Beispiele Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung ( 38 Abs. 1 SGB III Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden)

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1 Zentrale SP III Stand: 03/2012 Beispiele Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung ( 38 Abs. 1 SGB III Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden) ab

2 Inhalt 0. VORBEMERKUNG PFLICHT ZUR ARBEITSUCHENDMELDUNG... 3 ANSCHLUSSARBEITS-/AUSBILDUNGSVERHÄLTNIS UND FORTFÜHRUNG VON ARBEITSVERHÄLTNISSEN... 3 BEENDIGUNG DES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES VOR DEM ARBEITSVERHÄLTNIS... 3 BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES WÄHREND DES ARBEITSLOSENGELDBEZUGES FRISTEN UND FRISTBERECHNUNG MONATS-FRIST ( 38 ABS. 1 SATZ 1 SGB III) TAGES-FRIST ( 38 ABS. 1 SATZ 2 SGB III) ARBEITSUCHENDMELDUNG... 5 ARBEITSUCHENDFÜHRUNG NACH ANKÜNDIGUNG EINER KÜNDIGUNG... 5 ARBEITSUCHENDFÜHRUNG OHNE KÜNDIGUNG BZW. ENDE EINER BEFRISTUNG PERSÖNLICHE ABMELDUNG IN BESCHÄFTIGUNG MIT BEKANNTEM ENDE UND WEITERER ARBEITSUCHENDFÜHRUNG Seite 2 -

3 0. Vorbemerkung Im Folgenden werden einzelne Sachverhalte aus dem Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung anhand von Beispielen erläutert. 1. Pflicht zur Arbeitsuchendmeldung Das Arbeitsverhältnis wird am durch Aufhebungsvertrag zum beendet. Ab wird die Arbeitnehmerin unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses am zum löst die Meldepflicht aus. Nachdem der Arbeitgeber am das Arbeitsverhältnis zum gekündigt hat, meldet sich der Arbeitnehmer am i. S. d. 38 Abs. 1 SGB III persönlich arbeitsuchend. Am vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Fortführung der Beschäftigung bis zum Dieses teilt der Arbeitnehmer der AA persönlich am mit. Meldepflichtig wird der Arbeitnehmer mit Kenntnisnahme der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses am als auch am wegen des Abschlusses eines befristeten Arbeitsverhältnisses. Die Meldungen i. S. d. 38 Abs. 1 SGB III am und sind verspätet. Darüber hinaus hat der Kunde das Ende des neuen Arbeitsverhältnisses spätestens bis zum Ende des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses mitgeteilt. Anschlussarbeits- /Ausbildungsverhältnis und Fortführung von Arbeitsverhältnissen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses vor dem Arbeitsverhältnis a) Der Arbeitnehmer meldet sich wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers arbeitslos und bezieht seit Alg. Am händigt der Insolvenzverwalter dem Arbeitnehmer die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum aus. b) Die Kundin bezieht seit Alg und übt eine (Neben-)Beschäftigung mit 12 Stunden wöchentlich aus. Am kündigt sie dieses Arbeitsverhältnis zum In beiden Fällen löst die Kündigung des ARV keine Meldepflicht nach 38 Abs. 1 SGB III aus, weil die Kundin bzw. der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung des ARV(10.03.) bereits wegen des Alg-Bezuges in Integrationsbemühungen der AA einbezogen ist. Beendigung des Arbeitsverhältnisses während des Arbeitslosengeldbezuges - Seite 3 -

4 2. Fristen und Fristberechnung Die Meldung muss spätestens an dem Tag erfolgen, der dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses vor 3 Monaten entspricht. 3-Monats-Frist ( 38 Abs. 1 Satz 1 SGB III) Letzter Tag des Arbeitsverhältnisses Fristgerechte Meldung bis einschließlich Die Frist darf dabei 3 Monate nicht überschreiten und die Handlungsfrist darf somit für die Kunden nicht unzulässig verkürzt werden. Letzter Tag des Arbeitsverhältnisses Fristgerechte Meldung bis einschließlich (in Schaltjahren ) Fehlt dem maßgebenden Monat der Tag, der dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses entspricht, so läuft die Frist an dessen letzten Tag ab. Letzter Tag des Arbeitsverhältnisseschließlich Fristgerechte Meldung bis ein (in Schaltjahren ) Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzliche Feiertag, so endet die Frist erst am darauffolgenden Werktag. Letzter Tag des Arbeitsverhältnisseschließlich Fristgerechte Meldung bis ein (Montag) (Montag) (Dienstag), da Pfingstmontag Weitere Letzter Tag des Arbeitsverhältnisseschließlich Fristgerechte Meldung bis ein (Freitag) (Montag) (Donnerstag) (Donnerstag) (Montag) - Seite 4 -

5 Tag der Kenntnisnahme Fristverlauf Letzter Tag, an dem eine fristgerechte Meldung möglich ist Dienstag Freitag Mittwoch Montag Donnerstag Dienstag Freitag Mittwoch Montag Dienstag 3-Tages-Frist ( 38 Abs. 1 Satz 2 SGB III) Weiteres Beispiel: Der Arbeitnehmer erhält am (Dienstag) die Kündigung zum und müsste sich damit spätestens am arbeitslos melden. In der Zeit vom bis (Mittwoch) ist der Arbeitnehmer jedoch nachweislich arbeitsunfähig erkrankt. Eine fristgerechte Arbeitsuchendmeldung liegt vor, wenn sich der Arbeitnehmer spätestens am arbeitsuchend meldet. Begründung: Die 3-Tages-Frist beginnt am Tage, an denen der Arbeitnehmer wegen Krankheit verhindert war, werden nicht in die Frist eingerechnet. Die Frist verläuft somit vom bis Da der auf einen Samstag fällt und Tage, an denen sich der Kunde wegen fehlender Dienstbereitschaft der Agentur für Arbeit ( ) nicht melden konnte nicht in die Frist eingerechnet werden, endet die Frist am Arbeitsuchendmeldung Nach der Personalversammlung, in der der Arbeitgeber über einen anstehenden Personalabbau zum informiert, meldet sich der Arbeitnehmer am persönlich bei der AA arbeitsuchend. Am erhält er die Kündigung des Arbeitgebers zum Weil durch die Meldung am bereits der Zweck des 38 Abs. 1 SGB III erreicht worden ist, ist bei Kenntnis der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine erneute Meldung erforderlich. Die Arbeitnehmerin ist als Kurierfahrerin beschäftigt. Weil sie in ihrem erlernten Beruf als Fachlageristin arbeiten will, meldet sie sich am bei der Agentur und möchte als Arbeitsuchende geführt werden. Am händigt der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum aus. Die Kenntnis der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum löst die Meldepflicht am aus. Arbeitsuchendführung nach Ankündigung einer Kündigung Arbeitsuchendführung ohne Kündigung bzw. Ende einer Befristung - Seite 5 -

6 4. Persönliche Abmeldung in Beschäftigung mit bekanntem Ende und weiterer Arbeitsuchendführung Die Kundin bzw. der Kunde bezieht seit Alg. Am meldet sich persönlich wegen einer vom bis befristeten Beschäftigung ab. Nachdem die Kundin bzw. der Kunde das Ende des bis zu 3 Monate befristeten Arbeitsverhältnisses persönlich mitgeteilt hat, ist keine weitere Meldung erforderlich. - Seite 6 -

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