Ihre Gesprächspartner:
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- Günter Gerhardt
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1 Ihre Gesprächspartner: Franz Molterer, MAS Mag. Stefan Wimmer Stv. Direktor der AK Oberösterreich AK-Bezirksstellenleiter Braunau Pressekonferenz Donnerstag, 25. Jänner 2018, 11 Uhr Pommers Schlosstaverne, Ranshofen
2 Trotz sinkender Arbeitslosigkeit und steigender Zuversicht der Beschäftigten für die betriebliche Entwicklung hatten die Rechtsexperten/-innen der AK Oberösterreich auch 2017 alle Hände voll zu tun: Sie führten im vergangenen Jahr fast Beratungen durch und erkämpften fast 70 Millionen Euro für die AK-Mitglieder. 91 Prozent der oberösterreichischen Beschäftigten blicken optimistisch in die Zukunft ihres Arbeitgebers und damit auch auf die Sicherheit ihres eigenen Jobs. Besonders zuversichtlich sind übrigens Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat. Kritisch sehen die Arbeitnehmer/-innen hingegen die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs: Nur 55 Prozent sind diesbezüglich optimistisch. Auffällig ist, dass die Arbeitnehmer/-innen seit einigen Jahren eher bereit sind, sich im aufrechten Arbeitsverhältnis Rechtsverstöße gefallen zu lassen. Auch jene, die zur AK in die Beratung kommen, agieren oft ängstlich und zögerlich, wenn es darum geht, ihre Rechte durchzusetzen: Sie wollen zwar genau wissen, was ihnen zusteht und vorenthalten wurde, lassen sich aber nicht immer helfen 2
3 und verzichten oftmals aus Angst um den Arbeitsplatz auf die rechtliche Unterstützung durch die AK. All das spiegelt sich auch in der Beratung und Vertretung durch die AK Oberösterreich wider: Die Beschäftigten kommen oftmals nur zur Rechtsberatung und verzichten aus Unsicherheit und Angst um den Job darauf, ihre Ansprüche auch einzufordern. Mehr als 90 Prozent aller Vertretungsfälle erfolgen während oder nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Insgesamt suchten im vergangenen Jahr Menschen persönlich, telefonisch oder per Rat und Hilfe bei der AK Oberösterreich. Den Schwerpunkt bildeten knapp arbeits- und sozialrechtliche Beratungen (inklusive Lohnsteuerberatung), Gleichbehandlungsberatung und Beratung bei Insolvenzen. Sieben von zehn Beratungen erfolgten telefonisch das sind mehr als 850 telefonische Rechtsberatungen pro Arbeitstag. Rund Rechtsakte wurden von den Experten/-innen der AK im vergangenen Jahr bearbeitet, fast Rechtsfälle abgeschlossen. Die Erfolgsquote im Arbeitsrecht lag bei rund 85 Prozent. Insgesamt wurden in ganz Oberösterreich fast 70 Millionen Euro an offenen Ansprüchen erkämpft. Im vergangenen Jahr wandten sich AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK Braunau. Das ist eine Steigerung um 21,3 Prozent gegenüber dem Jahr zuvor. Vor allem die telefonische Rechtsberatung hat sich bestens bewährt: Dem Großteil der Anrufer/-innen wurde sofort geholfen. Zu einem persönlichen Beratungsgespräch sind im Vorjahr Arbeitnehmer/- innen in die Bezirksstelle Braunau gekommen. Zusätzlich haben die Bildungsexperten/-innen der AK Oberösterreich in der Bezirksstelle Braunau 95 persönliche Bildungsberatungen durchgeführt. Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen ist es mit der Beratung nicht getan. Die AK muss bei den Arbeitgebern intervenieren, und wenn auch das nicht hilft, vor Gericht gehen, um den Arbeitnehmern/-innen zu ihrem Recht zu verhelfen. Mehr als 87 Prozent der Rechtsfälle betreffen Firmen ohne Betriebsrat. 3
4 Durch 114 außergerichtliche Interventionen wurden im Vorjahr Euro an vorenthaltenem Entgelt eingebracht. Durch 64 Rechtsvertretungen vor dem Arbeitsgericht wurden Euro erkämpft, in Summe um rund zehn Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die meisten Rechtsakte mussten für Beschäftigte im Hotel-Gastgewerbe angelegt werden, gefolgt von der Arbeitskräfteüberlassung, dem Transportwesen und dem Handel. In zwei außergewöhnlichen Fällen erkämpfte die AK Braunau vor Gericht jeweils mehr als Euro. Der kleinste erstrittene Betrag machte 42,89 Euro aus. Die Hauptgründe, warum die AK für ihre Mitglieder in Arbeitsrechtsfragen intervenieren oder gar vor Gericht gehen muss, sind vorenthaltenes laufendes Entgelt, gefolgt von Differenzen um die Endabrechnung bei der Beendigung von Dienstverhältnissen und der Anfechtung von fristwidrigen Kündigungen und ungerechtfertigten Entlassungen. Selbst nach einem rechtskräftigen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird. In einigen Fällen kommen die Arbeitnehmer/-innen nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet. In 116 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Braunau im vergangenen Jahr 2, Euro. Dabei ging es hauptsächlich um Pensionsansprüche (Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension) und Pflegegeld. Die größte Insolvenz des Jahres 2017 im Bezirk Braunau betraf die ASG-Security OG mit 59 Beschäftigten. Insgesamt wurden für 141 Arbeitnehmer/-innen aus dem Bezirk, die von einer Insolvenz betroffen waren, Euro durchgesetzt. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren in Braunau 89 Arbeitnehmer/-innen von Insolvenzen betroffen, für die knapp eine Million Euro hereingebracht werden mussten. In Summe hat die AK Braunau im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt etwas mehr als 3,5 Millionen Euro erreicht. 4
5 Beratungen 8493 davon telefonisch 6135 davon persönlich 2332 Vertretungen 294 davon im Arbeitsrecht 178 davon im Sozialrecht 116 Vertretungserfolg 3, davon außergerichtlich davon gerichtlich davon im Sozialrecht 2, davon in Insolvenzverfahren Etwas mehr als acht Monate war ein deutscher Arbeitnehmer als internationaler Vertriebsleiter bei einer Firma im Bezirk Braunau beschäftigt. Er machte in dieser Zeit bedeutend mehr Überstunden, als durch seine Überstundenpauschale abgedeckt waren. Sein früherer Arbeitgeber bot ihm dafür Euro an. Das war ihm natürlich zu wenig. Die AK machte die offenen Ansprüche für den Mann geltend. Daraufhin erhöhte die Firma ihr Angebot auf Euro. Aber auch das entsprach in keiner Weise dem Gegenwert der nicht bezahlten Überstunden. Darum ging die Arbeiterkammer noch einen Schritt weiter und reichte beim Arbeits- und Sozialgericht Klage gegen das Unternehmen ein. Erst dann lenkte die Firma und bezahlte sämtliche offenen Ansprüche nach: In Summe knapp Euro. 5
6 Für eine Pensionistin aus dem Bezirk erreichte die AK Braunau ein deutlich höheres Pflegegeld. Die 77-jährige Frau bezog bisher Pflegegeld der Stufe 2. Ihrer Tochter erschien das als zu gering, weil ihre Mutter aufgrund ihrer Demenz rund um die Uhr betreut werden musste. Darum brachte sie bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes ein, der auch angenommen wurde. Von da an erhielt die Frau die Stufe 3. Aber auch diese Einstufung entsprach nicht dem tatsächlichen Pflegebedarf. Darum schaltete die Familie die AK ein. Diese prüfte den Fall, kam zu dem Schluss, dass ein höheres Pflegegeld angebracht wäre und klagte gegen die PVA. Das Arbeits- und Sozialgericht gab ein neues Gutachten in Auftrag, dieses ortete einen viel höheren Pflegebedarf. Der bisherige Bescheid wurde abgeändert und die Pensionistin bekommt nun Pflegegeld der Stufe 6. 6
7 Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag: Freitag: 7.30 Uhr bis Uhr 7.30 Uhr bis Uhr Persönliche Beratung während der Öffnungszeiten. Um Terminvereinbarung unter Tel (0)050/ wird gebeten. Damit werden längere Wartezeiten vermieden. Telefonische Beratung während der Öffnungszeiten und am Dienstag bis 19 Uhr unter Tel. +43 (0)50/ aus ganz Oberösterreich. Bildungsberatung jeden zweiten Freitag ab 14:30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. +43 (0)50/ Kontakt Salzburgerstraße 29, 5280 Braunau Tel: +43 (0)50/ Fax: +43 (0)50/ Homepage: 7
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