ARBEITSVERTRAG, ARBEITSPAPIERE
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- Ralph Koenig
- vor 9 Jahren
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1 FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! ARBEITSVERTRAG, ARBEITSPAPIERE Worauf Sie bei diesen wichtigen Dokumenten achten sollten ooe.arbeiterkammer.at
2 Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT AK RINGT UM FAIRNESS: 85 MILLIONEN ERKÄMPFT Fast 85 Millionen Euro haben unsere Rechtsexpertinnen und -experten im Vorjahr für Mitglieder erstritten allein in Oberösterreich. Ein sehr hoher Betrag und dennoch vorenthalten haben. Denn zum einem verzichten viele aus Angst um den Job auf eine rechtliche Auseinandersetzung, zum anderen fallen zahlreiche Ansprüche den viel zu kurzen Verfallsfristen zum Opfer. Wir kämpfen daher für Gesetze, die Unterentlohnung und kurze Verfallsfristen beseitigen helfen. Erste Erfolge haben wir erzielt, unser Ringen um mehr Fairness in der Arbeitswelt geht aber weiter. Dr. Johann Kalliauer AK-Präsident
3 DER ARBEITSVERTRAG UND ÄHNLICHE VERTRAGSVERHÄLTNISSE Sogenannte atypische Beschäftigungsverhältnisse werden immer häufiger am Arbeitsmarkt. Da nicht die Bezeichnung eines Vertrages sondern dessen Inhalt entscheidend ist, ist es wichtig, die Merkmale der einzelnen Verträge zu kennen. Was ist ein Arbeitsvertrag? Verpflichtet sich jemand zu einer Arbeitsleistung für einen anderen, liegt ein Arbeitsvertrag vor. Er ist zweiseitig verbindlich, da beide Vertragspartner (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) sowohl Rechte als auch Pflichten haben. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers besteht in der Bezahlung des Entgelts, die des Arbeitnehmers in der Arbeitsleistung. Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit durch Gesetz oder Kollektivvertrag diese Rechte nicht zwingend festgelegt sind (denn zwingendes Recht kann durch den Arbeitsvertrag nicht abgeändert werden). Die wichtigsten Merkmale eines Arbeitsvertrages sind: Persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers (Weisungsrecht des Arbeitgebers) Persönliche Arbeitspflicht Dauerschuldverhältnis Arbeitsleistung auf Zeit, nicht für einen bestimmten Erfolg Die Arbeitsmittel werden vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt Wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers Eingliederung des Arbeitnehmers in die Organisation des Betriebes Ist eine bestimmte Form für den Abschluss eines Arbeitsvertrages vorgesehen? Nein, normalerweise ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages an keine Form gebunden. Er kann mündlich, schriftlich oder schlüssig (z. B. indem jemand Arbeits- AK Infoservice 3
4 leistungen für einen anderen erbringt und dieser die Leistungen annimmt) zustande kommen. Was ist ein Dienstzettel? Da Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ausstellung eines schriftlichen Arbeitsvertrages haben, ist das Recht auf Ausstellung eines Dienstzettels von besonderer Bedeutung. Ein Dienstzettel ist die schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Er dient der Beweissicherung. Der Mindestinhalt eines Dienstzettels ist gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß 2 AVRAG (= Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz) ist der Arbeitgeber zur Ausstellung eines Dienstzettels verpflichtet. TIPP: Stellt Ihr Dienstgeber keinen Dienstzettel aus, fordern Sie ihn unter Fristsetzung mittels eingeschriebenen Briefes dazu auf. Verweigert er die Ausstellung, können Sie diese mittels Klage beim Arbeits- und Sozialgericht durchsetzen. WICHTIG: Achten Sie darauf, dass der Dienstzettel nicht von den mündlichen Vereinbarungen abweicht. Enthält Ihr Dienstzettel Regelungen, die vom mündlich vereinbarten Arbeitsvertrag abweichen (z. B. niedrigeres Entgelt,...), weisen Sie den Arbeitgeber mittels eingeschriebenen Briefes darauf hin und ersuchen Sie ihn um diesbezügliche Änderung, damit nicht der Eindruck entsteht, Sie akzeptieren die Änderung. ACHTUNG: Sowohl die Vereinbarung bzgl. der Rückzahlung von Ausbildungskosten als auch die Vereinbarung von Konkurrenzklauseln ist zulässig! Versuchen Sie daher unbedingt derartige Vereinbarungen zu streichen bzw. stimmen Sie derartigen Vereinbarungen auch mündlich nicht zu! 4 AK Infoservice
5 Was ist ein Werkvertrag bzw. ein freier Dienstvertrag? Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich jemand (der Werkunternehmer) zur Herstellung eines Werkes für einen anderen (=Werkbesteller). Merkmale des Werkvertrages: Auf Erfolg ausgerichtet, Erfolgsgarantie Keine persönliche Arbeitspflicht Verwendung eigener Arbeitsmittel Der Werkunternehmer ist nicht in die Organisation des Werkbestellers eingegliedert Keine persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit BEISPIEL: Lässt sich jemand von einem Schneidermeister einen Anzug nähen, entsteht zwischen dem Schneidermeis ter und dem Besteller ein Werkvertrag. Zwischen dem Gesellen, der den Anzug tatsächlich näht und dem Schneidermeister besteht jedoch ein Arbeitsvertrag. Bei einem freien Dienstvertrag verpflichtet sich jemand zu Leistungen, wobei weder die Merkmale des Arbeitsvertrages, noch die des Werkvertrages voll ausgeprägt sind. Auch freie Dienstnehmer haben Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzettels ( 1164a Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch). Merkmale des freien Dienstvertrages: Freie Dienstnehmer übernehmen keine Erfolgsgarantie Die persönliche Abhängigkeit ist, wenn überhaupt, nur schwach ausgeprägt Freie Dienstnehmer sind nicht in die Organisation des Auftraggebers eingegliedert Freie Dienstnehmer haben in der Regel die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen AK Infoservice 5
6 WICHTIG: Ob ein Arbeitsvertrag oder eine andere Vertragsart (freier Dienstvertrag, Werkvertrag,...) vorliegt, hängt davon ab, welche der Vertragsmerkmale (persönliche Arbeitspflicht, Erfolgsgarantie,...) überwiegen. Wie der Vertrag bezeichnet wird, ist bedeutungslos. ACHTUNG: Arbeitsrechtliche Gesetze gelten in der Regel nur für echte Arbeitnehmer nicht jedoch für freie Dienstnehmer, Werkvertragsnehmer,... So haben z. B. nur echte Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf fünf bzw. sechs Wochen Urlaub pro Arbeitsjahr oder auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Was ist ein Volontariat, ein Pflichtpraktikum und Ferialarbeit? Ein Volontariat ist kein Arbeitsverhältnis. Ein typischer Volontär darf mit Erlaubnis des Betriebsinhabers die Betriebseinrichtungen kennen lernen und sich gewisse Fertigkeiten aneignen. Es besteht weder eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung noch ein Entgeltanspruch. Pflichtpraktikanten sind SchülerInnen, die auf Grund von schulrechtlichen Vorschriften während der Ferien in einem Betrieb einer bestimmten Branche zwecks Ergänzung ihrer schulischen Ausbildung tätig sein müssen. Ferialarbeitnehmer sind Schüler und Studenten, die während der Ferien arbeiten, um Geld zu verdienen. In der Regel sind sie Arbeitnehmer (d. h. weisungsgebunden, in die betriebliche Organisation eingegliedert, an betriebliche Arbeitszeiten gebunden,...). 6 AK Infoservice
7 ARBEITSPAPIERE Hier ein Überblick über Arbeitspapiere, die Ihnen zustehen, wenn Sie sich in einem aufrechten Arbeitsverhältnis befinden oder aber dieses beendet wurde. Welche Arbeitspapiere stehen Ihnen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu? Arbeitsbescheinigung Abmeldung von der Krankenkasse Arbeits- und Entgeltbestätigung Lohnzettel (L16) Arbeitszeugnis Gehalts-/Lohnabrechnung bzw Endabrechnung Wann wird die Arbeitsbescheinigung (AB) benötigt? Nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Arbeitsbescheinigung auszustellen. Diese benötigen Sie für die Beantragung des Arbeits losengeldes. Wickelt der Arbeitgeber die Meldungen jedoch über Internet (ELDA) ab, reicht für die Antragsstellung die An- und Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse. Stellt Ihr Arbeitgeber die AB trotz nachweislicher Aufforderung grundlos nicht aus, ist das Arbeitsmarktservice (AMS) verpflichtet, Ihnen bei der Beschaffung der AB behilflich zu sein, bzw bei der Gebietskrankenkasse eine Ersatzarbeitsbescheinigung anzufordern. Das Arbeitsmarktservice, aber auch Sie selbst können eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat) erstatten ( 71 Absatz 1 AlVG). ACHTUNG! Anspruch auf Arbeitslosengeld (Notstandshilfe) besteht ab Antragstellung. Melden Sie sich daher spätestens am ersten Werktag nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses persönlich beim AMS. Auch wenn Sie noch keine AB vom Arbeitgeber erhalten haben! AK Infoservice 7
8 Die Geltendmachung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen, wenn Sie über ein eams-konto verfügen. Die elektronische Geltendmachung erfordert jedoch zusätzlich eine vorherige Arbeitslosmeldung. Wie erfolgt die An- und Abmeldung bei der Krankenkasse? Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie bereits vor dem Arbeitsantritt bei der Krankenkasse anzumelden. Die Abmeldung hat er binnen sieben Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses durchzuführen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen von der An- und Abmeldung eine von der Krankenkasse bestätigte Kopie zu übergeben. Wann brauchen Sie eine Arbeits- und Entgeltbestätigung? Sind Sie krank und haben entweder nur mehr den halben oder keinen Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, benötigen Sie eine Arbeits- und Entgeltbestätigung um Krankengeld bei der Krankenkasse zu beantragen. Auch für die Beantragung von Wochengeld brauchen Sie eine Arbeits- und Entgeltbestätigung. Diese ist vom Arbeitgeber auszustellen. Macht der Arbeitgeber unwahre Angaben in der Arbeitsund Entgeltbestätigung oder verweigert grundlos deren Ausstellung, können Sie einen Strafantrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde einbringen. Wie kommen Sie zu Ihrem Lohnzettel (L16)? Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen einen Lohnzettel auszustellen. Verweigert der Arbeitgeber die Ausstellung des Lohn zettels, können Sie diesen über das Betriebsstättenfinanzamt einziehen lassen. Das ist jenes Finanzamt, welches für die Erhebung der Lohnsteuer zuständig ist. Wer stellt Ihnen ein Arbeitszeugnis aus? Der Arbeitgeber muss auf Verlangen des Arbeitnehmers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis (Endzeugnis) ausstellen. 8 AK Infoservice
9 Ein Zeugnis hat Angaben über die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die ausgeübten Tätigkeiten zu enthalten ( einfaches Zeugnis ). Unzulässig sind Angaben, die einem Arbeitnehmer die Erlangung einer neuen Stelle erschweren. WICHTIG: Sie haben keinen Anspruch auf Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses! Das bedeutet, dass ein Zeugnis keine Beurteilung über Ihre Arbeitsleistung enthalten muss. Enthält Ihr Zeugnis eine Beurteilung über Ihre Arbeitsleistung, sollte diese im Superlativ (z. B. stets zur vollsten Zufriedenheit, bestens,...) formuliert sein. Diese Bewertung entspricht einem Sehr gut. Die Kosten eines Endzeugnisses hat der Arbeitgeber zu tragen. Verlangen Sie im bestehenden Arbeitsverhältnis ein Zeugnis (Zwischenzeugnis), kann der Arbeitgeber von Ihnen den Ersatz der für die Erstellung des Zwischenzeugnisses aufgewendeten Kosten fordern. Verweigert Ihr Arbeitgeber die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses oder dessen Berichtigung, können Sie diesen Anspruch mittels Klage beim Arbeits- und Sozialgericht durchsetzen. Was muss eine Lohn/Gehaltsabrechnung und Endabrechnung enthalten? Nach dem Einkommenssteuergesetz bzw. nach dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen eine monatliche Lohn/Gehaltsabrechnung auszustellen. Diese hat folgende Angaben zu enthalten: Bruttobezüge Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung Sozialversicherungsbeiträge Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer Lohnsteuer AK Infoservice 9
10 Bemessungsgrundlage für den Mitarbeitervorsorgekassebeitrag (Abfertigung neu) geleisteten Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber eine Endabrechung ausstellen. Diese entspricht inhaltlich der monatlichen Gehalts-/Lohnabrechnung. TIPP! Stellt Ihr Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Endabrechnung aus und/oder zahlt das offene Entgelt nicht, fordern Sie ihn mittels eingeschriebenen Briefes auf, diese Ansprüche zu begleichen. Setzen Sie in diesem Schreiben eine ca zehntägige Frist (genauen Termin angeben) für die Bezahlung Ihrer Ansprüche. Bewahren Sie unbedingt eine Kopie dieses Schreibens sowie den Einschreibzettel auf! Stellt der Arbeitgeber die Abrechnung nicht aus, kann die Ausstellung gerichtlich durchgesetzt werden. ACHTUNG! Viele Arbeitsverträge/Kollektivverträge sehen den Verfall (= gänzlicher Verlust) von Ansprüchen vor, wenn diese nicht binnen einer bestimmter Frist schriftlich geltend gemacht werden. 10 AK Infoservice
11 ACHTUNG: Schenken Sie dem Inhalt Ihres Arbeitsvertrages höchste Aufmerksamkeit. Dieser hat Auswirkungen auf Ihr gesamtes Arbeitsleben im Betrieb und mit einer Konkurrenzklausel sogar darüber hinaus. Mehr zu Vertragsklauseln und ihre Auswirkungen sowie einen Wegweiser durch den Arbeitsvertrag finden Sie unter: ooe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeit&recht NEWSLETTER JETZT KOSTENLOS ABONNIEREN! Und wer laufend per mit den neuesten Infos zum Thema Arbeit versorgt werden will, der bestellt auf ooe.arbeiterkammer.at den kostenlosen Newsletter Arbeitswelt.
12 WIR BERATEN SIE GERNE Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: am Telefon unter der Nummer +43 (0) montags bis donnerstags von 7:30 bis 16 Uhr, dienstags zusätzlich von 16 bis 19 Uhr, freitags von 7:30 bis 13:30 Uhr. per unter persönlich Ist Ihr Anliegen am Telefon oder per nicht zu klären, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für ein persönliches Gespräch. oder im Internet OOE.ARBEITERKAMMER.AT WO SICH ARBEITNEHMER/-INNEN INFORMIEREN! Medieninhaberin: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, Volksgartenstraße 40, 4020 Linz Autorin: Mag. a Brigitte Einfalt (AK Wien) Stand: Jänner 2016 Hersteller: Gutenberg-Werbering Gesellschaft m.b.h., Anastasius-Grün-Straße 6, 4021 Linz ooe.arbeiterkammer.at
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