Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts

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1 Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts Herzlich Willkommen zur Vorlesung Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts 4. Semester Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ludwigshafen am Rhein

2 Einführung Vorstellung Gesetzessammlungen Literatur Gliederung der Vorlesung Folien Termine Klausur

3 Einführung Ausgangssituation Arbeitgeber U N G L E I C H G E W I C H T Arbeitnehmer

4 Einführung Aufgabe des Arbeitsrechtes Arbeitgeber G L E I C H G E W I C H T Arbeitnehmer

5 Einführung Definition: Arbeitnehmer ist derjenige, der aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages für einen anderen (Arbeitgeber) in der Regel gegen Entgelt (strittig) unselbständige Dienste leistet.

6 Einführung Arbeitnehmer - Eingliederung in den Betrieb - Ort und Zeit der Tätigkeit wird bestimmt Freier Mitarbeiter - eigene Betriebsstätte - keine Weisungsabhängigkeit - persönliche Leistungserbringung - Beschäftigung von Hilfspersonal - Einsatz der gesamten Arbeitskraft - gesonderter Auftrag, der vergütet wird - wirtschaftliche Abhängigkeit - eigenes unternehmerisches Risiko - Vergleich mit anderen Arbeitnehmern

7 Einführung 7. EU- Recht, GG, zwingende Gesetze 6. zwingende Bestimmungen eines TV 5. zwingende Bestimmungen einer BV 4. Arbeitsvertrag 3. Abdingbare Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung 2. Abdingbare Bestimmungen eines TV 1. Abdingbare Gesetzesbestimmungen

8 Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Zulässig oder unzulässig? DAS VORSTELLUNGSGESPRÄCH Wie alt sind Sie? Wollen Sie eine Familie gründen? Sind Sie schwanger? Wie ist Ihr Familienstand? Besteht eine Konfessionszugehörigkeit? Sind Sie schwerbehindert? Besteht eine dauerhafte Erkrankung? Sind Sie Mitglied bei Scientology? Sind Sie Mitglied einer Partei? Haben Sie bereits Ihren Wehrdienst abgeleistet? Besteht ein Aufenthaltsrecht in Deutschland?

9 Inhalte des Arbeitsvertrages

10 Pflichten des Arbeitnehmers Pflicht zur Arbeitsleistung Hauptleistungspflicht Grundsätzlich: Vorleistungspflicht des Arbeitnehmers Höchstpersönliche Pflicht Inhalt: aus dem Arbeitsvertrag konkretisiert durch das Direktionsrecht (s. u.) Ort: Betrieb des Arbeitgebers bzw. besondere Umstände Arbeitszeit: gesetzliche und vertragliche Regelungen (s.u.)

11 Pflichten des Arbeitnehmers Pflicht zur Arbeitsleistung <-> Weisungsrecht/Direktionsrecht 106 Satz 1 Gewerbeordnung: Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Beachte: Normenpyramide!!!

12 Pflichten des Arbeitnehmers Änderung des Arbeitsinhaltes Änderungskündigung Direktionsrecht konkrete Festlegung der Arbeitspflicht (z.b. Begleitumstände, Lage der Arbeitszeit, Arbeitsort insbesondere bei wechselnden Einsatzorten) Versetzungsklausel Inhalt der Tätigkeit: Gleichwertigkeit Arbeitsort: Transparenz personen- verhaltens- oder betriebsbedingter Kündigungsgrund Achtung: Ausübung stets nach billigem Ermessen

13 Pflichten des Arbeitnehmers Arbeitszeit Gesetzliche Bestimmungen Arbeitsvertrag Arbeitszeitgesetz: maximale Arbeitszeit beträgt grundsätzlich 48 Stunden wöchentlich Besondere Regelungen z. B. im Mutterschutzgesetz, JArbSchG - Dauer der Arbeitszeit - Lage der Arbeitszeit: nach den betrieblichen Bedürfnissen Ausnahme: Teilzeit -Überstunden: Pauschalabgeltungen problematisch

14 Pflichten des Arbeitnehmers sonstige Pflichten Anzeige- und Überwachungspflichten Verschwiegenheitspflichten Wettbewerbsverbot Whistleblowing Nachvertragliche Pflichten

15 Pflichten des Arbeitgebers Lohnzahlungspflicht Lohnhöhe: Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Mindestlohn Lohnzeiträume: Monatslohn, Stundenlohn Flexible Vergütung: Provisionen, Gratifikationen, Zulagen, Zielvereinbarungen

16 Urlaub, BUrlG Pflichten des Arbeitgebers Mindesturlaub: vier Wochen Teilurlaubsansprüche: 5 BUrlG lesen!!! Festlegung des Urlaubszeitraumes: Konsensprinzip Urlaubsentgelt Urlaubsübertragung und Urlaubsabgeltung: neuere Rechtsprechung bei Krankheit des Arbeitnehmers beachten

17 Pflichten des Arbeitgebers Entgeltfortzahlung bei Krankheit, EFZG Bestand des Arbeitsverhältnis Nachweispflichten, 5 EFZG: lesen!!! Medizinischer Dienst der Krankenkassen Entgeltfortzahlung: 6 Wochen Fortsetzungserkrankung: 3 Absatz 1 Satz 2 EFZG Krankengeld: nach 6 Wochen

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