Die AK-Leistungsbilanz 2017 zeigt: Die oberösterreichischen Beschäftigten brauchen eine starke Arbeiterkammer

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1 Ihre Gesprächspartner: Dr. Johann Kalliauer Franz Molterer, MAS Präsident der AK Oberösterreich Stv. Direktor der AK Oberösterreich Die AK-Leistungsbilanz 2017 zeigt: Die oberösterreichischen Beschäftigten brauchen eine starke Arbeiterkammer Pressekonferenz Mittwoch, 10. Jänner 2018, 10 Uhr Arbeiterkammer Linz

2 2 Fast Beratungen Trotz sinkender Arbeitslosigkeit und steigender Zuversicht der Beschäftigten hatten die Rechtsexperten/-innen der AK Oberösterreich auch 2017 alle Hände voll zu tun: Sie führten im vergangenen Jahr fast Beratungen durch und erkämpften fast 70 Millionen Euro für die AK-Mitglieder. Die Leistungen der Arbeiterkammer werden von ihren Mitgliedern sehr geschätzt und vielfach in Anspruch genommen. Das zeigt die Bilanz des vergangenen Jahres: Insgesamt Menschen suchten persönlich, telefonisch oder per Rat und Hilfe bei der AK Oberösterreich. Damit wurde das konstant hohe Niveau der vergangenen Jahre gehalten. Den Schwerpunkt bildeten knapp arbeits- und sozialrechtliche Beratungen (inklusive Lohnsteuerberatung), vor Gleichbehandlungsberatungen und Beratungen bei Insolvenzen. Sieben von zehn Beratungen erfolgten telefonisch das sind etwas mehr als 850 telefonische Rechtsberatungen pro Arbeitstag. Mit der einheitlichen Service-Hotline +43 (0) haben alle Arbeitnehmer/-innen aus ganz Oberösterreich einen komfortablen Zugang zu den Leistungen der AK und kommen ohne Umwege direkt zu den Experten/-innen. Rund zwei Drittel aller Anrufe werden ohne Wartezeiten entgegengenommen. Arbeitnehmer bleiben pessimistisch Der Österreichische Arbeitsklima Index, der die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten misst, hat sich 2017 erholt und liegt aktuell bei 108 Punkten. Weiterhin auf niedrigem Niveau ist hingegen der Optimismus der oberösterreichischen Beschäftigten: Nach einer Erholung im Frühjahr 2017 ist die Zuversicht in die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs wieder auf 55 Prozent gesunken. Stabil und auf hohem Niveau ist hingegen die Einschätzung der Situation im eigenen Betrieb: 91 Prozent blicken optimistisch in die Zukunft ihres Arbeitgebers und damit auch auf die Sicherheit ihres eigenen Jobs. Besonders zuversichtlich sind übrigens Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat.

3 Optimismus der Beschäftigten für die wirtschaftliche Zukunft All diese Umstände führen dazu, dass die Arbeitnehmer/-innen seit einigen Jahren eher bereit sind, sich im aufrechten Arbeitsverhältnis Rechtsverstöße gefallen zu lassen. Auch jene, die zur AK in die Beratung kommen, agieren oft ängstlich und zögerlich, wenn es darum geht, ihre Rechte durchzusetzen: Sie wollen zwar genau wissen, was ihnen zusteht und vorenthalten wurde, lassen sich aber nicht immer helfen und verzichten oftmals aus Angst um den Arbeitsplatz auf die rechtliche Unterstützung durch die AK abgeschlossene Rechtsfälle Dennoch wurden im vergangenen Jahr von den Rechtsexperten/-innen der AK Oberösterreich rund Rechtsakte bearbeitet. Fast 7400 Rechtsfälle konnte die AK für ihre Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten gerichtlich oder außergerichtlich zu einem Abschluss bringen. Die Erfolgsquote lag im Arbeitsrecht bei über 85 Prozent. Inhaltlich ging es im Arbeitsrecht zumeist um vorenthaltene Ansprüche wie zum Beispiel nicht bezahlte Überstunden, zu geringe Entlohnung und Endabrechnungsdifferenzen. Im Sozialrecht wurden vor allem strittige Pensionsansprüche erkämpft. 3

4 4 70 Millionen Euro erkämpft In den abgeschlossenen Rechtsfällen wurden für AK-Mitglieder fast 70 Millionen Euro an vorenthaltenen Löhnen und Gehältern sowie an sozialrechtlichen Ansprüchen erstritten. Der größte Anteil entfiel dabei mit mehr als 33,5 Millionen Euro auf das Sozialrecht. In Insolvenzverfahren wurden 22,8 Millionen Euro erkämpft und in Arbeitsrechtssachen 10,8 Millionen Euro. Der Rest entfällt auf Verfahren in Konsumentenschutzangelegenheiten. Factbox die Bilanz 2017 der AK Oberösterreich auf einen Blick Beratungen davon telefonisch davon persönlich davon schriftlich und per Mail Vertretungen 7371 davon im Arbeitsrecht 3152 davon im Sozialrecht 1592 davon in Insolvenzrechtssachen 2627 Vertretungserfolg 69, davon im Arbeitsrecht 10, davon im Sozialrecht 33, davon in Insolvenzverfahren 24, davon im Konsumentenschutz 2, Wenn es um die Rechte der Arbeitnehmer/-innen geht, scheut die AK auch nicht davor zurück, wegen kleiner Beträge zu intervenieren oder gar vor Gericht zu gehen. Und manchmal geht es auch um richtig viel Geld: Rechtshilfe Erfolgsbetrag höchster Erfolgsbetrag niedrigster Erfolgsbetrag 20 Durchschnitt 2101

5 5 Rechtsvertretung Erfolgsbetrag höchster Erfolgsbetrag niedrigster Erfolgsbetrag 48 Durchschnitt 5664 Im Fall des Arbeitnehmers, für den die AK vor Gericht mehr als Euro erkämpfte, ging es sage und schreibe um 5040 Überstunden, die Urlaubsersatzleistung für 88 nicht verbrauchte Urlaubstage und eine Kündigungsentschädigung. Ein haarsträubender Fall aus der Praxis: Privatchauffeur übel ausgebeutet Ein aus Ungarn stammender Arbeitnehmer, der in seiner Heimat ein Architekturstudium abgeschlossen hatte, heuerte beim Generaldirektor einer österreichischen Firma als Privatchauffeur an. Dieser erwies sich aus veritabler Ausbeuter und ließ seinen Beschäftigten quasi rund um die Uhr für sich arbeiten. Der Mann wurde nicht nur als Chauffeur eingesetzt, sondern musste zusätzlich als Hausgehilfe arbeiten und seinen Chef sogar auf Urlaube begleiten. Bezahlung: Zuletzt bekam er 466 Euro netto im Monat. Abgeltung der unzähligen Überstunden: Fehlanzeige. Zudem war seine Dienstwohnung nicht beheizbar, sodass er im Winter erbärmlich fror. Als der Mann einen Arzt brauchte, musste er feststellen, dass er gar nicht versichert war. Sein Chef hatte ihn trotz Vollzeitarbeit samt exzessiver Überstunden nur als geringfügig Beschäftigten angemeldet. Auf Anraten eines Freundes wandte sich der Ungar an die Arbeiterkammer. Diese brachte den Fall vor Gericht. Zahlreiche Ansprüche konnten leider nicht mehr eingeklagt werden, weil sie bereits den viel zu kurzen Verfallsfristen im Arbeitsrecht zum Opfer gefallen waren. Für die letzten drei Arbeitsjahre forderte die AK für den Mann Nachzahlungen für die kollektivvertragliche Unterentlohnung, zahlreiche offene Überstunden und Feiertagsentgelte, Entschädigung für nicht konsumierten Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Beiträge für die Abfertigungskasse ein. Das Verfahren endete mit einem Vergleich: Der Ungar bekam netto 7500 Euro nachgezahlt.

6 6 AK fordert Abschaffung der Verfallsfristen Leider sind solche Fälle, in denen Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können, weil sie bereits verfallen sind, keine Seltenheit. Oft kommt es vor, dass Menschen jahrelang unterentlohnt werden, aber aufgrund der kollektivoder einzelvertraglichen Verfallsfristen ihre Ansprüche nur wenige Monate zurück einfordern können und das erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, weil die Beschäftigten zuvor aus Angst um ihren Job auf das Einfordern der Ansprüche verzichten. Sie verlieren dadurch Beträge in Millionenhöhe. Ziel der AK ist es daher, dass Verfallsfristen von weniger als drei Jahren für Arbeitnehmeransprüche abgeschafft werden, weil diese weder aus rechtlichen noch aus moralischen Gründen nachvollziehbar sind. Ein im vergangenen Jahr eingeholtes Gutachten zweier Arbeitsrechtsprofessoren gibt dieser Forderung vollinhaltlich recht. Ein typischer Fall aus dem Sozialrecht: Mit Hilfe der AK in die Invaliditätspension Eine ältere Arbeitnehmerin hatte jahrzehntelang in der Pflege von älteren Menschen gearbeitet und nebenbei zwei Kinder großgezogen, bis sie wegen mehrerer Bandscheibenvorfälle, einer kaputten Hüfte und psychischer Belastungen nicht mehr konnte. Auf Anraten ihres Arztes stellte sie einen Pensionsantrag, der aber rundweg abgelehnt wurde. Der Sachverständige schaute sie bei der Untersuchung nicht einmal an. Die Frau ging zur AK. Für die Rechtsexperten/-innen war der Fall klar: Ein weiteres Arbeiten war mit den Beeinträchtigungen und Krankheiten, die die Frau hatte, nicht möglich. Die Gerichtssachverständigen hielten sie aber trotz des schlimmen Krankheitsbildes zu leichten Arbeiten für 30 Stunden pro Woche befähigt. Das Verfahren wurde nach mehr als einem Jahr negativ abgeschlossen. Weil sich die Beschwerden der Frau aber weiter verschlimmerten, strengte die Frau mit Hilfe der AK neuerlich ein Verfahren nach einjähriger Wartezeit an. Dieses Mal mit Erfolg: Die Frau konnte nach wiederum einjähriger Verfahrensdauer in die Pension gehen.

7 7 Gesetzliche Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht Auch interessenpolitisch hat sich die AK Oberösterreich im vergangenen Jahr für ihre Mitglieder eingesetzt und einige bedeutende Änderungen im Arbeitsund Sozialrecht erreicht: Gleichstellung der Rechte für Arbeiter/-innen und Angestellte (Kündigungsfristen, Dauer der Entgeltfortzahlung, Gründe für Dienstverhinderungen) Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe Verlängerter Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei einvernehmlicher Auflösung Übernahme der vollen Internatskosten vom Lehrberechtigten, auch wenn diese höher sind als die Lehrlingsentschädigung Neue Mutterschutz-Verordnung Wiedereingliederungsteilzeit seit Aktion und Beschäftigungsbonus diese Maßnahmen wurden allerdings von der neuen Bundesregierung ausgesetzt bzw. eingestellt. Ein Klagsverfahren zum Anspruch auf die sechste Urlaubswoche wegen mittelbarer Diskriminierung liegt nach dementsprechender Antragsstellung vom OGH zur Vorabentscheidung beim EuGH Fazit Die Beschäftigten in Oberösterreich brauchen und schätzen eine starke Arbeiterkammer. Das zeigt die Leistungsbilanz Umso unverständlicher ist die aktuelle Diskussion über die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft bzw. die

8 8 Senkung der AK-Umlage, weil weniger Einnahmen vor allem eines bedeuten würden: weniger Leistungen für die Mitglieder und somit weniger Rechte für die Arbeitnehmer/-innen. Der Aufforderung der Bundesregierung, die Leistungen der AK effizienter und kostengünstiger zu gestalten, ist die AK Oberösterreich auch ohne vorherigen Zuruf längst nachgekommen: Mit dem Projekt Rechtsschutz Neu wurde das Beratungs- und Vertretungsangebot hinsichtlich Effizienz, Qualität, Mitgliedernutzen und Kosten evaluiert und verbessert. Das Ziel für 2018 ist es, das Top-Niveau zu halten, den Mitgliedernutzen noch auszubauen und auch wenn es nur um kleine Beträge geht die AK- Mitglieder auch weiterhin kompetent zu beraten und konsequent zu vertreten. Arbeits- und Sozialrechtsberatung Telefonisch: +43 (0) Montag bis Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr, Freitag 7:30 bis 13:30 Uhr, zusätzlich: Dienstag bis 19 Uhr Persönlich: nach Terminvereinbarung unter 050/ Montag bis Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr, Freitag 7:30 bis 13:30 Uhr Lohnsteuerberatung: +43 (0) oder

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