PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG
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- Irmgard Kraus
- vor 7 Jahren
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1 PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG Zwischen GEOMED-KLINIK Krankenhaus Gerolzhofen Service-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Schirmer, Dingolshäuser Str.5, Gerolzhofen und Geomed-Kreisklinik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Schirmer, Dingolshäuser Str.5, Gerolzhofen und Landkreis Schweinfurt, vertreten durch den Landrat Herrn Florian Töpper, Schrammstr. 1, Schweinfurt Präambel Die Vertragsschließenden vereinbaren anlässlich der Verschmelzung der GEOMED-KLINIK Krankenhaus Gerolzhofen Service-GmbH (nachfolgend "übertragende Gesellschaft ) auf die Geomed-Kreisklinik GmbH (nachfolgend aufnehmende Gesellschaft ) die nachfolgenden Regelungen zur Sicherung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (nachfolgend Arbeitnehmer ). Diese Anlage ist wesentlicher Bestandteil des Verschmelzungsvertrages vom.. Stichtag im Sinne dieses Personalüberleitungsvertrages ist das Datum der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister. 1 Vertragsgegenstand Mit diesem Vertrag stellen die Vertragschließenden sicher, dass die Rechte der Arbeitnehmer, die am Stichtag beim übertragenden Rechtsträger beschäftigt sind, im Zusammenhang mit dem Betriebsübergang im gebotenen Umfang gewahrt werden.
2 2 Übergang der Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse (1) Sämtliche Arbeits-, Dienst-, Praktikanten- und Ausbildungsverhältnisse, die am Stichtag beim übertragenden Rechtsträger bestehen, gehen zum Stichtag gemäß 613 a BGB auf die aufnehmende Gesellschaft über. Bestehende Dienstjahre und Beschäftigungszeiten der übergehenden Arbeitnehmer werden von der übernehmenden Gesellschaft vollständig angerechnet. Sämtliche Nebentätigkeitsgenehmigungen bleiben im rechtlich zulässigen Rahmen mit den bestehenden Änderungs- und Widerrufsmöglichkeiten erhalten. (2) Diesem Vertrag ist eine Liste aller betroffenen Arbeitnehmer (Anl. 1 zu diesem Vertrag) beigefügt. Sie enthält folgende Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, derzeitige Funktion, Eintrittsdatum, Vergütung bzw. Eingruppierung und weitere Besonderheiten (z. B. Schwerbehinderung, Dienstwagen, Arbeitnehmerdarlehen etc.). Die Liste ist Bestandteil dieses Vertrags. (3) Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass die fortzuführenden Arbeits-, Dienst-, Praktikanten- und Ausbildungsverhältnisse mit sämtlichen Rechten und Pflichten nach Maßgabe von 613a BGB fortbestehen. Aus Anlass dieses Betriebsüberganges dürfen keine Kündigungen ausgesprochen werden ( 613a Abs. 4 S. 1 BGB). (4) Die Zeitguthaben und Minusstunden auf Arbeitszeitkonten sowie Urlaubsansprüche, die zum Stichtag nicht vollständig eingebracht werden können, werden von der aufnehmenden Gesellschaft übernommen. 3 Zusatzversorgung Die aufnehmende Gesellschaft ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Gemeinden (nachfolgend ZVK ) in den Abrechnungsverbänden I und II und wird auch alle sonstigen notwendigen Vereinbarungen treffen bzw. Erklärungen abgeben, damit eine Versicherung der Beschäftigten ab dem Zeitpunkt der Übernahme durch die aufnehmende Gesellschaft sichergestellt wird. Die Arbeitnehmer haben das Recht, von der aufnehmenden Gesellschaft eine entsprechende schriftliche Zusage zu verlangen.
3 4 Tarifverträge/Betriebsvereinbarungen (1) Weder die abgebende noch die aufnehmende Gesellschaft sind tarifgebunden, so dass kollektivrechtlich keine Tarifverträge für die Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisse gelten. Die aufnehmende Gesellschaft wird jedoch mit Wirkung zum dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) als Gastmitglied beitreten, ohne dass dieser Beitritt zu einer Tarifbindung an die vom KAV mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossenen Tarifverträge führt. (2) Die mit der übertragenen Gesellschaft abgeschlossenen Arbeitsverträge enthalten eine dynamische Verweisung auf die Tarifverträge Zeitarbeit (BAP und DGB). Die Vertragschließenden sind sich darüber einig, dass auch nach dem Betriebsübergang auf die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer im Sinne des 2 Abs. 2, die am Stichtag bei der übertragenden Gesellschaft beschäftigt sind, die Vorschriften des Manteltarifvertrages einschließlich des Entgelt- und Entgeltrahmentarifvertrages Zeitarbeit, abgeschlossen zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.v. (BAP) und den diesen Tarifvertrag unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung finden. (3) Um sicherzustellen, dass auf die Arbeitsverhältnisse aller übergehenden Arbeitnehmer die vorgenannten Tarifverträge in der jeweils geltenden Fassung (also dynamisch) angewendet werden und auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, wonach es sich bei Verweisungsklauseln in Verträgen, die vor dem abgeschlossen wurden, um Gleichstellungsabreden handelt, verpflichtet sich die aufnehmende Gesellschaft, den übergehenden Arbeitnehmern Ergänzungen bzw. Änderungen zu den bestehenden Arbeitsvertrag anzubieten, die eine dynamische Anwendung der genannten Tarifverträge gewährleisten, und zwar unter Verwendung folgenden Vertragstextes: Auf das Arbeitsverhältnis finden die Vorschriften des Manteltarifvertrages einschließlich des Entgelt- und Entgeltrahmentarifvertrages Zeitarbeit, abgeschlossen zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.v. (BAP) und den diesen Tarifvertrag unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in der jeweils geltenden Fassung, Anwendung.
4 (4) Die im Zeitpunkt des Betriebsübergangs ungekündigten und/oder nachwirkenden Betriebsvereinbarungen (Anlage Nr. 2 zu diesem Vertrag) gelten weiter. 5 Sicherung der betrieblichen Mitbestimmung Bei der übertragenden Gesellschaft sowie der GEOMED-KLINIK Krankenhaus Gerolzhofen gemeinnützige Betriebs-GmbH wurde am 09. und ein gemeinsamer Betriebsrat für beide Unternehmen gewählt. Dieser Betriebsrat bleibt in seiner personellen Zusammensetzung bestehen. 6 Information der Arbeitnehmer (1) Die aufnehmende Gesellschaft wird die vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer der übertragenden Gesellschaft gemäß 613 a Abs. 5 BGB vor dem Betriebsübergang in Textform unterrichten über - den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Übergangs - den Grund für den Übergang - die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und - die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen (2) Die Arbeitnehmer der übertragenden Gesellschaft haben Anspruch auf Aushändigung einer Kopie dieses Personalüberleitungsvertrages. 7 Inkrafttreten Diese Vereinbarung tritt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Verschmelzungsvertrages in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vereinbarung ist nicht kündbar. 8 Schlussbestimmungen (1) Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.
5 (2) Sollten einzelne Vertragsbestimmungen rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt. Die weggefallene oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen oder undurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt. (3) Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck des Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätten die Vertragschließenden die Angelegenheit von vorneherein bedacht. Für die GEOMED-KLINIK Für die Für den Landkreis Krankenhaus Gerolzhofen Geomed-Kreisklinik Schweinfurt Service-GmbH GmbH Gerolzhofen, den Gerolzhofen, den Schweinfurt, den... Schirmer Schirmer Töpper Geschäftsführer Geschäftsführer Landrat Der Betriebsrat der abgebenden Gesellschaft nimmt diesen Personalüberleitungsvertrag zustimmend zur Kenntnis Gerolzhofen, den. Niedermeier
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