Jahresbericht 2015 FAWOS Fachstelle für Wohnungssicherung

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1 Jahresbericht 2015 FAWOS Fachstelle für Wohnungssicherung

2 B E S T P R A C T I C E Eine Wohnung ist nicht alles, aber ohne Wohnung ist alles nichts. N E W F O R Eine Einrichtung der Volkshilfe Wien im Auftrag der Stadt Wien. Unter Mitarbeit von: Nandor Deak, Kurt Feichter, Erika Hoinig, Aymelek Kilic, Renate U. Kitzman, Daniel Khopp, Isabella Platteter, Gabi Schatzl, Johannes Schuster-Gundacker, Ursula Schweinberger, Heidi Supper, Alexander Tischina, Christina Treiber, Jutta Waidhofer

3 Inhalt Einleitung 02 Zielvorstellung der Fachstelle für Wohnungssicherung 04 Arbeitsweise der Fachstelle für Wohnungssicherung 05 Fall 1: Herr Sommer 06 Statistik 08 Ergebnisse der Betreuung bei FAWOS 12 Kosten der Wohnungssicherung und Nutzen für die Gesellschaft 16 Fall 2: Herr Hase 17 Tel-AW telefonische Auskunft und Beratung 19 Enge Zusammenarbeit zwischen Sekretariat und Telefonauskunft Kurzabklärung unangemeldeter Besuch Krisenmanagement Fall 3: Frau Agaschwili 23 Höhepunkte 2015 und Ausblick auf Teampräsentation 27 Pressespiegel 28

4 Einleitung Zur besseren Lesbarkeit wird im vorliegenden Bericht nur die weibliche Form verwendet war für FAWOS ein ereignisreiches Jahr: Die Volkshilfe Wien entwickelte sich von einem Verein zu einer gemeinnützigen Firma. Bei FAWOS haben zwei neue Kolleginnen zu arbeiten begonnen, eine Kollegin der MA 40 und ein Kollege, der bei der Volkshilfe Wien angestellt ist. Geprägt war das Jahr auch von der europäischen Flüchtlingsbewegung und den Vorbereitungen für die am 25. Mai 2016 stattfindende Feier zum 20-jährigen Bestehen der Fachstelle für Wohnungssicherung. Das Konzept der Fachstelle für Wohnungssicherung, einer Einrichtung der Volkshilfe Wien, wurde als eines von 15 Beispielen europaweit ausgewählt und in das Handbuch EU Alliance for investing in children aufgenommen, das im März 2015 in Brüssel vorgestellt wurde. Jährlich wird der Fachstelle die Gesamtzahl der beim Bezirksgericht beantragten Verfahren Wohnraum betreffend, übermittelt: 2015 wurde FAWOS über Verfahren von den Wiener Bezirksgerichten verständigt, davon fallen in die Zuständigkeit von FAWOS. Im Jahr 2015 wurde von der Fachstelle mit Klientinnen Kontakt hergestellt. 391 Mieterinnen, die von Wohnungsverlust bedroht waren das sind 15% meldeten sich bei FAWOS, um sich für das Angebot einer Beratung zu bedanken, konnten aber ihre Probleme selbst lösen Personen das sind 43% konnten mittels einer telefonischen Beratung soweit informiert werden, dass ein persönlicher Beratungstermin nicht mehr nötig war, da sie entweder an andere Stellen verwiesen werden mussten oder genügend Informationen erhalten hatten, um ihre Schwierigkeiten eigenständig lösen zu können Klientinnen das sind 42% mussten bei einem persönlichen Beratungstermin intensiver betreut werden. Bei diesen von Wohnungslosigkeit bedrohten Mieterinnen, musste im Jahr 2015 in 223 Fällen ein Ansuchen auf finanzielle Unterstützung (Hilfe in besonderen Lebenslagen) an die MA 40 gestellt werden, um die Wohnung sichern zu können. 02

5 In 49 Fällen wurden Mitgliedsbeiträge für die Mietervereinigung oder die Mieterinteressensgemeinschaft bezahlt. Die Überprüfung der Miethöhe ist ein besonders effektives Instrument zur Wohnungssicherung, da mit vergleichsweise geringem finanziellem Aufwand eine große Wirkung erzielt werden kann. Nicht nur wird die zu bezahlende Miete in Zukunft günstiger und leistbarer, auch wird sehr oft der bestehende Mietrückstand mittels der zurückerstatteten zu viel bezahlten Miete abgedeckt und es sind keine weiteren finanziellen Hilfen zum Erhalt der Wohnung nötig. Der vorliegende ausführliche Jahresbericht zeigt auch für das Jahr 2015 die Weiterführung der erfolgreichen Arbeit der Mitarbeiterinnen der Fachstelle. In 91% der Fälle gelang es die bestehenden Wohnungen zu sichern oder rechtzeitig neuen Wohnraum zu finden! In diesem Sinne wünsche ich eine informative Zeit beim Durchlesen des vorliegenden Jahresberichtes! Renate U. Kitzman 03

6 Zielvorstellung der Fachstelle für Wohnungssicherung FAWOS ist die zentrale Anlaufstelle in Wien für alle Personen, die in Privat- oder Genossenschaftswohnungen leben und vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind. Ziel der Fachstelle ist es, neben der Verhinderung von Delogierungen auch günstigen Wohnraum zu erhalten, da bei einer Neuvermietung ein höherer Mietzins zum Tragen kommen könnte. Delogierungsprävention bedeutet für die betroffenen Mieterinnen das Verhindern von persönlichem Leid. Gesicherte Wohnverhältnisse sind für Kinder ganz besonders wichtig, da Sozialisationsprozesse nicht gestört werden. Sie stellen aber auch für Menschen jeden Alters die notwendige Basis zur Aufrechterhaltung eines selbstbestimmten Lebens dar. Durch eine erfolgreiche Prävention können mögliche Folgeerscheinungen einer Delogierung verhindert werden. Beispielsweise folgt auf den Verlust der Wohnung oftmals auch jener des Arbeitsplatzes. Die daraus resultierende Arbeitslosigkeit, die neben dem persönlichen Leid auch einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden verursacht, kann durch erfolgreiche Delogierungsprävention verhindert werden. Mit dem sozialpolitischen Instrument Wohnungssicherung soll aber auch ganz allgemein dem Anwachsen von Wohnungslosigkeit in Wien entgegengesteuert werden. FAWOS hat in den letzten Jahren immer wieder aufgezeigt, dass die für die Wohnungssicherung aufgewendeten Mittel pro Kopf dem Steuerzahler günstiger kommen, als die Unterbringung von Menschen in der Wiener Wohnungslosenhilfe (siehe Statistik, Kosten der Wohnungssicherung und Nutzen für die Gesellschaft auf Seite 16, insbesondere den letzten Absatz). Wohnungssicherung kann allerdings auch den Wechsel in eine andere, vielleicht sogar besser geeignete Wohnung, bedeuten. Als besser geeignet sehen die Mitarbeiterinnen der Fachstelle eine Wohnung, die unbefristet vermietet wird und für die eine dem Einkommen entsprechende Miete zu zahlen ist. Auch sollte die Wohnung der Familiengröße angepasst sein und der allgemeine Zustand den grundlegenden Bedürfnissen der Mieterinnen entsprechen. Eine diesen Kriterien entsprechende Wohnung ist allerdings immer schwieriger zu finden. In diesem Zusammenhang wird oft an die Wohndrehscheibe eine Einrichtung der Volkshilfe Wien verwiesen. 04

7 Arbeitsweise der Fachstelle für Wohnungssicherung Alle von Delogierung bedrohten und der Fachstelle für Wohnungssicherung durch die Gerichte bekannt gegebenen Personen in Privat- und Genossenschaftswohnungen werden schriftlich zu einem Gespräch eingeladen. Darüber hinaus können sich Mieterinnen selbständig an die Fachstelle wenden. Viele werden auch von sozialen Institutionen und ebenso von Hausverwaltungen, Rechtsanwältinnen und Gerichten vermittelt. FAWOS versteht sich als eine Beratungsstelle mit hohem Servicecharakter. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf den Bereich Finanzcoaching gelegt, welcher die betroffenen Mieterinnen durch Veränderungen bei den Einnahmen und Ausgaben wieder in die Lage versetzen soll, ihren existenzbedrohenden Zahlungen nachzukommen. Die Einkommensabklärung und Information über mögliche Beihilfen stellt dabei einen wesentlichen Bestandteil dar und wird den persönlichen Ressourcen und Fähigkeiten der Mieterinnen entsprechend durchgeführt. Die Fachstelle bietet neben der bereits erwähnten sozialarbeiterischen Unterstützung auch mietrechtliche Beratung an. Das Ziel, günstigen Wohnraum zu erhalten, wird in vielen Fällen durch die Abklärung des korrekten Mietzinses erreicht. In diesem Zusammenhang arbeitet FAWOS eng mit der Mieterinteressensgemeinschaft und der Mietervereinigung zusammen. Sollten vorhandene Mietrückstände und Verfahrenskosten von den Mieterinnen nicht gänzlich aus eigener Kraft beglichen werden können, ist es möglich, Ansuchen auf Fördermittel der MA 40 aufzunehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Richtlinien der MA 40 erfüllt werden. Für Mieterinnen, auf die diese nicht zutreffen, steht ein begrenztes Budget über das Wohnservice zur Verfügung. 05

8 Fall 1: Herr Sommer* Unbefristeter Mietvertrag der Auszug droht Außergerichtliche Einigung möglich? Herr Sommer wendet sich im Sommer 2015 erstmalig mit der Bitte um Unterstützung an FAWOS. Er ist österreichischer Staatsbürger, geschieden, alleinstehend und seit einigen Jahren arbeitssuchend. Er ist 2003 in die Mietrechte seiner Mutter eingetreten und hat die Wohnung unbefristet übernommen. Das Einkommen von Herrn Sommer setzt sich aus Notstandshilfe und Bedarfsorientierter Mindestsicherung inklusive Mietbeihilfe zusammen. Aufgrund seiner langen Arbeitslosigkeit und den gesundheitsbedingt immer wiederkehrenden Krankenständen das unterschiedliche Auszahlungszeiten und Verzögerungen der finanziellen Ansprüche zur Folge hatte entstand ein Mietzinsrückstand. Es kommt, was kommen musste... Herr Sommer hat zwei Monate seine Mieten nicht gezahlt, woraufhin die Eigentümerin mit ihrem Rechtsanwalt eine Mietzins- und Räumungsklage gegen ihn einbrachte. Da Herr Sommer bei der ersten Tagsatzung nicht anwesend war, wurde ein Versäumnisurteil zugestellt. Er machte von seinem Rechtsmittel mittels eines Widerspruches Gebrauch. Daraufhin wurde ein weiterer Verhandlungstermin im Herbst anberaumt. Erstkontakt bei FAWOS... Als Herr Sommer zu FAWOS kommt, hat er große Angst die Wohnung zu verlieren und ist selbst nicht in der finanziellen Lage, den Mietzinsrückstand zu begleichen. Herr Sommer wird bei FAWOS beraten. Sein Gesundheitszustand hat sich soweit verbessert, dass er nun wieder ein geregeltes Einkommen aus Notstandshilfe und Bedarfsorientierter Mindestsicherung bekommt. Die diplomierte Sozialarbeiterin erstellt mit ihm einen Haushaltsplan und es werden beim Finanzcoaching die Prioritätensetzungen bei den laufenden Zahlungen besprochen. Herr Sommer kann ab sofort die laufenden Mieten begleichen. FAWOS tritt in Verhandlung mit dem Rechtsanwalt... FAWOS nimmt telefonischen Kontakt mit der zuständigen Rechtsanwaltskanzlei, die die Eigentümerin vertritt, auf und erkundigt sich, ob, und wenn ja, unter welchen Bedingungen, der anberaumte Verhandlungstermin unbesucht bleiben könnte. * Name von der Redaktion geändert 06

9 Dabei stellt sich heraus, dass die Eigentümerin zu keiner außergerichtlichen Vereinbarung bereit ist, da es in der Vergangenheit bereits Probleme bei den Mietzahlungen gab. Herr Sommer wird daraufhin zur Abklärung, ob ein grob schuldhaftes Verhalten vorliegen kann, das der gegnerische Rechtsanwalt bei der Verhandlung vorbringen könnte, an die mobile Gebietsbetreuung zur spezifischen juristischen Beratung und Einschätzung weitergeleitet. Im Falle eines Urteils bei grobem Verschulden könnte Herr Sommer trotz Begleichung des Mietzinsrückstandes seine Wohnung verlieren. Wohnungssicherung trotz strittigem Räumungsverfahren... Da es sich um eine leistbare Wohnung mit niedriger Miete handelt, die Höhe des Mietzinsrückstandes gering ist und laut Einschätzung des Juristen kein grobes Verschulden vorliegt, wird trotz strittigen Verfahrens ein Ansuchen auf Hilfe in besonderen Lebenslagen zur Begleichung des Mietzinsrückstandes im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung aufgenommen. Einkommen und gesicherte Mietzahlungen... Der beantragte Mietzinsrückstand wird von der MA 40 bewilligt und von der Fachstelle auf das Konto der Hausverwaltung eingezahlt. Herr Sommer bekommt den Einzahlungsbeleg im Original ausgehändigt und besucht damit die Verhandlung. Die laufenden Mieten waren zur Gänze beglichen. Es wird bei der Verhandlung ein weiterer Verhandlungstermin zur Überprüfung der laufenden Mietzahlungen vereinbart. Grobes Verschulden wird vom gegnerischen Rechtsanwalt nicht eingebracht. Zu dem neuerlich angesetzten Verhandlungstermin kommt es nicht mehr, da die Eigentümerin schlussendlich doch zu einer außergerichtlichen Vereinbarung bereit ist und ein Ruhen des Verfahrens vereinbart wird. 07

10 Statistik Allgemeine Zahlen zum Jahr 2015: Im Jahr 2015 wurde die Fachstelle für Wohnungssicherung von den Bezirksgerichten über 974 eingebrachte Kündigungen, Räumungsklagen, 109 Räumungsvergleiche, 127 Übergabeaufträge und Räumungstermine verständigt. Des Weiteren gab es 74 Klientinnen ohne Angabe zum Stand des Verfahrens, 18 mit einem anderen Stand des Verfahrens (z.b. Zahlungsbefehl) und 352 ohne laufendes Verfahren. Laut dem Bundesrechenzentrum wurden im Jahr Räumungsverfahren oder Kündigungen in Wien eingebracht und Anträge für eine Räumungsexekution. Das bedeutet, dass FAWOS über knapp 85% aller eingebrachten Verfahren in Wien Informationen erhalten hat. Dies entspricht einer leichten Steigerung im Vergleich zum Vorjahr. Diese Verfahren betreffen sowohl Privat- und Genossenschaftswohnungen, als auch Gemeindewohnungen. Bei den Räumungsterminen wird nicht zwischen Gemeindewohnungen und Privatund Genossenschaftswohnungen unterschieden. Von der Fachstelle wurden im Berichtszeitraum Erstbriefe (Briefe bei Verständigung über eine Räumungsklage oder Kündigung) und Zweitbriefe (bei Information über einen Räumungstermin) an die betroffenen Mieterinnen geschickt. Auf diese Briefe haben sich gesamt 32,2% der kontaktierten Mieterinnen gemeldet. Mieterinnen von Gemeindewohnungen wurden auch von der FAWOS mittels Briefen informiert, allerdings zur weiteren Beratung an die MAG ELF und MA 40 verwiesen. Im Folgenden wird auf die Daten der Klientinnen von Privat- und Genossenschaftswohnungen näher eingegangen: Mieterinnen wurden intensiver betreut (Status B) bei weiteren reichte eine telefonische Beratung aus (Status I). 391 Personen meldeten sich bei der Fachstelle, benötigten jedoch keine weiteren Informationen (Status R), zu Klientinnen konnte kein persönlicher Kontakt hergestellt werden (Status K), des Weiteren wurden 126 Firmen von der FAWOS erfasst. Gesamt ergibt das eine Summe von Mieterinnen, für welche die Zuständigkeit bei der Fachstelle gelegen ist. Im Vergleich zum Jahr 2014 sank die Anzahl der Betreuung um 91 Personen, die telefonischen Beratungen wurden um 173 weniger. Für 2014 konnte beobachtet werden, dass auch die Verständigungen betreffend Gemeindewohnungen um über 800 zurückgingen. 08

11 Beratungsstatus in Zahlen Wie kamen nun die Informationen über diese Mieterinnen zu FAWOS? Der überwiegende Anteil, und zwar Informationen wurden der Fachstelle von den zuständigen Bezirksgerichten übermittelt (das sind um 480 weniger als 2014), 666 Personen meldeten sich eigenständig bei FAWOS (auch hier ein Rückgang um 52 Personen), weitere 127 Mieterinnen wurden von anderen sozialen Einrichtungen (ein Anstieg um 15) und 1 Person durch Hausverwaltungen an FAWOS verwiesen. Die hohe Anzahl an Menschen, die sich selbst bei der Fachstelle melden zeigt, dass der Bekanntheitsgrad der Einrichtung innerhalb Wiens sehr groß geworden ist und viele Menschen schon vor Einbringung einer Klage versuchen, entsprechende Schritte zur Sicherung ihrer Wohnung zu unternehmen. Von wie vielen Räumungsterminen wurde FAWOS verständigt und wie viele Haushalte betrafen diese? Von den gesamt Räumungsterminen, von denen FAWOS verständigt wurde, waren Haushalte betroffen. Im Falle der betreuten Klientinnen waren für 253 Haushalte 280 Räumungstermine angesetzt. 173 Mal konnte das Ergebnis der Delogierung erhoben werden. 60 durchgeführte Räumungen stehen 113 nicht durchgeführten Räumungen gegenüber, das heißt in 65% der Klientinnen, bei denen bereits ein Räumungstermin vorlag, konnte die Durchführung der Delogierung erfolgreich verhindert werden. 09

12 Welche Leistungen wurden im Jahr 2015 von den Mitarbeiterinnen der Fachstelle erbracht? Rechtsberatungen und Sozialberatungen zeigen das Kerngeschäft der Fachstelle deutlich auf. In Fällen erfolgten im Rahmen der Betreuung eine oder mehrere Zielvereinbarungen zwischen den Beraterinnen und den Klientinnen. Finanzcoaching und Erstellen eines Haushaltsplanes (359 und 527 Mal) sind elementare Bereiche der Beratung der Fachstelle. In einem Großteil der Fälle sind Mietrückstände, die oftmals aufgrund von falschen Prioritätensetzungen oder fehlendem Einkommen zustande kommen, der Grund für die Räumungsklage. Auch das Verhandeln mit Rechtsanwälten und Hausverwaltungen ist mit 956 Mal oft vertreten, ebenso die Weitervermittlung der Mieterinnen an für spezifische Problemlagen zuständige Stellen (931 Mal). In 113 Fällen war ein Krisenmanagement notwendig, 8 Haushalte wurden mittels einer Stellungnahme an die soziale Wohnungsvergabe von Wiener Wohnen vermittelt. Interessante Daten zu den von der Fachstelle intensiv betreuten Mieterinnen: Die Geschlechterverteilung der Klientinnen von FAWOS ist sehr ausgeglichen, 51,2% sind Frauen und 48,8% Männer, damit hat sich das Verhältnis von Frauen und Männern im Vergleich zu 2014 gedreht. Die Mehrzahl der betroffenen Mieterinnen ist im Alter zwischen 30 und 39 Jahren. Dies entspricht 29,6% gefolgt von der Mieterinnen im Alter zwischen 40 und 49 Jahren mit 22,6%. Die Mieterinnen im Alter über 60 stellen den geringsten Anteil mit 5,4% dar. 10

13 56,5% der Klientinnen sind im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft, die zweitgrößte Gruppe sind Menschen aus anderen (nicht EU) Staaten mit 25,1%, weitere 12,1% kommen aus EU Staaten. Bei den restlichen 6% der Klientinnen konnte die Staatsbürgerschaft nicht erfasst werden. Staatsbürgerschaft in Zahlen Die Mehrzahl der betroffenen Menschen kommt mit einer Räumungsklage oder einem Antrag auf Kündigung (79,6%) zur Fachstelle. 13,6% aller betreuten Mieterinnen haben kein gerichtliches Verfahren anhängig und kommen in einer Phase zur Fachstelle, in der noch viele Möglichkeiten für den Wohnungserhalt gegeben sind. Weitere 6,8% haben bereits einen Räumungstermin. Im Vergleich zu 2014 zeigt sich, dass mehr Mieterinnen während eines laufenden Räumungsverfahrens, aber deutlich weniger mit einem Räumungstermin oder gänzlich ohne Verfahren zu der Fachstelle kamen. Von gesamt 923 Klientinnen konnte die Art und Höhe des zur Verfügung stehenden Einkommens eruiert werden. Von diesen 923 Mieterinnen bezogen über 30,3% (319 Personen) bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS), sei es als Ergänzung zu einem anderen Einkommen oder aber auch als einziges Einkommen. Dies ist ein im Vergleich zur Gesamtbevölkerung hoher Wert und spiegelt die Problematik wieder, dass gerade in Wien Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen immer weniger leistbar sind. Für 2015 wurde auch die Anzahl der Klientinnen mit einem Erwerbseinkommen, das waren 176 Personen (19,1%), und jene mit einer Pension, das waren 74 Personen (8%), eruiert. 11

14 Ergebnisse der Betreuung bei FAWOS Definition von Wohnung gesichert : Eine Wohnung bei FAWOS gilt unter folgenden Bedingungen als gesichert: 1. Innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Betreuung (= nach dem letzten persönlichen Kontakt, telefonisch oder bei einem Termin) erhält die Fachstelle keine weiteren Benachrichtigungen über eingebrachte Räumungsklagen falls zum Zeitpunkt der Beratung kein Verfahren anhängig war, oder Räumungstermine falls zum Zeitpunkt der Beratung ein Verfahren anhängig war. 2. Bei Vorliegen einer Zustimmungserklärung der Klientin und eines Räumungstermins wird das Ergebnis dieses Räumungstermins von der Fachstelle beim Bezirksgericht erfragt und wird als nicht durchgeführt zurückgemeldet. 3. Falls eine Betreuung abgeschlossen ist, und eine neue Räumungsklage eingebracht wird, so wird dies als neuer Fall gewertet und der alte Fall mit dem Ergebnis Wohnung gesichert beendet. Von den gesamt betreuten Klientinnen konnte in 813 Fällen ein Ergebnis ermittelt werden. In 22 Fällen war die Betreuung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes noch nicht abgeschlossen, in 217 Fällen konnte keine abschließende Angabe zum Ergebnis gemacht werden. Von diesen 813 Fällen konnte bei 745 Mieterinnen die bestehende Wohnung oder Wohnraum für die Betroffenen gesichert werden. Das entspricht einer Quote der Wohnungssicherung von 91,6%. Stellt man nun die gesicherten Wohnungen und die Klientinnen, bei denen als Ergebnis Wohnraum gesichert festgestellt wurde, allen intensiver betreuten Mieterinnen gegenüber, so ergibt sich hier immer noch eine Quote von 70,82%, in welchen die Wohnung/Wohnraum gesichert werden konnte. Mit der Kategorie Wohnraum gesichert, definiert die Fachstelle diejenigen Fälle, in denen eine Sicherung der bestehenden Wohnung zwar nicht möglich war, es jedoch im Rahmen der Betreuung gelang, eine alternative Wohnmöglichkeit zu organisieren. Darunter fallen betreute Wohnformen, Gemeindewohnungen oder neue private Wohnungen. Insgesamt gelang dies im Jahr 2015 in 40 Fällen. In 68 Fällen konnte dezidiert festgestellt werden, dass die bestehende Wohnung nicht gesichert wurde, auch eine alternative Wohnmöglichkeit konnte im Rahmen der Betreuung nicht gefunden werden. 12

15 Die Fachstelle versucht, die konkreten Gründe für den Wohnungsverlust zu eruieren, und kam dabei für das Jahr 2015 zu folgenden Ergebnissen: In 29 Fällen konnte die Wohnung aufgrund von Eigentümerinneninteressen nicht erhalten werden, weil diese zu keiner Einigung mit den Mieterinnen bereit waren. In 10 Fällen lag die Ursache für den Wohnungsverlust bei den betroffenen Mieterinnen, sei es weil sie zu keiner Zusammenarbeit mit der Fachstelle bereit waren, oder aber ihre Verhaltensweisen, die zu den Problemen geführt hatten, nicht ändern wollten. In weiteren 13 Fällen war die bestehende Wohnung schlicht nicht leistbar, in einem Fall wurde ein befristeter Mietvertrag nicht mehr verlängert. 6 Mieterinnen hatten keinen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung, weitere 6 Klientinnen brachen die Betreuung bei FAWOS ab, bei 3 konnte kein konkreter Grund erhoben werden. Insgesamt zeigt die Auswertung der Ergebnisse, dass eine umfassende und rechtzeitig einsetzende Delogierungsprävention sehr viele betroffene Mieterinnen vor einem Verlust ihrer Wohnung bewahren kann! Dies bedeutet für die Betroffenen und deren Familien die Vermeidung von persönlichem und sozialem Leid und verhindert oftmals auch eine weitere Verschlechterung der Situation der Mieterinnen, z.b. durch daraus folgenden Jobverlust. Welche finanziellen Unterstützungen wurden 2015 beantragt? Für das Jahr 2015 war zur Vermeidung des Wohnungsverlustes in 223 Fällen (für 215 Haushalte) ein Ansuchen auf eine finanzielle Unterstützung bei der MA 40 Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht notwendig. In 8 Fällen musste die Geldaushilfe gesplittet werden, um eine nachhaltige Perspektive zu schaffen. Bei weiteren 2 Mieterinnen war ein Ansuchen an die MA 40 nicht möglich, hier wurde der Mietrückstand aus Mitteln des Wohnservice Wien übernommen. Die finanziellen Aushilfen verteilen sich auf 19 BewohnerInnen von fremdverwalteten Gemeindewohnungen, 79 von Genossenschaftswohnungen und 119 Mieterinnen von Privatwohnungen. In 106 Fällen handelte es sich bei den unterstützten Haushalten um solche, in denen nur Erwachsene leben, in 111 Fällen waren es Familien. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2015 mehr finanzielle Aushilfen für Familien als für Haushalte mit nur Erwachsenen. Bei der Anzahl der betroffenen Personen zeigt sich, dass bei den Haushalten ohne Kinder gesamt 133 Personen betroffen waren, bei den Familien waren es bei 111 Fällen 394, davon 212 Kinder. Die durchschnittliche Höhe pro Person betrug bei den Haushalten mit nur Erwachsenen EUR 1.718,75, bei den Familien EUR 744,30. 13

16 Bei den 8 Unterstützungen, in denen zweimal eine Aushilfe bewilligt werden musste, handelte es sich um 4 Haushalte mit nur Erwachsenen und 4 Haushalte mit minderjährigen Kindern. Zusätzlich zu diesen Geldaushilfen wurden 49 Mal Mitgliedsbeiträge bei den Mieterschutzeinrichtungen aus Mitteln des Wohnservice Wien (27 Mal), eines Stiftungsfonds der MA 40 (20 Mal) und der Volkshilfe Wien (2 Mal) bezahlt, da eine Überprüfung der Miethöhe sinnvoll erschien. Für insgesamt 26 Klientinnen mussten Honorarnoten für Dolmetschtätigkeiten übernommen werden, da sonst eine adäquate Beratung nicht möglich gewesen wäre. 7 Mieterinnen erhielten zur Überbrückung der ärgsten Notsituation ein Lebensmittelpaket, das ist ein Rückgang um 8 Personen zum Vorjahr. Die Gesamtsumme der ausbezahlten Aushilfen betrug EUR ,94. Das ergibt eine durchschnittliche Höhe der Aushilfe pro Haushalt (217) von EUR 2.404,83. Die ausbezahlten Aushilfen für Mietrückstände betrugen für 2015 EUR ,13 und für Verfahrenskosten und Anwaltskosten EUR ,81. Finanzielle Unterstützungen auszahlende Stelle MA 40 Wohnservice Wien finanzielle Aushilfe Anzahl Ansuchen gesamt Anzahl betroffene Haushalte Privatwohnungen Genossenschaftswohnungen 79 fremdverwaltete Gemeindewohnungen 19 davon Aushilfen HH ohne Kinder Anzahl betroffener Personen HH ohne Kinder davon Aushilfen HH mit Kindern 111 betroffene Personen HH mit Kindern 394 betroffene Kinder 212 ausbezahlter Betrag Gesamt in EUR , ,15 durchschnittlicher Betrag pro HH in EUR 2.416, ,58 14

17 Dolmetschkosten und Mitgliedsbeiträge Wohnservice Wien Dolmetschkosten auszahlende Stelle Wohnservice Wien Mitgliedsbeiträge MA 40 Mitgliedsbeiträge VH Wien Fond Mitgliedsbeiträge Anzahl Ansuchen gesamt Anzahl betroffene Haushalte Privatwohnungen Genossenschaftswohnungen fremdverwaltete Gemeindewohnungen 2 davon Aushilfen HH ohne Kinder Anzahl betroffener Personen HH ohne Kinder davon Aushilfen HH mit Kindern betroffene Personen HH mit Kindern betroffene Kinder ausbezahlter Betrag 2.777, Gesamt in EUR durchschnittlicher Betrag pro HH in EUR 154, ,

18 Kosten der Wohnungssicherung und Nutzen für die Gesellschaft Auch für den Jahresbericht 2015 werden die Kosten pro Klientin der Anzahl der mit diesem Geld möglichen Tage einer Reintegration im Rahmen des betreuten Wohnens (Bewo) gegenübergestellt, und ein Vergleich mit den Kosten einer durchgeführten Delogierung hergestellt. Die Kosten pro Klientin ergeben sich aus der Summe der ausbezahlten finanziellen Aushilfen, der laufenden Kosten der Fachstelle für 2015 inklusive Personalkosten und einer Schätzung der Gehaltskosten, die für die drei Mitarbeiterinnen der MA 40, die bei FAWOS arbeiten, anfallen. Diese Gesamtkosten werden durch die Anzahl aller beratenen und betreuten Klientinnen dividiert, womit man die Kosten pro Klientin hat. Kosten pro Haushalt 2015 alle Mieterinnen, mit denen Kontakt hergestellt werden konnte alle intensiv betreuten Klientinnen alle Personen, die eine finanzielle Unterstützung erhalten hatten Anzahl Klientinnen Summe finanzieller Unterstützungen Summe der Gesamtkosten der Fachstelle, inkl. Unterstützungen Durchschnittliche Kosten pro Haushalt , , ,52 Betrachtet man diese Gegenüberstellung und rechnet man pro Haushalt mit durchschnittlich zwei Personen, so ist erkennbar, dass Betroffene für die Kosten, die in der Prävention anfallen, zwischen 15 Tagen (alle kontaktierten Klientinnen) und 165 Tagen (alle Klientinnen, die zur Sicherung der Wohnung eine finanzielle Unterstützung durch die MA 40 erhalten haben) in der Reintegration verbringen könnten. Eine durchschnittliche Reintegration dauert aber meist mehr als ein Jahr! 16

19 Kosten einer Delogierung Eine durchgeführte Delogierung kostet mindestens EUR 5.000,--! Im Jahr 2015 konnte in 705 Fällen die Wohnung gesichert werden und 40 Betroffene wurden mit anderem Wohnraum versorgt. Bei diesen 745 Fällen sind Personen betroffen! Diese 745 Haushalte verursachen Delogierungskosten in der Höhe von EUR 3, ,--! Den Kosten der Fachstelle für das Jahr 2015 in der Höhe von EUR 1, ,-- gegenüber gestellt, entstehen mehr als doppelt so hohe Kosten für die Durchführung von Zwangsräumungen. Eine Reintegration von Personen in der Wohnungslosenhilfe stehen sogar 12, ,-- gegenüber (ein Tagsatz von EUR 22,30 und eine Dauer der Reintegration von einem Jahr!) Dies würde daher Kosten verursachen, die mehr als 7 Mal so hoch sind, wie die Kosten für die Wohnungssicherung. Persönliches Leid wird verhindert, Kinder werden nicht aus ihrer gewohnten Umgebung und ihrem Freundeskreis gerissen und ein sozialer Abstieg der Betroffenen kann verhindert werden! Fall 2: Herr Hase* Herr Hase wendet sich im Juni 2015 aufgrund eines Mietrückstands an FAWOS. Bereits im Jahr 2013 kam es zu einer finanziellen Aushilfe seitens der MA 40. Er wurde zum damaligen Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass es sich prinzipiell um eine einmalige Geldaushilfe handelt. Als Perspektive für die künftige Bezahlung der Mieten wurde ein betreutes Konto eingerichtet. Die Betreuung erfolgte durch das Sozialzentrum. Bei der Kontaktaufnahme im Juni 2015 liegt bereits eine Räumungsklage vor, es wurde, um das Einbringen dieser zu vermeiden, seitens des Sozialzentrums ein Betrag übernommen, aufgrund eines noch geringfügigen offenen Restbetrags wurde schließlich dennoch eine Klage eingebracht. Da das Sozialzentrum bereits mit Herrn Hase an der vorliegenden Problematik gearbeitet hat, wird Herr Hase trotz Räumungsklage und nach Rücksprache mit der dort zuständigen Sozialarbeiterin wieder ans Sozialzentrum verwiesen. Das betreute Konto wurde in der Zwischenzeit aufgelöst, da damit nicht erreicht wurde, dass die Mieten regelmäßig abgebucht werden. * Name von der Redaktion geändert. 17

20 Im Juli meldet Herr Hase sich erneut bei FAWOS. Es hat die erste Tagsatzung stattgefunden, Herr Hase hat es nicht geschafft, pünktlich dort zu sein. Herr Hase wird über die Möglichkeit informiert, gegen das Versäumungsurteil, das ihm in den nächsten Tagen zugestellt wird, einen Widerspruch einzulegen, dies innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung bzw. Hinterlegung. Hintergrund dieser Vorgangsweise ist, dass Herr Hase somit das Verfahren offen halten kann und, so er es schafft, bis zum Ende der nächsten Verhandlung den Mietrückstand zu begleichen, die Abweisung der Klage beantragen kann. Er wird darauf hingewiesen, dass jedoch von Vermieterinnenseite grob schuldhaftes Verhalten geltend gemacht werden kann, da es bereits in der Vergangenheit Probleme mit der Mietzahlung gab und er somit die Wohnung trotz Bezahlung verlieren könnte. Herr Hase bricht daraufhin die Betreuung ab, es kommt vorerst zu keinem weiteren Kontakt. Im September kommt es zu einer neuerlichen Kontaktaufnahme seitens Herrn Hase, die Mieten August und September konnte er wiederholt nicht bezahlen. Zu den Terminen bei FAWOS erscheint er meist betrunken, ein Alkoholproblem zu haben, leugnet er jedoch. Dementsprechend schwierig gestalten sich die Gespräche. Seine Stimmung schwankt zwischen Gereiztheit und kindlichem Trotz. Es ist schwer ihm klarzumachen, dass unter den vorliegenden Umständen, eine finanzielle Aushilfe nicht möglich ist es gibt keinen Grund anzunehmen, dass das (Zahlungs-)Verhalten von Herrn Hase sich in Zukunft ändern wird, obwohl er das Gegenteil beteuert. Bei den Terminen erwähnt er, dass die Richterin im Räumungsverfahren angeboten hat, ihm zu helfen. Da Herr Hase nicht erklären kann welcher Art diese Hilfe ist, wird die zuständige Richterin kontaktiert. Im Gespräch erfolgt ein Erfahrungsaustausch und wird die Möglichkeit der Anregung einer Sachwalterschaft ins Auge gefasst. Die Richterin wendet sich ans Pflegschaftsgericht, die Notwendigkeit einer Sachwalterschaft wird dort geprüft. Das Räumungsverfahren wird so lange unterbrochen, bis die Entscheidung betreffend der Sachwalterschaft vorliegt. Es kommt schließlich zur Bestellung einer einstweiligen Sachwalterin, unter anderem für finanzielle Angelegenheiten. Sie wird in Zukunft die Bezahlung der Mieten übernehmen, somit liegt eine Perspektive für den weiteren Erhalt der Wohnung vor. Das Räumungsverfahren wird wieder aufgenommen, für Februar 2016 wird ein weiterer Verhandlungstermin bei Gericht anberaumt. Es folgt die Kontaktaufnahme mit dem gegnerischen Anwalt um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen Ziel ist es, dass beide Parteien die Verhandlung unbesucht lassen und somit Ruhen des Verfahrens eintritt. Die gegnerische Partei willigt ein und räumt Herrn Hase die Möglichkeit ein, weiterhin in der Wohnung zu verbleiben. 18

21 Es wird ein Ansuchen auf Hilfe in besonderen Lebenslagen für die Übernahme der offenen Mieten und Kosten an die MA 40 gestellt. Das Ansuchen wird bewilligt, der Betrag wird bis zur gestellten Frist an den gegnerischen Anwalt überwiesen. Einem weiteren Verbleib in der Wohnung steht somit nichts im Wege. Tel-AW telefonische Auskunft und Beratung FAWOS bietet Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 bis Uhr, Mittwoch von bis Uhr und von bis Uhr und am Freitag von 8.30 bis Uhr telefonische Erstauskunft an. Die Sozialarbeiterinnen wechseln sich für diesen Aufgabenbereich täglich ab. Die Tel-AW so der interne Name spaltet das Team in jene, die sie lieben und jene, die sie als ungeliebte Aufgabe, die eben zu erledigen ist, wahrnehmen. Die Unvorhersehbarkeit der Anzahl der Telefonate, die Komplexität der Materie Mietrecht, die eine sofortige Entscheidung über die weitere Vorgehensweise verlangt und die Schwierigkeiten in der Kommunikation mit Personen mit schlechten Deutschkenntnissen, sind eine große Herausforderung für alle Kolleginnen, ganz besonders für Berufsanfängerinnen. Enge Zusammenarbeit zwischen Sekretariat und Telefonauskunft Bevor die Anruferin an die Sozialarbeiterin weitergeleitet wird, ist von den Kolleginnen im Sekretariat bereits einiges an Vorarbeit geleistet und die Zuständigkeit von FAWOS abgeklärt worden. Dafür brauchen die Mitarbeiterinnen umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. FAWOS ist zuständig für: Alle Wohnungen, ausgenommen gemeindeeigene Wohnungen mit Verwaltung durch Wiener Wohnen, Mieterinnen mit einem anhängigen Gerichtsverfahren oder ohne Gerichtsverfahren, aber einem Einkommen über dem Richtsatz der Bedarfsorientierten Mindestsicherung inklusive Mietbeihilfe. Weitere abgefragte Daten können je nach Sachverhalt die Miethöhe, die Befristung des Vertrages etc. sein. Viele Telefonate werden von den Kolleginnen schon im Vorfeld gefiltert und nicht weiter an die Telefonauskunft durchgestellt, wenn unsere Zuständigkeit nicht gegeben ist. 19

22 Nachstehend werden drei Beispiele angeführt, die die ganze Bandbreite der Probleme aufzeigen und einen Einblick in die tägliche Praxis der Telefonauskunft geben. Beispiel 1: Erste vorbereitende Tagsatzung in zwei Tagen Vom Sekretariat wurde bereits erhoben, dass Herr Schuster* vor drei Tagen von uns angeschrieben wurde, da wir vom Bezirksgericht die Benachrichtigung gemäß 33a MRG erhalten haben, dass eine Räumungsklage gegen ihn vorliegt. An weiteren Vorinformationen konnte die Sekretärin eruieren, dass Herr Schuster alleine lebt und einen Mietrückstand von EUR 1.300,-- inkl. der Kosten für den Rechtsanwalt erwähnt. Die erste Tagsatzung findet in zwei Tagen statt. Die Miete beträgt EUR 370,20. Er bezieht Geld vom AMS ca. EUR 700,-- und eine Aufzahlung aus der Mindestsicherung. Auch hatte er bereits im zuständigen Sozialzentrum um eine finanzielle Unterstützung für den Mietrückstand angesucht und wurde abgelehnt. Herr Schuster wird von der Sekretärin an die Telefonauskunft weitergeleitet. Auf die Frage, mit welcher Begründung er von der MA 40 abgelehnt wurde, erklärt er, man habe ihm mitgeteilt, dass er genügend Geld habe. Herr Schuster wird über die beiden Möglichkeiten der Handhabung der ersten Tagsatzung informiert (Besuch bzw. Nichtbesuch der ersten Tagsatzung und daraus folgende Konsequenzen). Er erklärt dann weiter, es seien drei Mieten offen, aber nicht die gesamte Summe, denn er habe versucht, zumindest einen Teil zu bezahlen. Herr Schuster schildert, dass er auch schon den Rechtsanwalt vor einiger Zeit angeschrieben, aber bis jetzt keine Antwort erhalten habe. Er wolle Raten anbieten. Die Miete habe er in diesem Monat schon bezahlt, so antwortet er auf Befragen. Herr Schuster schildert dann noch, dass er seit einem Jahr in der Wohnung wohne, damals bei Anmietung kein Geld für Möbel hatte und wie schwierig es für ihn war, eine Wohnung zu finden. Herr Schuster bekommt den nächsten freien Termin für eine persönliche Beratung in unserem Büro zugeteilt, der allerdings erst nach der ersten Tagsatzung stattfindet. Er wird überlegen, ob er die Verhandlung besucht oder nicht. Beispiel 2: Ein besonders kompliziertes Gespräch Das Sekretariat verbindet Herrn Maier*, der in zwei Wochen einen Räumungstermin hat. Der Kollege im Sekretariat hatte bereits die harten Fakten erhoben (Miethöhe, Einkommen, Grund des Kontakts) und in einem Aktenvermerk festgehalten. Alle anderen Angaben zur Wohnung wurden schon vor Monaten erhoben. Herr Maier wurde von uns bereits vor fünf Monaten aufgrund des 33a informiert, dass ein Antrag auf Kündigung gegen ihn eingebracht worden war. Er hatte damals auf unser Schreiben, ihm Hilfestellung anzubieten, nicht reagiert, sondern erst jetzt auf das zweite Schreiben. In diesem Brief haben wir ihm die Information gegeben, dass ein Räumungstermin in drei Wochen für seine Wohnung vorgesehen ist und wir Unterstützung anbieten. Zwei Wochen vor dem Räumungstermin findet nun das Telefonat statt. * Name von der Redaktion geändert. 20

23 Herr Maier erklärt, dass ihm von der Hausverwaltung eine Ersatzwohnung zur Verfügung gestellt worden sei, da in seiner Wohnung ein Wasserschaden entstanden war und die Wohnung renoviert werde, aber noch nicht fertiggestellt sei. Jetzt fordere ihn der Eigentümer auf aus der Ersatzwohnung auszuziehen. Auf Befragen, weshalb er nun die Ersatzwohnung verlassen müsse, meint er, das wisse er nicht. Nach weiteren Fragen stellt sich heraus, dass Herr Maier von der Delogierung der Ersatzwohnung spricht, während wir aber vom Gericht die Information über die Kündigung und den Räumungstermin für seine ursprüngliche Wohnung erhalten habe. Auf Befragen, wie es zu der Kündigung seiner ursprünglichen Wohnung vor fünf Monaten kam, antwortet er, dass die Eigentümer dies eben tun wollten. Er wisse aber genau, dass er von der Ersatzwohnung delogiert werde. Auf Befragen erklärt er, dass die Mieten alle bezahlt seien und die Miete an die EUR 260,-- beträgt. Aus der Erfahrung könnte dies darauf hindeuten, dass die Eigentümer eine Möglichkeit gefunden haben, Herrn Maier zu kündigen, um eine günstige Wohnung zurückzubekommen, die sie renovieren und dann teuer vermieten können. Aufgrund dieser widersprüchlichen Informationen empfiehlt die Sozialarbeiterin Herrn Maier, sich zuerst an die Mobile Gebietsbetreuung zu wenden, die juristische Beratung anbietet. Falls diese die Situation nicht aufklären kann, solle er am Amtstag zu Gericht gehen. Da der Amtstag nur einmal wöchentlich am Dienstag (8.00 bis Uhr) stattfindet, wird Herr Maier aufgrund der Dringlichkeit informiert, sofort nach dem Kontakt mit der Gebietsbetreuung das zuständige Bezirksgericht aufzusuchen. Ein Termin bei FAWOS ist nicht zielführend, da eine rasche juristische Abklärung gefragt ist. Herr Maier bedankt sich und erklärt, er werde jetzt sofort die Gebietsbetreuung kontaktieren. Beispiel 3: von Kollegin zu Kollegin Eine Kollegin aus dem Sozialzentrum meldet sich und meint gleich zu Beginn entschuldigend, sie habe zwar eine mietrechtliche Einschulung erhalten, möchte aber sichergehen Sie schildert folgendes Problem: Frau Petrovic* sei gerade bei ihr und habe bei Gericht einen Räumungsvergleich abgeschlossen, in dem sie sich verpflichtet, mit Ende des Monats auszuziehen und auf einen Räumungsaufschub zu verzichten. Der Vermieter drohe ihr nun, das Wohnungsschloss mit Ende des Monats zu tauschen. Was kann Frau Petrovic nun machen? Die Kollegin erhält die Information, dass dies gesetzlich nicht erlaubt ist, was jedoch manche Eigentümer, wie wir immer wieder in der Praxis feststellen, nicht daran hindert, dies trotzdem zu tun. Frau Petrovic kann dann mit einer Besitzstörungsklage gegen den Vermieter vorgehen, sollte dieser das Schloss tatsächlich austauschen. Auch erhält die Kollegin die Auskunft, dass, wenn Frau Petrovic es nicht schaffe, bis Ende des Monats auszuziehen, der Eigentümer zuerst zu Gericht gehen muss, sich auf den nunmehr entstandenen rechtskräftigen Exekutionstitel beziehen und einen Antrag auf Räumungsexekution stellen kann. 21

24 Erst mit dem vom Gericht zugestellten Räumungstermin muss Frau Petrovic die Wohnung verlassen. Da sie einen Verzicht auf Räumungsaufschub unterschrieben hat, hat sie keine Möglichkeit, in der Wohnung zu verbleiben. Dies verursache ihr natürlich mehr Kosten, wenn sie nicht wie vorgesehen bis Ende des Monats auszieht, aber dafür hat sie mehr Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen. Die Kollegin bedankt sich für die Auskunft. Kurzabklärung unangemeldeter Besuch Neben der telefonischen Auskunft umfasst der Aufgabenbereich auch die persönliche Beratung jener Personen, die FAWOS ohne Termin aufsuchen intern Kurzabklärung genannt. Hier werden in einem kurzen Gespräch Zuständigkeit und Dringlichkeit abgeklärt und je nach Fall ein persönlicher Beratungstermin vergeben oder an andere Beratungsstellen weiter vermittelt. Erfahrungsgemäß suchen FAWOS ohne Terminvereinbarung vor allem Personen auf, die schlechte Deutschkenntnisse aufweisen und Probleme haben, ihr Anliegen am Telefon zu artikulieren. Oft haben sich diese Personen bei früheren amtlichen Telefonaten überfordert gefühlt und kommen deshalb lieber persönlich vorbei. Kann dann die Sozialarbeiterin die Zuständigkeit abklären, wird oftmals ein Termin vergeben und parallel dazu das Sekretariat instruiert, zu dem Beratungstermin eine geprüfte Dolmetscherin in der benötigten Sprache hinzuzuziehen, sofern FAWOS die finanziellen Ressourcen hat. Die finanziellen Mittel für Übersetzungen waren heuer gegen Ende des Jahres nicht mehr vorhanden, sodass wir gezwungen waren, die Klientinnen zu ersuchen, selbst jemand mitzunehmen, der gut Deutsch spricht und für sie übersetzen kann. Unsere Erfahrungen mit diesen Übersetzerinnen aus dem Familien- bzw. Freundeskreis sind meist schlecht, da diese selbst involviert sind, sich als Anwalt der betroffenen Mieterinnen sehen und sich persönlich im Beratungsgespräch angesprochen fühlen, was eine Beratung außerordentlich erschwert. Krisenmanagement Ein weiterer Aufgabenbereich der Telefonauskunft ist die interne Organisation bei Ausfall einer Kollegin: Deren Termine müssen abgesagt oder verschoben werden bzw. muss in dringenden Fällen eine andere Kollegin einspringen. 22

25 Fall 3: Frau Agaschwili* Frau Agaschwili, eine junge Frau von 24 Jahren, wendet sich im Frühjahr 2015 aufgrund eines bei Gericht eingebrachten und auf Räumung der Wohnung abzielenden Verfahrens, zum ersten Mal an die Fachstelle für Wohnungssicherung. Offen waren bei Kontaktaufnahme Teilbeträge von monatlichen Gesamtmieten, insgesamt ein Betrag in der Höhe von ca. EUR 1.200,--. Frau Agaschwili lebt zu diesem Zeitpunkt seit einem Jahr in der auf 5 Jahre befristeten Altbau Wohnung im zehnten Wiener Gemeindebezirk. Frau Agaschwili hat nach der Trennung von ihrem Ex-Lebensgefährten die Wohnung angemietet, sie lebt gemeinsam mit ihrer schulpflichtigen Tochter in der 52 m 2 großen Wohnung. Mit zwei Zimmern und einem Kabinett gibt es, laut den geäußerten Bedürfnissen der Klientin, ausreichend Platz, Frau Agaschwilis Wunsch ist es daher von Anfang an, die Wohnung zu sichern. Ihre langfristige Planung ist der Erhalt einer Gemeindewohnung, für die momentane Lebenssituation ist die vorhandene Wohnung jedoch perfekt, überdies ist Frau Agaschwili klar, dass es von der Anmeldung bis zum Erhalt einer Wohnung von Wiener Wohnen, Zeit dauern würde. Einzig die Miethöhe, merkt Frau A im Erstgespräch an, lassen sie zweifeln, ob die vorhandene Wohnung tatsächlich die passende sei. Für die 52 m 2 große Wohnung der angegebenen Kategorie A werden EUR 620,-- an monatlicher Miete verlangt. Mit dem Einkommen bestehend aus Mindestsicherung, einem Unterhaltsvorschuss und der Familienbeihilfe, ist die Wohnung zu teuer, vor allem unter Berücksichtigung der hohen monatlichen Kosten für Strom und Gas. Frau Agaschwili ist, so wie ihre Tochter, georgische Staatsbürgerin mit einem Aufenthaltsstatus als anerkannter Konventionsflüchtling, sie hat daher prinzipiellen Zugang zu allen Ressourcen, Beihilfen und Förderungen des Bundes und der Stadt Wien. Frau Agaschwili wirkt von Anfang an engagiert, ihre Situation aus eigenem Antrieb lösen zu wollen. Bereits vor dem Erstberatungstermin hat sie einen Antrag auf Wohnbeihilfe bei der MA 50 eingebracht. Dieser wurde abgelehnt, da Frau Agaschwili im Moment nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügt, das zum Erhalt der Wohnbeihilfe berechtigt hätte (die Mindestsicherung wird von der MA 50 als nicht ausreichendes Einkommen eingestuft, die zweite Möglichkeit wäre: in den letzten 10 Jahren ein Jahr durchgehend ein ausreichendes Einkommen nachweisen zu können, dies konnte Frau A nicht). Da ein Zuverdienst (z.b. geringfügige Tätigkeit) nicht das Einkommen von Frau A erhöht, sondern die Zahlung der Mindestsicherung um die Differenz eingestellt worden wäre, war auch dies keine Option. Ein wichtiger Teil des Erstgespräches bei der Fachstelle ist es, die finanziellen und sozialen Rahmenbedingungen der Klientinnen abzuklären. Unter anderem wird, sollte die Miethöhe in * Name von der Redaktion geändert. 23

26 einem auffallenden Missverhältnis zum angemieteten Wohnraum stehen, eine Erstabklärung bezüglich der Höhe des Hauptmietzinses, von den darauf geschulten Kolleginnen der Fachstelle, oft mittels Internet-Berechnungsprogramm der MA 25, durchgeführt. Handelt es sich, wie im Falle von Frau Agaschwili, um einen Mietvertrag mit Richtwertmietzins, so ist dieser für eine fiktive Normwohnung der Kategorie A im Jahr 2015 mit EUR 5,39 gedeckelt. Für alle positiven wie negativen Extras gebühren Zu- und Abschläge beim Mietzins, im Falle von Frau Agaschwili zumindest ein 25% Abschlag für die bestehende Befristung des Mietvertrags. Die Berechnung im Büro der Fachstelle ergab einen zu verrechnenden Hauptmietzins inklusive der Betriebskosten und Steuern in der Höhe von EUR 468,-- /Monat und somit eine Differenz zur vorgeschriebenen Miete von EUR 152,-- monatlich. Um Frau Agaschwili zu ihrem Recht zu verhelfen, wurden die nächsten Schritte eingehend mit ihr besprochen. Für die Überprüfung der korrekten Miethöhe musste ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle auf Überprüfung der Zulässigkeit der Höhe des Hauptmietzinses eingebracht werden. Eine der Aufgaben der Schlichtungsstelle ist es, die zulässige Höhe der Miete einer Wohnung festzustellen. Weicht das Ergebnis von der bisher verlangten und bezahlten Miete ab, ist der entrichtete Überbetrag zurück zu erstatten. Betreffend Frau Agaschwili war von einem zu viel bezahlten Betrag von ca. EUR 1.300,-- auszugehen, nach Abzug der Schuld war zumindest damit zu rechnen, dass das vorhandene Guthaben die Schuld decken würde und somit die Klage auf Mietzins und Räumung zu Unrecht eingebracht wurde. Da im Rahmen der Räumungsklage bereits eine Tagsatzung festgesetzt wurde, war es eine der Aufgaben von Frau Agaschwili, bei diesem Verhandlungstermin einen Antrag auf Unterbrechung des Verfahrens zu stellen. Da Frau Agaschwili durch die vielen Aufgaben überfordert wirkte, wurde die Möglichkeit genutzt, durch Bezahlung einer Mitgliedschaft bei einer Mieterschutzvereinigung, Frau Agaschwili schnell und unbürokratisch zu helfen und die Chancen für eine tatsächliche Wohnungssicherung drastisch zu erhöhen. Ein weiterer positiver Aspekt war, dass, sollte Frau Agaschwili Recht bekommen, in Zukunft nur mehr ein geringerer Mietbetrag vorzuschreiben wäre, die Wohnung würde für Frau Agaschwili günstiger und somit der Wohnraum nachhaltig gesichert werden. Auf Nachfrage der Fachstelle für Wohnungssicherung konnte geklärt werden, dass die Wohnung für Frau Agaschwili letztendlich, mittels des vorgeschlagenen Weges, gesichert werden konnte. Die Überprüfung der Zulässigkeit der Höhe des Hauptmietzinses kann somit Zahlungsprobleme bei der Miete kostenschonend für die öffentliche Hand lösen. 24

27 Höhepunkte 2015 und Ausblick auf 2016 Im Jänner absolviert eine Studentin der Fachhochschule Wien ihr zweiwöchiges Praktikum bei FAWOS. Zusätzlich verbringt eine Studentin der Abendform zwei Tage ihres Praktikums in der Fachstelle. Zu unserem großen Bedauern wurde mit Ende 2014 der Fonds der Volkshilfe Wien, über den die FAWOS Mitgliedsbeiträge bei Mieterorganisationen übernehmen und damit für viele Mieterinnen sehr günstig den Erhalt der Wohnung herbeiführen konnte, eingestellt. Eine Studentin der Abendform absolviert im Februar weitere zwei Tage ihres Praktikums in der Fachstelle. Die Leiterin der FAWOS und eine Mitarbeiterin informieren Teilnehmerinnen eines Lehrganges der Mietervereinigung über die Arbeitsweise von der Fachstelle. Eine Sozialarbeiterin der FAWOS beteiligt sich am Erfahrungsaustausch der Schuldnerberatung über das Betreute Konto. Im April besuchen Sozialdezernentinnen von Baden Württemberg die Fachstelle, um sich über die Vorgangsweise der Wohnungssicherung zu informieren. Zwei Sozialarbeiterinnen der FAWOS bieten eine Fortbildung zum Thema Delogierungsprävention: Wohnungssicherung für den privaten Wohnungsbereich für Kolleginnen der MA 40 an. Der Fachstelle wird über die MA 40 ein Budget über Stiftungsmittel für Mitgliedsbeiträge bei Mietervertretungen zur Verfügung gestellt. Die Fachtagung der BAWO zum Thema Menschenrecht Wohnen vom in Bregenz wird von sechs Mitarbeiterinnen der Fachstelle besucht. 25

28 Im September nehmen drei Mitarbeiterinnen der FAWOS an der Fachtagung Delogierungsprävention in Graz vom teil. Eine Studentin der Fachhochschule St. Pölten absolvierte 1 ½ Wochen ihres Praktikums in der Fachstelle. Eine Gruppe Studierende der FH Campus Wien im ersten Semester besucht im Oktober anlässlich einer Exkursion die FAWOS. Ein Sozialarbeiter stellt die Arbeit der Fachstelle vor. Eine Delegation aus Tschechien informiert sich vor Ort bei der Leiterin und dem Stellvertreter der FAWOS über die Arbeit der Fachstelle. Ein Mitarbeiter der Fachstelle veranstaltet eine Fortbildung zum Thema Mietrecht und Arbeit von FAWOS für Mitarbeiterinnen des Hilfswerkes Wien. Im November nimmt die FAWOS am Boysday teil, wobei den Schülern von zwei Mitarbeiterinnen der Fachstelle die tägliche Arbeit näher gebracht wird. Ausblick 2016 Im Jahr 2016 wird FAWOS ihr 20-jähriges Bestehen begehen und dieses freudige Jubiläum am 25. Mai 2016 auch feiern. Darüber hinaus werden wir auch weiterhin unsere gut bewährte Arbeit im Sinne der betroffenen Mieterinnen mit Engagement weiterführen. 26

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