Immer mehr telefonische Beratungen und 3,6 Millionen Euro für Mitglieder erkämpft - Bilanz 2017 der AK Gmunden

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1 Ihre Gesprächspartner/-in: Elfriede Schober Mag. Dr. Martin Kamrat, LL.M. Vizepräsidentin der AK Oberösterreich Bezirksstellenleiter der AK Gmunden Immer mehr telefonische Beratungen und 3,6 Millionen Euro für Mitglieder erkämpft - Bilanz 2017 der AK Gmunden Pressekonferenz Donnerstag, 8. Februar 2018, 11 Uhr AK Gmunden

2 Die Beschäftigten in Oberösterreich brauchen eine starke Arbeiterkammer Trotz sinkender Arbeitslosigkeit und steigender Zuversicht der Beschäftigten für die betriebliche Entwicklung hatten die Rechtsexperten/-innen der AK Oberösterreich auch 2017 alle Hände voll zu tun: Sie führten im vergangenen Jahr fast Beratungen durch und erkämpften fast 70 Millionen Euro für die AK-Mitglieder. 91 Prozent der oberösterreichischen Beschäftigten blicken optimistisch in die Zukunft ihres Arbeitgebers und damit auch auf die Sicherheit ihres eigenen Jobs. Besonders zuversichtlich sind übrigens Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat. Kritisch sehen die Arbeitnehmer/-innen hingegen die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs: Nur 55 Prozent sind diesbezüglich optimistisch. Optimismus für die wirtschaftliche Zukunft Auffällig ist, dass die Arbeitnehmer/-innen seit einigen Jahren eher bereit sind, sich im aufrechten Arbeitsverhältnis Rechtsverstöße gefallen zu lassen. Auch jene, die zur AK in die Beratung kommen, agieren oft ängstlich und zögerlich, wenn es darum geht, ihre Rechte durchzusetzen: Sie wollen zwar genau wissen, was ihnen zusteht und vorenthalten wurde, lassen sich aber nicht immer helfen und verzichten oftmals aus Angst um den Arbeitsplatz auf die rechtliche Unterstützung durch die AK. 2

3 All das spiegelt sich auch in der Beratung und Vertretung durch die AK Oberösterreich wider: Die Beschäftigten kommen oftmals nur zur Rechtsberatung und verzichten aus Unsicherheit und Angst um den Job darauf, ihre Ansprüche auch einzufordern. Mehr als 90 Prozent aller Vertretungsfälle erfolgen während oder nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Insgesamt suchten im vergangenen Jahr Menschen persönlich, telefonisch oder per Rat und Hilfe bei der AK Oberösterreich. Den Schwerpunkt bildeten knapp arbeits- und sozialrechtliche Beratungen (inklusive Lohnsteuerberatungen), Gleichbehandlungsberatungen und Beratungen bei Insolvenzen. Sieben von zehn Beratungen erfolgten telefonisch das sind mehr als 850 telefonische Rechtsberatungen pro Arbeitstag. Rund Rechtsakte wurden von den Experten/-innen der AK im vergangenen Jahr bearbeitet, fast Rechtsfälle abgeschlossen. Die Erfolgsquote im Arbeitsrecht lag bei rund 85 Prozent. Insgesamt wurden in ganz Oberösterreich fast 70 Millionen Euro an offenen Ansprüchen erkämpft. Telefonische Beratungen steigen kontinuierlich Im vergangenen Jahr wandten sich AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK Gmunden. Das ist um ein Viertel mehr als im Vorjahr. Zwei Drittel der Ratsuchenden nehmen eine telefonische Beratung in Anspruch. Vor allem die Zahl der Telefonberatungen steigt seit Jahren kontinuierlich, im Vorjahr um 28 Prozent auf AK-Mitglieder aus dem Bezirk wurden persönlich beraten. Zusätzlich haben Bildungsexperten/-innen der AK Linz in Gmunden 64 persönliche Bildungsberatungen durchgeführt. 3

4 3,6 Millionen Euro Vertretungserfolg Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss bei den Arbeitgebern intervenieren, und wenn das nichts bewirkt, vor Gericht gehen, um den Arbeitnehmern/-innen zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Summe, die für AK-Mitglieder aus dem Bezirk durch Rechtshilfe und -vertretung erstritten werden musste, ist im Vorjahr deutlich in die Höhe geschnellt. Durch außergerichtliche Interventionen wurden Euro an vorenthaltenem Entgelt eingebracht. Durch Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht mussten Euro erkämpft werden. Die Hauptgründe, warum die AK für ihre Mitglieder in Arbeitsrechtsfragen vor Gericht gehen muss, sind Differenzen um die Endabrechnung bei der Beendigung von Dienstverhältnissen, gefolgt von vorenthaltenem laufendem Entgelt, der Anfechtung von Kündigungen und Entlassungen sowie Einsprüchen gegen ungerechtfertigte Arbeitgeberforderungen. Selbst nach einem rechtskräftigen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird. In einigen Fällen kommen die Arbeitnehmer/-innen nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet. In Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Gmunden im vergangenen Jahr Euro. Dabei ging es hauptsächlich um Pensionsansprüche (Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension) und Pflegegeld. Deutlich mehr Arbeitnehmer/-innen als 2016 waren 2017 leider von Insolvenzen ihrer Arbeitgeber betroffen: 148 gegenüber 106 ein Jahr zuvor Euro an offenen Ansprüchen hat die AK für diese Menschen hereingebracht. Die größten Insolvenzen des Jahres 2017 im Bezirk Gmunden war jene der Guschl Elektro- und Installationstechnik GmbH mit 30 Beschäftigten, gefolgt von der Urkornhof Kammerleithner GmbH mit 27 und der IBEX-IMMO GmbH mit 23 Beschäftigten. In Summe hat die AK Gmunden im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 3,62 Millionen Euro erreicht. 4

5 Beispiele aus dem Arbeitsrecht Euro nach Kündigung im Krankenstand Leider gibt es immer wieder Fälle, in denen Arbeitgeber Beschäftigte sofort nach einer Krankmeldung kündigen, um sich vermeintlich die Entgeltfortzahlung im Krankenstand zu ersparen. So auch im Fall eines Tischlers aus dem Bezirk Gmunden, der nur vier Tage, nachdem er erkrankt war, fristwidrig gekündigt worden war. Insgesamt musste die AK in einem Gerichtsverfahren über zwei Instanzen fast Euro an offenen Beträgen für den Arbeitnehmer erkämpfen, weil sich der Unternehmer weigerte zu zahlen Euro der zugesprochenen Summe entfielen allein auf unbezahlte Überstunden. Ein Teil des Geldes musste per Exekutionsverfahren eingetrieben werden und weil das Unternehmen in weiterer Folge auch noch in Konkurs ging, musste der Rest auf Antrag der AK vom Insolvenzfonds beglichen werden. Immer wieder unbezahlte Überstunden Ein Teil war schon verfallen Ein Koch aus dem Bezirk Gmunden musste laufend Überstunden machen, die er trotz mehrmaliger Aufforderungen nie bezahlt bekam. Bis es ihm reichte, er unter Einhaltung der Fristen kündigte und sich an die AK um Hilfe wandte. Die Rechtsexperten der AK errechneten, dass dem Mann insgesamt noch 4522 Euro zustanden und forderte das Geld ein. Weil der Unternehmer nicht zahlte musste die AK vor Gericht gehen. Auch in diesem Fall ging das Unternehmen während des laufenden Verfahrens in Konkurs und ein Teil des Geldes musste in einem neuerlichen Verfahren vom Insolvenzfonds eingefordert werden. Der Mann erhielt zwar so in Summe die geforderten 4522 Euro. Ihm wäre aber mehr zugestanden. Rund 1000 Euro an offenem Überstundenentgelt konnten gar nicht eingeklagt werden, weil sie rechtlich aufgrund der kurzen Verfallsfristen im Gastgewerbe bereits verfallen waren. Leider ist das kein Einzelfall. Durch kurze Verfallsfristen für nichtbezahltes Entgelt in manchen Kollektivverträgen verlieren Arbeitnehmer/-innen Millionen für Arbeit, die sie bereits erbracht haben. AK und ÖGB kämpfen daher seit 2014 für deren Abschaffung per Gesetz. Bis zur Abschaf- 5

6 fung rät die Arbeiterkammer Betroffenen, offene Ansprüche rasch und schriftlich einzufordern, um einen Verfall zu verhindern. Ein Beispiel aus dem Sozialrecht Rehageld dank AK-Intervention verlängert 2012 erkrankte eine Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Gmunden an Krebs und musste zahlreiche schwere Chemotherapien über sich ergehen lassen. Durch diese leidet sie bis heute bereits bei kleinen körperliche Anstrengungen an ausgeprägten Erschöpfungszuständen. Dennoch entzog ihr die Pensionsversicherungsanstalt 2016 das Rehageld, dass ihr damals nur vorübergehend gewährt worden war. Der Gesundheitszustand der Dienstnehmerin, so die Begründung, habe sich wesentlich verbessert. Die Frau wandte sich an die AK Gmunden um Hilfe. Ihre Betreuer erkannte, dass die Frau weiterhin nicht arbeitsfähig war und brachte den Fall vor Gericht. In einem aufwendigen Gerichtsverfahren mit mehreren Sachverständigengutachten konnte die AK nachzuweisen, dass die Frau immer noch an den Folgen der Tumorerkrankung leidet und aufgrund ihrer gravierenden Beeinträchtigungen nicht arbeitsfähig ist. Sie erhält nun wieder Rehageld. Allerdings wieder nur befristet. Weil eine Verbesserung nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden konnte, wurde eine unbefristete Invaliditätspension abgelehnt. Dank AK- Unterstützung ist aber der Lebensunterhalt der Frau vorerst gesichert. Sollte sich bis zum Ablauf der neuerlichen Befristung der Gesundheitszustand der Frau nicht deutlich verbessert haben, wird die AK wieder für sie vor Gericht gehen. 6

7 AK Gmunden - Serviceangebot Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag: 7.30 Uhr bis 16 Uhr Freitag: 7.30 Uhr bis Uhr Persönliche Beratung während der Öffnungszeiten. Um Terminvereinbarung unter Tel. 050/ wird gebeten. Damit werden längere Wartezeiten vermieden. Telefonische Beratung während der Öffnungszeiten und am Dienstag bis 19 Uhr unter Tel. 050/ aus ganz Oberösterreich. Bildungsberatung jeden zweiten Mittwoch zwischen 15 und 17 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung der Telefonnummer 050/ Kontakt Herakhstraße 15b, 4810 Gmunden Tel: 050/ Fax: 050/ gmunden@akooe.at Homepage: 7

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