SUMMERER. SCHÄFER. HOLOWITZ. RECHTSANWÄLTE in Partnerschaft. Arbeitsrecht

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1 SUMMERER. SCHÄFER. HOLOWITZ RECHTSANWÄLTE in Partnerschaft Arbeitsrecht

2 Unsere Kanzlei Wir über uns Unsere überwiegend wirtschaftsberatend tätige Kanzlei besteht derzeit aus fünf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Alle Partner unserer Kanzlei verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in Anwalts-kanzleien, als Unternehmensjuristen für Banken und Bausparkassen sowie als langjährig im Bau- und Immobilienrecht tätige Rechtsanwälte gewinnen konnten. Wir sind sowohl in der rechtlichen Beratung als auch in der Interessenvertretung vor Gericht mit Einsatz und Sachkunde für unsere Mandanten, in der Regel inhabergeführte Unternehmen, tätig. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne unsere vollständige Kanzleibroschüre zu, oder Sie besuchen uns im Internet unter Unsere Gebühren Wir berechnen die Vergütung unserer Tätigkeit in der Regel nach dem entstehenden Zeitaufwand. Dadurch ist unser Honorar jederzeit transparent und für unsere Mandanten berechenbar. In gerichtlichen Angelegenheiten sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abzurechnen. Wir informieren Sie dazu gerne.

3 Urbancow istockphoto.com Das Arbeitsrecht: Risiken, aber auch Chancen Unübersichtlichkeit Das Arbeitsrecht ist in zahlreiche Einzelgesetze zersplittert. Einheitliche Lebenssachverhalte sind in vielen unterschiedlichen Rechtsquellen geregelt. Neben eine Vielzahl deutscher Gesetze treten europäische Normen und eine kaum überschaubare Zahl von Regelungen in Tarifverträ- gen. Das Arbeitsrecht ist mit dem Sozialrecht, insbesondere im Bereich der Arbeitsförderung, eng verzahnt. Von besonderer Bedeutung ist auch die deutsche und europäische Rechtsprechung, die Vorschriften auslegt und das Arbeitsrecht insgesamt fortentwickelt. Für Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer besteht daher die Schwierigkeit, alle für das jeweilige Problem entscheidenden Rechtsquellen zu finden und unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung anzuwenden. Ungleichgewicht Kennzeichnend für das Arbeitsrecht ist neben seiner Unübersichtlichkeit ein grundsätzliches Ungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Gesetzgeber will dadurch einen Ausgleich für die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber herstellen. Arbeitsrecht ist in weiten Teilen Arbeitnehmerschutzrecht: bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen findet eine Klauselkontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen statt

4 vor Diskriminierung schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen schützen eine Vielzahl von Vorschriften zur Arbeitssicherheit, deren Einhaltung von den Berufsgenossenschaften überwacht wird vor dem Verlust des Arbeitsplatzes schützt das Kündigungsschutzgesetz gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeit-gebern und Arbeitnehmern werden vor den Arbeitsge-richten ausgetragen. Auf Seiten des Arbeitnehmers werden die damit verbundenen Kosten häufig von einer Privat-Rechtsschutzversicherung getragen. Gewerkschaftsmitglieder können kostenfreie Rechtsberatung und gerichtliche Vertretung durch die Einzelgewerkschaft oder den DGB in Anspruch nehmen in Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat eingerichtet werden. Über ihn sind die Arbeitnehmer an sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten im Unternehmen beteiligt. Bestimmte Maßnahmen des Arbeitgebers benötigen so-gar der Zustimmung des Betriebsrats, die im Falle der Verweigerung durch eine arbeitsgerichtliche Entschei- dung ersetzt werden muss. Mitglieder des Betriebsrats genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Die meisten Vorschriften des Arbeitsrechts sind zugunsten des Arbeitnehmers einseitig zwingend. Von ihnen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen. Unübersichtlichkeit und Ungleichgewichte bergen erhebliche Risiken für den anwaltlich nicht vertretenen Arbeitgeber. Aber es gibt auch Chancen:

5 Chancen Mit dem Abschluss eines auf den jeweiligen Einzelfall passenden Arbeitsvertrags sind die Weichen für eine gute Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestellt. Auch während der Dauer des Arbeitsvertrags können ergänzende einzelvertragliche Vereinbarungen getroffen werden. Der Arbeitgeber hat ein gesetzliches Weisungsrecht. Ist ein Betriebsrat vorhanden, können gerade in der Krise Vereinbarungen getroffen werden, die den Arbeitgeber entlasten. Diese Chancen für unsere Mandanten zu nutzen, ist unsere Aufgabe im Arbeitsrecht. Fazit Wer als Arbeitgeber seine Gestaltungsmöglichkeiten nicht kennt und nicht nutzt, bleibt dem Arbeitnehmer im Zweifelsfall unterlegen. Anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht Vertragsgestaltung Chancen lassen sich wahren durch geeignete Vertragsgestaltung: Das beginnt bei Einstellungsfragebogen, setzt sich fort im passenden Arbeitsvertrag und führt weiter zur Gestaltung von Ergänzungen und Nachträgen zum Arbeitsvertrag. Gegenstand dieser Regelungen können unter anderem sein: Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen variable Arbeitszeitmodelle Befristung des Arbeitsverhältnisses erfolgsabhängige Vergütungsmodelle Dienstwagenvereinbarungen Arbeitgeberdarlehen nachvertragliche Wettbewerbsverbote

6 Besteht ein Betriebsrat, beraten wir zur betrieblichen Mitbestimmung und beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabreden. Konfliktbewältigung Gerne beraten wir unsere Mandanten bei Fragen oder Konflikten im bestehenden Arbeitsverhältnis, z.b.: zur Urlaubsgewährung bei Krankheit des Arbeitnehmers Schwangerschaft oder Problemen rund um Eltern- und Pflegezeit Trennung Sollte das Arbeitsverhältnis derart gestört sein, dass eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr erwartet werden kann, können wir ebenfalls unsere Erfahrung im Interesse des Mandanten einbringen: Gestaltung von Abmahnungen Vorbereitung und Formulierung von Kündigungen Abfassung von Aufhebungsverträgen Gestaltung von Arbeitszeugnissen Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten mit Engagement und Sachkunde in gerichtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten. Externe Personalabteilung Für eine wachsende Zahl gerade kleiner und mittlerer Unternehmen ohne eigene Personalreferenten sind wir die externe Personalabteilung, die einen rechtlich fundierten Rundum-Service vom Beginn des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung und Abwicklung bietet.

7 So erreichen Sie uns SUMMERER. SCHÄFER. HOLOWITZ Rechtsanwälte in Partnerschaft Johannesstraße Stuttgart Telefon +49 (0) 711/ Telefax +49 (0) 711/ Mittelbachstraße Aalen Telefon +49 (0) 7361/ Telefax +49 (0) 7361/

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