Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung
|
|
- Gerburg Buchholz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung Veranstaltungsorte: 2. Mai 2016 in München 3. Mai 2016 in Nürnberg Krankenkassen-Betriebswirt Bernd Dondrup Referent, Bochum Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.v.
2 Scheinselbstständigkeit im Fokus der Sozialversicherung Krankenkassen - Betriebswirt Bernd Dondrup Referent, Bochum Version: Mai 2016 Nachdruck und Vervielfältigung auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verfassers
3 April
4 0. Einleitung ab Seite 4 1. Grundlagen der Sozialversicherungspflicht 1.1 Festlegen des sozialversicherungsrechtlichen Status ab Seite Allgemeines Versicherungsrecht ab Seite Wegfall von Merkmalen des alten 7 Abs. 4 SGB IV ab Seite Beschäftigung im Sinne des 7 Abs. 1 SGB IV ab Seite Arbeitsverhältnis (arbeitsrechtliche Folgen) ab Seite Bedeutung amtlicher Eintragungen ab Seite Bedeutung vertraglicher Vereinbarungen ab Seite Eintritt von Versicherungspflicht ab Seite Freie Mitarbeiter 2.1 Abgrenzung Arbeitnehmer - Selbstständiger ab Seite Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers ab Seite Einschränkungen durch Weisungen des Auftraggebers ab Seite Rechtsprechung und Abgrenzungskriterien ab Seite Starke Merkmale für ein Beschäftigungsverhältnis ab Seite Starke Merkmale für eine selbstständige Tätigkeit ab Seite Scheinselbstständigkeit (aktuelle Entscheidungen) ab Seite Auswirkungen einer Scheinselbstständigkeit 3.1 Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen ab Seite Arbeitsrechtliche Konsequenzen ab Seite Rentenversicherungspflicht Selbstständiger 4.1 Grundsätzliches zur Rentenversicherungspflicht ab Seite Selbstständige mit nur einem Auftraggeber ab Seite Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ab Seite Statusfeststellungsverfahren 5.1 Allgemeine Grundlagen ab Seite Prüfung der Sozialversicherungspflicht ab Seite Zweiseitiges Antragsrecht der Vertragspartner ab Seite Anfrageverfahren bei angekündigter Betriebsprüfung ab Seite Antrag (kostenloses Verfahren durch die DRV) ab Seite 95 Anlage: Bescheid der DRV zu einem Statusverfahren ab Seite 96 April
5 0. Einleitung Scheinselbstständigkeit Zusammenfassung Begriff Scheinselbstständige treten im Erwerbsleben als selbstständige Unternehmer auf, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her Arbeitnehmer sind. Scheinselbstständige gelten daher in der Sozialversicherung als versicherungspflichtige Arbeitnehmer. Arbeitsrechtlich sind Scheinselbstständige regelmäßig Arbeitnehmer. Die Abgrenzung zwischen einer selbstständigen und einer nichtselbstständigen Tätigkeit ist entscheidend für die Frage der Einkünfteermittlung, für den Lohnsteuereinbehalt sowie die Umsatzsteuerpflicht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Ausgangspunkt für die Beurteilung der Selbstständigkeit ist 84 HGB. Danach ist selbstständig, "wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann". Sozialversicherung: Die Definition eines Beschäftigungsverhältnisses auch in Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit wird im Sozialversicherungsrecht durch 7 SGB IV vorgenommen. Die Möglichkeit der Statusfeststellung ist in 7a SGB IV geregelt. Das Gemeinsame Rundschreiben der Sozialversicherungsträger vom enthält zudem sehr ausführliche Aussagen rund um den Themenkomplex einer Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerbeschäftigung und Selbstständigkeit. Notizen: Arbeitsrecht April
Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung
Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung Aktuelle Entwicklungen und Erfahrungen aus der Sozialversicherungsprüfung Veranstaltungsort: 2. November 2016 in München 3. November 2016 in Nürnberg
MehrProblemfall Scheinselbständigkeit
Problemfall Scheinselbständigkeit Statusverfahren im Sinne der Sozialversicherung Veranstaltungsort: 13. Juli 2015 in München Krankenkassen-Betriebswirt Bernd Dondrup Referent, Bochum Landesverband der
MehrStolperstein Scheinselbstständigkeit September Bernd Dondrup, Krankenkassen-Betriebswirt, Referent, Dozent, Autor, Bochum
September 2016 Bernd Dondrup, Krankenkassen-Betriebswirt, Referent, Dozent, Autor, Bochum Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der finden Sie unter www.haas-sv.de. Die Seminare inkl. Arbeitsunterlagen
MehrGmbH-Geschäftsführer in der Sozialversicherung
GmbH-Geschäftsführer in der Sozialversicherung Veranstaltungsorte: 18. April 2016 in München 11. Mai 2016 in Würzburg 12. Mai 2016 in Nürnberg Rainer Geisler Sozialversicherungsfachangestellter, Ausbilder
MehrScheinselbstständigkeit. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover
Scheinselbstständigkeit Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Scheinselbstständigkeit" und rentenversicherungspflichtige Selbstständige Die gesetzlichen Regelungen über die "Scheinselbstständigkeit"
MehrArbeitsrecht "Scheinselbstständigkeit"
Arbeitsrecht "Scheinselbstständigkeit" Die gesetzlichen Regelungen über die "Scheinselbstständigkeit" und die Rentenversicherungspflicht bestimmter Selbstständiger haben unter anderem zum Ziel, nur zum
MehrKünstlersozialversicherung / Künstlersozialabgabe
Künstlersozialversicherung / Künstlersozialabgabe Grundlagen KSK und KSA KSK-Reform 2015 Veranstaltungsorte: 5. Mai 2015 in Nürnberg 6. Mai 2015 in München Krankenkassen-Betriebswirt Bernd Dondrup Referent,
MehrArbeitsrecht "Scheinselbstständigkeit"
Arbeitsrecht "Scheinselbstständigkeit" Die gesetzlichen Regelungen über die "Scheinselbstständigkeit" und die Rentenversicherungspflicht bestimmter Selbstständiger haben unter anderem zum Ziel, nur zum
MehrScheinselbstständigkeit und rentenversicherungspflichtige Selbstständige
Scheinselbstständigkeit und rentenversicherungspflichtige Selbstständige Die gesetzlichen Regelungen über die Scheinselbstständigkeit und die Rentenversicherungspflicht bestimmter Selbstständiger haben
MehrIhr Ansprechpartner Tel. Assessor Stefan Cordes
MERKBLATT Recht / Steuern SCHEINSELBST- STÄNDIGKEIT Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Stefan Cordes cordes@bayreuth.ihk.de 0921 886-217 Datum/Stand Mai 2014 Unter Scheinselbstständigkeit versteht
MehrScheinselbstständigkeit" und rentenversicherungspflichtige Selbstständige
Scheinselbstständigkeit" und rentenversicherungspflichtige Selbstständige Stand: Juli 2009 Die gesetzlichen Regelungen über die "Scheinselbstständigkeit" und die Rentenversicherungspflicht bestimmter Selbstständiger
MehrScheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft Unter Scheinselbstständigkeit versteht man das Auftreten als Selbstständiger, obwohl die Person nach der Art der Tätigkeit als abhängig
MehrScheinselbstständigkeit und Rentenversicherungspflicht
Scheinselbstständigkeit und Rentenversicherungspflicht spuno - Fotolia.com Die gesetzlichen Regelungen über die "Scheinselbstständigkeit" und die Rentenversicherungspflicht bestimmter Selbstständiger haben
MehrHandelsvertreter. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Handelsvertreter HI LI
TK Lexikon Sozialversicherung Handelsvertreter Handelsvertreter HI521317 Zusammenfassung LI1925397 Begriff Der Handelsvertreter ist ein Vermittler von Rechtsgeschäften zwischen dem Kaufmann und Dritten
MehrSozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Übungsleitern, Trainern und Betreuern in Sportvereinen
Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von n, Trainern und Betreuern in Sportvereinen im steuerrechtlichen Sinne durch persönlichen Kontakt Einfluss auf Menschen nehmen Entwicklung und Förderung geistiger
MehrBei der Beurteilung des Status wird auf die Gesamtsituation abgestellt.
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar nach der zu Grunde liegenden Vertragsgestaltung selbstständige Dienst- oder Werksleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nichtselbstständige
MehrSchreckgespenst Scheinselbstständigkeit -Theorie und Praxis Stefan Engelhardt Rechtsanwalt
1 Schreckgespenst Scheinselbstständigkeit -Theorie und Praxis Stefan Engelhardt Rechtsanwalt Große Theaterstraße 42, 20354 Hamburg, Tel. +49 (0)40-769999-0, Fax +49 (0)40-769999-36 stefan.engelhardt@roggelin.de
MehrScheinbar selbständig!? - Rechtliche Gefahren auf der Baustelle bei Beauftragung von Ein-Mann-Subunternehmen
Scheinbar selbständig!? - Rechtliche Gefahren auf der Baustelle bei Beauftragung von Ein-Mann-Subunternehmen Referent: RA Fritz-Marius Sybrecht Geschäftsführer des Innungsverbandes des Dachdeckerhandwerks
MehrHartz in der Praxis. Geringfügige Beschäftigung und mehr
613 4 0 733 Hartz in der Praxis Geringfügige Beschäftigung und mehr Mini-Jobs Gleitzone Ich-AG und Uberbrückungsgeld Scheinselbstständigkeit Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht Die Reihe BDAktuell
MehrDer Einsatz von Honorarärzten ambulant/stationär: Rechtsfragen und Untiefen
Der Einsatz von Honorarärzten ambulant/stationär: Rechtsfragen und Untiefen Jörn Schroeder-Printzen Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Übersicht Begriffsbestimmung Sozialversicherungspflichtige
MehrSozialversicherungsbetrug und Schwarzarbeit
Sozialversicherungsbetrug und Schwarzarbeit Veranstaltungsort: 14. April 2016 in München Dr. Jens Bosbach Rechtsanwalt, FAfStrR, FAfStR, München Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden
MehrBetriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger
Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger von Bettina Schmidt Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwältin für Sozialrecht Bonn Verlag Recht und Wirtschaft GmbH Heidelberg Abkürzungsverzeichnis
MehrInhalt. Inhaltsverzeichnis
Inhalt Einleitung 1 Kurzer Überblick über Selbstständige in Deutschland 2 Arbeitsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag: Wesentliche vertragsrechtliche Grundlagen Verträge als Grundlage der Erwerbstätigkeit
MehrScheinselbständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbständige
Scheinselbständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbständige Arbeitsrecht Zusammenfassung Die 1999 in Kraft getretenen Neuregelungen zur Scheinselbständigkeit[1] hatten damals für großen Aufruhr gesorgt.
Mehrkeit? Pauschalist? Arbeitnehmer? Freier Handelsvertreter? Selbst ständiger? Freier Mitarbeiter? Versicherungspflichtig? Pauschalist?
Selbstständiger? Freier Mitarbeiter? Versicherungspflichtig? Pauschalist? Beschäftigter? Unabhängig? Freiberufler? Abhängig beschäftigt? Ver sicherungsfrei? Angestellter? Wirtschaftlich abhängig? Selbstständig
MehrScheinselbstständigkeit im Allgemeinen. und im Besonderen in Bezug auf die Arbeit mit Museen und Museumspädagog/innen
Scheinselbstständigkeit im Allgemeinen und im Besonderen in Bezug auf die Arbeit mit Museen und Museumspädagog/innen Bundesverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler 2. Mai 2016 Veronika Mirschel ver.di
MehrInhaltsübersicht. Scheinselbstständigkeit - Anfrageverfahren
Scheinselbstständigkeit - Anfrageverfahren Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Gesetzliche Grundlage 3. Ablauf des Verfahrens 4. Eintritt der Versicherungspflicht 5. Rechtsprechungs-ABC 5.1 Beginn der Sozialversicherungspflicht
MehrScheinselbständiger oder rentenversicherungspflichtiger. Selbständiger. Nr. 149/16
Scheinselbständiger oder rentenversicherungspflichtiger Selbständiger Nr. 149/16 Ansprechpartner: Ass.jur. Stefanie Sentner Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße
MehrKnappworst & Partner
Die richtige Wahl - Beschäftigung oder freie Mitarbeit Potsdam, 1 Agenda Beschäftigung von Mitarbeitern Arbeitnehmer Freier Mitarbeiter sozialversicherungsrechtliche Beurteilung steuerliche Beurteilung
MehrScheinselbständigkeit Risiken und Lösungsansätze
Scheinselbständigkeit Risiken und Lösungsansätze Inhaltsübersicht 1. Beispielsfall 2. Folgen der Scheinselbständigkeit 3. Definition und Abgrenzung 4. Merkmale der Scheinselbständigkeit 5. Risikovermeidungsstrategien
MehrVermögensnachfolge und Vorsorge für den Betreuungsfall
Vermögensnachfolge und Vorsorge für den Betreuungsfall Veranstaltungsorte: 18. Oktober 2016 in Nürnberg 19. Oktober 2016 in München Johannes Hochmuth Josef Kaspar Landesverband der steuerberatenden und
MehrMindestlohn, Zoll und Betriebsprüfung
Mindestlohn, Zoll und Betriebsprüfung Update Veranstaltungsorte: 2. November 2015 in München 9. November 2015 in Nürnberg Dunja Barkow-von Creytz Richterin am Bayer. Landessozialgericht München Stephan
MehrScheinselbstständigkeit
Merkblatt Scheinselbstständigkeit Ansprechpartner: Referat Recht Michael Missbach Telefon: 0351 2802-198 Fax: 0351 2802-7198 missbach.michael@dresden.ihk.de Stand: 2016 Hinweis: Das Merkblatt wurde sorgfältig
MehrGmbH-Geschäftsführer: Sozialversicherungspflicht
GmbH-Geschäftsführer: Sozialversicherungspflicht michaeljung - Fotolia.com Für GmbH-Geshäftsführer gibt es keine besonderen Regelungen zur Sozialversicherungspflicht. Das Gesetz trifft in 7 Abs. 1 SGB
MehrVielfalt moderner Arbeitsformen im Kontext nationalen und europäischen Rechts
Vielfalt moderner Arbeitsformen im Kontext nationalen und europäischen Rechts 5. Dezember 2014 Selbständigkeit und Arbeitnehmereigenschaft im Sozialrecht Münsterische Sozialrechtsvereinigung e.v. Thorsten
MehrSteuerliche Hinweise zum Jahresende 2015
Steuerliche Hinweise zum Jahresende 2015 Veranstaltungsorte: 2. Dezember 2015 in München 10. Dezember 2015 in Nürnberg Diplom-Kaufmann Dr. Martin Strahl Steuerberater, Köln Landesverband der steuerberatenden
MehrNeues zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern
KOMPETENZ. BERATUNG. LÖSUNG Neues zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern Bochum, 18. April 2013 18. April 2013 IHK Mittleres Ruhrgebiet 163. Mittelstandsforum 1 Zentraler Begriff: Beschäftigung
MehrScheinselbständigkeit - Beurteilung des Kriteriums der Selbstständigkeit aus dem Gewerbebegriff
Scheinselbständigkeit - Beurteilung des Kriteriums der Selbstständigkeit aus dem Gewerbebegriff Eine Betrachtung von Kreisausschuss des Vogelsbergkreises Gewerbeabteilung Definition Scheinselbständigkeit
MehrIHK-Merkblatt Stand:
IHK-Merkblatt Stand: 03.02.2016 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt
MehrScheinselbstständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbstständige
Scheinselbstständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbstständige Standortpolitik Starthilfe und Unternehmensförderung Aus- und Weiterbildung Innovation und Umwelt International Recht und Fair Play Inhaltsverzeichnis
MehrZur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Steuerberatern in freier Mitarbeit bei anderen Berufsträgern
Zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Steuerberatern in freier Mitarbeit bei anderen Berufsträgern Einleitung Die Fallgestaltung ist nicht selten: Nach dem Steuerberaterexamen scheidet ein
MehrSozialversicherung Spezial Minijobber und Aushilfen
Sozialversicherung Spezial Minijobber und Aushilfen Neuerungen SV Recht 2016 Veranstaltungsort: 8. Dezember 2015 in München Rainer Geisler Sozialversicherungsfachangestellter, Ausbilder SV-Recht AZAV,
MehrDer virtuelle Arbeitsplatz
Susanne Haupt Der virtuelle Arbeitsplatz ERGON VERLAG Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkùrzungsverzeichnis A. Einfuhrung 1 XV XLI I. Problemstellung 1 II. Methode und Gang der Arbeit 3 B. Grundlagen
Mehr2. Arbeitslosenversicherung: Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit
Scheinselbstständigkeit - Versicherungspflicht Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Arbeitslosenversicherung: Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit 3. Krankenversicherung: Versicherungspflicht,
MehrScheinselbstàndigkeit
Scheinselbstàndigkeit Kriterien und Auswege von Dr. Jobst-Hubertus Bauer Rechtsanwalt in Stuttgart Dr. Ulrich Baeck Rechtsanwalt in Frankfurt und Dr. Doris-Maria Schuster Rechtsanwaltin in Stuttgart RICHARD
MehrDienstleistungsvertrag Golfprofessional
Hinweis: Der nachfolgende Mustervertrag ist lediglich als Orientierungshilfe gedacht und muss durch die Ergänzung und/oder das Weglassen einzelner Bestimmungen jeweils an die Bedürfnisse des Einzelfalls
MehrJosef Kaspar Rechtsanwalt, FAfErbR, München
Die erfolgreiche Planung der Vermögensnachfolge und die Vorsorge für den Betreuungsfall Veranstaltungsorte: 13. Oktober 2015 in München 14. Oktober 2015 in Nürnberg Johannes Hochmuth Josef Kaspar Landesverband
MehrMeinhard Wittwer Richter am BFH, München
Aktuelle BFH-Rechtsprechung Urteilsdiskussion mit Bundesrichtern Gewinnermittlung und Besonderheiten der Gewerbesteuer bei Personengesellschaften Veranstaltungsorte: 20. Januar 2015 in München 21. Januar
MehrNeverending Story Selbstständig vs. Angestellt
Neverending Story Selbstständig vs. Angestellt Einführung und Grundlagen - Arbeitnehmer Arbeitnehmer Nach der Rechtsprechung des BAG ist Arbeitnehmer, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im
MehrSozialversicherungspflicht des GmbH- Geschäftsführers
Sozialversicherungspflicht des GmbH- Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 Telefax: 02 03-2 65 33 Die Sozialversicherungspflicht des GmbH- ist ein vielschichtiges Thema, das
MehrMerk blatt. Scheinselbstständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbstständige
Stand: Januar 2016 Merk blatt Scheinselbstständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbstständige Die gesetzlichen Regelungen über die Scheinselbstständigkeit und die Rentenversicherungspflicht bestimmter
MehrMitarbeiter-Seminare /2016
Mitarbeiter-Seminare 8 2015/2016 Aktuelles Körperschaftsteuerrecht Veranstaltungsorte: 19. April 2016 in Ingolstadt 19. April 2016 in Augsburg 20. April 2016 in Landshut 20. April 2016 in Regensburg 21.
MehrC 1550 Sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei der Kooperation mit Honorarärzten
Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.
MehrSozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers
Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers Für GmbH-Geschäftsführer gibt es keine besonderen Regelungen zur Sozialversicherungspflicht. Das Gesetz trifft in 7 Abs. 1 SGB IV lediglich eine allgemeine
MehrFamilienangehörige. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung HI LI
TK Lexikon Arbeitsrecht Familienangehörige Familienangehörige HI660874 Zusammenfassung LI1927905 Begriff Als Familienangehörige gelten z. B. Ehegatten, Verlobte, Lebenspartner, geschiedene Ehegatten, Verwandte,
MehrSozialversicherungspflicht des GmbH- Geschäftsführers
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Sozialversicherungspflicht des GmbH- Geschäftsführers Für GmbH-Geschäftsführer gibt es keine besonderen Regelungen zur Sozialversicherungspflicht.
MehrDeutscher Fallschirmsportverband
Seite 1 Tandem-Master/AFF-Lehrer selbständig/angestellt? Claus Blesch Königstraße 84 86 72108 Rottenburg Telefon: 07472/42163 Telefax: 07472/41993 info@stb-blesch.de Seite 2 Gliederung Behandlung von Tandemsprüngen
MehrKapitalkonten von Personengesellschaften
Kapitalkonten von Personengesellschaften Handels- und steuerrechtliche Implikationen sowie Verlustausgleichsbeschränkung nach 15a EStG Veranstaltungsort: 25. November 2016 in München Diplom-Volkswirt Steuerberater,
MehrGrundbegriffe des Arbeitsrechts
1. Grundlagen des Arbeitsrechts a) Rechtsquellen b) Der Anwendungsbereich des Arbeitsrechts 2. Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses 3. Kündigungsschutz 4. Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
MehrKörperschaftsteuerrecht
Körperschaftsteuerrecht Aktuelles Körperschaftsteuerrecht im Beratungsalltag Veranstaltungsort: 6. Mai 2015 in Nürnberg Diplom-Finanzwirt Lars Mayer Steuerberater, Düsseldorf Landesverband der steuerberatenden
MehrGeldverkehrsrechnung
Veranstaltungsort: 18. November 2015 in München Dipl.-Finanzwirt (FH) Peter Frankenne Nürnberg Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.v. Geldverkehrsrechnung Dipl.-Finanzwirt
Mehr"Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.
Scheinselbstständigkeit - Beschäftigung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Gesetzliche Regelungen und Merkmale 3. Wichtiges Merkmal: Abhängigkeit von einem Dritten 4. Weitere Merkmale abhängiger Beschäftigung
MehrMitarbeiter-Seminare /2016
Mitarbeiter-Seminare 2 2015/2016 Aktuelles Umsatzsteuerrecht Veranstaltungsorte: 20. Oktober 2015 in Ingolstadt 20. Oktober 2015 in Augsburg 21. Oktober 2015 in Landshut 21. Oktober 2015 in Regensburg
MehrScheinselbstständigkeit / Arbeitnehmerähnliche
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 7993 Scheinselbstständigkeit / Arbeitnehmerähnliche Selbstständige Wenn ein Gewerbetreibender seine Tätigkeit aufnimmt, sollte er stets
MehrUnterstützung durch fleißige Hände: Beschäftigungsarten im Überblick!
Unterstützung durch fleißige Hände: Beschäftigungsarten im Überblick! Potsdam, 27. Juni 2017 Diplom-Kauffrau Anett Malysch Steuerberaterin 27. Juni 2017 1 Agenda 1. Beschäftigung von Mitarbeitern, a. Arbeitnehmer
MehrBundestierärztekammer e. V.
Bundestierärztekammer e. V. Stand: Juli 2013 Muster Arbeitsvertrag mit geringfügig Beschäftigten Vorbemerkung: (darin sind die ab 1. Januar 2013 geltenden Änderungen eingearbeitet) Arbeitsverträge mit
MehrArbeitshilfe. Arbeitsrecht in der Umweltbildung. Erstellt im Rahmen des Projektes Marketing qualifiziert zur Bildung für nachhaltige Entwicklung
Arbeitshilfe Arbeitsrecht in der Umweltbildung Erstellt im Rahmen des Projektes Marketing qualifiziert zur Bildung für nachhaltige Entwicklung Quelle: Institut für Beratung und Projektentwicklung (Hrsg.):
MehrAktuelle BFH-Rechtsprechung Urteilsdiskussion mit Bundesrichtern
Aktuelle BFH-Rechtsprechung Urteilsdiskussion mit Bundesrichtern Lohnsteuer, außergewöhnliche Belastungen, 35a EStG Veranstaltungsorte: 4. Oktober 2016 in Nürnberg 5. Oktober 2016 in Würzburg 11. Oktober
MehrSteuerliche Fragestellungen bei B2C-Onlineshops
Steuerliche Fragestellungen bei B2C-Onlineshops Internethandel mit Endverbrauchern Chancen und Risiken grenzüberschreitender Aktivitäten Veranstaltungsorte: 19. Oktober 2016 in Würzburg 19. Oktober 2016
MehrStefan Konietzko. Der freie Mitarbeiter in der Physiotherapie
Stefan Konietzko Der freie Mitarbeiter in der Physiotherapie 3 Inhalt Einleitung S. 07 Der freie Mitarbeiter versus Mitarbeiter! S. 08 Die Scheinselbstständigkeit! S. 09 Die Statusfeststellung! S. 12 Das
MehrKennzeichen (soweit bekannt)
Deutsche Rentenversicherung Eingangsstempel Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status V027 Hinweis: Das Statusfeststellungsverfahren dient der Klärung der Frage, ob eine Beschäftigung
MehrDie Einnahmen-Überschuss- Rechnung für Kanzleimitarbeiter
Die Einnahmen-Überschuss- Rechnung für Kanzleimitarbeiter Veranstaltungsorte: 14. März 2017 in Nürnberg 15. März 2017 in München Diplom-Finanzwirt (FH) Manfred Greiner Bad Wörishofen Landesverband der
MehrSteuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei einer GmbH
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei einer GmbH Veranstaltungsorte: 9. November 2016 in München 10. November 2016 in Nürnberg Dipl.-Finanzwirt Ortwin Posdziech Steuerberater, Heinsberg Landesverband
MehrBeitragsrisiken des Mindestlohns in (Sport-)Vereinen
Beitragsrisiken des Mindestlohns in (Sport-)Vereinen Veranstaltungsort: 11. Mai 2015 in München Richterin am Bayer. Landessozialgericht München Vorsitzender Richter am Bayer. Landessozialgericht München
MehrGeringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht
Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Überschreiten der Entgeltgrenze in einer geringfügigen Beschäftigung Das Arbeitsentgelt in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung überschreitet
MehrBetriebsprüfung: Sozialversicherungspflicht von Vereinsvorständen
Betriebsprüfung: Sozialversicherungspflicht von Vereinsvorständen Referenten: Martin Schafhausen Dr. Ole Ziegler Plagemann Rechtsanwälte Frankfurt am Main 1 Überblick Gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen
MehrRecht, Steuern, Wirtschaft. Das Ganze sehen. Freie Mitarbeiter Risiko Scheinselbständigkeit FASP Finck Sigl & Partner mbb
Recht, Steuern, Wirtschaft. Das Ganze sehen. 1 Freie Mitarbeiter Risiko Scheinselbständigkeit FASP Finck Sigl & Partner mbb Dr. Cornelia Stapff Fachanwältin für Arbeitsrecht FASP Finck Sigl & Partner Rechtsanwälte
MehrGolflehrerverträge und Scheinselbstständigkeit
1. Einführung Viele Golfanlagen wollen sich die Vorteile einer selbstständigen Beschäftigung von Golflehrern (aber auch Greenkeepern etc.) sichern. Zu diesen Vorteilen gehört, dass beinahe alle arbeitsrechtlichen
MehrRichtig Verhalten bei Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung. Dr. Jens Bosbach
Richtig Verhalten bei Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung Veranstaltungsort: 10. Juni 2015 in München Dr. Jens Bosbach Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht,
MehrThemen betreuter Bachelorarbeiten bis Studienjahrgang 2011 einschließlich. Studienjahrgang 2008
Themen betreuter Bachelorarbeiten bis Studienjahrgang 2011 einschließlich Studienjahrgang 2008 Employer Branding: Schaffung von Präferenzen bei der Arbeitgeberwahl durch eine Arbeitgebermarke Scheinselbstständigkeit
MehrBeschäftigung von Fremdpersonal: Risiken vermeiden. Thomas Muschiol 10. April 2018
Beschäftigung von Fremdpersonal: Risiken vermeiden Thomas Muschiol 10. April 2018 Referent Thomas Muschiol Rechtsanwalt Thomas Muschiol ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Freiburg im Breisgau. Seine
MehrI. Einordnung der Tätigkeit II. Sozialversicherungspflicht III. Künstlersozialversicherung IV. Vertragsklauseln
Arbeiten in der Gamesbranche Vertragsgestaltung mit festen und freien Mitarbeitern Vortrag von Christian Hoppenstedt IHK Frankfurt am Main, Gliederung I. Einordnung der Tätigkeit II. Sozialversicherungspflicht
MehrInhaltsverzeichnis. 2 Die Beschäftigung von Freien Mitarbeitern, Honorarkräften, Subunternehmern und auf Werkvertragsbasis, Thomas Muschiol
Inhaltsverzeichnis Der Grundsatz der Vertragsfreiheit 3 Der Arbeitnehmerbegriff im Arbeits- und Lohnsteuerrecht 5 Der sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsbegriff 7 Der Kriterienkatalog als Auslegungshilfe
MehrReferent. Thomas Muschiol Rechtsanwalt
Die Beschäftigung von freien Mitarbeitern, Honorarkräften, Subunternehmern und auf Werkvertragsbasis, 10. Mai 2016 Referent Thomas Muschiol Rechtsanwalt Thomas Muschiol ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei
MehrInformationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Arbeitszeitkonten bei geringfügiger Beschäftigung
Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Arbeitszeitkonten bei geringfügiger Beschäftigung Arbeitszeitkonten im Rahmen geringfügig entlohnter Beschäftigungen Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt,
MehrBUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL VERBAND DER ANGESTELLTEN-KRANKENKASSEN E. V., SIEGBURG
AOK-BUNDESVERBAND, BONN BUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN IKK-BUNDESVERBAND, BERGISCH GLADBACH SEE-KRANKENKASSE, HAMBURG BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL BUNDESKNAPPSCHAFT,
MehrSteuerberater als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter
Steuerberater als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter Veranstaltungsort: 7. Juni 2016 in München 9. Juni 2016 in Nürnberg Dr. Eckhard Wälzholz Notar, Füssen Landesverband der steuerberatenden
MehrBeitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Miniund Midijobs in der Sozialversicherung
Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Miniund Midijobs in der Sozialversicherung 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Mini-
MehrDienststellen Information
Dienststellen Information Prüfung von Honorar- bzw. Werkverträgen - Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit 01/2015 Erfurt, nuar 2015 Honorar- und Werkverträge, die Zahlungen
MehrVersicherungsrechtliche Beurteilung von Handelsvertretern
ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN - R34 Stand: Oktober 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Versicherungsrechtliche Beurteilung von Handelsvertretern
MehrSozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines Honorararztes in einer Klinik
HONORARARZT Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines Honorararztes in einer Klinik von RA Philip Christmann, FA MedR, Berlin/Heidelberg, www.christmann-law.de Maßgeblich für die Sozialversicherungspflicht
MehrNebentätigkeit. Von Dr. Rolf Wank o. Professor an der Ruhr-Universität Bochum. Forkel Verlag
Nebentätigkeit Von Dr. Rolf Wank o. Professor an der Ruhr-Universität Bochum Forkel Verlag Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XII-XIV 1. Teil: Einleitung A. Der Begriff der Nebentätigkeit 1 I.Gesetz 1 II.
MehrScheinselbständigkeit. Inhalt
Scheinselbständigkeit Inhalt 1 Allgemeines 2 Selbständigkeit 3 Scheinselbständigkeit 3.1 Merkmale einer Scheinselbständigkeit 3.2 Anfrageverfahren zur Statusfeststellung 3.3 Scheinselbständigkeit im Arbeits-
MehrGesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Änderungen
12/02/2016 Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Änderungen aus sozialversicherungsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht seit 01. Januar 2016 NÖRENBERG SCHRÖDER Rechstanwälte Wirtschaftsprüfer
MehrStolperfallen vermeiden: Dienstund Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit
02.06.2016 Stolperfallen vermeiden: Dienstund Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit Der BDU Größter Berufs- und Wirtschaftsverband der Consultingwirtschaft in Europa 500 Mitgliedsunternehmen,
MehrEntwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in Entwicklungsländern tätig.
TK Lexikon Sozialversicherung Entwicklungshelfer Entwicklungshelfer HI2703449 Zusammenfassung LI1925391 Begriff Entwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in
Mehr