Ihre Gesprächspartner:
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- Gerhard Beckenbauer
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1 Ihre Gesprächspartner: Dr. Johann Kalliauer Manfred Riepl, MAS Präsident der AK Oberösterreich AK-Bezirksstellenleiter Rohrbach Pressekonferenz Mittwoch, 27. Februar 2019, 12 Uhr Gasthaus Bertlwiesers
2 Die Rechtsexperten/-innen der AK Oberösterreich hatten 2018 alle Hände voll zu tun: Die Zahl der Menschen, die Rat und Hilfe bei der AK suchten, ist im Vorjahr wieder gestiegen: Insgesamt wandten sich fast Mitglieder an die AK Oberösterreich. Für sie erkämpften die Experten/-innen knapp 102 Millionen Euro. Die AK Oberösterreich blickt also auf ein starkes Jahr zurück. Gleichzeitig hat sie sich bereits gut aufgestellt, um alle Herausforderungen für 2019 gut zu meistern. Die AK ist eine starke Partnerin für ihre rund Mitglieder in Oberösterreich. Insgesamt suchten im vergangenen Jahr Menschen persönlich, telefonisch oder per Rat und Hilfe bei der AK Oberösterreich. Den Schwerpunkt bildeten arbeits- und sozialrechtliche Beratungen. Sieben von zehn Beratungen erfolgten telefonisch. Im vergangenen Jahr bearbeiteten die Rechtsexperten/-innen in ganz Oberösterreich rund Rechtsakte. Fast Fälle konnten für die Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich zum Abschluss gebracht werden. Insgesamt hat die AK in Oberösterreich im Vorjahr 101,63 Millionen Euro an offenen Ansprüchen erkämpft. Dazu kommt noch der interessenspolitische Auftrag der AK. Sie eine starke Stimme gegenüber den Interessen von Wirtschaft und Politik, mit dem Ziel, die Lage der Beschäftigten in Österreich zu verbessern. Das gesamte Leistungsangebot der AK bekommen die Mitglieder für nur rund sieben Euro pro Monat. Das ist der Betrag, den die Arbeitnehmer/-innen durchschnittlich an AK-Umlage bezahlen. Arbeitssuchende, Lehrlinge, Personen in Karenz oder Geringfügig Beschäftigte zahlen gar nichts. Eine Senkung des AK- Beitrages könnte den Mitgliedern nur wenige Euro ersparen, würde aber die Finanzierungbasis der AK gefährden. 2
3 Die Mitglieder sind auch durchaus zufrieden mit der Höhe des AK-Beitrags. Das ist eines der Ergebnisse der bundesweiten Dialog-Offensive der Arbeiterkammern im Frühjahr Unter dem Titel Wie soll Arbeit? wurden Arbeitnehmer/-innen in ganz Österreich dazu befragt, wie sie sich die Arbeitswelt in Zukunft vorstellen. Die Schlüsse, die aus dieser großen Befragung gezogen wurden, finden sich nun im AK-Zukunftsprogramm wieder. Künftig bekommen die Mitglieder noch mehr Leistungen für das gleiche Geld. Die AK Oberösterreich baut ihr Angebot in den Bereichen Ausbildung, Wohnen und Pflege 2019 weiter aus. Herzstück des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ist die Hilfe beim digitalen Wandel. Die AK wird in den nächsten fünf Jahren in Oberösterreich 30 Millionen Euro in die Hand nehmen, um die Arbeitsbedingungen der Menschen in der digitalen Welt zu verbessern: Der AK-Zukunftsfonds ARBEIT-MENSCHEN-DIGITAL fördert ab sofort Projekte, die mit der Digitalisierung zu tun haben und direkt den Beschäftigten in den Betrieben zugutekommen: zum Beispiel Aus- und Weiterbildungsprogramme, Mitbestimmung bei Schicht- oder Dienstplänen durch digitale Instrumente, Systeme zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Betrieb, zum Erhalt der Gesundheit und vieles mehr. Das Hauptkriterium für die Förderung: Die Projekte müssen zum Ziel haben, die Arbeit der Beschäftigten zu verbessern oder zu erleichtern und dürfen nicht vorrangig der Gewinnmaximierung dienen. Informationen zum AK-Zukunftsfonds gibt es unter Von 19. März bis 1. April 2019 finden in Oberösterreich die Arbeiterkammer-Wahlen statt. Rund AK-Mitglieder sind aufgerufen, ihr Parlament der Arbeitnehmer/- innen die AK-Vollversammlung zu wählen. Alle Infos zur Arbeiterkammer-Wahl 2019 finden AK-Mitglieder unter ooe.arbeiterkammer.at/akwahl. 3
4 Die Arbeiterkammer hat im Bezirk Rohrbach Mitglieder. Im vergangenen Jahr wandten sich AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK Rohrbach. Drei Viertel der Ratsuchenden nahmen eine telefonische Beratung in Anspruch (3.575) kamen persönlich in die Arbeiterkammer, um sich Hilfe und Unterstützung zu holen. Schriftlich wollten weitere 24 Mitglieder rechtliche auskünfte. Zusätzlich haben Bildungsexperten/-innen der AK Linz in Rohrbach 77 persönliche Bildungsberatungen durchgeführt. Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss bei den Arbeitgebern intervenieren, und wenn das nichts bewirkt, vor Gericht gehen, um den Arbeitnehmern/-innen zu ihrem Recht zu verhelfen. Außergerichtliche Interventionen brachten Euro an vorenthaltenem Entgelt herein. Durch Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht mussten Euro erkämpft werden. Im Jahr 2018 wurden 67 Fälle gerichtlich oder außergerichtlich abgeschlossen. Hauptsächliche Gründe der Rechtshilfen und -vertretungen waren offene Entgelte (32), Differenzen um die Endabrechnung (14) und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (14). Die eingeforderten Beträge reichen von 70 Euro bis Euro. Selbst nach einem rechtskräftigen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird. In einigen Fällen kommen die Arbeitnehmer/-innen nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet. In Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Rohrbach im vergangenen Jahr Euro. Dabei ging es hauptsächlich um Pensions- und Rentenansprüche sowie um Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2018 für Arbeitnehmer/-innen aus insolventen Betrieben im Bezirk Euro durchgesetzt waren 26 Arbeitnehmer/-innen im Bezirk von einer Insolvenz betroffen. 4
5 In Summe hat die AK Rohrbach im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt Euro erreicht. Im Vorjahr führte die Arbeiterkammer als zuständige Behörde die Registrierung der Beschäftigten in den Gesundheitsberufen durch. Diese ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste seit 1. Juli 2018 verpflichtend. Im Bezirk Perg registrierte die AK insgesamt 925 Personen. 742 davon konnten dies gleich an ihrem Arbeitsplatz oder in ihrer Schule erledigen, weil die Mitarbeiter/-innen der AK direkt vor Ort Registrierungsbüros einrichteten. Der Rest kam in die Bezirksstelle, um sich ins Gesundheitsberuferegister aufnehmen zu lassen. Oberösterreichweit wurden bis Jahresende rund Beschäftigte von der AK bei der Registrierung betreut. 5
6 Bei Nettolohnvereinbarungen ist Vorsicht geboten! Nettolohnvereinbarungen haben ihre Tücken: Der Monatslohn ist häufig recht gut. Schaut man sich aber im Vergleich dazu die vereinbarten Stunden und Überstunden an, ergibt sich oft ein ganz anderes Bild. Dann kommt vielfach eine Bezahlung unter dem Kollektivvertragsniveau heraus. Viele Arbeitgeber vergessen bei Nettolohnvereinbarungen auch noch auf die zustehenden Sonderzahlungen. So ist es einem Mann aus dem Bezirk passiert, der mit einer Nettolohnvereinbarung als Verkäufer angestellt war. Der Arbeitnehmer wurde nach etwa einem halben Jahr krank und war dann längere Zeit in ärztlicher Behandlung. Während des Krankenstandes kürzte der Arbeitgeber unrechtmäßig das Entgelt und kündigte seinen Mitarbeiter ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist. Der Mann ging zur Arbeiterkammer, um sich beraten zu lassen, was er dagegen tun könne. Bei der Überprüfung der Abrechnungen stellte sich dann auch noch heraus, dass die Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration) nicht bzw. unvollständig bezahlt worden war. Die AK forderte daraufhin den Arbeitgeber auf, die Entgeltdifferenzen während des Krankenstandes, die Differenzen bei den Sonderzahlungen und eine Kündigungsentschädigung (ein Monatsentgelt) unverzüglich nachzuzahlen. Während die Kündigungsentschädigung von mehr als Euro nach der Intervention bezahlt wurde, blieb die Firma die anderen Beträge schuldig und reagierte auch nicht auf weitere Aufforderungen. Also beschritt die AK den Klagsweg und erreichte über einen gerichtlichen Zahlungsbefehl die Nachzahlung von weiteren Euro. In Summe bekam der Verkäufer durch das Einschreiten der AK mehr als Euro nachbezahlt. Nettolohnvereinbarungen schauen oberflächlich betrachtet oft besser aus, als sie wirklich sind. Deshalb lohnt es sich, von der AK eine Vergleichsrechnung mit der richtigen Einstufung nach dem Kollektivvertrag durchführen zu lassen. 6
7 Und es sollte überprüft werden, ob auch die Sonderzahlungen (korrekt) abgerechnet wurden. Ein Mann aus dem Bezirk, der unter Polyneuropathie leidet, bekam von der PVA Pflegegeld der Stufe 2 zuerkannt, weil er mehr als 95 Stunden im Monat Pflege- und Betreuungsbedarf hat. Beim Betroffenen äußert sich die Krankheit dadurch, dass die Finger, die Vorderfüße und die Zehen taub sind. Er hat deshalb große Einschränkungen bei der Lebensführung etwa Probleme beim Halten von Besteck, beim Ankleiden, bei der Wohnungsreinigung oder beim Gehen aufgrund ständiger Sturzgefahr. Nach eineinhalb Jahren entzog die PVA dem Mann nach einer Untersuchung das Pflegegeld. Der Pflegebedarf habe sich mehr als halbiert, weil der Gesundheitszustand besser geworden sei. Der Mann wandte sich an die AK und bat um Rechtsschutz. Für die AK war aufgrund der Krankheiten des Mannes und des damit verbundenen Pflegebedarfs klar, dass gegen den Pflegegeldentzug geklagt wird. Der vom Gericht bestellte medizinische Gutachter konnte gegenüber dem ursprünglichen Gutachten bei der Pflegegeldfestsetzung keine Verbesserung des Gesundheitszustandes feststellen. Also entschied das Gericht, dass das Pflegegeld weiterhin gebührt. 7
8 Die Interessen der Rohrbacher AK-Mitglieder wurden im AMS-Regionalbeirat und dessen Unterausschüssen, im Regionalforum und in der Grundverkehrskommission vertreten. Bei einer Tagung des Jugendnetzwerkes trafen sich 17 interessierte Teilnehmer/-innen zum Dialog und zum Informationsaustausch. Bei zahlreichen BFI- sowie VHS-Kursen konnten sich viele Menschen aus dem Bezirk weiterbilden. Großer Andrang herrschte mit 230 Besuchern/-innen bei zwei Kulturveranstaltungen. Bei der traditionellen Bezirkskegelmeisterschaft nützten 38 Mannschaften mit 152 Teilnehmer/-innen das Angebot des Betriebssportes. 8
9 Wir sind für Sie da: Montag bis Donnerstag: Freitag: 7:30 Uhr bis 16 Uhr 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr Persönliche Beratung: während der Öffnungszeiten. Um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 (0)50/ wird gebeten. Damit werden längere Wartezeiten vermieden. Telefonische Beratung: während der Öffnungszeiten und am Dienstag bis 19 Uhr unter der Telefonnummer +43 (0)50/ Bildungsberatung persönlich: mittwochs (alle 14 Tage) von 15:30 bis 17:30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 (0)50/ Kontaktdaten Ehrenreiterweg 17, 4150 Rohrbach Tel: +43 (0)50/ Fax: +43 (0)50/ Homepage: ooe.arbeiterkammer.at/rohrbach 9
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