Wohnungssicherung Niederösterreich nord-west. Im Rahmen der. ARGE Delogierungsprävention NÖ

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Transkript:

Wohnungssicherung Niederösterreich nord-west Im Rahmen der ARGE Delogierungsprävention NÖ Beratung gegen Wohnungsverlust Bahnhofplatz 8 E 3500 Krems Tel: 02732-79649; Fax: 02732-70180 email: beratung@bewok.at www.bewok.at Berichtszeitraum: Jänner Dezember 2016 Jahresbericht 2016 Seite 1 / 5

1. EINLEITUNG Im Jahr 2016 kam es zu einer organisatorischen Umstrukturierung des MitarbeiterInnen-Teams sowie des Vorstandes. Bei den BeraterInnen gab es jedoch keine Veränderungen hinsichtlich Anzahl der Beratungsstunden und Aufteilung der Betreuungsgebiete. Im Jahr 2016 konnte (noch) kein signifikanter Anstieg aus dem Bereich der Asylberechtigten bei den Beratungsfällen festgestellt werden. 2. ZUGÄNGE Hier sind alle neuen Fälle im Berichtszeitraum ersichtlich, die in jeglicher Form an die Beratungsstelle für Wohnungssicherung herangetragen wurden (unabhängig von der Form der weiteren Bearbeitung). Infokontakte : Darunter werden einmalige Anfragen verstanden (z.b. Informationsweitergabe, erste Klärung der Situation und evtl. Weiterverweisung an andere zuständige Stellen, nicht namentlich bekannte KlientInnen, ), aus denen sich keine weiterführenden Termine bzw. Aktivitäten ergeben. 33a MRG und 569 GEO : Damit sind die gerichtlichen Benachrichtigungen gemeint, die an die Wohnsitzgemeinde bzw. an die shauptmannschaft geschickt wurden und dann von diesen an die Beratungsstelle für Wohnungssicherung weitergeleitet werden. VermieterIn (darunter sind auch Hausverwaltungen bzw. GBVs zu verstehen) bedeutet, dass diese die Beratungsstelle für Wohnungssicherung über ein Wohnungsproblem von MieterInnen informiert haben. KlientIn meint die Kontaktaufnahme durch die Betroffenen. Unter andere sind Fälle gemeint, in denen andere Personen oder soziale Einrichtungen die Beratungsstelle für Wohnungssicherung über von Wohnungsverlust bedrohte Personen informiert haben. Zugänge: Krems Stadt 33a MRG 569 GEO BH Infokontakte VermieterIn KlientIn andere keine Angabe SUMME 25 43 20 6 0 60 8 1 163 Gmünd 4 3 10 0 1 4 3 0 25 Krems Land 8 3 7 4 1 17 1 0 41 Melk 13 11 15 17 2 37 5 2 102 Tulln Nord 1 0 1 3 0 4 0 0 9 Horn 4 7 4 5 0 9 2 0 31 Waidhofen /Thaya 1 5 6 1 0 6 0 0 19 Zwettl 4 0 3 4 0 14 1 0 26 anderer 8 0 0 0 0 1 0 0 9 unbekannt 1 0 0 0 0 0 0 0 1 GESAMT 69 72 66 40 4 152 20 3 426 Jahresbericht 2016 Seite 2 / 5

3. KONTAKTAUFNAHME Damit sind Aktivitäten seitens der Beratungsstelle für Wohnungssicherung gemeint, um einen persönlichen Kontakt zu den von Wohnungsverlust bedrohten MieterInnen herzustellen. Kontaktaufnahmen: Brief Hausbesuch Telefonat Gesamt Krems Stadt 117 58 41 216 Krems Land 18 7 11 36 Horn 12 8 1 21 Waidhofen/Th 17 4 2 23 Zwettl 3 1 1 5 Gmünd 17 9 1 27 Melk 21 16 2 39 Tulln Nord 3 0 0 3 GESAMT 208 103 59 370 4. BERATUNGSFÄLLE a) Infokontakte : Darunter werden einmalige Anfragen verstanden (z.b. Informationsweitergabe, erste Klärung der Situation und evtl. Weiterverweisung an andere zuständige Stellen, nicht namentlich bekannte KlientInnen, ), aus denen sich keine weiterführenden Termine bzw. Aktivitäten ergeben. b) Kurzberatung : Der/die KlientIn wird durch ein- oder mehrmalige Unterstützung der Beratungsstelle (bis drei Kontakte) für Wohnungssicherung in den Stand gesetzt, selbständig die zur Wohnungssicherung nötigen Schritte durchzuführen. c) Beratung : Der/die KlientIn erhält eine eingehende Beratung und/oder seitens der Beratungsstelle für Wohnungssicherung sind konkrete Interventionsschritte wie Telefonate, Schriftverkehr mit Dritten, Anträge auf finanzielle Unterstützung, Nachbetreuung, usw. nötig. Infokontakte Kurzberatungen Beratung lfd. Beratung abg. SUMME Krems Stadt 25 48 37 65 175 Krems Land 8 10 11 21 50 Horn 4 8 3 16 31 Waidhofen/Th 1 9 1 4 15 Zwettl 4 9 8 3 24 Gmünd 4 10 2 5 21 Melk 13 20 14 66 113 Tulln Nord 1 3 0 8 12 GESAMT 60 117 76 188 441 5. ERGEBNISSE der abgeschlossenen Beratungsfälle Wohnung gesichert : Die Probleme, die zum drohenden Wohnungsverlust führten, konnten gelöst werden, der Wohnraum ist daher gesichert. Jahresbericht 2016 Seite 3 / 5

andere Unterkunft : Hier war der Wohnungserhalt nicht möglich bzw. sinnvoll, es konnte jedoch die drohende Obdachlosigkeit durch die Organisation einer anderen Unterkunft abgewendet werden. Kontakt durch KlientIn abgebrochen : In diesen Fällen wurde der Kontakt seitens des/der KlientIn abgebrochen, bevor eine Lösung erarbeitet werden konnte. Ausgang unbekannt : Hierbei handelt es sich vor allem um Fälle (vgl. Definition unter Pkt. 4.), bei denen wir keine Rückmeldung haben, wie der Fall letztlich ausgegangen ist. Wohnung gesichert andere Unterkunft Kontakt abgebrochen Ausgang unbekannt Summe Krems Stadt 45 14 3 3 65 Krems Land 5 4 3 9 21 Melk 35 22 2 7 66 Horn 10 6 0 0 16 Tulln Nord 6 1 1 0 8 Gmünd 3 0 0 2 5 Zwettl 1 0 0 2 3 Waidhofen/Th 2 2 0 0 4 GESAMT 107 49 9 23 188 6. SOZIOGRAPHISCHE DATEN Diese Daten beziehen sich auf die abgeschlossenen Beratungsfälle aus Punkt 4 c). Alle Angaben unter Punkt 6 beziehen sich auf den Stand beim jeweiligen Erstgespräch. 6.1.Haushaltszusammensetzung Anzahl der Haushalte mit: alleinstehende Männer 51 alleinstehende Frauen 30 Erwachsene gesamt 315 Alleinerziehende 33 Kinder gesamt 194 mehrere Erw. ohne Kinder 32 GESAMT 509 mehrere Erw. mit Kinder 41 GESAMT 187 6.2. Höhe des Haushaltseinkommens Das ist: Arbeitseinkommen, Pension, AMS- Leistung, Kinderbetreuungsgeld, Unterhalt, Sozialhilfe. Nicht aber: Beihilfen für Kinder, Wohnen, Pflegegeld. Höhe des Haushaltseinkommens: kein Einkommen 2 bis zu 700,-- 14 701,-- bis 1.000,-- 59 1.001,-- bis 1.500,-- 56 über 1.500,-- 55 nicht erhoben 2 GESAMT 188 Jahresbericht 2016 Seite 4 / 5

6.3. Staatsbürgerschaft Diese Angaben beziehen sich jeweils auf die Person aus dem betroffenen Haushalt, die im Akt als KlientIn geführt wird. 6.4. Angaben zur Wohnung Die Monatsmiete meint Nettomiete + Hausbetriebskosten + USt ohne Energiekosten. Der Mietrückstand versteht sich inklusive Anwalts- und Gerichtskosten. 6.4.2. Monatsmiete Anzahl der HH mit Monatsmiete von : bis 200,-- 7 201,-- bis 300,-- 14 301,-- bis 400,-- 43 401,-- bis 500,-- 39 501,-- bis 600,-- 30 601,-- bis 700,-- 24 >700,-- 31 Staatsbürgerschaft: Österreich 159 Sonstige 7 EU 17 Konventionsflüchtling 4 unbekannt 1 6.4.1. Wohnungsgröße Anzahl der HH mit Wohnungsgröße (in m²): bis 30 11 31-45 15 46-60 37 61-80 77 > 80 42 nicht erhoben 6 6.4.3 Mietrückstand Anzahl der HH mit Mietrückstand von : 0,-- 7 bis 500,-- 38 501,-- bis 1.000,-- 28 1.001,-- bis 1.500,-- 29 1.501,-- bis 2.000,-- 20 2.001,-- bis 3.000,-- 28 > 3.000,-- 34 keine Angabe 4 7. FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG Diese Angaben beziehen sich auf die im Berichtszeitraum bewilligten, durch die Beratungsstellen der Wohnungssicherung initiierten finanziellen Unterstützungen. Finanzielle Unterstützung: GS 5 Aushilfe 69.896,96 GS 5 Darlehen 17.746,94 F3 Arbeitnehmerförderung 2.276,46 Sozialhilfe BVB 3.200,22 andere öffentliche Mittel 6.204,00 freie Wohlfahrt Aushilfe 4.174,44 Ad-Hoc-Beihilfe 1.552,-- Sonstiges 1.925,-- Summe 106.976,02 Mittel aus privaten Quellen 60.452,08 Jahresbericht 2016 Seite 5 / 5