"Eine Wohnung ist nicht alles, aber ohne Wohnung ist alles nichts." Jahresbericht 2008

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1 "Eine Wohnung ist nicht alles, aber ohne Wohnung ist alles nichts." Jahresbericht 2008 der Fachstelle für Wohnungssicherung Eine Einrichtung der Volkshilfe Wien im Auftrag der Stadt Wien. unter Mitarbeit von: Nandor Deak Kurt Feichter Maria Fleischanderl Johannes Gundacker Aymelek Kilic Renate U. Kitzman Christa Pairitsch Isabella Platteter Gabriele Schatzl Uschi Schweinberger Heidi Supper Alexander Tischina Christina Treiber Jutta Waidhofer Wien, im Mai

2 Impressum: Volkshilfe Wien, FAWOS, 1020 Wien, Schiffamtsgasse 14 Fotogestaltung: Alexander Tischina Layout: Johannes Gundacker und Uschi Schweinberger, Vervielfältigung: FAWOS Wien, im Mai

3 1 FAWOS FACHSTELLE FÜR WOHNUNGSSICHERUNG ZIELVORSTELLUNGEN KONTAKT BERATUNGSZEITEN EINLEITUNG JAHRESRÜCKBLICK FALL STATISTIK EINLEITUNG ZUSAMMENFASSUNG STATISTIK: ALLGEMEINE DATEN Kontaktaufnahme und Rückmeldung Erfassung nach Art der Wohnung und Wohnort Beratungs und Betreuungstätigkeit SOZIALSTRUKTUR DER BETREUTEN KLIENTINNEN Einleitung Haushaltsgröße Geschlecht und Alter Staatsbürgerschaft Einkommen Allgemeine Information Stand des Verfahrens Rechtliche und soziale Kündigungsgründe Finanzielle Unterstützung Räumungstermine Wohnungssicherung FALL EFFEKTIVITÄT DER WOHNUNGSSICHERUNG NACHHALTIGKEIT DER BERATUNG UND/ODER BETREUUNG BEI FAWOS Einleitung Definition, Sample

4 7.1.3 These 1: These 2: These 3: These These These Resümee: FALL DELOGIERUNGSPRÄVENTION IM GEMEINDEBEREICH FALL KOSTEN-NUTZEN-RECHNUNG FALL AUSBLICK AUF DAS JAHR FALL ZUSAMMENFASSUNG TABELLEN TEAMPRÄSENTATION PRESSESPIEGEL

5 1 FAWOS FACHSTELLE FÜR WOHNUNGSSICHERUNG Zum besseren Verständnis des folgenden Jahresberichtes wollen wir zunächst die Aufgaben und Ziele der Fachstelle vorstellen. FAWOS ist eine Einrichtung der Volkshilfe Wien im Auftrag der Stadt Wien. Zur Konsultation bei mietrechtlich komplizierten Fragen stehen die ExpertInnen der Mobilen Gebietsbetreuung zur Verfügung. Die Finanzierung der Fachstelle für Wohnungssicherung erfolgt über die Magistratsabteilung 40 Soziales, Sozial,- und Gesundheitsrecht. In der Fachstelle für Wohnungssicherung ist ein Team von zehn DiplomsozialarbeiterInnen und drei Sekretärinnen tätig. Darunter sind drei DiplomsozialarbeiterInnen, die von der MA 40 zur Mitarbeit bereitgestellt werden. Die Leitung der Stelle wird von einer Mitarbeiterin der Volkshilfe Wien wahrgenommen. 1.1 Zielvorstellungen FAWOS ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Personen, die in Privat- oder Genossenschaftswohnungen leben und vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind. Mit diesem Konzept wird eine einheitlich organisierte Wohnungssicherung mit rascher und effizienter Hilfe für den privaten Wohnungsbestand angeboten. Delogierungsprävention hat nicht nur den Vorteil geringerer Kosten für die Sozialhilfeträger, sondern bedeutet für die Betroffenen die Verhinderung von persönlichem Leid. Wichtige Sozialisationsprozesse (vor allem bei Kindern) werden nicht gestört oder unterbrochen. Mit dem sozialpolitischen Instrument Wohnungssicherung" soll dem Anwachsen von Wohnungslosigkeit in Wien entgegengesteuert werden. Dies ist konstitutiver Bestandteil der Wiener Herbergsreform. Mittelfristig sollen bestehende Wohnungslosenhäuser entlastet werden. Langfristig sollte eine erfolgreiche Prävention den schrittweisen Abbau von Wohnungslosenhäusern überhaupt erst ermöglichen. 1.2 Kontakt Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage ( 33a MRG) ist jedes Bezirksgericht verpflichtet, bei Einbringen eines Verfahrens den Wohnraum betreffend (Kündigung, Räumungsklage,...), die Gemeinde zu verständigen. Die Gemeinde wiederum ist 5

6 ausdrücklich ermächtigt, die Informationen an private soziale Institutionen weiterzuleiten. Zusätzlich ermöglicht der 569 GEO, dass Bewilligungen von zwangsweisen Räumungen ebenfalls an FAWOS weitergeleitet werden. Für ganz Wien werden daher diese Informationen von FAWOS erfasst und bilden die Grundlage für die Kontaktaufnahme mit den betroffenen MieterInnen. MieterInnen von Gemeindewohnungen werden ebenfalls bei FAWOS datenmäßig erfasst und an die zuständigen Gemeindedienststellen verwiesen. Deshalb ist ein Kapitel des vorliegenden Berichtes diesem Thema gewidmet. 1.3 Beratungszeiten Montag, Dienstag Mittwoch Donnerstag, Freitag 8 Uhr Uhr 17 Uhr - 19 Uhr 8 Uhr Uhr 6

7 2 EINLEITUNG Das Team der Fachstelle für Wohnungssicherung freut sich, den nunmehr dreizehnten Jahresbericht erstellt für den Zeitraum von bis zu präsentieren. Wie schon in den vorangegangenen Jahresberichten steht auch diesmal im Kapitel Statistik die Nachhaltigkeit von Beratung und Betreuung durch FAWOS mit dem besonderen Augenmerk auf den Einfluss von beobacht- und beschreibbaren Rahmenbedingungen und Ursachen für wiederkehrende Probleme mit der Wohnung im Mittelpunkt. Es werden Thesen formuliert und einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Das Motto dieses Jahres könnte mit Change und Yes, we can umschrieben werden, es wurde die gesamte EDV der Fachstelle umgestellt und neu organisiert. Dies hat auch Auswirkungen auf den vorliegenden Jahresbericht, so konnten im statistischen Teil nur auf die bis zum vorhandenen Datensätze zurückgegriffen werden. Genaueres kann man in den betroffenen Kapiteln nachlesen. Mittels Fallbeispielen wird weiters versucht, nicht nur durch quantitative Ergebnisse die Arbeit der Fachstelle transparenter zu machen, sondern auch den qualitativen Aspekt der Arbeit plastischer und greifbarer zu machen. (Nicht nur) für die eiligen LeserInnen findet sich auch diesmal wieder eine Zusammenfassung des Jahresberichtes am Ende. Weiters wurde versucht, soweit dies möglich ist, einen kurzen Ausblick auf die wichtigsten Ziele und Vorhaben für das Jahr 2009 zu geben. Ihr Interesse an der Lektüre des Jahresberichtes 2008 ist hoffentlich geweckt möge genügend Zeit und Muße hierfür vorhanden sein! Das Team der Fachstelle für Wohnungssicherung 7

8 3 JAHRESRÜCKBLICK 2008 Das Jahr 2008 ist für FAWOS von zwei großen Themen geprägt. Zum einen wird die Aussicht auf eine Veränderung der Delogierungsprävention in Wien immer konkreter. Die Sozialplanung der Stadt Wien arbeitet intensiv unter Einbeziehung anderer sozialen Einrichtungen, unter anderem auch FAWOS, an Konzepten um die Wohnungssicherung zu vereinheitlichen. Dies wird auch für die Fachstelle eine Veränderung der Arbeit bringen. Außerdem gibt es 2008 zahlreiche personelle Veränderungen in der FAWOS. Vier Kolleginnen verlassen die Fachstelle, was auf der einen Seite einen hohen Einschulungsaufwand für die verbliebenen MitarbeiterInnen bedeutet. Auf der anderen Seite bringen die neuen KollegInnen viele interessante und wertvolle Anregungen ein, und bereichern mit ihren Sichtweisen die gemeinsame Arbeit in der Fachstelle. Jänner 2008 Der Tätigkeitsbericht 2007 wird verfasst. Eine Studentin der Fachhochschule Campus Wien absolviert ihr zweiwöchiges Praktikum bei FAWOS. Februar 2008 Auf Grund des sehr komplexen und schwierigen, sowohl sozialarbeiterisch als auch mietrechtlich herausfordernden Arbeitsfeld bei FAWOS, entsteht das Bedürfnis die Einschulung zu verfeinern. Aus diesem Grund wird ein Konzept für Mentoring erarbeitet. Dies bedeutet, dass die neuen KollegInnen sich nach der dreimonatigen Einschulungsphase an eine/n erfahrene/n KollegIn aus dem Team wenden können, welche/r ihnen für eine gewisse Zeit als MentorIn zur Verfügung steht. März 2008 Die Ergebnisse des Handbuches zum Lösungsfokussierten Ansatz wird vor interessierten MitarbeiterInnen aus dem Sozialbereich präsentiert. 8

9 April 2008 MitarbeiterInnen der Caritas NÖ Ost besuchen FAWOS um die Arbeitsweise und das Konzept kennenzulernen. Mai 2008 Die BAWO Fachtagung zum Thema Wohnen, Bedarf, Sicherung wird von drei MitarbeiterInnen der Fachstelle besucht. Zwei MitarbeiterInnen der FAWOS veranstalten für KollegInnen der MA 40 eine Fortbildung zum Thema Delogierungsprävention: Wohnungssicherung für den privaten Wohnbereich. Die Leiterin der Fachstelle stellt bei einer Tagung in Prag die Arbeit von FAWOS vor. Juni 2008 Die FAWOS MitarbeiterInnen der MA 40 besuchen einen Vortrag der MA 40, in welchem sie über die geplante Mindestsicherung informiert werden. Das Team der FAWOS trifft sich mit Walter Kiss, dem Fachbereichsleiter der VH-Wien und mit Sabine Springer, der Fachbereichsleiterin des Fachbereiches Sozialarbeit und Sozialhilfe der MA 40. Die gemeinsamen Treffen sollen in Hinkunft regelmäßig in größeren Abständen stattfinden. Juli 2008 Ein Mitarbeiter von FAWOS der Volkshilfe Wien beendet seine Tätigkeit in der Fachstelle. Eine Mitarbeiterin von FAWOS der Volkshilfe Wien beendet ihr Freijahr und nimmt ihre Tätigkeit in der Fachstelle wieder auf. August 2008 Die Arbeit läuft ohne außergewöhnliche Ereignisse. 9

10 September 2008 Eine Mitarbeiterin des Sekretariats beendet ihre Arbeit bei FAWOS, ihr Nachfolger ist der erste männliche Sekretär in der Fachstelle. Eine Mitarbeiterin von FAWOS der Volkshilfe Wien beendet ihre Tätigkeit in der Fachstelle. Oktober 2008 Eine Mitarbeiterin der Volkshilfe Wien, welche sich im Freijahr befindet, beendet ihre Tätigkeit bei FAWOS. Zwei neue KollegInnen beginnen ihre Arbeit bei FAWOS Das jährliche Vernetzungstreffen der in Österreich tätigen Delogierungspräventionsstellen findet in Linz statt, drei MitarbeiterInnen von FAWOS nehmen daran teil. November 2008 Eine Gruppe von Studierenden der Fachhochschule besucht FAWOS um sich über die Arbeit der Fachstelle zu informieren. Die Leiterin der FAWOS nimmt an der Jahreskonferenz in Cardiff, Wales, teil. Dezember 2008 Eine Mitarbeiterin der Volkshilfe Wien beginnt ihre sechsmonatige Berufspause. Ein Betreuungszentrum Pflege und Betreuung zu Hause des Fonds Soziales Wien lädt eine Mitarbeiterin von FAWOS zum Erfahrungsaustausch und bezüglich mietrechtlicher Fragen ein. 10

11 4 FALL 1 ein exemplarisches MigrantInnenleben Frau J., Gastarbeiterin der 1. Generation, stammt aus Serbien und kommt in Begleitung ihrer erwachsenen Tochter und deren Baby zu FAWOS. Einleitend erklärt die Tochter, dass ihre Mutter psychisch krank sei, schlecht deutsch spreche und mit der Situation total überfordert sei. Die Mutter habe, so setzt die Tochter fort, vor einigen Monaten einen Selbstmordversuch unternommen, sei depressiv, nehme unzählige Medikamente. Auch der Vater spreche nicht gut deutsch, sei aber etwas besser orientiert und passe auf die Mutter auf. Frau J. fällt während des Erstgesprächs immer wieder ihrer Tochter ins Wort. Die Gesprächsdynamik ist konfliktgeladen. Aus diesem Grunde wird vereinbart, dass zum nächsten Termin die Tochter alleine kommt, worüber alle Beteiligten sehr erleichtert sind. Noch kein Gerichtsverfahren ein Wiederanfall Die Tochter legt eine Mahnung der Hausverwaltung vor, welche an die Eltern adressiert ist und aus der hervorgeht, dass drei Mieten eingefordert werden und die Zahlungsfrist bereits verstrichen ist. Es stellt sich heraus, dass Frau J. vor 6 Jahren über unsere Einrichtung eine Geldaushilfe erhielt. Bei der damaligen Wohnung handelte es sich um eine befristete Mietwohnung und wurde der Mietvertrag nur einmal verlängert. Familiäre Ressourcen Mietzinsüberprüfung Zusammenarbeit Gebietsbetreuung Da das Ehepaar kein Geld für die Anmietung einer neuen Wohnung hatte, wohnten sie einige Zeit lang abwechselnd bei ihren erwachsenen Kindern, die jedoch selbst alle eine eigene Familie haben; die Situation war für alle Beteiligten sehr belastend. Seit einem Jahr leben Herr und Frau J. in der unbefristeten privaten Mietwohnung. Für die Anmietungskosten mussten sie einen Kredit aufnehmen. Im Laufe der Beratung stellt sich heraus, dass die Mietvorschreibung zu hoch ist und dass das Ehepaar die Miete überprüfen wird, nachdem die Angelegenheit mit dem Mietrückstand geklärt ist. 11

12 GastarbeiterIn ein Leben lang Frau J. wirkt wesentlich älter als sie ist. In ihrer Erscheinung spiegelt sich ein typisches Gastarbeiterleben, welches auf ein langes und entbehrungsreiches Leben in Österreich zurückblicken lässt. Sie lebt gemeinsam mit ihrem Mann, von dem sie jedoch sagt, dass er nur sehr wenig Unterstützung für sie war, seit 35 Jahren in Österreich und hat, neben ihrer Arbeit als Bedienerin, ihre 3 Kinder alleine aufgezogen. Frau J. bezieht Invaliditätspension mit Ausgleichszulage und Pflegegeld der Stufe 1. Ihr Mann hat keinen Versicherungsanspruch erworben und ist mit seiner Frau mitversichert. Schulden statt Miete familiäre Verpflichtungen Das Paar erklärte den Rückstand mit falschen Prioritätensetzungen, da Kreditschulden zurückgezahlt werden. Sie hatten viele befristete Wohnungen, mussten immer wieder Kaution und Provision bezahlen. Des weiteren meldete der erwachsene Sohn, bei dem das Paar einige Monate wohnte, auf den Namen seiner Mutter ein Auto an und kam es zu Verwaltungsübertretungen, die dazu führten, dass die Polizei Frau J. für den Haftantritt abholen wollte. Auch lebte einige Monate lang eine junge, schwangere Verwandte bei ihnen, für die sie zu sorgen hatten. Wohnung gesichert Im Laufe der Beratung konnten, mit Unterstützung der Tochter, sämtliche Auflagen für eine Geldaushilfe erfüllt werden: die Wohnbeihilfe wird nun direkt an die Hausverwaltung angewiesen. Auch wurden geringere Raten bei der Stromrechnung vereinbart und die laufenden Mieten beglichen. Die Hausverwaltung sah von einer Klage ab und der Mietrückstand wurde an die Hausverwaltung angewiesen. Die Tochter wird auch weiterhin darauf achten, dass ihre Eltern ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. 12

13 5 STATISTIK 5.1 Einleitung Für den vorliegenden Jahresbericht wurde wie schon im Vorjahr das Kapitel Statistik in zwei Bereiche unterteilt, nämlich in die Allgemeinen Daten und in die Sozialstruktur der betreuten KlientInnen. Diese Unterteilung wurde notwendig, da nur bei den Betroffenen, die von den Mitarbeiternnen der Fachstelle intensiver betreut wurden, detaillierte Daten statistisch ausgewertet werden können. Bei den allgemeinen Daten geht es um alle Informationen, welche FAWOS von den Gerichten, Betroffenen selbst, Hausverwaltungen, Rechtsanwälten und sozialen Einrichtungen über die betroffenen Personen erhält, unabhängig von einer Kontaktaufnahme durch die KlientInnen. Im zweiten Teil Sozialstruktur der betreuten KlientInnen wird auf die Personen eingegangen, bei denen es der Fachstelle gelang Kontakt herzustellen und die von den MitarbeiterInnen intensive sozialarbeiterische Betreuung erhalten haben. Dies konnte kurz- oder auch langfristig sein, das Kriterium ist die Intensität der Unterstützung welche die betroffenen Personen benötigen. Zusätzlich gibt es in diesem Jahresbericht eine Zusammenfassung der statistischen Daten, in der einerseits kurz und prägnant die wichtigsten Entwicklungen und Aussagen zu finden sind und andererseits auch ein anschaulicher Vergleich der von FAWOS betreuten Personen zu dem Durchschnitt aller Einwohner von Wien gegeben werden soll. 5.2 Zusammenfassung Statistik: Im Jahr 2008 wurden gesamt 687 Personen von FAWOS intensiver sozialarbeiterisch beraten und betreut. Bei weiteren KlientInnen reichte eine kurzfristige Beratung aus. 13

14 Im folgenden wird anhand der in diesem Kapitel dargestellten statistischen Daten versucht, den/die durchschnittliche/n KlientIn von FAWOS im Jahr 2008 zu beschreiben. (bezogen auf die 687 intensiv betreuten Personen): Ob es sich bei dem/der durchschnittlichen KlientIn um eine Frau oder einen Mann handelt ist bereits schwierig zu klären, da das Geschlechterverhältnis mit 53% Frauen und 47% Männer ziemlich ausgeglichen ist. Sie/Er ist mit einer Wahrscheinlichkeit von 60% österreichische/r StaatsbürgerIn und im Alter zwischen 31 und 40 Jahren. Das Einkommen ist wahrscheinlich eine Leistung des AMS (38%), es könnte sich aber auch um ein Arbeitseinkommen (33%) handeln; die monatliche Einkommenshöhe des Haushaltes beträgt zwischen EUR 500,- und EUR 100,-. Zu 52% leben keine Kinder im Haushalt der/des durchschnittlichen KlientIn, und in diesem Fall handelt es sich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit um einen Single-Haushalt. Falls doch Kinder im Haushalt leben, dann zu 43% ein Kind, die Chance auf mehr als 2 Kinder ist verschwindend gering. Die/Der durchschnittliche KlientIn von FAWOS lebt in einer privaten Mietwohnung im 10. Wiener Gemeindebezirk und hat ein laufendes Verfahren oder bereits ein rechtskräftiges Urteil auf Räumung der Wohnung. Die Chance, dass bereits ein Räumungstermin festgelegt wurde oder dies unmittelbar bevorsteht ist hoch. Das Verfahren wurde wegen eines Mietrückstandes eingebracht, dieser ist aufgrund finanzieller Probleme, Arbeitslosigkeit und Schulden entstanden. In ca. 34% der Fälle bekommt sie/er eine finanzielle Unterstützung der MA 40 zur Abwendung des Verlustes der Wohnung, in der durchschnittlichen Höhe von EUR 2.223,23,-. Auch für den Fall, dass keinen finanzielle Aushilfe möglich oder nötig ist, wird in 79% der Fälle eine Sicherung der Wohnung erfolgen können. 14

15 5.3 Allgemeine Daten Kontaktaufnahme und Rückmeldung Kontaktaufnahme (Zugang) Der größte Anteil (7.188) der neu erfassten KlientInnen (8.092) wurde durch die Benachrichtigung gemäß 33a MRG oder 569 GEO bekannt. 904 Personen wandten sich ohne vorheriges Anschreiben entweder selbst oder durch Vermittlung von anderen sozialen Einrichtungen oder Hausverwaltungen an FAWOS. Insgesamt wurden im Berichtsjahr KlientInnen erfasst, die Differenz zu den neu erfassten Personen erklärt sich einerseits durch MieterInnen, bei denen mehr als ein gerichtlicher Vorgang stattfand (z.b.: Räumungsklage und Räumungstermin), andererseits durch KlientInnen, welche bereits im Jahr 2007 FAWOS bekannt wurden, und im Jahr 2008 entweder noch in laufender Beratung standen oder FAWOS erneut Informationen betreffend eines gerichtlichen Vorganges erhielt. (Siehe Tabelle2, Seite 61) Rückmeldequote Von FAWOS wurden Erstbriefe an MieterInnen in Privatwohnungen versandt. Darauf meldeten sich insgesamt KlientInnen, dies entspricht einer Rückmeldequote von 15,3% auf das erste Anschreiben. Auf Folgebriefe meldeten sich 624 KlientInnen, das ergibt eine Rückmeldequote von 33,1% auf das zweite Anschreiben. Insgesamt reagierten von von FAWOS aktiv kontaktierten MieterInnen 1.665, das sind 24,4%. Ein Folgebrief wurde bei Bekanntgabe von Räumungsterminen geschrieben. Die Rückmeldequote ist viel höher als bei nur einem Brief. Dies hängt vor allem mit der Tatsache zusammen, dass ein angesetzter Räumungstermin eine viel größere Gefährdung der Wohnung als das Einbringen einer Klage darstellt. (Siehe Tabelle2, Seite 61) 15

16 Grafik Kontaktaufnahme und Rückmeldequote Erstbrief Folgebrief Anzahl Rückmeldung Erfassung nach Art der Wohnung und Wohnort Im Jahr 2008 wurden bei FAWOS MieterInnen von gefährdeten Wohnungen bekannt. Davon waren 116 fremdverwaltete Gemeindewohnungen, Privatwohnungen, 969 Genossenschaftswohnungen, 34 Eigentumswohnungen und 382 fielen unter die Kategorie Sonstiges (siehe Tabelle3, Seite 61 ). Grafik Erfassung nach Art der Wohnung fremdverwaltete Gemeindewohnungen private Mietwohnungen Genossenschaftswohnungen 8227 Eigentumswohnungen sonstiges Betrachtet man die bezirksweise Verteilung aller bei FAWOS im Jahr 2008 erfassten KlientInnen ergeben sich Spitzenwerte für die Bezirke 2, 10, 15, 16 und 20. Die wenigsten Verständigungen kamen aus den Bezirken 1, 6, 8 und

17 Bei der Verteilung der von FAWOS intensiver sozialarbeiterisch betreuten KlientInnen ergeben sich Spitzenwerte für die Bezirke 10, 11, 15, 16, 20 und 21 (siehe Tabelle4, Seite 61). Grafik Zugang nach Wohnort Anzahl der Verständigungen und betreuten KlientInnen nach Bezirken Gesamt B-Fälle Beratungs und Betreuungstätigkeit Im Jahr 2008 wurden von den SozialarbeiterInnen insgesamt KlientInnenkontakte (Beratungsgespräche, Berichte, Telefonate, Schreiben,...) durchgeführt. Darüber hinaus wurden bei FAWOS telefonische Auskünfte erteilt, sowie 22 Mal eine Allgemeine Information angeboten (diese Daten beziehen sich auf den Zeitraum von Jänner bis November 2008). Im Berichtsjahr 2008 war in 687 Fällen eine intensive sozialarbeiterische Betreuung zur Abwendung des Wohnungsverlustes erforderlich. In Fällen reichte eine kurzfristige Beratung aus MieterInnen meldeten sich zwar auf den Brief von FAWOS, benötigten jedoch keine intensive Beratung. Zu MieterInnen konnte kein Kontakt hergestellt werden, bei 314 Fällen handelte es sich um Firmen, denen keine Beratung angeboten wird (siehe Tabelle1, Seite 61). 17

18 Grafik Beratungs- und Betreuungstätigkeit Beratung Betreuung Rückmeldung Kein Kontakt Firma Im Jahr 2008 wurden 687 Personen intensiv beraten und betreut (die sogenannten B- Fälle ). Im folgenden Kapitel wird diese Gruppe von KlientInnen soziodemografisch näher beschrieben. Sie finden in diesem Kapitel Informationen über das gerichtliche Verfahren und die Kündigungsgründe, die diese Gruppe betreffen, wie auch die Zahlen über die finanziellen Unterstützungen, die betreuten KlientInnen gewährt wurde. 5.4 Sozialstruktur der betreuten KlientInnen Einleitung Im Jahr 2008 wurden 687 Personen intensiv beraten und betreut (die sogenannten B- Fälle), bei denen viele verschiedene Daten erhoben werden konnten. Im folgenden Kapitel wird diese Gruppe von KlientInnen soziodemografisch näher beschrieben. Sie finden in diesem Kapitel nicht nur Informationen über gerichtliche Verfahren und die Kündigungsgründe, die diese Gruppe betreffen, sondern auch Zahlen über die finanziellen Unterstützungen die betreuten KlientInnen gewährt wurden. Als Schwerpunkt der Statistik wollen wir auf den Erfolg der Betreuung eingehen und zwar mittels Ergebnis des Räumungstermins und Wohnungssicherung. Zum Thema, wie nachhaltig die bei FAWOS praktizierte Wohnungssicherung ist, werden Sie auf das Kapitel 7 verwiesen. 18

19 5.4.2 Haushaltsgröße Bei den untersuchten Haushalten sind diejenigen, in denen keine minderjährigen Kinder leben, mit 52,8% am häufigsten. In dieser Gruppe dominieren die Ein-Personen- Haushalte mit 75%, gefolgt von den Zwei-Personen-Haushalten mit 20,1%. Aus diesen Zahlen lässt sich der Schluss ziehen, dass innerhalb der Haushalte ohne minderjährige Kinder, die Single Haushalte am stärksten von drohendem Wohnungsverlust betroffen sind. Haushalte mit Kindern waren bei allen im Jahr 2008 betreuten KlientInnen zu 44,5% vertreten. In dieser Gruppe sind Haushalte mit einem minderjährigen Kind am häufigsten (42,8%) vertreten, gefolgt von den Haushalten mit zwei minderjährigen Kindern (35,9%). Bei den betroffenen Familien sind die AlleinerzieherInnen mit 40,2% vertreten. (Siehe Tabelle5-Tabelle8, Seite 62). Grafik Haushaltsgröße Haushalte ohne Kinder Haushalte mit Kindern Keine Angabe Geschlecht und Alter Das Geschlechterverhältnis der von FAWOS im Jahr 2008 betreuten KlientInnen ist sehr ausgewogen. 52,7% der KlientInnen waren Frauen, 47,3% Männer. Die Altersverteilung ist bei beiden Geschlechtern ähnlich gelagert, der Großteil sowohl der weiblichen als auch der männlichen KlientInnen war zwischen 31 und 50 Jahren alt. (Siehe Tabelle9, Seite 63) 19

20 5.4.4 Staatsbürgerschaft Der Anteil der österreichischen StaatsbürgerInnen ist mit 60,4% die größte Gruppe der betreuten KlientInnen. 32,5% der KlientInnen von FAWOS sind dagegen MigrantInnen bzw. Drittstaatsangehörige, wobei hier nicht die einzelnen Staatsangehörigkeiten erhoben wurden. Zu nur einem sehr geringen Anteil sind StaatsbürgerInnen der neuen (4,5%) und der alten (1,6%) EU Staaten vertreten. (Siehe Tabelle10, Seite 63) Grafik - Staatsbürgerschaft Österreich Andere EU - neu EU - alt Konventionsflüchtling Staatenlos Einkommen Da ein allfälliges Einkommen für die Wohnungssicherung sehr wichtig ist, wird in diesem Kapitel auf die Arten und die Höhe des Einkommens näher eingegangen. Art des Einkommens Auffallend viele KlientInnen (37,6%) beziehen eine Leistung des AMS (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe), gefolgt von den Personen, die über ein Arbeitseinkommen verfügen (32,8%). Es folgen PensionsbezieherInnen (9,9%) und KarenzgeldbezieherInnen (6%). 22 der betreuten MieterInnen (3,2%) verfügen entweder über kein oder ein ungesichertes Einkommen. (Siehe Tabelle11, Seite 63) 20

21 Höhe des Einkommens Das folgende Diagramm gibt einen Überblick über die Höhe des monatlichen Haushaltseinkommens: Grafik Höhe des Haushaltseinkommens keine Angabe Von 687 betreuten Haushalten konnte in 665 davon die Höhe des Einkommens festgestellt werden (bei 22 Haushalten konnte die Einkommenshöhe nicht erfasst werden) 13,4% von 687 betreuten Haushalten hatten ein Einkommen über EUR 2.000,-, 15,3% ein Einkommen zwischen EUR 1.500,- und EUR 1.999,-. Der Großteil der Haushalte konnte über ein Einkommen zwischen EUR 500,- und EUR 999,- (36,4%) und EUR 1.000,- und EUR 1.499,- (27,2%) verfügen. 4,5% der KlientInnen hatten ein Einkommen unter EUR 500,-. Insgesamt 31 Personen bzw. Haushalte (4,5%) hatten im Jahr 2008 ein Haushaltseinkommen unter EUR 500,-. Von diesen 31 Personen verfügten 45,2% über kein Einkommen, bzw lebten von privaten Unterstützungen. 16,1% bezogen eine geringe Leistung des Arbeitsmarktservice. Ebenfalls 16,1% der KlientInnen hatten einen geringfügigen Lohn, 4 KlientInnen waren selbstständig jeweils eine bezog Kinderbetreuungsgeld, Sozialhilfe oder war in der Grundversorgung für AsylwerberInnen. 21

22 Als Gründe für das niedrige Einkommen wurde folgendes genannt: Keine Kenntnis von den verschiedenen Beihilfen (Sozialhilfe - Richtsatzergänzung, Wohnbeihilfe, etc.) (29%) Kein Anspruch auf Leistungen der MA 40 ausländische StaatsbürgerInnen (29%). Kein Anspruch auf Leistungen der MA 40 andere Gründe (12,9%). Selbstständigkeit (12,9%). Andere Gründe (16,1%). Auch hier sind vorwiegend die Single-Haushalte (58%) und die Haushalte ohne Kinder (67,7%) betroffen. (Siehe Tabelle12-Tabelle15, Seite 64-65) Im Vegleich zum Vorjahr zeigt sich eine deutliche Zunahme von KlientInnen, welche ohne jegliches Einkommen sind, und keinerlei Ansprüche auf Leistungen der MA 40 haben, da sie nicht über die dafür nötigen Visa verfügen Allgemeine Information Die Allgemeine Information besteht aus einem 45minütigen Vortrag, der MieterInnen angeboten wird, die noch keine Klage die Wohnung betreffend haben. Das Ziel ist es, diesen MieterInnen möglichst rasch erste Informationen zu geben, damit sie bereits vor einem Einzeltermin Schritte zur Verbesserung ihrer Situation setzen können. Inhaltlich wird über die Bereiche Sozialleistungen (Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Gebührenbefreiung,..), Prioritätensetzung bei Zahlungen, Mietrecht (Zulässigkeit der Höhe des Mietzinses und Informationen zum Räumungsverfahren), Umgang mit VermieterInnen/Hausverwaltungen und die Aufgabenbereiche von FAWOS, sowie andere Beratungseinrichtungen (MA 40 Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht, MAG ELF, Gebietsbetreuung, Wohndrehscheibe, Mieterschutzorganisationen,...) informiert. Bei einem anschließenden Einzeltermin besteht der Vorteil der vorangegangenen Allgemeinen Information darin, dass die MieterInnen zum Teil bereits Wohnbeihilfe beantragen oder Termine beim Sozialreferat/Sozialzentrum vereinbaren konnten, um das Einkommen zu erhöhen. Im Jahr 2008 wurde 22 Mal eine Allgemeine Information angeboten. Es waren 194 MieterInnen angemeldet, von denen 97 auch tatsächlich an einem der Termine 22

23 teilnahmen. 31 KlientInnen benötigten keine weitere Unterstützung durch die Fachstelle, 66 MieterInnen vereinbarten anschließend einen Einzeltermin. Von diesen 66 Personen benötigten 35 weitere, individuellere Informationen, 31 MieterInnen wurden intensiver von der Fachstelle betreut. Grafik Allgemeine Information Angemeldet Teilgenommen Nur AI I-Fälle B-Fälle Stand des Verfahrens Diese Statistik gibt Aufschluss über den aktuellen Verfahrensstand der KlientInnen, welche im Jahr 2008 bei FAWOS kurz- oder langfristig betreut wurden. In 14,2% der Fälle war ein Räumungstermin beantragt oder bereits festgesetzt worden. Ein laufendes Verfahren (Räumungsklage 1, Antrag auf Kündigung, Übergabeauftrag oder Räumungsvergleich) war gesamt bei 77,1% der Betroffenen anhängig, oder es war bereits ein Urteil ausgesprochen. Nur bei 7,2% der Betreuten war ein Verfahren noch nicht anhängig. (Siehe Tabelle18, Seite 66 ) 1 Räumungsklagen sind die häufigste Art, ein Mietverhältnis zu beenden. 23

24 Grafik Stand des Verfahrens Räumungsklage, Antrag auf Kündigung, Übergabeauftrag, Räumungsvergleich Räumungstermin nicht anhängig keine Angabe Rechtliche und soziale Kündigungsgründe Rechtliche Kündigungsgründe 665 mal konnte der rechtliche Grund für die Beendigung des Mietverhältnisses der betreuten KlientInnen erhoben werden. Der überwiegende Grund für die Aufkündigung war die Nichtbezahlung der Mieten mit 90,5%. In 2,4% der Fälle war unleidliches Verhalten der Grund für die Klage, mit je ca. 1% folgen die Gründe Nichtbenützung, titellose Benützung, vereinbarter Kündigungsgrund und 1118 ABGB. (siehe Tabelle16, Seite 65) Grafik Rechtliche Kündigungsgründe ABGB 30/2/1 (MZR) 30/2/13 (vereinbarter Kündigungsgrund 30/2/16 (Standardverbesserungen) 1 30/2/3 (unleidl. Verh.,nachtlg. Gebr.) 30/2/4 (Weitergabe) 30/2/5 (Wegfall d. Bedarfs) 30/2/6 (Nichtbenützung) 30/2/8 (Eigenbedarf) 30/2/9 (Eigenbedarf mit Ersatz) 1 1 nicht bekannt titellose Benützung 6 24

25 Soziale Kündigungsgründe Bei den sozialen Kündigungsgründen, die von den jeweiligen betreuenden SozialarbeiterInnen angegeben werden können, ist es möglich mehrere Begriffe zu wählen. Im Durchschnitt wurden ca. 5 Gründe pro Fall genannt. Finanzielle Probleme wurde mit 24,8% am häufigsten als Ursache angeführt, gefolgt von Arbeitslosigkeit mit 15,2% und Schulden mit 12,8%. Diese Reihenfolge entspricht genau der Reihenfolge der letzten Jahre. Weitere Gründe waren fehlender Zugang zu Ressourcen mit 11,7% und Hohe Miete mit 7,7%. (siehe Tabelle17, Seite 66 ) Grafik Soziale Kündigungsgründe Arbeitslosigkeit Neue Armut Haftstrafen/Kriminalität Vermieterinteressen Schulden Finanzielle Probleme Soziale Anpassungsschw ierigkeiten Fehlender Zugang zu Ressourcen Hohe Miete Scheidung/Trennung Krankheit Sucht Fehlen eines Mietvertrages Finanzielle Unterstützung Im Berichtsjahr wurde zur Vermeidung des Wohnungsverlustes in 286 Fällen eine finanzielle Unterstützung gewährt. Die Gesamtsumme der ausbezahlten Aushilfen (inkl. 17 Aushilfen des Fonds der Volkshilfe Wien und 30 Mal Dolmetschkosten über das Wohnservice Wien) betrug EUR ,50; das ergibt eine durchschnittliche Höhe der Aushilfe pro Fall von EUR 1.857,70. Berücksichtigt man die Unterstützungen aus dem Volkshilfe Wien Fonds und die Dolmetschkosten bei der Höhe der durchschnittlichen Aushilfe nicht, so beträgt der Durchschnitt EUR 2.202,97. 25

26 Für MieterInnen in Genossenschaftswohnungen wurden 64 Unterstützungen, für MieterInnen in Privatwohnungen 158, für solche in Eigentumswohnungen 4 und für MieterInnen in fremdverwalteten Gemeindewohnungen 13 Aushilfen gewährt. In 17 Fällen war die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen zu Mieterschutzorganisationen notwendig. Bei 30 Personen mussten DolmetscherInnen bestellt werden, da sonst eine adäquate Beratung nicht möglich gewesen wäre. In 118 (plus 7 VH Wien Fonds und 15 Mal Dolmetschkosten) Fällen wurden Familien mit Kindern unterstützt. Der überwiegende Teil der Geldleistungen wegen Mietzinsrückstand, nämlich 97,9 %, wurde aus Mitteln der MA 40 Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht zur Verfügung gestellt. (Siehe Tabelle19, Seite 67) Räumungstermine Anzahl der Räumungstermine Im Erfassungszeitraum von 1. Jänner 2008 bis 15. Dezember 2008 wurden durch FAWOS 330 Personen betreut, bei denen bereits ein Räumungstermin angesetzt war. Insgesamt wurden Räumungstermine durch die Bezirksgerichte oder die Betroffenen selbst bekanntgegeben. Diese betroffenen Personen sind zu 65,5% (216) MieterInnen von Privatwohnungen gewesen. Außerdem wurden 94 MieterInnen von Genossenschaftswohnungen und 15 Betroffene aus fremdverwalteten Gemeindewohnungen betreut; weiters wurden 2 MieterInnen in Eigentumswohnungen und 3 Betroffene, deren Art der Wohnung nicht erhoben werden konnte betreut. 26

27 Grafik - Art der Wohnung bei KlientInnen mit Räumungstermin 1% 1% 28% Eigentum Genossenschaftswohnung Gemeindewohnung 65% 5% priv. Mietwohnung Sonstiges Im Beobachtungszeitraum wurden 687 KlientInnen betreut. Davon gab es in 330 Fällen (48%) bereits einen Räumungstermin. Von den 330 angesetzten Räumungsterminen, der von den MitarbeiterInnen betreuten Personen, wurden 64 Räumungstermine durchgeführt und 240 nicht durchgeführt. Es konnte in 26 Fällen das Ergebnis des Räumungstermines aus Gründen des Datenschutzes nicht eruiert werden. Von den KlientInnen, welche bei FAWOS betreut wurden, konnte in 78,9% die Wohnung gesichert werden, und der Räumungstermin wurde nicht durchgeführt (siehetabelle20-tabelle22, Seite 67-68) Grafik - Ergebnis der Räumungstermine Unbekannt Nicht durchgeführt Durchgeführt 27

28 Wohnungssicherung Es konnten von den MitarbeiterInnen der Fachstelle aus 4 Rubriken gewählt werden: Wohnung gesichert, Wohnraum gesichert, Wohnung nicht gesichert und keine Angabe möglich. Als Wohnraum gesichert werden diejenigen Fälle bezeichnet, in denen die KlientInnen eine Gemeindewohnung zur Befriedigung ihres Wohnbedürfnisses beziehen konnten, einerseits über eine Befürwortung durch die MitarbeiterInnen der Fachstelle bei der MA 50 Gruppe für soziale Notwendigkeiten, andererseits weil die KlientInnen bereits einen Vormerkschein besaßen und eine Gemeindewohnung zugeteilt erhielten. Ebenso fallen unter diesen Begriff Wohnungen, welche die KlientInnen durch Unterstützung der Wohndrehscheibe oder selbst am privaten Wohnungsmarkt anmieten konnten. Die MitarbeiterInnen der Fachstelle vertreten die Auffassung, dass auch die Anmietung einer neuen Wohnung als Wohnungssicherung bezeichnet werden kann. Manche Betroffene waren aus verschiedenen Gründen MieterInnen von zwei Wohnungen, auch hier konnte manchmal nur eine der beiden Wohnungen gerettet werden, und die Betroffenen wurden daher nicht wohnungslos. Von den 687 Betreuungsfällen konnte in 85,7% (589 Fälle) eruiert werden, ob es den MitarbeiterInnen der Fachstelle gelungen ist, die Wohnung oder den Wohnraum zu sichern, oder nicht. Von diesen 589 Personen konnte in 79,3% die Wohnung oder der Wohnraum gesichert werden. Die Rubrik ungewiss" (98 Fälle) wurde hier nicht berücksichtigt, da entweder wegen des Datenschutzes oder wegen fehlender Rückmeldung der KlientInnen keine gültige Aussage getroffen werden konnte, ob die Wohnung/der Wohnraum gesichert oder nicht gesichert wurde. In manchen Fällen konnte noch keine Angabe gemacht werden, da die MieterInnen noch weiter beraten oder betreut werden. 28

29 Grafik - Wohnungssicherung Wohnung gesichert Wohnung nicht gesichert Wohnraum gesichert keine Angabe möglich 453 Von den 122 Wohnungen, welche als nicht gesichert bezeichnet werden müssen, gab es in 64 Fällen einen Räumungstermin, welcher durchgeführt worden war. Diese, trotz Betreuung durchgeführten Räumungen, wurden wieder näher betrachtet. In jedem dritten Fall bestand der/die EigentümerIn auf die Durchführung der Räumung. Bei fünf Betroffenen konnte die Wohnung aufgrund von Umständen die bei den KlientInnen lagen nicht gesichert werden, aus Gründen wie z.b. Vereinbarungen nicht eingehalten", "nicht wohnfähig" oder "erst nach dem Räumungstermin zu FAWOS gekommen. Fünf Betroffene brachen den Kontakt zur Fachstelle während der Betreuung ab, die Gründe dafür konnten nicht eruiert werden. Bei fünf MieterInnen war trotz Kontaktaufnahme wegen fehlender Perspektive kein Antrag auf eine Geldaushilfe möglich. Elf Prozent wollten oder konnten die Wohnung nicht behalten, da sie entweder über kein geregeltes Einkommen verfügten oder das bestehende Einkommen nicht ausreichte, die laufenden Kosten zu begleichen. Bei ebenfalls elf Prozent der Betroffenen konnte zwar Wohnraum gesichert werden, nicht aber die von dem Räumungstermin betroffene Wohnung. In 13 Fällen konnte der Grund für die Durchführung nicht erhoben werden, in einem Fall wurde wegen eines befristeten Mietvertrages der Räumungstermin durchgeführt. (Siehe Tabelle23- Tabelle24, Seite 68) 29

30 6 FALL 2 Wie aus einer Mietschuld beinahe ein Guthaben wird Über Vermittlung eines Kollegen aus dem Amt für Jugend und Familie erschien das Ehepaar Maranov 2 Ende 2008 bei FAWOS, da trotz einer Vollzeitbeschäftigung des Ehemannes, Bezug des Kinderbetreuungsgeldes der Gattin, und Bezug von Wohnbeihilfe das Einkommen nicht reichte um die Miete zu bezahlen. Überhöhte Mietforderungen und hohe Heizkosten Die Familie erhielt einen Beratungstermin, wie sich herausstellte, gab es eine Räumungsklage auf Grund hoher Mietrückstände (EUR 6.480) und einen langen vorangegangener Streit um die Heizung in der Wohnung, die unterdimensioniert und völlig unzureichend war. Es musste mit Zusatzradiatoren geheizt werden, die Stromkosten waren dadurch extrem hoch. Das Ehepaar hatte drei Kinder und ein viertes wurde erwartet. Man versuchte eine Gemeindewohnung zu bekommen, die Chancen standen aber schlecht, da der vorhandene Wohnraum offiziell ausreichte und der drohende Verlust durch Mietrückstände verursacht worden war. Man ist als Mieter nicht wehrlos Die Beratung beschränkte sich zunächst auf die Frage: ist diese Wohnung in Zukunft leistbar oder nicht? - Wie sich herausstellte war die Miete wahrscheinlich überhöht, eine Kooperation mit einer Mieterberatungsstelle erwies sich als besonders hilfreich. Die angegebene Wohnungskategorie A wurde bezweifelt, wahrscheinlich entsprach die Wohnungsausstattung nur der Kategorie C. Zur Feststellung der korrekten Miete wurde ein Verfahren eingebracht, die Juristin einer Mieterberatungsstelle errechnete eine Rückforderung an zu viel bezahlter Miete, die im besten Falle alle Forderungen des Vermieters ausgeglichen hätte. Immerhin war die Familie über 2 Jahre in der Lage gewesen die hohe Miete zu begleichen. 2 Namen aus Gründen des Datenschutzes geändert. 30

31 Vernetztes Arbeiten führt zum Ziel Es gelang, das Räumungsverfahren bei Gericht bis zur Entscheidung der Schlichtungsstelle über die korrekte Miethöhe zu unterbrechen. Die Familie wurde vor Gericht von der erwähnten Mieterberatungsstelle vertreten. FAWOS kontaktierte auch die MA 50/Wohnungsvergabe mit einer Sachverhaltsdarstellung, sollte die Vergabe einer Gemeindewohnung doch notwendig werden und die offiziell vorhandenen Mietschulden ein Hinderungsgrund für die Zuweisung sein. Das Verfahren ist zur Zeit noch nicht abgeschlossen... aber leistbarer Wohnraum müsste in jedem Fall gesichert sein. 31

32 7 EFFEKTIVITÄT DER WOHNUNGSSICHERUNG 7.1 Nachhaltigkeit der Beratung und/oder Betreuung bei FAWOS Einleitung Wie in den letzten Jahren wurde auch für den Jahresbericht 2008 der Versuch unternommen, die Effektivität der Beratung und Betreuung und etwaiger Geldaushilfen zu eruieren. Dabei wurde der gleiche Ansatz wie in den Jahren zuvor angewandt, bei dem der Fokus der Untersuchung nicht darauf lag, wie viele und welche KlientInnen erneut Probleme ihre Wohnsituation betreffend bekommen, sondern ob sich Ursachen und Rahmenbedingungen eruieren lassen, die einen Einfluss darauf haben, ob jemand wiederkehrende Probleme mit seiner Wohnung hat. Im Zeitraum von Jänner 2008 wurden alle neu eingehenden Informationen KlientInnen betreffend dahingehend untersucht, ob und wenn ja wann und wie oft sie bereits zuvor in Schwierigkeiten gekommen waren. Diese KlientInnen, die schon ein- oder mehrmals Schwierigkeiten hatten, wurden in einem zweiten Schritt Gegenstand der näheren Untersuchung. Es wurden 6 verschiedene Thesen aufgestellt, die von den MitarbeiterInnen der Fachstelle aus ihren alltäglichen Arbeitserfahrungen und den daraus folgenden Beobachtungen für wahrscheinlich gehalten wurden, warum Menschen erneut in Probleme mit ihren Wohnungen geraten. Anhand dieser Thesen wurden diejenigen KlientInnen, die mehrfach in Schwierigkeiten geraten waren, untersucht, um festzustellen, ob die einzelnen Annahmen zutreffend sind oder nicht. 32

33 In einem letzten Schritt wurden die einzelnen Ergebnisse zusammengetragen und versucht, allgemeine Rückschlüsse auf Faktoren, die eine nachhaltige Wohnungssicherung verhindern, zu ziehen Definition, Sample Definition: "Wiederanfälle" sind Personen, von welchen die Fachstelle mehr als einmal Informationen über Schwierigkeiten mit der Wohnung erhalten hat. Diese Informationen wurden einerseits von den zuständigen Bezirksgerichten übermittelt, andererseits nahmen die betroffenen Personen von sich aus das Beratungsangebot von FAWOS in Anspruch. Sample: In den 22 Arbeitstagen des Monats Jänner wurden neue Nummern in der Datenbank vergeben. Jede Zahl entspricht einem Haushalt, dessen Adresse entweder durch das Bezirksgericht übermittelt wurde oder von den Betroffenen selbst bekannt gegeben wurde. Da FAWOS auch die Informationen über Mieter und Mieterinnen von Gemeindewohnungen und Firmen erhält, mussten diese in einem ersten Schritt ausgeschieden werden. Für die Untersuchung verblieben 711 Datensätze. Diese wurden unter dem Aspekt untersucht, ob die betroffenen Personen bereits vor Jänner 2008 einmal oder mehrmals den Kontakt mit der Fachstelle gesucht hatten oder FAWOS durch die Bezirksgerichte Information laut 33a MRG 3 oder wegen der Festsetzung eines Räumungstermines erhalten hatte. Dies war bei 175 Haushalten der Fall und entspricht 24,6%. Nicht alle diese Personen hatten Kontakt mit der Fachstelle aufgenommen, so wurde in einem nächsten Schritt detaillierter ausgewertet, welcher Art diese ein- oder mehrmaligen Informationen an FAWOS waren, um so die Personen herauszufiltern, die durch die MitarbeiterInnen der Fachstelle Beratung und/oder Betreuung erhalten hatten, da nur in diesen Fällen genügend Datenmaterial für eine Untersuchung zur Verfügung stand. Für die Verifizierung der sechs aufgestellten Thesen standen nun noch die 175 Wiederanfälle, bzw. Teilbereiche zur Verfügung. 3 Mietrechtsgesetz 33

34 Von den 175 Wiederanfällen hatten 66 MieterInnen mindestens einmal Kontakt zur Fachstelle aufgenommen und Informationen und/oder Beratung erhalten. 49 KlientInnen davon wurden intensiver betreut. In These 2 und 3 gab es 87 Vorfälle, da hier jeder einzelne Kontakt ausgewertet wurde; falls eine MieterIn z. B. bereits 3 mal Beratung und/oder Informationen erhalten hatte, wurde dies auch als 3 Vorfälle gezählt Anzahl Datensätze Gemeinde- private Mietwohnungen, Wiederanfälle mit Status Jänner 2008 wohnungen Genossenschaftswohnungen Wiederanfälle Beratung oder/und Betreuung These 1: MieterInnen, die nie von den MitarbeiterInnen der Fachstelle beraten oder betreut werden sind tendenziell höher gefährdet zu Wiederanfällen zu werden, als MieterInnen welche das Angebot der FAWOS in Anspruch nehmen. Tabelle - Kontakt mit FAWOS Status mindestens einmal I oder B nie I oder B Summe Anzahl Prozent 37,71 62,29 100,00 Diese These besagt, dass MieterInnen, welche das Beratungs-, und Betreuungsangebot der Fachstelle in Anspruch nehmen auch zukünftig besser mit schwierigen Situationen umgehen können, und dadurch nicht so häufig wiederkehrende Probleme ihre Wohnungssituation betreffend haben. Die Fachstelle geht davon aus, dass durch die sozialarbeiterische Beratung die MieterInnen über Beihilfen und Unterstützungen informiert sind, und diese im Bedarfsfall in Anspruch nehmen, und sie auch über die Wichtigkeit der Begleichung der Miete und die richtige Prioritätensetzung der Zahlungen Bescheid wissen. Diese These wurde durch die Überprüfung bestätigt. Es wurden alle neu bekannt gewordenen KlientInnen des Monats Jänner 2008 dahingehend untersucht, ob und wenn ja wie oft sie bereits früher Probleme mit ihrer Wohnsituation hatten. In einem 34

35 zweiten Schritt wurde bei den Personen, die mehrfach in Probleme geraten waren untersucht, ob sie bereits einmal das Angebot der Fachstelle in Anspruch genommen hatten. 109 Haushalte, die bereits mehrfach in Problemen mit ihrer Wohnsituation waren, hatten das Angebot der Fachstelle nie in Anspruch genommen, das sind 62,3%; 66 Haushalte waren mindestens einmal von der Fachstelle beraten oder betreut worden, das sind 37,7%. Die Inanspruchnahme des Angebotes von FAWOS dürfte laut diesem Ergebnis also einen in der These formulierten Einfluß darauf haben, ob MieterInnen neuerlich Schwierigkeiten bezüglich ihrer Wohnung haben. Im Vergleich zum Ergebnis aus dem Jahr 2007, wo diese These eindeutig verifiziert werden konnte, sind im Jahr 2008 diejenigen KlientInnen, die bereits ein- oder mehrfach Kontakt zur Fachstelle aufgenommen hatten um ca. 5% auf 37,7% angestiegen. Damit ist zwar immer noch ein signifikanter Unterschied zu erkennen, die Differenz zwischen den KlientInnen, die erneut Probleme mit der Wohnung bekommen und niemals das Angebot der Fachstelle in Anspruch genommen haben und denjenigen, die bereits Kontakt zur Fachstelle aufgenommen haben aber gesunken These 2: Haushalte die zu Wiederanfällen werden, hatten in vorherigen Beratungen bei FAWOS eine geringere Anzahl von Bürokontakten als der Durchschnitt der KlientInnen von FAWOS. Tabelle - Anzahl Bürokontakte Zeitraum Anzahl der Fälle Anzahl Bürokontakte Bürokontakte pro Fall Jänner , bis ,69 Diese These besagt, dass die Anzahl der Bürokontakte einen Einfluss darauf haben ob den MieterInnen nachhaltig geholfen werden konnte oder nicht. Die Fachstelle ist davon ausgegangen, dass MieterInnen welche pro Vorsprache aus unterschiedlichen Gründen weniger Kontakte zu den MitarbeiterInnen hatten, mehr Beratung bedurft hätten. In der 35

36 Überprüfung der Daten des Jahres 2008 stellt sich heraus, dass diejenigen KlientInnen, welche erneut in Schwierigkeiten ihre Wohnsituation betreffend gelangen im Durchschnitt zu allen von der Fachstelle betreuten Menschen um ca. 16% weniger Bürokontakte haben. Im Vergleich zum Jahr 2007 konnte damit diese These nicht so eindeutig bestätigt werden. Es scheint ein, wenn auch geringer, Zusammenhang zwischen der durchschnittlichen Anzahl der Bürokontakte und der Wahrscheinlichkeit, erneut Probleme die Wohnung betreffend zu bekommen vorzuliegen These 3: Je weniger Zeit die SozialarbeiterInnen auf Grund eines anberaumten Räumungstermins zur Arbeit mit den betroffenen MieterInnen haben, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit dass diese KlientInnen das Angebot von FAWOS neuerlich in Anspruch nehmen müssen. Tabelle - Stand des Verfahrens bis 2006 Prozent Jänner 2008 Prozent nicht anhängig , ,22 Verfahren , ,79 RT , , , ,00 (Bei 6 Fällen konnte der Stand des Verfahrens nicht eruiert werden) Die Vermutung hinter dieser These ist, dass die Arbeit mit KlientInnen, welche aufgrund eines Räumungstermines zeitlich knapp bemessen ist, nicht so nachhaltig und umfassend sein kann wie jene Arbeit mit MieterInnen, welche aufgrund der Tatsache, dass noch kein Verfahren eingebracht wurde keinen Zeitdruck mit sich bringt. Diese These wurde durch die Untersuchung jedoch widerlegt. Im Vergleich mit allen bei FAWOS bekanntgewordenen KlientInnen der Jahre ( hier sind nicht nur die KlientInnen erfasst, welche das Beratungs, und Betreuungsangebot der Fachstelle in Anspruch nahmen) zeigt sich sogar, dass diejenigen MieterInnen, welche erneut in Schwierigkeiten mit ihren Zahlungen gelangen sich signifikant öfters bereits ohne 36

37 Verfahren an die Fachstelle wenden und zu einem geringeren Prozentsatz einen Räumungstermin haben. Eine mögliche Erklärung hierfür ist, dass diejenigen MieterInnen welche erneut Probleme ihre Wohnung betreffend bekommen das Beratungsangebot der Fachstelle bereits kennen, und sich daher schon beim ersten Auftreten von Schwierigkeiten um Unterstützung bemühen. Ein Zusammenhang zwischen Zeitdruck in der Beratung durch angesetzte Räumungstermine und Nachhaltigkeit der Wohnungssicherung kann aufgrund dieser Daten nicht festgestellt werden. Dies bestätigt die Ergebnisse der Studie aus dem Jahr 2007, wo ähnliche Daten erhoben wurden. Allerdings sind im Vergleich die Zahl derjenigen MieterInnen, die noch kein Verfahren anhängig haben um ca. 7% gesunken, dafür die Zahl derjenigen mit Verfahren oder Räumungstermin angestiegen. Trotzdem wird diese These auch 2008 nicht bestätigt These 4 Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, sind tendenziell höher gefährdet, mehrmalig von drohender Obdachlosigkeit betroffen zu sein. Tabelle Art des Einkommens Art des Einkommens 2003 bis 2006 Prozent Jänner 2008 Prozent Leistungen des AMS (AL, NSTH, Schulung) , ,74 Kinderbetreuungsgeld 182 6,33 3 6,12 Lohn (inkl. Selbständige) , ,86 Pension 244 8,49 4 8,16 Sozialhilfe 76 2,64 2 4,08 Krankengeld 45 1, ungesichertes Einkommen 176 6,12 1 2,04 Summe , ,00 37

38 Die Annahme basiert auf der Logik, dass Menschen, die arbeitslos oder sogar NotstandshilfeempfängerInnen sind, viel schneller wieder Probleme mit der Mietenzahlung bekommen und so wieder zu KlientInnen der Fachstelle werden. In der Untersuchung wurde den Betroffenen die Art des Einkommens zugeteilt, die den größten Anteil am Einkommen bildet. Diese These konnte wie in den Jahren zuvor wieder nicht bestätigt werden. Im Jahr 2008 wurde der höchste Anstieg der Menschen, welche wieder Probleme mit der Mietenzahlung bekamen, am Sektor der LohnempfängerInnen und Selbständigen festgestellt. Dies entspricht den täglichen Erfahrungen der MitarbeiterInnen der Fachstelle, nachdem immer mehr Menschen mit Arbeitseinkommen nicht mehr in der Lage sind, mit diesem Einkommen ihre lebenswichtigen Bedürfnisse zu decken. Hinzu kommt das Problem, dass durch Pfändungen und fehlenden Zugang zu Beihilfen Menschen mit Arbeitseinkommen oftmals ein niedrigeres De-fakto-Einkommen haben als BezieherInnen von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Menschen mit Einkommen aus der Arbeitslosenversicherung haben im Verhältnis zu ihrem Anteil am Gesamtsample aus den Jahren 2003 bis 2006 (45,1%) ein geringes Risiko, nochmals Probleme in Bezug auf ihre Mietenzahlung zu bekommen. Interessanter Weise haben das geringste Risiko Menschen mit ungesicherten Einkommen. Dies führen wir darauf zurück, dass es im Zuge der Beratung gelungen ist, den Menschen ihre Ansprüche näherzubringen, sodass sie im Falle einer nochmaligen Vorsprache bereits ein gesichertes Einkommen vorweisen können These 5 Das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen hat eine Auswirkung auf die Wahrscheinlichkeit, dass betroffene MieterInnen wieder in Schwierigkeiten mit den Mietzahlungen kommen. Tabelle - Pro-Kopf-Einkommen Zeitraum 2003 bis 2006 Anzahl Haushalte betroffene Personen davon Kinder Pro Kopf Einkommen Gesamtzahl EUR 473,20 nur Erwachsene im Haushalt EUR 674,39 38

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