Künstlersozialversicherung / Künstlersozialabgabe

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1 Künstlersozialversicherung / Künstlersozialabgabe Grundlagen KSK und KSA KSK-Reform 2015 Veranstaltungsorte: 5. Mai 2015 in Nürnberg 6. Mai 2015 in München Krankenkassen-Betriebswirt Bernd Dondrup Referent, Bochum Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.v.

2 Künstlersozialversicherung / Künstlersozialabgabe Grundlagen KSK und KSA KSK-Reform 2015 Krankenkassen-Betriebswirt Bernd Dondrup Referent, Bochum Nachdruck und Vervielfältigung auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verfassers

3 Einleitung ab Seite 3 1. Das System der Künstlersozialversicherung 1.1 Grundlagen der Versicherungspflicht ab Seite Vier Voraussetzungen der Versicherungspflicht ab Seite Versicherungsfreiheit ab Seite Wer ist zur Künstlersozialabgabe verpflichtet? 2.1 Allgemeine Grundlagen ab Seite Unternehmen im Sinne des Künstlersozialgesetzes ab Seite Begriff: Klassische Verwerter ab Seite Eigenwerbung von Unternehmen ab Seite Generalklausel ab Seite Erhebung der Künstlersozialabgabe 3.1 Wer ist selbstständiger Künstler / Publizist? ab Seite Abgabepflichtige Entgelte ab Seite Zahlungen an selbstständige Künstler und Publizisten ab Seite Wie wird die Künstlersozialabgabe berechnet? 4.1 Berechnungsgrundlage ab Seite Höhe der Umlage ab Seite Prüfung durch die Rentenversicherung 5.1 Allgemeine Grundlagen ab Seite Auskunftspflicht ab Seite Prüft auch das Finanzamt? ab Seite Nachforderungen ab Seite Verträge ab Seite Rechtsmittel ab Seite 95 Checklisten ab Seite 97 Anhang: Auszüge aus dem KSVG ab Seite 102 FAQ: Unternehmer und Verwerter ab Seite 106 Prüfungsschema ab Seite Mai

4 Einleitung Im Juli hat der Bundestag das Gesetz zur Stabilisierung der Künstlersozialabgabe verabschiedet, welches zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist. Ziel der Regelungen ist es, den Anstieg des KSK-Satzes zu stoppen. Intensivere Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die KSK bei den Abgabepflichtigen sollen für mehr Abgabegerechtigkeit sorgen und Geld in die klammen Kassen spülen. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick: Die DRV wird bei den routinemäßigen Sozialversicherungsprüfungen von Unternehmen mit mehr als 19 Mitarbeitern (alle 4 Jahre) in Zukunft auch die KSK-Abgabepflicht kontrollieren. Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten sollen im Durchschnitt alle 10 Jahre durch den Prüfdienst der DRV auf die ordnungsgemäße Abführung von KSK-Beiträgen überprüft werden. Unternehmer ohne Mitarbeiter können ab 1. Januar 2015 von der KSK selbst geprüft werden. Der Gesetzgeber ermöglicht nun anlassbezogene Prüfungen und branchenbezogene Prüfungen durch die KSK. Es wird eine Bagatellgrenze von 450 EUR pro Kalenderjahr eingeführt, auf die bei Nichtüberschreiten keine Abgabe entrichtet werden muss. Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen die Meldepflicht wurde erhöht. Mai

5 Bislang hat die DRV betroffene Unternehmen nur stichprobenartig geprüft. Durch die Intensivierung der Prüftätigkeit hin zur lückenlosen Prüfung geht die Bundesregierung von Mehreinnahmen von jährlich rund 32 Millionen EUR aus, denen 12,3 Millionen EUR Kosten entgegenstehen. Zunächst jedoch ein paar Fakten zur Künstlersozialkasse: Was ist die Künstlersozialkasse? Durch die Sozialversicherung der Künstler erhalten derzeit rund Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsschutz. Die Künstlersozialkasse ist selbst kein Leistungsträger, sondern bezuschusst ihre Mitglieder zu einer Krankenversicherung und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Im Gesetzesentwurf des Stabilisierungsgesetzes wird sie als einmalige Errungenschaft überragender kulturpolitischer Bedeutung für die soziale Sicherung selbständiger Künstler und Publizisten gerühmt. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst. Die andere Beitragshälfte wird aus einem Zuschuss des Bundes (20 Prozent) und aus der Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent) finanziert. Im Jahr 2013 betrug der Bundeszuschuss über 170 Millionen EUR. Wer muss Abgaben an die Künstlersozialkasse zahlen? Die Abgabe an die KSK stellt einen Quasi-Arbeitgeberanteil auf Entgelte an Künstler und Publizisten dar, die von Unternehmen erhoben wird, die nicht nur gelegentlich Künstler oder Publizisten beauftragen. Abgabepflichtig sind Unternehmer unabhängig von ihrer Rechtsform, außerdem staatliche oder öffentlich-rechtliche Stellen. Dabei besteht die Pflicht zur Abgabe auch bei Gemeinnützigkeit der Tätigkeit. Mai

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