Verkehrs- und Gestaltungsprojekt Burgfelderstrasse Missionsstrasse

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Transkript:

An den Grossen Rat 13.0701.01 BVD/P130701 Basel, 22. Mai 2013 Regierungsratsbeschluss vom 21. Mai 2013 Ausgabenbericht für die Projektierung Verkehrs- und Gestaltungsprojekt Burgfelderstrasse Missionsstrasse Spalenvorstadt Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 24. Mai 2013. Seite 1/7

Inhalt 1. Begehren...3 2. Begründung...3 2.1 Ausgangslage... 3 2.2 Perimeter... 3 2.3 Grundlagen und Rahmenbedingungen... 4 2.4 Zielsetzungen... 4 3. Bisherige Arbeiten...4 3.1 Definition der Anforderungen... 4 3.2 Variantenstudium... 4 4. Kosten und Termine...5 4.1 Kosten... 5 4.2 Termine... 5 5. Stellungnahmen und Antrag...5 Seite 2/7

1. Begehren Mit diesem Ausgabenbericht beantragen wir Ihnen, zur Ausarbeitung eines Verkehrs- und Gestaltungsprojekts auf der Achse Burgfelderstrasse Missionsstrasse - Spalenvorstadt eine einmalige Ausgabe in der Höhe von 350'000 Franken für die Jahre 2013 bis 2015 zu bewilligen. Diese Ausgabenbewilligung geht zu Lasten der Investitionsrechnung, Investitionsbereich Stadtentwicklung und Allmendinfrastruktur. 2. Begründung 2.1 Ausgangslage Die Achse Burgfelderstrasse Missionsstrasse Spalenvorstadt soll zwischen Luzernerring und Schützenmattstrasse in den nächsten Jahren umfassend instandgesetzt werden. Dabei sind die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs behindertengerecht auszugestalten (Umsetzung BehiG). Zudem sind die Behinderungen des ÖV zu reduzieren sowie die unbefriedigende Verkehrssituation für den Fuss- und Veloverkehr zu verbessern. Die Anforderungen an das Betriebskonzept und die Strassenraumgestaltung wurden auf der Basis einer Machbarkeitsstudie festgelegt. 2.2 Perimeter Es bestehen zwei zu untersuchende Projektperimeter: Projektperimeter Burgfelderstrasse: Luzernerring (Projekt Luzernerring/Wasgenring Basel_ LuWaBa ) bis Burgfelderplatz Projektperimeter Missionsstrasse/Spalenvorstadt: Burgfelderplatz bis Schützenmattstrasse Seite 3/7

2.3 Grundlagen und Rahmenbedingungen Als Grundlagen finden die gesetzlichen Vorgaben (BehiG, Kantonsverfassung BS, Umweltschutzgesetz BS), die geltenden sowie in Aktualisierung befindlichen kantonalen Planungsgrundlagen (Richtplan BS, Teilrichtplan Velo 2013, Strassennetzhierarchie) sowie die verkehrspolitischen Vorgaben (v. a. Gegenvorschlag zur Städteinitiative) Berücksichtigung. Wesentliche Rahmenbedingungen für das Projekt sind der geplante Ausbau des Tramnetzes (Tram 3 nach Saint-Louis) und das in Realisierung befindliche Projekt Luzernerring/Wasgenring. 2.4 Zielsetzungen Wichtigste Zielsetzungen sind: ÖV: Reduktion von Betriebsbehinderungen und behindertengerechter Zugang zu den Haltestellen (BehiG) Velo: Verbesserung Streckenführung und Erhöhung Verkehrssicherheit an Knoten (neu gemäss Teilrichtplan Velo: Pendlerroute) inkl. Öffnung Spalenvorstadt für Veloverkehr stadteinwärts Fussverkehr: Erhöhung Verkehrssicherheit an Querungen und Verbreiterung Trottoirs Grünbilanz: Verbesserung der Baumstandorte und Vergrösserung der Grünflächen Gestaltung: Verbesserung der Raumstruktur und Flächenrückgewinnung für Aufenthalt MIV: Sicherstellung der Funktionalität gemäss Strassennetzhierarchie und der Anwohnerparkflächen sowie der Erschliessung der Liegenschaften 3. Bisherige Arbeiten 3.1 Definition der Anforderungen Basierend auf den in Kapitel 2.3 genannten kantonalen Planungs- und Rechtsgrundlagen sowie aktueller Planungen und Projekte im Umfeld hat das Bau- und Verkehrsdepartement in einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe unter Beizug der BVB und der Kantonspolizei die Anforderungen an das Projekt definiert. Spezielles Augenmerk lag dabei auf der Definition behindertengerechter Haltestellen sowie der Überprüfung der Anzahl Haltestellen. Die Haltestelle Felix Platter-Spital stadtauswärts liegt sehr nahe zur nachfolgenden Haltestelle Luzernerring und ist für eine ausreichende Erschliessungsqualität mit dem ÖV nicht nötig. Deshalb wird empfohlen, im Rahmen der Erarbeitung des Betriebskonzepts allfällige Auswirkungen dieser Haltestelle auf den Verkehrsfluss vor dem Knoten Luzernerring zu prüfen, bevor über eine allfällige Zusammenlegung der Haltestellen Felix Platter-Spital und Luzernerring stadtauswärts entschieden wird. 3.2 Variantenstudium Für jede Haltestelle hat die genannte Arbeitsgruppe verschiedene Varianten der Haltestellenausgestaltung untersucht: Inselhaltestelle (beidseitig) Kaphaltestelle (beidseitig) Kombination Inselhaltestelle/Kaphaltestelle Sie hat die Varianten auf ihre Machbarkeit hin überprüft und auf ihre Vor- und Nachteile hin untersucht. Seite 4/7

Die favorisierten Varianten der einzelnen Haltestellen wurden in einem weiteren Schritt innerhalb der beiden Projektperimeter miteinander kombiniert, um für das Betriebskonzept Auswirkungen auf den Verkehrsfluss aufzeigen zu können. Auf Basis eines umfassenden Bewertungsschlüssels für die einzelnen Beurteilungskriterien wurden die ausgewählten Kombinationen hinsichtlich ihrer Auswirkungen in Bezug auf die oben genannten Zielsetzungen verglichen. Für beide Projektperimeter hat die Arbeitsgruppe auf dieser Vergleichsbasis die betrieblichen Bestvarianten in erster und zweiter Priorität bestimmt. Diese sind Basis für die weiteren Arbeiten zum Betriebs- und Gestaltungskonzept, für welche der Regierungsrat diesen Projektierungskredit beantragt. 4. Kosten und Termine 4.1 Kosten Die Projektierungskosten auf Vorprojektstufe betragen 350'000 Franken (Baupreisindex Nordwestschweiz, Tiefbau, Oktober 2012 = 109.4). Die Kosten teilen sich auf folgende Positionen auf: Grundlagenaufbereitung der Projektierung Fr. 50 000 Vorprojekt: Erstellung Betriebskonzept mit erforderlichen Verkehrsuntersuchungen Fr. 100'000 Vorprojekt: Erstellung Umgestaltungsprojekt mit Kostenschätzung Fr. 150'000 Unvorhergesehenes Fr. 50 000 TOTAL (alle Beträge inkl. MWSt) Fr. 350 000 4.2 Termine Das Bau- und Verkehrsdepartement erstellt in den Jahren 2013 2015 das Vorprojekt, das als Basis des Kreditantrags an den Grossen Rat für die Umsetzung dient. 5. Stellungnahmen und Antrag Das Finanzdepartement hat den vorliegenden Ausgabenbericht gemäss 8 des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz) vom 14. März 2012 überprüft. Der Regierungsrat hat am 5. Dezember 2012 dem Grossen Rat zum Anzug Vischer und Konsorten betreffend Befahren der Spalenvorstadt für Fahrradfahrer stadteinwärts berichtet. Das Anliegen der Anzugstellenden beinhaltet die Lückenschliessung eines wichtigen Abschnitts des Veloroutennetzes, der heute stadtauswärts befahrbar ist. Im Bericht zum genannten Anzug hat der Regierungsrat in Aussicht gestellt, dass das Anliegen im Rahmen der vorliegenden Projekterarbeitung vertieft geprüft werden soll. Nach Möglichkeit wird das Anliegen im Rahmen des Projekts realisiert. Seite 5/7

Gestützt auf unsere Ausführungen beantragen wir dem Grossen Rat die Annahme des nachstehenden Beschlussentwurfes. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt Dr. Carlo Conti Vizepräsident Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin Beilage Entwurf Grossratsbeschluss Seite 6/7

Grossratsbeschluss Ausgabenbericht für die Projektierung Verkehrs- und Gestaltungsprojekt Burgfelderstrasse Missionsstrasse Spalenvorstadt (vom [Datum eingeben]) Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Ausgabenbericht des Regierungsrates Nr. [Nummer eingeben]vom [Datum eingeben] und in den Bericht Nr. [Hier Nummer des GRK-Berichts eingeben] der UVEK vom [Datum eingeben], beschliesst: 1. Für die Projektierung eines Verkehrs- und Gestaltungsprojekts auf der Achse Burgfelderstrasse Missionsstrasse - Spalenvorstadt wird eine einmalige Ausgabe in der Höhe von Fr. 350'000 bewilligt zu Lasten der Investitionsrechnung, Investitionsbereich Stadtentwicklung und Allmendinfrastruktur. (Mobilität, Position 6618.200.20009) Dieser Beschluss ist zu publizieren. Seite 7/7