MSC LIPPE-WEST e.v. im ADAC Ausschreibung MOFA-GRAND-PRIX LEOPOLDSHÖHE ADAC 2-Stunden-Mofa-Enduro 1.Vorsitzender Hartmut Klöpping Ginsterweg 4 32130 Enger Tel: 05224-978697 Fax: 05224-978698 NalogoEnger@aol.com Grundlage Die ADAC 2-Stunden-Mofa-Enduro ist ein lizenzfreier Wettbewerb und gehört zum Breitensport. Grundlage dieses Wettbewerbes bildet die vom ADAC Ostwestfalen e.v. genehmigte Ausschreibung. Allgemeines Diese Veranstaltung wird nach der vom Veranstalter veröffentlichten Veranstaltungsausschreibung und den noch evtl. zu erlassenen Ausführungsbestimmungen organisiert und durchgeführt. Die Ausschreibung wurde von der Abt. Jugend- & Motor-Sport des ADAC Ostwestfalen-Lippe e.v. unter der Reg.-Nr. 91 / 08 am 31.07.2008 genehmigt. Titel der Veranstaltung: ADAC 2-Stunden-Mofa-Enduro MOFA-GRAND-PRIX LEOPOLDSHÖHE Termin der Veranstaltung: 30.08.2008 I. ZEITPLAN Datum : Uhrzeit von bis 25.08.08 24.00 Uhr Nennungsschluss, vorl. beim Veranstalter 27.08.08 Versand der Nennungsbestätigungen 30.08.08 14.00 16.45 Uhr Dokumentenabnahme, Sportplatz Greste 30.08.08 14.00 17.00 Uhr Technische Abnahme, Sportplatz Greste 30.08.08 15.40 + 17.30 Uhr Aushang der Starterliste, Sportpl. Greste 30.08.00 15.45 + 17.10 Uhr Fahrerbesprechung, Sportplatz Greste (Teilnahme ist Pflicht) 30.08.08 15.30 + 18.30 Uhr Start 30.08.08 17.30 + 20.30 Uhr Ziel 30.08.08 ca. 18.15 + 21.00 Uhr Siegerehrung
II. ORGANISATION Art. 1 Veranstalter - Organisation Kommissare 1.1 Veranstalter: MSC Lippe West e.v. im ADAC c/o Ingo Kloß Industriestr. 39 32756 Detmold Tel: 05231 / 21450 Email: info@autofit-kloss.de Das Veranstaltungsbüro ist bis 29.08.08 unter der Tel. 05231 / 21450 oder 0171 5391 612 erreichbar. Ab dem 30.08.08, 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr ist das Büro unter 0171 5391 612 auf dem Veranstaltungsgelände dem Sportplatz Greste erreichbar. 1.2 Organisation: Gesamtleiter: Fahrtleiter: Stellv. Fahrtleiter: Fahrtsekretär: Auswertung: Hartmut Klöpping, Enger, MSC Lippe-West e.v. im ADAC Hartmut Klöpping, Enger, MSC Lippe-West e.v. im ADAC Axel Koch, Leopoldshöhe, MSC Lippe-West e.v. im ADAC Robert Pairan, Detmold, MSC Lippe-West e.v. im ADAC Ralf Grote, Leopoldshöhe, MSC Lippe-West e.v. im ADAC Sachrichter: N.N. (werden namentlich per Aushang bekannt gegeben) 1.3 Schiedsgericht: N.N. 1.4 Techn. Abnahme: Ingo Kloß, MSC Lippe-West e.v. im ADAC 1.5 Zeitnahme-Obmann: Ralf Grote, Leopoldshöhe, MSC Lippe-West e.v. im ADAC III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Wertung der Erfolge - keine Art. 2 Beschreibung der Veranstaltung Aufgabenstellung Die Veranstaltung findet in Leopoldshöhe am Sportplatz Greste statt. 2.1 Die Veranstaltung findet auf einem nicht öffentlichen Rundkurs, welcher teilweise über Acker sowie Wiese führt, statt. Wertungsprüfung auf Bestzeit über 2 Stunden Die Rundenlänge beträgt ca. 1,5 km (Alle Angaben vorbehaltlich behördlicher Genehmigung) 2.2 Aufgabenstellung und Beschreibung der Wertungsprüfung Das Rennen wird durch Le-Mans Start bei herausgedrehter Zündkerze gestartet. Durchfahren des Rundkurses auf max. Rundenzahl innerhalb von 2 Stunden Art. 3 Teilnehmer Nennungen, Nennungsschluss 3.1 Bewerber (entfällt) 3.2 Fahrer Lizenzfreie Klasse Das Mindestalter der Fahrer/innen beträgt 15 Jahre. Inhaber eines ADAC Clubsportausweises T1 ab 12 Jahre Der Veranstalter schließt für Nichtausweisinhaber eine Sportunfall-Versicherung, gemäß DMSB Motorrad Handbuch Teil 1, ab. 3.3 Mannschaften (Team) Ein Team besteht aus 1 3 Fahrern, welche sich jeweils ein Fahrzeug teilen.
3.4 Nennungen 3.4.1 Einreichung der Nennungen Nennungen sind schriftl. unter Nutzung des offiziellen Nennformulars des Veranstalters einzureichen. 3.4.2 Nenngeld Das Nenngeld beträgt Einzelnennung 15,00 + 3,00 Transpondergebühr pro Fahrer incl. MwSt. und incl. der Fahrer- Unfallversicherung in der lizenzfreien Klasse Das Nenngeld ist der Nennung als Scheck beizufügen oder bei der Dokumenten-Abnahme zu entrichten. Die Bearbeitung der Nennung erfolgt nach Nennungseingang. 3.4.3 Nennungsschluss Nennungsbestätigung Nennungsschluss ist der 25. August 2008, vorliegend beim Veranstalter 3.4.4 Austausch von Fahrer/Beifahrern Fahrerwechsel kann nach Belieben der Teams in der Boxengasse durchgeführt werden. Jeder Fahrer muß mind. 2 x während der gesamten Renndauer zum Einsatz kommen und hierbei mind. 10 % der Gesamtrunden des jeweiligen Teams gefahren haben. Art. 4 Techn. Bestimmungen und Klasseneinteilung 4.1 Zugelassen sind alle einspurigen Zweiräder Basis der Fahrzeuge bildet ein 2-Takt-Verbrennungsmotor mit maximal 50 ccm Hubraum. Das Fahrzeug muß Tretpedale besitzen, die sich über 360 drehen lassen, und über die der Motor auch gestartet wird. Verboten sind Fahrzeuge mit feststehenden Fußrasten. Das Fahrzeug darf eine Handschaltung oder ein Automatikgetriebe besitzen. Fußschaltungen sind nicht erlaubt. Wasserkühlung von Motor, Zylinder oder Zylinderkopf sind nicht zulässig. Das Fahrzeug muss über eine funktionierende Vorder- sowie Hinterradbremse verfügen. An dem Fahrzeug muss eine weiße, mind. 10 x 10 cm große, von vorne gut lesbare Startnummernfläche mit schwarzen Ziffern angebracht sein. An dem Fahrzeug dürfen keine scharfkantigen oder spitzen Teile herausragen. Das Fahrzeug darf nur mit einem wirksamen (!) Endschalldämpfer betrieben werden. Der Motor des Fahrzeuges muss über einem am Lenker befindlichen Kill -Schalter auszuschalten sein. 4.2 Zusatzbestimmung für die Klasse Mofa 1: Zugelassen sind nur Fahrzeuge mit einem serienmäßigen Mofarahmen Die Vorderradgabel muß dem Serienstandard entsprechen Die Fahrzeugfelgen müssen dem Serienstandard entsprechen Die Fahrzeugbremsen müssen dem Serienstandard entsprechen Es sind nur Mofa-Motoren mit max 3.-Gang Handschaltung oder Automatik zulässig Die Hinterradschwinge muß dem Serienstandard entsprechen 4.2.1 Die unter 4.2 genannten Zusatzbestimmungen gelten nicht für diese Fahrzeuge 4.2.2 Für diese Fahrzeuge gelten die Standardbestimmungen (4.1),es sind aber auch Fahrzeuge ohne Tretpedale mit Fußrasten zulässig und die Fahrzeuge dürfen auch eine Mehrgang Fußschaltung besitzen. 4.3 Klasseneinteilung Klasse Mofa 1 (weiß) gemäß 4.2 Zusatzbestimmungen Klasse Mofa 2 (gelb) gemäß 4.2.1 Zusatzbestimmungen Klasse Mofa 3 gemäß 4.2.2 Zusatzbestimmungen
Art. 5 Art. 6 Art. 7 Kraftstoff Handelsüblicher Tankstellenkraftstoff Kennzeichnung der Teilnehmer Jeder Teilnehmer muss an seinem Fahrzeug eine weiße Fläche von mind. 10 x 10 cm von vorne gut lesbar anbringen. Die Start-Nummernaufkleber (schwarze Ziffern ) sind bei der Rennleitung zu erwerben. Diese sind vor der Techn. Abnahme anzubringen. Startnummernuntergrundfarbe: Klasse 1 weiß Klasse 1a gelb Fahrerausrüstung Die Fahrer müssen während des Fahrens den Körper bedeckende Kleidung, feste Schuhe, Handschuhe und einen Helm tragen. Art. 8 Dokumenten- Technische Abnahme 8.1 Abnahmezeit siehe Zeitplan Nach der Technischen Abnahme muss das Fahrzeug in den Parc Ferme geschoben werden. Art. 9 Fahrdisziplin 1.) Jegliches Fahren vor dem Start am 30.08.2008 (auch auf den Parkplätzen), auch zur Technischen Abnahme und von dort zum Parc Ferme, ist verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt die Nichtzulassung zum Start. 2.) Ein Verlassen der vorgeschriebenen Fahrtstrecke und absichtliches Durchfahren der Absperrung oder andere Unsportlichkeiten werden durch den Sportkommissar mit Strafrunden gegen einzelne Teams geahndet Im Wiederholungsfall sogar den sofortigen Wertungsausschluss des Teams. Ein Einspruch hiergegen ist nicht möglich. Die Einhaltung der Punkte 1 u. 2 wird durch Beauftragte des Veranstalters überwacht. Die dazu eingeteilten, namentlich nicht bekannten Posten, sind Sachrichter. - Den Anordnungen des Rennleiters und der eingesetzten Sportwarte ist Folge zu leisten. - Jedes unsportliche Verhalten führt zum sofortigen Wertungsausschluss. - Art.10 Durchführung 10.1 Start - Die genaue Startzeit wird von der Rennleitung per Aushang bekannt gegeben. 10.2 2- Stunden Enduro für Mofa - Die gesamte Fahrtstrecke vom Start bis Ziel ist mit Absperrband gekennzeichnet. 10.3 Wertungsprüfung - Das Rennen wird durch Le-Mans Start bei herausgedrehter Zündkerze gestartet. 10.4 Kontrollen - Jede von Fahrer/ Team gefahrene Runde wird an einer Zählstelle registriert. Im Zählbereich ist Überholverbot. 10.5 Tanken und Reparaturen - Zum Tanken muss eine Kraftstoff / Öl undurchlässige Unterlage verwendet werden. - Tanken, sowie Reparaturen dürfen während der Fahrt nur in der Boxengasse durchgeführt werden. 10.6 Fremde Hilfe - Während des Wettbewerbes darf das Mofa nur durch seine Motorkraft, die Muskelkraft des Fahrers oder durch andere natürlichen Kräfte fortbewegt werden. Ein Verstoß führt zum Wertungsausschluss. Art.11 Strafen 11.1 Nichtzulassung zum Start / Wertungsausschluss Zusatz: - Fahren gegen die Fahrtrichtung = Wertungsausschluss - Fahren zur Technischen Abnahme = Nichtzulassung - Fahren vor dem Start = Nichtzulassung - Punkt 11.2 im Wiederholungsfall = Wertungsausschluss
11.2 Strafrunden Zusatz: - Fahren außerhalb der vorgeschriebenen Fahrstrecke - Absichtliches Durchfahren der Absperrung - Grobes unsportliches Verhalten Art.12 Art.13 Art.14 Art.16 Wertung Sieger ist das Team mit den meisten gefahrenen Runden. Preise und Pokale Folgende Preise werden vergeben: Team Platz 1 3 je 1 Pokal Siegerehrung Siegerehrung siehe Zeitplan. Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Umweltschutz Vom Veranstalter werden keine Entsorgungsbehälter aufgestellt. Jedes Team ist für die Entsorgung der Mofas und deren Ersatzteile, sowie des Mülls direkt nach der Veranstaltung selbst verantwortlich. Art.17 Versicherung (s. Aushang) Der Veranstalter schließt für seine vom ADAC-Regionalclub genehmigte Veranstaltung folgende Versicherung ab: 1. Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung 2.a Teilnehmer-Haftpflicht-Versicherung für Fahrer von 8 18 Jahren 2.b Teilnehmer-Haftpflicht-Versicherung für Fahrer über 18 Jahre 3. Zuschauer-Unfall-Versicherung 4. Teilnehmer-Unfall-Versicherung 5. Fahrerhelfer-Unfall-und Haftpflicht-Versicherung Art.18 Haftungsverzicht der Teilnehmer (s. Nennformular) Art.19 Besondere Bestimmungen 19.1 Fahrerbesprechung ( siehe Zeitplan) 19.2 Verhalten bei Ölunfall Ölunfälle sind dem Rennleiter direkt anzuzeigen. 19.3 Absage / Nichtdurchführung - Der MSC Lippe- West e.v. im ADAC übernimmt keine Gewähr für die Durchführung der Veranstaltung und kann somit nicht bei Absage oder Nichtdurchführung für irgendwelche Kosten eines Teilnehmers, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, regresspflichtig gemacht werden. 19.4 Parken - Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Flächen gestattet. Art. 20 Sicherheitsvorkehrungen Für Sicherheitsvorkehrungen ist der Veranstalter verantwortlich. Der Veranstalter sorgt durch geeignete Maßnahmen für eine ausreichende Sicherung der Strecke und der Zuschauerplätze. Es muss ein einsatzbereiter RTW-Rettungswagen nach DIN mit Arzt und personeller Besetzung entsprechend dem Landesrettungsdienstgesetz anwesend sein. Eine Zu- und Abfahrt des Sanitätsdienstes muss jederzeit gegeben sein. Geeignete Feuerlöschmittel müssen in ausreichender Form zur Verfügung stehen. Detmold 24.06.2008 Ingo Kloß Hartmut Klöpping - Sportleiter - -1. Vorsitzender -