Ihre Gesprächspartner: Stellvertretender Direktor der AK Oberösterreich
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- Laura Winkler
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1 Ihre Gesprächspartner: Franz Molterer, MAS Dr. Werner Wagnest Stellvertretender Direktor der AK Oberösterreich Leiter der AK-Bezirksstelle Eferding Pressekonferenz Freitag, 2. Februar 2018, 10 Uhr Arbeiterkammer Eferding
2 Trotz sinkender Arbeitslosigkeit und steigender Zuversicht der Beschäftigten für die betriebliche Entwicklung hatten die Rechtsexperten/-innen der AK Oberösterreich auch 2017 alle Hände voll zu tun: Sie führten im vergangenen Jahr fast Beratungen durch und erkämpften fast 70 Millionen Euro für die AK-Mitglieder. 91 Prozent der oberösterreichischen Beschäftigten blicken optimistisch in die Zukunft ihres Arbeitgebers und damit auch auf die Sicherheit ihres eigenen Jobs. Besonders zuversichtlich sind übrigens Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat. Kritisch sehen die Arbeitnehmer/-innen hingegen die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs: Nur 55 Prozent sind diesbezüglich optimistisch. Auffällig ist, dass die Arbeitnehmer/-innen seit einigen Jahren eher bereit sind, sich im aufrechten Arbeitsverhältnis Rechtsverstöße gefallen zu lassen. Auch jene, die zur AK in die Beratung kommen, agieren oft ängstlich und zögerlich, wenn es darum geht, ihre Rechte durchzusetzen. Sie wollen zwar genau wissen, was ihnen zusteht und vorenthalten wurde, lassen sich aber nicht immer helfen und verzichten oftmals aus Angst um den Arbeitsplatz auf die rechtliche Unterstützung durch die AK. 2
3 All das spiegelt sich auch in der Beratung und Vertretung durch die AK Oberösterreich wider: Die Beschäftigten kommen oftmals nur zur Rechtsberatung und verzichten aus Unsicherheit und Angst um den Job darauf, ihre Ansprüche auch einzufordern. Mehr als 90 Prozent aller Vertretungsfälle erfolgen während oder nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Insgesamt suchten im vergangenen Jahr Menschen persönlich, telefonisch oder per Rat und Hilfe bei der AK Oberösterreich. Den Schwerpunkt bildeten knapp arbeits- und sozialrechtliche Beratungen (inklusive Lohnsteuerberatungen), Gleichbehandlungsberatungen und Beratungen bei Insolvenzen. Sieben von zehn Beratungen erfolgten telefonisch das sind mehr als 850 telefonische Rechtsberatungen pro Arbeitstag nur in diesen Angelegenheiten. Rund Rechtsakte wurden von den Experten/-innen der AK im vergangenen Jahr bearbeitet, fast Rechtsfälle abgeschlossen. Die Erfolgsquote im Arbeitsrecht lag bei rund 85 Prozent. Insgesamt wurden in ganz Oberösterreich fast 70 Millionen Euro an offenen Ansprüchen erkämpft. 3
4 Im vergangenen Jahr wandten sich 5471 AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK Eferding. Das ist ein Plus von 23,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Mehr als drei Viertel der Ratsuchenden nahmen eine telefonische Beratung in Anspruch (4255) Mal kamen Arbeitnehmer/-innen persönlich in die Arbeiterkammer, um sich Hilfe und Unterstützung zu holen. Zusätzlich haben Bildungsexperten/-innen der AK Oberösterreich in Eferding 60 persönliche Bildungsberatungen durchgeführt. Insgesamt gab es im Vorjahr (Stand: Dezember 2017) im Bezirk Eferding wohnhafte Mitglieder. Durch außergerichtliche Interventionen wurden Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Das entspricht einem Plus von fast 95 Prozent. Generell ist feststellbar, dass viele Firmen seit dem Inkrafttreten des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes am aus Angst vor hohen Strafen versuchen, Verstöße gegen das Arbeitsrecht außergerichtlich zu bereinigen. Sie zahlen im Vergleich zu früher deutlich häufiger bereits nach der ersten Intervention der AK. Doch nach wie vor reicht bei vielen Arbeitsrechtsproblemen Beratung und Intervention bei den Arbeitgebern nicht aus. In diesen Fällen muss die AK die Rechte ihrer Mitglieder gerichtlich einfordern. Durch Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht mussten im Jahr 2017 im Bezirk Eferding Euro erkämpft werden. Selbst nach einem rechtskräftigen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird. In einigen Fällen kommen die Arbeitnehmer/-innen nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet. Insgesamt wurden im Vorjahr 66 Fälle gerichtlich oder außergerichtlich abgeschlossen. Hauptsächliche Gründe der Rechtshilfen und -vertretungen waren Endabrechnungsdifferenzen und vorenthaltenes laufendes Entgelt (42 Fälle) sowie unbegründete Entlassungen und fristwidrige Kündigungen (elf Fälle). 4
5 In Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Eferding im vergangenen Jahr 1, Euro. Dabei ging es hauptsächlich um Pensions- und Rentenansprüche sowie um Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2017 für 15 Arbeitnehmer/-innen aus dem Bezirk, die von einer Insolvenz betroffen waren, Euro durchgesetzt. Die größte Insolvenz betraf die Firma Gaisbauer Möbelwerkstätten GmbH mit sieben Beschäftigten. In Summe hat die AK Eferding im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 1, Euro erreicht. Das entspricht einem Plus von mehr als 82 Prozent im Vergleich zum Jahr
6 Im Jahr 2017 gab es in der AK Eferding gleich mehrere Fälle, bei denen die Rechte von Lehrlingen massiv missachtet wurden. Zum Teil war sogar Gewalt im Spiel. Von August 2012 bis November 2016 dauerte das Lehrverhältnis im Lehrberuf Restaurantfachfrau für eine junge Frau regulär. Danach hätte die dreimonatige Behaltefrist (Weiterverwendungszeit) bis Anfang Februar noch gedauert, Ende Jänner war die Lehrabschlussprüfung geplant. Doch kurz vor Ende des Lehrverhältnisses, Ende Oktober, zitierte der Chef die Frau zu sich und wollte sie plötzlich so schnell wie möglich aus dem Lehrverhältnis drängen. Auf seinem Computer änderte er das Muster einer Arbeitnehmerkündigung vor den Augen des Lehrlings auf Einvernehmliche Kündigung und behandelte die Frau mit erniedrigenden Worten so, dass dies durch die offene Bürotüre auch einige Kollegen/-innen hören konnten. Danach forderte er den Lehrling auf, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu unterschreiben. Doch natürlich war die Auflösung nicht gültig. Denn damit ein Lehrverhältnis aufgelöst werden kann, muss der betroffene Lehrling bei der AK über seine Rechte und die Folgen der Auflösung des Lehrverhältnisses aufgeklärt werden und sich eine Belehrungsbestätigung ausstellen lassen. Dass diese keine bürokratische Schikane, sondern ein Schutz von Schwächeren und zum Teil noch Minderjährigen ist, zeigt dieser Fall. Denn gäbe es eine solche Belehrungsbestätigung der AK nicht, wäre dieser Lehrling um sein Recht und seine Ansprüche umgefallen. Die AK holte für den Lehrling 8506 Euro Schadenersatz für die offenen Monate bis nach Ablauf der Weiterverwendungszeit und weitere offene Ansprüche heraus. In zwei Fällen mit Lehrlingen vergangenes Jahr war sogar körperliche Misshandlung im Spiel. Im ersten Fall erhielt ein Lehrling im Beruf Landmaschinentechniker aus dem Bezirk Eferding einen Schlag auf den Kopf und wüste Beschimpfungen. Er wurde 6
7 von seinem Chef mehrfach beleidigt, herabgewürdigt und beschuldigt, schlampig zu arbeiten. In Absprache mit den Eltern hat die AK den berechtigten Austritt aus dem Lehrverhältnis für den jungen Mann erklärt. Dabei hätte er theoretisch Anspruch auf Entgeltzahlung bis zum Ende der Lehrzeit gehabt, abzüglich der Einkünfte eines etwaigen neuen Lehrverhältnisses in diesem Zeitraum. Schließlich konnte aber auf Wunsch des Lehrlings die Lehre im Betrieb fortgesetzt werden, weil nach einem Termin mit den AK-Experten und Personalverantwortlichen der Firma eine andere Lösung gefunden wurde: Der Lehrling bekam nach einigen Wochen einen anderen Vorgesetzten, war bis dahin vom Dienst freigestellt und erhielt die volle Lehrlingsentschädigung für die Zeit der Abwesenheit. Im zweiten Fall wandte sich ein 15-jähriger Lehrling aus dem Bezirk Eferding mit seiner Mutter an die AK. Er war in einem Fliesenleger-Betrieb im Bezirk Grieskirchen beschäftigt und wurde dort mehrmals vom Vorgesetzten beschimpft und als Disziplinierungsmaßnahme mit Fliesenstücken geschlagen. Erst nachdem er einige Wochen weg vom Betrieb in der Berufsschule war, meldete er den Vorfall und seine Eltern suchten ein klärendes Gespräch mit dem Chef. Zur AK gingen sie nur noch deswegen, weil der Jugendliche bei einem anderen Betrieb eine Zusage für eine Lehrstelle bekam und das Arbeitsverhältnis bei der alten Firma mittels Einvernehmlicher Auflösung beenden und sich von der AK die nötige Belehrungsbestätigung abholen wollte. Die AK meldete den Fall allerdings bei der Lehrlingsstelle. Lehrlinge sind die Fachkräfte von morgen und somit entscheidende Leistungsträger unserer Gesellschaft. Sie sind, wie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mit entsprechendem Respekt und aufgrund ihres jungen Alters mit entsprechender Fürsorge zu behandeln. Erniedrigungen und körperliche Misshandlungen durch Vorgesetzte dürfen keinesfalls geduldet werden und sollten unverzüglich gemeldet werden. In diesen Fällen ist ein berechtigter vorzeitiger Austritt samt Schadenersatzzahlung oder sogar das Einklagen von Schmerzensgeld möglich. Außerdem sollten aggressive und unverantwortliche Vorgesetzte langfristig aus dem Verkehr gezogen werden. Die Lehrlingsstelle hat die Möglichkeit, solchen Lehrberechtigten die Ausbildungsbefugnis zu entziehen. Die Arbeiterkammer berät die betroffenen Lehrlinge vertraulich und kostenlos und führt wenn nötig sogar Gerichtsprozesse gegen die Lehrbetriebe. 7
8 Speziell für Lehrlinge und junge Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren hat die AK Oberösterreich auch ein vertrauliches und niederschwelliges Beratungstool entwickelt. Auf bekommen sie kostenlose, vertrauliche und rasche Hilfe via Rückruf, oder WhatsApp. In das Fragefenster können sie ihre Frage oder ihr Problem eintippen. Die AK meldet sich spätestens am nächsten Werktag. Hilfe gibt es auch telefonisch beim AK-Rechtsschutz unter +43 (0)50/ oder nach Voranmeldung persönlich in der Arbeiterkammer Linz und in den 14 AK-Bezirksstellen in ganz Oberösterreich. Montag bis Donnerstag: Freitag: 7:30 Uhr bis 16 Uhr 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr : während der Öffnungszeiten. Um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 (0) wird gebeten. Damit werden längere Wartezeiten vermieden. während der Öffnungszeiten und am Dienstag bis 19 Uhr unter der Telefonnummer +43 (0) Eferding, Unterer Graben 5 Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) eferding@akooe.at Homepage: 8
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