Ihre Gesprächspartner/-innen: Leiterin des AK-Rechtsschutz Linz. Pressekonferenz Mittwoch, 21. März 2018, 11 Uhr Arbeiterkammer Linz

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1 Ihre Gesprächspartner/-innen: Dr. Johann Kalliauer Dr. in Helga Kempinger Präsident der AK Oberösterreich Leiterin des AK-Rechtsschutz Linz Pressekonferenz Mittwoch, 21. März 2018, 11 Uhr Arbeiterkammer Linz

2 Trotz sinkender Arbeitslosigkeit und steigender Zuversicht der Beschäftigten für die betriebliche Entwicklung hatten die Rechtsexperten/-innen der AK Oberösterreich auch 2017 alle Hände voll zu tun: Sie führten im vergangenen Jahr fast Beratungen durch und erkämpften fast 70 Millionen Euro für die AK-Mitglieder. 91 Prozent der oberösterreichischen Beschäftigten blicken optimistisch in die Zukunft ihres Arbeitgebers und damit auch auf die Sicherheit ihres eigenen Jobs. Besonders zuversichtlich sind übrigens Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat. Kritisch sehen die Arbeitnehmer/-innen hingegen die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs: Nur 55 Prozent sind diesbezüglich optimistisch. Auffällig ist, dass die Arbeitnehmer/-innen seit einigen Jahren eher bereit sind, sich im aufrechten Arbeitsverhältnis Rechtsverstöße gefallen zu lassen. Auch jene, die zur AK in die Beratung kommen, agieren oft ängstlich und zögerlich, wenn es darum geht, ihre Rechte durchzusetzen: Sie wollen zwar genau wissen, was ihnen zusteht und vorenthalten wurde, lassen sich aber nicht immer helfen und verzichten oftmals aus Angst um den Arbeitsplatz auf die rechtliche Unterstützung durch die AK. 2

3 All das spiegelt sich auch in der Beratung und Vertretung durch die AK Oberösterreich wider: Die Beschäftigten kommen oftmals nur zur Rechtsberatung und verzichten aus Unsicherheit und Angst um den Job darauf, ihre Ansprüche auch einzufordern. Mehr als 90 Prozent aller Vertretungsfälle erfolgen während oder nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Insgesamt suchten im vergangenen Jahr Menschen persönlich, telefonisch oder per Rat und Hilfe bei der AK Oberösterreich. Den Schwerpunkt bildeten knapp arbeits- und sozialrechtliche Beratungen (inklusive Lohnsteuerberatung), Gleichbehandlungsberatung und Beratung bei Insolvenzen. Sieben von zehn Beratungen erfolgten telefonisch das sind mehr als 850 telefonische Rechtsberatungen pro Arbeitstag. Rund Rechtsakte wurden von den Experten/-innen der AK im vergangenen Jahr bearbeitet, fast 7400 Rechtsfälle abgeschlossen. Die Erfolgsquote im Arbeitsrecht lag bei rund 85 Prozent. Insgesamt wurden in ganz Oberösterreich fast 70 Millionen Euro an offenen Ansprüchen erkämpft. Im vergangenen Jahr wandten sich AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an den Rechtsschutz Linz. Vor allem die telefonische Rechtsberatung hat sich bestens bewährt: Dem Großteil der Anrufer/-innen wurde sofort geholfen. Zu einem persönlichen Beratungsgespräch sind im Vorjahr Arbeitnehmer/-innen in die AK Linz gekommen. Schriftlich wandten sich 5849 Personen an den Rechtsschutz Linz davon rund 99 Prozent per . Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen ist es mit der Beratung nicht getan. Die AK muss bei den Arbeitgebern intervenieren, und wenn auch das nicht hilft, vor Gericht gehen, um den Arbeitnehmern/-innen zu ihrem Recht zu verhelfen. Durch 745 außergerichtliche Interventionen wurden im Vorjahr 1,2 Millionen Euro an vorenthaltenem Entgelt eingebracht. Durch 389 Rechtsvertretungen vor dem Arbeitsgericht wurden rund zwei Millionen Euro erkämpft. 3

4 Fast 88 Prozent der Rechtsfälle betrafen Firmen ohne Betriebsrat. Die meisten Rechtsakte mussten für Beschäftigte im Hotel-Gastgewerbe angelegt werden, gefolgt vom Handel, dem Transportwesen und Arbeitskräfteüberlassern. In einem außergewöhnlichen Fall erkämpfte der Rechtsschutz Linz auf außergerichtlichem Wege fast Euro. Der kleinste erstrittene Betrag machte 25 Euro aus, einmal mussten die Rechtsexperten/-innen der AK Linz wegen eines Streitwerts von 48 Euro vor Gericht gehen. Die Hauptgründe, warum die AK für ihre Mitglieder in Arbeitsrechtsfragen intervenieren oder gar vor Gericht gehen muss, sind vorenthaltenes laufendes Entgelt, gefolgt von Differenzen bei der Endabrechnung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Ansprüchen aus fristwidrigen Kündigungen und ungerechtfertigten Entlassungen. Selbst nach einem rechtskräftigen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird. In einigen Fällen kommen die Arbeitnehmer/-innen nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet. In 652 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt der AK-Rechtsschutz Linz im vergangenen Jahr fast 14 Millionen Euro. Dabei ging es hauptsächlich um Pensionsansprüche (Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension) und Pflegegeld. Die mit Abstand größte Insolvenz des Jahres 2017 betraf die Firmengruppe Wozabal mit insgesamt 875 Beschäftigten, davon rund 700 in Linz. Insgesamt wurden für 1309 Arbeitnehmer/-innen in Linz, die von einer Insolvenz betroffen waren, 5, Euro durchgesetzt. In Summe hat der Rechtsschutz Linz im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für die Mitglieder Zahlungen von mehr als 22,7 Millionen Euro erreicht. 4

5 Beratungen davon telefonisch davon persönlich davon schriftlich 5849 Vertretungen 1786 davon im Arbeitsrecht 1134 davon im Sozialrecht 652 Vertretungserfolg 22, davon außergerichtlich 1, davon gerichtlich 2, davon im Sozialrecht 13, davon in Insolvenzverfahren 5, Ein Arbeitnehmer aus Linz war vier Monate lang als Eisenbieger beschäftigt. Bei einer persönlichen Rechtsberatung in der AK wurde festgestellt, dass der Mann in dieser Zeit von seinem Arbeitgeber zu wenig Lohn bzw. nach einer Verletzung auch keine Entgeltfortzahlung im Krankenstand erhalten hatte. Laut Bestätigungen der Gebietskrankenkasse war er zudem bei Firmen angemeldet, von denen er noch nie etwas gehört hatte. Auf ein Interventionsschreiben der AK antwortete die Firma, dass der Arbeitnehmer zu keinem Zeitpunkt bei ihr beschäftigt war, sondern bei Sub- Unternehmen, bei denen er auf den Baustellen gearbeitet hatte. Da eine außergerichtliche Lösung der Rechtssache nicht möglich war, reichte die AK Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein, um die Ansprüche des Arbeitnehmers geltend zu machen. 5

6 Im Zuge des Gerichtsverfahrens verstrickten sich die Zeugen der Arbeitgeberseite in krasse Widersprüche, der Arbeitnehmer hingegen konnte glaubwürdige und schlüssige Angaben zu seiner Arbeit und den damit zusammenhängenden Vorkommnissen machen. Rasch stellte sich heraus, dass es sich bei den Subfirmen lediglich um Scheinfirmen handelte. Das Gericht gab dem Arbeitnehmer recht und sprach ihm die geltend gemachten Ansprüche zu. Die Arbeitgeberin wollte dieses Urteil nicht akzeptieren und legte Berufung ein. Doch auch das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil erster Instanz. Da die Firma den offenen Betrag jedoch nicht zahlen konnte und in Insolvenz ging, bekam der Arbeitnehmer seine Nachzahlung in Höhe von Euro aus dem Insolvenz-Fonds. Langjähriges Arbeiten mit Pressluftwerkzeugen und anderen Maschinen verursachten bei einem 52-jährigen Arbeitnehmer aus Linz vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen. Diese wurden als Berufskrankheit anerkannt deswegen bekam der Mann eine Versehrtenrente von 20 Prozent gewährt. Anfang 2016 entzog ihm die AUVA die Versehrtenrente mit der Begründung, dass eine Verbesserung seines Gesundheitszustandes eingetreten sei. Tatsächlich hatte sich aber an den Beschwerden und Einschränkungen nichts geändert. Die Arbeiterkammer brachte daher eine Klage gegen den Entzugsbescheid beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Mit Erfolg: Dem Arbeitnehmer wurde die Versehrtenrente in Höhe von rund Euro pro Jahr neuerlich zugesprochen. 6

7 Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag: Freitag: 7:30 Uhr bis 16 Uhr 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr Persönliche Beratung Telefonische Beratung während der Öffnungszeiten. Um Terminvereinbarung unter Tel. +43 (0)50/ wird gebeten. Damit werden längere Wartezeiten vermieden. während der Öffnungszeiten und am Dienstag bis 19 Uhr unter Tel. +43 (0)50/ aus ganz Oberösterreich Kontakt AK-Rechtsschutz Linz Volksgartenstraße Linz Tel: +43 (0)50/ Homepage: 7

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