FÄLLE UND STATISTIKEN AUS DER RECHTSBERATUNG
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- Bernhard Ritter
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1 Veranstaltung Bekämpfung von systematischer Unterentlohnung LSDB-G neu FÄLLE UND STATISTIKEN AUS DER RECHTSBERATUNG Dr. in Helga Kempinger
2 Hauptaufgabe der Abteilung Rechtsschutz Linz und der Abteilung Bezirksstellen ist u.a. die Beratung und Vertretung unserer Mitglieder in arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen und lehrlingsrechtlichen Angelegenheiten sowie in Lohnsteuerfragen 2
3 Zahlen/Daten/Fakten oö-weit Jän-Sept 2015 I Beratung telefonische Beratungen (monatlich ca ) anfragen (nur Linz) (monatlich ca. 500) persönliche Vorsprachen (monatlich ca ) Arbeitsrechtliche persönliche Anfragen vorrangig zu Löhne/Gehälter, Sonderzahlungen, Mehrarbeit, Überstunden sowie zu Beendigungsfragen z.b. fast (~25 Prozent) zu Entlohnung/Entgelt Die überwiegenden Anfragen kommen von Arbeitnehmer/- innen aus unorganisierten Betrieben 3
4 Zahlen/Daten/Fakten oö-weit Jän-Sept 2015 II Vertretung Außergerichtlicher Erfolg im Arbeitsrecht fast 3,5 Mio. Euro Gerichtlicher Erfolg im Arbeitsrecht fast 6,2 Mio. Euro Gesamter Erfolg im Arbeitsrecht also beinahe 9,7 Mio. Euro in 9 Monaten 4
5 Zahlen/Daten/Fakten oö-weit Jän-Sept 2015 III Welche Branchen beschäftigen uns an den erstrittenen Beträgen gemessen am meisten? Handel, Baubranche, Metallbereich, Gastgewerbe, Arbeitskräfteüberlasser, Transportgewerbe,... 5
6 Verfall I Gesetzlich erlaubt statt 3-jähriger Verjährung eine kürzere Verfallsfrist zu vereinbaren Derzeit noch in vielen Kollektivverträgen und Arbeitsverträgen vorgesehen Angst vor Geltendmachung während des aufrechten AV Durch Zuwarten bis nach Beendigung des AV kann es zum Entfall von Ansprüchen für erbrachte Arbeitsleistung kommen In 7 Monaten fast 1000 persönliche Vorsprachen, bei denen bereits Ansprüche verfallen waren 6
7 Verfall II Strafbarkeit nach dem LSDB-G entfällt nur, wenn AG auch die verfallenen Ansprüche bezahlt Parlamentarische Bürgerinitiative der AK Oberösterreich zur Abschaffung der Verfallsfristen 7
8 Wie gehen wir im Rechtsschutz mit Lohn- und Sozialdumpingfällen und mit Verfall um? Allgemeiner Hinweis in jeder Intervention auf Strafbarkeit von Lohn- und Sozialdumping Mitaufnahme auch teilweiser verfallener Ansprüche in die Erstintervention Sind alle Ansprüche verfallen und ist eine arbeitsrechtliche Geltendmachung nicht mehr möglich, erfolgt dennoch eine Meldung an die GKK bzw. BUAK 8
9 Zum Zeitpunkt der Rechtsschutzentscheidung wird Akt bei Vorliegen von Lohn- und Sozialdumping als sog. LSDB-G-Akt gekennzeichnet Nach Klagseinbringung erfolgt mittels und Formular die Verständigung an die GKK bzw. an die BUAK Alle Klagsansprüche plus eventuell verfallene Ansprüche werden gemeldet Gleichzeitig erhält unsere Abteilung KBI eine Info in cc Diese Info wird in ein Register eingetragen Bei den regelmäßigen Austauschtreffen mit der GKK wird die Weiterverfolgung dieser Fälle erörtert 9
10 Was haben wir bisher weitergemeldet? Was sind typische LSDB-G-Fälle? Nicht bezahlte Löhne/Gehälter Nicht bezahltes Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld Nicht bezahlte Provisionen/Prämien/Zulagen Nicht bezahlte Mehrarbeits- und/oder Überstundenentgelte Nicht bezahlte Entgeltdifferenzen wegen unterkollektivvertraglicher Einstufung Nicht bezahlte Kündigungsentschädigungen, z.b. wegen fristwidriger Auflösungen oder unberechtigter Entlassungen Nicht bezahlte offene Urlaubstage bei Beendigung... 10
11 Wir haben in Österreich mit dem LSDB-G eine vorbildliche gesetzliche Handhabe neben einer Klage beim Arbeitsgericht auch verwaltungsstrafrechtlich gegen vorenthaltene Ansprüche vorzugehen Wir hoffen und erwarten ein konsequentes Vorgehen der zuständigen Institutionen und Behörden gegen Lohn- und Sozialdumping Der Zweck ist der Schöpfer des ganzen Rechts (Rudolf von Hering) Tun wir alles, um dem Zweck des LSDB-G zum Durchbruch zu verhelfen! 11
12 Kontakt Dr. in Helga Kempinger Abteilungsleiterin Rechtsschutz Linz Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich Volksgartenstraße 40, 4020 Linz TEL MOBIL FAX WEBSITE +43 (0) (0) (0) ooe.arbeiterkammer.at 12
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