorprofessorinnen bzw. Juniorprofessoren). Als Grundlage für die Beurteilung erhalten die Gutachterinnen und/oder Gutachter den Eigenbericht, die mit der Juniorprofessorin oder dem Juniorprofessor bzw. der Tenure Track-Professorin oder dem Tenure Track-Professor geschlossene Zielvereinbarung sowie das hier vorliegende Qualitätssicherungskonzept für Tenure Track-Juniorprofessoren und Tenure Track-Professuren. Die Gutachten sind schriftlich zu erstatten. Die Gutachterinnen und/oder Gutachter werden beauftragt, die Forschungs- und Lehrtätigkeit der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors bzw. der Tenure Track-Professorin oder des Tenure Track-Professors im Hinblick auf ihren oder seinen Beitrag zur wissenschaftlichen Erkenntnis zu beurteilen. Bestandteil des Gutachterauftrags ist in der Regel u.a. auch die Bitte, die betreffende Juniorprofessorin oder den betreffenden Juniorprofessor bzw. die betreffende Tenure Track-Professorin oder den betreffenden Tenure Track-Professor in eine fiktive, fachspezifische Vergleichsgruppe von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in einem vergleichbaren Karrierestadium einzuordnen sowie eine Aussage zur Berufungsfähigkeit der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors im Hinblick auf Forschung und Lehre für eine Professur der Besoldungsgruppe W2 bzw. der Tenure Track-Professorin bzw. des Tenure Track-Professors auf eine Professur der Besoldungsgruppe W3 an der Universität Augsburg zu treffen. Weichen die Gutachten deutlich in ihren Empfehlungen und/oder Begründungen voneinander ab, kann die Evaluierungskommission weitere Gutachten einholen. Die Studiendekanin oder der Studiendekan nimmt zu den Fähigkeiten und Erfahrungen der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors bzw. der Tenure Track-Professorin oder des Tenure Track-Professors in der Lehre schriftlich Stellung. Basis dieser Stellungnahme können u.a. Lehrhospitationen, Lehrproben, Gespräche mit der Juniorprofessorin oder dem Juniorprofessor bzw. der Tenure Track-Professorin oder dem Tenure Track-Professor, die Ergebnisse der Lehrevaluationen und ggf. die Beratung der sachverständigen Person aus dem Bereich der Fach- und Hochschuldidaktik sein. 9

Die Personalführungskompetenz und das Engagement in der akademischen Selbstverwaltung werden durch die Evaluierungskommission bewertet. Auf Grundlage aller vorliegenden Dokumente, Stellungnahmen und des wissenschaftlichen Vortrages erstellt die Evaluierungskommission einen zusammenfassenden Bericht über die Gesamtwürdigung. Dieser umfasst insbesondere auch eine Beschreibung und kritische Evaluation der erbrachten Forschungs- und Lehrleistungen der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors bzw. der Tenure Track-Professorin oder des Tenure Track-Professors sowie ihr oder sein Zukunftspotential im Vergleich zu nationalen und falls fachspezifisch möglich zu internationalen Fachkolleginnen und Fachkollegen. Es ist ferner festzustellen, ob und ggf. zu welchem Grad die vereinbarten Ziele in Lehre und Forschung erreicht wurden. Der Bericht endet mit einer Empfehlung zur Übernahme der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors auf eine unbefristete Professur der Besoldungsgruppe W2 bzw. der Tenure Track-Professorin oder des Tenure Track-Professors auf eine unbefristete Professur der Besoldungsgruppe W2 bzw. W3 oder mit der Empfehlung, keine solche Übernahme vorzunehmen. Das Ergebnis der Entscheidung wird schriftlich festgehalten und beinhaltet die Abstimmungsergebnisse der Evaluationskommission sowie die Begründung des Votums. Vor einer negativen Bewertung ist die Juniorprofessorin oder der Juniorprofessor bzw. die Tenure Track-Professorin oder der Tenure Track-Professor von der Evaluationskommission anzuhören. Danach werden die Gesamtwürdigung sowie die Empfehlung dem Fakultätsrat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Die Entscheidung des Fakultätsrats und soweit die Empfehlung positiv ist ein Vorschlag zur Berufung werden der Präsidentin oder dem Präsidenten mit allen zugrunde liegenden Unterlagen umgehend schriftlich vorgelegt. Die einzelnen stimmberechtigten Mitglieder der Evaluierungskommission sowie die Professorinnen und Professoren der jeweils betroffenen Fakultät können ein Sondervotum abgeben, das dem Berufungsvorschlag beizufügen ist. Die Universitätsleitung entscheidet nach Einholung einer Stellungnahme der Erweiterten Universitätsleitung über die Berufung der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors auf eine unbefristete W2-Professur bzw. der Tenure Track-Professorin oder des Tenure Track- Professors auf eine unbefristete W2- oder W3-Professur (Tenure-Entscheidung). 10

Anlage 1 Der Eigenbericht gliedert sich wie folgt: 1. Angaben zur Person 2. Aktueller wissenschaftlicher Lebenslauf 3. Drei Themenvorschläge aus dem Fachgebiet für den wissenschaftlichen Vortrag 4. Darstellung der Tätigkeiten in Forschung, Lehre, Selbstverwaltung und eigener Weiterbildung. Mögliche Aspekte sind insbesondere: Forschung Zusammenfassung der bisherigen Forschungstätigkeit Verzeichnis der Publikationen sowie die Rezeption und Bewertung der Veröffentlichungen Auflistung der wissenschaftlichen Vorträge Forschungskooperationen (hochschulintern und extern) Drittmittel (laufende Projekte, abgeschlossene Projekte, beantragte Projekte) wissenschaftliche Auszeichnungen Aktivitäten zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, ggf. Betreuung von Promotionen Transferaktivitäten (Wirtschaft, Verwaltung, Politik) bzw. Kooperation mit Praxisbereichen Invited Speaker bei renommierten Tagungen Engagement in wissenschaftlichen Fachgesellschaften unter Angabe der Funktion und Position Mitgliedschaft in Editorial-Boards Mitgliedschaft in Programmkomitees Lehre Nennung der durchgeführten Lehrveranstaltungen und kurze Darstellung zur Entwicklung der Konzepte Erläuterung der Lehrformen (Didaktik und Methodik) Beratung und Betreuung der Studierenden Einbindung in Prüfungen Betreuung von Studienabschlussarbeiten 11

Ggf. Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in der Hochschuldidaktik Internationalität (Betreuung von Gast- und Austauschstudierenden, Betreuung internationaler Doktorandinnen und/oder Doktoranden, eingeworbene Studienplätze im Ausland, (Mit-)Organisation internationaler Sommerschulen, Lehrangebote in nicht deutscher Sprache) Selbstverwaltung, universitäre Arbeitsgruppen, eigene Weiterbildung Darstellung der Aktivitäten in der Selbstverwaltung/Gremienarbeit Darstellung von Führungserfahrung und -kompetenz Ggf. Teilnahme an Fort- und Weiterbildung zu Themen der Personalführung und Personalentwicklung 12

Anlage 2 a) Bewertungskriterien für die Forschung sind insbesondere: Qualität und Quantität der Veröffentlichungen Plausibilität, methodische Fundierung, innovativer Charakter der Forschungsprojekte und Beitrag zur Entwicklung des Forschungsgebietes Integration in bestehende oder im Aufbau befindliche Forschungsverbünde Erweiterung und Innovation der Forschungsansätze im Vergleich mit der Dissertation Eigenständigkeit Bedeutung der Forschungsarbeit im internationalen Vergleich Bereitschaft und Fähigkeit zur interdisziplinären Forschung Einwerbung von Drittmitteln Betreuung von Doktorandinnen und/oder Doktoranden b) Bewertungskriterien für die Lehre sind insbesondere: Eigenständigkeit (z.b. Ausarbeitung von Vorlesungen, Berücksichtigung neuer Lehrkonzepte) Beratungsfähigkeit Ergebnisse der Lehrevaluation durch Studierende Didaktik (Kommunikation, Präsentation von Wissen, Lehrmaterial etc.) Lehrspektrum c) Bewertungskriterien für Personalführungskompetenz und Engagement in der akademischen Selbstverwaltung sind insbesondere: Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen zur Personalführung und Personalentwick-lung Auseinandersetzung mit Themen der Personalführung und Personalentwicklung Beteiligung an der Selbstverwaltung und Gremienarbeit innerhalb der Universität 13