abschaffung routerzwang faq endgerätefreiheit

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Transkript:

abschaffung routerzwang faq endgerätefreiheit Deutsche Telekom Gruppe, <Telekom Deutschland GmbH, CC WoWit> Version 1.0 Stand 19.07.2016 Status öffentlich extern

impressum Ersteller Telekom Deutschland GmbH Zentrum Wohnungswirtschaft Graurheindorfer Str. 153 53117 Bonn Dateiname Dokumentennummer Dokumententyp 2016-07-19- FAQ_Endgerätefreiheit_Telekom.do cx Version Stand Status 1.0 19.07.2016 öffentlich Fachlicher Ansprechpartner Nina Kniel n.kniel@telekom.de 0228 181 45022 Version der Vorlage: 1.0 vom 19. Juli 2016 Copyright 2016 by Deutsche Telekom AG. Abschaffung Routerzwang Alle Rechte, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, der fotomechanischen Wiedergabe (einschließlich Mikrokopie) sowie der Auswertung durch Datenbanken oder ähnliche Einrichtungen, vorbehalten. änderungshistorie Version Stand Bearbeiter Änderungen / Kommentar xx <dd.mm.jjjj> Name Deutsche Telekom Gruppe, Stand 19.07.2016 Seite 2 von 9

inhaltsverzeichnis 1 thema: kabel-schnittstellenbeschreibung veröffentlichung 1.1 Wann wird die Schnittstellenbeschreibung veröffentlicht?... 4 1.2 Wird die Veröffentlichung rechtzeitig geschehen?... 4 1.3 In anderen Ländern wie den USA gibt es ja bereits die Router Freiheit, in wie weit konnte man sich an diesem Beispiel orientieren?... 4 2 thema: passiver netzabschlusspunkt... 5 2.1 Was ist ein passiver Netzabschlusspunkt?... 5 2.2 Ist der passive Netzabschlusspunkt nach Standards genormt?... 5 2.3 Welche Anschlusskabel sind zu verwenden, wenn dem Kabelmodem keine geeigneten Anschlusskabel beiliegen?... 5 3 thema: kabel-schnittstellenbeschreibung inhalte... 6 3.1 Welche Informationen wird die Schnittstellenbeschreibung enthalten?... 6 3.2 Wie verlaufen Aktualisierungen der Schnittstellenbeschreibung?... 6 3.3 Warum ist die Schnittstellenbeschreibung so aufwendig, wenn der DOCSIS-Standard bereits so gut beschrieben ist?... 6 4 thema: schnittstellenbeschreibung hersteller präsentationen... 7 4.1 Provisionierung durch den Netzanbieter... 7 4.2 Firmware-Aktualisierung und -Verteilung durch den Netzanbieter... 7 4.3 Aufsplittung zwischen Firm- und Software... 7 5 thema: allgemeines zur endgeräte freiheit... 8 5.1 Wird es bei der Telekom möglich sein, zum 01.08.16 Fremdgeräte/Geräte, die nicht von Telekom sind, anzuschließen und zu nutzen?... 8 5.2 Wie findet die Umsetzung aus Kundensicht statt?... 8 5.3 Wo findet der Kunde mit einem genutzten Fremdgerät Hilfe?... 8 5.4 Wie findet die Entstörung für den Kunden statt?... 8 5.5 Welche Nachteile entstehen dem Kunden?... 8 5.6 Was ist der Unterschied zwischen einem Kabel- und einem DSL-Anschluss?... 8 5.7 Darf ich jedes Endgerät anschließen?... 8 glossar... 9 Deutsche Telekom Gruppe, Stand 19.07.2016 Seite 3 von 9

1 thema: kabel-schnittstellenbeschreibung veröffentlichung 1.1 Wann wird die Schnittstellenbeschreibung veröffentlicht? Die Schnittstellenbeschreibung wird zum 1.8.2016 zum Ablauf der Übergangszeit veröffentlicht und zugänglich gemacht. Hierbei wird es eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Regulierungsbehörde geben sowie eine Möglichkeit, die Informationen auf der Webseite des Unternehmens abzurufen. 1.2 Wird die Veröffentlichung rechtzeitig geschehen? Der Zeitpunkt zur Veröffentlichung der Schnittstellen-Beschreibung für den passiven Netzabschlusspunkt bei koaxialen Infrastrukturen orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben, die den 01.08.2016 vorsehen. Hierbei ist zu beachten, dass die Beschreibung sich nicht auf den Eingang an den Endgeräten bezieht, sondern nur auf den passiven Netzabschlusspunkt. 1.3 In anderen Ländern wie den USA gibt es ja bereits die Router Freiheit, in wie weit konnte man sich an diesem Beispiel orientieren? Nach Rücksprache mit US-amerikanischen Netzbetreibern wird dort ein anderes Prinzip verfolgt. In der Regel können die Kunden nur reine Kabelmodems bzw. Gateways im Retail kaufen. Geräte mit VoIP-Diensten sind dort nicht erhältlich. Auch wünschen die dortigen Netzbetreiber eine Geräte-Zertifizierung um sicher zu stellen, dass gewisse Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Netzbetreiber in den USA tauschen direkt beim ersten Anschluss die Firmware der Endgeräte gegen die eigene, zugelassene Firmware aus. Deutsche Telekom Gruppe, Stand 19.07.2016 Seite 4 von 9

2 thema: passiver netzabschlusspunkt 2.1 Was ist ein passiver Netzabschlusspunkt? Bei koaxialen Breitbandnetzen besteht, wie bei Glasfasernetzen, eine sehr enge Integration des Kabel-Modems mit der aktiven Netzwerktechnik. Das Kabelmodem gilt im Standard als eine aktive Komponente des Netzwerks, für welche sich die Kabelnetzbetreiber verantwortlich zeichnen. Mit Novellierung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen wurde dies alleinig für Deutschland geändert: Bei Einsatz von sogenannten Fremdgeräten endet die Verantwortung des Kabelnetzbetreibers in der Regel an der Anschlussdose, dem passiven Netzabschlusspunkt. Für den fachgerechten Anschluss und den störungsfreien Betrieb muss der Nutzer/Endkunde jetzt gemäß Anweisung des Geräte-Herstellers des eingesetzten Kabelmodems selbst Sorge tragen. Der Netzbetreiber kann nur die Schnittstelle am passiven Netzabschlusspunkt beschreiben, nicht am Eingang des Modems. 2.2 Ist der passive Netzabschlusspunkt nach Standards genormt? Jeder Kabelnetzbetreiber definiert die Anforderungen an Kabelmodems abhängig von der Leistungsfähigkeit des eigenen Netzes (über die internationale Normung hinaus) selbst, so dass eine einwandfreie Funktion gewährleistet werden kann. Die Novellierung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sieht aber gerade keine Normung von Kabelmodems vor, sondern eine Schnittstellenbeschreibung eines neugeschaffenen passiven Netzabschlusspunktes. Dabei muss jeder Hersteller auch die Verantwortung bezüglich der IT-Sicherheit übernehmen und die Updates der Firmware gemäß (DOCSIS)-Standard sicherstellen. 2.3 Welche Anschlusskabel sind zu verwenden, wenn dem Kabelmodem keine geeigneten Anschlusskabel beiliegen? Wie bei allen anderen Technologien ist ein fachgerechter Anschluss des Kabelmodems durch den Endnutzer erforderlich, um gegenseitige Beeinflussungen von mobiler Kommunikation wie LTE, des Flugnavigationsdienstes, DVB-T und des Kabel-Internets vorzubeugen. Deutsche Telekom Gruppe, Stand 19.07.2016 Seite 5 von 9

3 thema: kabel-schnittstellenbeschreibung inhalte 3.1 Welche Informationen wird die Schnittstellenbeschreibung enthalten? Die Schnittstellenbeschreibung für den passiven Netzabschlusspunkt wird aus 2 Blöcken bestehen: 1) Standards Netzanbieter-übergreifend 2) Netzanbieter-spezifische Beschreibungen 3.2 Wie verlaufen Aktualisierungen der Schnittstellenbeschreibung? Die Aktualisierungen der Schnittstellenbeschreibungen werden durch die jeweiligen Netzanbieter vorgenommen. Veröffentlicht wird hier auch wieder über das Amtsblatt der Bundesnetzagentur sowie über den Informationsdienst der Netzanbieter. 3.3 Warum ist die Schnittstellenbeschreibung so aufwendig, wenn der DOCSIS- Standard bereits so gut beschrieben ist? Die Netzanbieter versuchen zunächst einmal einen in Deutschland gleichen Grundsatz-Standard zu beschreiben, der auch die Netztopologie und die derzeit genutzten Standards berücksichtigt. Insofern ist nicht nur der DOCSIS-Standard als zu definierende Grundlage zu betrachten. Der DOCSIS-Standard beschreibt nur den Eingang des Kabelmodems und die interne Kabelmodem Signalisierung. Ein passiver Netzabschlusspunkt ist in den DOCSIS-Beschreibungen nicht vorgesehen. Der DOCSIS-Standard beschreibt keine Sprachdienste. Die Sprachdienste werden in den einzelnen Kabelnetzen durch verschiedene Varianten von SIP und Packet-Cable realisiert. Diese Voraussetzungen müssen bei der Findung einer praktikablen Lösung berücksichtigt werden. Deutsche Telekom Gruppe, Stand 19.07.2016 Seite 6 von 9

4 thema: schnittstellenbeschreibung hersteller präsentationen 4.1 Provisionierung durch den Netzanbieter Die Geräte-Hersteller empfehlen überwiegend eine Provisionierung der Dienste durch den Netzanbieter. Dies wird auch zukünftig insofern geschehen, dass die Endgeräte der Kunden zunächst über eine generische Konfiguration grundsätzlichen Netz-Zugang erhalten. Die benötigten Zugangsdaten für die Nutzung der Dienste werden dem Kunden unaufgefordert bereit gestellt. Die provisionierten Dienste werden netzseitig bereitgestellt. Die Konfiguration des Endgerätes obliegt dem Kunden und dem Hersteller, die Hersteller werden für den Kunden die Konfigurationen ihrer Geräte detailliert beschreiben. 4.2 Firmware-Aktualisierung und -Verteilung durch den Netzanbieter Die Geräte-Hersteller wünschen überwiegend eine Verteilung und eine Aktualisierung der Firmware über die Netzanbieter. Sollten sich die Hersteller hier auf einen Lösungsansatz einigen, wäre es möglich, auf freiwilliger Basis gemeinsam eine Lösung zu überlegen. Sollten die Hersteller einen eigenen Lösungsansatz (ohne Beteiligung der Netzanbieter) verfolgen, ist dies natürlich ebenfalls möglich. 4.3 Aufsplittung zwischen Firm- und Software Die Möglichkeit eines vereinfachten Updates der Endgeräte durch die Trennung von Modem-Firmware und Router-Software wird seitens der Hersteller nicht vorgesehen. Hier wäre der Vorteil gewesen, dass Hersteller Feature-Updates in der Router-Software unabhängig von der Kabel-Modem-Firmware vornehmen können und somit eine Aktualisierung ohne Einfluss auf die Einstellungen des jeweiligen Netzanbieters. DOCSIS beschreibt jedoch nur ein Firmware-Update für das Kabelmodem. Es beschreibt nicht die Verteilung von Software auf den dahinter angeschlossenen Geräten. Dies betrifft auch den angeschlossenen Router. Deutsche Telekom Gruppe, Stand 19.07.2016 Seite 7 von 9

5 thema: allgemeines zur endgeräte freiheit 5.1 Wird es bei der Telekom möglich sein, zum 01.08.16 Fremdgeräte/Geräte, die nicht von Telekom sind, anzuschließen und zu nutzen? Ja, für DSL ist dies heute bereits möglich. Für Kabel wird es spätestens zum 01.08.16 möglich sein, Geräte außerhalb des Angebotes der Kabelnetzbetreiber anzuschließen. Der Neukunde wird rechtzeitig zum Start die benötigten Informationen auf seiner Auftragsbestätigung erhalten. 5.2 Wie findet die Umsetzung aus Kundensicht statt? Der Kunde wird nach Anschluss seines Fremdgerätes auf ein Portal geleitet, auf welchem er sich dann mit den Zugangsdaten seines Providers authentifizieren muss, um sein ausgewähltes Endgerät manuell seinem Vertrag zuzuordnen. 5.3 Wo findet der Kunde mit einem genutzten Fremdgerät Hilfe? Anders als heute wird der Kunde in Zukunft ähnlich wie bei DSL heute schon die zusätzliche Hilfe seines Geräte-Herstellers in Anspruch nehmen müssen, sollte sich herausstellen, dass das Endgerät die Fehlerursache ist. Aufgrund der Vielfalt von möglichen Endgeräten wird auch der Netzbetreiber nur begrenzt und ggf. nur für weit verbreitete Geräte überhaupt Support anbieten können. Hier wird zukünftig primär der Hersteller gefordert sein. 5.4 Wie findet die Entstörung für den Kunden statt? Für Kunden mit einem Telekom-Endgerät wird sich nichts ändern. Für den Kunden mit einem Fremdgerät wird es nur eine Änderung im bisher bekannten Entstör-Prozess geben, sollte der Fehler im selbst ausgewählten Endgerät ursächlich sein. Sollte dies ermittelt werden, wird der Kunde sich wie im xdsl heute schon - mit dem Hersteller seines Endgerätes in Kontakt treten müssen. 5.5 Welche Nachteile entstehen dem Kunden? In der eigentlichen Nutzung von Kabelgeräten keine, allerdings verzichtet er auf alle Service-Merkmale des jeweiligen Kabelnetzbetreibers rund um das Endgerät. Es wird also weder einen kostenfreien Austausch im Schadfall, noch eine Vor-Ort-Unterstützung im Fehlerfall durch Techniker geben. Außerdem haben die von den Kabelnetzbetreibern zur Verfügung gestellten Geräte bereits einen intensiven, qualitativen Prüf-Prozess durchlaufen, welcher einen einwandfreien Betrieb im Kabelnetz gewährleistet. In Einzelfällen kann im Schadfall nach Rücksprache mit den Telekom-Kundenberatern ein kostenfreies Telekom-Endgerät zur Verfügung gestellt oder alternativ ein kostenpflichtiger Techniker-Service-Einsatz gebucht werden. 5.6 Was ist der Unterschied zwischen einem Kabel- und einem DSL-Anschluss? Das Kabelnetz ist auf der letzten Meile ein Shared-Medium, das heißt alle an einem Segment angeschlossenen Geräte teilen sich dieses Übertragungsmedium, wohingegen bei DSL jedes Endgerät seine eigene Leitung besitzt. Aus diesem Grund kann ein fehlerhaftes Gerät wesentliche Störungen auch für andere Nutzer verursachen. 5.7 Darf ich jedes Endgerät anschließen? Durch den Einsatz von unbekannten Fremdgeräten muss sichergestellt werden, dass es zu keinen Störungen auf dem Kabel-Netz kommt. Außerdem müssen diese Geräte über einen weiteren Schritt vom Kunden manuell authentifiziert und seinem Kundenvertrag zugeordnet werden. Die Umsetzung dieses zusätzlichen, neuen Schrittes in der Provisionierung, der so weltweit nirgendwo anders (standardisiert) vorgesehen ist, muss durch die Netzbetreiber nun umgesetzt werden. Da hierbei wesentliche Infrastruktursysteme betroffen sind, ist die Umsetzung entsprechend komplex. Deshalb empfehlen wir stets ein Telekom-Modem einzusetzen. Deutsche Telekom Gruppe, Stand 19.07.2016 Seite 8 von 9

Abschaffung Routerzwang - FAQ Endgerätefreiheit Version 1.0 öffentlich glossar Begriff Beschreibung GPR SDSK SEC ZAM Group Privacy Standardisiertes Datenschutz- und Sicherheitskonzept Group Security Services Zentrales Account Management 2015 Deutsche Telekom AG. Alle Inhalte urheberrechtlich geschützt. Unbefugtes Kopieren ist verboten. Deutsche Telekom Gruppe, Stand 19.07.2016 Seite 9 von 9